Hallo!
Ende Februar wurde ich im Auto meines Mannes auf der Autobahn geblitzt. Ende März bekam mein Mann ein Schreiben, ob er sich zur Sache äußern wollte (den Fahrer benennen), was er nicht tat. Dann klingelte ein paar Mal die Polizei an unserer Tür, ich war jedoch kein einziges Mal zu Hause, mein Mann machte jedes Mal auf. Wieder machte er von seinem Recht Gebrauch vor den Polizisten zu schweigen. Irgendwann im Mai kam dann ein Schreiben, welches an mich adressiert war. Auch hier machte ich von meinem Recht Gebrauch mich nicht zu äußern. Jetzt, 4 Monate später, erhielt ich auf meinen Namen einen Bußgeldbescheid.
Den muss ich wohl bezahlen, möchte mich jedoch erst erkundigen, wie es mit der Verjährung aussieht.
Können Sie mir da einen Tipp geben?
Ich danke vielmals!
Einen Gruß an Sie!
Susanne
Wie Ist Das Mit Der Verjährung?
Erstellt von
SusanneT
, Jun 27 2012 13:55
8 Antworten in diesem Thema
#1
Geschrieben 27 Juni 2012 - 13:55
#2
Geschrieben 27 Juni 2012 - 14:08
Hallo Susanne, willkommen im Radarforum!
Du (wir sind hier per Du) wirst sicherlich in den nächsten Stunden profunde Antworten auf Deine Frage bekommen.
Eribär
Du (wir sind hier per Du) wirst sicherlich in den nächsten Stunden profunde Antworten auf Deine Frage bekommen.
Eribär
Nicht der Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern ein Gewinn an Erkenntnis. (frei nach Joseph Joubert)
#3
Geschrieben 27 Juni 2012 - 14:17
Durch den Umstand, dass dein Mann von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht hat, wurde der Kreis der Betroffenen extrem eingeschränkt. Es war somit eine logische Konsequenz, dass die Behörde früher oder später auf dich gekommen ist. Durch das an dich adressierte Mai-Schreiben wurde die Verjährung gegen dich unterbrochen. Um ganz auf Nummer Sicher zu gehen, wären die genauen Tage interessant, jedoch wage ich mal zu behaupten, dass der Drops gelutscht ist.
Alle meine Beiträge geben ausschliesslich meine persönliche Meinung oder meine persönlichen Erfahrungen wieder. Sie erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Das Lesen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.
4,4-Liter - V8 - 220 KW
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#4
Geschrieben 27 Juni 2012 - 14:19
Eribaer sagte am 27 Juni 2012 - 14:08:
Du (wir sind hier per Du) wirst sicherlich in den nächsten Stunden profunde Antworten auf Deine Frage bekommen.
Da vermute ich mal, es stand Anhörung darauf, und in dem Fall ist es leider nicht verjährt.
MfG.
hartmut
Ich hab zwar keine Lösung, bewundere aber das Problem!
Wenn das die Lösung ist, will ich mein Problem zurück!
Wenn das die Lösung ist, will ich mein Problem zurück!
#6
Geschrieben 27 Juni 2012 - 15:50
@SusanneT
Taxi42 kannst du getrost ignorieren. er gibt gerne den Troll ab.
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Verjährung:
Tattag: Ende Februar =>Beginn der drei Monate Verjährung.
Unterbrechung der Verjährung durch Anordnung der Anhörung an dich innerhalb der drei Monate.
Nun vier Wochen [war wohl so gemeint und nicht Monate] kam der BGB.
Sofern zwischen dem Tattag und der Anordnung nicht mehr als drei Monate liegen, ist die Sache nicht verjährt.
Für genauere Angaben braucht man mehr genauere Angaben.
Taxi42 kannst du getrost ignorieren. er gibt gerne den Troll ab.
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Verjährung:
Tattag: Ende Februar =>Beginn der drei Monate Verjährung.
Unterbrechung der Verjährung durch Anordnung der Anhörung an dich innerhalb der drei Monate.
Nun vier Wochen [war wohl so gemeint und nicht Monate] kam der BGB.
Sofern zwischen dem Tattag und der Anordnung nicht mehr als drei Monate liegen, ist die Sache nicht verjährt.
Für genauere Angaben braucht man mehr genauere Angaben.
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren" (Benjamin Franklin)
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>>> Hinweis <<< Anfragen per persönlicher Nachricht können nicht beantwortet werden. Auch geht die Beantwortung per Forum idR wesentlich schneller.
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Meine Homepage http://Radarfoto.Stadt-Naumburg.de
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#7
Geschrieben 27 Juni 2012 - 22:16
Guten Abend!
Ich schreibe nochmal die Daten auf:
Tattag: 28.02.2011
1. Anhörungsbogen (an meinen Mann): 20.03.2012
2. Anhörungsbogen an mich: 26.05.2012
Bußgeldbescheid an mich: 27.06.2012
Sieht aus, als ob nichts mehr zu retten ist... Aber trotzdem vielen Dank für Tipps und Hinweise!
Liebe Grüße
Susanne
Ich schreibe nochmal die Daten auf:
Tattag: 28.02.2011
1. Anhörungsbogen (an meinen Mann): 20.03.2012
2. Anhörungsbogen an mich: 26.05.2012
Bußgeldbescheid an mich: 27.06.2012
Sieht aus, als ob nichts mehr zu retten ist... Aber trotzdem vielen Dank für Tipps und Hinweise!
Liebe Grüße
Susanne
#9
Geschrieben 28 Juni 2012 - 01:54
SusanneT sagte am 27 Juni 2012 - 22:16:
Tattag: 28.02.2011
2. Anhörungsbogen an mich: 26.05.2012
Bußgeldbescheid an mich: 27.06.2012
2. Anhörungsbogen an mich: 26.05.2012
Bußgeldbescheid an mich: 27.06.2012
Treffer - versenkt. Sorry, kann man nicht anders ausdruecken..... Das naechste Mal hier rechtzeitig (!) informieren, es gibt Mittel und Wege.....
Zur Zeit keine Signatur vorhanden!











