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HILFE!!

 

Ich bin am 6.7.2011, nach der Auffahrt Vetschau in Richtung Cottbus West, geblitzt worden. Diese Strecke ist normalerweise ohne Tempolimit versehen.

Eine Auffahrt vorher (Boblitz) ist mit 80 Km/h ausgeschildert gewesen. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung war definitiv nach der Auffahrt

Vetschau nicht aufgestellt worden.

Ca. 1 - 2 km nach der Auffahrt bin ich dann anschließend mit 122 Km/h geblitz worden - mit der Begründung, dass dort angeblich ebenfalls ein Tempolimit von 80 Km/h vorherrsche - jedoch war keinerlei Beschilderung sichtbar (darauf schwöre ich jeden Eid!)

Der Schilderbebauungsplan sagt aus, dass dort Schilder aufgestellt waren (Mein Anwalt hat diesen angefordert). - aber dies halte ich für fragwürdig.

Letzlich steht Aussage gegen Aussage vom Straßenverskehrsamt und mir.

Für das Gericht ist nur dieser Tag (6.7.2011) relevant, da andere Tage unrelevant für meinen Fall sind.

 

Wer ist an dem besagten Tag an der selben Stelle geblitz worden ? (egal ob anerkannt oder nicht) und kann bezeugen, dass meine Aussage der Wahrheit entspricht (also dass kein Temposchild von 80 km/h aufgestellt war)

 

Die Zeit drängt. Ich habe die Verhandlung bald und brauche dringend Unterstützung!! Mir droht ein vierwöchiges Fahrverbot (bin im Außendienst tätig - Kündigungsgrund)

 

Auslagen erstatte ich selbstverständlich.

 

Ich bitte um Mithilfe.

 

Liebe Grüße meerjungfrau58

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Danke. Ich hatte nur gefragt, weil die Beschilderung in Boblitz grundsätzlich auch in Vetschau noch gelten würde und Du Dir die Suche wohl hättest ersparen können.

 

Auch wenn ich kaum glaube, daß Du noch jemand findest: viel Glück!

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Guest MartinXXL

Ansonsten galt letztes Jahr im besagten Abschnitt: Vetschau - Cottbus - West sehr lange :80:

 

Man hat den Fahrbahnbelag saniert. In dem Bereich wo die A15 parallel mit der Bundesstraße verläuft und mit Blendschutz für alle Spuren versehen ist.

 

Für VT vom AK Spreewald kommend standen die Tafeln zwischen Auf- und Abfahrt Vetschau. Für auffahrende stand eines in der Auffahrt, welches aber etwas verdreht war. Ansonsten wurde man an :80: auf der Strecke mehrfach erinnert. Die Tafeln standen aber nur rechts.

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vielleicht solltest du auch mal darüber nachdenken, dass ein Fahrverbot nicht das Ende der Welt bedeutet, sondern handlebar, wenn man sich rechtzeitig vorbereitet:

 

bist du "ersttäter" kannst du innerhalb von 4 Monaten den Antrittszeitpunkt selbst wählen.

hier kann man zB bezahlten oder auch unbezahlten urlaub nehmen.

 

bist du wiederholungstäter kannst du dir überlegen, evtl einen Studenten zu engagieren, der dich durch die Gegend

chauffiert, was zwar nicht billig ist, aber immer noch besser als ein Job Verlust.

 

Oder du überlegst, wie du termine mit Bus und Bahn und/oder taxi erreichen kannst, wenn Du Stammkunde bei einem Taxifahrer wirst, kannst Du einen Sondertarif aushandeln, um die Kosten in Grenzen zu halten.

 

Ein Jobverlust muss nicht sein, wenn man nicht den Kopf in den Sand steckt und auch mit dem Arbeitgeber kommuniziert.

drohende Fahrverbote sind im Aussendienst nicht sooo ungewöhnlich.

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nein, die Rechtsprechung sagt aus, das nach einer Aufahrt ein Tempolimit erneut ausgewiesen sein muß.

Dazu hätte ich bitte die allgemeine Rechtsgrundlage.

 

Es ist lediglich so, dass in Einzelfällen von einer Ahndung abgesehen werden kann, wenn der VT ortsunkundig ist und nachweisen kann, diese Auffahrt genommen zu haben.

 

Letzlich steht Aussage gegen Aussage vom Straßenverskehrsamt und mir.

Nein.

Es gibt 2 unabhängige Aussagen bzgl. der Begrenzung.

Das eine ist das Protokoll des Straßenverkehrsamtes, das andere ist das Meßprotokoll.

 

Vermutest Du eine Verschwörung der Polizei mit dem Straßenverkehrsamt ?

 

Gruß,

AnReRa

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