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Anzeige Wegen Nötigung


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Hallo,

 

ich lese hier schon eine ganze Weile mit und habe nun selbst ein Problem, weswegen ich mich jetzt auch mal angemeldet habe. Zu mir: Mein Name ist Silas, ich komme aus Köln und bin 30 Jahre alt.

 

Heute erhielt ich einen Anruf der Polizei, dass ich wegen Nötigung im Straßenverkehr angezeigt wurde. Der Sachverhalt wurde mir am Telefon vorgelesen und ich sollte sagen, ob ich mich dazu äußern möchte, oder nicht. Ich habe mich dagegen entschieden und werde nun am nächsten Dienstag erneut von der Polizei kontaktiert. Dann habe ich erneut die Möglichkeit, mich zu der Situation zu äußern, die Aussage komplett zu verweigern oder natürlich auch einen Anwalt zu konsultieren.

 

Folgender Sachverhalt wurde mir am Telefon vorgelesen:

Ich sei auf der Autobahn auf der linken Spur gefahren, als ein Fahrer eines anderen Fahrzeugs von hinten auffuhr. Angeblich sei ich nicht auf die rechte Spur ausgewichen sondern hätte meine Fahrt unbeirrt weiter fortgesetzt und dann eine Kolonne von mehreren Fahrzeugen überholt. Es war angegeben, dass das hintere Fahrzeug deutlich schneller als ich gewesen sei und durch mich abbremsen musste. Nach dem Überholvorgang sei ich dann auf die rechte Spur gewechselt und hätte Gas gegeben. Das andere Fahrzeug blieb auf der linken Spur hinter mir. Nach ein paar hundert Metern sei ich dann wieder auf die linke Spur gewechselt, um eine weitere Kolonne von Fahrzeugen zu überholen. Inmitten des Überholvorganges habe ich dann angeblich ohne ersichtlichen Grund abgebremst und somit meinen Hintermann ausgebremst.

 

Das ist es, was mir vorgeworfen wird.

 

Ich erinnere mich sehr genau an die Situation. Hier ist meine Variante der Geschichte:

 

Ich fahre einen amerikanischen Chevy Pickup. Ca. 6m lang, über 2m breit und hoch, ca. 350 PS. Der CW-Wert ist etwa der, eines Garagentores. Top Speed ist 160 KM/H.

 

Da der Wagen selbst auf der Autobahn etwa 15l schluckt, fahre ich immer mit Tempomat, bei ca. 120 KM/H. Dies war auch die zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke. Ich wechselte mit meinen 120 KM/H etwa 100m vor der fahrenden Kolonne auf die linke Spur, um zu überholen. Nach ein paar Sekunden kam von hinten ein Opel mit definitiv überhöhter Geschwindigkeit angebraust und fuhr mir bis an die Stoßstange auf. Ich hielt die Geschwindigkeit vom Tempomaten und fuhr einfach weiter. Der Opel Fahrer wechselte auf die rechte Spur, um mich dort zu überholen, dafür war jedoch kein Platz mehr. Also kam er wieder auf die linke Spur und fuhr weiterhin sehr dicht auf. Dabei machte er mehrere Male Lichthupe. Ich fuhr unbeirrt weiter, bis zum Ende der Kolonne. Jetzt gebe ich auch zu, dass ich am Ende voll reingetreten habe, und auf die rechte Spur gewechselt habe. Der Opel blieb auf der linken Spur und schaffte es nicht, mich zu überholen.

 

Nach ein paar hundert Metern gab es eine weiter Kolonne auf der rechten Spur. Also wechselte ich wieder links rüber, der Opel war im Gepäck. Ich verlangsamte mein Tempo und ließ mich wieder auf den eingestellten Tempomaten zurückfallen. Der Opel fuhr wieder dicht auf und machte mehrmals Lichthupe. Dann sah ich im Rückspiegel, wie der Fahrer anfing, mich zu fotografieren. Ich habe mehrmals den Blitz der Kamera gesehen. Vorher konnte ich sogar beobachten, wie seine Beifahrerin ihm die Kamera reichte. Als er gerade 1-2 Meter an meiner Stoßstange klebte, habe ich auch ein Foto durch den linken Aussenspiegel gemacht, wo Opel + Kennzeichen gut zu erkennen sind. Das Foto habe ich noch immer. Etwa 20 Sekunden später blinkte ein Sprinter kurz vor mir in der Kolonne links, weswegen ich auf die Bremse ging. Das war wohl die grundlose Bremsung, die der Opel Fahrer angegeben hatte. Dass er das blinken nicht sehen konnte, ist eigentlich klar. Zum einen hing er mir direkt an der Stoßstange, zum anderen war er ja mit Fotos machen beschäftigt.

 

Nach der zweiten Kolonne drängelte er sich neben mich auf die rechte Spur und machte weiterhin fleißig Fotos von mir. Ich hingegen musste auch rechts rüber, da nach ein paar hundert Metern meine Ausfahrt kam. Ich setzte also den Blinker rechts, der Opel Fahrer fuhr jedoch neben mir. Ich habe mich dann zurückfallen lassen, er hat jedoch auch abgebremst, um mir die Ausfahrt zu verwehren. Nachdem ich mich auf der Autobahn auf etwa 60KM/H habe zurückfallen lassen, konnte ich dann kurz hinter dem Opel Fahrer rechts einscheren und meine Ausfahrt nehmen.

 

Ich habe mich tierisch über den Kerl aufgeregt, gar keine Frage. Auch steht es außer Frage, dass ich mich nicht regelkonform verhalten habe. Jedoch bin ich wütend nach Hause gefahren und habe jetzt eine Anzeige am Hals, obwohl ich mich vermutlich deutlich mehr genötigt fühle, als der Opel Fahrer. Der Opel Fahrer hatte noch eine zweite Person am Board. Vermutlich seine Frau oder Lebensgefährtin. Ich war alleine unterwegs. Dazu muss ich noch sagen, dass ich als Zweitwagen einen 500PS Sportwagen fahre und wirklich andere Dinge zu tun habe, als mich auf der Autobahn mit Opel Fahrern rumzuärgern.

 

Was soll ich jetzt tun? Meine Geschichte entspricht so, wie ich sie hier erzählt habe, 100%ig der Wahrheit. Soll ich einfach eine Aussage machen? Eine Gegenanzeige? Einen Anwalt nehmen?

 

Vielen Dank für eure Hilfe! <_<

 

Liebe Grüße

Silas

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Anwalt nehmen ist in solchen Faellen immer richtig, die zweite wichtige Handlung: Schweigen! Nicht einmal angeben, dass man zu diesem Zeitpunkt mit dem Auto irgendwo unterwegs war, rein gar nichts. Man muss beweisen koennen, dass Du am Steuer gesessen hast, d. h. der Anzeigende muss dich einwandfrei identifizieren koennen. Kann er das? <_<

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Dann habe ich vermutlich schon den ersten Fehler gemacht. Die Polizisten hat mir am Telefon gesagt, dass ich als Zeuge eine Aussage mache müsste. Als Täter, bzw. Tatverdächtiger könnte ich die Aussage verweigern. Ich habe ihr dann gesagt, dass ich wohl der Täter bin und die Aussage verweigern möchte...

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jo, das war schon der erste fehler.

 

da haben sich ja mal wieder die beiden richtigen getroffen <_<

was ich persönlich nicht verstehe, wenn schon beide so ne kac*e machen müssen, wieso kommt man dann noch einer auf die idee sowas anzuzeigen?

 

ich muss zugeben, ich habe mit solchen dingen nicht so die erfahrung, also wie hoch die wahrscheinlichkeit ist dass die staatsanwaltschaft sowas einstellt oder nicht. das hängt sicher auch davon ab, wie glaubwürdig die zeugenaussagen sind. ich denke auch, dass die frau als beifahrerin sicher in einem verwandtschaftsverhältnis zum fahrer steht. das lässt ihre zeugenaussage sicher auch in einem anderen licht erscheinen, als wenn sie eine unbeteiligte zeugin wäre.

also nachdem du jetzt schon dummerweise die fahrereigenschaft zugegeben hast, kann man immer noch hoffen, dass es hier nicht zum schlimmsten kommt. ich kenne in den letzten jahren nur ein fall, in dem jemand wegen einem 315c, wegen rechtsüberholen und anschliessendem ausbremsen verurteilt worden ist. aber auch nur, weil 2 unbeteiligte zeugen vorhanden waren. ich persönlich sehe schon chancen dass es hier zu keiner verurteilung kommen kann. aber vielleicht kann sich auch mal jemand dazu äussern, der hier mehr erfahrung hat.

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Guest Kleiner Schelm
Dann habe ich vermutlich schon den ersten Fehler gemacht. Die Polizisten hat mir am Telefon gesagt, dass ich als Zeuge eine Aussage mache müsste. Als Täter, bzw. Tatverdächtiger könnte ich die Aussage verweigern. Ich habe ihr dann gesagt, dass ich wohl der Täter bin und die Aussage verweigern möchte...

Ein Rat für die Zukunft: Im Zweifel kann man sich leider nicht spontan an irgendeinen Vorfall erinnern, ist jedoch gerne bereit, nach Nennung der Details z.B. seinen Kalender zu konsultieren, um bei der Aufklärung mitzuwirken <_<

 

Der Opel fuhr wieder dicht auf und machte mehrmals Lichthupe. Dann sah ich im Rückspiegel, wie der Fahrer anfing, mich zu fotografieren. Ich habe mehrmals den Blitz der Kamera gesehen.

:nolimit:

 

Na, wenn der Fahrer des Opels da nicht mal seine Sorgfaltspflicht sträflich vernachlässigt hat. Ein Handy am Steuer ist verboten, aber ein Drängler darf seiner Berufung als zweiter Hamilton nachgehen :whistling:

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Hallo

 

Ein Handy am Steuer ist verboten, ...

 

Nö, nicht immer. Es ist schon längst geklärt das z. B. grade in solchen Fällen, wenn man einen Unbekannten wegen einer Straftat anzeigen will, auch Fotos mit einem Handy gemacht werden dürfen. Abgesehen davon: Woher weißt du, das mit einem Handy und nicht mit einem Fotoapperat fotografiert wurde? Ich habe z. B. fast immer meinen Fotoapperat griffbereit dabei.

 

Gruss

 

MrMurphy

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das mit dem telefonat ist echt blöd gelaufen...

 

wenn deine gechichte so stimmt, dann fühlte er sich sicher durch die beschleunigungsaktion von dir zusätzlich (erst musste er bremsen und dann noch das) provoziert....ich will das verhalten des fahrers nicht gutheißen, aber manche fahren bei sowas halt schon aus der haut, weil sie es als "persönliche niederlage" empfinden...

 

so einen spruch wie "da hab ich es nicht nötig mich auf der bahn mit opel-fahrern rumzuärgern" würde ich mir verkneifen (ohnehin besser nix mehr sagen), denn sowas kann gewertet werden als hättest du generell so eine neigung auf der straße gewisse "duelle auszufechten"...

 

ist der pick-up nicht leicht erhöht?-mit anderen worten bist du überhaupt zu sehen wenn der aus pkw-höhe fotografiert?

 

die aussagekraft von verwandschaft/bekanntschaft schränkt die beweiskraft in keinster weise ein, da ein zeuge zur wahrheit verpflichtet ist...

 

besprich dich auf jeden fall mit einem anwalt, denn sonst kannst du eine richtige eingepackt bekommen....

 

wenn es euch nicht gelingen sollte dieses telefonat irgendwie als missverständnis aussehen zu lassen, dann solltest du vielleicht auf diese strategie reißen, dass du sagst du gibst zu der fahrzeugführer gewesen zu sein, weil du dir in der situation nix vorzuwerfen hast, du dich im gegenteil eher genötigt fühltest und deshalb auch das bild von dir entstanden ist...-ABER das besprichst du besser mit deinem anwalt....

 

ich finde es GUT, dass du einsiehst auch nicht alles richtig gemacht zu haben!

 

ps: evtl solltest du nicht so viele persänliche daten hier von dir preisgeben (name, alter, wohnort, fahrzeuge etc.) könnte sein der opelfahrer macht sich auch schon schlau für den ernstfall und findest diesen thread, dann fütterst du ihn unnötig mit infos...

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Dann habe ich vermutlich schon den ersten Fehler gemacht. Die Polizisten hat mir am Telefon gesagt, dass ich als Zeuge eine Aussage mache müsste. Als Täter, bzw. Tatverdächtiger könnte ich die Aussage verweigern. Ich habe ihr dann gesagt, dass ich wohl der Täter bin und die Aussage verweigern möchte...

Bleibt noch die Frage, ob der :whistling: wirklich mit Dir gesprochen hat oder vielleicht mit einer anderen Person in Deinem Haushalt - ist nur ein Strohalm, aber vielleicht gibt es die Möglichkeit. <_<

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Eben, eine Aussage am Telefon ist nichts wert! Ich meine, man kann noch immer auf die Fahreridentifikation abstellen, die muss erfolgreich sein, um dem TE ueberhaupt etwas anhaengen zu koennen.

 

Also: Anwalt nehmen, dem alles erklaeren - inkl. Telefongespraech - und ihm dann intensiv zuhoeren. Ist es ein im Verkehrsrecht gewiefter Anwealt, dann wird der das Ding schon schaukeln.....

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Richtig hast du dich nicht verhalten.

 

Wenn du die Spur wechselst und damit jemanden zum Bremsen zwingst, dann ist das ein Vorfahrtsverstoß.

Wenn du auf der linken Spur bist und jemand ist schneller, musst du den vorbei lassen.

 

Stur 120 fahren, weil das vorgeschrieben ist, ist ja richtig... nur eben nicht auf der linken Spur, sondern du musst den anderen Verkehr vorbei lassen.

Du kannst auch nicht beurteilen, ob es ihm möglicherweise erlaubt war schnelle zu fahren.

 

 

Autobahn und Linke Spur und Rücksichtslosigkeit ergibt in der Folge sehr oft Ordnungswidrigkeiten

- linke Spur blockieren

- rechtsfahrgebot

- abstand

 

Lichthupe als Ankündigungssignal des Überholens ist sogar erlaubt

führt aber dazu, dass der Vordermann sich als Verkehrslehrer ausfspielt

 

Ausscheren auf die linke Spur, obwohl man deutlich langsamer ist, bedeutet dass man einen Vorfahrtverstoß begeht... auch wenn der andere noch 300 Meter weg ist. Man muss halt lernen Geschwindigkeiten einzuschätzen, wenn man auf der Autobahn Spuren wechseln will.

 

Dem nachfolgenden steht es aber auch nicht zu, den Abstand zu unterschreiten, die Ankündigung der Überholabsicht mit Lichthupe als Dauerlichthupe zu mißbrauchen...

 

Der Übergang von Ordnungswidrigkeit zum Strafrecht ist hier oft fließend... für beide Fahrer

 

 

Ich empfehle:

beim Spurwechsel genau zu schauen; ggfls Fuß vom Gas und den schnelleren vorbei lassen

auf der linken Spur, Blick in den Rückspiegel; will der Hintermann vorbei ihm eine Lücke auftun (durch rechtzeitiges rechts Blinken, kann ihm auch eine kleine Lücke reichen und man kann wieder zurück auf die linke Spur)

 

Als Hintermann den Abstand ein zu halten, und wenn die Plempfte keinen Platz macht, entspannt durchatmen...

 

 

 

In deinem konkreten Fall solltest du zum Anwalt gehen; du bist schließlich Beschuldigter in einem Strafverfahren und dein Verhalten, was du hier geschildert hast war unkorrekt.

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