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Fußgänger Und Radweg ?


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Kommt drauf an, wer Dich schnappt: Ist es ein militanter Radfahrer, gibts 'ne Beule im Auto und ein bis zwei davon im Gesicht. Ist es die Polizei, dann 'ne saftige Geldbusse, falls jemand dadurch gefaehrdet wurde, einen FS-Entzug.

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... Ist es die Polizei, dann 'ne saftige Geldbusse, falls jemand dadurch gefaehrdet wurde, einen FS-Entzug.
Na ja ...

 

TBNR: 102100

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. 5,00 € B-Verstoß

§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 2 BKat

 

TBNR: 102101

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. 10,00 € B-Verstoß

§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 2.1 BKat; § 19 OWiG

 

TBNR:

102102 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere. 20,00 € B-Verstoß

§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 2.2 BKat; § 19 OWiG

 

 

+) Bedeutet, daß der Vorwurf konkretisiert werden muß. Eine theoretische Behinderung/Gefährdung zählt nicht. Der "Aufschreiber" ist auch davon ausgenommen.

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TBNR: 102100

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. 5,00 € B-Verstoß

§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 2 BKat

 

TBNR: 102101

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. 10,00 € B-Verstoß

§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 2.1 BKat; § 19 OWiG

 

TBNR:

102102 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere. 20,00 € B-Verstoß

§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 2.2 BKat; § 19 OWiG

Frage: Beziehen sich diese Tatbestaende auf die Benutzung des falschen Weges mit dem Fahrrad, oder beziehen sie sich - und Achtung, jetzt kommt es! - auf das Befahren von Fuss- und Radweg mit dem KFZ, genauer mit dem Auto? So zumindest habe ich die Frage des TE interpretiert....... :sneaky:

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Guten Morgen HarryB.

 

Guck doch mal in den aktuellen Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrtbundesamtes (www.kba.de):

 

Seite 25, Seitenüberschrift: Straßenbenutzung durch Fahrzeuge - § 2 Abs. 1, 2 StVO

 

Da gibt es noch:

 

TBNR: 102000

Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn. 5,00 €

§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

 

TBNR: 102001

Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und behinderten +) dadurch Andere. 10,00 €

§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

 

TBNR: 102002

Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und gefährdeten +) dadurch Andere. 20,00€

§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

 

Das ganze dann noch mit (Endziffern!) 06, 07, 08: Seitenstreifen. 12, 13, 14: Verkehrsinsel. 18, 19, 20: Grünstreifen.

Alles jeweils 5, 10 und 20 €.

 

Teurer wird dann erst das Parken auf Gehwegen. :sneaky:

 

ps: Warum klappt das heute mit dem Verlinken nicht :sneaky: Ich hätte es dir ja verlinkt.

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Teurer wird dann erst das Parken auf Gehwegen. wink.gif

Das verwundert mich nun aber sehr. Ich meine, auf dem Gehweg fahren birgt doch ein vielfach hoeheres Risiko als auf dem Gehweg parken. Daher fragte ich ja, denn 5.00 Euro fuers Fahren auf dem Gehweg ist ja nun beinahe ein Schnaeppchenpreis..... :sneaky:

 

ps: Warum klappt das heute mit dem Verlinken nicht :sneaky: Ich hätte es dir ja verlinkt.

Anyway, ich schaue es mir am WE mal an. Vielen Dank jedenfalls fuer deine Muehe!

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