Dype 0 Posted April 19, 2012 Report Share Posted April 19, 2012 Hallo liebe Community, ich bin im Netz auf das Forum hier gestoßen weil ich mich schlau machen wollte wegen einer leider negativen abstandsmessung der bayrischen polizei...eine kleine schilderung des tathergangs... Ich bin Ende März auf der A 96 richtung Lindau in Penzing anscheinend meinem Vordermann bei 152km 26,17 Meter aufgefahren, was mir in diesem fall wohl 180€ Strafe und 3 Punkte einhandelt... zum glück kein Monat fahrverbot, ich bin nämlich als servicetechniker unterwegs... was mich an der ganzen sache stutzig macht: ich wohne mittlerweile woanders, kenne diese strecke aus meiner vergangenheit sehr gut, gerade rund um landsberg am lech... ich weiß, das aus münchen kommend, in richtung lindau, eine 9km lange strecke nur 120km/h erlaubt sind... laut google maps liegt penzing, der besagte ort an dem man mich gemessen hat, ein wenig östlich von landsberg am lech... so weit wie es einschätzen kann, ist diese stelle auch in der 120ger zone...nun, ohne euch etwas vormachen zu wollen, ich fahre mittlerweile auf autobahnen nicht mehr als 10-15km/h mehr als erlaubt, um eben auch keine bösen überaschungen zu erhalten wenn man doch mal geblitzt wird... wie dem auch sei,... die polizei beschuldigt mich mit 152 km/h unterwegs gewesen zu sein, obwohl ich mir sicher bin das ich in dieser 120ger zone mit sicherheit nicht mehr als mit 130km/h unterwegs gewesen war, weil ich weiß das die polizei da sehr gerne blitzt... leider finde ich keine genaue angabe des ortes im internet, ob der messpunkt (AB 780, km 3.499) in der besagten 120ger zone liegt... wenn hier tatsächlich 120 erlaubt sind, dann kann ich doch hier nicht mit 152kmh gemessen worden sein... unvorstellbar wie gesagt... wenn hier tatsächlich ein fehler der polizei vorliegt, dann würde sich die angegebene strafe gerade einmal halbieren, was mir deutlich lieber ist, als 180 € zu bezahlen... das nächste problemchen... da ich mit dem firmenfahrzeug unterwegs war, wendete sich die polzei mit dem tatbestand natürlich erst einmal an diese,... diese gab meine daten dann weiter, sodass ich nun als fahrer des fahrzeugs bei der polizei gemeldet bin... könnt ihr mir hier irgendwie und irgendwelche möglichkeiten nennen wie ich allgemein in dieser angelegenheit weiter aggieren könnte / soll?!bin etwas aufgeschmissen... ich kenne mich in der thematik so gut wie gar nicht aus,... ich danke euch vorab für hilfestellungen... grüße aus bawü Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted April 19, 2012 Report Share Posted April 19, 2012 Ist denn auch das Firmenfahrzeug auf dem Foto? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted April 19, 2012 Report Share Posted April 19, 2012 strafe gerade einmal halbieren, was mir deutlich lieber ist... Das ist der Traum vieler!!! dete Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted April 19, 2012 Report Share Posted April 19, 2012 ... leider finde ich keine genaue angabe des ortes im internet, ob der messpunkt (AB 780, km 3.499) in der besagten 120ger zone liegt...@dype: Vor der 120er-Zone Landsberg kommt eine berühmte Brücke mit Abstandsmessung. Ist bei Schöffelding, Austraße. Guckst Du google maps. Da siehst Du auch die weißen Markierungen. Deine aufgeführten 780,x für die Kilometrierungsstelle ist wohl ein Übertragungsfehler deinerseits (7 statt 1 und 8 statt 3). Es müßte 130,x sein. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 20, 2012 Report Share Posted April 20, 2012 könnt ihr mir hier irgendwie und irgendwelche möglichkeiten nennen wie ich allgemein in dieser angelegenheit weiter aggieren könnte / soll?!Da die Firma Dich genannt hat bleibt Dir nur nur zahlen und die Punkte kassieren.. Quote Link to post Share on other sites
Imognimmer 0 Posted June 22, 2012 Report Share Posted June 22, 2012 Seine Angaben zum Messpunkt passten schon - hat mich an selber Stelle erwischt (Penzing, A 96, Ri. Lindau, AB 780, KM 3.499). Vor dem sichtbaren Bereich der Videoaufnahme ist einer vor mir rausgezogen und ich hänge dicht dahinter - im weiteren Verlauf des Videos vergrößert sich dann der Abstand zu Ihm wieder sichtbar. Waren dann 25,55m bei 126 km/h (weniger als 5/10). Anwalt hat erstmal das Video kommen lassen. Jetzt werd ich mal schauen, was man tut... Weiss jemand, was für ein Messgerät/-verfahren die Polizei dort anwendet? PS.: Ich denke auch, dass dort 120 ist/war, dazu leichte Linkskurve und etwas abschüssig. Quote Link to post Share on other sites
Murksi 0 Posted April 24, 2013 Report Share Posted April 24, 2013 Hallo und guten Tag Bin neu hier und habe mich angemeldet, weil ich eben genau passend zu diesem Thread einen Anhörungsbogen erhalten haben - also gleiches Vergehen, gleicher Ort, andere Zeit. Wie dem auch sei, ich bin heute die Strecke noch einmal abgefahren und mir ist aufgefallen, dass es in dem Bereich 2 aufeinander folgende Brücken gibt mit entsprechenden Bodenmarkierungen gibt: 1x kurz vor der 120er Zone und 1x in der 120er Zone. Da ich mit über 130 km/h gemessen wurde und mir der Abstand <30m, aber keine Geschwindigkeitsüberschreitung angelastet wird, gehe ich davon aus, dass es die erste Brücke war. Außerdem fahre ich ohnehin nie mehr als 10% schneller laut Tacho, was bei meinem Wagen ziemlich exakt den Tachovorlauf ausgleicht (GPS + 1-2 km/h). Das spricht auch für die erste Brücke. Im Anhörungsbogen steht, dass "POK Sowieso" bestätigt: keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs.Das erste 120er Schild steht aber bestimmt gerade mal 100-200m hinter der Brücke und ist in Fahrtrichtung vom aus Messort schon deutlich zu sehen. Ein Abbremsen oder zumindest Gas-Wegnehmen ist an dieser Stelle doch der Normalfall, wenn man aus einem uneingeschränkten Bereich in eine 120er Zone einfährt und 120 fahren soll. Durch den Verkehrsfluß bedingt sind an dieser Stelle durchaus kurzfristig kürzere Abstände möglich, wenn nicht sogar vorprogrammiert (Ziehharmonika-Effekt). Ich halte die Bestätigung vom POK jedenfalls mindestens für fragwürdig - ebenso die Positionierung einer Abstandsmessung kurz vor einer Geschwindigkeitsbeschränkung überhaupt. Weiß hier vielleicht jemand, ob so ein Messergebnis allein durch die Positionierung der Meßstelle kurz vor einer Geschwindigkeitsbeschränkung angefochten werden kann? Gab es sowas schon einmal? Über Input wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank & GrüßeMurksi Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted April 24, 2013 Report Share Posted April 24, 2013 Ich halte die Bestätigung vom POK jedenfalls mindestens für fragwürdigDein gutes Recht. Wenn Du freundlich anfragst, wird man Dir höchstwahrscheinlich die Gelegenheit geben, daß Video anzusehen und Dir dabei sicher auch erklären bzw. zeigen, wie der POK zu seiner Meinung kommt. Alternativ dazu kannst Du einen Anwalt einschalten, der hat ein Recht auf Einsicht. ebenso die Positionierung einer Abstandsmessung kurz vor einer Geschwindigkeitsbeschränkung überhaupt.Das kann man fragwürdig finden, unzulässig ist es sicher nicht. Ich würde sogar darauf tippen, daß die Anzahl der vorwerfbaren Abstandsunterschreitungen an so einer Stelle eher niedriger ausfällt, eben wegen der von der Dir geschilderten Verhaltensweise der Verkehrsteilnehmer. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted April 25, 2013 Report Share Posted April 25, 2013 Das spricht auch für die erste Brücke.@murksi: Auf http://www.baysis.bayern.de/ kann man sich exakte Karten rauslassen und Kilometrierung etc. umrechnen. AB780 ist vor AS Landsberg Ost. Wie Du sagst, gibt zwei Meßbrücken, auf google-maps sieht man die Quermarkierung auf der linken Spur. Meistens ist die erste Brücke beim Bauerhof Stillern. Ist noch ein offenes Stück zwischen den 120er-Zonen, hier gibt es also sehr gute Quote, da "gedrückt" wird. Im Anhörungsbogen steht, dass "POK Sowieso" bestätigt: keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs.Das ergibt sich aus dem Video, auch wenn Du meinst, dass VT dort allgemein wegen anstehende viel bremsen würden, wobei an erster Meßbrücke noch kein sichtbar ist. Ich halte die Bestätigung vom POK jedenfalls mindestens für fragwürdig... Sollte ein Rechtsanwalt ggf. mit Gutachter sich anschauen. Abstandsmessungen in Oberbayern laufen oft fragwürdig ab. ebenso die Positionierung einer Abstandsmessung kurz vor einer Geschwindigkeitsbeschränkung überhaupt.Über die Positionierung von Abstandsmessungen könnte man ein Buch schreiben. Weiß hier vielleicht jemand, ob so ein Messergebnis allein durch die Positionierung der Meßstelle kurz vor einer Geschwindigkeitsbeschränkung angefochten werden kann? Probieren kann man alles. So ein Meßstandort ist zweischneidig. Einerseits könnte es wegen den vielen Bremsmanövern eine geringe Quote an verwertbaren Fällen geben, also dämlich gewählter Standort. Andererseits auch wieder viel Quote, denn Nichtkenner des anstehenden Limits drücken den kennenden Vordermann. Es gibt genauso auch Abstandsmessung nach Limit, sprich viele VT drücken dann richtig.Fazit: Eine Anfechtung wegen Standortwahl sehe ich ohne Chancen, denn zur Ahndung sollten eh nur einwandfreie Fälle kommen ("konstanter" Abstand im Nahbereich sowie im Übersichtsbereich kein Verkehrsgeplänkel) Gab es sowas schon einmal?Wüßte ich nicht. Es gab mal die Geschichte auf der A71 "stationär" mit auffällig hoher Ahndungsquote, die tatsächlich schildertechnisch hervorgerufen wurde! Kam auf vox mit dem Radarfallendoktor. Quote Link to post Share on other sites
Justin 7 Posted April 26, 2013 Report Share Posted April 26, 2013 ...ich bin im Netz auf das Forum hier gestoßen weil ich mich schlau machen wollte wegen einer leider negativen abstandsmessung der bayrischen polizei...Bei einer negativen Abstandsmessung spricht man doch eigentlich schon von einem Auffahrunfall, oder nicht? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted April 28, 2013 Report Share Posted April 28, 2013 ...ich bin im Netz auf das Forum hier gestoßen weil ich mich schlau machen wollte wegen einer leider negativen abstandsmessung der bayrischen polizei...Bei einer negativen Abstandsmessung spricht man doch eigentlich schon von einem Auffahrunfall, oder nicht? Nö,das wäre "positiv" oder? dete Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted April 29, 2013 Report Share Posted April 29, 2013 @dete: Abstandsmessungen sind halt nun mal negativ, auch wenn eine gewisse Klientel meint, sie seien positiv . @justin schrieb:...eigentlich...nicht@justin: Nö, eigentlich nicht . Negativer Abstand ohne Unfall ist "versetzt in den Hintern fahren". Die Geräte der Brückenhocker und sie selbst gehen dann auf tilt . Quote Link to post Share on other sites
Michili90 0 Posted May 14, 2013 Report Share Posted May 14, 2013 habe auch noch eine frage dazu: filmen die bei der abstandsmessung nur das vorfahrende fahrzeug mit?weil bei mir ist einer rausgezogen hinter nem LKW vor meinem vorfahrenden pkw, so dass wir beide stark abbremsen mussten und den gewünschten abstand nicht mehr einhalten konnten.... sollte man da widerspruch einlegen bzw einsicht anfordern oder was meint ihr? hatte noch kein verkehrsvergehen und fahre seit 5 jahren auto...jetz soll ich 4 punkte,1monat fahrverbot und 160€.... :-( ganz schön übel... kann ich da noch was dran drehen? was meint ihr? oder kennt ihr vllt ähnliche fälle? danke schonmal, liebe grüße Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 15, 2013 Report Share Posted May 15, 2013 Mit einer Kamera wird der nahbereich gefilmt und mit mindestens einer weiteren auch der Abschnitt davor. Dieser Bereich umfasst mehrere hundert Meter, so dass man einen Rauszieher sehen müsste, Das sollte man ansprechen. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted May 15, 2013 Report Share Posted May 15, 2013 Allerdings hat man da auch nur Erfolg, wenn man danach versucht hat den Abstand wieder herzustellen. Wenn man über 300 Meter so nah am LKW dran bleibt, wird man keinen Erfolg haben. Quote Link to post Share on other sites
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