Tachoschätzung Durch Polizei Beamte
#1
Geschrieben 14 Juni 2012 - 20:38
Ich wurde heute von der Polizei angehalten und sie haben mir vorgeworfen, ich sei 100 kmh in der Stadt Gefahren ( erlaubt 50 km/h ) das ganze erfolgte durch eine Tacho Schätzung.
Sie haben kein Video Beweis aber sie waren zu dritt unterwegs und sind neben mir gefahren, nachdem sie mich aufgehalten haben! wollten sie auch einen Drogen Test machen, denn ich auch gemacht habe und ( negativ) war. Ich war der Meinung das ich nicht schneller war als 70 km/h Gefahren bin. Wie kann ich jetzt Vorgehen? Immerhin riskiere ich mein Führerschein und ein große Strafe.
Ein danke im voraus
#2
Geschrieben 14 Juni 2012 - 21:13
Was meinst du mit: ..sie sind neben mir gefahren, nachdem sie mich aufgehalten haben!
Ich vermute mal, dass sie erst hinter dir gefahren sind und deine Geschwindigkeit an ihrem Tacho abgelesen haben,
und dich erst dann angehalten haben, kann das sein?
Sokrates
#3
Geschrieben 14 Juni 2012 - 21:21
#4
Geschrieben 14 Juni 2012 - 21:30
zorro69 sagte am 14 Juni 2012 - 21:13:
Was meinst du mit: ..sie sind neben mir gefahren, nachdem sie mich aufgehalten haben!
Ich vermute mal, dass sie erst hinter dir gefahren sind und deine Geschwindigkeit an ihrem Tacho abgelesen haben,
und dich erst dann angehalten haben, kann das sein?
#5
Geschrieben 14 Juni 2012 - 21:37
DerDicke sagte am 14 Juni 2012 - 21:21:
Sie sagten auch Fahrverbot 1 Monat
#6
Geschrieben 14 Juni 2012 - 21:42
#8
#9
Geschrieben 14 Juni 2012 - 22:07
DerDicke sagte am 14 Juni 2012 - 21:42:
der BG sagt in der Tat mehr aus, als die Aussage der cops vor Ort.
wurscht ist aber relativ. Im Regelfall kann der cop schon ganz gut einschätzen was geht bzw. Was kommt.
wobei die Tachomessung eher ungenau ist.
#10
Geschrieben 14 Juni 2012 - 22:13
Vale87j sagte am 14 Juni 2012 - 21:30:
zorro69 sagte am 14 Juni 2012 - 21:13:
Was meinst du mit: ..sie sind neben mir gefahren, nachdem sie mich aufgehalten haben!
Ich vermute mal, dass sie erst hinter dir gefahren sind und deine Geschwindigkeit an ihrem Tacho abgelesen haben,
und dich erst dann angehalten haben, kann das sein?
#11
Geschrieben 14 Juni 2012 - 22:16
Blaulicht sagte am 14 Juni 2012 - 22:07:
DerDicke sagte am 14 Juni 2012 - 21:42:
der BG sagt in der Tat mehr aus, als die Aussage der cops vor Ort.
wurscht ist aber relativ. Im Regelfall kann der cop schon ganz gut einschätzen was geht bzw. Was kommt.
wobei die Tachomessung eher ungenau ist.
#12
Geschrieben 15 Juni 2012 - 06:50
Sokrates
#13
Geschrieben 15 Juni 2012 - 17:03
zorro69 sagte am 15 Juni 2012 - 06:50:
#14
Geschrieben 16 Juni 2012 - 12:50
ich sehe keinen entscheidenden Unterschied, ob die Polizei neben oder hinterher gefahren ist. Wichtig ist nur, hatte das Polizeifahrzeug ein geeichtes Tacho. 5 % oder 20 % "Rabatt"!
Sorgen würde mir auch der Drogentest machen, auch wenn er negaiv ausgefallen ist. Ich fürchte, ihr habt euch "auffällig" verhalten. Vorsatz ist dann möglich, oder gar der Verdacht auf ein "Rennen".
Ich empfehle bereits jetz nach einem RA umschau zu halten, damit ihr mit dem "schriftlichen Bescheid" schnellstmöglich dort aufschlagen könnt.
#15
Geschrieben 16 Juni 2012 - 14:17
herzlich willkommen im Radarforum.
Wäre das Fahrzeug mit einer Videoanlage zur Geschwindigkeitsmessung ausgestattet, hätten die Beamten Dir das Video sicher gezeigt.
Somit gehe ich davon aus, dass es sich um ein "ganz normales" Zivilfahrzeug der Polizei handelte und dass in Deinem Fall die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren durchgeführt wurde.
Diese Gnach - Anzeigen können auch durch Nebeneinanderfahren gewertet werden.
Wichtig ist dabei, dass der Abstand zwischen dem Streifenwagen zu Beginn der Messung und zum Ende entweder gleich oder größer war und dass während der Messung vom Streifenwagen eine gleichbleibende Geschwindigkeit eingehalten wurde.
Für die Berechnung der Toleranzen, die abgezogen werden müssen, gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen, die aber alle darauf hinauslaufen, dass pi mal Daumen ca. 20 % der vom Tacho des Streifenwagen abgelesenen Geschwindigkeit abgezogen werden.
In Deinem Fall kommt es nun wesentlich darauf an, ob nach Abzug der Toleranz die 31 km/h - Marke geknackt wurde oder nicht, denn hier liegt die Grenze zum Fahrverbot.
Wurde Dir mitgeteilt, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung konkret ist, die Dir vorgeworfen wird?
Hallo, rth,
warum sollte man sich in diesem Fall über einen negativen (für den TE positiven) Drogentest Sorgen machen?
Er hat durch diesen Test eindeutig belegt, dass er weder aktuell noch in der letzten Zeit BTM konsumiert hat und das ist m. E. nur positiv zu bewerten und kann ihm in keinster Weise negativ ausgelegt werden (wie denn auch?).
Zum möglichen Vorwurf eines Straßenrennens:
Dazu müssen einige weitere Faktoren kommen, die eindeutig darauf hindeuten, dass der TE sich mit dem Streifenwagen ein Rennen liefern wollte, z. B. eindeutige Zeichengebung seinerseits, Aufheulen des Motors, rasantes Anfahren usw.
Hätten die Beamten vor, in dieser Beziehung etwas zu unternehmen, bzw., ihm so etwas vorzuwerfen, hätten sie das ganz sicher schon gleich bei der Anzeigenaufnahme mitgeteilt.
So, wie der TE es schildert, wird es m. E. "nur" beim Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung bleiben.
Viele Grüße,
Nachteule
Danach drehte er sich um und rief: Mama, lass den Scheiß!
#16
Geschrieben 16 Juni 2012 - 15:05
nachteule sagte am 16 Juni 2012 - 14:17:
warum sollte man sich in diesem Fall über einen negativen (für den TE positiven) Drogentest Sorgen machen?
Er hat durch diesen Test eindeutig belegt, dass er weder aktuell noch in der letzten Zeit BTM konsumiert hat und das ist m. E. nur positiv zu bewerten und kann ihm in keinster Weise negativ ausgelegt werden (wie denn auch?).
Zum möglichen Vorwurf eines Straßenrennens:
Dazu müssen einige weitere Faktoren kommen, die eindeutig darauf hindeuten, dass der TE sich mit dem Streifenwagen ein Rennen liefern wollte, z. B. eindeutige Zeichengebung seinerseits, Aufheulen des Motors, rasantes Anfahren usw.
Hätten die Beamten vor, in dieser Beziehung etwas zu unternehmen, bzw., ihm so etwas vorzuwerfen, hätten sie das ganz sicher schon gleich bei der Anzeigenaufnahme mitgeteilt.
So, wie der TE es schildert, wird es m. E. "nur" beim Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung bleiben.
Viele Grüße,
Nachteule
Hallo Nachteule,
ein Drogentest wird sicher nicht nur so gemacht, es muss ein Grund vorliegen. Und den kennen wir nicht.
Wenn auf der Wache bereits eine Anhörung durchgeführt wurde sind die Vorwürfe bekannt, ich fürchte aber es wurde nur die Identität festgestellt, die Anhörung könnte noch folgen.
Und ob das Tacho geeicht war (Abzug 5 %) oder eben nicht (Abzug 20 %) ist auch nicht bekannt.
MfG
rth
#17
Geschrieben 16 Juni 2012 - 16:24
nachteule sagte am 16 Juni 2012 - 14:17:
herzlich willkommen im Radarforum.
Wäre das Fahrzeug mit einer Videoanlage zur Geschwindigkeitsmessung ausgestattet, hätten die Beamten Dir das Video sicher gezeigt.
Somit gehe ich davon aus, dass es sich um ein "ganz normales" Zivilfahrzeug der Polizei handelte und dass in Deinem Fall die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren durchgeführt wurde.
Diese Gnach - Anzeigen können auch durch Nebeneinanderfahren gewertet werden.
Wichtig ist dabei, dass der Abstand zwischen dem Streifenwagen zu Beginn der Messung und zum Ende entweder gleich oder größer war und dass während der Messung vom Streifenwagen eine gleichbleibende Geschwindigkeit eingehalten wurde.
Für die Berechnung der Toleranzen, die abgezogen werden müssen, gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen, die aber alle darauf hinauslaufen, dass pi mal Daumen ca. 20 % der vom Tacho des Streifenwagen abgelesenen Geschwindigkeit abgezogen werden.
In Deinem Fall kommt es nun wesentlich darauf an, ob nach Abzug der Toleranz die 31 km/h - Marke geknackt wurde oder nicht, denn hier liegt die Grenze zum Fahrverbot.
Wurde Dir mitgeteilt, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung konkret ist, die Dir vorgeworfen wird?
Hallo, rth,
warum sollte man sich in diesem Fall über einen negativen (für den TE positiven) Drogentest Sorgen machen?
Er hat durch diesen Test eindeutig belegt, dass er weder aktuell noch in der letzten Zeit BTM konsumiert hat und das ist m. E. nur positiv zu bewerten und kann ihm in keinster Weise negativ ausgelegt werden (wie denn auch?).
Zum möglichen Vorwurf eines Straßenrennens:
Dazu müssen einige weitere Faktoren kommen, die eindeutig darauf hindeuten, dass der TE sich mit dem Streifenwagen ein Rennen liefern wollte, z. B. eindeutige Zeichengebung seinerseits, Aufheulen des Motors, rasantes Anfahren usw.
Hätten die Beamten vor, in dieser Beziehung etwas zu unternehmen, bzw., ihm so etwas vorzuwerfen, hätten sie das ganz sicher schon gleich bei der Anzeigenaufnahme mitgeteilt.
So, wie der TE es schildert, wird es m. E. "nur" beim Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung bleiben.
Viele Grüße,
Nachteule
nachteule sagte am 16 Juni 2012 - 14:17:
herzlich willkommen im Radarforum.
Wäre das Fahrzeug mit einer Videoanlage zur Geschwindigkeitsmessung ausgestattet, hätten die Beamten Dir das Video sicher gezeigt.
Somit gehe ich davon aus, dass es sich um ein "ganz normales" Zivilfahrzeug der Polizei handelte und dass in Deinem Fall die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren durchgeführt wurde.
Diese Gnach - Anzeigen können auch durch Nebeneinanderfahren gewertet werden.
Wichtig ist dabei, dass der Abstand zwischen dem Streifenwagen zu Beginn der Messung und zum Ende entweder gleich oder größer war und dass während der Messung vom Streifenwagen eine gleichbleibende Geschwindigkeit eingehalten wurde.
Für die Berechnung der Toleranzen, die abgezogen werden müssen, gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen, die aber alle darauf hinauslaufen, dass pi mal Daumen ca. 20 % der vom Tacho des Streifenwagen abgelesenen Geschwindigkeit abgezogen werden.
In Deinem Fall kommt es nun wesentlich darauf an, ob nach Abzug der Toleranz die 31 km/h - Marke geknackt wurde oder nicht, denn hier liegt die Grenze zum Fahrverbot.
Wurde Dir mitgeteilt, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung konkret ist, die Dir vorgeworfen wird?
Hallo, rth,
warum sollte man sich in diesem Fall über einen negativen (für den TE positiven) Drogentest Sorgen machen?
Er hat durch diesen Test eindeutig belegt, dass er weder aktuell noch in der letzten Zeit BTM konsumiert hat und das ist m. E. nur positiv zu bewerten und kann ihm in keinster Weise negativ ausgelegt werden (wie denn auch?).
Zum möglichen Vorwurf eines Straßenrennens:
Dazu müssen einige weitere Faktoren kommen, die eindeutig darauf hindeuten, dass der TE sich mit dem Streifenwagen ein Rennen liefern wollte, z. B. eindeutige Zeichengebung seinerseits, Aufheulen des Motors, rasantes Anfahren usw.
Hätten die Beamten vor, in dieser Beziehung etwas zu unternehmen, bzw., ihm so etwas vorzuwerfen, hätten sie das ganz sicher schon gleich bei der Anzeigenaufnahme mitgeteilt.
So, wie der TE es schildert, wird es m. E. "nur" beim Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung bleiben.
Viele Grüße,
Nachteule
Sie sagten ich hätte rübergeschaut aber das habe ich in keinen fall provokant rübergebracht sondern weil paar Meter weiter vorne ein kleine Kurve war und ich nur geschaut habe ob er eventuell auf meine Spur kommen könnte... Was man normalerweise macht um einen Unfall zu Vermeiden. Den Drogentest haben sie mir gemacht weil sie meinten ich sei denen aufgefallen aber wie gesagt ( negativ) sie hatten sogar 2 tester und sagten einer sei auch ein neuerer tester????
#18
Geschrieben 16 Juni 2012 - 17:03
Vale87j sagte am 16 Juni 2012 - 16:24:
nachteule sagte am 16 Juni 2012 - 14:17:
herzlich willkommen im Radarforum.
Wäre das Fahrzeug mit einer Videoanlage zur Geschwindigkeitsmessung ausgestattet, hätten die Beamten Dir das Video sicher gezeigt.
Somit gehe ich davon aus, dass es sich um ein "ganz normales" Zivilfahrzeug der Polizei handelte und dass in Deinem Fall die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren durchgeführt wurde.
Diese Gnach - Anzeigen können auch durch Nebeneinanderfahren gewertet werden.
Wichtig ist dabei, dass der Abstand zwischen dem Streifenwagen zu Beginn der Messung und zum Ende entweder gleich oder größer war und dass während der Messung vom Streifenwagen eine gleichbleibende Geschwindigkeit eingehalten wurde.
Für die Berechnung der Toleranzen, die abgezogen werden müssen, gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen, die aber alle darauf hinauslaufen, dass pi mal Daumen ca. 20 % der vom Tacho des Streifenwagen abgelesenen Geschwindigkeit abgezogen werden.
In Deinem Fall kommt es nun wesentlich darauf an, ob nach Abzug der Toleranz die 31 km/h - Marke geknackt wurde oder nicht, denn hier liegt die Grenze zum Fahrverbot.
Wurde Dir mitgeteilt, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung konkret ist, die Dir vorgeworfen wird?
Hallo, rth,
warum sollte man sich in diesem Fall über einen negativen (für den TE positiven) Drogentest Sorgen machen?
Er hat durch diesen Test eindeutig belegt, dass er weder aktuell noch in der letzten Zeit BTM konsumiert hat und das ist m. E. nur positiv zu bewerten und kann ihm in keinster Weise negativ ausgelegt werden (wie denn auch?).
Zum möglichen Vorwurf eines Straßenrennens:
Dazu müssen einige weitere Faktoren kommen, die eindeutig darauf hindeuten, dass der TE sich mit dem Streifenwagen ein Rennen liefern wollte, z. B. eindeutige Zeichengebung seinerseits, Aufheulen des Motors, rasantes Anfahren usw.
Hätten die Beamten vor, in dieser Beziehung etwas zu unternehmen, bzw., ihm so etwas vorzuwerfen, hätten sie das ganz sicher schon gleich bei der Anzeigenaufnahme mitgeteilt.
So, wie der TE es schildert, wird es m. E. "nur" beim Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung bleiben.
Viele Grüße,
Nachteule
nachteule sagte am 16 Juni 2012 - 14:17:
herzlich willkommen im Radarforum.
Wäre das Fahrzeug mit einer Videoanlage zur Geschwindigkeitsmessung ausgestattet, hätten die Beamten Dir das Video sicher gezeigt.
Somit gehe ich davon aus, dass es sich um ein "ganz normales" Zivilfahrzeug der Polizei handelte und dass in Deinem Fall die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren durchgeführt wurde.
Diese Gnach - Anzeigen können auch durch Nebeneinanderfahren gewertet werden.
Wichtig ist dabei, dass der Abstand zwischen dem Streifenwagen zu Beginn der Messung und zum Ende entweder gleich oder größer war und dass während der Messung vom Streifenwagen eine gleichbleibende Geschwindigkeit eingehalten wurde.
Für die Berechnung der Toleranzen, die abgezogen werden müssen, gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen, die aber alle darauf hinauslaufen, dass pi mal Daumen ca. 20 % der vom Tacho des Streifenwagen abgelesenen Geschwindigkeit abgezogen werden.
In Deinem Fall kommt es nun wesentlich darauf an, ob nach Abzug der Toleranz die 31 km/h - Marke geknackt wurde oder nicht, denn hier liegt die Grenze zum Fahrverbot.
Wurde Dir mitgeteilt, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung konkret ist, die Dir vorgeworfen wird?
Hallo, rth,
warum sollte man sich in diesem Fall über einen negativen (für den TE positiven) Drogentest Sorgen machen?
Er hat durch diesen Test eindeutig belegt, dass er weder aktuell noch in der letzten Zeit BTM konsumiert hat und das ist m. E. nur positiv zu bewerten und kann ihm in keinster Weise negativ ausgelegt werden (wie denn auch?).
Zum möglichen Vorwurf eines Straßenrennens:
Dazu müssen einige weitere Faktoren kommen, die eindeutig darauf hindeuten, dass der TE sich mit dem Streifenwagen ein Rennen liefern wollte, z. B. eindeutige Zeichengebung seinerseits, Aufheulen des Motors, rasantes Anfahren usw.
Hätten die Beamten vor, in dieser Beziehung etwas zu unternehmen, bzw., ihm so etwas vorzuwerfen, hätten sie das ganz sicher schon gleich bei der Anzeigenaufnahme mitgeteilt.
So, wie der TE es schildert, wird es m. E. "nur" beim Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung bleiben.
Viele Grüße,
Nachteule
Sie sagten ich hätte rübergeschaut aber das habe ich in keinen fall provokant rübergebracht sondern weil paar Meter weiter vorne ein kleine Kurve war und ich nur geschaut habe ob er eventuell auf meine Spur kommen könnte... Was man normalerweise macht um einen Unfall zu Vermeiden. Den Drogentest haben sie mir gemacht weil sie meinten ich sei denen aufgefallen aber wie gesagt ( negativ) sie hatten sogar 2 tester und sagten einer sei auch ein neuerer tester????
#19
Geschrieben 16 Juni 2012 - 17:42
Vale87j sagte am 16 Juni 2012 - 16:24:
Sie sagten ich hätte rübergeschaut aber das habe ich in keinen fall provokant rübergebracht sondern weil paar Meter weiter vorne ein kleine Kurve war und ich nur geschaut habe ob er eventuell auf meine Spur kommen könnte... Was man normalerweise macht um einen Unfall zu Vermeiden. Den Drogentest haben sie mir gemacht weil sie meinten ich sei denen aufgefallen aber wie gesagt ( negativ) sie hatten sogar 2 tester und sagten einer sei auch ein neuerer tester????
Wichtig, sind bei den 100 km/h die 20 % bereits abgezogen?
Die Preise lauten i.g.O.
26-30 km/h : 100 Euro Bußgeld, 3 Punkte im VZR
31-40 km/h : 160 Euro Bußgeld, 3 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
· 41-50 km/h : 200 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
· 51-60 km/h : 280 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot
· Ob „rübergeschaut“ für den Vorwurf "Illegales Rennen" ausreicht?
#20
Geschrieben 16 Juni 2012 - 23:02
bitte nich immer alles zitieren!
Gruß dete
#21
Geschrieben 17 Juni 2012 - 16:58
#22
Geschrieben 25 Juni 2012 - 13:49
Sie hätten auch 103 kmh sagen können, dann wären die 81 kmh errericht worden - für das FV.
Alles halb so schlimm.
Gruß
Alberto











