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Bab 120Er Zone Mit Mind. 35 Km/h Drüber Geblitzt, 2 Mal


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Hallo Leute,

 

ich brauch mal bitte eure Hilfe. Die Suche konnte meine Fragen noch nicht so wirklich beantworten.

 

Ich wurde am 13.04. nachts auf der Autobahn geblitzt. Laut Anhörungsbogen war ich, nach allen Abzügen, mit 35 km/h drüber. Das heißt 120 € und 3 Punkte. Ich habe keine Angaben zur Sachse gemacht, sondern nur meine Personendaten bestätigt. Der Bußgeldbescheid kam dann auch mit meinen vermuteten Strafen. Ich habe bezahlt, die ersten drei Punkte kassiert und mir geschworen das nächste mal aufzupassen.

 

Nun bin ich gestern von Berlin nach Magdeburg unterwegs gewesen und wurde wieder geblitzt. Es war wieder ne 120er Zone und ich war wieder um einiges drüber. Ich denke, dass ich so zwischen 150 und 160 km/h gefahren bin.

 

Ich habe gelesen, dass die mir den Führerschein entziehen können, wenn ich zweimal im Jahr mit +25 km/h geblitzt wurde. Kann ich mich jetzt direkt ne Monatsticket für die Bahn holen oder hab ich doch noch chancen ums fahrverbot drum rum zu kommen?

 

Falls ich laufen muss, kann ich mir den Zeitraum aussuchen, andem ich nicht fahre oder bestimmen die?

Und wie läuft das dann alles ab? Muss ich dann zum Ordnungsamt und muss den Führerschein buchstäblich abgeben?

Ist es dann wirklich nur 1 Monat oder muss ich sogar mit mehr rechnen?

 

Oh Gott... ich könnt mich so in den Arsch beißen!!!

 

Ich wäre euch trotzdem dankbar wenn ihr mir meine Fragen beantworten könnt.

 

P.S. ich hab keine Verkehsrechtsschutz

 

Liebe Grüße

LadyS

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Wenn der erste Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, und Du jetzt wieder über 25km/h zuschnell warst, dann ist 1 Monat Bus und Bahn angesagt, wenn sie dich ermitteln. Übrigens, kann auch bei 3mal über 20km/h der Fall sein, nur so als Hinweis für die Zukunft.

Was dich erwartet ist erhöhtes Bußgeld 1,5 - 2 fach, ein Monat Fahrverbot, anzutreten innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheid. Dort auf dem Bußgeldbescheid steht auch wohin sie gerne den Führerschein hätten. Der wird dir dann wieder zugeschickt am Ende des Fahrverbot.

 

Oh Gott... ich könnt mich so in den Arsch beißen!!!

Davon hätte ich gerne ein Bild. ;)

 

MfG.

 

hartmut

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Wie schon angedeutet, versuchen das Du nicht ermittelt wirst, dazu mal einige Thread lesen.

 

Um die Frist herauszuzögern kann gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden, später, vor der Gerichtsverhandlung zurückziehen, so kann die Rechtskraft verzögert werden.

 

MfG.

 

hartmut

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ich hab jetzt nochmal gelesen, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie die es NICHT schaffen sollen mich zu ermitteln...

Ich bin ja halterin des fahrzeugs. Ich stell mir aber jetzt die frage, ob ich es schaffen kann, dass der vorwurf verjährt...

 

zeitschiene beim letzten mal war folgende:

  • 13.04. geglitzt
  • 09.05. Anhörung im Bußgeldverfahren (mit Foto)
  • 14.05. Rücksendung Anhörungsbogen per Fax (ohne Angaben zur Sache)
  • 25.05. Bußgeldbescheid

kurze Zeit drauf hab ich dann gezahlt. Ich konnte mir aber den Großteil des Bußgeldes von der GUV Fakulta zurück holen.

 

Wenn ich also diesmal wieder einen AHB mit Foto bekomme und angebe, dass ich nicht gefahren bin fangen die doch an zu forschen. Ich hab zwar ne sonnenbrille getragen, aber generell hab ich schon ein markantes gesicht...

 

Wie soll ich es denn schaffen zu verhindern dass sie mich ermitteln, bzw. so viel zeit zu schinden dass die tat verjährt und ich "straffrei" ausgehen? Bis zu einem Verfahren vor Gericht will ich es auf keinen fall ankommen lassen.

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Ich stell mir aber jetzt die frage, ob ich es schaffen kann, dass der vorwurf verjährt...
Dann dürftest Du bis zum 28.09.2012 keine Post erhalten und das ist als Halterin unrealistisch.

 

Wenn ich also diesmal wieder einen AHB mit Foto bekomme und angebe, dass ich nicht gefahren bin fangen die doch an zu forschen.
Stimmt. Einmal das Foto mit dem EMA vergleichen, Dich erkennen und Dir den BGB schicken.

 

Wie soll ich es denn schaffen zu verhindern dass sie mich ermitteln, bzw. so viel zeit zu schinden dass die tat verjährt und ich "straffrei" ausgehen?
Hier im Forum viel lesen, die (in Deinem Fall allerdings relativ geringen) Möglichkeiten sind tausendfach beschrieben.

 

Bis zu einem Verfahren vor Gericht will ich es auf keinen fall ankommen lassen.

Beim lesen aber bitte etwas genauer als jetzt... @hartmut schrieb doch ganz eindeutig

vor der Gerichtsverhandlung zurückziehen' date='[/quote']
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Guest MartinXXL

Rechtschutzversicherung? Wenn ja, versuche die Messung anzuzweifeln. Fehler mit einem Gutachter suchen.

 

Standardstelle? A9 Höhe Dessau zwischen den Abfahrten? Wenn ja, dass ist die älteste Technik die SH dort einsetzt und sehr störanfällig ...

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Guest MartinXXL

edit sagt: Ich sehe: A2. Senke im Urstromtal? Im Land Brandenburg dann sicherlich. Unfallschwerpunkt - hier gibt es seit Jahren mind. immer einen Unfalltoten. Daher setzen unsere Dort die neueste Hightechwaffen zu Recht ein. Fehler kann man aber immer suchen.

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versuche die Messung anzuzweifeln. Fehler mit einem Gutachter suchen.

Das halte ich für wenig zielführend. Es gibt zwar immer wieder Treffer bei ungültigen Messungen und tatsächlich ein allerdings geringes Potential, die Messung an sich anzuzweifeln. Die Meßjungs machen aber einen recht guten Job und die Ergebnisse sind in der Regel wasserdicht. Deshalb sehe ich hier wenig Chancen.

 

Die elegantere und erfolgversprechende Methode ist die Verschleierung der Fahrereigenschaft. Du bist Halterin und zugleich Fahrerin. Logisch dass Du zunächst Post bekommst, entweder einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen. Deine Reaktion ist bei beiden gleich. Allerdings ergeben sich andere Verjährungsfristen. Der Anhörungsbogen unterbricht die Frist, der Zeugenbogen nicht.

 

Sich selbst da rauszureden ist zum Scheitern verurteilt. Man wird Dich einfach ermitteln und Dir einen Bußgeldbescheid zuschicken. Aus der Nummer kommst Du dann nicht mehr raus. Anders sieht es aus wenn die Behörde abgelenkt wird und einen vermeintlichen Täter dingfest macht. Dann hat sie ihre Aufgabe erfüllt und die Sache zunächst abgeschlossen. Dann sollten keine weiteren Ermittlungen folgen.

 

Dazu brauchst Du eine Person die den Verstoß zunächst zugibt. Schön wäre es wenn sie zu Dir passt, also weiblich ist und in etwa Dein Alter hat. Ihr gibst Du das Schreiben und sie selbst gibt den Verstoß darauf zu. Du darfst sie nicht angeben. Das wäre falsche Verdächtigung, eine Straftat die wesentlich böser vestraft wird als der Tempoverstoß. Diese Person aber darf das, sich selbst bezichtigen. Sie füllt den Bogen aus, benennt sich als verantwortliche Fahrerien.

 

Diese Person solte dann einen Bußgeldbescheid bekommen, gegen den sie fristgerecht (!) Einspruch einlegt, zunächst ohne Begründung. Sie kann angeben dass die Begründung nachgereicht wird, eventuell nach Rücksprache mit dem Anwalt. Eine konkrete Einlassung dazu ist nicht notwendig.

 

Nachdem die Sache für Dich verjährt ist kann sie den Irrtum einräumen und Dich als Fahrerin benennen. So zahlt niemand und Du behältst Deinen Führerschein.

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angenommen, die fahrerin bekommt den anhörungsbogen, der nach diesels aussage die verjährungsfrist unterbricht.

nehmen wir an zu diesem zeitpunkt ist schon ein monat vergangen.

 

jetzt gibt die zweite person sich selbst als fahrerin an, und bekommt den bussgeldbescheid

 

wann läuft denn die verjährungsfrist gegenüber der echten fahrerin denn weiter?

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Ein Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung, die dann von vorne beginnt, allerdings immer nur die Person betreffend die den Anhörungsbogen bekommt.

 

Die TE bekommt den Bogen zum Beispiel am 01.07.2012. Am 01.10.2012 wäre das verjährt, sogar ein paar Tage früher, das das Datum der Anordnung zählt. Dabei spielt es keine Rolle wann die Bekannte ihrerseits den Bogen oder auch den Bußgeldbescheid bekommt.

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Standardstelle? A9 Höhe Dessau zwischen den Abfahrten? Wenn ja, dass ist die älteste Technik die SH dort einsetzt und sehr störanfällig ...

Zunächst wenn du die Abkürzungen benutzt, dann bitt LSA für Sachsen-Anhalt.

 

Ich wusste auch nicht dass der Einseitensensor 3.0 der Firma eso welcher dort seit Jahren eingesetzt wird älteste Technik ist.

 

Neben der PSS und der Leivtec XV 3 das neuste derzeit auf dem Markt. :schreck:

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  • 2 weeks later...

Hallo Leute,

 

es gibt neuigkeiten. Ich habe einen Brief bekommen: Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen.

 

Ich soll doch bitte den Fahrer bzw. den Verantwortlichen für die Ordnungswidrigkeit benennen.

 

Genaue Blitzstelle: BAB 9, km 38,1 in FR Leipzig

Beweismittel: ES3.0. Messung ..., Bildnummer...

 

Nach Abzug der Toleranz war ich 28 km/h drüber.

 

ich hab nun zwei Fragen:

 

1. Macht es sinn, anzugeben, dass ich nicht weiß wer gefahren ist?

2. Wenn ich zugebe, dass ich gefahren bin, meint ihr, die drücken ein Auge zu und ich muss "nur" die Strafe zahlen, also kein Führerscheinentzug?

 

Das Bild ist sehr lustig, da genau vor meinem Gesicht mein Navi (iPhone) hängt und ich zudem noch ne Sonnenbrille trage ^^

 

http://www7.pic-upload.de/15.07.12/kthbwqqb8ts.jpg

 

Für konkrete Tipps bin ich dankbar :)

 

Liebe Grüße

LadyS

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Das Bild ist sehr lustig, da genau vor meinem Gesicht mein Navi (iPhone) hängt und ich zudem noch ne Sonnenbrille trage
Macht nichts. Selbst wenn man Dich nicht sowieso erkennt: Dein Ohr ist sehr schön abgebildet und reicht zur Identifizerung völlig aus.
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Da kann ich mich den Vorrednern nur anschließen: Das Bild ist schön scharf und für eine zweifelsfreie Identifizierung benötigt der Richter noch nicht einmal einen (teuren) Gutachter...

Das Fahrverbot musst Du spätstens 4 Monate nach Rechtskraft des BGB antreten.

 

Für Dich bleiben also nur die Möglichkeiten die hier in fast jedem Thread beschrieben werden. Pass aber auf, dass Du Dich nicht in die Richtung einer Straftat (falsche Verdächtigung) bewegst.

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danke an alle.

 

ich hab mich jetzt für die variante "augen zu und durch" entschieden...

 

versuche die fristen aber auszureizen... wenn alles klappt trete ich das verbot dann im dezember an, da hab ich eh fast 2 wochen urlaub und die anderen zwei wochen mach ich einfach home-office :D

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