Jump to content

Recommended Posts

Hallo zusammen,

 

folgendes ist mir passiert. Anfang Februar wurde ich mit einem Firmenwagen geblitzt. Der Anhörungsbogen wurde der Firma zugestellt. Die Firma hat in das Fahrtenbuch geguckt und meinen Kollegen als Fahrer angegeben, da er sich den Dienstwagen ausgeliehen hat.

 

Folglich hat er nun auch einen Anhörungsbogen bekommen. Auf diesem hat er angegeben, dass er das Fahrzeug zwar ausgeliehen hat, aber nicht gefahren ist.

 

Nach nun 3 Monaten hat er eine Vorladung von der Polizei bekommen. Dort hat er mich als Fahrer angegeben. Nach nun fast 4 Monaten habe nun ich eine Vorladung von der Polizei erhalten. Ich gab an das ich im Urlaub bin und nicht erscheinen kann. Nun wird wohl über den Abgleich des Personalsausweises Bildes überpüft ob ich der Fahrer sein könnte.

 

Is die ganze Sache aber nicht mitterweile verjährt?

Link to post
Share on other sites

Hallo,

 

mit unpräzisen Angaben wie "Anfang Februar" und "nach nun 3 Monaten" kann dir kein Mensch eine klare Aussage liefern. Hier geht es um Tage.

Also konkret : wann war der Verstoß und wann genau hat dein Kollege dich angegeben... das sollte dann der frühestmögliche Zeitpunkt der Verjährungsunterbrechung für dich sein, sofern die Behörde in Lichtgeschwindigkeit reagiert hat. Entscheidend ist allein wann eine Anhörung gegen dich angeordnet wurde.

Link to post
Share on other sites

Du kannst getrost davon ausgehen, dass die Vorladung noch innerhalb der Verjährungsfrist stattgefunden hat, sonst hätten das die Beamten sicherlich nicht gemacht.

Nö - da würd ich nicht von Ausgehen. Möglich ist, dass der TE als Zeuge gehört werden soll - möglich ist so einiges anderes.

Wenn der TE als Betr. angehört werden soll, würd ich mich schon für die genauen Daten interessieren.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

nein. Die Verjährung wird unterbrochen wenn erstmals gegen Dich ermittelt wird. Aber das ist erst nach der 3-Monatsfrist geschehen, daher ist die Verjährung eingetreten. Man kann den Anhörungsbogen ignorieren. Nur gegen einen folgenden Bußgeldbescheid muss man dann in der Frist Einspruch einlegen.

 

Grüße

 

Kai

Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...