Justizopfer 0 Posted January 2, 2012 Report Share Posted January 2, 2012 Hallo,am 04. Januar endet mein Fahrverbot. Die Polizeistation wo ich meinen FS abgegeben habe ist über 15km von mir entfernt und per Bus/Bahn nicht zu erreichen. Ich habe in dieser Zeit auch leider niemanden der mich fahren könnte. Als ich den FS abgegeben hatte, hat mich ein Freund gefahren der nun leider weg ist bis Februar. Darf ich mit meinem Auto fahren und den Führerschein abholen, oder gibt es dafür eine Strafe? Das Fahrverbot ist ja ab dem 04. vorbei, abholen würde ich ihn am 08. Januar. Meiner Meinung nach ist das Fahren ohne mitführen einer Fahrerlaubnis => 10,00 Euro Verwarnung. Denn ich habe ja einen Führerschein und auch kein Fahrverbot mehr, da dieses am 04. endete. Stimmt das? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 2, 2012 Report Share Posted January 2, 2012 Dann schau mal in den Briefkasten. Normalerweise wird der Führerschein zugeschickt. Ohne das der Führerschein in deinen Händen, und das Fahrverbot abgelaufen ist darfst Du nicht fahren. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Justizopfer 0 Posted January 2, 2012 Author Report Share Posted January 2, 2012 Er wird nicht zugeschickt habe damals angegeben, dass ich ihn abhole, da ich dachte mein Freund wäre zu dem Zeitpunkt erreichbar und würde mich wieder fahren, hat sich nun kurzfristig anders ergeben. Denn das zusenden hätte mich 19 Euro gekostet! Und das sehe ich nicht ein Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted January 2, 2012 Report Share Posted January 2, 2012 Hallo hartmut,der Führerschein wird nicht grundsätzlich zurückgeschickt. Da das Fahrverbot abgelaufen ist, handelt es sich "nur" noch um vorsätzliches fahren ohne Führerschein, also maximal 20€. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 2, 2012 Report Share Posted January 2, 2012 handelt es sich "nur" noch um vorsätzliches fahren ohne Führerschein,Stimmt. Was ich oben geschrieben habe trifft auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 2, 2012 Report Share Posted January 2, 2012 Wobei ich hier maximal eine Fahrlässigkeit unterstellen würde, da der TE sicherlich darauf vertraut hat den FS nach Ablauf des FV so abholen zu können. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted January 2, 2012 Report Share Posted January 2, 2012 @JustizopferDu mußt ja nicht mit quietschenden Reifen bei der Wache vorfahren. 3 Ecken vorher parken, und dann zu Fuß hin Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted January 2, 2012 Report Share Posted January 2, 2012 ...äh das ist doch uncool, geht anders ... bei uns hier gibts direkt bequem vor dem Eingang der Wache zwei so einzelne Parkbuchten (Zeichen 314) mit Zusatzschild "Einsatzfahrzeuge" - genau da würde ich mit quietschenden Reifen reindonnern & parken http://up.picr.de/9153371otx.gif http://up.picr.de/9153370rfq.gif Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 3, 2012 Report Share Posted January 3, 2012 Wichtig ist zu wissen:endet das FV "Mit Ablauf des 4.1.", dann darfst du den FS erst am 5.1. mit dem Auto abholen, da am 4.1. noch das FV besteht. (hier kann man den FS am letzten Werktag der FV-Frist abholen, damit man ihn "pünktlich" wieder nutzen kann - dabei darf mal allerdings nicht selbst fahren) Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted January 11, 2012 Report Share Posted January 11, 2012 Hallo,am 04. Januar endet mein Fahrverbot. Die Polizeistation wo ich meinen FS abgegeben habe ist über 15km von mir entfernt und per Bus/Bahn nicht zu erreichen. Ich habe in dieser Zeit auch leider niemanden der mich fahren könnte. Als ich den FS abgegeben hatte, hat mich ein Freund gefahren der nun leider weg ist bis Februar. Dann nimm dein Fahrrad! Quote Link to post Share on other sites
musicus 2 Posted January 11, 2012 Report Share Posted January 11, 2012 Dann nimm dein Fahrrad! Woher willst Du wissen, dass er ein Fahrrad besitzt?????? Nicht jeder hat zwangsläufig ein Fahrrad. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted January 11, 2012 Report Share Posted January 11, 2012 Da das Fahrverbot abgelaufen ist, handelt es sich "nur" noch um vorsätzliches fahren ohne Führerschein, also maximal 20€.Nicht einmal das. Er hat doch die Quittung über den abgegebenen Führerschein auf der auch das Ende des FV vermerkt ist. Sollte bei jeder Kontrolle ausreichen. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted January 11, 2012 Report Share Posted January 11, 2012 Nicht jeder hat zwangsläufig ein Fahrrad. Und keine Nachbarn, Freunde, Bekannten, Spottkumpel, Verwandte, Kollegen in der Nähe die ihm ein Fahrrad ausleihen könnten. Ich merke schon Robinson auf der Insel, nur Fürherscheinstelle und seine Einzelhöhle. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted January 11, 2012 Report Share Posted January 11, 2012 Und keine Nachbarn, Freunde, Bekannten, Spottkumpel, Verwandte, Kollegen in der Nähe die ihm ein Fahrrad ausleihen könnten. Ich merke schon Robinson auf der Insel, nur Fürherscheinstelle und seine Einzelhöhle. @Kolbenfeder: Dass Du Freunde und Bekannte hast, kann ich mir kaum vorstellen, Spottkumpel schon eher.... LG!Eribär Quote Link to post Share on other sites
taxi42 9 Posted January 11, 2012 Report Share Posted January 11, 2012 Dann nimm dein Fahrrad!... oder ein Taxi. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 11, 2012 Report Share Posted January 11, 2012 Dann nimm dein Fahrrad!... oder ein Taxi.Naja dann kann er sich das Ding auch für 19 Euro zuschicken lassen. Die Taxifahrt würde bei uns bei 10 km 21,50 15 km - 31,00 Euro kosten Grundpreis 2,50 Europro km 1,90 Euro Quote Link to post Share on other sites
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