Jump to content

Die Spinnen, Die Bayern


Recommended Posts

In einer doppelspurigen Autobahnausfahrt im tiefsten Bayern hat mich leider ein anderes neben mir fahrendes KFZ übersehen oder - was ich eher annehme - nicht überholen lassen wollen und einfach die Fahrspur quasi in mich hinein gewechselt. Durch sein Manöver war ich zu einer heftigen Abwehrreaktion gezwungen, bin bremsend ausgewichen. Hierbei ist leider eine Flasche mit Saft vom Fahrersitz gekullert und im Fussraum aufschlagend geplatzt. Dumm war nur dass mein Handy ebenfalls diesen Weg in den Fussraum gewählt und sich dem emittierenden Saft in den Weg gestellt hat. Ein kurzer Blick auf das Display - aus. Einschaltversuch - negativ. Es war durchgenässt wie ein Kleinkind ohne Windel und ist bis heute noch nicht wieder zum Leben erwacht. Etwas angesäuert bin ich bei nächster Gelegenheit neben den Unfaller gefahren und habe ihm aus dem Auto heraus die zerbrochene Flasche und das Handy gezeigt. Da er nicht reagiert hat bin ich an einer Ampel ausgestiegen und habe ihm direkt meinen Schaden mitgeteilt und ihn zu einem Gespräch zur Abklärung gebeten, worauf er ebenfalls nicht reagiert hat und dabvongebraust ist.

 

Mein nächster Weg war dann der auf die Polizei, um das Geschehen zwecks Schadenersatzansprüche zu dokumentieren. Immerhin ist ein Schaden entstanden und der Kontrahent hat sich unerlaubt entfernt.

 

Bis hierhin ist es nicht so ungewöhnlich, aber jetzt kommts: Heute kam eine Anhörung, sogar als Eilsache an mich wegen eines Verstoßes gegen die Ladungssicherung, § 22, § 49 StVO und § 24 StVG.

 

Die Saftflasche war sehr wohl gegen herabrollen mittels anderer Gegenstände und dem Gurt gesichert. Sonst würde sie ja bei jeder Bremsung herunterpurzeln. Diesen Umstand hatte ich auch so zu Protokoll gegeben. Meine Reaktion zur Unfallvermeidung war so heftig wie ich es eigentlich nicht zu erwarten hätte. Es war ein kombiniertes Bremsen und doppeltes Ausweichen, also praktisch der Elchtest.

 

Was um alles in der Welt bewegt die Bayern zu so einer Reaktion? Und zu welcher Art der Ladungssicherung bin ich verpflichtet? Wie muss ich meinen Proviant sichern?

Link to post
Share on other sites
Was um alles in der Welt bewegt die Bayern zu so einer Reaktion? Und zu welcher Art der Ladungssicherung bin ich verpflichtet? Wie muss ich meinen Proviant sichern?

 

Daß er weder Dich noch andere gefährden kann. Das war in Deinem Fall nicht gegeben, es ist sogar ein Schaden daraus entstanden.

 

Fehlende Ladungssicherung war auch mein erster Gedanke, als ich von den Scherben gelesen habe. Allerdings deswegen ein Verfahren zu eröffnen? Wow, da war denen schon kräftig langweilig. Oder der Verursacher des Bremsmanövers war ein Kollege oder ein (guter) Bekannter. Provinz-Polizeistationen in Bayern würde ich generell meiden, die haben gern mal eine eigene Art des Humors.

Link to post
Share on other sites
Mein nächster Weg war dann der auf die Polizei, um das Geschehen zwecks Schadenersatzansprüche zu dokumentieren.

Irgendwie glaube ich nicht, dass du da Anrecht auf Schadensersatz hast.

 

Für die Eintreibung deines Schadenersatzes ist die Polizei auch gar nicht zuständig, das ist doch eine rein zivilrechtliche Sache.

 

Immerhin ist ein Schaden entstanden und der Kontrahent hat sich unerlaubt entfernt.

Da offensichtlich keine Berührung, mithin kein Unfall, entstanden ist hat er sich auch nicht unerlaubt entfernt.

 

Sicher nicht die feine Art, aber verbotene Handlung?

 

Die Saftflasche war sehr wohl gegen herabrollen mittels anderer Gegenstände und dem Gurt gesichert. Sonst würde sie ja bei jeder Bremsung herunterpurzeln. Diesen Umstand hatte ich auch so zu Protokoll gegeben. Meine Reaktion zur Unfallvermeidung war so heftig wie ich es eigentlich nicht zu erwarten hätte. Es war ein kombiniertes Bremsen und doppeltes Ausweichen, also praktisch der Elchtest.

Wo steht denn dass man Ladung nur gegen ein bisschen Bremsen und nicht auch gegen eine Gefahrenbremsung sichern muss?

 

Wie war denn das Handy auf dem Sitz gesichert?

Das ist doch das entscheidende, schließlich ist daran auch der Schaden entstanden.

 

Was um alles in der Welt bewegt die Bayern zu so einer Reaktion?

Mir drängt sich der Eindruck auf, wie wenn da jemand versucht a la Erziehungsberechtigte dir beizubringen, dass du für solche Dinge selbst verantwortlich bist und man deshalb nicht zur Polizei rennt.

Darum gibts nun auch noch extra einen drauf...

 

Und zu welcher Art der Ladungssicherung bin ich verpflichtet?

Mal ins Blaue hinein würde ich sagen zu einer angemessenen. :cop01:

 

Wie muss ich meinen Proviant sichern?

Die entscheidende Frage wäre für mich eher wie das Handy gesichert war...

 

Zu klären wäre natürlich noch dieses:

 

Hierbei ist leider eine Flasche mit Saft vom Fahrersitz gekullert

Hatte die Flasche überhaupt einen Führerschein?!? :blush:

 

Daß er weder Dich noch andere gefährden kann. Das war in Deinem Fall nicht gegeben, es ist sogar ein Schaden daraus entstanden.

Deshalb kann aber von einer Gefährung längst noch keine Rede sein. Sonst hätte man das wahrscheinlich auch noch zur Anzeige gebracht.

Link to post
Share on other sites
Wo steht denn dass man Ladung nur gegen ein bisschen Bremsen und nicht auch gegen eine Gefahrenbremsung sichern muss?

 

Nirgendwo - im Gegenteil:

 

Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
Hervorhebung von mir, B-B

 

Ein Bußgeld zu verhängen, wenn jemand dagegen ganz offensichtlich verstoßen und sich selbst geschädigt hat, mag man für kleinlich halten - verwunderlich find' ich's keineswegs, zumal der Sünder sich ja selbst und ohne Not an die :cop01: gewandt hat, um der von seinem Verstoß und den Folgen zu berichten :blush:

Link to post
Share on other sites

@MrMijagi

 

Ob ich ein Anrecht auf Schadenersatz habe oder nicht spielt hier keine Rolle.

 

Es war den aufnehmenden Beamten tatsächlich nicht klar ob ein unerlaubtes Entfernen vorliegt. Sie hatten sich kundig gemacht und die Frage schlussendlich bejaht und die Sache wird im Moment verfolgt. Ich hatte dazu einen Anruf von der Polizei mit der Bitte um mehr Details. Es ist ein Schaden mit Fremdbeteilgung entstanden, womit ein Unfall definitiv begründet ist.

 

Mein Handy war gar nicht gesichert, muss ja wenn es klingelt ungehindert zum Zweck der Anrufannahme aufgenommen werden können. Es ist aber nicht durch den Sturz auf den Bodenteppich zu Schaden gekommen sondern durch einen halben Liter Gemüsesaft.

 

Dieser war aber in seinem Behälter sehr wohl gegen verrutschen gesichert. Seitlich gibt es Halt durch die hohen Seitenwangen des Sitzes und eines weiteren Trinkbehälters mit Formschluss, nach vorn durch eine Mappe, die sich zwischen die Wangen einklemmt und zusätzlich durch den Gurt gehalten wird.

 

@Bonsai-Brummi

 

Gehört denn der Proviant, der während der Fahrt verzehrt wird auch zur Ladung?

Link to post
Share on other sites
Und zu welcher Art der Ladungssicherung bin ich verpflichtet? Wie muss ich meinen Proviant sichern?

 

Mit etwas Nachdenken kommst du von allein drauf. Als mündiger Bürger sollte dir der gesunde Menschenverstand sagen: Die Sicherung soll eine Vollbremsung überstehen. Hast du nicht gemacht.

Link to post
Share on other sites
Es war den aufnehmenden Beamten tatsächlich nicht klar ob ein unerlaubtes Entfernen vorliegt. Sie hatten sich kundig gemacht und die Frage schlussendlich bejaht und die Sache wird im Moment verfolgt.

Deine Schadenersatzforderung?

 

Sicher nicht.

 

Du hast also eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufgegeben?

Oder was hast du zur Anzeige gebracht?

 

Ich hatte dazu einen Anruf von der Polizei mit der Bitte um mehr Details. Es ist ein Schaden mit Fremdbeteilgung entstanden, womit ein Unfall definitiv begründet ist.

Sollte mich wundern wenn da noch was bei rumkommt...

 

Mein Handy war gar nicht gesichert, muss ja wenn es klingelt ungehindert zum Zweck der Anrufannahme aufgenommen werden können.

Ist das überhaupt erlaubt?

 

Abgesehen davon ist das eine billige Ausrede, es gibt Handyhalterungen und in den meisten Autos genug Ablagemöglichkeiten wo es bei einer Bremsung nicht in den Fußraum kracht.

 

Es ist aber nicht durch den Sturz auf den Bodenteppich zu Schaden gekommen sondern durch einen halben Liter Gemüsesaft.

Was im Fall des Falles ja auch noch zu beweisen wäre. Sowie generell, dass das Handy bei dieser Aktion kaputt gegangen ist.

 

Dieser war aber in seinem Behälter sehr wohl gegen verrutschen gesichert. Seitlich gibt es Halt durch die hohen Seitenwangen des Sitzes und eines weiteren Trinkbehälters mit Formschluss, nach vorn durch eine Mappe, die sich zwischen die Wangen einklemmt und zusätzlich durch den Gurt gehalten wird.

Bonsai-Brummi hat ja belegt, dass eben gegen verrutschen und und herabfallen zu sichern ist. Geschieht das dennoch war die Sicherung wohl nicht ausreichend.

 

q.e.d.

Link to post
Share on other sites

@MrMijagi

 

Es geht hier nicht um den Schadenersatz. Daher spielt es auch keine Rolle wer für den Schaden verantwortlich ist. Der Gegner hat sich unerlaubt entfernt obwohl ich ihm eindeutig und unmißverständlich auf den eingetretenen Schaden und der Notwendigkeit der Kommunikation vor Ort aufmerksam gemacht habe.

 

Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft verfolgt den Fall.

 

Mein Wagen verfügt ganz sicher über ausreichende Ablagen. Ich hatte das Handy aber nach dem letzten Telefonat auf den Beifahrersitz gelegt.

 

Die Flasche wäre bei einer Vollbremsung nicht vom Sitz gefallen. Nur durch den Elchtest ist sie in Bewegung geraten und schlussendlich der Kraft meiner Scheibenbremsen gefolgt.

Link to post
Share on other sites
Mein Handy war gar nicht gesichert, muss ja wenn es klingelt ungehindert zum Zweck der Anrufannahme aufgenommen werden können.
Ist das überhaupt erlaubt?

 

Ist es, aber nur Mitfahrern - die aber dürfen sogar die Quasselbox während der Fahrt betriebs- und anrufannahmebereit in der Hand halten :blush:

 

Und wer alleine und ohne FSE unterwegs ist, muß zur Annahme eines Anrufs ohnehin erst an geeigneter und legaler Stelle anhalten - was Zeit kostet, angesichts derer es auf die maximal 1-2 Sekunden, um das Handy aus irgendeiner geeigneten Ablage oder Halterung zu pflücken auch nicht mehr ankommt :cop01:

 

Tipp am Rande: Vernünftige FSEen funktionieren sogar, wenn das Handy irgendwo Kofferraum steckt - das klappt selbst geschlossener Stahltrennwand dazwischen :huh:

Link to post
Share on other sites

Wenn ich ein Knöllchen wegen Telefonierens bekomme melde ich mich hier mit einem neuen Thread wieder zu Wort.

 

Ich hatte während des Schadenereignisses nicht telefoniert und das Handy auch nicht in der Hand und ich hab der Polizei auch nix davon erzählt dass ich heimlich telefoniere :cop01:

 

Was macht man eigentlich wenn man 2 Handys, aber nur eine Freisprecheinrichtung hat?

Link to post
Share on other sites
Daher spielt es auch keine Rolle wer für den Schaden verantwortlich ist. Der Gegner hat sich unerlaubt entfernt obwohl ich ihm eindeutig und unmißverständlich auf den eingetretenen Schaden und der Notwendigkeit der Kommunikation vor Ort aufmerksam gemacht habe.

Natürlich spielt das eine Rolle wer für den Schaden verantwortlich ist. Vermutlich sogar die Hauptrolle.

 

Denn hat der andere Verkehrsteilnehmer den Schaden nicht verursacht, hat er sich wohl auch auf keinen Fall unerlaubt entfernt.

 

Dass du ihm Dinge durch die Fensterscheibe gezeigt hast ist wohl nicht so relevant, konnte er am Wagen keinen Schaden entdecken war er nicht verpflichtet anzuhalten, zudem es ja scheinbar auch nicht zu einem Zusammenstoß kam.

 

Und nur weil du ein Gespräch für notwendig erachtest heißt das noch lange nicht dass dein Gegenüber das ebenso sehen muss oder gar dazu verpflichtet gewesen wäre.

 

Wie gesagt:

Nicht die feine englische Art aber meiner Meinung nach auch nicht justiziabel.

 

Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft verfolgt den Fall.

Wessen genau du den anderen Fahrer beschuldigst schreibst du hier aus welchen Gründen nicht?

 

Ich würde wohl mit einem baldigen Einstellungsbescheid rechnen...

 

Mein Wagen verfügt ganz sicher über ausreichende Ablagen. Ich hatte das Handy aber nach dem letzten Telefonat auf den Beifahrersitz gelegt.

Dann ist das wohl das beliebte "Schuld - eigene"-Syndrom.

 

Abgesehen davon dass du ja immer noch beweisen müsstest, dass das Handy bei der fraglichen Situation kaputt ging.

 

Die Flasche wäre bei einer Vollbremsung nicht vom Sitz gefallen. Nur durch den Elchtest ist sie in Bewegung geraten und schlussendlich der Kraft meiner Scheibenbremsen gefolgt.

Aus Bonsai-Brummis Post:

"selbst bei [...] plötzlicher Ausweichbewegung"

 

Was macht man eigentlich wenn man 2 Handys, aber nur eine Freisprecheinrichtung hat?

Du willst nicht ernsthaft andeuten, dass die gesetzlichen Regeln dann "wegen Unmöglichkeit der Anwendung" nicht gelten würden, oder?!?

Link to post
Share on other sites

Wahrscheinlich weil ich mir die Welt stets so bastele, wie ich sie gerne hätte... :blush:

 

Ne, im Ernst:

Ich bin eben der Meinung, dass Eigenverantwortung was wert sein sollte. Das heißt dann aber halt auch mal selbstkritisch sich an die eigene Nase fassen und nicht für jedes Unheil andere verantwortlich zu machen.

 

@QTreiberin:

Siehste, gibt es doch was bei dem wir gar nicht auseinander liegen. Wer weiß was da noch draus werden kann? :cop01:

 

Danke dass du es trotzdem geschrieben hast, die Größe hätte wohl nicht jeder gehabt, hättest du ja auch einfach für dich behalten können...

Link to post
Share on other sites

@Dieselschräubchen: Kann die juristische Seite der ganzen Sache nicht beurteilen, verstehe jedoch, dass es ärgerlich ist, was Dir passiert ist. Vorallem verstehe ich die Reaktion ("Davonbrausen") des Autofahrers, der Dich zum Ausweichen / Bremsen gezwungen nicht. Und ganz schräg ist für mich die Reaktion der bayr. Polizei, Dir eine "Anhörung" zukommen zu lassen. Na ja, Deutschland eben (ja, ich weiß, eine unzulässige Generalisierung).

 

Konntest Du wenigstens die Simcard retten?

 

LG!

Eribär

Link to post
Share on other sites
Natürlich spielt das eine Rolle wer für den Schaden verantwortlich ist. Vermutlich sogar die Hauptrolle.

 

Denn hat der andere Verkehrsteilnehmer den Schaden nicht verursacht, hat er sich wohl auch auf keinen Fall unerlaubt entfernt.

Das ist schlicht und ergreifend falsch, einfach nur falsch. Es spielt überhaupt keine Rolle wer den Unfall verursacht hat. Alle Beteiligten müssen vor Ort bleiben. Ein Unfall ist dann ein Unfall wenn ein nicht unerheblicher Schaden eingetreten ist.

 

Dass du ihm Dinge durch die Fensterscheibe gezeigt hast ist wohl nicht so relevant, konnte er am Wagen keinen Schaden entdecken war er nicht verpflichtet anzuhalten, zudem es ja scheinbar auch nicht zu einem Zusammenstoß kam.

Ich bin an einer Ampel ausgestiegen und hin zu ihm. Er hatte das Fenster unten und ich habe ihm im ruhigen Ton darauf aufmerksam gemacht dass ein Schaden eingetreten ist und ihn gebeten, rechts ranzufahren zur Abklärung des Schadenereignisses. Seine Antwort würde hier von der Forumssoftware zensiert werden.

 

Und ganz schräg ist für mich die Reaktion der bayr. Polizei, Dir eine "Anhörung" zukommen zu lassen. Na ja, Deutschland eben (ja, ich weiß, eine unzulässige Generalisierung).

 

Konntest Du wenigstens die Simcard retten?

Yepp, die Karte funzt noch. Allerdings sind alle Daten die während der Reise auf meinem Phone aufgelaufen sind futsch. Ich hab zwar alles wieder beischaffen können. Die Recherche war aber recht mühselig.

 

Und ich glaub ich wandere wirklich aus :cop01:

Link to post
Share on other sites
Wahrscheinlich weil ich mir die Welt stets so bastele, wie ich sie gerne hätte... :cop01:

 

Ist nach meinem Dafürhalten eine gute Strategie, um im dem Rahmen, den man sich selbst zugestehen möchte, glücklich zu sein. Und nein, das ist nicht ironisch gemeint.

 

Ich mach mir (meistens) gedanklich die Welt besser und die Menschen edler, als es der (subjektiven) Realität entspricht. Nur bei zwei /drei Usern hier im RF fällt mir schwer, das Edle zu sehen, arbeite jedoch heftig daran....

 

Ja, es kann gut sein, sich die Welt stets so zu basteln, wie man sie gerne hätte. Wie meinte Bert Brecht: Das Denken bestimmt das Sein.

 

LG!

Eribär

Link to post
Share on other sites
Und ich glaub ich wandere wirklich aus :cop01:

 

 

Du hattest wirklich schon wesentlich schlechtere Ideen.

 

Ich würde mal sagen: In diesem Fall spinnen nicht die Bayern, obwohl ich kein Freund von diesem seltsamen katholischen Naturvolk bin,

es spinnt doch wohl eher der Diesel, bei dem ein paar Schräubchen locker sind.

Link to post
Share on other sites
Ein Unfall ist dann ein Unfall wenn ein nicht unerheblicher Schaden eingetreten ist.

 

Stimmt zwar - aber wenn wie hier der Schaden ganz ohne Feindberührung ausschließlich innerhalb eines Fahrzeugs entstanden ist, ist das ein klassischer Fall von mangelhafter Ladungssicherung - was Du gewiß genauso sehen würdest, wenn Dich an der Ampel einer von der Seite vollquatscht und Dir einen vom verschütteten Saft und dem darin abgesoffenen Handy erzählt :blush:

 

Vielleicht wär's nicht die allerschlechteste Idee gewesen, ganz sanft an dem anderen anzudocken - dann wär' jetzt wenigstens klar, daß da überhaupt ein Unfall stattgefunden hat; so aber kannst Du nicht mal das beweisen :cop01:

Link to post
Share on other sites

Dazu bin ich einfach zu defensiv und halte mich aus Konflikten fern und hab eine Aversion vor zu viel Nähe. Mit seinem Fahrspurwechsel hab ich allerdings nicht gerechnet, weil der absolut sonderbar war, einfach vollkommen unnütz, urplötzlich aus dem Nichts, in einem flott gefahrenen Linksbogen noch eine Spur weiter nach links gewechselt.

 

Es kann immer ein Unfall auch ohne Feindberührung passieren, nicht nur durch Bewegungen der Ladung. Bei Vorfahrtverstößen z. B. kommt es immer wieder zu Ausweichmanövern, die schief gegen, aber nicht den Verursacher treffen. Auch das sind Unfälle.

 

Zur Beweissicherung war ich ja auf der Polizei. Dort wurden ja nicht nur meine Aussage aufgenommen sondern auch die defekten Gegenstände begutachtet und protokoliert. Im Rahmen des Zivilprozesses kann ich dann ja auf die Ermittlungsakte der Polizei zurück greifen.

Link to post
Share on other sites
Es spielt überhaupt keine Rolle wer den Unfall verursacht hat. Alle Beteiligten müssen vor Ort bleiben.

Wo steht das?

 

Ein Unfall ist dann ein Unfall wenn ein nicht unerheblicher Schaden eingetreten ist.

Die Batellgrenze bzgl. "Unfallflucht" liegt übrigens bei 650 - 750€.

http://www.bussgeldstrafe.de/urteilsdatenb...tellgrenze.html

 

Schon allein daher wird das Verfahren wohl demnächst die Einstellung ereilen.

Oder hast du ein Vertu?

 

Dass du ihm Dinge durch die Fensterscheibe gezeigt hast ist wohl nicht so relevant, konnte er am Wagen keinen Schaden entdecken war er nicht verpflichtet anzuhalten, zudem es ja scheinbar auch nicht zu einem Zusammenstoß kam.

Ich bin an einer Ampel ausgestiegen und hin zu ihm. Er hatte das Fenster unten und ich habe ihm im ruhigen Ton darauf aufmerksam gemacht dass ein Schaden eingetreten ist und ihn gebeten, rechts ranzufahren zur Abklärung des Schadenereignisses. Seine Antwort würde hier von der Forumssoftware zensiert werden.

Noch weniger die feine Art, aber wohl bzgl. des Weiterfahrens immer noch nicht justiziabel.

 

Und ich glaub ich wandere wirklich aus :cop01:

Von welchem Land erhoffst du dir denn anderes Vorgehen?

Und welches wünschst du dir von staatlicher Seite?

Link to post
Share on other sites
Ja, es kann gut sein, sich die Welt stets so zu basteln, wie man sie gerne hätte. Wie meinte Bert Brecht: Das Denken bestimmt das Sein.

Dazu kann ich jetzt nicht viel sagen, außer dass ich Bert Brecht generell für einen überaus intelligenten Mann halte...

 

Es kann immer ein Unfall auch ohne Feindberührung passieren, nicht nur durch Bewegungen der Ladung. Bei Vorfahrtverstößen z. B. kommt es immer wieder zu Ausweichmanövern, die schief gegen, aber nicht den Verursacher treffen. Auch das sind Unfälle.

Gemeinhin wird da aber dann irgendwas anderes getroffen...

 

Zur Beweissicherung war ich ja auf der Polizei. Dort wurden ja nicht nur meine Aussage aufgenommen sondern auch die defekten Gegenstände begutachtet und protokoliert. Im Rahmen des Zivilprozesses kann ich dann ja auf die Ermittlungsakte der Polizei zurück greifen.

In der steht "Kunde kam vorbei, zeigte defekte Dinge und sagte aus, diese wären bei einem aufgezwungenen Brems- und Ausweichmanöver kaputt gegangen".

 

Und das beweist jetzt was nochmal genau?

Dass du das bei der Polizei hingehalten und ausgesagt hast.

 

Irgendwelche Vorteile die du dir davon versprichst?

 

Zum "Unfall" selbst sagt das am Ende ja doch eher wenig aus...

Link to post
Share on other sites
Es geht hier nicht um den Schadenersatz. Daher spielt es auch keine Rolle wer für den Schaden verantwortlich ist. Der Gegner hat sich unerlaubt entfernt obwohl ich ihm eindeutig und unmißverständlich auf den eingetretenen Schaden und der Notwendigkeit der Kommunikation vor Ort aufmerksam gemacht habe.

Sorry - aber hier bist Du wohl ein wenig zu sehr selbst-fokussiert. Das wuerde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass jeder Hansel antreten und einen Schaden behaupten koennte, der durch meine Aktion entstanden sei. Deiner Logik zufolge habe ich dann zu warten, bis die Staatsmacht antritt, um meine Personalien fest zu stellen? :blush: Das halte ich wohl fuer ein Geruecht........

 

Dass die Behoerden Dir sogleich 'nen Vorwurf wegen ungenuegender Ladungssicherung verpassen, laesst mich schmunzeln. Da sitzt wohl ein sehr realistischer Sachbearbeiter an einem Schreibtisch in Bayern..... :cop01:

 

Ich hätte ja nie gedacht, dass gerade mir das jemals passieren würde..... aber ich muss hier @MrMijagi in Gänze zustimmen. :huh:

Geht mir genauso - und ich stelle fest: Man(n) lernt nie aus..... :D

Link to post
Share on other sites

So mal mein Senf dazu ohne die letzten 10 Beiträge gelesen zu haben.

 

Ein Unfall liegt natürlich vor, denn ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Schaden höher als 50 Euro liegt.

Manche Gerichte ziehen die Grenze aber auch bei 20 Euro.

 

Somit liegt schon einmal der Verdacht eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort nahe.

Die Grenze von 500 oder 1500 Euro, je nach Gericht gilt bei Parkschäden und deren nachträgliche Meldung.

 

 

Hiervon zu unterscheiden ist die Sache mit dem Schadenersatz.

 

Nach der Schilderung des TE hat der andere den Schaden durch sein Fahrverhalten verursacht.

 

Daher muss er den Schaden ersetzen.

 

Sofern die Flasche ordnungsgemäß gesichert war, so muss der Unfallgegner auf alle Fälle die Flasche und deren Folgen ersetzen, also die Reinigungskosten für den Pkw.

 

Grundsätzlich gilt dies auch für die Kosten die bezüglich des Mobiltelefons anfallen.

Aber hier sehe ich ein erhebliches Mitverschulden des TE, so dass er wohl auf diesen Kosten, zumindest zu großen Teilen sitzen bleiben wird (§ 254 BGB).

 

Wäre das Mobiltelefon ordnungsgemäß gesichert gewesen, wäre es nicht heruntergefallen und in der Flüssigkeit gelandet.

 

-----------------------------

Zur Polizeireaktion:

 

Manchmal kann man auch anders handeln. In Bezug auf den TE halte ich die Ahndung des Verstoßes für mächtig überzogen. Hier wollte man meiner Ansicht nach einfach den TE bestrafen weil er auf die Wache gekommen ist und dort Arbeit verursacht hat.

Ob dies auch ein wenig mit dem Auftreten des TE auf der Wache zu tun hat, kann ich natürlich nicht sagen. Aber gerade im nahen zeitlichen Zusammenhang mit den Geschehnissen durchhaus möglich und nachvollziehbar und damit verständlich.

 

Aufgrund des erlittenen Schadens welcher wohl selber zu tragen ist, was ja indirekt mit der "Bestrafung" mit dem Verstoß gegen die Ladungssicherung unterstellt wird, hätte man auf die Ahndung verzichten können.

 

Edit:

noch mal speziell nach dem Lesen der letzten Kommentare

Denn hat der andere Verkehrsteilnehmer den Schaden nicht verursacht, hat er sich wohl auch auf keinen Fall unerlaubt entfernt.

Wer den Schaden verursacht hat, spielt für eine Erfüllung des § 142 StGB keine Rolle.

 

http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

 

Ob der "Gegner" tatsächlich nach § 142 StGB bestraft wird und wenn ja wie, ist eine andere Sache.

Link to post
Share on other sites
Sofern die Flasche ordnungsgemäß gesichert war, ...

 

War sie nicht - zweifelfrei bewiesenermaßen: Deren Sicherung hat wie auch die des Handys nach Aussage des dafür allein Verantwortlichen dessen Brems- und Ausweichmanöver nicht standgehalten, wie in §22(1) der StVO aus gutem Grund unmißverständlich vorgeschrieben - q.e.d. :blush:

 

Bis anhin der einzig greifbare Tatbestand - zu anderen ist's IMHO noch ein weiter Weg, bis die ein Gericht als hinreichend erwiesen ansieht, jemanden dafür zu verurteilen :cop01:

Link to post
Share on other sites
Es spielt überhaupt keine Rolle wer den Unfall verursacht hat. Alle Beteiligten müssen vor Ort bleiben.

Wo steht das?

 

In § 142 StGB:

 

 

§ 142 StGB

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

 

 

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

 

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

 

1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder

2. berechtigt oder entschuldigt

 

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

 

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

 

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

 

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

 

Allerdings muss dazu der Unfallbeteiligte wissen, daß ein Unfall stattgefunden hat, denn diese Tat setzt eine vorsätzliche Begehung voraus.

 

 

Zum Knöllchen wegen der Ladungssicherung: Da kommt nun jemand zur Polizei und schildert einen Sachverhalt. Was erwartet ihr nun von der Polizei? Daß sie ausschließlich die von ihm geschilderten Verstöße des anderen verfolgt oder daß sie objektiv allen in Betracht kommenden Verstößen nachgeht?

 

Zeigt euch jemand an, wollt ihr dann, daß dieser Anzeige ausschließlich aus Sicht des Anzeigenerstatters nachgegangen wird oder wollt ihr, daß auch sein mögliches Fehlverhalten berücksichtigt wird?

 

Stellt euch mal vor, hier wäre jemand aufgelaufen, der folgenden Sachverhalt schildert:" Neulich fuhr ich auf der Autobahn und wechselte die Spur, als plötzlich hinter mir einer angeschossen kam. Der musste ein bisschen bremsen, dabei flog ihm wohl die Saftflasche vom Sitz und sein Handy landete im Saft. Jetzt soll ich den Mist bezahlen, den er auf dem Sitz hat liegen gelassen..."

Hätten dann wohl alle die, die hier über die Ahndung der Ladungssicherung meckern, sofort geschrieben: " Du bist schuld, deine Versicherung muss das zahlen, denn du hast eine Unfallflucht begangen!!!"?

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
...

Aufgrund des erlittenen Schadens welcher wohl selber zu tragen ist, was ja indirekt mit der "Bestrafung" mit dem Verstoß gegen die Ladungssicherung unterstellt wird, hätte man auf die Ahndung verzichten können.

...

Nein absolut nicht, genau richtig so ;) . Dummheit muß bestraft werden ... wer bei den :whistle: aufkreuzt, Wind gegen einen anderen macht und dabei mit seiner Aussage für den sprichwörtlichen Schuß ins Knie anlegt soll seine Quittung schon auch bekommen. Wenn die Anzeige nicht durch die ;) geschrieben worden wäre, hätte ich sie als vermeintlicher Unfallgegner nach der Akteneinsicht aufgrund der Angaben des TE gemacht. Ich habe noch nie jemanden angezeigt, aber wenn jemand versucht mir ans Bein zu pinkeln, dann würde ich volles Programm fahren...

 

Das ist wieder so ein typischer Fall von Doppelmoral ... bei den Berufskraftfahrern zerreißt man sich das Maul, wenn bei der Ladunggsicherung etwas nicht i.O. ist. Baut man selbst Mist - ja dann ist das natürlich etwas ganz anderes ... da sollen dann andere für den selbst verschuldeten Schaden aufkommen.

Ich sehe da absolut keinen Unfall, wenn ich geschnitten werde, bremsen/ausweichen muß und mir meine nicht anständig gesichert Ladung um die Ohren fliegt -Bonsai hat ja schon ausführlich dargelegt, wie eine Ladungssicherung auszusehen hat- bin ich auch selbst verantwortlich. Jeder Fahrer eines Kühlzugs -sensible schlecht zu sichernde Ladung wie z.B. Becherware, Tetrapack, ...usw. - kann ein Lied davon singen...

Link to post
Share on other sites
Kommt eins auf die Wache und bittet unter Vorlage der Beweisstücke um ein Ticket - wer kann dazu schon nein sagen...? ;)

 

Da macht man mal eine Selbstanzeige und dann nehmens die auch noch ernst. :whistle:

 

;) Schätze mal das die Anzeige von DS schon als Lacher des Tages im Verteiler gelandet ist.

 

 

Nur am Rande, mein Autoradio kann 6 Telefone speichern und um das Gespräch anzunehmen muß man nur auf eine Taste des Radios drücken.

Link to post
Share on other sites
Ich sehe da absolut keinen Unfall, wenn ich geschnitten werde, bremsen/ausweichen muß und mir meine nicht anständig gesichert Ladung um die Ohren fliegt -Bonsai hat ja schon ausführlich dargelegt, wie eine Ladungssicherung auszusehen hat- bin ich auch selbst verantwortlich.

Sehe ich ganz genauso. Hinterher zur Polizei zu rennen, um den anderen anzuzeigen, empfinde ich sogar als niedertraechtig...... ;) Aber so ist es nun mal heute in unserer Gesellschaft - meine Verantwortung soll gefaelligst der andere tragen und auch bezahlen, wenn etwas durch meine eigene Daemlichkeit zu Bruch geht.... :whistle:

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...
Das Verfahren gegen den Flüchtigen wurde eingestellt.

Nein!?!?!? :P;):P

 

Wie konnte das denn passieren? :blink:

Damit war ja nun wirklich nicht zu rechnen... :rolleyes:

 

Das Zivilverfahren läuft.
Na dann ist ja wohl als Entschädigung damit zu rechnen, dass Du Deinen gesamten Schaden plus Zinsen ersetzt bekommst.... :P

Bitte bitte halte uns auf dem Laufenden... :mecker:

Link to post
Share on other sites

Nö. Ich hab den Fahrer und es schaut so aus dass ich bald mein Geld habe. Ohne Polizei hätte ich lediglich ein Kennzeichen und eine Behauptung, die mir jeder Sachbearbeiter bei der Versicherung im die Ohren haut.

 

Ich hab kein Interesse an einer Strafverfolgung und hab die Anzeige nicht aus Genugtuung aufgegeben, sondern einzig zur Unterstützung meiner zivilrechtlichen Anspüche.

 

Immerhin ging das noch an die Bußgeldstelle zurück, wo ihm ein Knöllchen wegen dem Fahrspurwechsel droht, eventuell sogar noch mit Unfallfolgen. Aber das interessiert mich jetzt wirklich nicht mehr.

Link to post
Share on other sites
Ich hab den Fahrer und es schaut so aus dass ich bald mein Geld habe.
Jo, und die Erde ist eine Scheibe... :mecker:

 

Ohne Polizei hätte ich lediglich ein Kennzeichen und eine Behauptung, die mir jeder Sachbearbeiter bei der Versicherung im die Ohren haut.
Mit Polizei hast Du den Fahrer (den Du ohne Polizei, bei berechtigtem Interesse, auch bekommen hättest) und eine Behauptung, die Dir wohl jeder Sachbearbeiter bei der Versicherung um die Ohren haut.
Link to post
Share on other sites

...und was ist aus § 22, § 49 StVO und § 24 StVG (Stichwort Ladungssicherung) geworden?

 

Wenn bei der Sache (zivilrechtlich), etwas bei rumkommt brauche ich unbedingt das Urteil ... dann spare ich mir in Zukunft jegliche LaSi und regle die Schäden hinterher auf dem zivilrechtlichen Weg. ***SCNR*** :mecker::rolleyes:

Link to post
Share on other sites
Damit war ja nun wirklich nicht zu rechnen..

 

Eindeutig ein Justizskandal. Wir können nur hoffen der TE legt Widerspruch gegen den Einstellungsbescheid ein.

 

Oh, erneut ein bedenklicher Fall von Pluralis_Majestatis.

Und, was noch bedenklicher ist, in der Aussage nur :mecker:

Wie immer, stimmt's taxi42?

Link to post
Share on other sites
Ich hab den Fahrer und es schaut so aus dass ich bald mein Geld habe.
Jo, und die Erde ist eine Scheibe... :mecker:

 

Ohne Polizei hätte ich lediglich ein Kennzeichen und eine Behauptung, die mir jeder Sachbearbeiter bei der Versicherung im die Ohren haut.
Mit Polizei hast Du den Fahrer (den Du ohne Polizei, bei berechtigtem Interesse, auch bekommen hättest) und eine Behauptung, die Dir wohl jeder Sachbearbeiter bei der Versicherung um die Ohren haut.

 

aber der Fahrer scheint sich drauf eingelassen zu haben, dass da was war....

 

Was daraus wird, wird ein Rechtsverdreher sehen.

 

AUf jeden Fall hat er einen Fahrer der zugibt das er etwas gemacht hat aber nicht bemerkt.

Link to post
Share on other sites
Oh, erneut ein bedenklicher Fall von Pluralis_Majestatis.

Und, was noch bedenklicher ist, in der Aussage nur :sneaky:

Wie immer, stimmt's taxi42?

Du meinst nun, deine Beitraege sind gehaltvoller, nur weil Du dich darauf verlegt hast, andere User beinahe zu stalken? :whistling::unsure:

 

Zum Einen solltest Du das "andere User" genauer belegen, zum Anderen schreibe ich keine solche :blink: , welche für den Fragesteller nicht nur irritierend, sondern kontraproduktiv und kostenverursachend ist.

Auch geht es mir nicht wie einem anderen User, der um des Schreibens Willen in nahezu jedem Thread seine Meinung abzugeben gedenkt.

Link to post
Share on other sites
AUf jeden Fall hat er einen Fahrer der zugibt das er etwas gemacht hat aber nicht bemerkt.

Woraus schließt Du das? :whistling: Ich seh nur, dass der Fahrer angegeben hat nichts bemerkt zu haben.

 

Was mich allerdings am Einstellungsbescheid etwas sehr wundert ist, dass dort immer von der Geschädigten und nicht von dem Geschädigten die Rede ist... ob @DS wohl in den letzten Monaten o.ä. eine größere OP hatte??? :sneaky::blink: oder ist das Ganze vielleicht gar nicht ihm passiert...?? :unsure:

Link to post
Share on other sites
AUf jeden Fall hat er einen Fahrer der zugibt das er etwas gemacht hat aber nicht bemerkt.

Woraus schließt Du das? :whistling: Ich seh nur, dass der Fahrer angegeben hat nichts bemerkt zu haben.

Immerhin gibt er aber ja scheinbar an, dass er zur fraglichen Zeit am angegebenen Ort Führer des Kfz war. Das ist ja auch schonmal was.

 

Was mich allerdings am Einstellungsbescheid etwas sehr wundert ist, dass dort immer von der Geschädigten und nicht von dem Geschädigten die Rede ist... ob @DS wohl in den letzten Monaten o.ä. eine größere OP hatte??? :sneaky::blink: oder ist das Ganze vielleicht gar nicht ihm passiert...?? :unsure:

Wie kommst du denn auf die Sache mit der OP? Oder ist dir das Geschlecht von Dieselschräubchen bekannt?

 

Dafür dass du ja findest, dass bestimmte Artikel ja generell böse sind ^_^, stocherst du aber ganz schön darin rum. Naja, quod licet iovi, noch licet bovi, gell?

Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...