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Kleiner Unfall Mit 1,3 Promille Was Erwartet Mich?


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HALLO;BIN NEU HIER UND NICHT STOLZ DARAUF WAS PASSIERT IST; IM GEGENTEIL; ABER DAS IST NUN PASSIERT UND ZU SPÄT:

UNZWAR WOLLTE ICH MEIN AUTO NUR UMPARKEN WEIL ES IN EINER ZUFAHRT STAND AUF DEM GEMEINDEPARKPLATZ UND DABEI BIN ICH RÜCKWÄRTS BEI EINEM BEKANNTEN ANS AUTO GEFAHREN DER GLEICH DIE POLIZEI GEHOLT HAT; ZUVOR HAT ER MIR NOCH BIER AUSGEGEBEN AUF SEINEN GEBURTSTAG: ABER SCHEISSE WAR,ICH WOLLTE JA GAR NICHT FAHREN NUR DAS AUTO 510 METER WO ANDERS HINSTELLEN AUF DEM PARKPLATZ: NAJA ENDE VON DER SACHE IST ICH HATTE 0,65 MG ALSO 1,3 BEIM PUSTEN: DIE POLIZEI SAGT DAS IST HALT SO ICH DÜRFTE DAS AUTO NICHT BEWEGEN ALSO SELBER SCHULD: WIE KÖNNTE DER BLUTWERT DENN SEIN DER WURDE ETWA EINE STUNDE NACH DEM UNFALL GEMACHT UND DANN NOCHMAL EINE HALBE STUNDE PAUSE DANN DER NÄCHSTE BLUTTEST: WAS FÜR STRAFEN ERWARTET MICH DENN JETZT FÜR MEINEN MIST WAS ICH GEMACHT HABE; HATTE NOCH NIE EIN UNFALL KEINE PUNKTE UND BIN SONST NIE AUFGEFALLEN; IN 15 JAHREN 2MAL GEBLITZT ABER NICHT VIEL:

BITTE RICHTIGE ANTWORTEN ICH WEISS DAS ICH MIST GEMACHT HABE AUCH WENN ICH GAR NICHT MEHR FAHREN WOLLTE: DANKE MIRKO

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Schreibe bitte zukünftig nicht in Großbuchstaben. Das ist verwirrend.

 

Dich erwarten etwa 1-2 Monatsgehälter Strafe und ein Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von ca. 10 -12 Monaten. Der Fremdschaden des Unfalls wird zwar von der gegnerischen Versicherung ersetzt. Bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro holen sie sich das Geld aber von Dir wieder zurück.

 

Nach Ablauf der Sperre bekommst Du auf Antrag eine neuen Führerschein. Der Antrag sollte spätestens 6 Wochen vorher bei der Führerscheinstelle gestellt werden.

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Da wird sich nicht viel ändern, da bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegt sofern der Unfall alkoholbedingt passiert ist.

 

Darin also in dem Nachweis das dem nicht so war, liegt deine einzige Chance.

 

Aber je höher der Wert ist, um so schwieriger bis unmöglich dürfte dies werden.

 

Die zweite Blutprobe wurde genommen um eine Anflutung also einen Nachtrunk nachzuweisen oder zu widerlegen.

 

Hast du nach dem Unfall den Wagen weiter zum geplanten Parkplatz gefahren?

 

Wenn ja, dann liegen sogar zwei Trunkenheitsfahrten vor.

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falls ich unter1,1 komme beim Bluttest wie ist es da?
Da wird sich nicht viel ändern, da bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegt sofern der Unfall alkoholbedingt passiert ist.

 

Darin also in dem Nachweis das dem nicht so war, liegt deine einzige Chance.

Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, wäre die Einschaltung eines Anwaltes anzuraten, der dann versuchen könnte die Ausfallerscheinungen wegzubekommen. Ist zwar nur eine klitzekleine Chance, aber theoretisch (!) möglich.

 

Dann wäre die Fahrt (alles nur unter der Maßgabe, dass die BAK unter 1,1 Promille ist) "nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und 4 Punkten in Flensburg geahndet werden.

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hallo, erstmal danke, alles Scheiße. Kann man das in Raten bezahlen oder wie läuft das ab

 

jo, kann man. jedenfalls meistens.

 

btw: tagessätze werden bei glaubhafter angabe, eher selten geschätzt. sprich, hier gibts schon einen spielraum

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Naja kann man ja nun nicht mehr ändern, hauptsache das Fahrverbot ist nicht zu lange, ein Jahr ist ganz schön lange. Am besten wäre es wenn ich unter 1,1 beim Blut kommen würde und ich die Sache abhaken kann. Ich könnte mich die ganze Zeit kloppen.

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Acso, wann bekomme ich überhaupt die Strafe etwa ,nach wievie Tagen oder Wochen. Wie läuft das überhaupt so ab , muß ich da irgrntwo hin oder machen die das so ohne mich. Muß ich nochmal eine Aussage bei der Polizei machen, und sollte ich mir ein Verteidiger nehmen, vielleicht kann der ja das Orteil noch drücken weil ich ja gar nicht fahren wollte, aber das sagen bestimmt alle oder.

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hauptsache das Fahrverbot ist nicht zu lange,
Es handelt sich nicht um ein Fahrverbot, sondern Dir wird die jetzige Fahrerlaubnis für immer entzogen.

Nach der verhängten Sperrfrist bekommst Du dann eine niegelnagelneue mit einem neuen Erteilungsdatum.

 

Am besten wäre es wenn ich unter 1,1 beim Blut kommen würde
Selbst dann bist Du ohne guten Anwalt noch lange nicht aus der Straftat raus (s. oben).

 

Ich könnte mich die ganze Zeit kloppen.
Wenn's Dir hilft.... :whistle:

 

Muß ich nochmal eine Aussage bei der Polizei machen
Nein, das solltest Du tunlichst unterlassen (eine "Einladung" wirst Du in den nächsten Tagen bekommen).

Außer die BAK ist unter 1,1 Promille, dann aber ausschließlich einen Anwalt machen lassen.

 

Ansonsten wird in einigen Wochen der Strafbefehl bei Dir eintrudeln, da steht dann Geldstrafe und Sperrfrist drin.

 

 

das sagen bestimmt alle oder.
;)
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Zur Zeit brauchst Du noch keinen Anwalt.

Ca. eine Woche nach der TF erfragst Du bei der Polizei Deine BAK. Dabei machst Du keine Angaben zum Tatabend!

 

Sollte die BAK 1,1 Promille oder mehr betragen brauchst Du erstmal nichts weiter zu tun als auf den Strafbefehl zu warten.

Erscheint Dir die Geldstrafe zu hoch oder die Sperrfrist zu lang, kannst Du dann immer noch einen Anwalt einschalten und isoliert gegen eins von beidem (oder beides) Einspruch einlegen.

 

Ist die BAK unter 1,1 Promille würde ich versuchen gegen die Ausfallerscheinungen (der Unfall) anzugehen. Dafür solltest Du dann aber einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

 

Und nichts sagen bei der Polizei wie ich das verstanden habe.
:whistle:
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Dir wurde sicherlich bereits der Führerschein einbehalten. Die aktuelle führerscheinlose Zeit wird Dir bei der Bemessung der Sperre mit angerechnet. Die Gesamtzeit wird sich voraussichtlich schon in dem Rahmen 10 bis 12 Monate bewegen. Selbst wenn die BAK unter 1,1 ‰ liegt sind Deine Chancen auf eine kleinere Strafe äußerst gering. Du müsstest in dem Falle darlegen, dass der Unfall nicht auf den Einfluss Deiner Alkoholisierung zurückzuführen ist. Und genau darin sehe ich verdammt große Probleme.

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Sorry , aber sehe gerade nicht mehr durrch hier, bin am ende
Welche Fragen sind denn noch offen?

 

Ich schreib Dir noch mal alles in Kurzform auf:

 

1) BAK 1,1 Promille oder höher:

- 10-12 Monate FE-Entzug

- 1-1,5 Nettogehälter Geldstrafe

- 7 Punkte in Flensburg

 

2) BAK unter 1,1 Promille (Annahme Anwalt bekommt Ausfallerscheinungen (= der Unfall) nicht weg argumentiert)

- Folgen wie oben

 

3) BAK 1,6 Promille oder höher

- Folgen wie oben plus Anordnung einer MPU (wie der Fall den @Gast225 verlinkt hat)

 

4) BAK unter 1,1 Promille (Annahme: Anwalt ist super und bekommt Ausfallerscheinungen (=der Unfall) weg argumentiert):

- 500 Euro Bußgeld plus Gebühren und Auslagen

- 1 Monat Fahrverbot

- 4 Punkte in Flensburg

 

 

Jetzt klarer?

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Die Wahrscheinlichkeit, daß es gelingen wird, den Zusammenhang zwischen Alkoholisierung und Unfall wegzudiskutieren, geht gen Null (und setzt ja eh voraus, daß der tatsächliche Wert der Blutprobe später unter 1,1%o liegt)

 

Daher rechne mit

- 10-12 Monate FE-Entzug

- 1-1,5 Nettogehälter Geldstrafe

- 7 Punkte in Flensburg

 

 

Gruß

Goose

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Denkt ihr wirklich das ich eine so lange Sperre bekommen werde, weil ich habe auch was von 6 Monaten gelesen. Kann man die Zeit nicht irgendwie verkürzen, Job ist schon weg, ich versau mir ja alles. Der Unfall wäre auch passiert wenn ich nichts getrunken hätte . Wie gesagt wollte das scheiß Auto doch nur Umparken, weil ich nicht mehr fahren wollte. Ach und wann soll ich den Anwalt von mir nun einschalten.

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Hallo, Mirkok,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Den Anwalt brauchst Du, wenn überhaupt, erst einschalten, wenn das Blutergebnis vorliegt und wenn dies unter 1,1 Promille beträgt.

 

Selbst dann ist es jedoch recht unwahrscheinlich, dass der Anwalt die Ausfallerscheinungen vom Tisch bekommt.

 

Die 6 Monate bedeuten lediglich die Mindestsperrzeit für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis und diese dürfte es nur in den seltensten Fällen geben.

 

Realistisch sind hier eher ca. 10 - 12 Monate, inklusive der Zeit, in der der Führerschein bei der Staatsanwaltschaft liegt.

 

So hart es klingt:

 

Ob Du durch diese Anzeige nach § 315c StGB arbeitslos geworden bist, interessiert den Staatsanwalt relativ wenig (außer bei der Strafzumessung), denn Fahren unter Alkohol und dann noch mit Unfall ist nun mal kein Kavaliersdelikt.

 

Viele Grüße,

 

Nacteule

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  • 2 weeks later...

hallo,ich weis immer noch nicht wie meine blutwerte sind . die sagen mir das am telefon nicht, warum auch immer, ich weis nur das es heute zum staatsanwalt gegangen ist, also weis ich ja das es über 1.1 promille ist oder? sonst geht das doch nicht an ihn, scheiße

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die sagen mir das am telefon nicht, warum auch immer,
Der Grund nennt sich Datenschutz. Du hättest Deinen Hintern ja mal zur Polizeiwache bewegen können und dort persönlich nachfragen..

 

ich weis nur das es heute zum staatsanwalt gegangen ist, also weis ich ja das es über 1.1 promille ist oder? sonst geht das doch nicht an ihn
Hast Du überhaupt mal gelesen was wir geschrieben haben??? Scheinbar nicht! :cool:

 

scheiße
Nö, logische Folge.
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Das ist richtig, wir sagen immer, dass man nichts zur Sache aussagen soll und (um sich nicht zu verplappern) deshalb lieber freundlich absagt. Trotzdem musst Du natürlich versuchen Deine Werte zu erfahren (vielleicht schicken sie sie Dir ja wirklich noch zu).

 

Sonst wird das nächste Schreiben der Strafbefehl sein..

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ich rufe morgen nochmal an, naja ist ja nun schon beim statsanwalt bestimmt und wenn es bei dem ist bekomme ich ja bestimmt meine strafe bald, denn wenn es unter 1.1 wäre hätten die das doch nicht zu dem geschickt oder?

 

ach rechnen die mir den monat an wo ich jetzt keinen lappen habe oder wie läuft das.

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Dass Du außerhalb einer Straftat bist ist extrem unwahrscheinlich. Die Begründungen habe wir oben schon ausführlich dargestellt.

 

Es ist davon auszugehen dass Du einen Strafbefehl bekommst. Die Zeit ohne Führerschein wird Dir angerechnet. Es gilt jedoch die komplette im Strafbefehl genannte Sperrzeit. Diese fällt je nach Dauer der vorläufigen Entziehung entsprechend kürzer aus. Die Mindestdauer der Sperre beträgt ein halbes Jahr.

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Da hier der Anfangsverdacht einer Straftat besteht (über 1,1 Promille bei AAK; Unfall), ist die Sache nach Abschluss der Ermittlungen an die StA abgegeben worden die eben die Ermittlungsbehörde bei Straftaten ist.

 

Einen Rückschluss auf die Höhe der BAK kann man in meinen Augen durch die Abgabe an die StA nicht sehen.

 

Wenn die StA eine Straftat verneint, dann wird sie die Akten an die Verwaltungsbehörde weiterleiten.

 

In meinen Augen bisher ein rein formaler Verfahrensgang.

 

---------------

Wie aber nun schon mehrfach dargelegt, wird hier sicherlich eine Straftat angenommen werden, da allein der Unfall bei einer Promillekonzentration von über 0,3 dazu führen wird.

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1-2 Monatsgehälter, die Gerichtskosten, die aber nicht wirklich ins Gewicht fallen. Dann nochmal rund 500 Euro für den Führerschein mit einer MPU. Wenn Du Dich professionell auf die MPU vorbereitest kommen noch einmal Kosten in unbestimmter Höhe auf Dich zu. Fang wirklich an zu sparen.

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  • 1 month later...

Hallo,wollte mich mal wieder melden, unzwar habe ich noch kein Bescheid wie meine Strafe ausfällt. Das werden ja bald 3 Monate und irgentwie würde ich gern wissen was nun ist. Wo kann ich mich da kundig machen, ich weis ja gar nichts. danke

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