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Geblitzt A46 Sprockhövel Fr Schwelm /suche Zeuge


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Hallo !

Ich bin am 28.08.2011 um 22.15 Uhr in Sprockhövel A46 , rechte Fahrspur 115, 022 AK Nord , Fahrtrichtung Schwelm mit angeblich 62 km/h zuviel geblitzt worden. Ich bin aus Wuppertal gekommen. Die ganze Zeit war die Geschwindigkeit auf 120 km/h begrenzt. Das bin ich auch so ungefähr gefahren. Zumindest habe ich mich aus dem Bereich möglicher Punkte herausgehalten! An oben genannter Stelle wurde ich dann von einer stationären Blitzanlage fotografiert. Kurz danach kam dann ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h (!) und ein gelbes Verkehrschild, also ein Hinweis darauf, dass hier die Autobahn zu Ende ist. Meine Frau und ich waren wie vom Donner gerührt, da uns jetzt natürrlich schon Böses schwante. Wir waren aber beide der festen Überzeugung, dass hier keine andere Geschwindigkeitsbegrenzung als die auf 120 km/h zu sehen war! Wir haben nichts gesehen!! Da war nichts. In der Post vom Ennepetal-Ruhr-Kreis heisst es dann "Die Höchsgeschwindigkeit wurde durch eine Verkehrsbeeinflussungsanlage (Schilderbrücke mit Leuchtzeichen) festgesetzt. Zu ihren Gunsten wurde die höchstmögliche Geschwindigkeit von 70 km/h zugrunde gelegt.....!" Dies bedeutet 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot und fast 1000 Euro Bussgeld, da man mir, warum auch immer , vorsätzliches Handeln vorwirft. Festgestellte Geschwindigkeit war 132 (nach Abzug) bei 70, also 62 km/h zu schnell. DAS KANN NICHT SEIN! SO BESCHEUERT BIN ICH NICHT! Wem ist an dieser Stelle ÄHnliches passiert?? Am besten natürlich in der gleichen Zeit! Mein Anwalt und ein befreundeter Polizist sind der Meinung, dass ein Zeuge das einzige hilfreiche Mittel wäre. Ich will niemanden betrügen oder so, aber das Ganze kann nicht so gewesen sein!! Bitte um eure / ihre Mithilfe! Ich habe freigegeben, dass man mich auch per mail kontaktieren kann!

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Ist richtig, die VBA ist de facto immer auf :angry2: die deshalb vermutlich auch immer geahndet werden. |

http://maps.google.com/?ll=51.31289,7.2598...2,56.75,,1,1.25

Das Messgerät befindet sich direkt hinter der Kreisgrenze und ist deshalb nicht mehr auf Streetview.

 

Die Anlage läuft seit 5 Jahren

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...=33570&st=0

 

und wird anscheinend öfter übersehen

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...=wuppertal-nord

 

... oder zeigt tatsächlich auch mal fälschlicherweise <_<.

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Irgendwie steh ich auf den Schlauch, Fahrtrichtung Schwelm geht doch rechts ab. <_<

Was hat das mit der Schilderbrücke zu tun, ich seh da nur ein Schild :angry2:

 

Hier ausgeschildert ist Schwelm über die AS W-Langerfeld, geradeaus führt die Landesstraße aber ebenfalls nach Schwelm.

 

Bei den Straßenaufnahmen wurde eben an 2 unterschiedlichen Tagen aufgenommen. Die VBA war vermutlich mal außer Betrieb weshalb Blech <_< hingestellt wurden. http://maps.google.com/?ll=51.312662,7.259...0,7.63&z=17

 

http://maps.google.com/?ll=51.312743,7.259...1,6.18&z=17

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Ist richtig, die VBA ist de facto immer auf :angry2: die deshalb vermutlich auch immer geahndet werden. |

 

... oder zeigt tatsächlich auch mal fälschlicherweise <_<.

 

Und wieder einer, der gerne mal was schreibt, ohne sich auszukennen.

 

Die LED-Anzeigen unmittelbar vor der Messstelle können gar nicht 120 anzeigen, weil die entsprechenden Segmente nicht belegt sind. Und vor der Messtelle kann entweder 70, 60 oder 40 angezeigt werden, wobei immer auf Basis 70 vorgeworfen wird, da keine Verbindung zwischen Verkehrsbeeeinflussungsanlage und Messgerät besteht.

 

Ein Zeuge nützt Dir bei der Sache aber auch nicht das Allergeringste. Die Schaltzustände der Schilderbrücken sind nämlich im Nachhinein atomuhrgenau nachzuvollziehen. Das wirst Du die 120 auf der zweitletzten Schilderbrücke vor der Messstelle wohl noch gesehen, die 70, 60 oder 40 an der direkt davor aber nicht. Pech gehabt....

 

Danke für eure bisherigen Antworten! Der Kollege aus dem Thread von 2010 beschreibt das ja genau so wiue es mir passiert

ist! Kann es denn nicht sein, dass so eine Schilderbrücke komplett aus ist??

 

Wenn krz vor der Messung ein Fehler aufgetreten war, ist das möglich. Ist über die Protokolle der Verkehrsbeeinflussungsanlage jederzeit nachzuvollziehen und wird üblicherweise vor der Erstellung des BG-Bescheides abgeprüft.

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Ist richtig, die VBA ist de facto immer auf <_< die deshalb vermutlich auch immer geahndet werden. |

 

... oder zeigt tatsächlich auch mal fälschlicherweise <_<.

 

Und wieder einer, der gerne mal was schreibt, ohne sich auszukennen.

 

 

 

Und wieder mal ein Dummfasler. Ich gehe von den TEs aus die sich 1000% sicher sind da war :angry2:. Gerade weil das Gerät starr auf 79 eingestellt ist und keine Verbindung zur VBA besteht (mit der der Landkreis auch nichts zu tun hat) soll der TE das ruhig mal hinterfragen. Ein Widerspruch ist allein schon wegen dem nicht berechtigten Vorsatzvorwurf der Kommunalabzocker lohnenswert.

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Hallo "StefanDerrick"!

Danke für die klare (und leider auch ernüchternde) Einschätzung deinerseits! Wahrscheinlich hast Du Recht und ich habe das Teil übersehen. Ich kann das nur überhaupt nicht fassen, weil ich echt defensiv gefahren bin und der festen Überzeugung bin/ war(?), dass ich mit 120 km/h auf der legalen Seite war. Ich war bisher voller Inbrunst der Überzeugung mich gegen diese Nummer wehren zu müssen, weil ich mich echt ungerecht behandelt gefühlt habe. Aber wenn ich das alles hier so lese (auch die anderen Beiträge im Forum), sind die Chancen sehr gering. Was natürlich der absolute Hammer ist, ist der Vorwurf der Vorsätzlichkeit!! Das ich vorsätzlich schonmal 18 oder 19 km zu schnell fahre, mag vorkommen, aber wie bescheuert muss ich sein um 62 vorsätzlich zu fahren! Das ist doch unlogisch. Wenigstens dagegen möchte ich mich wehren! Obwohl 2 Monate Fahrverbot für etwas, was ich nicht absichtlich getan habe ist schon heftig!!

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Und wieder mal ein Dummfasler. Ich gehe von den TEs aus die sich 1000% sicher sind da war <_<. Gerade weil das Gerät starr auf 79 eingestellt ist und keine Verbindung zur VBA besteht (mit der der Landkreis auch nichts zu tun hat) soll der TE das ruhig mal hinterfragen. Ein Widerspruch ist allein schon wegen dem nicht berechtigten Vorsatzvorwurf der Kommunalabzocker lohnenswert.

 

Es nützt gar nichts, wenn Du bar jeder Ahnung andere als Dummfasler bezeichnest und ansonsten nur Blödsinn schreibst. Es ist eben so wie es ist: unmittelbar vor der Messstelle kann gar nicht 120 angezeigt werden, weil das ganz einfach aufgrund der konstruktiven Gestaltung der Anlage technisch ausgeschlossen ist. Das ändert sich auch dann nicht, wenn zwar vollkommen unwissende, aber selbstbewusste Typen wie Du was anderes schreiben oder sich andere sicher sind, sie hätten dort 120 gesehen.

 

Aber es ist vermutlich aussichtslos, sich mit solchen hoch qualifizierten Leuten wie Dir zu streiten. Die sind in der Regel nämlich selbst dann noch der Meinung, dass im Recht sind, wenn sie behaupten dass eins und eins drei ergibt.

 

Lassen wir es also dabei. Es reicht ja auch, wenn die hier Gemessenen wissen, dass sie den Schaltzustand der Verkehrsbeeinflussungsanlage zum Messzeitpunkt erfragen können.

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jetzt streitet euch doch nicht wegen mir......! was ich ja immer ganz zweifehaft finde ist, dass dann irgendein elektronisch erstelltes protokoll als beweis gilt. ich arbeite selbst mit elektronischen geräten, die ihre fehler selber protokollieren sollen. wenn ich denke wie oft ein fehler tatsächlich aufgetreten ist, sich aber im fehlerprotokoll nicht finden lässt. aber das ist wahrscheinlich zu weit her gerholt.......!

 

Ein Bekannter von mir hat sich im Sommer einen AMG Mercedes gekauft. Um die Vmax Aufhebung zu erhalten, hat er ein Fahrertraining auf dem Nürburgring absolviert. Passenderweise war zu dieser Gelegenheit auch ein Rechtsanwalt geladen, welcher einen Vortrag über Verkehrsrecht etc. gehalten hat. Er hat sich dann auch als Experte für das Abwenden von Fahrverboten etc. angdient. Lt. eigener Aussage, gelänge es ihm in 90 % der Fälle per Gutachten Geschwindigkeitsmessungen zu widerlegen. Was ist denn von sowas zu halten? Ich hatte meinen örtlichren Anwalt gebeten, diesen Anwalt zwecks Unterstützung zu kontaktieren....

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Und wieder mal ein Dummfasler. Ich gehe von den TEs aus die sich 1000% sicher sind da war :angry2:. Gerade weil das Gerät starr auf 79 eingestellt ist und keine Verbindung zur VBA besteht (mit der der Landkreis auch nichts zu tun hat) soll der TE das ruhig mal hinterfragen. Ein Widerspruch ist allein schon wegen dem nicht berechtigten Vorsatzvorwurf der Kommunalabzocker lohnenswert.

 

Es nützt gar nichts, wenn Du bar jeder Ahnung andere als Dummfasler bezeichnest und ansonsten nur Blödsinn schreibst. Es ist eben so wie es ist: unmittelbar vor der Messstelle kann gar nicht 120 angezeigt werden, weil das ganz einfach aufgrund der konstruktiven Gestaltung der Anlage technisch ausgeschlossen ist. Das ändert sich auch dann nicht, wenn zwar vollkommen unwissende, aber selbstbewusste Typen wie Du was anderes schreiben oder sich andere sicher sind, sie hätten dort 120 gesehen.

 

Aber es ist vermutlich aussichtslos, sich mit solchen hoch qualifizierten Leuten wie Dir zu streiten. Die sind in der Regel nämlich selbst dann noch der Meinung, dass im Recht sind, wenn sie behaupten dass eins und eins drei ergibt.

 

Lassen wir es also dabei. Es reicht ja auch, wenn die hier Gemessenen wissen, dass sie den Schaltzustand der Verkehrsbeeinflussungsanlage zum Messzeitpunkt erfragen können.

 

Ich korrigiere: Dummfasler mit Leseschwäche

 

Wäre mir neu felsenfest behauptet zu haben <_< wären möglich <_<, selbst wenn bin ich auf keine dummfaselnden Schlaumeier angewiesen - ich würde erstmal selbst nachsehen http://g.co/maps/z3njy

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jetzt streitet euch doch nicht wegen mir......! was ich ja immer ganz zweifehaft finde ist, dass dann irgendein elektronisch erstelltes protokoll als beweis gilt. ich arbeite selbst mit elektronischen geräten, die ihre fehler selber protokollieren sollen. wenn ich denke wie oft ein fehler tatsächlich aufgetreten ist, sich aber im fehlerprotokoll nicht finden lässt. aber das ist wahrscheinlich zu weit her gerholt.......!

 

Ein Bekannter von mir hat sich im Sommer einen AMG Mercedes gekauft. Um die Vmax Aufhebung zu erhalten, hat er ein Fahrertraining auf dem Nürburgring absolviert. Passenderweise war zu dieser Gelegenheit auch ein Rechtsanwalt geladen, welcher einen Vortrag über Verkehrsrecht etc. gehalten hat. Er hat sich dann auch als Experte für das Abwenden von Fahrverboten etc. angdient. Lt. eigener Aussage, gelänge es ihm in 90 % der Fälle per Gutachten Geschwindigkeitsmessungen zu widerlegen. Was ist denn von sowas zu halten? Ich hatte meinen örtlichren Anwalt gebeten, diesen Anwalt zwecks Unterstützung zu kontaktieren....

 

Zunächst sollten die sich mal dem Vorsatzvorwurf auseinandersetzen, nicht weil der gemessene Wert dafür zu hoch wäre sondern weil es sich um eine normale Autobahn handelt die noch nicht zu Ende war und es bis auf diese Schilderbrücke nach der letzten Auffahrt kein weiteres Tempolimitschild gibt.

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Exact, zu diesem Zeitpunkt gabs dafür aber Blech http://g.co/maps/kqhfm.

 

Um sicherzugehen: Ein solches Schild kann sich definitiv nicht zu <_< verwandeln.

Jetzt werfe ich mal ein.

 

Ja, da steht Blech, aber steht das Blech auch da wo es eigentlich hingehört?

 

Das linke Schild ist zwar sehr dekorativ, aber rechtlich nicht vorhanden. Das rechte Schild würde ich als Fahrer, der unter der Schilderbrücke durch will, der Abbiegerspur zuordnen.

 

MfG.

 

hartmut

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puuuuhhhhh.....ich glaube, das ganze wird schwierig! Aber dass das Ganze als Falle angelegt ist, ergibt sich ja schon aus der Tatsache, dass ohne weitere Vorabreduzierungen von 120 auf 70 reduziert wird. An den meisten anderen Stellen wird erstmal auf 100 und dann auf 80 oder so reduziert....! Ich bestreite garnicht, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung hier sinnvoll ist, die Autobahn ist zu Ende, es kommt eine Kurve und ich glaube eine Ampel....! Aber warum nimmt man die Fahrt nicht langsam raus, sondern macht nur ein einsames Schild. Die Geschwindigkeitsreduzierung ist richtig und sinnvoll, aber so ausgeführt, dass die Kasse klingelt. Wenn es wirklich nur darum gehen würde, Unfälle zu vermeiden hätte man das anders gemacht!

 

Gibt es das Blech auch heute noch??

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Und wieder mal ein Dummfasler. Ich gehe von den TEs aus die sich 1000% sicher sind da war <_<.
Du meinst solche wie die, die hier regelmäßig auftauchen und sich a-b-s-o-l-u-t sicher sind, nienienieniemalsnicht so bzw. zu schnell gefahren zu sein (und nein, ich meine jetzt nicht den TE)? Wo also die Messprotokolle gefälscht, das identifzierende Foto reinmontiert und die dort angeblich seit Jahren stehenden Schilder garantiert erst nachträglich hingestellt worden sind?

 

Ein Widerspruch ist allein schon wegen dem nicht berechtigten Vorsatzvorwurf der Kommunalabzocker lohnenswert.
Du bist sicher Verkehrsrechtsanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung, daß Du hier so locker über den Vorsatzvorwurf urteilen kannst, richtig?
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Und wieder mal ein Dummfasler. Ich gehe von den TEs aus die sich 1000% sicher sind da war <_<.
Du meinst solche wie die, die hier regelmäßig auftauchen und sich a-b-s-o-l-u-t sicher sind, nienienieniemalsnicht so bzw. zu schnell gefahren zu sein (und nein, ich meine jetzt nicht den TE)? Wo also die Messprotokolle gefälscht, das identifzierende Foto reinmontiert und die dort angeblich seit Jahren stehenden Schilder garantiert erst nachträglich hingestellt worden sind?

 

 

 

Ein Widerspruch ist allein schon wegen dem nicht berechtigten Vorsatzvorwurf der Kommunalabzocker lohnenswert.
Du bist sicher Verkehrsrechtsanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung, daß Du hier so locker über den Vorsatzvorwurf urteilen kannst, richtig?

 

Die meisten sind beratungsresistent und wer sich sicher ist darf es doch auch bleiben!?

Da mir die Stelle bekannt und die Örtlichkeit im Kartierungsdienst ausreichend dargestellt ist: JA!

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Ich korrigiere: Dummfasler mit Leseschwäche

 

Wäre mir neu felsenfest behauptet zu haben :angry2: wären möglich <_<, selbst wenn bin ich auf keine dummfaselnden Schlaumeier angewiesen - ich würde erstmal selbst nachsehen http://g.co/maps/z3njy

Zu Teil 1 sage ich mal nichts, der spricht für sich selbst und das Niveau des Verfassers.

 

Zu Teil2: auch wenn Interpunktion eine Deiner wenigen Schwächen ist und es die Lesbarkeit Deiner Ergüsse nicht unbedingt fördert, kann man Deine Äußerung, Du würdest Dich an den zahlreichen unschuldigen Mitbürgern orientieren, die hier 120 gesehen haben, nur schwerlich anders deuten.

 

Da ändert auch das Bild eines Verkehrszeichens, das es seit der Inbetriebnahme der Anlage nicht mehr gibt, gar nichts.

 

Du erkennst, dass Du Mist geschrieben hast und anstatt das einzugestehen, versuchst Du das mit noch größerem Mist wieder geradezuschwadronieren. Ist Dir das nicht zu doof? Und vor allem: worum geht´s Dir eigentlich?

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Ich korrigiere: Dummfasler mit Leseschwäche

 

Wäre mir neu felsenfest behauptet zu haben :angry2: wären möglich <_<, selbst wenn bin ich auf keine dummfaselnden Schlaumeier angewiesen - ich würde erstmal selbst nachsehen http://g.co/maps/z3njy

Zu Teil 1 sage ich mal nichts, der spricht für sich selbst und das Niveau des Verfassers.

 

Zu Teil2: auch wenn Interpunktion eine Deiner wenigen Schwächen ist und es die Lesbarkeit Deiner Ergüsse nicht unbedingt fördert, kann man Deine Äußerung, Du würdest Dich an den zahlreichen unschuldigen Mitbürgern orientieren, die hier 120 gesehen haben, nur schwerlich anders deuten.

 

Da ändert auch das Bild eines Verkehrszeichens, das es seit der Inbetriebnahme der Anlage nicht mehr gibt, gar nichts.

 

Du erkennst, dass Du Mist geschrieben hast und anstatt das einzugestehen, versuchst Du das mit noch größerem Mist wieder geradezuschwadronieren. Ist Dir das nicht zu doof? Und vor allem: worum geht´s Dir eigentlich?

 

Natürlich muss so ein Vortag von einem kommen der sonst auch nur belangloses Geschwafel liefert, so gesehen muss ich dich jetzt nicht fragen ob dir das zu doof ist.

Gottseidank rechtfertigt (zumindest für den nächsten Idioten) meine schreckliche Interpunktion deinen Dünnpfiff.

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...auch diese souveräne Stellungnahme kann man wieder so stehenlassen, ohne sie zu kommentieren. Wenn Dir nichts mehr einfällt (wobei Dir ja eigentlich von Anfang an nichts eingefallen ist, zumindest nichts sinnvolles), pöbelst Du einfach rum und beschimpfst andere. Toller Auftritt!

 

Wenn ich lese, wie schnell in anderen threads Verwarnungen ausgesprochen werden, wundere ich mich ohnehin, was Du Dir so alles erlauben darst...

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Die meisten sind beratungsresistent und wer sich sicher ist darf es doch auch bleiben!?
Und was hat das nun mit dem zu tun, was Du oben geschrieben hast? <_<

 

Da mir die Stelle bekannt und die Örtlichkeit im Kartierungsdienst ausreichend dargestellt ist: JA!
Okaaay, Du bist also schon mal kein Anwalt.

 

Obwohl 2 Monate Fahrverbot für etwas, was ich nicht absichtlich getan habe ist schon heftig!!
Wenn ich mich nicht völlig täusche, führt der Vorsatzvorwurf nur zu einer Erhöhung des Bußgeldes. Anders ausgedrückt: das Fahrverbot beträgt auch bei Fahrlässigkeit zwei Monate.
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Lt. eigener Aussage, gelänge es ihm in 90 % der Fälle per Gutachten Geschwindigkeitsmessungen zu widerlegen. Was ist denn von sowas zu halten?

Ich wuerde diese Aussage mal aehnlich einordnen wie die, dass der Weisse Riese weisser waescht als Persil...... <_<

 

[mod]

[.....]

 

[.....]

Meine Herren, kriegt Euch mal wieder ein, bitte!

[/mod]

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Hilfreich wäre vielleicht eine Anfrage beim Verantwortlichen für die Verkehrsbeeinflussungsanlage, der RVZL (Regionale VerkehrsLeitZentrale) bei der Bezirksregierung in Arnsberg, Tel. 02931-82-0.

Dort kann jedermann erfahren, wann die Anlage welche Höchstgeschwindigkeit anzeigte. Oder ob sie überhaupt in Betrieb war. Auch Monate rückwirkend! Die Anwort (Protokoll der jeweiligen Geschwindigkeitsanzeige - auch in einem Zeitrahmen, wenn man z.B. die Uhrzeit des Verstosses nicht genau kennt) erhält man kostenlos per email oder Fax. Einfach nur anrufen oder per email kontaktieren!

 

Die Blitzanlage soll übrigens nicht mit der Verkehrsbeeinflussungsanlage gekoppelt sein. Es werde grundsätzlich erst ab 70 km/h geblitzt - egal, was die Leuchtschilder anzeigen! Und wenn diese z.B. 80 km/h anzeigen, wäre das bei einer zur Last gelegten Geschwindigkeit von 92 km/h äußerst wichtig, wenn der EN-Kreis hier 70 km/h anstatt 80 km/h zu Grunde gelegt!

Aber zur Koppelung oder Nichtkoppelung beider Anlagen liegen mir (noch) keine absolut zuverlässsigen Informationen vor!

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Hilfreich wäre vielleicht eine Anfrage beim Verantwortlichen für die Verkehrsbeeinflussungsanlage, der RVZL (Regionale VerkehrsLeitZentrale) bei der Bezirksregierung in Arnsberg, Tel. 02931-82-0.

Dort kann jedermann erfahren, wann die Anlage welche Höchstgeschwindigkeit anzeigte. Oder ob sie überhaupt in Betrieb war. Auch Monate rückwirkend! Die Anwort (Protokoll der jeweiligen Geschwindigkeitsanzeige - auch in einem Zeitrahmen, wenn man z.B. die Uhrzeit des Verstosses nicht genau kennt) erhält man kostenlos per email oder Fax. Einfach nur anrufen oder per email kontaktieren!

 

Die Blitzanlage soll übrigens nicht mit der Verkehrsbeeinflussungsanlage gekoppelt sein. Es werde grundsätzlich erst ab 70 km/h geblitzt - egal, was die Leuchtschilder anzeigen! Und wenn diese z.B. 80 km/h anzeigen, wäre das bei einer zur Last gelegten Geschwindigkeit von 92 km/h äußerst wichtig, wenn der EN-Kreis hier 70 km/h anstatt 80 km/h zu Grunde gelegt!

Aber zur Koppelung oder Nichtkoppelung beider Anlagen liegen mir (noch) keine absolut zuverlässsigen Informationen vor!

 

Teil 1: Sehr guter Tipp! Die Nachfrage erspart blödsinnige und begünstigt sinnvolle Einsprüche.

 

Teil 2: Die Traffistar-Anlage soll übrigens nicht nur nicht mit der VBA gekoppelt sein, sie ist es tatsächlich definitiv zu 100% absolut sicher nicht.

 

Teil 3: Ist es tatsächlich so schwer zu glauben, dass die Schilderbrücke unmittelbar vor der Messstelle (Anzeigenquerschnitt 28) keine anderen Geschwindigkeiten als 70, 60 oder 40 anzeigen kann? 80 sind nur an der davorliegenden (ca 1 km vor der Messstelle, Anzeigenquerschnitt 26) möglich. Wer´s immer noch nicht glauben will, kann sich ja die Protokolle kommen lassen. Jetzt weiß man ja, wie man de anfordern kann.

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Zitat:

Teil 3: Ist es tatsächlich so schwer zu glauben, dass die Schilderbrücke unmittelbar vor der Messstelle (Anzeigenquerschnitt 28) keine anderen Geschwindigkeiten als 70, 60 oder 40 anzeigen kann?

 

Ich wollte es auch nicht glauben, aber am 2.12. wurden bei nahezu 0 Verkehrsaufkommen 80 angezeigt, und zwar auf beiden Schilderbrücken!

(dachte zunächst es wären 60 gewesen, aber mein Beifahrer bestätigte, dass an der 2. Brücke tatsächlich 80 angezeigt wurden!

Nach der Messstrecke folgt später ein fest installliertes 60er Schild - und man hat Zeit genug, um von 80 auf 60 runterzugehen!

 

Ich kann mir andererseits aber auch nicht vorstellen, dass der EN-Kreis ab 70 blitzt, wenn 80 angezeigt werden können!

 

Die Geschwindigkeitsbegrenzung an dieser Stelle halte ich übrigens für absolut notwendig!

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Aaaahhh jaaaa...da hat also eine LED-Anzeige, deren Matrix gar nicht 80 anzeigen kann und die zudem von dem Verkehrsrechner auch nie mit 80 angesteuert wird, 80 angezeigt. Fordert mal die Protokolle an (die übrigens die Rückmeldungen der Elemente enthalten und damit den effektiv angezeigten Zustand), dann seht Ihr, dass das Unsinn ist. Ich hoffe, dass Ihr ansonsten nicht unter solchen Wahrnehmungsstörungen leidet...

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Aaaahhh jaaaa...da hat also eine LED-Anzeige, deren Matrix gar nicht 80 anzeigen kann und die zudem von dem Verkehrsrechner auch nie mit 80 angesteuert wird, ........

Das weisst Du so genau - woher? :60:

 

Von dem für die Technik der Anlage zuständigen Mitarbeiter von Straßen NRW. Ich behaupte doch nicht einfach irgendetwas, ohne es zu wissen. Mir zumindest wäre das einfach hochpeinlich, wenn mir ein anderer zeigen könnte, dass ich Unsinn behauptet habe und ich dann - mangels Argumenten - in die Pöbelschiene verfallen würde. Also schreibe ich generell nur dann etwas, wenn ich es weiß (und nicht glaube es zu wissen, meine, ahne, schlussfolgere etc.). Wbei ich oftmals den Eindruck habe, dass - unabhängig von wem sie stammen - gerade die fachlich fundierten Aussagen angegriffen werden, weil sie nicht ins Weltbild der Mehrheit passen.

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Aaaahhh jaaaa...da hat also eine LED-Anzeige, deren Matrix gar nicht 80 anzeigen kann und die zudem von dem Verkehrsrechner auch nie mit 80 angesteuert wird, ........

Das weisst Du so genau - woher? :60:

 

Von dem für die Technik der Anlage zuständigen Mitarbeiter von Straßen NRW. Ich behaupte doch nicht einfach irgendetwas, ohne es zu wissen. Mir zumindest wäre das einfach hochpeinlich, wenn mir ein anderer zeigen könnte, dass ich Unsinn behauptet habe und ich dann - mangels Argumenten - in die Pöbelschiene verfallen würde. Also schreibe ich generell nur dann etwas, wenn ich es weiß (und nicht glaube es zu wissen, meine, ahne, schlussfolgere etc.). Wbei ich oftmals den Eindruck habe, dass - unabhängig von wem sie stammen - gerade die fachlich fundierten Aussagen angegriffen werden, weil sie nicht ins Weltbild der Mehrheit passen.

 

Ach, im Rahmen der üblichen Dummfaslerei würde bestimmt niemand was sagen.

 

Wie man an den oben verlinkten Bildern sieht sind mehr als 99 garantiert nicht möglich. Wenn jemand was anderes gesehen hat lass ich es so stehen (dem TE würden eh nur Fakten helfen).

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Ach, im Rahmen der üblichen Dummfaslerei würde bestimmt niemand was sagen.

 

Wie man an den oben verlinkten Bildern sieht sind mehr als 99 garantiert nicht möglich. Wenn jemand was anderes gesehen hat lass ich es so stehen (dem TE würden eh nur Fakten helfen).

 

 

Ah, der Herr aus Vulgarien ist wieder da und belebt die Diskussion mit seinen wie immer sprachlich ausgefeilten und vor Sachverstand förmlich überbordenden Äußerungen. Solche "Fakten" sind das Letzte, was der TE braucht.

 

Deine Äußerung zeigt nur wieder, dass Du keine Ahnung hast. Aus den verlinkten Bildern folgt nämlich mitnichten, dass die Anzeige nicht mehr als 99 anzeigen kann. Mag für Deinen überragenden Verstand vielleicht nicht zu begreifen sein, aber wenn es eine Vollmatrixanzeige wäre, könnte sie jedes Zeichen und jede Zahl, also auch 100 oder 120 anzeigen. Ist aber keine sondern eine selektiv belegte Matrix, und daher geht eben weder 80 noch 99. Nur 70, 60 und 40.

 

Man kann wohl davon ausgehen, dass langsam jeder merkt, wen Du mit Dummfasler die ganze Zeit meinst. Soviel Selbsterkenntnis hätte ich Dir gar nicht zugetraut....

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Also hier die Aussage der RVLZ Arnsberg:

 

Die Leuchtzeichen der VBA unmittelbar vor der Messstrecke zeigen maximal 70 km/h an.

 

Denke, darüber bedarf es nun keiner weiteren Diskussion.

 

Wie bereits gesagt, kann jeder , also nicht nur Behörden oder Rechtsanwälte, um ein Protokoll über die Anzeigen der VBA bitten:

 

http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/r/rvlz/index.php

 

Am besten per email - die Antwort folgt innerhalb kürzester Zeit - und man hat's dann auch schriftlich (Word/ExcelDatei).

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Ach, im Rahmen der üblichen Dummfaslerei würde bestimmt niemand was sagen.

 

Wie man an den oben verlinkten Bildern sieht sind mehr als 99 garantiert nicht möglich. Wenn jemand was anderes gesehen hat lass ich es so stehen (dem TE würden eh nur Fakten helfen).

 

 

Ah, der Herr aus Vulgarien ist wieder da und belebt die Diskussion mit seinen wie immer sprachlich ausgefeilten und vor Sachverstand förmlich überbordenden Äußerungen. Solche "Fakten" sind das Letzte, was der TE braucht.

 

Deine Äußerung zeigt nur wieder, dass Du keine Ahnung hast. Aus den verlinkten Bildern folgt nämlich mitnichten, dass die Anzeige nicht mehr als 99 anzeigen kann. Mag für Deinen überragenden Verstand vielleicht nicht zu begreifen sein, aber wenn es eine Vollmatrixanzeige wäre, könnte sie jedes Zeichen und jede Zahl, also auch 100 oder 120 anzeigen. Ist aber keine sondern eine selektiv belegte Matrix, und daher geht eben weder 80 noch 99. Nur 70, 60 und 40.

 

Man kann wohl davon ausgehen, dass langsam jeder merkt, wen Du mit Dummfasler die ganze Zeit meinst. Soviel Selbsterkenntnis hätte ich Dir gar nicht zugetraut....

 

Ob jeder sich die Zeit nimmt überhaupt deinen Rotz zu lesen?

Wird mir ohnehin zu blöd - XXXXXXXXXXX wie dich muss man sich virtuell nicht antun.

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Viellcit sollte man sachlich bleiben........

 

Das Beste, was ich dem Themenstarter raten kann:

 

Bei der RVLZ Arnsberg nachfragen!

 

Von dort bekommt er eine verbindliche Auskunft über den Zustand (in Betrieb oder nicht in Betrieb) der Anlage und die angezeigte Höchstgeschwindigkeit. Am besten ein Zeitfenster angeben, wenn die genaue Uhrzeit des "Geblitztwerdens" nicht bekannt ist!

 

Erspart vielleicht unötigen und vermeidbaren Stress mit Behörden - und Geld!

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Ob jeder sich die Zeit nimmt überhaupt deinen Rotz zu lesen?

Wird mir ohnehin zu blöd - XXXXXXXXXXX wie dich muss man sich virtuell nicht antun.

 

Keine Ahnung. Aber wer das tut, erfährt zumindest was Brauchbares.

 

Auf Deinen Niveau möchte ich nicht fachlich und erst recht nicht umgangsmäßig diskutieren. Aus meiner Sicht ist es nämlich primitiv, immer nur rumzupöbeln, anstatt wenigstens gelegentlich mal was Konstruktives beizutragen. Aber für Letzeres bracht es eben Wissen und vermutlich hat inzwischen jeder gemerkt, wie viel Du davon besitzt.

 

Da ist schon klar, dass Du nicht mehr kannst, als andere primitiv beschimpfen. Zumal das hier ja offensichtlich erlaubt ist. Aber vielleicht sind die Moderatorten ja einfach Menschenfreunde und wissen, dass so Typen wie Du einfach keine andere Form kennen, sich mitzuteilen.

 

Übrigens: Deine persönlichen Angriffe stören mich nicht. Du tust mir einfach nur leid.

 

Bei der RVLZ Arnsberg nachfragen!

 

Erspart vielleicht unötigen und vermeidbaren Stress mit Behörden - und Geld!

 

Dem ist nicht hinzuzufügen. Und hätten das hier mal einige gemacht und darüber berichtet, müsste man auch nicht stundenlang rumerzählen, dass an der VBA vor der Messstelle eben nur 70, 60 oder 40 angezeigt wird.

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Ah, der Herr aus Vulgarien ist wieder da und belebt die Diskussion mit seinen wie immer sprachlich ausgefeilten und vor Sachverstand förmlich überbordenden Äußerungen. Solche "Fakten" sind das Letzte, was der TE braucht.

 

Deine Äußerung zeigt nur wieder, dass Du keine Ahnung hast. Aus den verlinkten Bildern folgt nämlich mitnichten, dass die Anzeige nicht mehr als 99 anzeigen kann. Mag für Deinen überragenden Verstand vielleicht nicht zu begreifen sein, aber wenn es eine Vollmatrixanzeige wäre, könnte sie jedes Zeichen und jede Zahl, also auch 100 oder 120 anzeigen. Ist aber keine sondern eine selektiv belegte Matrix, und daher geht eben weder 80 noch 99. Nur 70, 60 und 40.

 

Man kann wohl davon ausgehen, dass langsam jeder merkt, wen Du mit Dummfasler die ganze Zeit meinst. Soviel Selbsterkenntnis hätte ich Dir gar nicht zugetraut....

 

Also sie kann eigentlich schon aber wenn sie was anderes wäre könnte sie es acuh, das ist sie aber eigentlich nicht. Also Sorry, das ist wirklich nur sinnloses Gestammel!

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Ob jeder sich die Zeit nimmt überhaupt deinen Rotz zu lesen?

Wird mir ohnehin zu blöd - XXXXXXXXXXX wie dich muss man sich virtuell nicht antun.

 

Keine Ahnung. Aber wer das tut, erfährt zumindest was Brauchbares.

 

Auf Deinen Niveau möchte ich nicht fachlich und erst recht nicht umgangsmäßig diskutieren. Aus meiner Sicht ist es nämlich primitiv, immer nur rumzupöbeln, anstatt wenigstens gelegentlich mal was Konstruktives beizutragen. Aber für Letzeres bracht es eben Wissen und vermutlich hat inzwischen jeder gemerkt, wie viel Du davon besitzt.

 

Da ist schon klar, dass Du nicht mehr kannst, als andere primitiv beschimpfen. Zumal das hier ja offensichtlich erlaubt ist. Aber vielleicht sind die Moderatorten ja einfach Menschenfreunde und wissen, dass so Typen wie Du einfach keine andere Form kennen, sich mitzuteilen.

 

Übrigens: Deine persönlichen Angriffe stören mich nicht. Du tust mir einfach nur leid.

 

Bei der RVLZ Arnsberg nachfragen!

 

Erspart vielleicht unötigen und vermeidbaren Stress mit Behörden - und Geld!

 

Dem ist nicht hinzuzufügen. Und hätten das hier mal einige gemacht und darüber berichtet, müsste man auch nicht stundenlang rumerzählen, dass an der VBA vor der Messstelle eben nur 70, 60 oder 40 angezeigt wird.

 

Mir tun neben dir in erster Linie die Leute leid die im echten Leben mit dir zu tun haben müssen - natürlich stört mich dein Geschwafel hier im Grunde nicht.

 

Ich hoffe auch der TE kann hier irgendwann mal von Ergebnissen berichten, #2 war mit der Äußerung dort wären :60: möglich die Aufforderung mal nachzuforschen als mir noch nicht bekannt war dass der Kasperlverein hier auch einen Account hat.

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.....
Bei der RVLZ Arnsberg nachfragen!

 

Erspart vielleicht unötigen und vermeidbaren Stress mit Behörden - und Geld!

 

Dem ist nicht hinzuzufügen. Und hätten das hier mal einige gemacht und darüber berichtet, müsste man auch nicht stundenlang rumerzählen, dass an der VBA vor der Messstelle eben nur 70, 60 oder 40 angezeigt wird.

 

Tja, jeder sieht alles aus seiner persönlichen Sicht - und kann sich irren! Wie ich, denn in meinem Fall erfolgte die 80er Anzeige tatsächlich durch die davorliegende VBA, nicht durch die letzte VBA vor der Messstrecke....... mea culpa!

Ich denke, man sollte hier nicht einander beschimpfen und niedermachen. Damit wird den Ratsuchenden im Forum nicht geholfen. Und bei "Rechtsratschlägen" sollte man ganz besonders vorsichtig sein - es sei denn, man ist Verkehrsrechtler oder Fachanwalt für Verkehrsrecht. Und selbst bei 3 Juristen gibts mitunter 4 verschiedene Meinungen......

 

Daher sollte man hier mögliche Lösungen aufzeigen und Stellen benennen, die dem Ratsuchenden weiterhelfen könnten - ihm allerdings nicht nur eine Bestätigung, sondern auch eine persönliche Fehleinschätzung attestieren können! :-) Und selbst eine "negative" Auskunft hat einen Vorteil: ein unnötiger Diskussionspunkt weniger, keine Vermutungen mehr, sondern Fakten....

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Also hier die Aussage der RVLZ Arnsberg:

 

Die Leuchtzeichen der VBA unmittelbar vor der Messstrecke zeigen maximal 70 km/h an.

 

Sag ich doch schon ewig. Es kommt nur leider abgesehen von rühmlichen Ausnahmen wie Dir keiner auf die Idee, das mal zu verifizieren. Selbst wenn es so einfach möglich ist wie in dem Fall.

 

Vor dem Hintergrund ist es schon merkwürdig, dass hier einfach erzählt wird, man habe dort 80 der gar 120 gesehen. Und wenn man versucht, zu erklären, warum das nicht geht, wird man noch von Leuten angepöbelt, die nicht mal dazu in der Lage sind, einen vernünftigen deutschen Satz zu schreiben.

 

Liegt es eigentlich außerhalb des Vorstellungsvermögens, dass es tatsächlich Leute gibt, die sich mit der Thematik tatsächlich regelmäßig auseinandersetzen und dementsprechend auch ohne eine Nachfrage in Arnsberg beurteilen können, wie die Anlage geschaltet ist? Und Solche Leute kommen bestimmt nicht auf die Idee, irgendetwas zu behaupten, ohne genau zu wissen, dass es den Tatsachen entspricht.

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Zitat lutzernst:

Mein Anwalt und ein befreundeter Polizist sind der Meinung, dass ein Zeuge das einzige hilfreiche Mittel wäre

 

Wenn dem so ist, so stellt sich die Frage, ob du den "richtigen" Anwalt hast. Wenn ihm mehr dazu nicht einfällt....

Es gibt z.B. Anwälte, die bei der RVLZ anfragen und von den Behörden Beschilderungungpläne anfordern und prüfen etc. - und nicht nur einen Blick ins Gesetzbuch und Gesetzeskommentare werfen!

Und Polizisten fragen - bringt nichts außer Verwirrung. Weil Polizisten eben keine Verkehrsrechtler/Juristen sind - und dies auch nicht sein brauchen/sollen.

Was Du brauchst, ist eine Vertretung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts, der auf diesem Gebiet topfit ist!

Ich habe zwar recht wenig mit Verkehrsverstößen zu tun, aber wenn, dann gibts für mich nur einen einzigen Anwalt. Und zwar einen, der nicht nur Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, sondern der seit zig Jahren ausschließlich auf diesem Gebiet tätig ist. Er hat sein Hobby (Verkehrswesen/-recht) zu seinem Beruf gemacht. Eines kann er allerdings nicht: Wunder vollbringen!

Tipp: mach dich schlau, welcher Anwalt z.b. die örtlichen Verkehrsbetriebe berät/vertritt. Bei denen fallen jede Menge verkehrsrechtlicher Fragen verschiedenster Art an - und sie haben i.d.R. die besten Anwälte, um Ansprüche anderer abzuwehren und eigene durchzusetzen, sofern es um verkehrsrechtliche Angelegenheiten geht. Ferner sollte der Anwalt einen sehr guten und vor allem vertrauensvollen Kontakt zu den Behörden (SVA, Polizei, Justiz) haben und dort einen sehr guten Ruf genießen.

 

Einen Anwalt, der neben Verkehrsrecht auch noch Familienrecht und Strafrecht im Programm hat, würde ich daher nicht unbedingt empfehlen.

Und auch keinen, der bei Behörden und Justiz trotz schwacher Argumente auf den Putz haut! Also keinen Keulenschwinger, sondern einen Diplomaten!

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Also hier die Aussage der RVLZ Arnsberg:

 

Die Leuchtzeichen der VBA unmittelbar vor der Messstrecke zeigen maximal 70 km/h an.

 

Sag ich doch schon ewig. Es kommt nur leider abgesehen von rühmlichen Ausnahmen wie Dir keiner auf die Idee, das mal zu verifizieren. Selbst wenn es so einfach möglich ist wie in dem Fall.

 

Vor dem Hintergrund ist es schon merkwürdig, dass hier einfach erzählt wird, man habe dort 80 der gar 120 gesehen. Und wenn man versucht, zu erklären, warum das nicht geht, wird man noch von Leuten angepöbelt, die nicht mal dazu in der Lage sind, einen vernünftigen deutschen Satz zu schreiben.

 

Liegt es eigentlich außerhalb des Vorstellungsvermögens, dass es tatsächlich Leute gibt, die sich mit der Thematik tatsächlich regelmäßig auseinandersetzen und dementsprechend auch ohne eine Nachfrage in Arnsberg beurteilen können, wie die Anlage geschaltet ist? Und Solche Leute kommen bestimmt nicht auf die Idee, irgendetwas zu behaupten, ohne genau zu wissen, dass es den Tatsachen entspricht.

 

Runde Mitleid an alle leidgeplagten Dummfasler.

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Und auch keinen, der bei Behörden und Justiz trotz schwacher Argumente auf den Putz haut! Also keinen Keulenschwinger, sondern einen Diplomaten!

 

Ich würde bei solchen Sachen versuchen, einen versierten Sachverständigen zu finden, der sich die Sache zum Pauschalpreis kurz anschaut und mir nur dann was Schriftliches gibt, wenn er fundierte Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Messung hat und effektive Mängel aufzeigen kann. Während solche Mängel beispielsweise bei ProViDa-Messungen schon öfter mal festzustellen sind, gibt es bei einer solchen Traffistar S330-Anlage wie auf der A 46 - wenn die VBA in Betrieb war und dem Anlagenbetreiber nicht alles egal ist - technisch eigentlich keine Ansatzpunkte, um die Messung anzugreifen. Und das ist letztendlich der ausschlaggebende Punkt.

 

Wenn einmal ein Sachverständiger im Auftrag des Gerichts die Messung geprüft und bestätigt hat, was bei Einsprüchen nicht unüblich ist, dann müsste der Anwalt schon zaubern können oder einem vollkommen unerfahrenen Sachverständigen gegenübersitzen, den er verunsichern kann. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen, ebensowenig wie auf "gutachterliche Erstbewertungen" für Betroffene, wo ein Sachverständiger subjektive Zweifel an einem Messverfahren anmeldet und suggeriert, das würde reichen, um eine Messung zu verwerfen.

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[....]

[mod]

Ich bat weiter oben beide Herren darum, sich mal wieder ein zu kriegen, hier mache ich es jetzt direkt und sage Dir: Entweder traegst Du was zum Thema bei, oder aber schweigst ganz einfach. Deine sachlich unfundierte Herummotzerei ist keineswegs zielfuehrend! Du darfst Dich hiermit also als virtuell abgewatscht betrachten!

[/mod]

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