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Geblitzt: Fahrer Nicht Gefunden. Androhung Eines Fahrtenbuchs. Fall Sc


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Hallo!

 

Ich bräuchte dringend einen weisen Rat von erfahrenen Zu-Schnell-Fahrern. Mein Fall ist wahrscheinlich nicht so kompliziert, ich bin allerdings in der Materie ziemlich unerfahren und bin mit der Forums-Suche noch nicht weitergekommen.

 

Also, die Fakten:

 

1) Am 01.11.2011 bin ich mit dem roten Wagen meines Vaters auf der Autobahn 21km/h zu schnell gefahren und mit einem "Poliscan" geblitzt worden.

 

2) Mein Vater hat zwei PKW: den roten fahre fast immer ich, den blauen fast immer er. Wir fahren seit vielen Jahren und haben aktuell keine Punkte in Flensburg.

 

3) Den Anhörungsbogen hat mein Vater nicht zurückgeschickt.

 

4) Dem besuchenden Polizeibeamten mit Foto hat mein Vater mehr oder weniger gesagt "hm, keine Ahnung".

 

5) Jetzt hat mein Vater eine "Anhörung zur Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches gemäß §31a ..." erhalten. Zitat: "Ich beabsichtige Ihnen die Führung eines Fahrtenbuches aufzuerlegen, da der verantwortliche Fahrzeugführer nicht ermittelt werden konnte." Ich zitiere weiter: "Sollte mir eine Äußerung bis zu dem genannten Datum nicht vorliegen, werde ich nach Aktenlage entscheiden."

 

 

Sehe ich das richtig, dass die Verjährung gegen den tatsächlichen Fahrer schon eingetreten ist?

 

Meine F R A G E lautet jetzt natürlich: Was sollte mein Vater jetzt am besten tun bzw. antworten, um das Fahrtenbuch zu vermeiden?

 

Nebenfragen:

 

a) Müsste er für BEIDE Autos ein Fahrtenbuch führen (bzw. der jeweilige Fahrer)?

b) Ist so ein Fahrtenbuch überhaupt sooo lästig?

c) Was passiert, wenn mein Vater sich soeben an den tatsächlichen Fahrer erinnert hat und diesen nennt, also mich?

d) Was passiert, wenn mein Vater irrtümlich denkt, es handelt sich um einen spanischen Freund von mir und den Behörden seinen (echten) Namen und Anschrift in Spanien nennt?

 

 

Im Voraus VIELEN DANK für die entscheidenden Tipps!!!

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Was sollte mein Vater jetzt am besten tun bzw. antworten, um das Fahrtenbuch zu vermeiden?
Wenn wirklich eins angeordnet wird, kann er dagegen Einspruch einlegen.

 

a) Müsste er für BEIDE Autos ein Fahrtenbuch führen (bzw. der jeweilige Fahrer)?
Das kann passieren.

 

b) Ist so ein Fahrtenbuch überhaupt sooo lästig?
Keine Ahnung, ich muss keins führen.

 

c) Was passiert, wenn mein Vater sich soeben an den tatsächlichen Fahrer erinnert hat und diesen nennt, also mich?
Ändet nichts.

 

d) Was passiert, wenn mein Vater irrtümlich denkt, es handelt sich um einen spanischen Freund von mir und den Behörden seinen (echten) Namen und Anschrift in Spanien nennt?
Ändert nichts.

 

Ach so, nur als Hinweis, wenn tatsächlich eins angeordnet wird, ist diese Entscheidung auch kostenpflichtig.

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Hallo cosmovisione,

um eine Fahrtenbuchauflage zu verhindern muss sich der Halter eines Kfz reglich bemühen den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln.

In diesem Forum kannst Du nachlesen wie es trotz dieser umfangreichen "Bemühungen" bedauerlicher weise zur Verjährung der OWi kommt.

Wenn der Halter sich einfach nicht zum Fahrer äußert, dann kann es zur Fahrtenbuchauflage kommen.

Der Ansatz mit dem spanischen Fahrer wäre gut gewesen. Um eine falsche Fährte zu legen hätte dieser sich bei der zuständigen Behörde wegen des Geschwindigkeitsverstoßes entschuldigen können. Gegen den Bußgeldbescheid hätte er dann Widerspruch eingelegt und um vorab Erstattung der Fahrtkosten von Spanien nach Deutschland zur Gerichtsverhandlung gebeten. :spit::)

In der Gerichtsverhandlung hätte er dann seinen Irrtum bemerkt. Die Staatskasse hätte ihm dann eine kostenlose Reise nach Deutschland bezahlt. :cool::whistling:

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Hallo und herzlich willkommen!

 

Also auf der einen Seite habt ihr natürlich Glück gehabt, dass das Bußgeld für dich nicht fällig wurde, allerdings nun evtl. das Fahrtenbuch an der Backe.

 

Hätte man wohl verhindern können, indem der Vater sich kurzzeitig, also bis Eintritt der Verjährung selbst als Fahrer bezichtigt hätte (um dann Einspruch einzulegen und am Ende "unbestraft" davonzukommen), aber das Kind ist ja nunmal in den Brunnen gefallen...

 

a) Müsste er für BEIDE Autos ein Fahrtenbuch führen (bzw. der jeweilige Fahrer)?

Das ist möglich, aber wohl bei einer ersten Auflage nicht unbedingt üblich. Es wird wahrscheinlich nur das rote Auto treffen.

 

b) Ist so ein Fahrtenbuch überhaupt sooo lästig?

Aller Voraussicht nach nicht. Es muss halt ein Buch/Heft/etc. besorgt werden, das den Vorgaben entspricht und dann muss dort lediglich der Fahrer und Datum/Zeit des Fahrtantritts und dann des Fahrtendes eingetragen werden. Also keine Kilometerstände, Fahrtstrecken oder -Zwecke. Das allerdings für jede Fahrt.

 

Zudem kann das Buch "in freier Wildbahn", also zum Beispiel in einer Verkehrskontrolle überhaupt nicht überprüft werden, denn erstens gibt es ja keine zentrale Datenbank oder so etwas dafür und zweitens muss man das Buch nur an dem "zur Prüfung festgelegten Ort" vorzeigen, sonst nicht.

 

Eventuell kommt aber während der Anordnungszeit mal ein Schreiben, dass man das Buch bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen soll.

 

Im Wesentlichen dient das Fahrtenbuch ja, abgesehen davon, dass man dem jeweiligen Halter, der nicht "mitspielen" wollte, gerne ein bisschen Mühe bereiten will, dazu, dass keine weiteren Verkehrsverstöße ungeahndet bleiben. Denn würde nach einem Blitzer festgestellt werden, dass der Eintrag dazu fehlt, dann kostet es eben den Halter Bußgeld und 1 Punkt.

 

c) Was passiert, wenn mein Vater sich soeben an den tatsächlichen Fahrer erinnert hat und diesen nennt, also mich?

Nichts, was die Sache zum Positiven wenden würde. Gegen dich ist der Verstoß verjährt, daher spielt es für die Ordnungswidrigkeit keine Rolle mehr ob du jetzt benannt würdest oder nicht. In dieser Angelegenheit darf gar nicht mehr ermittelt werden.

 

Bezüglich der Fahrtenbuchauflage hätte es sogar die negative Konsequenz, dass dein Vater damit eingesteht, dass er den Fahrer sehr wohl erkannt hat und damit letztlich den Beweis liefern würde, dass er seinen Halterpflichten nicht nachgekommen ist.

 

d) Was passiert, wenn mein Vater irrtümlich denkt, es handelt sich um einen spanischen Freund von mir und den Behörden seinen (echten) Namen und Anschrift in Spanien nennt?

Selbiges.

 

Meine F R A G E lautet jetzt natürlich: Was sollte mein Vater jetzt am besten tun bzw. antworten, um das Fahrtenbuch zu vermeiden?

Ich würde bei dem zuständigen Sachbearbeiter, von dem das Schreiben kam, anrufen, ihm gegenüber kundtun, dass man doch sehr überrascht über diese Ankündigung wäre, das Foto wäre so undeutlich gewesen, dass man einfach niemanden darauf erkennen habe können (immerhin war wohl selbst das Orginal, von dem es von der "Bußgeld - wie toll!" - Fraktion immer heißt es wäre um Klassen besser als der einfache Ausdruck, nicht ausgereichend um dich mittels Ausweisbild-Abgleich als Fahrer zu identifizieren).

 

Ein bisschen unwissend tun, fragen was man denn da hätte machen sollen, man wollte ja niemanden ins Blaue hinein beschuldigen und dadurch evtl. Probleme bereiten. Wie man sich denn da verhalten hätte sollen? (Ehrliches Interesse heucheln :cool: ) und dann hoffen, dass das den Sachbearbeiter bewegt das als einmaligen, unbeabsichtigten Ausrutscher zu sehen und kein Fahrtenbuch anzuordnen...

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Mit 21 zu schnell (ich gehe jetzt mal davon aus, daß da noch keine Toleranz runtergerechnet ist) bewegst Du Dich dann noch im Verwarnbereich (ohne Punkte). Es wird aber auch hier sehr gerne mal ein Fahrtenbuch angedroht (ist ein" stumpfes Schwert") , ohne daß es dann auch wirklich verordnet wird, bzw. verordnet werden kann.

Das Kuriose daran ist, daß aber selbst die Androhung der Verordnung eines Fahrtenbuches eine Gebühr kostet ohne das man es dann letztendlich auch bekommt. Ist aber trotzdem etwas billiger -unter 20€-, als der Verstoß es selbst wäre. So holt sich das Ordnungsamt manchmal doch etwas Kleingeld. Wenn ihr gar nichts macht, wird es zu 99,9% damit enden, die Gebühr für die Anordnung des Fahrtenbuches bezahlen zu müssen, ohne das Fahrtenbuch aufgedrückt zu bekommen, und das war's dann. Also nicht gleich einschüchtern lassen!!!!

Wenn es allerdings mit 21 (schon mit Toleranzabzug) im Punktebereich ist, könnte evtl. eine Fahrtenbuchauflage durchgesetzt werden ( wenn nicht vorbelastet, dann ist aber auch das eher unwahrscheinlich)

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Mit 21 zu schnell (ich gehe jetzt mal davon aus, daß da noch keine Toleranz runtergerechnet ist)
Dürfte ein falscher Ausgang sein.

 

bewegst Du Dich dann noch im Verwarnbereich (ohne Punkte)
Da die Toleranz schon runter ist (im AHB stehen explizit 21 km/h drüber). reden wir von 70 Euro plus einem Punkt.

 

Wenn es allerdings mit 21 (schon mit Toleranzabzug) im Punktebereich ist, könnte evtl. eine Fahrtenbuchauflage durchgesetzt werden
:cool:
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Gegen dich als Fahrer dürfte mittlerweile die Verjährung gegriffen haben,wenn ich mich nicht irre.

3 Monate und 1Woche sind rum,versuch noch 1-2 Wochen rauszukitzeln (Urlaubsantritt) oder den spanischen Freund angeben (an den man sich eh nicht wenden wird).

nach 2 Wochen könntest du dann ohne weiteres sagen,dass du gefahren bist,allerdings bist du raus,da gegen dich das Dingen verjährt ist.

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Ich würde ,trotzdem es im Punktebereich wäre, absolut nichts tun; das "Risiko" hierbei ist: Variante1: entweder "Fahrtenbuchandrohungsgebühr"bezahlen; Variante2: die genannten 70€ + 1 Punkt wenn Du unsinnigerweise das Vergehen zugeben würdest, Variante3:das Fahrtenbuch für vielleicht 6 Monate und keinen Punkt (das kostet natürlich auch etwas, aber nicht teurer als Variante2 und das Pünktchen ist gespart-6Monate gehen vorbei-), oder Variante4:es wird komplett eingestellt ohne irgendwas (eher unwahrscheinlich,aber durchaus möglich). Also: Füße stillhalten; Du hast nichts zu verlieren... :whistling:

 

Sorry---habe ich jetzt erst gelesen: die 3 Verjährungsmonate bis Fahrerermittlung sind ja eh schon rum, da passiert sowieso nichts mehr, außer der eventuellen unsinnigen kassefüllenden Fahrtenbuchandrohungsgebühr, egal was Du machst oder nicht machst; das hat die Behörde schon verschlafen... :cool:

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*** Soweit vielen Dank für all die guten Antworten !! ***

 

Für den Fall, dass tatsächlich ein Fahrtenbuch angeordnet wird:

 

Theoretisch muss man ja VOR Fahrtantritt schon die ersten Notizen ins Fahrtenbuch machen. Kann man davon ausgehen, dass so ein Fahrtenbuch UNTERWEGS sowieso nie kontrolliert wird?

 

Wenn es so ist, dann könnte man ja auch im Nachinein gemütlich zu Hause die entsprechenden Einträge machen, was wesentlich bequemer wäre.

 

Gibt es also irgendwelche plötzlichen, unerwarteten Kontrollen, die einen unterwegs erwarten könnten?

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marocel:

Hast du eigentlich irgendetwas von dem gelesen, das der Threaderöffner im Eingangspost geschrieben hat?

Oder hast du es einfach nicht verstanden?

 

Du schreibst ja quasi nur Müll. Und zwar sowohl weil so einiges von dem was du schreibst generell falsch ist (so viel dass es sich gar nicht lohnt das wenige dazwischen herauszufiltern), als auch weil sich nichts davon auf das Problem bzw. die Fragen des Threaderöffners bezieht. Der aktuelle Status des Verfahrens interessiert dich scheinbar gar nicht.

 

Diver:

Du hast dich auch kein bisschen mit dem Eingangsposting beschäftigt oder hast einfach keine Ahnung von der Fahrtenbuchauflage generell.

Was soll denn nach Eintritt der Verjährung (was ja bereits geschehen ist) die Nennung des Fahrers bitte bringen?

Außer den oben von mir beschriebenen negativen Konsequenzen?

 

Sorry---habe ich jetzt erst gelesen: die 3 Verjährungsmonate bis Fahrerermittlung sind ja eh schon rum, da passiert sowieso nichts mehr, außer der eventuellen unsinnigen kassefüllenden Fahrtenbuchandrohungsgebühr, egal was Du machst oder nicht machst; das hat die Behörde schon verschlafen... :cool:

Mal ein wenig früher den Eingangsbeitrag lesen wäre vielleicht sinniger gewesen. Und würde das Forum hier weniger der Lächerlichkeit preisgeben.

 

Dafür dass der Halter des Threaderöffners bereits einen Brief zu Hause liegen hat, in dem er davon unterrichtet wird, dass man erwägt gegen ihn ein Fahrtenbuch anzuordnen, lehnst du dich ja mit "da passiert sowieso nichts mehr" ganz schön weit aus dem Fenster. Pass mal auf, dass du nicht rausfällst.

Klartext: Auch hier müllst du lediglich das Forum voll!

 

Theoretisch muss man ja VOR Fahrtantritt schon die ersten Notizen ins Fahrtenbuch machen. Kann man davon ausgehen, dass so ein Fahrtenbuch UNTERWEGS sowieso nie kontrolliert wird?

Man könnte in solch einem Fall die Herren (oder Damen) vom Karnevalsverein getrost darauf aufmerksam machen, dass man das Fahrtenbuch nur am festgelegten Ort vorzeigen muss und da das nicht der Seitenstreifen der B8, wo man sich gerade befindet ist, man ihnen nun nichts vorzeigen wird.

 

Gibt es also irgendwelche plötzlichen, unerwarteten Kontrollen, die einen unterwegs erwarten könnten?

Meiner Meinung nach nicht.

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Man könnte in solch einem Fall die Herren (oder Damen) vom Karnevalsverein getrost darauf aufmerksam machen, dass man das Fahrtenbuch nur am festgelegten Ort vorzeigen muss und da das nicht der Seitenstreifen der B8, wo man sich gerade befindet ist, man ihnen nun nichts vorzeigen wird.

 

Entscheidende Frage: Wer legt wann fest wo der "festgelegte Ort" ist.

Ich vermute wenn der :whistling: von der Auflage Kenntnis hat entscheidet er: Hier und jetzt ist der "festgelegte Ort".

 

Das Problem ist für mich die Kenntnis :cool: , nicht der "festgelegte Ort".

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Entscheidende Frage: Wer legt wann fest wo der "festgelegte Ort" ist.

Zu der Frage gibt es hier eine seeeehr lange kontroverse Diskussion zu.... weiß aber im Moment nicht wo... :cool:

Solange es keine Datenbank für Fahrtenbuchauflagen gibt kann nur der Dorfsherif nach dem Teil fragen; alle anderen wissen von nichts.

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Man könnte in solch einem Fall die Herren (oder Damen) vom Karnevalsverein getrost darauf aufmerksam machen, dass man das Fahrtenbuch nur am festgelegten Ort vorzeigen muss und da das nicht der Seitenstreifen der B8, wo man sich gerade befindet ist, man ihnen nun nichts vorzeigen wird.

 

Entscheidende Frage: Wer legt wann fest wo der "festgelegte Ort" ist.

Laut Gesetz die anordnende Stelle:

 

(3) Der Fahrzeughalter hat [...] das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen

 

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__31a.html

 

Wann das Straßenverkehrsamt diesen Ort festlegt, darüber steht da nichts.

 

Ich vermute wenn der :whistling: von der Auflage Kenntnis hat entscheidet er: Hier und jetzt ist der "festgelegte Ort".

Was der Karnevalist auf der Straße entscheidet spielt nur leider in diesem Fall nicht die kleinste Rolle. Er ist schlicht nicht die "anordnende Stelle".

 

Das Problem ist für mich die Kenntnis :cool: , nicht der "festgelegte Ort".

Die Sache mit dem Ort ist also klar geregelt, ob und wie der Polizei Kenntnis davon gegeben wird hängt von Datenschutzregeln ab.

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Zu der Frage gibt es hier eine seeeehr lange kontroverse Diskussion zu.... weiß aber im Moment nicht wo... :cool:

Dass bei einer Verkehrskontrolle nicht vorgezeigt werden muss war aber auch da unstreitig.

 

Solange es keine Datenbank für Fahrtenbuchauflagen gibt kann nur der Dorfsherif nach dem Teil fragen; alle anderen wissen von nichts.

Woher weiß es denn der Dorfsheriff? Schließlich wird die Auflage ja nicht von der Polizei sondern von der Kommune angeordnet. Darf diese dann solche persönlichen Informationen einfach an die Polizei geben?

 

Dafür taucht der "Dorfsheriff" bzw. die Ordnungsbehörde schon mal unaufgefordert zu Hause auf und will das FB sehen....

ist doch kein Problem, da liegt entweder ein schönes Buch gleich auf der Garderobe oder im Auto oder das Auto ist halt nicht da und das Buch leider mit ihm unterwegs... :whistling:

 

Aber auch hier die Frage:

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage gibt die Stadt Informationen an die Polizei?

Schließlich könnte man eine solche Kontrolle, wie du ja auch andeutest, auch durch eigene Mitarbeiter erledigen lassen.

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Bei Deinen in epischer Breite vorgebrachten Ansichten zur möglichen Fahrtenbuchkontrolle solltest Du entwederauf den entsprechenden Thread verlinken oder korrekterweise zumindest anmerken, daß es dazu durchaus andere Ansichten gibt.

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Googel mal nach "Poliscan ungenau".

Es gibt Gutachten die eine Ungenauigkeit der Geräte belegen, zumindest mit einer älteren Software (< 07/2010).

 

Mit dieser Begründung habe ich eine Messung in der Stadt Emden "nicht anerkannt". (43 km/h in 30er-Zone)

Nach 3 Schriftwechseln hab ich nichts mehr davon gehört

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  • 4 weeks later...

Hallo an alle!

 

Da bin ich wieder - "ich" ist der Thread-Eröffner.

 

Es gibt ärgerliche N E U I G K E I T E N :

 

Soeben habe ich telefonisch erfahren, dass mein Vater einen Brief erhalten hat, in dem er zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichtet wird ("Ordnungsverfügung"), und zwar 6 Monate lang für das Auto, das geblitzt worden war.

 

In diesem Auto fahre meistens ich, und das Fahrtenbuch selbst ist nicht das Problem.

 

Allerdings: Für die Anordnung des Fahrtenbuchs wird eine Gebühr in Höhe von 93,10 Euro erhoben !??!!

 

Kann das korrekt sein ??? Wer weiß mehr, wer kennt sich aus?

 

Schon mal vielen Dank für die Antworten !!

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Allerdings: Für die Anordnung des Fahrtenbuchs wird eine Gebühr in Höhe von 93,10 Euro erhoben !??!!

Worauf Du bereits in Beitrag zwo hingewiesen wurdest:

Ach so, nur als Hinweis, wenn tatsächlich eins angeordnet wird, ist diese Entscheidung auch kostenpflichtig.
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Nö, es sind normale Preise. Außerdem ist es in deinem Fall nicht teurer als das Bußgeld, denn zu den 70 Euro wären ja noch 23,50 Euro Gebühren und Auslagen gekommen. Du hast also noch 40 Cent gespart.

 

Gruß

Goose

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Wenn das der erste unaufgeklärte Verstoß war zeigt es mal wieder sehr deutlich wohin es in unserem Staate geht.

21 zu viel auf der BAB und gleich mit der vollen Härte des Verwaltungsrechts nachgetreten, Grundrechte umschifft indem man aus dem Bußgeld einfach eine "Gebühr" für eine nicht gewünschte "Leistung" macht. Weiter so, das ist Bürgernähe und Verhältnismäßigkeit. :sneaky:

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Allerdings: Für die Anordnung des Fahrtenbuchs wird eine Gebühr in Höhe von 93,10 Euro erhoben !??!!

 

Kann das korrekt sein ???

Es ist zumindest üblich. Inwieweit das korrekt ist, also juristisch bzw. gerichtlich überprüft wurde kann ich leider nicht sagen.

 

Was hat denn dein Vater auf die "Anhörung zur Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches" geantwortet?

 

Wenn ihr keine Lust habt das Fahrtenbuch zu führen könntet ihr überlegen ob ihr die beiden Wägen deines Vaters einfach auf dich ummeldet.

Ist dann halt ein weiterer Name im Fahrzeugbrief (ja, ich weiß dass das jetzt -bescheinigung I oder II heißt), weiß nicht ob euch das stört bzw. inwieweit das bei einem Weiterverkauf an privat wertmindernd ist, immerhin bliebe der Wagen ja in der Familie. Vielleicht ist aber ja sowieso kein Weiterverkauf geplant.

 

Bei der Versicherung müsste man noch Bescheid geben, die nehmen meist ein paar Euro Gebühren wenn Halter und Versicherungsnehmer nicht die gleiche Person sind, bei Familienangehörigen aber auch manchmal nichts.

 

Blieben also die Ummeldegebühren, die so ungefähr um die je 20€ liegen dürften, Schilder können draufbleiben.

 

Wären also gesamt wahrscheinlich Kosten von deutlich unter 100€, dafür würde man sich das Fahrtenbuch ersparen. Denn wer kein Halter ist muss natürlich auch kein Fahrtenbuch führen.

 

Ob euch das wert ist müsst ihr selbst wissen, wir würden zumindest mal drüber nachdenken...

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Wären also gesamt wahrscheinlich Kosten von deutlich unter 100€, dafür würde man sich das Fahrtenbuch ersparen. Denn wer kein Halter ist muss natürlich auch kein Fahrtenbuch führen.

 

Ob euch das wert ist müsst ihr selbst wissen, wir würden zumindest mal drüber nachdenken...

Kuxtu:

das Fahrtenbuch selbst ist nicht das Problem.
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Moin.

 

Ummelden ist eine Sache. Die Behörde kann (wenn vorhanden) auch andere Fahrzeuge vom Vater mit einem FB belegen.

Und das BIS fünf Jahre nach dem Blitzen.

Ich habe mich da gerade sehr intensiv mit beschäftigt, ich darf für +28km/h mit dem Moped nämlich 15 Monate Fahrtenbuch führen.

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Moin.

 

Ummelden ist eine Sache. Die Behörde kann (wenn vorhanden) auch andere Fahrzeuge vom Vater mit einem FB belegen.

Darum schrieb ich ja auch ihr "könntet[...] überlegen ob ihr die beiden Wägen deines Vaters einfach auf dich ummeldet."

 

Und das BIS fünf Jahre nach dem Blitzen.

Wo hast du diese Zeitspanne her?

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Hallo

 

Darum schrieb ich ja auch ihr "könntet[...] überlegen ob ihr die beiden Wägen deines Vaters einfach auf dich ummeldet."

 

Die Gebühren für die Fahrtenbuchauflage bleiben trotzdem bestehen. Deshalb schrieb Goose wohl auch

 

Jau, das macht das Ganze dann noch teurer... :sneaky:

 

Damit würde also nur die Führung des Fahrtenbuchs entfallen, wobei zusäzlich noch die Kosten für die Um- und Rückmeldung sowie die (meist) höheren Versicherungskosten anfielen. Die sind schließlich meist der Grund, warum ein Filius "sein" Auto auf den Namen seines Vaters anmeldet.

 

Filius kann schließlich nur die SF-Klasse übernehmen, die er sich seit Führerscheinbesitz erfahren haben kann. Und bei einer Rückummeldung würde der Vater seinen Freibetrag nicht wieder erhalten, der ist dann futsch. Es sei denn, der Filius übernimmt die mögliche SF-Klasse seines Vaters nicht, sondern dessen Versicherung ruht. Aber dann kommen die Fahrzeuge beim Filius in eine exorbitant teure SF-Klasse.

 

Von daher wäre es in so einem Fall (21km/h zuviele außerorts) vielleicht sinnvoller gewesen, zu seiner Verantwortung (ich weiß schon, ganz böses Wort) zu stehen und die Strafe zu akzeptieren. Da ist der Vater schon so nett, das Fahrzeug auf seinen Namen anzumelden und dann wird ihm als "Dankeschön" auch noch so viel Streß gemacht.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Die Gebühren für die Fahrtenbuchauflage bleiben trotzdem bestehen.

Na klar, davon dass diese Gebühren wegfallen würden war ja auch nicht die Rede.

 

sowie die (meist) höheren Versicherungskosten anfielen.

Das ist falsch.

 

Der Vater kann weiter Versicherungsnehmer bleiben auch wenn er nicht (mehr) der Halter ist. Das kostet wie bereits geschrieben dann eine einmalige oder jährliche Extra-Gebühr von ein paar Euro. Bleibt der Halter in der Familie verlangt eine Versicherung auch mal nichts extra. Das hängt unter Umständen dann halt davon ab, wie lange man schon dort versichert ist oder wie gut man mit seinem Versicherungsvertreter (umgehen) kann.

 

Deine weiteren Betrachtungen bzgl. Schadenfreiheitsklassen etc. sind daher dann obsolet.

 

und dann wird ihm als "Dankeschön" auch noch so viel Streß gemacht.

So viel Stress?

 

Das Fahrtenbuch führt der Sohn, da hat der Vater keinen Stress mit.

Höchstens mentalen, wenn er fürchtet dass der Sohn nicht ordentlich einträgt und er im Fall des Falles dann mit Punkten bedacht wird.

 

Kann man durch Ummeldung natürlich vermeiden.

 

Wären dann ca. eine Stunde auf der Zulassungsstelle, die der Sohn aufbringen muss und ein Anruf/Brief an die Versicherung, dass ein Halterwechsel stattgefunden hat. Kosten trägt der Sohn.

 

Also "so viel Stress" stelle ich mir anders vor... :sneaky:

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Ich denke bei 93,10 Euro an Sittenwidrigkeit, Unzumutbarkeit, Unverhältnismäßigkeit, Wucher u.ä...

Für den ganzen Aufwand (Mitarbeiter in der Verwaltung, Ermittlungen, Schriftwechsel) sind 93,10 Euro mE nicht zuviel bezahlt.

Naja für 10 - 15 Minuten Arbeit nicht schlecht.

 

Als wenn da noch eine große Prüfung stattfinden würde.

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Ohhh - da hat mal wieder einer diieee Ahnung, wieviel Arbeit ein Behördenvorgang (hier Verwaltungsakt) macht.

Naja, da kann ich wohl ein wenig mitreden.

Die Kaffeezeiten darfst du halt nicht mit hereinrechnen (Scherz).

 

Ist zwar eine andere Behörde, läuft im Prinzip mit Sicherheit aber genauso ab.

 

Die längste Zeit dauert das Abheften sowie das Registrieren in der Akte und das sich anschließende zur Post bringen falls es nicht zentral ausgedruckt und/oder abgeholt wird.

 

Der Rest sind Standardschreiben die aus der Formatvorlage ausgewählt werden und entweder über Texteingabefelder oder an den farblich markierten Stellen individuell angepasst werden.

 

Hinzu kommt, das man dies seit Jahren macht und daher es noch schneller gehen wird.

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Ich denke bei 93,10 Euro an Sittenwidrigkeit, Unzumutbarkeit, Unverhältnismäßigkeit, Wucher u.ä...

Für den ganzen Aufwand (Mitarbeiter in der Verwaltung, Ermittlungen, Schriftwechsel) sind 93,10 Euro mE nicht zuviel bezahlt.

 

Wenn nach der Ankündigung, dass erwogen wird, ein Fahrtenbuch anzuordnen, das Fahrtenbuch doch nicht verhängt worden wäre, dann wären die 93,10 Euro nicht erhoben worden. Die 93,10 Euro fallen also nicht für "Ermittlungen" an, sondern nur für die Anordnung des Fahrtenbuchs.

 

Dass diese "Leistung" (Mausklick auf "Drucken", damit der Standardbrief ausgedruckt wird) mit bizarrer Genauigkeit 93,10 Euro kostet, betrachte ich als reine Gebührenphantasie der Verwaltung und nebenbei auch als unverhältnismäßig bzw. Wucher.

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Zwischendurch danke für all die Antworten!

 

Zur Info: Das Ärgerliche ist nur die nette Gebühr in Höhe von 93,10 Euro.

 

Den mit dem Fahrtenbuch belegten Wagen fuhr fast nur ich und ab jetzt nur ich - mein Vater wird weiter den neueren, besseren und von Fahrtenbüchern unbelasteten Wagen fahren. Für ihn also kein Problem. Sollte es an seiner Tür klingeln, wird in 99,9% der Fälle das Fahrtenbuch-Auto gerade nicht da sein. Außerdem mache ich so seltene und banale Fahrten, dass auch für mich das Fahrtenbuch selbst nicht das Problem ist.

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Die Rahmengebühren betragen für das Anordnen des FB zwischen 21,50 Euro und 93,10 Euro (Gebührennummer 252).

http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2...R009800011.html

 

Es ist also vor allem eine Frechheit diese wirklich am allerletzten Ende des Gebührenrahmens anzusetzen.

 

Normalerweise sollte man, wenn man es mit den Anwaltsgebühren vergleichen würde, eine Mittelgebühr gerechtfertigt sein. Hier also 57,30 Euro.

Abweichungen nach oben oder unten sind zu begründen.

 

Eventuell geht man nur gegen die Höhe des Gebührensatzes vor.

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Dass diese "Leistung" (Mausklick auf "Drucken", damit der Standardbrief ausgedruckt wird) mit bizarrer Genauigkeit 93,10 Euro kostet, betrachte ich als reine Gebührenphantasie der Verwaltung und nebenbei auch als unverhältnismäßig bzw. Wucher.
Dann frag' doch einfach nach, wie sie auf diesen Betrag kommen (und zwar ohne 'Gebührenphantasie', 'unverhältnismäßig' und 'Wucher' in dem Schreiben unterzubringen).
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Dass diese "Leistung" (Mausklick auf "Drucken", damit der Standardbrief ausgedruckt wird) mit bizarrer Genauigkeit 93,10 Euro kostet, betrachte ich als reine Gebührenphantasie der Verwaltung und nebenbei auch als unverhältnismäßig bzw. Wucher.

1. ist die Höhe der Gebühren im Rahmen in das Ermessen der Behörde gestellt.

2. Entgegen deiner Ansicht ist es nich nur ein Befehl "Drucken" im PC. Du vergisst die Prüfung des Sachverhaltes, die Prüfung der rechlichen Voraussetzungen, die vorgeschriebene Anhörung, die Wertung einer evtl. Antwort auf die Anhörung, die auf den Einzelfall vorzunehmende Begründung (auch wenn nur in Form eines Aktenvermerkes), dann erst das Ausdrucken und Versenden des Bescheides, den folgenden Beamtendreikampf, die Registrierung des Vorganges und die Überwachung des Führens (stichprobenartig). Da ist nicht nur eine, sondern mehrere Personen mit beschäftigt.

Dazu kommt, dass die Gebühren nicht für den Einzelfall sondern (im Voraus) abstrakt festgelegt werden und einen Mittelwert des Aufwandes bilden - bei dem einen ist halt eine umfangreichere Ermittlung und sonst. Tätigkeit erforderlich, als bei dem anderen.

Und: Gebühren werfen keinen "Gewinn" ab.

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Dass diese "Leistung" (Mausklick auf "Drucken", damit der Standardbrief ausgedruckt wird) mit bizarrer Genauigkeit 93,10 Euro kostet, betrachte ich als reine Gebührenphantasie der Verwaltung und nebenbei auch als unverhältnismäßig bzw. Wucher.

1. ist die Höhe der Gebühren im Rahmen in das Ermessen der Behörde gestellt.

2. Entgegen deiner Ansicht ist es nich nur ein Befehl "Drucken" im PC. Du vergisst die Prüfung des Sachverhaltes, die Prüfung der rechlichen Voraussetzungen, die vorgeschriebene Anhörung, die Wertung einer evtl. Antwort auf die Anhörung, die auf den Einzelfall vorzunehmende Begründung (auch wenn nur in Form eines Aktenvermerkes), dann erst das Ausdrucken und Versenden des Bescheides, den folgenden Beamtendreikampf, die Registrierung des Vorganges und die Überwachung des Führens (stichprobenartig). Da ist nicht nur eine, sondern mehrere Personen mit beschäftigt.

Dazu kommt, dass die Gebühren nicht für den Einzelfall sondern (im Voraus) abstrakt festgelegt werden und einen Mittelwert des Aufwandes bilden - bei dem einen ist halt eine umfangreichere Ermittlung und sonst. Tätigkeit erforderlich, als bei dem anderen.

Und: Gebühren werfen keinen "Gewinn" ab.

Ach und deshalb setze ich die Gebühren an der letzten möglichen oberen Grenze nämlich bei 93,10 Euro fest.

 

Wann wird denn mal die Mittelgebühr oder die untere Grenze gewählt?

 

:unsure:

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Deshalb setze ich die Gebühren an der letzten möglichen oberen Grenze nämlich bei 93,10 Euro fest.

Genau. 93,10 Euro ist nicht viel Geld. Ausserdem handelt sich dabei ja um eine Serviceleistung der Behörde. Dank Fahrtenbuch sind ja zukünftige Vergehen nachzuverfolgen.

 

Wann wird denn mal die Mittelgebühr oder die untere Grenze gewählt?

JSA 3.7

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Wann wird denn mal die Mittelgebühr oder die untere Grenze gewählt?

JSA 3.7

Deswegen habe ich ja hawethie gefragt, denn der hat ja mal bei der Behörde gearbeitet.

 

Im übrigen sollte man die Höhe der Gebühren erklären, zumindest wenn man wie hier die obere Grenze wählt.

 

Genau. 93,10 Euro ist nicht viel Geld. Ausserdem handelt sich dabei ja um eine Serviceleistung der Behörde.

Wenn es nicht viel Geld ist, dann kannst du ja mir mal eben dieses geben, damit ich es dem heimischen Straßenbahnverein zum Aufbau einer historischen Bahn zukommen lassen kann.

 

Wenn ein Dienstleistungsunternehmen solche Preise für so wenig Arbeit nehmen würde, also das Verhältnis nicht stimmt, dann wäre es demnächst ein Fall wie Schlecker.

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