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Halteverbot "mitte" (doppelpfeil) Ohne Anfang Gültig?


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Hallo,

 

heute habe ich doch ein Ticket gefangen weil ich aus Bequemlichkeit vor dem lieben Schild gestanden habe.

 

Es handelte sich um ein Halteverbot mit Pfeil nach links und rechts (unten). Ist ein solches Schild gültig ohne dass ein Anfangsschild mit Pfeil nach links gesetzt wird?

 

Das Schild stand übrigens auf einem Parkplatz eines Einkaufsladens mit entsprechenden Parktaschen auf der rechten Seiten in Fahrtrichtung. Ich stand dann quasi links am Fahrbahnrand (Einbahnstraße) vor dem Schild.. Platz zum Durchfahren zwischen Kfz und den in den Parktaschen stehenden Kfz ist reichlich vorhanden..

 

 

und ich war fix Geld holen..

Wahrscheinlich ist gerade als ich rein bin die Streife vorbei und ich durfte den druckfrischen Zettel dann direkt annehmen..

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Weist ein Pfeil im Schild zur Fahrbahn hin, wird der Anfang gekennzeichnet, durch einen Pfeil von der Fahrbahn weg das Ende (vergl StVO zu Zeichen 283 und 286).

Demzufolge sind Pfeile oder Schriftzüge auf Zusatzzeichen unwirksam.

Fehlt das Schild mit Pfeil nach links bzw. in Fahrtrichtung (Beginn des Haltverbots) ist ein rückwirkendes Schild für sich allein jedoch mangels definiertem Beginn des HV-Bereichs rechtsunwirksam und muss daher nicht beachtet werden.

(BVerwG DAR 1975, 250 und VRS 49, 306; BayObLG VerkMitt. 76 10; OLG Hamm VRS 50 469; KG Berlin VRS 47 313)

Halteverbote gelten nur für die Fahrbahn, und nicht auf Parkplätzen (BayObLG vom 30.12.1985, 2Ob OWi 414/85) oder Seitenstreifen.
Oder aber ZZ erweitern den Gültigkaitsberecih. :60:
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Eine Fahrbahn auf einem Parkplatz? :60:

 

Darüber lässt sich natürlich trefflich streiten...

 

Selbstverständlich ist die Stelle wo ich war zum Durchfahren gedacht, aber natürlich gehört die zum Parkplatz.

 

 

Ich mach hier mal ein Strichbild

 

__________X_____Eingang_______X______________X (Halteverbotsschilder mit Doppelpfeil)

...................................................Kfz

 

 

Zufahrt| | | | | | | | Parktaschen|................................... Ausfahrt

 

 

Straße ------------------------------------------------------------------

 

Ich hoffe ihr erkennt was gemeint ist.

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Jetzt hatte ich das Wichtige doch glatt vergessen.

 

Kann man gegen so ein Parkticket überhaupt nen Einspruch erheben?

Nicht, dass dann ein Bußgeldbescheid kommen würde mit der Ansicht der Dienststelle. Vor Gericht geht ja auf Grund des immensen Streitwertes eher keiner.

 

Das Einzige was noch sein könnte, das keine 3 m zwischen Parktaschen und Kfz waren (wird wohl knapp drunter sein)

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... Er parkte ja auf der Fahrbahn. Also ist das Ticket wohl berechtigt.
Bitte alles lesen, ein rückwirkendes Haltverbot gibt es nicht!

 

Gegen ein Ticket kann man keinen Einspruch einlegen.

 

Anrufen und ein klärendes Gespräch wäre die erste Wahl.

 

Wenn ein Anhörungsbogen kommt kann man natürlich seine Sichtweise darstellen

 

Einspruch kann man nur gegen einen BGB einlegen, der aber gar nicht kommen darf, weil kein Fahrer feststeht (Kostentragungsbescheid).

 

Anhand des "ASCI-Bildes" kann ich mir erst mal nichts vorstellen.

 

Auf einem Parkplatz gibt es keine Fahrbahn. Auf einen Parkplatz können in Ausnahmefällen VZ angeordnet werden.

 

Kannst du ein Foto machen?

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Einzeichnungen auf einem Supermakrtparkplatz sind in erster Linie Wunschdenken oder Empfehlung des Eigentümers.

 

Die erste Interessante Frage wäre, ob die VZ überhaupt von einer Straßenbehörde angeordnet wurde, denn nur dann sind sie Gültig.

 

Das Zweite ist, daß (auch wenn es einen Doppelpfeil gibt) Haltverbote erst am ersten Schild anfangen und entweder mit einem anderen Schild über den ruhenden Verkehr oder an der nächsten Einmündung aufgehoben werden.

 

Der dritte Punkt ist, auch wenn das VZ recht weit weg ist, ich erkenne zwar eine Fahrbahn, aber diese befindet sich zwischen den Gehwegen.

 

Der Parkplatz ist keine Fahrbahn und daher kann man dort mit keinem Haltverbot was erreichen, mit einer Ausnahme: Feuerwehr.

Die kann dort ein Haltverbot erwirken, aber das gilt dann auch erst ab dem ersten Schild und nicht rückwirkend.

 

BartX, du hast hier im fünften Beitrag ikse gemacht.

 

Steht denn jedes x für ein Haltverbotsschild? Dann bist du ja schon ein zweien vorbei gefahren und der Anfang gilt weiter hinten.

Dann würde dieses Argument nicht gelten.

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Jedes X markiert ein Halteverbotsschild mit Doppelpfeil.

 

Auf der Zufahrt ist zusätzlich noch ein Halteverbotsschild mit Pfeil nach rechts angebracht. Der soll wohl in die Richtung zeigen wo dieses gilt, heisst aber in der Praxis Halteverbotende.

 

Gemeint ist übrigens der Aldiparkplatz in dem Google Link. Wer die Schilder da aufgestellt hat kann ich nicht sagen. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Gebäude der Gemeinde gehören und verpachtet sind (mit den entsprechenden Parkflächen für die Geschäfte).

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... Auf der Zufahrt ist zusätzlich noch ein Halteverbotsschild mit Pfeil nach rechts angebracht. Der soll wohl in die Richtung zeigen wo dieses gilt, heisst aber in der Praxis Halteverbotende. ...
Nö, so einfach ist das nicht.

 

Beim Anfang eines Haltverbotes zeigt der Pfeil in richtung Fahrbahn und am Ende von der Fahrbahn weg - wenn das Schild (wie in Einbahnstraßen üblich) links steht, zeigt der Pfeil nach rechts und bedeutet "Anfang".

 

So wie ich es bei dir sehe, soll der Fahrbereich auf dem Parkplatz nur in eine Richtung gehen (Einbahn) und wenn dann Schilder links stehen und sich auf den linken "Fahrbahnrand" auswirken sollen, muß bei einem Haltverbot-Anfang der Pfeil nach rechts zeigen.

 

Somit ist deine Überschrift schon mal verwirrend, denn es gibt also ein Anfangsschild.

 

Jetzt gilt nur noch zu klären, wer die Schilder aufgestellt hat.

 

War es der "Aldi" oder der Vermieter, oder ist es wirklich ein Verwaltungsakt gewesen und die Straßenbehörde hat das Schild aufgestellt.

 

Denkbar ist so ein Verwaltungsakt, wenn es dabei um Rettungswege geht, wenn aber nur der Parkplatzbesitzer was regeln will, warum auch immer, dann macht die Behörde da nicht mit.

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Du schreibst ja: "Jedes X markiert ein Haltverbot" und weiter "Auf der Zufahrt ist noch eins ..."

 

Wenn ich das jetzt mit der ASCI-Zeichnug vergleiche, dann bist du als erstes am Anfangsschild vorbeigekommen (Pfeil zur Fahrbahn), welches dich aber nicht "anguckt" (Es sollte etwas in deine Richtung gedreht sein, so daß man es sieht).

 

Dann bist du an einem Haltverbot Mitte vorbeigekommen (welches auch als Anfang gelten kann, wenn es ein Anfangsschild nicht gibt) und hast dich kurz vor einem weiteren Mitte-Schild postiert.

 

Wenn das Anfangs-Schild weg gedreht war könnte man es als nicht-vorhanden ansehen (Sichtbarkeitsgrundsatz).

 

Ein Mitte-Schild gilt zwar nicht Rückwirkend, aber spätestens ab so einem Schild kann man ein Haltverbot als "wirksam" ansehen.

 

Sich zwischen zwei Mitte-Schilder hinstellen und sagen, daß es ohne Anfangs-Schild nicht gilt wird nicht hinhauen.

 

Bleibt nur noch die Behördliche Anordnung anzuzweifeln oder die Gültigkeit mangels Fahrbahn.

 

Was jetzt bleibt ist entweder das Verwarngeld bezahlen und gut ist.

 

Oder einen BGB abwarten und 23,50 € zusätzlich bezahlen (wenn man sich als Fahrer ge-outet hat).

 

Oder Vor Gericht gehen, dann "verfallen" zwar die 23,50 aber eine Verhandlung kostet 47 € (Plus evtl. Zeugengelder)(auch hier gibt man die Fahrereigenschaft zu)

 

Wenn die Bußgeldbehörde aber nicht weis wer der Fahrer ist ( <_< ), dann bleibt ihr nur noch der Kostentragungsbescheid: 18,50 €.

 

Auf Verdacht einen BGB gegen den Halter erlassen ist verboten.

 

Es liegt soweit alles in deiner Hand, wie Kostenintensiv es tatsächlich wird.

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Selbstverständlich werde ich wegen 15 Euro kein Fass vor Gericht aufmachen.

 

Die 3 Schilder sind alle Halteverbotsmitte. Das zu erkennen war, was gemeint ist zweifel ich auch nicht an. Aber wie kann ein Mitte Schild den Anfang markieren.

 

Das erste Schild mit Pfeil nach rechts ist natürlich schon sichtbar, wenn man nach links schaut. Es steht halt in Flucht zur "Fahrbahn". Der Pfeil nach rechts zeigt somit genau genommen auf den Grünstreifen und nicht auf die Straße nach rechts.

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Ein Schild ganz ohne Pfeile dokumentiert auch ein Haltverbot-Anfang.

 

Ein Ende wird nur durch einen Pfeil von der Fahrbahn weg oder durch eine Einmündung/Kreuzung erwirkt.

 

Ein Mitte-Schild zeigt dir aber schon mal, daß dort ein Haltverbot gilt, du könntest ja den Anfang übersehen haben.

 

Wenn es aber wirklich keinen Anfang gibt erwirkt es "rückwirkend" kein Haltverbot. Man sollte ohnehin nach dem aussteigen etwas gucken ob was übersehen wurde.

 

Es gibt in München Straßen an denen ca 7 bis 8 Meter nach einer Einmündung ein Doppelpfeil-Schild steht - so als Wiederholung, weil laaange vorher ein Anfang-Schild steht.

Man sieht zwar was gemeint ist, aber dies wäre nicht gültig.

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