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Tachoschätzung Durch Polizei Beamte


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Guten Abend,

Ich wurde heute von der Polizei angehalten und sie haben mir vorgeworfen, ich sei 100 kmh in der Stadt Gefahren ( erlaubt 50 km/h ) das ganze erfolgte durch eine Tacho Schätzung.

Sie haben kein Video Beweis aber sie waren zu dritt unterwegs und sind neben mir gefahren, nachdem sie mich aufgehalten haben! wollten sie auch einen Drogen Test machen, denn ich auch gemacht habe und ( negativ) war. Ich war der Meinung das ich nicht schneller war als 70 km/h Gefahren bin. Wie kann ich jetzt Vorgehen? Immerhin riskiere ich mein Führerschein und ein große Strafe.

Ein danke im voraus

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Sie haben wohl deine Personalien aufgenommen?

 

Was meinst du mit: ..sie sind neben mir gefahren, nachdem sie mich aufgehalten haben!

 

Ich vermute mal, dass sie erst hinter dir gefahren sind und deine Geschwindigkeit an ihrem Tacho abgelesen haben,

und dich erst dann angehalten haben, kann das sein?

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Sie haben wohl deine Personalien aufgenommen?

 

Was meinst du mit: ..sie sind neben mir gefahren, nachdem sie mich aufgehalten haben!

 

Ich vermute mal, dass sie erst hinter dir gefahren sind und deine Geschwindigkeit an ihrem Tacho abgelesen haben,

und dich erst dann angehalten haben, kann das sein?

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Sorry schlecht erklärt.. Also sie sind neben mir an der Ampel gestanden und ca. 500-600 Meter neben mir Gefahren. Bis ich dann an der 2. Ampel rechts abgebogen bin.. Soweit ich mitbekommen habe waren die nur kurz hinter mir (ca 20 meter)auf der anderen Spur.. Die haben auch meine Personalien aufgenommen..

 

Es werden wahrscheinlich noch 20% vom Meßwert abgezogen. Sind dann 100€ + 23,50€ + 3Punkte.

 

Sie sagten auch Fahrverbot 1 Monat

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Vielen

Was die :cop01: sagen ist Wurscht, warte den Bußgeldbescheid ab, dann wissen wir mehr. :abwarten:

Vielen dank für deine Interesse an der Sache und für deine zeit. Aber eine frage habe ich noch, wie lange dauert sowas in der Regel? Bis man Bescheid bekommt?

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Was die :cop01: sagen ist Wurscht, warte den Bußgeldbescheid ab, dann wissen wir mehr. :abwarten:

 

der BG sagt in der Tat mehr aus, als die Aussage der cops vor Ort.

wurscht ist aber relativ. Im Regelfall kann der cop schon ganz gut einschätzen was geht bzw. Was kommt.

 

wobei die Tachomessung eher ungenau ist.

 

 

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Sie haben wohl deine Personalien aufgenommen?

 

Was meinst du mit: ..sie sind neben mir gefahren, nachdem sie mich aufgehalten haben!

 

Ich vermute mal, dass sie erst hinter dir gefahren sind und deine Geschwindigkeit an ihrem Tacho abgelesen haben,

und dich erst dann angehalten haben, kann das sein?

Sorry schlecht erklärt... Also sie sind an der Ampel neben mir gestanden und ca.500-600 Meter neben mir Gefahren. Bis ich dann an der 2. Ampel rechts abgebogen bin.. Soweit ich mitbekommen hab waren sie nur kurz hinter mir ( ca 20 Meter) auf der anderen Spur .. Die haben auch mein Personalien aufgenommen..

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Was die :cop01: sagen ist Wurscht, warte den Bußgeldbescheid ab, dann wissen wir mehr. :abwarten:

 

der BG sagt in der Tat mehr aus, als die Aussage der cops vor Ort.

wurscht ist aber relativ. Im Regelfall kann der cop schon ganz gut einschätzen was geht bzw. Was kommt.

 

wobei die Tachomessung eher ungenau ist.

Muss noch dazu sagen es war ein zivil wagen und kein Streifenwagen

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Zivilwagen? Oha.. und woher weisst Du dass es wirklich Beamte waren und keine "Wichtigtuer"

Die haben mich gleich mit auf die Wache genommen... Zu mein glück war die Wache gleich 100 Meter weiter. Und sie haben mir ihre Ausweise gezeigt

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Hallo,

ich sehe keinen entscheidenden Unterschied, ob die Polizei neben oder hinterher gefahren ist. Wichtig ist nur, hatte das Polizeifahrzeug ein geeichtes Tacho. 5 % oder 20 % "Rabatt"!

Sorgen würde mir auch der Drogentest machen, auch wenn er negaiv ausgefallen ist. Ich fürchte, ihr habt euch "auffällig" verhalten. Vorsatz ist dann möglich, oder gar der Verdacht auf ein "Rennen".

Ich empfehle bereits jetz nach einem RA umschau zu halten, damit ihr mit dem "schriftlichen Bescheid" schnellstmöglich dort aufschlagen könnt.

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Hallo, Vale87,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Wäre das Fahrzeug mit einer Videoanlage zur Geschwindigkeitsmessung ausgestattet, hätten die Beamten Dir das Video sicher gezeigt.

 

Somit gehe ich davon aus, dass es sich um ein "ganz normales" Zivilfahrzeug der Polizei handelte und dass in Deinem Fall die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren durchgeführt wurde.

 

Diese Gnach - Anzeigen können auch durch Nebeneinanderfahren gewertet werden.

 

Wichtig ist dabei, dass der Abstand zwischen dem Streifenwagen zu Beginn der Messung und zum Ende entweder gleich oder größer war und dass während der Messung vom Streifenwagen eine gleichbleibende Geschwindigkeit eingehalten wurde.

 

Für die Berechnung der Toleranzen, die abgezogen werden müssen, gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen, die aber alle darauf hinauslaufen, dass pi mal Daumen ca. 20 % der vom Tacho des Streifenwagen abgelesenen Geschwindigkeit abgezogen werden.

 

In Deinem Fall kommt es nun wesentlich darauf an, ob nach Abzug der Toleranz die 31 km/h - Marke geknackt wurde oder nicht, denn hier liegt die Grenze zum Fahrverbot.

 

Wurde Dir mitgeteilt, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung konkret ist, die Dir vorgeworfen wird?

 

Hallo, rth,

 

warum sollte man sich in diesem Fall über einen negativen (für den TE positiven) Drogentest Sorgen machen?

 

Er hat durch diesen Test eindeutig belegt, dass er weder aktuell noch in der letzten Zeit BTM konsumiert hat und das ist m. E. nur positiv zu bewerten und kann ihm in keinster Weise negativ ausgelegt werden (wie denn auch?).

 

Zum möglichen Vorwurf eines Straßenrennens:

 

Dazu müssen einige weitere Faktoren kommen, die eindeutig darauf hindeuten, dass der TE sich mit dem Streifenwagen ein Rennen liefern wollte, z. B. eindeutige Zeichengebung seinerseits, Aufheulen des Motors, rasantes Anfahren usw.

 

Hätten die Beamten vor, in dieser Beziehung etwas zu unternehmen, bzw., ihm so etwas vorzuwerfen, hätten sie das ganz sicher schon gleich bei der Anzeigenaufnahme mitgeteilt.

 

So, wie der TE es schildert, wird es m. E. "nur" beim Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung bleiben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, rth,

 

warum sollte man sich in diesem Fall über einen negativen (für den TE positiven) Drogentest Sorgen machen?

 

Er hat durch diesen Test eindeutig belegt, dass er weder aktuell noch in der letzten Zeit BTM konsumiert hat und das ist m. E. nur positiv zu bewerten und kann ihm in keinster Weise negativ ausgelegt werden (wie denn auch?).

 

Zum möglichen Vorwurf eines Straßenrennens:

 

Dazu müssen einige weitere Faktoren kommen, die eindeutig darauf hindeuten, dass der TE sich mit dem Streifenwagen ein Rennen liefern wollte, z. B. eindeutige Zeichengebung seinerseits, Aufheulen des Motors, rasantes Anfahren usw.

 

Hätten die Beamten vor, in dieser Beziehung etwas zu unternehmen, bzw., ihm so etwas vorzuwerfen, hätten sie das ganz sicher schon gleich bei der Anzeigenaufnahme mitgeteilt.

 

So, wie der TE es schildert, wird es m. E. "nur" beim Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung bleiben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Hallo Nachteule,

ein Drogentest wird sicher nicht nur so gemacht, es muss ein Grund vorliegen. Und den kennen wir nicht.

Wenn auf der Wache bereits eine Anhörung durchgeführt wurde sind die Vorwürfe bekannt, ich fürchte aber es wurde nur die Identität festgestellt, die Anhörung könnte noch folgen.

Und ob das Tacho geeicht war (Abzug 5 %) oder eben nicht (Abzug 20 %) ist auch nicht bekannt.

MfG

rth

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Hallo, Vale87,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Wäre das Fahrzeug mit einer Videoanlage zur Geschwindigkeitsmessung ausgestattet, hätten die Beamten Dir das Video sicher gezeigt.

 

Somit gehe ich davon aus, dass es sich um ein "ganz normales" Zivilfahrzeug der Polizei handelte und dass in Deinem Fall die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren durchgeführt wurde.

 

Diese Gnach - Anzeigen können auch durch Nebeneinanderfahren gewertet werden.

 

Wichtig ist dabei, dass der Abstand zwischen dem Streifenwagen zu Beginn der Messung und zum Ende entweder gleich oder größer war und dass während der Messung vom Streifenwagen eine gleichbleibende Geschwindigkeit eingehalten wurde.

 

Für die Berechnung der Toleranzen, die abgezogen werden müssen, gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen, die aber alle darauf hinauslaufen, dass pi mal Daumen ca. 20 % der vom Tacho des Streifenwagen abgelesenen Geschwindigkeit abgezogen werden.

 

In Deinem Fall kommt es nun wesentlich darauf an, ob nach Abzug der Toleranz die 31 km/h - Marke geknackt wurde oder nicht, denn hier liegt die Grenze zum Fahrverbot.

 

Wurde Dir mitgeteilt, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung konkret ist, die Dir vorgeworfen wird?

 

Hallo, rth,

 

warum sollte man sich in diesem Fall über einen negativen (für den TE positiven) Drogentest Sorgen machen?

 

Er hat durch diesen Test eindeutig belegt, dass er weder aktuell noch in der letzten Zeit BTM konsumiert hat und das ist m. E. nur positiv zu bewerten und kann ihm in keinster Weise negativ ausgelegt werden (wie denn auch?).

 

Zum möglichen Vorwurf eines Straßenrennens:

 

Dazu müssen einige weitere Faktoren kommen, die eindeutig darauf hindeuten, dass der TE sich mit dem Streifenwagen ein Rennen liefern wollte, z. B. eindeutige Zeichengebung seinerseits, Aufheulen des Motors, rasantes Anfahren usw.

 

Hätten die Beamten vor, in dieser Beziehung etwas zu unternehmen, bzw., ihm so etwas vorzuwerfen, hätten sie das ganz sicher schon gleich bei der Anzeigenaufnahme mitgeteilt.

 

So, wie der TE es schildert, wird es m. E. "nur" beim Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung bleiben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Hallo, Vale87,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Wäre das Fahrzeug mit einer Videoanlage zur Geschwindigkeitsmessung ausgestattet, hätten die Beamten Dir das Video sicher gezeigt.

 

Somit gehe ich davon aus, dass es sich um ein "ganz normales" Zivilfahrzeug der Polizei handelte und dass in Deinem Fall die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren durchgeführt wurde.

 

Diese Gnach - Anzeigen können auch durch Nebeneinanderfahren gewertet werden.

 

Wichtig ist dabei, dass der Abstand zwischen dem Streifenwagen zu Beginn der Messung und zum Ende entweder gleich oder größer war und dass während der Messung vom Streifenwagen eine gleichbleibende Geschwindigkeit eingehalten wurde.

 

Für die Berechnung der Toleranzen, die abgezogen werden müssen, gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen, die aber alle darauf hinauslaufen, dass pi mal Daumen ca. 20 % der vom Tacho des Streifenwagen abgelesenen Geschwindigkeit abgezogen werden.

 

In Deinem Fall kommt es nun wesentlich darauf an, ob nach Abzug der Toleranz die 31 km/h - Marke geknackt wurde oder nicht, denn hier liegt die Grenze zum Fahrverbot.

 

Wurde Dir mitgeteilt, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung konkret ist, die Dir vorgeworfen wird?

 

Hallo, rth,

 

warum sollte man sich in diesem Fall über einen negativen (für den TE positiven) Drogentest Sorgen machen?

 

Er hat durch diesen Test eindeutig belegt, dass er weder aktuell noch in der letzten Zeit BTM konsumiert hat und das ist m. E. nur positiv zu bewerten und kann ihm in keinster Weise negativ ausgelegt werden (wie denn auch?).

 

Zum möglichen Vorwurf eines Straßenrennens:

 

Dazu müssen einige weitere Faktoren kommen, die eindeutig darauf hindeuten, dass der TE sich mit dem Streifenwagen ein Rennen liefern wollte, z. B. eindeutige Zeichengebung seinerseits, Aufheulen des Motors, rasantes Anfahren usw.

 

Hätten die Beamten vor, in dieser Beziehung etwas zu unternehmen, bzw., ihm so etwas vorzuwerfen, hätten sie das ganz sicher schon gleich bei der Anzeigenaufnahme mitgeteilt.

 

So, wie der TE es schildert, wird es m. E. "nur" beim Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung bleiben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Hallo Nachteule also sie haben mir 100 km/h vorgeworfen und sagten mir werden 20% Toleranz abgezogen.

Sie sagten ich hätte rübergeschaut aber das habe ich in keinen fall provokant rübergebracht sondern weil paar Meter weiter vorne ein kleine Kurve war und ich nur geschaut habe ob er eventuell auf meine Spur kommen könnte... Was man normalerweise macht um einen Unfall zu Vermeiden. Den Drogentest haben sie mir gemacht weil sie meinten ich sei denen aufgefallen aber wie gesagt ( negativ) sie hatten sogar 2 tester und sagten einer sei auch ein neuerer tester????

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Hallo, Vale87,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Wäre das Fahrzeug mit einer Videoanlage zur Geschwindigkeitsmessung ausgestattet, hätten die Beamten Dir das Video sicher gezeigt.

 

Somit gehe ich davon aus, dass es sich um ein "ganz normales" Zivilfahrzeug der Polizei handelte und dass in Deinem Fall die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren durchgeführt wurde.

 

Diese Gnach - Anzeigen können auch durch Nebeneinanderfahren gewertet werden.

 

Wichtig ist dabei, dass der Abstand zwischen dem Streifenwagen zu Beginn der Messung und zum Ende entweder gleich oder größer war und dass während der Messung vom Streifenwagen eine gleichbleibende Geschwindigkeit eingehalten wurde.

 

Für die Berechnung der Toleranzen, die abgezogen werden müssen, gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen, die aber alle darauf hinauslaufen, dass pi mal Daumen ca. 20 % der vom Tacho des Streifenwagen abgelesenen Geschwindigkeit abgezogen werden.

 

In Deinem Fall kommt es nun wesentlich darauf an, ob nach Abzug der Toleranz die 31 km/h - Marke geknackt wurde oder nicht, denn hier liegt die Grenze zum Fahrverbot.

 

Wurde Dir mitgeteilt, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung konkret ist, die Dir vorgeworfen wird?

 

Hallo, rth,

 

warum sollte man sich in diesem Fall über einen negativen (für den TE positiven) Drogentest Sorgen machen?

 

Er hat durch diesen Test eindeutig belegt, dass er weder aktuell noch in der letzten Zeit BTM konsumiert hat und das ist m. E. nur positiv zu bewerten und kann ihm in keinster Weise negativ ausgelegt werden (wie denn auch?).

 

Zum möglichen Vorwurf eines Straßenrennens:

 

Dazu müssen einige weitere Faktoren kommen, die eindeutig darauf hindeuten, dass der TE sich mit dem Streifenwagen ein Rennen liefern wollte, z. B. eindeutige Zeichengebung seinerseits, Aufheulen des Motors, rasantes Anfahren usw.

 

Hätten die Beamten vor, in dieser Beziehung etwas zu unternehmen, bzw., ihm so etwas vorzuwerfen, hätten sie das ganz sicher schon gleich bei der Anzeigenaufnahme mitgeteilt.

 

So, wie der TE es schildert, wird es m. E. "nur" beim Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung bleiben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Hallo, Vale87,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Wäre das Fahrzeug mit einer Videoanlage zur Geschwindigkeitsmessung ausgestattet, hätten die Beamten Dir das Video sicher gezeigt.

 

Somit gehe ich davon aus, dass es sich um ein "ganz normales" Zivilfahrzeug der Polizei handelte und dass in Deinem Fall die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren durchgeführt wurde.

 

Diese Gnach - Anzeigen können auch durch Nebeneinanderfahren gewertet werden.

 

Wichtig ist dabei, dass der Abstand zwischen dem Streifenwagen zu Beginn der Messung und zum Ende entweder gleich oder größer war und dass während der Messung vom Streifenwagen eine gleichbleibende Geschwindigkeit eingehalten wurde.

 

Für die Berechnung der Toleranzen, die abgezogen werden müssen, gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen, die aber alle darauf hinauslaufen, dass pi mal Daumen ca. 20 % der vom Tacho des Streifenwagen abgelesenen Geschwindigkeit abgezogen werden.

 

In Deinem Fall kommt es nun wesentlich darauf an, ob nach Abzug der Toleranz die 31 km/h - Marke geknackt wurde oder nicht, denn hier liegt die Grenze zum Fahrverbot.

 

Wurde Dir mitgeteilt, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung konkret ist, die Dir vorgeworfen wird?

 

Hallo, rth,

 

warum sollte man sich in diesem Fall über einen negativen (für den TE positiven) Drogentest Sorgen machen?

 

Er hat durch diesen Test eindeutig belegt, dass er weder aktuell noch in der letzten Zeit BTM konsumiert hat und das ist m. E. nur positiv zu bewerten und kann ihm in keinster Weise negativ ausgelegt werden (wie denn auch?).

 

Zum möglichen Vorwurf eines Straßenrennens:

 

Dazu müssen einige weitere Faktoren kommen, die eindeutig darauf hindeuten, dass der TE sich mit dem Streifenwagen ein Rennen liefern wollte, z. B. eindeutige Zeichengebung seinerseits, Aufheulen des Motors, rasantes Anfahren usw.

 

Hätten die Beamten vor, in dieser Beziehung etwas zu unternehmen, bzw., ihm so etwas vorzuwerfen, hätten sie das ganz sicher schon gleich bei der Anzeigenaufnahme mitgeteilt.

 

So, wie der TE es schildert, wird es m. E. "nur" beim Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung bleiben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Hallo Nachteule also sie haben mir 100 km/h vorgeworfen und sagten mir werden 20% Toleranz abgezogen.

Sie sagten ich hätte rübergeschaut aber das habe ich in keinen fall provokant rübergebracht sondern weil paar Meter weiter vorne ein kleine Kurve war und ich nur geschaut habe ob er eventuell auf meine Spur kommen könnte... Was man normalerweise macht um einen Unfall zu Vermeiden. Den Drogentest haben sie mir gemacht weil sie meinten ich sei denen aufgefallen aber wie gesagt ( negativ) sie hatten sogar 2 tester und sagten einer sei auch ein neuerer tester????

Das alles wärend der Fahrt mit dem rüberschauen

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... also sie haben mir 100 km/h vorgeworfen und sagten mir werden 20% Toleranz abgezogen.

Sie sagten ich hätte rübergeschaut aber das habe ich in keinen fall provokant rübergebracht sondern weil paar Meter weiter vorne ein kleine Kurve war und ich nur geschaut habe ob er eventuell auf meine Spur kommen könnte... Was man normalerweise macht um einen Unfall zu Vermeiden. Den Drogentest haben sie mir gemacht weil sie meinten ich sei denen aufgefallen aber wie gesagt ( negativ) sie hatten sogar 2 tester und sagten einer sei auch ein neuerer tester????

 

Wichtig, sind bei den 100 km/h die 20 % bereits abgezogen?

 

Die Preise lauten i.g.O.

 

26-30 km/h : 100 Euro Bußgeld, 3 Punkte im VZR

 

31-40 km/h : 160 Euro Bußgeld, 3 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot

 

· 41-50 km/h : 200 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot

 

· 51-60 km/h : 280 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot

 

 

· Ob „rübergeschaut“ für den Vorwurf "Illegales Rennen" ausreicht?

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Allein, dass sie ihre Ablesung mit 100 kmh benannt haben, zeigt doch, dass sie "human" bleiben wollen.

Sie hätten auch 103 kmh sagen können, dann wären die 81 kmh errericht worden - für das FV.

 

Alles halb so schlimm.

 

Gruß

Alberto

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