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Aufbauseminar Gemacht - Die Bestätigung Verspätet Eingereicht


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Hallo Zusammen,

 

kann mir hier jemand einen Tipp geben??

 

Ich habe einen Aufbauseminar für Fahranfänger machen müssen. Dabei konnte ich den Frist am 2.5. nicht einhalten, weil die letzte Unterrichtseinheit am 7.5. stattfinden sollte, und meine Fahrschule hat die Verlängerung beantragt. Allerdings wurde mir den neuen Termin nicht genannt.

 

Ich wollte die Bestätigung diese Woche einreichen, leider habe ich mein Rücken verletzt und sind zum Arzt anstatt der Zulassungsstelle gegangen. Am Donnerstag-Freitag war bin ich beruflich verreist gewesen. Daher kann erst am Montag, den 14.5. die Bescheinigung einreichen.

 

Heute Abend habe ich den Brief bekommen, dass mir nun die Führerschein entzogen wird.

 

Habe ich jetzt noch einen Chance auf Widderruf der Entscheidung? Was kann man machen???

Wenn es doch entzogen wird, wie schnell bekommt man die neue?

 

Ich hoffe auf Eure schnelle Unterstützung, da ich nun fix und fertig bin und es ist Wochenende...

 

Viele Grüße,

Ekaterina

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Hallo,

 

irgendwie ist mir der Stand der Dinge noch nicht klar. Im Moment verstehe ich das so:

 

Ich habe einen Aufbauseminar für Fahranfänger machen müssen.

 

Das ist klar.

 

Dabei konnte ich den Frist am 2.5. nicht einhalten, weil die letzte Unterrichtseinheit am 7.5. stattfinden sollte, und meine Fahrschule hat die Verlängerung beantragt.

 

Du solltest bis zum 2.5. den Nachweis über den abgeschlossenen Kurs nachweisen, konntest dies aber nicht, da der von dir gewählte Kurs erst am 07.05. zu Ende war.

 

Hier hättest du dich mit der Führerscheinstelle in Verbindung setzen und das klären sollen. Du musst den Kurs nachweisen und auch wenn die Fahrschule für dich tätig wird, trägst du weiterhin die Verantwortung.

 

Allerdings wurde mir den neuen Termin nicht genannt.

 

Das verstehe ich jetzt nicht. Heißt das, du wussest nicht, das am 07.05. die letzte Unterrichtseinheit sein sollte und hast sie deshalb versäumt? Wenn ja, warum wusstest du nichts davon? Hat die Fahrschule dich nicht informiert? Oder warst du unter den hinterlegten Kontaktmöglichkeiten nicht zu erreichen? War das bei der letzten Unterrichtseinheit davor nicht bekannt?

 

Ich wollte die Bestätigung diese Woche einreichen

 

Welche Bestätigung? Das du den Kurs abgeschlossen hast oder das die letzte Unterrichtseinheit verschoben wurde?

 

leider habe ich mein Rücken verletzt und sind zum Arzt anstatt der Zulassungsstelle gegangen. Am Donnerstag-Freitag war bin ich beruflich verreist gewesen.

 

Die Angabe kannst du gleich stecken lassen. Wenn du wieder arbeiten konntest, kann deine Rückenverletzung nicht so schlimm sein, das du nicht auch mit der Führerscheinstelle irgendwie Kontakt aufnehmen konntest.

 

Daher kann erst am Montag, den 14.5. die Bescheinigung einreichen.

 

Wie schon gefragt: Was für eine Bescheinigung?

 

Heute Abend habe ich den Brief bekommen, dass mir nun die Führerschein entzogen wird.

 

Die Führerscheinstelle hat dir also bereits von sich aus eine fast zweiwöchige Überziehung eingeräumt. Dann ist es eher unwahrscheinlich, das sie sich auf eine weitere Verlängerung einlassen (dürfen?). Die haben schließlich Vorgaben, an die sie sich halten müssen. Es sei denn, du hast den Kurs inzwischen abgeschlossen.

 

Gruss

 

MrMurphy

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So kann man Texte unterschiedlich interpretieren, ich hatte

Allerdings wurde mir den neuen Termin nicht genannt.
als neuen Abgabetermin verstanden und bin bei der Bescheingigung von der Kursbestätigung ausgegangen.
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Heute Abend habe ich den Brief bekommen, dass mir nun die Führerschein entzogen wird.

Wie meine Vorschreiber schon angemerkt haben, schreibst du nicht eindeutig.

 

Was steht denn genau in dem Brief? Ich vermute, dass dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde - also bereits entzogen ist. Da müsste eigentlich eine Rechtsmittelbelehrung dabei sein. Ich empfehle dir, Rechtsmittel einzulegen und zu erklären, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage warst, den Nachweis rechtzeitig einzureichen und das ärztliche Attest und den Nachweis über Teilnahme am ASF beizufügen. Alternativ kannst du auch persönlich bei der Führerscheinstelle erscheinen. Beachte unbedingt die Rechtsmittelfrist! Beachte auch, dass du nun nicht mehr fahren darfst (wenn meine Interpretation deiner unklaren Aussage stimmt)! Außerdem entfalltet das Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung gegen den Entzug der Fahrerlaubnis - du darfst also trotzdem nicht fahren.

 

@MrMurphy: Ich lese es so, dass am 7.5. die letzte Sitzung des ASF war - dieses also jetzt abgeschlossen ist. Mit Bescheinigung ist wohl der Nachweis über die Teilnahme am ASF gemeint.

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Hallo Zusammen,

 

erstmal vielen Dank für eure schnelle Antworten. Es ist schön zu wissen, dass man nicht allein ist.

 

Tut mir Leid, ich war gestern total gestresst (bin aber auch heute noch) und konnte meine Gedanken nicht ganz klar zum Ausdruck bringen.

 

1. Am 7.5. bin ich an der letzten Sitzung teilgenommen.

2. Teilnahmebescheinigung liegt vor.

3. Genau gesagt, ich habe nur eingeschränkte Möglichkeiten bei der Zulassungsstelle vorbei zu kommen (sehr viel Stress in der Arbeit und privat) und dummerweise habe gar nicht daran gedacht, den Zeugnis per Post zu schicken.

4. Sie Situation ist allgemein sehr unschön, da ich anschliessend an den Vorfall beruflich wegfahren müsste, d.h. mobil war ich schon, aber nicht in Stuttgart und wie oben angemerk, an Post habe ich in erster Linie gar nicht gedacht. Und niemand hat mich auf die Gedanke bringen können :cop01:((

 

Ich weiss, dass ich es selbst versäumt habe, hoffe aber trotzdem auf eine Begnadigung oder zumindest, dass man die Führerschein schnell zurückbekommt.

 

Rechtschutzversicherung habe ich keine, daher ist es unwahrscheinlich, dass ich auf diesem Wege was hinbekomme.

 

Ich habe heute ein Brief an die Zulassungsstelle geschickt. Am Montag werde hingehen und die Lage klären.

 

Fahren werde ich nicht können, da ich momentan ehe kein Auto habe.

 

Habt ihr noch welche Hinweise, was man hier machen kann?

 

Viele Grüße,

Ekaterina

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Heute Abend habe ich den Brief bekommen, dass mir nun die Führerschein entzogen wird.

Wie meine Vorschreiber schon angemerkt haben, schreibst du nicht eindeutig.

 

Was steht denn genau in dem Brief? Ich vermute, dass dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde - also bereits entzogen ist. Da müsste eigentlich eine Rechtsmittelbelehrung dabei sein. Ich empfehle dir, Rechtsmittel einzulegen und zu erklären, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage warst, den Nachweis rechtzeitig einzureichen und das ärztliche Attest und den Nachweis über Teilnahme am ASF beizufügen. Alternativ kannst du auch persönlich bei der Führerscheinstelle erscheinen. Beachte unbedingt die Rechtsmittelfrist! Beachte auch, dass du nun nicht mehr fahren darfst (wenn meine Interpretation deiner unklaren Aussage stimmt)! Außerdem entfalltet das Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung gegen den Entzug der Fahrerlaubnis - du darfst also trotzdem nicht fahren.

 

@MrMurphy: Ich lese es so, dass am 7.5. die letzte Sitzung des ASF war - dieses also jetzt abgeschlossen ist. Mit Bescheinigung ist wohl der Nachweis über die Teilnahme am ASF gemeint.

 

 

Hallo MrMurphy,

 

das Schreiben enthält eine "Rechtsbehelfsbelehrung" - was heisst es? Das der Fall nun aufm gerichtlichen Wege zu klären ist? Werde ich jetzt erst nach 3 Monate eine Führerschein beantragen dürfen?

 

Danke für Deine Hinweise!

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Hallo MrMurphy sherlock,

das Schreiben enthält eine "Rechtsbehelfsbelehrung" - was heisst es? Das der Fall nun aufm gerichtlichen Wege zu klären ist? Werde ich jetzt erst nach 3 Monate eine Führerschein beantragen dürfen?

Dort steht drin, dass du dem Entzug der FE widersprechen kannst. Das geht nicht sofort ans Gericht. Zunächst wird nach deiner Widerspruchsbegründung im Verwaltungsverfahren geprüft, ob deinem Widerspruch abgeholfen wird oder nicht. Wenn nicht kannst du vor dem Verwaltungsgericht klagen. Du kannst (wenn du deine FE nicht so wieder bekommst) sofort eine neue FE beantragen und bekommen. Die drei Monate gelten, wenn du nach einer vpB wieder eine Probezeitmaßnahme auslöst.

 

Was hast du denn in deinem Brief geschrieben?

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Hallo MrMurphy sherlock,

das Schreiben enthält eine "Rechtsbehelfsbelehrung" - was heisst es? Das der Fall nun aufm gerichtlichen Wege zu klären ist? Werde ich jetzt erst nach 3 Monate eine Führerschein beantragen dürfen?

Dort steht drin, dass du dem Entzug der FE widersprechen kannst. Das geht nicht sofort ans Gericht. Zunächst wird nach deiner Widerspruchsbegründung im Verwaltungsverfahren geprüft, ob deinem Widerspruch abgeholfen wird oder nicht. Wenn nicht kannst du vor dem Verwaltungsgericht klagen. Du kannst (wenn du deine FE nicht so wieder bekommst) sofort eine neue FE beantragen und bekommen. Die drei Monate gelten, wenn du nach einer vpB wieder eine Probezeitmaßnahme auslöst.

 

Was hast du denn in deinem Brief geschrieben?

 

Hallo Sherlock,

 

Entschuldigung für die falsche Anrede !!!

 

Lt. dem Schreiben darf ich ein Widerspruch nach den §§ 68ff. VwGO binnen eines Monats erheben (schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für öff. Ordnung).

Was bedeutet das aus der rechtl. Sicht?

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Wenn du das Bundeszentralregister meinst: keine, wenn du jetzt nicht doch ohne FE fährst. Das wäre dann eine Straftat (Fahren ohne FE). Ansonsten hast du nichts zu befürchten.

 

In deine "Führerscheinakte" bei deiner Fahrerlaubnisbehörde wird es allerdings alles eingetragen.

 

Edit:

Lt. dem Schreiben darf ich ein Widerspruch nach den §§ 68ff. VwGO binnen eines Monats erheben (schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für öff. Ordnung).

Was bedeutet das aus der rechtl. Sicht?

Das bedeutet, dass du innerhalb dieser Frist gegen den Entzug der FE Widerspruch einlegen kannst. Dann wird, wie bereits gesagt, anhand deiner Begründung geprüft, ob die Entziehung der FE "rückgängig" gemacht wird oder eben nicht.

 

Daher nochmal meine Frage: Was hast du in dem Brief an die FE-Behörde geschrieben?

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@ Sherlock:

 

anbei mein Brief vom heute (bitte nicht lachen, ich bin keine Muttersprachlerin und es kommen ab und zu die Fehler bzw. ungeschickte Ausformulierungen vor - für Korrekturlesen hatte ich keine Zeit):

 

"Sehr geehrte Frau xxx,

 

gem. Ihrem Schreiben vom 02.03.2012 mit dem Buchungszeichen XXXXX wurde mir die Teilnahme an einem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger angeordnet. Leider wurden zu dem Zustellungszeitpunkt des Briefs alle Seminare an den Fahrschulen in Stuttgart bereits ausgebucht. Deswegen habe ich mich für den nächstmöglichen Seminar bei der Fahrschule „YYY“ angemeldet (mit dem Beginn am 19.04.2012). Da die letzte Unterrichtseinheit am 07.05.2012 stattfinden sollte, hat die Fahrschule eine Fristverlängerung bei der Führerscheinstelle beantragt und bestätigt bekommen, leider ohne Angabe des Termins.

 

Den Kurs habe ich wie mit der Fahrschule vereinbart am 07.05.2012 abgeschlossen und die beiliegende Bescheinigung bekommen.

 

Krankheitsbedingt konnte ich die Bescheinigung noch nicht einreichen. Ich bitte Sie die Verspätung zu entschuldigen und das Schreiben über das Entziehen der Führerschein zu widerrufen.

 

Original der Bescheinigung werde ich am Montag, den 14.05.2012 persönlich einreichen. Bei Bedarf kann ich ein ärztliches Zeugnis nachreichen.

 

Ich hoffe auf Ihr Verständnís und Anteilnahme."

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Kein Thema, da gibt es nichts zu lachen.

Auch wenn du nicht das Wort "Widerspruch" als Betreff drüber geschrieben hast, wird die Behörde den Brief als solchen verstehen. Ich denke, du hast alle Umstände, die deiner Entlastung dienen, genannt. Ein ärztliches Attest wäre noch gut.

 

Bedenke allerdings: Wenn du den Brief heute erst versendet hast und am Montag dort vorstellig wirst, ist dein Brief vielleicht noch gar nicht angekommen :cop01: Nimm also eine Kopie mit bzw. stell dich darauf ein, alles noch einmal erklären zu müssen.

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Keine Ursache.

Das mit der Dienstreise und dem Stress solltest du nicht erwähnen. Denn dann hättest du ja theoretisch trotzdem die Bescheinigung zur FE-Behörde schicken können.

 

Eines möchte ich allerdings noch klarstellen: Ich weiß nicht, ob deine Begründung für das verzögerte Einreichen der Teilnahmebescheinigung auch dazu führt, dass du deine FE zurück erhälst. Das wird die Behörde prüfen. Wenn du sie nicht zurück erhälst, kannst du jedoch sofort eine neue Beantragen.

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Eines möchte ich allerdings noch klarstellen: Ich weiß nicht, ob deine Begründung für das verzögerte Einreichen der Teilnahmebescheinigung auch dazu führt, dass du deine FE zurück erhälst. Das wird die Behörde prüfen.

Das hoffe ich auch. Man kann ja den Bescheid aufheben.

 

 

Wenn du sie nicht zurück erhälst, kannst du jedoch sofort eine neue Beantragen.

Ganz schlecht, denn das führt zu ziemlich viel Konsequenzen sofern noch einmal ein Verstoß begangen wird, welcher PZrelevant ist. Da droht dann nämlich eine MPU (Idiotentest).

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