Jigsaw 0 Posted June 20, 2012 Report Share Posted June 20, 2012 Hallo,ich wollte mal wissen was auf mich zukommt.Ich bin in der Probezeit und wurde diese Woche1x mit 23kmh zuviel erwischt innerorts = 1 pktund 1x mit Handy am Steuer = 1pkt was passiert jetzt? habe beide Straftaten innerhalb einer Woche begangen.Muss ich mein Führerschein abgeben ???????? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 20, 2012 Report Share Posted June 20, 2012 Wenn es die ersten Verstöße sind. Nachschulung, Probezeitverlängerung und die Bußgelder + Gebühren. Es sind keine Straftaten, es sind Ordnungswidrigkeiten. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Jigsaw 0 Posted June 20, 2012 Author Report Share Posted June 20, 2012 und den führerschein muss ich nicht für einen Monat abgeben?? Ja es sind meine ersten Verstöße Quote Link to post Share on other sites
JoeSephine 1 Posted June 20, 2012 Report Share Posted June 20, 2012 Im Regelfall nicht, aber es wird teuer, allein wegen der Nachschulung. MFG Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 20, 2012 Report Share Posted June 20, 2012 und den führerschein muss ich nicht für einen Monat abgeben?? Ja es sind meine ersten VerstößeZum Fahrverbot hättest Du mindestens 31km/h zuviel haben müssen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted June 21, 2012 Report Share Posted June 21, 2012 ... Straftaten...@jigsaw: Warum so eingeschüchtert? Würde mich schon sehr interessieren, wer Dir "Straftaten" beigebracht hat? Deine Fälle sind alltäglich, also Kavaliersdelikte! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 21, 2012 Report Share Posted June 21, 2012 Deine Fälle sind alltäglich, also Kavaliersdelikte!Also, +23 auf eine Berliner Autobahn könnte man so sehen, aber 38km/h in einem eher weniger. Du solltest bevor Du solche Aussagen machst die Umstände kennen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted June 21, 2012 Report Share Posted June 21, 2012 @hartmut: Mal doch nicht gleich den Teufel an die Wand. Wenn auch , dann wäre zHG 7 km/h + 23 km/h gerade . Und Du weißt selbst, dass viele wenn überhaupt nur / würdig sind, denn allgemein gilt als Höchstgeschwindigkeit igO, also keine Mindestgeschwindigeit! Quote Link to post Share on other sites
reox 3 Posted June 22, 2012 Report Share Posted June 22, 2012 @hartmut: Mal doch nicht gleich den Teufel an die Wand. Wenn auch , dann wäre zHG 7 km/h + 23 km/h gerade . Und Du weißt selbst, dass viele wenn überhaupt nur / würdig sind, denn allgemein gilt als Höchstgeschwindigkeit igO, also keine Mindestgeschwindigeit! Verstehe ich das richtig...?Dort, wo das spielen (also volle kindliche Konzentration auf das Spiel/Spielgerät) von Kindern auf der Fahrbahn erlaubt ist, hältst du für angemessen / problemlos...? mfg Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 22, 2012 Report Share Posted June 22, 2012 Verstehe ich das richtig...?Ja. Leider. Du brauchst ihm auch nicht mit Fahrphysik oder so kommen, für m3_ spielt das alles keine Rolle. Schließlich bremst er schneller als sein Schatten - oder er ist so schnell unterwegs, daß irgendwelche Kinder nur hinter ihm über die Straße laufen können... Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted June 27, 2012 Report Share Posted June 27, 2012 Verstehe ich das richtig...?Dort, wo das spielen (also volle kindliche Konzentration auf das Spiel/Spielgerät) von Kindern auf der Fahrbahn erlaubt ist, hältst du für angemessen / problemlos...?@reox: Da ist wieder das "Kind". Für "Kinder" gibt es ein Gefahrenzeichen. HIer muß man dann unabhängig von der zHG aufmerksam und bremsbereit sein. @biber: Es bringt doch nix, mit Tempomat 7 km/h und blind sich der Scheinsicherheit auszuliefern. Ich bin als Kind noch spielend mit aufgewachsen. Bei uns in der Wohngegend habe alle Kinder dies überlebt. Dann kam die / -Zeit. in Gottesnamen okay in Wohngebieten und Straßen ohne Verkehrsflußbedeutung. Leider wird oft mißbraucht. Heißt ja nicht zwingend "Spielstraße", sprich wegen Kinder, sondern verkehrsberuhigte Zone. Das Übel der kontinuierlichen Runterlimitierung von auf auf :7: auf einer Altstadtdurchgangsstraße gab es z. B. in einer Stadt in BaWü. Nachgeschaltet war die Abzocke der Kommune. Die mir vorliegende Jahresstatistik der Meßstellen zeigte bei logischerweise die höchsten Übertretungsraten von über 90%. Quote Link to post Share on other sites
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