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Blitzen Von Hinten Im Landkreis Harburg


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  • 3 weeks later...

Da hat wohl jemand gemerkt, dass die Sache teuer werden könnte ....:mecker:

 

Imho geht es hier auch weniger um zulässig oder nicht, sondern um "sinnvoll" oder "weniger sinnvoll". Die Blitzerei nur von hinten wird unnötige Kosten verursachen. Und wer darf diese im Zweifel bezahlen.... :think: ..... der VT, der sich gewehrt hat und dies mit "Einstellung" bezahlt.

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Guest Freisinn
@Freisinn

Das ist Dummenfang, einfach um an Kohle zu kommen. Das Gros der fahrenden Michel wird schon zahlen ... :think:

Die zahlen aber auch bei einer Messung mit Frontfoto..und rechtssicher wäre die ganze Sache auch. Die Anlage ist ja auch in der Lage ankommenden Verkehr zu messen...

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Die zahlen aber auch bei einer Messung mit Frontfoto..und rechtssicher wäre die ganze Sache auch. Die Anlage ist ja auch in der Lage ankommenden Verkehr zu messen...

Ja, aber mit Frontfoto doch nur in einer Richtung. Die haben einfach mal beide Richtungen gemessen. Frontfoto = geht klar, Heckfoto > mal sehen, was dabei rauskommt.

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Guest Freisinn

ah ok, jetzt versteh ichs auch..man spart sich die zweite Anlage und den 2. Messkontrolleur im Auto.

Hier würde ich dann selbst bei einem Frontfoto den aufmerksamen Messbetrieb bezweifeln, zumindest wenn wirklich nur 1 Messkontrolleur im Fahrzeug ist :whistle:

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  • 2 weeks later...

Ich habe die Sache vor kurzem mit einem eingewiesenen Polizisten und einen RA durchgesprochen, das ganze würde einfach klappen wenn für den " Gegenverkehr" die mobile Kamera stehen würde. Das abfahrende Auto wird hinterher gemessen und die Kamera blitzt dann von vorn, entweder haben sie die Kamera nicht mitgekauft, ist geklaut wurden, nicht geeicht odereinfach nur zu faul zum aufstellen. Normal müsste im warmen gemütlichen Auto nur die Gegenspur ausgeschalte werden.....

 

Da ich viel im LK WL unterwegs bin, sehe ich das ganze mehr als gelassen, 80 % der Bescheide klärt der RA ohne Kostenaufwand für mich.

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Warum ist man dort überhaupt so scharf auf dieses "Heckblitzen"?

Mit Heckblitzen ergeben sich völlig neue Möglichkeiten. So ist viel einfacher, für den Verkehrsteilnehmer unsichtbar zu blitzen, da das Messfahrzeug einfach hinter einer Mauer versteckt werden kann. Beim Frontblitzer besteht zumindest theoretisch immer die Möglichkeit, den Blitzer vorher zu erkennen.

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Bei eineiigen Zwillingen ist ein Fahrtenbuch fast "logisch".

 

Denn - die Zwillinge haben gar nicht einen so großen Vorteil, weil sie ja beide als Täter in Betracht kommen könnten.

 

Das geht also nur ein einziges mal, dass man die Aussage verweigert und der Richter nun keinen als Täter ermitteln kann.

 

Dann kommt das Fahrtenbuch - und derjenige, der eingetragen ist, wird als Täter verurteilt. Irtum - hin oder her..

 

Besser ist es, wie bei mir....

 

ich fahre unter anderem mit einem Auto herum, welches auf meinen Bruder zugelassen ist - und er hat eines, welches auf mich zugelassen ist. Wir wohnen beide 600 km auseinander.

 

Dabei bekommt immer der Falsche den Anhörungsbogen.

Und - wir unterscheiden uns optisch.

 

Damit lässt sich locker die Verjährung erreichen, ohne dass wir den tatsächlichen Fahrer benennen müssen.

 

Einfach auf den BuGeBe einen Einspruch schicken - mit der Begründung, dass man einen Anwalt befragen möchte.

 

Dann haben die Zeit (6 Monate) und warten auch schon mal sehr lange, dass ein Anwalt sich meldet.

Das aber passiert nie....

 

Dann kommt irgendwann eine Mahnung, dass man nun eine Aussage möchte, weil das Verfahren ansonsten an das Gericht weiter geleitet wird.

 

Dann kommt unsererseits die Antwort, dass man mit dem Anwalt gesprochen hat. Dabei haben wir festgestellt, dass vom Datum her es nicht passt und man keinesfalls der Fahrer gewesen sein könne.

Zum Fotoabgleich wird eine vergrößerte Farbkopie des Passes mitgeschickt.

 

Macht nun die Behörde den Fotoabgleich, kommen sie meistens zum gleichen Ergebnis.

Gleichzeitig wissen sie, dass es nun müßig wäre, nach dem echten Fahrer zu suchen, denn gegen diesen wäre alles schon verjährt, wenn man ihn den fände.

 

Das klappt in fast allen Bundesländern - außer Bayern.

 

Das liegt auch daran, dass die Kommunen generell ihre eigene Bußgeldstelle haben und deshalb "kaufmännisch" rechnen.

98% der Verfahren führen zum Erfolg.

Warum soll man nun diesen sinnlosen Kampf aufnehmen - mit Amtshilfe zur Fahrerermittlung, um dann letztendlich die ersehnten € 150,00 doch nicht zu bekommen?

 

Nur in Bayern... da bekommt das Bußgeld das Land - oder zumindest der Regierungsbezirk (siehe: Bayreuth)

Alles andere geht über Viechtach.

 

Die Bayern wollen es genau wissen.

Sie neigen dazu, den vermeintlichen Fahrer - trotz Ausweiskopie - gnadenlos zu verfolgen - bis hin zum antropologischen Gutachten.

 

Das dauert dann eben länger... siehe mein Fall Bayreuth - aber man schafft auch dieses Verfahren.

 

 

Denn.... nicht auf dem Fotot... das erkennt irgendwann auch - für 500 € - der Antropologe.

:-)

 

Gruß

Alberto

 

Und... immer schön wachsam bleiben!

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  • 1 month later...

Moin.

 

"Mein Motorrad "wurde letztes Jahr Ende Mai im LK STD von hinten geblitzt. Da ich mich damals auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufen habe, wurde die Sache nach knapp 1,5 Monate (Juni) eingestellt mit dem Hinweis: "Die zuständige Straßenverkehrbehörde ist jedoch hiervon unterrichtet worden."

Danach hab ich knapp 8 Monate nichts mehr von der Sache gehört und pünktlich zum Saisonanfang meldet dich der Landkreis erneut und will von mir ein Fahrtenbuch haben.

Ist es rechtens wenn die nach so langer Zeit mit der Forderung um die Ecke kommen?

Sollte ich einen Einspruch einlegen oder für die 20-XX Fahrten in den sauren Apfel beißen und das Buch führen? Ist eh die alte Maschine. Hab nämlich die Befürchtung, dass ich, wenn ich da Ärger mache, auch noch für das Auto / andere Moped ein Buch führen muss.

 

Über eure Hilfe wäre ich echt dankbar!!

 

MfG Koma

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Das würde mich auch mal interessieren, nicht dass mir sowas auch noch blüht nach ewig langer Zeit. Nachdem sie mich Ende August 2011 von hinten erwischt haben wurden erst AHB an die Firma im September und dann an mich Anfang Oktober rausgeschickt. Firma konnte natürlich genau so wie ich überhaupt nichts zum Fahrer sagen- seitdem kam überhaupt nichts mehr. Nicht mal eine Einstellung des Verfahrens. Das Ding müsste mittlerweile für mich ja längst verjährt sein.

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  • 2 weeks later...

So, nun hab ich es schriftlich.

Für meine 28 km/h zu viel innerorts bekomme ich vom LK Stade für 15 Monate ein Fahrtenbuch.

Schöne Sch****.

Nun hab ich noch 4 Wochen um mir zu überlegen ob ich dagegen Klage. (Hätte ich mal bloß ne Rechtschutzversicherung... :whistling: )

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Ohne jetzt alles noch mal durchzulesen.

 

Wieviel Tage waren denn zwischen dem Blitzen und dem Zugang des ersten Schreibens?

Wie hoch war der Verstoß? =28

 

15 Monate sind schon heftig.

 

Edit:

Immerhin noch ein paar Euro und drei Punkte gespart, bisher.

 

Nun hab ich noch 4 Wochen um mir zu überlegen ob ich dagegen Klage. (Hätte ich mal bloß ne Rechtschutzversicherung... :unsure: )

Das geht auch ohne Anwalt und die Gerichtskosten sind erst einmal überschaubar.

 

Außerdem soll ihre rechtswidrige Praxis doch nicht noch weiter unterstützt werden.

 

Presse ist sicherlich auch nicht verkehrt, wenn man schon nicht vor Gericht kämpfen will. Ala Kommune will rechtswidrige Aufnahme durch Hintertür zum Abzocken nutzen. :whistling:

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Ups, so kann man sich verschätzen.

 

Streitwert wird nach der Streitwerttabelle

http://www.bverwg.de/files/fe7cde3cf87c45c...004Original.pdf

 

mit 400,00 Euro pro Monat angesetzt.

 

Ganz schön heftig wie ich finde. Der Wert soll sich an dem Nutzen orientieren. Ich glaube eher das er sich daran orientiert, nicht dagegen vorzugehen.

 

400 x 15 = 6000,00 Euro.

 

Macht also 136,00 Euro, wobei zunächst drei solcher Gebühren zu zahlen sind, also insgesamt 408,00 Euro.

Dazu kommen Auslagen für Zeugen etc.

 

Nimmt man die Klage später zurück, bekommt man zwei Gebühren zurück.

 

Das Risiko sind damit mindestens 136,00 Euro plus eventuell Rechtsanwaltskosten der Gegenseite, sofern die Behörde eine externe Kanzlei beauftragt.

 

Ich glaube da sollte man dann doch lieber die Presse bemühen oder gleich an die Behörde die in einem vorrigen Beitrag das Vorgehen kritisiert hatte.

 

Wieviel Tage liegen zwischen Blitzen und dem ersten Schreiben?

 

 

Edit: Mit Anwalt im Vor- und Klageverfahren wäre man aber schon bei rund 1600 Euro.

 

Aber vielleicht kann man ja erst einmal einen Beratungsschein und dann bei einer Klage PKH beantragen. Der Beratungsschein kostet 10 Euro, wobei nicht alle Anwälte diese kassieren.

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Zwischen Blitzen und Schein lagen 13 Tage.

Hatte von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht. Man konnte den Fahrer nicht erkennen, Bei-/Mitfahrer hat sich zu dem Zeitpunkt nach vorne gebeugt. (Fahrer verdeckt.)

 

Werde die Woche mal eine Mail an die lokale Presse schicken.

 

Denke auch, das es bewusst teuer gemacht wird (und das ja keiner klagt... --> armes Deutschland.)

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  • 3 months later...
  • 5 years later...

Moin

Das nach hinten blitzen ist anscheinend noch nicht zuende. Hat sich an der Rechtslage irgendetwas getan? Hab gerade Post vom LK Harburg bekommen. 35€ wollen die von mir haben. Ich ha nicht wirklich lust zu zahlen. Allerdings bin ich da regelmäßiger kunde :drive::mecker2: Ich mag nunmal :nolimit: am liebsten ;)

Aber wenn die mir jetzt n Fahrtenbuch oder son dreck aufs auge drücken dann zahl ich lieber

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Habe den Beitrag von @jojorose ausgeblendet. Denke, der wollte nur seinen Link unterbringen.

 

MfG.

 

hartmut

 

Edit: Link entfernt, Beitrag eingeblendet.

Nein ich wollte nicht nur den link unterbringen. hätte ihn spätestens jetzt selbst entfernt aber das wurde ja schon von "hartmut" getan. Das versteht man also unter beliebig viele urls :think:

 

Wollte einfach nur wissen ob sich die rechtslage seit 2012 geändert hat. Vielleicht gibt es ja irgendwas neues wo man die Herren vom LK Harburg erst drauf stoßen muß damit sie einem belegen das man das auch wirklich war

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