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Grundrechte Verletzt Aus Welt Online


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Linke-Fraktion forderte die Überprüfung der "zumindest teilweise unverhältnismäßigen Polizeigewalt" sowie der Frage, warum die Polizei den Nazis den Marsch ermöglicht und ihre Route unter Einsatz von Zwangsmitteln frei geräumt hat. Dabei seien die Grundrechte der Gegendemonstranten verletzt worden.

 

http://www.welt.de/print/welt_kompakt/hamburg/article106651524/Grundrechte-verletzt.html

 

 

 

Haben die Nazis keine Grundrechte?

Steht nicht den Nazis das Recht aus Art 8 GG zu?

 

Dürfen Linke den Nazis, weil sie die falsche Meinung haben, das Meinungsrecht und die Demonstrationsfreiheit absprechen?

 

Ist es nicht Aufgabe der Polizei allen Menschen ihre Recht zu schützen? Auch wenn es nur ein dummer Nazi ist?!

 

 

 

Welche Rechte hat den ein Gegendemonstrant?

Darf er die angemeldtet Demonstration verhindern? Oder sind dem Recht des Gegendemonstranten durch die Rechte des Prodemonstranten Grenzen gesetzt?

 

 

Es ist nicht schön, wenn man Nazis maschieren lassen muss.

Es ist aber Aufgabe der Polizei keine Gruppe von Menschen zu bevorzugen, sondern jedem Menschen sein Recht zu schützen.

 

Was die LINKEN hier wieder mal machen ist undemokratisch und nicht rechtstaatlich. Sie fordern, dass eine Gruppe von Menschen durch die Polizei die Grundrechte aberkannt werden und nicht staatlich geschützt werden, weil das zu einer Zwangsanwendung gegen Gegner der Nazis führt.

 

 

Ich finde es wichtig und notwendig, dass LINKS auf die Straße geht, dass Städte sich bei jeder Nazidemo zeigen und ein klares Signal gegen Nazis setzten.

 

Ich habe sehr oft politischen und rechtstaatlichen tollen Widerstand erlebt. Das Blockieren von Marschwegen, dass Werfen mit Steinen, das Anzünden von Barrikaden, das Verletzten von Polizisten gehört nicht dazu und ist mit keinem Protest entschuldbar. Es ist richtig, dass die Polizei konsequent gegen solche Straftäter vorgeht und dass das Grundrecht der Versammlung der Nazis geschützt wird.

 

In Deutschland hat jeder die gleichen Rechte. Es gibt her die Freiheit für alle Menschen ihre (dumme) Meinung zu haben.

Ich bin sehr oft anderer Meinung, aber ich stelle mich dahin und schütze die Freiheit, dass jeder seine Meinung haben und äußern darf!

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Selbst wenn ein Richter vor Ort gewesen wäre hätte das nichts daran geändert, dass der Grund der Maßnahme vor Ergehen der richterlichen Entscheidung weggefallen wäre. Für das Verfahren bei der richter

Biber, es macht wirklich keinen Sinn, mit dir zu diskutieren.   Du willst es offensichtlich nicht erkennen.   Und da du nicht auf die Frage nach deinen Erfahrungen bei Demonstrationen antworten willst

Guest PedroK
ohne das Amtsgericht zuvor um eine Entscheidung zu bitten

Wie soll das bitte sehr (praktisch) funktionieren?????

 

Es geht wohl eher um:

Doch weder vor noch während der Maßnahme seien Anträge an das Amtsgericht Hamburg gestellt worden, so der Senat.
Die Schädlerstraße (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek) ist maximal 10-15 Minuten vom Ort des Geschehens entfernt.

 

Wobei.... vielleicht habe ich das überlesen... da wurden schwere Straftaten begangen...

Stimmt:

achtmal sollen Einsatzkräfte selbst Straftaten begangen haben.
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Dieser Artikel berichtet etwas ausführlicher.

 

700 Personen (anfänglich) für 4.5 Stunden ohne Amtsgerichtentscheidung einkesseln und

zwischenzeitlich Dixi-Klos ankarren lassen ?

Ich habe es doch gewusst: die Normalen sind hier drinnen und die wirklich Bekloppten laufen draussen

frei herum.

Wissend grüsst

snb

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Wobei in solchen Lagen ein Richter in der Bbefehlsstelle bestimmt gut wäre... Naja manche Richter wollten zur Entscheidung über eine Blutprobe eine komplette Akte und dann, nachdem sie Zeit hatten sich einzulesen, eine Vernehmung/ Vorführung des Betroffenen... So weltfremd, so sehr trampeln die Richter auf dem Rechtsschutz.

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Wobei in solchen Lagen ein Richter in der Bbefehlsstelle bestimmt gut wäre... Naja manche Richter wollten zur Entscheidung über eine Blutprobe eine komplette Akte und dann, nachdem sie Zeit hatten sich einzulesen, eine Vernehmung/ Vorführung des Betroffenen... So weltfremd, so sehr trampeln die Richter auf dem Rechtsschutz.

 

Unvorstellbar aber kaum zu glauben, was die Richter sich so alles herausnehmen.

Das wird ein böses Ende nehmen.

Schaudernd

grüsst

snb

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Tja, dem richterlichen Vorbehalt obliegen einige Eingriffe. Nun liegt es am Richter, ob er endlich seine Aufgabe wahrnehmen will.

tut er das nicht, wird die Polizisten die notwenigen Anordnungen treffen.

 

Adressat der Kritik sollten aber die Richter sein.

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Die Schädlerstraße (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek) ist maximal 10-15 Minuten vom Ort des Geschehens entfernt.

Und da war zum Zeitpunkt der Maßnahme auch ein zuständiger Richter?

 

Einschlägig ist hier § 13a SOG Hamburg

 

§ 13 a

 

Richterliche Entscheidung

 

(1)Wird eine Person auf Grund von § 13 festgehalten, ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung über Zulässigkeit oder Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeizuführen. Der Herbeiführung der richterlichen Entscheidung bedarf es nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung des Richters erst nach Wegfall des Grundes der Maßnahme ergehen würde.

 

 

Gruß

Goose

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Immer wieder interessant das sich Personen die sich selbst nicht an elementarste Gesetze halten auf das penibelste Einhalten der Gesetze pochen wenn sie selbst davon betroffen sind und an weiteren Gesetzesverstößen gehindert werden.

 

Aber ein Richter in Sichtweite von Demonstrationen wäre vielleicht nicht ganz verkehrt, dann könnte man per Schnellgericht Straftäter an Ort und Stelle verurteilen.

 

Aber ich frage mich weswegen Gruppierungen die den deutschen Staat lieber Heute als Morgen abschaffen wollen und die Gesetzte ablehnen oder für sich als nicht gültig definieren sich im Falle des eigenen Nachteils sich auf diesen Sch...staat und seine besch...enen Gesetze berufen.

 

Nichts das ich was für die Rechten übrighätte, aber lieber Die als die linke SA/SS

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Und da war zum Zeitpunkt der Maßnahme auch ein zuständiger Richter?
Die Polizei hat offenbar gar nicht erst versucht, das herauszufinden.

 

Der Herbeiführung der richterlichen Entscheidung bedarf es nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung des Richters erst nach Wegfall des Grundes der Maßnahme ergehen würde.
Und die Polizei weiß bereits zu Beginn der Maßnahme, daß

1. diese viereinhalb Stunden dauern wird und

2. in diesen viereinhalb Stunden kein Richter eine Entscheidung treffen wird?

 

Gibt es da Erfahrungswerte, wann man die Einkesselung von 700 Menschen beenden muß, bevor ein Richter, den man gar nicht erst zu erreichen versucht hat, keine Entscheidung fällen würde?

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Wie lange werden wohl 700 Akten dauern, die dem Richter vorgelegt werden?
Liegt es an der Uhrzeit oder hast Du wieder irgendwas genascht, daß Du Menschen mit Akten gleichsetzt?
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hmja die Linken.

 

Anläßlich einer Infoveranstaltung in Köln zur Parkplatzsituation bei einem Moscheebau (war der eigentlich legal in der Form?) wurden auch Personen - die nicht rechts sind - von der Veranstaltung ferngehalten und sogar angespuckt. Nötigung pur.

 

Man kann von den Initiatoren der Infoveranstaltung halten was man will, aber "normale" Bürger/Anwohner abblocken, gehts noch?

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Für jeden Menschen eine Akte anhand der Richter entscheiden kann.
Du solltest um die Uhrzeit und in dem Zustand nicht an die Tastatur gehen.
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wenn du es nicht verstehst dann frag
Wenn das der Fall ist, mache ich das auch. An meiner Antwort oben hättest Du erkennen können, daß es nicht der Fall war.

 

sagt wer?
Der Senat. Und zwar ohne offenbar.

 

Nachdem die Richtigkeit meiner Feststellung geklärt ist: was ist mit Antworten auf meine Fragen?

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Und das steht wo?

 

War denn jemand im Gericht erreichbar? Wenn ich genau weiß, daß da kein Bereitschaftsdienst ist, macht auch das Anrufen keinen Sinn.

 

Deine "Fragen" sind albern und haben mit der Realität nichts zu tun, sie sollen polemisieren.

 

Gruß

Goose

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Und das steht wo?
In dem verlinkten Artikel.

 

War denn jemand im Gericht erreichbar? Wenn ich genau weiß, daß da kein Bereitschaftsdienst ist, macht auch das Anrufen keinen Sinn.
Wenn Du den Artikel gelesen hättest, wüßtest Du, daß das überhaupt nicht Thema war. Die Begründung für das Nicht-Einholen einer richterlichen Entscheidung ist eine andere.

 

Deine "Fragen" sind albern und haben mit der Realität nichts zu tun, sie sollen polemisieren.
Wenn Du den Artikel gelesen hättest, wüßtest Du, daß sich meine Fragen auf den Artikel und die darin enthaltenen Aussagen und damit die Realität beziehen.
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Und doch ist die Frage, ob ein Richter erreichbar gewesen wäre und ob die Beamten ggf wussten, daß keiner erreichbar ist, doch für die Bewertung von absoluter Bedeutung, findest du nicht?

 

Ach nein, ich denke nicht, daß du das findest.

 

Deine Grundeinstellung zur Polizei, die sich ja auch recht gut aus deiner Signatur erkennen lässt, lässt ja nur die Denkweise zu, daß die Polizei falsch handelt.

Du machst dich lächerlich.

 

Gruß

Goose

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Und doch
Immerhin, das klingt so wie eine verdruckste Zustimmung. Gibt es nun doch noch Antworten auf meine Fragen?

 

ist die Frage, ob ein Richter erreichbar gewesen wäre und ob die Beamten ggf wussten, daß keiner erreichbar ist, doch für die Bewertung von absoluter Bedeutung, findest du nicht?
Glaubst Du nicht, daß der Senat darauf hingewiesen hätte, wenn kein Richter erreichbar gewesen wäre und die Beamten das ggf. gewußt hätten anstatt das Nicht-Einholen der Entscheidung so zu begründen wie geschehen?

 

Deine Grundeinstellung zur Polizei, die sich ja auch recht gut aus deiner Signatur erkennen lässt, lässt ja nur die Denkweise zu, daß die Polizei falsch handelt.
Ach Goose, ich bitte Dich. Du willst Doch nicht ernsthaft behaupten, daß Du aus einem von mir benutzten Zitat eines bekannten Strafverteidigers auch nur ansatzweise zuverlässig auf meine Grundeinstellung und Denkweise der Polizei gegenüber schließen kannst. Wie schon mehrfach gesagt: von Dir erwarte ich einfach mehr als Kommentare auf Blaulicht-Niveau.
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Wenn ich irgendwo zustimme, dann sage ich das.

 

Glaubst du nicht, daß man mehr Informationen braucht als das, was in einer Zeitung steht, um das zu beurteilen?

Also, war ein Richter erreichbar? Wenn nicht, war bekannt, daß kein Richter erreichbar war?

 

Aus dem Zitat lässt sich deine Grundeinstellung meines Erachtens recht gut erkennen, denn ich kann mir kaum vorstellen, daß jemand ein Zitat in seine Signatur nimmt, mit welchem er sich nicht identifiziert (oder ist das bei dir der Fall?)

 

Auch hier kannst du dir einen Seitenhieb auf Blaulicht nicht verkneifen... Es nervt wirklich.

 

Gruß

Goose

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Wenn ich irgendwo zustimme, dann sage ich das.
Muß ja nicht immer so klar und deutlich sein. Deshalb sprach ich ja auch von verduckster Zustimmung. Was ist nun mit Antworetn auf meine Fragen?

 

Glaubst du nicht, daß man mehr Informationen braucht als das, was in einer Zeitung steht, um das zu beurteilen?
Ich verwende zunächst mal die Informationen, die ich habe. Und da Die Welt nicht gerade als Anti-Polizisten-Kampfblatt verschrieen ist, habe ich auch keine zweifel daran, daß diese Informationen stimmen. Alles weitere ist pure Spekulation.

 

Also, war ein Richter erreichbar? Wenn nicht, war bekannt, daß kein Richter erreichbar war?
Wie kommst Du darauf, daß das irgendeine Rolle bei der Entscheidung gespielt hat, wo doch die offizielle Begründung eine andere ist?

 

Aus dem Zitat lässt sich deine Grundeinstellung meines Erachtens recht gut erkennen
Mit diesem Deinem Glauben werde ich leben müssen. Sinnvoller wäre es sicherlich, wenn Du Dich an meinen Beiträgen orientiertest.

 

denn ich kann mir kaum vorstellen, daß jemand ein Zitat in seine Signatur nimmt, mit welchem er sich nicht identifiziert (oder ist das bei dir der Fall?)
Oh, ich finde den Satz klasse. Ich hatte noch keine Gelegenheit, ihn auszuprobieren (und bin mir auch nicht sicher, ob ich ihn bei entsprechender Gelegenheit ausprobieren würde), halte ihn aber inhaltlich dennoch für realistisch. Aber es wäre fallig völsch, aus diesem Satz auf meine Einstellung zu irgendwem oder irgendwas zu schließen.

 

Auch hier kannst du dir einen Seitenhieb auf Blaulicht nicht verkneifen...
Schon mal überlegt, ob das nicht eher ein Seitenhieb auf Dich war?
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Zu deinen "Fragen" sagte ich oben schon was.

 

Und ja, ich weiß, daß es bei der Entscheidungsfindung von erheblicher Bedeutung ist, ob man weiß, ob überhaupt ein Richter erreichbar ist (das weiß ich, weil ich selber schon ähnliche Entscheidungen treffen musste)

 

Gruß

Goose

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Es ist schon etwas merkwürdig.

 

Da sind 4500 Polizisten, 700 Neonazis, 3000 Gegendemonstranten. Man ist in der Lage ein kleinstes Catering anzubieten, und schafft es sogar sanitäre Anlagen aufzustellen. Aber es ist nicht möglich irgendwo einen Richter aufzutreiben der Bereitschaft hat. Eigentlich sollte das schon im Vorfeld geklärt sein wenn eine Veranstaltung mit solchem Konfliktpotential angemeldet wird.

 

Zudem frage ich mich, war es wirklich notwendig von 11 bis 15.30 Uhr die Leute festzuhalten.

 

MfG.

 

hartmut

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Zu deinen "Fragen" sagte ich oben schon was.
Ich weiß. Und da das falsch bzw. schlicht Unsinn war und Du das auch erkennen konntest, nachdem ich Deine Fragen alle beantwortet habe, hättest Du jetzt die Chance gehabt, Deinen Fehler zu korrigieren. Leider vertan...

 

Und ja, ich weiß, daß es bei der Entscheidungsfindung von erheblicher Bedeutung ist, ob man weiß, ob überhaupt ein Richter erreichbar ist
Du versuchst den Trick immer wieder, aber eigentlich solltest Du doch mitbekommen haben, daß er auffällt...

Aber nochmal: das war nicht das Thema, davon hat niemand gesprochen, das wurde nicht mal als Versuch einer Begründung genannt. Lies doch bitte endlich den Artikel und vor allem das, was der Senat als Begründung genannt hat!

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Es ist schon etwas merkwürdig.

 

Da sind 4500 Polizisten, 700 Neonazis, 3000 Gegendemonstranten. Man ist in der Lage ein kleinstes Catering anzubieten, und schafft es sogar sanitäre Anlagen aufzustellen. Aber es ist nicht möglich irgendwo einen Richter aufzutreiben der Bereitschaft hat. Eigentlich sollte das schon im Vorfeld geklärt sein wenn eine Veranstaltung mit solchem Konfliktpotential angemeldet wird.

 

Zudem frage ich mich, war es wirklich notwendig von 11 bis 15.30 Uhr die Leute festzuhalten.

 

MfG.

 

hartmut

 

der Seitenhieb sollte aber zu den Gerichten gehen (und der Polizei ein bißchen). Es wäre echt wünschenwert, wenn es neben einer 24/7 Richterbereitschaft bundesweit auch einen Richter auf der Befehlsstelle bei Großlagen gibt.

 

 

Zu den 700 in Gewahrsamgenommenen: aus der Gruppe heraus wurden schwere Strafataten begangen; ein Aspekt, den man einfach mit bedenken sollte.

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Hamburg hat einen Bereitschaftsdienst im AG, von 9-13 Uhr als Präsenzdienst mit einem Bereitschaftsrichter in Strafsachen.

Ist der denn auch für polizeirechtliche Maßnahmen zuständig?

 

Gruß

Goose

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Guest PedroK

Es ist schon etwas merkwürdig.

 

Da sind 4500 Polizisten, 700 Neonazis, 3000 Gegendemonstranten. Man ist in der Lage ein kleinstes Catering anzubieten, und schafft es sogar sanitäre Anlagen aufzustellen. Aber es ist nicht möglich irgendwo einen Richter aufzutreiben der Bereitschaft hat. Eigentlich sollte das schon im Vorfeld geklärt sein wenn eine Veranstaltung mit solchem Konfliktpotential angemeldet wird.

Ich stimme Dir zu. Art.104 Abs. 2 Satz 2 GG verpflichtet IMO dazu, in derartigen Situationen die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters zu sichern.

 

Gruß, Pedro.

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Naja... ohne Richter gibt es ja auch eine Reglung

Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten.

 

und so lange war es ja nun nicht.

 

 

Ansonsten ist nicht die Polizei, sondern die Gerichte gefragt. Aber warum sollten die aus einem Job von 9-13 Uhr plötzlich einen Job mit Schichtdienst und Wochenendarbeit machen??

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und so lange war es ja nun nicht.

4,5Std sind imho keine kurze Zeit. Auch wenn angeblich wie Du schreibst aus der Gruppe heraus Straftaten begangen wurden, rechtfertigt es nicht mal schnell 700 von 3000 Menschen einzukasteln. Glaube nicht das von den 3000 Demonstranten 23% Straftäter waren. Klingt irgendwie für Nachsitzen für alle wenn der böse Bube nicht gefunden wird.

 

Und wie schon gesagt, es wäre wohl doch möglich gewesen da mal einen Richter das absegnen zu lassen.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK

Ansonsten ist nicht die Polizei, sondern die Gerichte gefragt. Aber warum sollten die aus einem Job von 9-13 Uhr plötzlich einen Job mit Schichtdienst und Wochenendarbeit machen??

Weil die Grundrechte auch am Wochenende gelten. Und weil der praktische Bedarf vorlag.
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RICHTIG, nur ist die Polizei hier der falsche Ansprechpartner. In den Fällen wo ein Richter nicht erreichbar ist darf (muss) muss die Polizei das selber entscheiden.

 

 

KRITIK muss dann an die Gerichte gerichtet sein. Die haben ihre Geschäftszeiten ihrer Verantwortung anzupassen!

 

 

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Guest PedroK

RICHTIG, nur ist die Polizei hier der falsche Ansprechpartner. In den Fällen wo ein Richter nicht erreichbar ist darf (muss) muss die Polizei das selber entscheiden.

Falsch.

 

KRITIK muss dann an die Gerichte gerichtet sein.

Die Cops haben die Grundrechte von ca. 700 Bürgern verletzt, nicht die Gerichte.
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Zu den 700 in Gewahrsamgenommenen: aus der Gruppe heraus wurden schwere Strafataten begangen
Das steht bitte wo?

 

RICHTIG, nur ist die Polizei hier der falsche Ansprechpartner.
Die 700 Menschen wurden von Polizisten eingekesselt, von niemandem sonst. Dein Kommentar ist also wieder mal völlig irrelevant.

 

In den Fällen wo ein Richter nicht erreichbar ist darf (muss) muss die Polizei das selber entscheiden.
Es gibt keinen Hinweis darauf, daß kein Richter erreichbar war. Dein Kommentar ist also wieder mal völlig irrelevant.
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Guest PedroK

Es gibt keinen Hinweis darauf, daß kein Richter erreichbar war.

Korrekt. Es gibt sogar die Aussage des Senats, dass nicht einmal ein Antrag ans Gericht gestellt wurde.

 

Kurz OT: @Blaulicht, ich habe Dich vor kurzem in sehr klaren Worten gebeten, mich nicht mit persönlichen Nachrichten zu behelligen. Gestern hast Du mich trotzdem erneut per PN angelabert.

 

Daher jetzt noch einmal öffentlich die Ansage: Lass’ es!

 

Ich bin nicht an einer „persönlichen“ Kommunikation mit Dir interessiert. Wenn Du mir etwas über Deinen Beruf mitteilen möchtest, dann mache das bitte öffentlich. Danke.

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Naja... Vor der Einkesselung wurden die Herrschaften angesprochen und aufgefordert sich zu entfernen.

 

diese 700 Menschen, die eingekesselt wurden, haben die Grundrechte anderer Menschen, der Nazis, verletzt. Eine solche Verhinderung einer Demonstration ist nicht durch das Grundgesetz geschützt.

dort wurden brennende Barikaden errichtet, Steine und Flaschen auf Polizisten geworfen, mit Zwillen und Stahlkugeln auf Polizisten geschossen.

 

ja, dann wurde diese Gruppe in Gewahrsam genommen, um das Versammlungsrecht der Nazis zu gewährleisten.

 

 

Ich würde mir in der Tat wünschen, dass bei Großlagen Richter bei der Einsatzleitung sind.

dauert die Freiheitsentziehung länger, als das Herbeiführen einer richterlichen Entscheidung, kann auf die richterliche Entscheidung verzichtet werden.

warum hier kein Richter kontaktiert wurde weiß ich nicht. Besser wäre das auf jeden Fall. Möglich wäre das, wenn ein Richter bei der Einsatzleitung wäre. Wenn zu der Zeit kein Gericht bestzt war, war das nicht möglich. Dann müssen die Richter für eine 24/7 Erreichbarkeit sorgen!

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Guest PedroK

dauert die Freiheitsentziehung länger, als das Herbeiführen einer richterlichen Entscheidung, kann auf die richterliche Entscheidung verzichtet werden.

Das müsstest Du jetzt wirklich mal belegen. :blink:
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dauert die Freiheitsentziehung länger, als das Herbeiführen einer richterlichen Entscheidung, kann auf die richterliche Entscheidung verzichtet werden.

Das müsstest Du jetzt wirklich mal belegen. :blink:

Ich habe in Beitrag 9 bereits den § 13a SOG Hamburg zitiert.

Hast du den gelesen?

 

RICHTIG, nur ist die Polizei hier der falsche Ansprechpartner. In den Fällen wo ein Richter nicht erreichbar ist darf (muss) muss die Polizei das selber entscheiden.

Falsch.

Wer soll es denn sonst entscheiden?

 

 

 

PedroK: Auch bei dir habe ich mittlerweile den Eindruck, daß es dir nicht ums Sachthema geht, sondern darum, jede von Blaulichts Aussagen in Frage zu stellen. Das nervt.

 

Gruß

Goose

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Belgen, belegen, belegen... Man nimm doch mal Informationen hin.

 

 

ansonsten schau in das SOG HH 13a.

 

Lies doch noch einmal, bevor Du "Antworten" drückst.

Dann gibt`s vielleicht auch weniger auf die Hucke.

Gruss

snb

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Naja, wenn man gesagt bekommt, dass das mit dem Richter auch unterbleiben kann, wenn die Entscheidung einholen länger als die Maßnahme dauert, dann ist das logisch und kann geglaubt werden zumal der Gesetzestext schon hier im Thema stand.

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Guest PedroK

Ich habe in Beitrag 9 bereits den § 13a SOG Hamburg zitiert.

Hast du den gelesen?

Ja, noch bevor Du ihn zitiert hast. Hast Du @Blaulichts Satz sorgfältig gelesen?

 

PedroK: Auch bei dir habe ich mittlerweile den Eindruck, daß es dir nicht ums Sachthema geht, sondern darum, jede von Blaulichts Aussagen in Frage zu stellen. Das nervt.

Du solltest die Abfolge von Aktion und Reaktion betrachten.

 

Im Übrigen habe ich vor kurzem ausdrücklich vor @Blaulichts Einstellung zu Nazi-Demos den Hut gezogen und tue das auch weiterhin. Hier habt Ihr aber leider Unrecht und ich erlaube mir, dazu Stellung zu beziehen.

 

Gruß, Pedro.

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, jede von Blaulichts Aussagen in Frage zu stellen. Das nervt.

 

Genau so nervt es, wenn das Verhältnis Quantität zu Qualität dieser Aussagen in keinem gesunden

Verhältnis zueinander stehen.

Ich habe das Gefühl, dass der Kollege mit aller Macht seinen Beitragszähler hochpushen will.

Gruss

snb

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Naja, wenn man gesagt bekommt, dass das mit dem Richter auch unterbleiben kann, wenn die Entscheidung einholen länger als die Maßnahme dauert, dann ist das logisch und kann geglaubt werden zumal der Gesetzestext schon hier im Thema stand.

 

Kleine Hilfe:

 

dauert die Freiheitsentziehung länger, als das Herbeiführen einer richterlichen Entscheidung, kann auf die richterliche Entscheidung verzichtet werde

 

Na, Osram ?

Gruss

snb

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