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Grundrechte Verletzt Aus Welt Online


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Du meinst also, für die in den Videos zu sehenden Taten würden mehr als vier Jahre Knast verhängt?

Es gibt noch andere Videos wie das von @Blaulicht verlinkte.

 

Und es gibt Straftaten wie Brandstiftung die bis zu 10 Jahre mit Strafe bedroht sind, oder Gewalt gegen Menschen kann auch mal locker über 4 Jahre gehen.

 

Und was Du mit dem "schwere" wieder meinst, artet doch nur in Wortklauberei aus. Ich habe keine Lust über den Begriff mich zu belustigen.

 

Und bei mir kannst Du dir die ?????????????????????? schenken. Es ist sinnlos sich mit jemanden sich zu unterhalten der nur mit Fragen antwortet.

 

MfG.

 

hartmut

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Selbst wenn ein Richter vor Ort gewesen wäre hätte das nichts daran geändert, dass der Grund der Maßnahme vor Ergehen der richterlichen Entscheidung weggefallen wäre. Für das Verfahren bei der richter

Biber, es macht wirklich keinen Sinn, mit dir zu diskutieren.   Du willst es offensichtlich nicht erkennen.   Und da du nicht auf die Frage nach deinen Erfahrungen bei Demonstrationen antworten willst

...nach dem schwere Straftaten begangen wurden...

 

Was sind das denn für "schwere" Straftaten? Müllcontainer umwerfen und über die Straße schieben? Chinaböller werfen? Mehr ist mir auf den beiden Videos von dir nicht aufgefallen

noch mehr?

du hast doch schon viele gefunden.

 

obendrauf kommen noch Angiffe auf Polizisten.

außerdem wurden die Müllcontainer und Barikaden noch angezündet.

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, der die angeblich notwenige IDF durchführt

 

 

machst du das mit Absicht?

 

der Grund war die Idf, nach schweren Straftaten und gefahren für die Öffentlichkeit.

 

der ganze Kessel sollte strafprozessuale Maßnahmen sichern.

 

Und du spielst jetzt diesen Punkt, der nämlich für die Richterfrage maßgeblich ist, herunter.

 

damit verleist du der Richterfrage mehr Gewicht.

 

Aber dann kannst du ja genaus einen sinnlosen Diskussionsverlauf bei jeder IDF mache, wo auch kein Richter angerufen wird (muss ja auch nicht) - wie hier.

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Du meinst also, für die in den Videos zu sehenden Taten würden mehr als vier Jahre Knast verhängt?

Es gibt noch andere Videos wie das von @Blaulicht verlinkte.

 

 

MfG.

 

hartmut

Richtig. Aber die max. Verlinkung pro Beitrag ist begrenzt. Desswegen konnte ich ein Video auch nur als Link hereinstellen (ganz unten). Außerdem war das nur ein Auszug, der mal zeigen sollte was da los war, wovon wir hier sprechen.

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Was sind das denn für "schwere" Straftaten?

Ein Beispiel: Gesichtslähmung nach Polizei-Prügel. (so geschehen bei der diskutierten Demo).

 

die Folge kann sein.

der Grund der Polizeiaktion ist nur reißerisch aufgemacht. Keine sachliche Erklärung wie es dazu gekommen ist.

 

Ja es ist Zwang angewendet worden.

 

es sind Polizist und Demonstranten verletzt worden.

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noch mehr?

du hast doch schon viele gefunden.

 

Da sich die Antwort auf Mülleimer umwerfen/Knaller werfen bezieht finde ich sie einfach nur lächerlich.

Wars auch ne schwere Straftat dass die Demonstraten auf der Straße waren und nicht den Gehweg benutzt haben..?

 

 

@hartmut, Wortklauberei hin oder her aber ich verstehe unter schweren Straftaten was ganz anderes!!

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noch mehr?

du hast doch schon viele gefunden.

 

Da sich die Antwort auf Mülleimer umwerfen/Knaller werfen bezieht finde ich sie einfach nur lächerlich.

Wars auch ne schwere Straftat dass die Demonstraten auf der Straße waren und nicht den Gehweg benutzt haben..?

 

 

@hartmut, Wortklauberei hin oder her aber ich verstehe unter schweren Straftaten was ganz anderes!!

 

Landfriedensbruch

Körperverletzung

gef. Kv

Widerstand

Brandstiftung

Vermummung

etc

 

mal im StGB die Strafrahmen angeschaut?

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Und es gibt Straftaten wie Brandstiftung die bis zu 10 Jahre mit Strafe bedroht sind
Bei entsprechenden Folgen durchaus auch mehr.

 

Gewalt gegen Menschen kann auch mal locker über 4 Jahre gehen.
Stimmt. Ich habe allerdings nicht nach einem Auszug aus Gesetzestexten gefragt, sondern, ob in den Videos Deiner Meinung nach schwere Straftaten erkennbar sind.

 

Und was Du mit dem "schwere" wieder meinst, artet doch nur in Wortklauberei aus.
Ich wußte nicht, daß Du Legaldefinitionen als Wortklauberei bezeichnest.

 

Ich habe keine Lust über den Begriff mich zu belustigen.
Das hat weder irgendjemand von Dir verlangt noch Dir angetan.

 

Es ist sinnlos sich mit jemanden sich zu unterhalten der nur mit Fragen antwortet.
Du solltest meine Beiträge lesen, dann müßtest Du erkennen, was für einen Unsinn Du absonderst. Wenn ich mich nicht täusche, hatten wir dieses Thema doch kürzlich schon mal. Wahrscheinlich habe ich bei der Gelegenheit das gleiche erklärt wir jetzt: im allgemeinen lege ich großen Wert darauf, erst zu erfahren, was der Gesprächspartner eigentlich meint, bevor ich mich zu seiner Meinung äußere bzw. sie beurteile (das gilt ganz besonders bei juristischen Fragen). Wenn Du lieber aufgrund weitestgehend unvollständiger Informationen urteilst, um Dir Deine Meinung nicht kaputt machen zu lassen, ist das Dein gutes Recht. Aber dann wirf nicht andern vor, daß sie sich erst informieren, bevor sie schreiben.

 

du hast doch schon viele gefunden.
Welche der genannten Taten sind denn nun schwere Straftaten? Im Idealfall hätte ich gern Urteile, in denen Müllcontainer umwerfen und anzünden und Chinaböller werfen mit mehr als vier Jahren Knast bestraft wurden.

 

der ganze Kessel sollte strafprozessuale Maßnahmen sichern.
Sagt bitte wer?

 

Und du spielst jetzt diesen Punkt, der nämlich für die Richterfrage maßgeblich ist, herunter.
Tut mir leid, ich habe nicht mal ansatzweise ein Ahnung, wovon Du sprichst.

 

damit verleist du der Richterfrage mehr Gewicht.
Ich hätte jetzt glatt angenommen, der Richter hätte das entscheidende Gewicht - jedenfalls ein deutlich größeres als Polizei, die gegen Gesetze verstößt.

 

Aber dann kannst du ja genaus einen sinnlosen Diskussionsverlauf bei jeder IDF mache, wo auch kein Richter angerufen wird (muss ja auch nicht) - wie hier.
Der erste Teil ist mal wieder einer dieser Vergleiche, die nicht mehr hinken, sondern Rollstuhl fahren. Der letzte Teil ist falsch. Hier mußte. Jedenfalls hat bisher weder ein Polizist noch Du begründen können, warum nicht (und mit begründen meine ich nicht, Gesetzestext zitieren und sagen 'passt!', sondern erklären, warum 'passt!' passen soll).
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Bei Blutentnahmen wurde schon entschieden, daß nicht so getan werden muß als würde man versuchen einen Richter zu erreichen wenn man weiß, daß keiner erreichbar ist.

 

Und jetzt?

 

 

Und natürlich steigt die Dauer der IDF für den einzelnen wenn es mehr als 1 Person ist.

 

Nehmen wir an es sind 15 Leute und 5 Polizisten machen IDF. Pro IDF 5 Minuten?

 

Dann sind nach 15 Minuten alle durch.

 

 

Nehmen wir an es sind 700 Leute...

 

Dann wären es so etwa 20 Stunden.

 

Also waren es wohl mehr als 5 Polizisten die IDF gemacht haben. (bei 5 Minuten)

 

 

Um jetzt 15 Minuten für 700 Leute zu realisieren bräuchte man mehr als 2 Hundertschaften die IDF machen.

Kaum realisierbar.

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Biber, es macht wirklich keinen Sinn, mit dir zu diskutieren.

 

Du willst es offensichtlich nicht erkennen.

 

Und da du nicht auf die Frage nach deinen Erfahrungen bei Demonstrationen antworten willst hoffe ich zumindest, daß du dir in Zukunft jegliche Infragestellung der Qualifikation anderer ersparen wirst.

 

Gruß

Goose

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Guest PedroK

der ganze Kessel sollte strafprozessuale Maßnahmen sichern.

Du redest dumm Tüch. Aus den 3000 “Gewalttätern” und den 700-1000 (nach neueren Zahlen) Eingekesselten wurden 31 Strafverfahren gegen Demonstranten und 9 gegen Polizisten:

Es laufen 31 Strafverfahren gegen linke Verdächtige, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Allerdings laufen auch Ermittlungen gegen neun Polizisten, gegen sechs von ihnen wegen Körperverletzung im Amt.

Quelle.

 

700-1000-facher Freiheitsentzug, um 31 (noch längst nicht entschiedene) Strafverfahren einleiten zu können? Das ganze dann auch noch, ohne den Richtervorbehalt zu respektieren?

 

Wie kann man so eine Aktion noch mit dem albernen Argument einer „Massen-IDF“ verteidigen wollen?

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@hartmut, Wortklauberei hin oder her aber ich verstehe unter schweren Straftaten was ganz anderes!!

Wir sollten vielleicht mal etwas trennen. Der Kessel war imho falsch, warum wurde schon ausführlich gesagt. Was dort teilweise mit brennenden Barrikaden, und bewussten verletzen von Menschen abgegangen ist war genauso falsch. Sich jetzt einen relativ harmlosen Ausschnitt heraussuchen damit das andere Fehlverhalten in schlechterem Bild erscheint ist nicht richtig. Beides muss getrennt betrachtet werden. Es darf ein Unrecht nicht gegen ein anderes aufgewogen werden.

 

Und jetzt, für mich sind schwere Straftaten, alle Straftaten bei denen bewusst versucht wird Menschen zu verletzen. Und das ist dort auch der Fall gewesen. Da brauche ich keine Wiki-Definition.

 

MfG.

 

hartmut

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Und es gibt Straftaten wie Brandstiftung die bis zu 10 Jahre mit Strafe bedroht sind
Bei entsprechenden Folgen durchaus auch mehr.
Und was Du mit dem "schwere" wieder meinst, artet doch nur in Wortklauberei aus.
Ich wußte nicht, daß Du Legaldefinitionen als Wortklauberei bezeichnest.

 

 

Meinst du nicht, dass du in einem Juristen-Definitons-Klugschieter-Forum besser aufgehoben bist?

Ich spreche von "schweren Straftaten" und du fängst an mit Legaldefinition.

 

 

Also für mich ist diese Art keine Diskussionsgrundlage.

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Bei Blutentnahmen wurde schon entschieden, daß nicht so getan werden muß als würde man versuchen einen Richter zu erreichen wenn man weiß, daß keiner erreichbar ist.

 

Und jetzt?

 

 

Und natürlich steigt die Dauer der IDF für den einzelnen wenn es mehr als 1 Person ist.

 

Nehmen wir an es sind 15 Leute und 5 Polizisten machen IDF. Pro IDF 5 Minuten?

 

Dann sind nach 15 Minuten alle durch.

 

 

Nehmen wir an es sind 700 Leute...

 

Dann wären es so etwa 20 Stunden.

 

Also waren es wohl mehr als 5 Polizisten die IDF gemacht haben. (bei 5 Minuten)

 

 

Um jetzt 15 Minuten für 700 Leute zu realisieren bräuchte man mehr als 2 Hundertschaften die IDF machen.

Kaum realisierbar.

 

Deine Rechnung ist falsch. Das geht viel schneller.

Im Idealfall in unter einer Minute

Eher vielleicht 2 Minuten

 

ich sag mal so: über den Daumen müssten 700 Menschen in 4 Stunden durch sein macht macht ca 3 Minuten pro IDF.

 

...

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der ganze Kessel sollte strafprozessuale Maßnahmen sichern.

Du redest dumm Tüch. Aus den 3000 “Gewalttätern” und den 700-1000 (nach neueren Zahlen) Eingekesselten wurden 31 Strafverfahren gegen Demonstranten und 9 gegen Polizisten:

Es laufen 31 Strafverfahren gegen linke Verdächtige, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Allerdings laufen auch Ermittlungen gegen neun Polizisten, gegen sechs von ihnen wegen Körperverletzung im Amt.

Quelle.

 

700-1000-facher Freiheitsentzug, um 31 (noch längst nicht entschiedene) Strafverfahren einleiten zu können? Das ganze dann auch noch, ohne den Richtervorbehalt zu respektieren?

 

Wie kann man so eine Aktion noch mit dem albernen Argument einer „Massen-IDF“ verteidigen wollen?

 

Na ganz einfach: große Menschenmengen. Schwere Straftaten, Aufforderung sich zu entfernen. Tun die Menschen nicht. OK. IDF von allen.

 

Eine von vielen Möglichkeiten.

Hätte man in S21 auch machen können.

Man hätte auch mit Pfeffer, Knüppel und Wasser Wandsbek "Störerfrei" bekommen.

Man hätte auch nur reagieren, absperren können und hätte massive Straftaten nicht verhindern können und der Aufzug der Rechten (Grundrecht aus Art8 GG) wäre verhindert wurden.

 

Der PF hat doch diesen Einsatz sehr gut gelöst!!!

 

Ich wage zu sagen, dass mit diesem PF (oder einem Berliner) S21 ganz anders gelaufen wäre.

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Guest PedroK

ich sag mal so: über den Daumen müssten 700 Menschen in 4 Stunden durch sein macht macht ca 3 Minuten pro IDF.

Nicht verstanden. Liegt wahrscheinlich an mir. Erklärst Du es mir, bitte?

 

OK. IDF von allen.

Und:
So wie sich der Kessel darstellt, war das eine reine IDF der 700 Personen, nach dem schwere Straftaten begangen wurden. Ist doch alles ok.

 

Dazu Mirko Streiber, Chef der Polizeipressestelle:

Zu den 500 (Anm.: Stand 3.6.) Protestlern, die am Eilbeker Weg fünf Stunden lang eingekesselt wurde, sagte Streiber: "Das waren keine friedlichen Demonstranten. Es waren gewaltbereite ehemalige Teilnehmer einer vom Anmelder frühzeitig beendeten Versammlung. Sie waren höchst aggressiv. Nach massiven Flaschen- und Knallkörperwürfen, durch die vier Beamte verletzt wurden, sind die Personen vor Ort in Gewahrsam genommen worden."
Also: Nix IDF sondern „Gewahrsam“.
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Guest PedroK

Ok.

wenn der Pol.Sprecher das so sagt, dann war das ein Gewahrsam.

(wie gesagt, an dem Kessel war ich nicht anwesend)

Ok, also Gewahrsam und Freiheitsentzug ohne Beachtung des Richtervorbehalts, korrekt? Ich verstehe ja die Motivation. Um weiterzudiskutieren müssten wir uns aber mal so langsam auf den Sachverhalt einigen.

 

Die Polizei kann 700 IDen in 4 Stunden feststellen (so grob geschätzt).

Lassen wir das. Ist ja jetzt eh nicht mehr das Thema.
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Auch wenn du es so siehst, ich sehe es anders: Wie schon gesagt: Die Verzögerungen, die sich aus de IDF ergeben, sind unvermeidbar. Die Personen, deren Identität festgestellt wurden, wurden entlassen. Einen Verstoß gegen den Richtervorbehalt kann ich demnach nicht erkennen.

 

Ich denke jedoch nicht, daß wir hier noch auf einen Nenner kommen werden.

 

Gruß

Goose

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irgendwann ist eben Ende mit den Einsatzkräften.

Ohne nochmal nachzusehen waren es dort nur 4200 oder 4500 Polizisten. Da hätte man schon noch einige abstellen können.

 

Was mir noch unklar ist, wurden bei allen im Kessel die Personalien festgehalten?

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK

Auch wenn du es so siehst, ich sehe es anders: Wie schon gesagt: Die Verzögerungen, die sich aus de IDF ergeben, sind unvermeidbar…

Ach Goose, Deine „Argumentation“ entbehrt doch jeglicher Grundlage:

 

- Der Hamburger Senat sagt, weder vor noch während der „Maßnahme“ seien Anträge an das Amtsgericht Hamburg gestellt worden.

- Der Polizeisprecher sagt, es habe sich um eine Gewahrsamnahme gehandelt.

- Der Freiheitsentzug dauerte bis zu viereinhalb Stunden.

- Das Verfassungsgericht sagt klipp und klar, dass der Staat verpflichtet sei, die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters - jedenfalls zur Tageszeit - zu gewährleisten und ihm auch insoweit eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zu ermöglichen.

 

Dein einziges Argument ist, den Grundrechten der Bürger bürokratische Hindernisse entgegenzuhalten.

 

Gruß, Pedro.

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Biber, es macht wirklich keinen Sinn, mit dir zu diskutieren.

 

Du willst es offensichtlich nicht erkennen.

Hast Du diese albernen Sätze eigentlich als Textbaustein abgespeichert? Und dann: Du weißt doch selber, daß Du (nicht nur in dieser Diskussion) versuchst, irgendwelche Nebenkriegsschauplätze aufzumachen, die mit dem Thema allerhöchstens am Rande zu tun haben. Das konnte man in epischer Breite bei der Torkontrolle beobachten, das kann man auch jetzt wieder sehen. Bleib doch einfach bei den Fakten, die bekannt sind, und versuche nicht immer, irgendwas hinzuzudichten, was möglicherweise vielleicht gegebenenfalls eine Rolle hätte spielen können, wenn es denn so gewesen wäre, weil es ja bei anderer Gelegenheit schon mal so gewesen ist.

 

Anders ausgedrückt: versuche doch einfach mal, Dir selber einzugestehen, daß Polizisten nicht immer alles richtig machen.

 

Und da du nicht auf die Frage nach deinen Erfahrungen bei Demonstrationen antworten willst
Warum auch? Würde Dir das helfen? Würde das irgendwas an Deiner Meinung und an Deine Antworten ändern? Nein? Siehst Du. Und da ich nie behauptet habe, irgendwelche für den hier diskutierten Fall relevanten Erfahrungen bei Demonstrationen zu haben, ist Deine Frage auch irrelevant.

 

hoffe ich zumindest, daß du dir in Zukunft jegliche Infragestellung der Qualifikation anderer ersparen wirst.
Du kannst aber schon unterschieden zwischen nachfragen (was im Endeffekt auch nur sehr bedingt erfolgversprechend ist, weil in den seltensten Fällen eine Überprüfung der Aussage möglich ist, ich aber trotzdem durchaus tue und auch weiterhin tuen werde) und bezweifeln (was ich, wenn ich es denn tue, gern auch begründe)?

 

Meinst du nicht, dass du in einem Juristen-Definitons-Klugschieter-Forum besser aufgehoben bist?
Ich hatte Dich, wenn ich mich recht entsinne, schon mal um Links zu solchen Foren gebeten. Wie üblich hattest Du keine Antwort.

 

Ich spreche von "schweren Straftaten" und du fängst an mit Legaldefinition.
Wahrscheinlich hatte ich einen Moment vergessen, daß Du es mit dem Juristischen nicht so hast.

 

Also für mich ist diese Art keine Diskussionsgrundlage.
Wenn Du daraus die Konsequenzen zögest, wäre ich Dir nicht böse. Wird aber nix werden, nehme ich an.
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Anders ausgedrückt: versuche doch einfach mal, Dir selber einzugestehen, daß Polizisten nicht immer alles richtig machen.

 

das hat Goose doch schon oft eingestanden. IMMER UND IMMER WIEDER.. Aber er hat auch die Punkte angesprochen, die nicht berücksichtgt wurden und hat keine Vorverurteilung gemacht.

 

@biber es geht dir hier aber mal wieder gar nicht um den Punkt ob Goose das jemals eingestanden hat, sondern du versuchts mit diesem Punkt wieder mal einen anderen wesentlichen Kernpunkt der Diskussion zu verlassen und mit Untertstellungen oder Polemik oder Unwahrheiten ..... Ja mei... Jetzt frage ich mich, was willst du eigentlich?????

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@hartmut, Wortklauberei hin oder her aber ich verstehe unter schweren Straftaten was ganz anderes!!

 

Das ist natuerlich klar, bleibt aber trotzdem dein ureigenes Problem - neben all den anderen, die Du zu haben scheinst.... :whistling:

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Welche der genannten Taten sind denn nun schwere Straftaten? Im Idealfall hätte ich gern Urteile, in denen Müllcontainer umwerfen und anzünden und Chinaböller werfen mit mehr als vier Jahren Knast bestraft wurden.

 

Wenn dieses von einer groesseren Gruppe veranstaltet wird, dann kann man durchaus schon den Tatbestand des Landfriedensbruches heran ziehen - und nun schau dich mal um, wie ein solcher bestraft werden kann....

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- Das Verfassungsgericht sagt klipp und klar, dass der Staat verpflichtet sei, die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters - jedenfalls zur Tageszeit - zu gewährleisten und ihm auch insoweit eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zu ermöglichen.

Und das ist Aufgabe der Polizei?

 

Übrigens hab ich hier noch niemanden gehört der das anders sieht. Keinen einzigen.

 

 

Um wieder auf die Blutentnahme zu kommen, da gibts dann hinterher ;) vielleicht ein Beweiserhebungsverbot, aber kein Beweisverwertungsverbot. OLG Köln müßte so entschieden haben.

 

OLG Richter entscheiden naja wenn die Amtsrichter keine Lust haben verwerten wir trotzdem.

Und das ist auch wieder das Problem der Polizei?

 

 

Dein einziges Argument ist, den Grundrechten der Bürger bürokratische Hindernisse entgegenzuhalten.

Natürlich.

Was soll die Polizei auch anderes machen. Die Richter sind frei und unabhängig und wenn sie nachts frei wollen ist die Frage wie die Polizei einen auftreiben soll - der auch noch zuständig ist.

Die Polizei kann das nicht ändern.

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Chinaböller und Mülleimer umwerfen, klingt so als ob 4 Fünfzehnjährige ein Bier getrunken haben und auf dem Weg nach Hause die Tonne vom Nachbarn umkippen.

 

mmh... hier ist eine große Gruppe schwarz gekleideter und vermummter Menschen (Vermummung = Straftat), die sich zusammen rotten und gemeinsam Barrikaden, aus allem was sie finden u.a. Mülltonnen, bauen. Diese anzünden. Flaschen, Steine und Feuerwerk auf Polizisten werfen.

 

Wenn man das nicht als schwere Straftaten sieht, dann hat man wohl eine falsche Wertevorstellung.

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Aber weil Du es trotzdem noch einmal versucht hast: hierauf
Weiß man, dass keiner erreichbar ist, kann man sich den Versuch, einen zu erreichen auch sparen, denn das wäre eine sinnlose Beschäftigung.
hatte ich bereits hiermit
Das Spiel klappt nicht, Goose, das habe ich Dir doch schon ein paar Mal gesagt. Wir reden hier nicht davon, ob ein Richter erreichbar war, sondern davon, daß nicht versucht wurde, einen zu erreichen.
geantwortet.

Ich verstehe nicht so ganz, was an der Aussage von Goose sooo schwer zu verstehen sein soll. Vor allem auch nicht, warum ich versuchen soll, einen Richter zu erreichen, wenn ich weiß, daß dieser nicht zu erreichen ist! Im vorliegenden Fall liegen keine Informationen vor, ob ein Richter erreichbar war oder nicht. Also wäre es doch zweckdienlich, genau diesen Umstand zu klären. Denn dann ergäben sich eben zwei Möglichkeiten:

 

a) ein Richter wäre erreichbar gewesen! => Frage: warum wurde nicht versucht, diesen auch zu erreichen?

b) ein Richter war nicht erreichbar und das war auch bekannt! => Frage: warum sollte ich es dann noch versuchen, den Richter zu erreichen?

 

Du hattest doch nach langem rumgeeiere zugegeben, daß Du keine konkreten Anhaltspunkte dafür hast, daß kein Richter erreichbar war

Es liegen aber auch keine dafür vor, daß das Gegenteil der Fall war.

 

Warum kommst Du hier nun wieder mit irgendwelchen völlig unbelegten Spekulationen um die Ecke?

Ist nicht alles, zumindest sehr sehr viel in den Diskussionen hier zumeist eine "völlig unbelegte Spekulation"?

 

Wenn die Zeit zu lang ist, handelt es sich um ein Organisationsversagen.

1. halte ich diese Aussage für falsch

2. bei einer so großen Menschenmenge, die da abgearbeitet werden mußte, dürfte es schwer sein, "die Zeit ist zu lang" genau zu definieren. In solchen Fällen muß der einzelne damit rechnen und auch leben, daß er ein paar Stunden warten muß, bis er an der Reihe ist. Dafür aber werden dann auch Getränke, etwas zu essen besorgt und auch dafür gesorgt, daß man dann und wann einmal austreten kann.

 

Oder willst Du behaupten, die eingekeselten Demonstranten müssten im Zweifel auch ein bis zwei Tage warten, wenn denn die Polizei nur einen Beamten abstellt, der die angeblich notwenige IDF durchführt?

Das ist nicht nur blanke Polemik, sondern genauso blanker Unsinn. Hast Du denke ich eigentlich nicht nötig.

 

Diese Schlußfolgerungen halte ich für unzulässig.

Ist Dein gutes Recht. Die Frage aber ist, ob sie tatsächlich unzulässig ist. Bislang habe ich hier noch nichts lesen können (außer Spekulationen und Meinungen), was eine Unzulässigkeit begründen/stützen könnte.

 

Wären sie korrekt, würde das bedeuten, daß eine richterliche Entscheidung in Fällen wie den hier geschilderten in keinem Fall eingeholt werden müsste. Das kann nicht im Sinne des Gesetzes sein.

1. bei einer kleineren Anzahl an Menschen zB mit entsprechendem anderen Zeitansatz hätte es sehr wohl der Fall sein können

2. ob es im Sinne des Gesetzes sein KANN, IST oder eben nicht, nun, das genau ist die Frage, die aber auch Du bislang nicht genau klären konntest.

 

Wie schon gesgat: für mangelhafte Organisation kann nicht der betroffene Bürger verantwortlich sein.

Wie auch hierzu schon gesagt, stellt dieser Umstand weder eine mangelhafte Organisation dar noch bedeutet es, daß derjenige, der dann länger warten muß oder müßte, nicht mehr IDF behandelt und vorzeitig entlassen wird.

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Guest PedroK

Und das ist Aufgabe der Polizei?

Nein. Aber :
Der Richtervorbehalt dient der verstärkten Sicherung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG. Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (vgl. zu Art. 13 Abs. 2 GG BVerfGE 103, 142 <151 ff.>).
(aus dem schon zitierten 2 BvR 2292/00)

 

Übrigens hab ich hier noch niemanden gehört der das anders sieht. Keinen einzigen.

Es geht darum, dass eine viereinhalbstündige Freiheitsentziehung ohne Beachtung des Richtervorbehalts eine Grundrechtsverletzung darstellt.

 

Das zu bestreiten ist IMO Nonsens, wird hier aber versucht.

 

Gruß, Pedro.

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Es geht darum, dass eine viereinhalbstündige Freiheitsentziehung ohne Beachtung des Richtervorbehalts eine Grundrechtsverletzung darstellt.

 

1.

Stellt eine Freiheitsentziehung von einer Minute auch eine Grundrechtsverletzung dar.

 

2.

Muss grundsätzlich vor jeder Freiheitsentziehung eine richterliche Entscheidung eingeholt werden.

 

3.

Darf davon im Ausnahmefall abgewichen werden und es muss unmittelbar eine richterliche Entscheidung nachgeholt werden.

 

Jedoch ist der Ausnahmefall grundsätzlich bei polizeilichen Freiheitsentziehungen gegeben.

Entweder, dass Grundgesetz (Art 104 Richtervorbehalt) deckt das so; oder das Grundgesetz ist hier zu überarbeiten.

Zumindest gibt es eine Frist, die durch Art 104 auch ohne richterliche Entscheidung Freiheitsentziehungen zu lassen.

 

4.

was heißt nun unverzüglich?

Zumindest nicht sofort ohne die notwendigen Maßnahmen zu machen.

 

was sind notwendige Maßnahmen?

Na alle polizeilichen Maßnahmen (Durchsuchung, IDF, etc) die zwingend sofort erforderlich sind

und alle Maßnahmen, die der Richter zwingend fordert (Teilweise will der Richter eine Akte - also muss die erstellt werden: Festnahmebericht etc)

Die dauern alleine schon mal einen "Augenblick"

 

Dann kommen solche Dinge dazu, wie Termin beim Richter holen (Termine sind nicht "sofort"), hinfahren, Anhörung, etc. Das kann bis zu einer Entscheidung locker mal 4-6 Stunden dauern. Für eine Person.

 

Dann steht im Gesetz, dass eine richterliche Entscheidung einzuholen ist.... es sei denn, dass die Maßnahme kürzer dauert als das Einholen einer richterlichen Entscheidung.... was wohl hier der Fall war...

 

5.

Wir wissen, dass keine richterliche Entscheidung vorlag.

Wie wissen nicht, ob Rücksprache mit einem Richter gehalten wurde.

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Guest PedroK

Wo?

Hier:

@PedroK: wenn die Vorbereitungen so lange dauern, so liegt trotzdem keine Grundrechtsverletzung vor.
Unter Zuhilfenahme des Versuchs, die Notwendigkeit der richterlichen Entscheidung zu bestreiten.

 

1. Stellt eine Freiheitsentziehung von einer Minute auch eine Grundrechtsverletzung dar.

Nein, sie stellt zunächst mal einen Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts dar.
Entweder, dass Grundgesetz (Art 104 Richtervorbehalt) deckt das so; oder das Grundgesetz ist hier zu überarbeiten.
:blink: Träum’ weiter.
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Hier verwechselst du Begriffe: Wir schränken Grundrechte ein, wir verletzen sie nicht (eine Verletzung der Grundrechte wäre eine unrechtmäßige Einschränkung)

 

Gruß

Goose

 

Jetzt hab ich das Staatsrechtsbuch nochmal aufgemacht....

 

Kapitel Klausuraufbau:

"Prüfen Sie, ob die Polizeimaßnahme eine Grundrecht aus Art 4 verletzt (..)"

Ergebnis:

"... war somit verfassungsgemäß und verletzte (..) nicht..)"

 

 

Da lag also mein Gedankenfehler:

Die Frage nach der Verletzung und das Ergebnis "Polizei darf das" habe ich in eine erlaubte Verletzung interpretiert.

Dabei ist das pol. Handeln erlaubt, weil keine Verletzung sondern nur eine Beschränkung vorliegt

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Guest PedroK

Das hatte ich versucht, Dir zu stecken:

1. Stellt eine Freiheitsentziehung von einer Minute auch eine Grundrechtsverletzung dar.

Nein, sie stellt zunächst mal einen Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts dar.

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Das hatte ich versucht, Dir zu stecken:

1. Stellt eine Freiheitsentziehung von einer Minute auch eine Grundrechtsverletzung dar.

Nein, sie stellt zunächst mal einen Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts dar.

 

stimmt, das hast du versucht; jetzt erkenne ich es.

und nun vergleiche mal die Antwort die Goose gegeben hat, wie er es versucht hat und wie es zum Erfolg geführt hat.

 

Dumme Wortklaubereien führen nicht wirklich zu etwas. Manchmal ist ein einfacher Hinweis viel besser. Für diese Wortklaubereien gibt es noch so einige Spezialisten hier. Das macht aber die Beiträge kaputt. Gerade dann, wenn der Sinn eigentlich komplett richtig ist, nur das eine oder andere Wort falsch gewählt ist.

In diesem Zusammenhang für die Freunde der Definitionen und Rechtsanwendungen: http://dejure.org/gesetze/StPO/300.html

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Guest PedroK

stimmt, das hast du versucht; jetzt erkenne ich es.

und nun vergleiche mal die Antwort die Goose gegeben hat, wie er es versucht hat und wie es zum Erfolg geführt hat. […]

Willst Du mich für Deine Begriffsstutzigkeit verantwortlich machen? :blink:

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stimmt, das hast du versucht; jetzt erkenne ich es.

und nun vergleiche mal die Antwort die Goose gegeben hat, wie er es versucht hat und wie es zum Erfolg geführt hat. […]

Willst Du mich für Deine Begriffsstutzigkeit verantwortlich machen? :blink:

 

Nein.

Ich will dir nur sagen, dass Goose das gut erklärt.

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stimmt, das hast du versucht; jetzt erkenne ich es.

und nun vergleiche mal die Antwort die Goose gegeben hat, wie er es versucht hat und wie es zum Erfolg geführt hat.

 

Dumme Wortklaubereien führen nicht wirklich zu etwas. Manchmal ist ein einfacher Hinweis viel besser. Für diese Wortklaubereien gibt es noch so einige Spezialisten hier. Das macht aber die Beiträge kaputt. Gerade dann, wenn der Sinn eigentlich komplett richtig ist, nur das eine oder andere Wort falsch gewählt ist.

Vielleicht sind einige Menschen z.B. aufgrund ihres Alters einfach nicht mehr gelenkig genug, sich so tief zu bücken, daß sie mit anderen auf Augenhöhe reden können.
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Guest PedroK

Ich will dir nur sagen, dass Goose das gut erklärt.

Und ich möchte Dir Folgendes sagen:

 

Der Umstand, dass man jemandem, der behauptet Polizist zu sein, etwas so Grundlegendes überhaupt erklären muss, ist für den Wannabe-Cop IMO mehr als peinlich und für den Bürger besorgniserregend.

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och... Staatsrecht ist lange her... juristische Spitzfindigkeiten sind nice to know; mehr aber auch nicht.

 

Wenn ich so die Auffassung mancher Volljuristen bezüglich Polizeirecht lese, dann könnte das ein PMA im zweiten Lehrjahr besser würdigen... aber darauf kommt es nicht an. Juristen bewerten unter anderen Gesichtspunkten, wo mir der Einblick fehlt. Polizeianwärter sind zur Abschlussprüfung echt fit. Praxisentscheidungen sind jedoch wieder etwas ganz anderes. Und ob jetzt "Beschränkung" oder "Verletzung" das richtige Wort ist geht mir auch weit vorbei. Ich kenne die Rechte des Bürgers. Ich kenne die Schutzinteressen des Staates und der Bürger. Ich greife in die Rechte ein und ich weiß wann ich was wie darf.

 

Ob du nun einen Sachverhalt staatsrechtlich besser prüfen kannst interessiert mich auch nicht.

Ich weiß, dass ich von dem Würdigen der Schule lange weg bin und vermutlich viele viele Leistungs-Punkte in einer Klausur nicht erreichen würde.

Aber ich muss auch keine Maßnahmen mehr würdigen. Und du meine Maßnahmen auch nicht.

Würdigen tun meine Maßnahmen nur Richter und Staatsanwälte. Ich muss meine Maßnahme begründen; dass kann ich.

 

Und was betreffen dich polizeiliche Maßnahmen?

Du schwadronierst darüber im Internet.

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