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22 Km/h Zu Schnell Innerorts Probezeit!


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Hallo

 

Ich wurde am 23.10 in einer 50 Zone leider mit 72 km/h geblitzt. Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen, welcher auch nach einiger Zeit den Anhörungsbogen zugesendet bekam. Diesen füllte er so aus, dass er der Fahrer war und den Verstoß zugibt. Bußgeldbescheid kam jedoch nicht. Heute hatte ich dann Post. Auch einen Anhörungsbogen, wo die selben Fragen gestellt werden.

Jetzt Frage ich mich natürlich wie es dazu kommt. Zumal ich sogar eine andere Addresse als mein Vater habe.

Gibt es irgendwelche Tricks, wie ich aus der Nummer rauskomme? Das mein Vater gefahren ist geht nun wohl nicht mehr...

 

schonmal herzlichen Dank :cop01:

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Jetzt Frage ich mich natürlich wie es dazu kommt.

Tja, die haben dein Vati nicht geglaubt und das Beweisfoto mit den Passbild von dir abgeglichen. Da ist wohl der Drops gelutscht.

Es gibt auch "irgendwelche Tricks", nennt sich Ersatzpfleger-Methode. Für Pfleger nimmst du aber Fahrer und dann Sufu füttern. Ich seh aber kaum eine Chance. :cop01:

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Noch einmal: Die haben das Foto von deiner Geschwindigkeitsübertretung vorliegen und haben es mit den Passbildern deiner Familie

die beim Einwohnermeldeamt hinterlegt sind abgeglichen, d. h. die haben einfach die beiden Fotos verglichen und sind auf dich gekommen,

wie soll denn da ein Alibi funktionieren?

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Falsches Alibi ist eine Straftat

Das ist natürlich in der Verkürzung schonmal Quatsch.

 

Der Threaderöffner ist Betroffener, von daher ist er nicht zur Wahrheit verpflichtet, er kann gegenüber der Bußgeldstelle also straffrei behaupten dass er zur fraglichen Zeit XY gemacht hat oder in XYZ gewesen wäre.

 

Gibt es eine Möglichkeit, da raus zu kommen, wenn ich mir nen Alibi verschaffe?

Nachdem man deinem Vater seine Selbstbezichtigung nicht geglaubt hat, weil man sein Ausweisbild mit dem Blitzfoto abgeglichen hat, hat man als die Bilder der nächsten Verwandten angefordert und diese mit dem Foto verglichen. Seitdem hält man dich für den Fahrer und wirft, ganz folgerichtig, den Verstoß nun dir vor.

 

Wenn du jetzt behauptest du wärest nicht gefahren sondern in XYZ gewesen wird man dir vermutlich nicht glauben und dennoch einen Bußgeldbescheid gegen dich erlassen. Legst du gegen diesesn Widerspruch ein, geht die Sache dann wohl vors Amtsgericht wo du dann einem Richter gegenüber sitzt, der dann entscheidet ob du das auf dem Bild bist.

Die Chancen da, wenn du nicht gerade einen Zwillingsbruder hast ohne Verurteilung herauszukommen kannst du wohl selbst abschätzen.

 

Da das mal eine Bußgeldstelle ist, auf der wohl recht akribisch gearbeitet wird (was die große Ausnahme von der Regel darstellt), magst du uns verraten welche das ist?

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Gibt es irgendwelche Tricks, wie ich aus der Nummer rauskomme? Das mein Vater gefahren ist geht nun wohl nicht mehr...

Nein, aber dein Bruder, Cousin oder bester Kumpel könnte sich auf dem Anhörungsbogen eintragen und behaupten, dass er gefahren wäre.

 

Die Chance würde ich zwar nicht allzu hoch einschätzen, dass das klappt, aber zu verlieren gibt es ja nichts.

Vielleicht ist das Bild ja nicht gerade extrem gut geworden.

 

Wenn es klappt ist die Sache in 3 Monaten für dich verjährt und dann kann dem Ersatz_fahrer "einfallen", dass er es ja doch gar nicht war. Wenn er dem zwischenzeitlichen Bußgeldbescheid an ihn widersprochen hat und vielleicht sogar noch ein ordentliches, richtiges Alibi für die Tat hat wird am Ende keiner bebußt und niemand bekommt Punkte eingetragen oder muss ein Nachschulung absolvieren...

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Also nen Alibi könnte ich mir leicht verschaffen, da ich zu der Zeit viel beruflich unterwegs war und wir dann meistens mit ein paar Leuten vor Ort beim Kunden eine Wohnung hatten und dort übernachtet haben. Ein Kumpel von mir sieht mir halbwegs ähnlich und ist nicht mehr in der Probezeit. Hatte von 15-18 immer seinen Perso um in Discos zu kommen, hat immer geklappt. Der würde es wohl auch auf sich nehmen.

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Also nen Alibi könnte ich mir leicht verschaffen

Du hast es nicht verstanden, oder?

 

Wenn du nun einfach behauptest, dass du da nicht gefahren bist weil du woanders warst wird man dir wahrscheinlich nicht glauben!

 

Wenn allerdings jemand anderes behauptet, dass er gefahren sei könnte das schon anders aussehen...

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Falsches Alibi ist eine Straftat

Das ist natürlich in der Verkürzung schonmal Quatsch.

 

Der Threaderöffner ist Betroffener, von daher ist er nicht zur Wahrheit verpflichtet, er kann gegenüber der Bußgeldstelle also straffrei behaupten dass er zur fraglichen Zeit XY gemacht hat oder in XYZ gewesen wäre.

Ach? :blush: Du weisst aber schon, was ein Alibi ist, und wie ein solches zustande kommt, oder? :cop01:

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Falsches Alibi ist eine Straftat

Das ist natürlich in der Verkürzung schonmal Quatsch.

 

Der Threaderöffner ist Betroffener, von daher ist er nicht zur Wahrheit verpflichtet, er kann gegenüber der Bußgeldstelle also straffrei behaupten dass er zur fraglichen Zeit XY gemacht hat oder in XYZ gewesen wäre.

Ach? :blush: Du weisst aber schon, was ein Alibi ist, und wie ein solches zustande kommt, oder? :cop01:

Ein Alibi ist zuerst einmal eine Behauptung, dass man sich nicht zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort war und so für einen Delikt nicht in Frage kommt.

 

Eine solche Behauptung ist sicher für den Betroffenen absolut nicht strafbar.

 

Wie das dann nachgewiesen wird, sei es durch Sach-, Indizien- oder Zeugenbeweise steht auf einem ganz anderen Blatt. Da sind natürlich Straftatbestände denkbar, allerdings auch weniger beim Betroffenen.

 

Die Verkürzung von DerDicke ist aber nunmal sachlich falsch, denn bastelt sich der Betroffene z.B. eine Tankquittung und will damit belegen, dass er zur fraglichen Zeit ganz woanders war, so macht sich niemand strafbar.

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Ein Alibi ist zuerst einmal eine Behauptung, dass man sich nicht zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort war und so für einen Delikt nicht in Frage kommt.

Nein, dann ist das nur eine "Behauptung", aber kein Alibi...

Ein Alibi (lat. zu alibi „anderswo“ von alius „ein anderer“) ist der Beweis oder Nachweis dafür, dass eine verdächtige Person sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat und so als Täter nicht in Frage kommt.
Quelle
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Nein, dann ist das nur eine "Behauptung", aber kein Alibi...

Ja, eine Schutzbehauptung.

 

Ein Alibi (lat. zu alibi „anderswo“ von alius „ein anderer“) ist der Beweis oder Nachweis dafür, dass eine verdächtige Person sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat und so als Täter nicht in Frage kommt.
Quelle

 

Und etwas weiter lesen. :blush:

Umgangssprachlich wird Alibi auch für andere, nicht räumliche Umstände benutzt, die Verbrechen oder moralisches Fehlverhalten entschuldigen oder relativieren sollen, hier jedoch meist in abschätziger Auffassung als Schutzbehauptung.

Hat MrMijagi etwas anderes behauptet?

 

Danke @ QTreiberin! Wir sehen also wieder einmal mehr, dass sich ein 'MrMijagi' die Welt so bastelt, wie er sie gerne haette..... :cop01:

Da basteln aber noch andere daran, an ihrer Welt.

 

MfG.

 

hartmut

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Ein Alibi ist zuerst einmal eine Behauptung, dass man sich nicht zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort war und so für einen Delikt nicht in Frage kommt.

Nein, dann ist das nur eine "Behauptung", aber kein Alibi...

Ein Alibi (lat. zu alibi „anderswo“ von alius „ein anderer“) ist der Beweis oder Nachweis dafür, dass eine verdächtige Person sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat und so als Täter nicht in Frage kommt.
Quelle

Weiterlesen wäre hilfreich gewesen:

 

Es bedarf im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Bestätigung durch Beweise, Zeugen oder durch Indizien.

 

Nichts anderes schrieb ich doch. Und wenn man sich als Betroffener ein falsches Alibi bastelt dann ist das eben nicht strafbar.

 

Wenn es entdeckt wird hat man eben Pech gehabt, bestraft wird man dafür aber eben nicht.

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Nichts anderes schrieb ich doch. Und wenn man sich als Betroffener ein falsches Alibi bastelt dann ist das eben nicht strafbar.

 

Wenn es entdeckt wird hat man eben Pech gehabt, bestraft wird man dafür aber eben nicht.

Das wuerde ich nicht so unterschreibnen wollen, denn es kommt wohl immer darauf an, was der Betroffene unternimmt, um sich das Alibi zu basteln. Bleibt es nur bei der Behauptung, nicht am Ort gewesen zu sein, dann ist es nicht strafbar, aber eben auch kein Alibi. Werden Zeugen aufgefahren, Unterlagen gefaelscht, oder sonstiges getan, dann sieht das schon wieder ganz anders aus..... :cop01:

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