Wurde am 29.02, 1 Monat vor Ablauf meiner Probezeit mit 91kmh innerorts geblitzt, 41kmh zu viel, 4 Punkte, 223,50€ Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot.
Nun die Frage, gilt die verlängerte Probezeit bereits oder erst, wenn ich die Aufforderung zum ASF erhalte?
Laut Gesetzestext:
(2a) Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist. Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat.
Das heisst doch, dass die Probezeit erst dann verlängert wird, wenn ich die Aufforderung erhalten habe. Was passiert also in der Zwischenzeit bis ich die Aufforderung erhalte? darf ich jetzt mein Bierchen trinke, da die 0.0 promille Grenze ja nur in der Probezeit steht? Und was passiert, wenn ich jetzt in der Zwischenzeit wieder geblitzt werde?
Nach Bußbeldbescheid Warten Auf Asf Aufforderung
Erstellt von
lolsndunackn
, Mai 18 2012 13:08
2 Antworten in diesem Thema
#1
Geschrieben 18 Mai 2012 - 13:08
#2
Geschrieben 19 Mai 2012 - 19:56
lolsndunackn sagte am 18.05.2012, 13:08:
da die 0.0 promille Grenze ja nur in der Probezeit steht?
§24c StVG sagte:
Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
#3
Geschrieben 20 Mai 2012 - 08:53
Na, wenn du sonst keine Sorgen hast...











