VWPassat123 0 Posted June 19, 2012 Report Share Posted June 19, 2012 Hallo zusammen, folgendes ist mir passiert. Anfang Februar wurde ich mit einem Firmenwagen geblitzt. Der Anhörungsbogen wurde der Firma zugestellt. Die Firma hat in das Fahrtenbuch geguckt und meinen Kollegen als Fahrer angegeben, da er sich den Dienstwagen ausgeliehen hat. Folglich hat er nun auch einen Anhörungsbogen bekommen. Auf diesem hat er angegeben, dass er das Fahrzeug zwar ausgeliehen hat, aber nicht gefahren ist. Nach nun 3 Monaten hat er eine Vorladung von der Polizei bekommen. Dort hat er mich als Fahrer angegeben. Nach nun fast 4 Monaten habe nun ich eine Vorladung von der Polizei erhalten. Ich gab an das ich im Urlaub bin und nicht erscheinen kann. Nun wird wohl über den Abgleich des Personalsausweises Bildes überpüft ob ich der Fahrer sein könnte. Is die ganze Sache aber nicht mitterweile verjährt? Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted June 19, 2012 Report Share Posted June 19, 2012 Hallo, mit unpräzisen Angaben wie "Anfang Februar" und "nach nun 3 Monaten" kann dir kein Mensch eine klare Aussage liefern. Hier geht es um Tage.Also konkret : wann war der Verstoß und wann genau hat dein Kollege dich angegeben... das sollte dann der frühestmögliche Zeitpunkt der Verjährungsunterbrechung für dich sein, sofern die Behörde in Lichtgeschwindigkeit reagiert hat. Entscheidend ist allein wann eine Anhörung gegen dich angeordnet wurde. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 20, 2012 Report Share Posted June 20, 2012 Du kannst getrost davon ausgehen, dass die Vorladung noch innerhalb der Verjährungsfrist stattgefunden hat, sonst hätten das die Beamten sicherlich nicht gemacht. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 20, 2012 Report Share Posted June 20, 2012 Du kannst getrost davon ausgehen, dass die Vorladung noch innerhalb der Verjährungsfrist stattgefunden hat, sonst hätten das die Beamten sicherlich nicht gemacht.Nö - da würd ich nicht von Ausgehen. Möglich ist, dass der TE als Zeuge gehört werden soll - möglich ist so einiges anderes.Wenn der TE als Betr. angehört werden soll, würd ich mich schon für die genauen Daten interessieren. Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted June 20, 2012 Author Report Share Posted June 20, 2012 Die Tatzeit war am 27.02.Die Vorladung von der Polizei an meinen Kollegen war am 1.6Meine Vorladung kam am 15.6 Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 20, 2012 Report Share Posted June 20, 2012 Für dich ist es verjährt. MfG, hartmut Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted June 20, 2012 Author Report Share Posted June 20, 2012 Falls ich nun einen Bußgeldbescheid bekomme, wie beantworte ich diesen? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 20, 2012 Report Share Posted June 20, 2012 Wenn deine Angaben richtig sind kommt kein Bußgeldbescheid. Und wenn einer kommen würde, Einspruch einlegen mit dem Hinweis das es verjährt ist. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted July 4, 2012 Author Report Share Posted July 4, 2012 Nun kam doch ein Anhörungsbogen den ich ausfüllen soll.Mir wurde von einem Kollegen gesagt, das die Verjährung erst dann beginnt, sobald der Fahrer ermittelt wurde. Soll heißen erst jetzt wo ich den Anhörungsbogen bekommen habe? ist das Richtig? Quote Link to post Share on other sites
KaiR 0 Posted July 4, 2012 Report Share Posted July 4, 2012 nein. Die Verjährung wird unterbrochen wenn erstmals gegen Dich ermittelt wird. Aber das ist erst nach der 3-Monatsfrist geschehen, daher ist die Verjährung eingetreten. Man kann den Anhörungsbogen ignorieren. Nur gegen einen folgenden Bußgeldbescheid muss man dann in der Frist Einspruch einlegen. Grüße Kai Quote Link to post Share on other sites
VWPassat123 0 Posted July 26, 2012 Author Report Share Posted July 26, 2012 Hat alles geklappt. Verfahren wurde eingestellt.Danke an alle. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 27, 2012 Report Share Posted July 27, 2012 Na prima! GW! Quote Link to post Share on other sites
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