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Kein Schild An Meiner Fahrbahn - Trotzdem Geblitzt


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Dito. Vielleicht geht Dir ja im Schlaf ein kleines Lichtlein auf.

 

Mein Gedanke beim Aufwachen:

Offensichtlich bin ich hier in einen Lobby-Verein der Gerichte geraten.

Und es geht darum andere niederzukämpfen durch mürbemachen/verhöhnen.

Irgendwie mit V-Leuten der Bussgeldstellen besetzt.

Und wenn man sachlich nicht mehr weiterkommt, dann kommen persönliche Anfeindungen wie IQ / Informatiker usw.

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na, wenn du meinst, du bist hier bei der falschen lobby, was willst du denn hören?

 

du hättest recht?

 

dann geh doch zu einem anwalt deines vertrauens, prüfe aber vorher dein kontostand und überlege wieviel geld du für einen ra ausgeben willst.

 

dann erzähl ihm deine story und frage ob du damit durchkommst. vergiss aber nicht nach dem kosten für das ganze zu fragen.

 

und denke dran: ein ra verdient immer, egal wie die sache ausgeht, und: ein RA will natürlich dass sich die leute streiten, damit verdient er seine brötchen.

 

und zuguter letzt: wenn du alles erfolgreich durchgeboxt hast, kommst du wieder zurück und erzählst wie du es gemacht hast.

und wir werden vor ehrfurcht erstarren, weil wir das nicht für möglich gehalten haben.

 

jetzt liegts an dir, was du draus machst!!

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Offensichtlich bin ich hier in einen Lobby-Verein der Gerichte geraten.

Und es geht darum andere niederzukämpfen durch mürbemachen/verhöhnen.

Irgendwie mit V-Leuten der Bussgeldstellen besetzt.

Blödsinn. Aber ein jeder hat seine eigene Meinung und mitunter auch noch entsprechendes Wissen bedingt durch seinen Beruf.

 

Und wenn man sachlich nicht mehr weiterkommt, dann kommen persönliche Anfeindungen wie IQ / Informatiker usw.

Sachlich wurde Dir alles erläutert. Wenn Du's nicht glauben willst.....

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...

 

Etwa so:

 

Herr Fink, wir wollen sie auf die hier gültigen 80 kmh hinweisen, und Sie auf ihre 11 Punkte in Flensburg erinnern. Wenn Sie weiter so unterwegs sind, werden wir Ihnen weitere 3 Punkte gutschreiben, und Sie haben ein Fahrverbot ab 14.12. gewonnen.

 

Dieses könnte im Fliesstext verfahren für jeden Verkehrsteilnehmer eingeblendet werden.

 

Oder so:

 

Gesetzlich vorgeschriebene Aus - bzw. Nachrüstung aller Kfz mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h mit einem durch die PTB zugelassenen und geeichten Head-Up Display zur Darstellung der jeweiligen zHG.

Sollte dies ohne ersichtlichen Grund oder beim Wechsel der Fahrspur keine korrekten Werte projizieren, umgehend

vom VLS direkt ins Motormanagement eingreifen um die Einhaltung der zHG sicherzustellen.

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Zwei Seiten Diskussion, bloß weil ein TE den Unterschied zwischen Fahrbahn und Fahrstreifen nicht kennt/kennen will... :rolleyes:

 

Denn schon zu seiner Thread-Überschrift

Kein Schild An Meiner Fahrbahn
kann man nur sagen: "Noch mal ab zur Fahrschule oder hier auf die Fachleute hören und diesen Thread als "Fortbildung" sehen..."

 

Oder als Antwort leicht verkürzt: "Doch!"

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...
:rolleyes:

 

Offensichtlich bin ich hier in einen Lobby-Verein der Gerichte geraten.

Und es geht darum andere niederzukämpfen durch mürbemachen/verhöhnen.

Irgendwie mit V-Leuten der Bussgeldstellen besetzt.

Und wenn man sachlich nicht mehr weiterkommt, dann kommen persönliche Anfeindungen wie IQ / Informatiker usw.

Frei nach John Cleese: bist Du geistig derangiert oder einfach nicht in der Lage, die Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen? Wie kommst Du darauf, daß irgendwas an Deiner 'Argumentation' richtig (i.S.v. den Gesetzen entsprechend) sein könnte? Irgendein passendes Urteil? Irgendein passender Bericht, nicht mal in der 'Zeitung'? (Und nein, Deine beiden 20 Jahre alten Erinnerungsgeschichten zählen nicht) Irgendein Fachmann, der wenigstens der Meinung ist, man könne über Deine Geschichte zumindest mit einer halbwegs geringen Erfolgsaussicht nachdenken?

 

Gibt es alles nicht? Es gibt nur Leute wie die hier im Forum, die sich ja bekanntermaßen durch Staatshörigkeit aber sowas von auszeichnen und alle in den Bußgeldstellen sitzen und niemalsnicht über irgendwelche schwindeligen Bußgeldvermeidungsstrategien schreiben würden?

 

Dann gibt es wohl nur zwei Möglichkeiten: Du hast unrecht oder Du bist der deutschen Weltverschwörung auf der Spur. Ich nehme an, ersteres schließt Du kategorisch aus.

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Dann gibt es wohl nur zwei Möglichkeiten: Du hast unrecht oder Du bist der deutschen Weltverschwörung auf der Spur. Ich nehme an, ersteres schließt Du kategorisch aus.

 

 

Ich stimme dem TE zu und denke auch, daß hier ein Haufen Verschwörer (und möglicherweise verbeamtete Richter) am Werk sind. Aber ihr werdet auch noch büßen müssen. Spätestens, wenn Ihr mit eurer Raserei an der Kante der Erde ankommt, nicht mehr bremsen könnt und von der Erdscheibe fallt :mecker:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

:rofl:

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Es geht darum ob Schilder die sich nicht unmittelbar an meiner Fahrbahn befinden beachtet werden müssen.

Das ist ein pingeliger aber entscheidender Unterschied.

Joh, extra fuer Dich werden jetzt noch mitten in der Spur Schilder aufgestellt, damit auch der freakigste Softwareprogrammierer die Gueltigkeit akzeptiert.... :mecker:

 

Kein Wunder, dass die Richterin sich solanmge Zeit genommen hat, sie fand das wahrscheinlich amuesant und wird jetzt noch einmal genau darueber nachdenken, ob sie denn von Dir entwickelte Software im privaten oder geschaeftlichen Bereich nutzt...... :rofl:

 

Nu hab ich mindestens weiterte 300,00 EUR an Kosten auf der Backe, wir werden weitersehen.

Find' ich gut! Dummheit muss einfach bestraft weerden - sorry, aber anders kann man das nicht formulieren! :blink:

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und auch kein Schild beachten muss welches *nicht* an meiner Fahrbahn steht.
Das ist schlicht falsch.

Ich frage mich gerade, welche Software der Mann denn programmiert. Hoffentlich ist es nichts Wichtigeres als 'Angry Birds' oder so. Mir schwant uebles, falls der Gute mit irgendwelcher Software fuer Anlagensteuerung oder so beschaeftigt ist.......

 

Ganz weit oben im Thread wurde es dem Herrn Softwareentwickler bereits erlaeutert, allein er hat es entweder nicht begriffen, oder schlicht uebersehen (wie so manches Verkehrsschild): Das Tempolimit stand an seiner Fahrbahn - allerdings nicht an seinem Fahrstreifen...... Wie sich das Ganze definiert, kann er geflissentlich in Wikipedia nachlesen, falls er nicht die Software fuer dieses Portal entwickelt hat..... :mecker:

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Na, na, na! Geziemt es sich für einen Mod so zu schreiben. :mecker:;):nick:

 

Ich hab den Thread auch schon länger im Visier und (muß teilweise lachen) denk mir meinen Teil.

 

Allerdings kenne ich auch so manchen fernen I-Theorethiker, der halt nicht begreifen will kann, daß mitten auf der A-Bahn kein Schild stehen kann, welches seine Vmax regelt.*)

 

Was mich nur wundert ist, daß er nicht schon längst den FE abgegeben hat, da es ja in D 12.819 Kilometer an Autobahnen gibt welche oft nur ein 274er rechts am Fahrbahnrand steht.

Und dann noch zur besseren Sichtbarkeit auch (wie von der VwV-StVO gefordert) links (Bildbeweis im seinem ersten Beitrag!). :rofl:

 

Es kann gar nicht sein, daß innerhalb unseren 231.000 km Straßennetz der TE noch nie ein Vmax-Problem hatte, ohne zu lernen, daß es mehrere Spuren (Fahstreifen) auf der Fahrbahn gibt. :blink:

 

*) Schild auf Fahrstreifenmarkierung tut beim Spurwechsel (ist nicht Fahrbahnwechsel) weh :kopfschuettel:

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Guest Kleiner Schelm

Wir brauchen einen noch viel grösseren Schilderwald, damit auch wirklich alles zu 100 Prozent eindeutig ist. Immerhin würde dadurch die Wirtschaft angekurbelt, denn Schilderhersteller und Schilderaufsteller hätten mal wieder richtig was zu tun. Zusätzlich fordere ich witterungsbeständige Schildwiedergaben auf allen Fahrstreifen in D - am besten im Abstand von 50 Metern, damit es nicht übersehen werden kann und die Fahrstreifenmaler auch mal wieder etwas verdienen können -, damit kein VT in böse Abzockfallen stolpert :mecker:

 

Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen.

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Eure Häme und euer Spott zeigt mir das hier doch ein großer Kindergarten versammelt ist, der hier ein Opfer gefunden hat dem man's mal so richtig zeigen kann was er für ein Depp ist und auf dem man mal so richtig rumhacken kann.

Und weil der auch noch Software entwickelt muss der richtig blöd sein und vom Leben keine Ahnung hat deshalb 20 Jahre Unfall/Bussgeldfrei Auto fährt Weil man ja sonst so ein toller Kerl ist aber leider sonst nichts im Leben zu melden hat.

Ich weis überhaupt nicht was das Thema hier damit zu tun hat, das einige hier erdreisten irgendwelche IQ-Vergleiche zu machen. In der Politik sind auch immer persönliche Anfeindungen an der Tagesordnung wenn man in der Sache keine Argumente mehr hat. Versteckt euch hinter Vorschriften über die Auslegung von Fahrbahn/Streifen.

Schon mal was von "gesundem Menschenverstand" gehört. Ich sollte alle Geblitzten/Abgezockten auf euch hetzen. Genau so stelle ich mir das Arbeitsklima in der Bussgeldstelle vor.

 

Ist oberschlau und meint man hätte Stratgien - aber dann doch nicht. In meinen Augen nur Wichtigtuerei

 

Merke:

Die Richterin hat nicht gesagt "Sie hätten das Schild sehen müssen" obwohl ich Sie gefragt habe. Warum wohl ? Das sollte euch eigentlich zu denken geben.

 

Immerhin erlaubt mir mein "Informatiker-Status" einen "A... in der Hose" auch dann aufrecht halten wenn mir weiterer finanzieller Nachteil droht. Die meisten von euch wären wohl spätestens an dieser Stelle eingeknickt, und würden Sie sich aus Obrigkeites-Denken einfach nur ducken mit einem "was willste machen, sonst wird noch teurer" Bloss nicht an richtiger Stelle aufmucken, da ist Lästern unter Gruppenzwang viel einfacher.

 

Meine Lebenserfahrung: "Wer zuletzt lacht ..." So nun hackt weiter auf mir rum, zum Antworten werd ich wohl keine Möglichkeit mehr haben

 

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie für sich behalten.

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Eure Häme und euer Spott zeigt mir das hier doch ein großer Kindergarten versammelt ist,

der hier ein Opfer gefunden hat dem man's mal so richtig zeigen kann was er für ein Depp ist

und auf dem man mal so richtig rumhacken kann.

Nun, wenn ich mich mal zurueck lehne und den Thread objektiv und voellig unvoreingenommen lese, komme ich zu dem Schluss: Der TE gibt allen Anlass zur Haeme und sarkastischem Spott. Anfangs koennte man ja noch meinen, er wolle hier einen Scherz machen, aber so spaetestens nach seinem zweiten Beitrag wird klar, dass er es voellig ernst meint...... :blink:

 

Fazit: Vielleicht sollte man doch mal europaweit eine Pisa-maessig angelegte Studie erstellen, um zu sehen, wie weit es denn mit den theoretischen Kenntnissen der deutschen Autofahrer ist..... :mecker:

 

Zeit zum antworten wirst Du dir selbst nehmen muessen....

 

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie für sich behalten.

Den kann ich mir nun ganz und gar nicht verkneifen: Allein in diesem kurzen Satz fand ich alleine derer zwei - ich moechte sie aber nicht fuer mich behalten! :rofl:

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Schon mal was von "gesundem Menschenverstand" gehört.

 

Ja. Deswegen fahren wir auch gerne mal schneller, wenn es die Situation zuläßt.

Und deswegen akzeptieren wir auch eine (berechtigte) Strafe, wenn wir uns nicht rauswinden können. Gesunder Menschenverstand in Verbindung mit einfachsten betriebswirtschaftlichen Grundlagen schützt uns i.d.R. vor übergroßen finanziellen Einbußen.

 

Tja, und dann gibt es noch die Don Quijotes... Der meinte damals übrigens auch, er sei klar in der Birne...

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Fazit: Vielleicht sollte man doch mal europaweit eine Pisa-maessig angelegte Studie erstellen, um zu sehen, wie weit es denn mit den theoretischen Kenntnissen der deutschen Autofahrer ist..... :mecker:

 

Deswegen hat die Richterin auch gesagt "Ich kann Ihre Argumentation nachvollziehen und auch verstehen"

Die wollte mich auch nur verkaspern

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Nach all diesen Diskussionen frage ich mich, mit welcher Software die zHg-Erkennung bei BMW funktioniert. In einem Leihwagen, den ich mal fahren durfte, war die drin und hat die zHg ins Head-up-Display eingespiegelt. Und erstaunlicherweise zeigte sie auch auf 3-spurigen Autobahnen den Wert an, der rechts und/oder links auf den Schildern stand, selbst wenn ich mal mittig unterwegs war.

 

Anekdote: Und einmal zeigte sie sogar den Wert an, der auf der rechts befindlichen, baulich getrennten Fahrbahn in einem Autobahnkreuz galt; hat also ein einzelnes rechts stehendes Schild als gültig erkannt. Demnach zeigte das Auto, dass ich nur :mecker: fahren durfte, in Wirklichkeit galt :rofl:. Also selbst in diesem Fall war blindes Vertrauen in die Technik nicht angebracht.

 

PS: Und wenn Schilder wirklich nicht lesbar sind, werden OWi-Verfahren auch eingestellt, wie damals auf der B1 bei Dortmund, wo das Schild rechts nachweislich durch LKW verdeckt gewesen sein konnte und das Schild links auf dem Mittelstreifen wirklich vom "Straßenbegleitgrün" zugewuchert war.

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Merke:

Die Richterin hat nicht gesagt "Sie hätten das Schild sehen müssen" obwohl ich Sie gefragt habe.

Warum wohl ?

Das sollte euch eigentlich zu denken geben.

 

Was denn nun? Du bringst ja einiges durcheinander.....Deine Ausgangsfrage war doch, ob das Tempolimit überhaupt für Dich auf der Mittelspur gilt, weil auf/über Deinem Fahrstreifen kein Schild mit der Limitierung angebracht war/ist. Richtig?

Das wurde u.a. von hartmut widerlegt, dass eben das Limit für alle Fahrstreifen gilt, auch für den in der Mitte (oder auch ganz links), der nicht explizit ausgeschildert ist!

 

Übrigens, hättest Du das Schild sehen müssen, stünde eine Verdoppelung des Bußgeldes wegen Vorsatz im Raum, nur mal so als Tipp. Deshalb hat die Richterin auch so geantwortet, weil Dir eine fahrlässige Überschreitung vorgeworfen wird, keine vorsätzliche.

 

Ich verstehe es aber generell nicht, ist jetzt schon des öfteren passiert, dass hier immer wieder Leute aufschlugen, die eine ganz tolle Idee hatten, warum sie sich denn nicht verkehrswirdig verhalten haben, sobald diese allerdings widerlegt wird, kommt die beleidigte Leberwurst zu Tage. Was erwartest Du? Dass hier alle applaudieren und einen mit Lob überschütten für diese tolle Idee? Wie gesagt, diese Theorie "jeder Fahrstreifen muss separat und explizit limitiert und ausgeschildert werden" wurde bereits eindeutig widerlegt, daher kann hier keiner Deine Idee toll finden! Deshalb stelle ich mir schon die Frage, ob ehrliche Antworten erwartet werden (auch wenn die dem, was man gerne hören will, widersprechen) oder der Thread nur zum "fishing for compliments" hergenommen werden sollte?

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kommt die beleidigte Leberwurst zu Tage.

Was erwartest Du?

 

Anmerkungen zu Informatiker IQ usw. gehören nicht hierher und ist einfach ein mieser Stil einiger Wichtigtuer.

 

 

Erwartet hatte ich eine sachliche Diskussion in der man auf Gegenargumente sachlich eingeht.

Hier herscht aber ein "Ist so - basta - halts Maul".

Und wenns dann Widerworte gibt dann gehts unter die Gürtellinie.

Das ist keine Streitkultur - auch wenn mir alle vorwerfen "Du bist stur"

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Das ist keine Streitkultur - auch wenn mir alle vorwerfen "Du bist stur"

Mal ehrlich, was hast du denn für Erfahrungen gemacht als du dein privates und soziales Umfeld mit diesem Fall und deiner Forderung "Jede Spur muss einzeln ausgeschildert werden" konfrontiert hast?

 

Wenn einem lauter Geisterfahrer entgegen kommen wäre es doch vielleicht mal angebracht die eigene Perspektive zu überdenken...

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Erwartet hatte ich eine sachliche Diskussion in der man auf Gegenargumente sachlich eingeht.

 

Wurde es ja auch, siehe hartmuts Beitrag, der Deine Theorie/These völlig sachlich widerlegt. Von Unsachlichkeit bis dahin keine Spur - nur werden hier einige eben irgendwann ungehalten, weil dann trotzdem immer noch weiter gebohrt wird, obwohl die These klar widerlegt wurde. Du glaubst den Leuten hier ja anscheinend nicht, kannst Deine These aber dennoch nicht auf eine Rechtsgrundlage stützen. Glaubst Du wirklich, die wollen Dich hier alle verarschen?

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@FahrImmerNachVorschrift

Also, meine moralische Unterstützung hast Du, wenn Du diese Geschichte höchstrichterlich ausurteilen läßt.

Dann noch jemand, der gleiches unternimmt und argumentiert, daß Überholen auf der Mittelspur kein Rechtsüberholen sein kann, da schließlich auf der äußerst rechten Fahrspur weitere Fahrzeuge unterwegs sein könnten.

Freie Fahrt für freie Bürger...

 

Es gibt hier sicher keinen, der Dich aufgrund deiner Tätigkeit als Softwareentwickler nicht ernst nimmt.

Halt uns bitte über den weiteren Fortgang dieser Geschiche auf dem Laufenden.

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Ich finde die Argumentation des TE interessant.

 

Ich werde mal auch künftig Geschwindigkeitstickets in ganz Berlin nicht mehr bezahlen mit der Begründung, ich sei über die mittlere Spur gekommen, als ich Berlin erreichte. Ich kann daher gar nicht wissen, dass ich mich in einer geschlossenen Ortschaft befinde und gehe daher von Tempo 100 in allen Stadtstraßen aus, solange nicht mit Tempo-30 beschildert.

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@fahrimmernachvorschrift

 

Hier herscht aber ein "Ist so - basta - halts Maul"

das hast du jetzt in die Runde geworfen. Du solltest wissen,dass hier einige Leute unter den Antwortenden sind,die mit der Materie tagtäglich zu tun haben,der ein oder andre ist von der Rennleitung direkt und wiederum andre machen den Papierkram in der Behörde.

Daher frag ich mich,was du an dem Ganzen nicht begreifst? In deinem Falle war die zHg doppelt ausgeschildert und dies hättest du erkennen sollen/müssen.

Die Richterin war evtl nicht ganz deiner Meinung,dein Anwalt (sofern du einen mit dabei hattest) war sein Geld anscheinend auch nicht wert.

 

@superdiesel

 

Ich werde mal auch künftig Geschwindigkeitstickets in ganz Berlin nicht mehr bezahlen

Bitte nicht nur in Berlin,wenn sollte das gesamte Bundegebiet von dieser Regelung "profitieren",würde den Bußgeldstellen eine Menge arbeit ersparen,man könnte dort einiges an Stellen streichen,was wiederum Steuergelder sparen hilft.....da sag einer,wir können keine Steuergelder in Deutschland sparen,es geht doch,man muß nur wissen,wie!

 

@Qtreiberin,

auf das Ergebnis wäre ich auch gespannt,aber ich denke,TE ist nun verärgert und wird es uns nicht mehr wissen lassen,da er meint,er wird hier nur verarscht.

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Allein die doppelte "Verjeinung" in diesem Halbsatz ergibt im Umkehrschluss einen Hinweis darüber das die Möglichkeit eines Missverständnisses besteht.

Könntest Du einem Kollegen der gleichen Zunft (nämlich mir :blink: ) mal diesen Terminus erläutern ?

Ich sehe nämlich nicht, wie das zu Deiner Situation paßt.

Auf einer 3-spurigen AB sehe ich ohne weitere Beschilderung/Kennzeichnung keinen Grund unterschiedliche Tempolimits anzunehmen - mal abgesehen davon, dass das nur über ein Schilderbrücke geschehen kann, oder wenn die Fahrstreifen durch eine dicke weiße Linie getrennt sind.

Von daher kann es IMHO in dieser Situation kein Missverständnis geben, oder ?

PAssend dazu gibt es das Rechtsfahrgebot. Man kann also nicht annehmen, dass per Beschilderung auf gleichberechtigten Fahrstreifen rechts schneller gefahren werden darf als links.

 

Der 2. Punkt ist folgender:

Ich vermute mal, dass Du vom rechten Fahrbahnrand geblitzt wurdest, d.h. doch, es muß außreichend große Lücken (per Gesetz eigentlich >= 50m) zwischen den LKW gegeben haben. Ein Begrenzungsschild hüpft aber nicht einfach so an den Straßenrand, sondern ist bereits aus etwa 500-800m Entfernung zu sehen.

Damit ergibt sich, dass Du mehrere Male - nachdem Du das Schild links gesehen hast, auch einen kurzen Blick nach rechts hättest werfen können.

 

Der 3.te Punkt ergibt sich dem Richterspruch:

"Bestehen Unklarheiten über die zulässige Höchsgeschwindigkeit, so ist im Zweifelsfall immer die niedriger angeordnete Geschwindigkeit zu wählen"

Sprich: Wenn Du nicht weisst, ob :kopfschuettel: oder ;), dann wird von Dir gefordert :nick: zu fahren.

 

Und mal die Gegenfrage: gilt für Dich ein :rofl: auch nur für den Fahrstreifen oder für die ganze Fahrbahn ?

Weil entweder so oder so :mecker:

 

Gruß,

AnReRa

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... Und mal die Gegenfrage: gilt für Dich ein :rofl: auch nur für den Fahrstreifen oder für die ganze Fahrbahn ?

Weil entweder so oder so :mecker: ...

Jetzt weis ich wie es zu den Linksspurschleichern kommt, die zHg wird mittels 282 nur auf der rechten Spur aufgehoben. :blink:
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Auf einer 3-spurigen AB

 

Nur ganz kurz weil keine Zeit/Arbeit:

 

An der Messstelle war die Fahrbahn 2-spurig, am Ort der Beschilderung 3-spurig weil Rechts Abbiegespur.

Ich könnte mal eine Skizze hier einstellen, das dauert aber ein paar Tage weil ich in Sachen Informatik in D-Land unterwegs bin

(meinen IQ aufbessern :-)

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Guest Kleiner Schelm

Ich fasse einmal kurz zusammen:

 

  • Die Sachelage wurde aus Sicht des TE ausreichend und nachvollziehbar dargestellt.

  • Die aktuellen Regelungen und Vorschriften seitens der StVO wurden ausreichend und nachvollziehbar dargestellt.

  • Es existiert nach wie vor eine Diskrepanz zwischen der Vorschrifts-/Rechtsauffassung des TE und den aktuell gültigen Regelungen.

  • Aus heutiger Sicht wird sich ohne Änderung der aktuell gültigen Regelungen keine Schnittmenge in Bezug auf die Erwartungshaltungen des TE ergeben.

 

Fazit:

 

Solange es der Gesetzgeber als ausreichend erachtet, auch bei mehr als zwei Fahrstreifen "nur" auf der linken und rechten Seite eine Beschilderung zu positionieren, gibt es bzgl. der gültigen Regelungen keine Ausnahme.

 

@TE: Nimm es mir bitte nicht persönlich übel, aber es gibt auch im 21. Jahrhundert noch Individuen, die der Meinung sind, dass die Erde eine Scheibe ist und sie selbst der Mittelpunkt der Universums. Soll man wirklich mit diesen Individuen auf einer vernunftsorientierten Basis die Diskussion suchen, oder lebt man hier besser getreu dem Motto "Des Menschen Wille ist sein Himmelreich"?

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An der Messstelle war die Fahrbahn 2-spurig, am Ort der Beschilderung 3-spurig weil Rechts Abbiegespur.

Achso, ich hatte was von 'mittlerer Spur' gelesen und nicht der rechten Spur der durchgehenden AB.

Spielt aber bezügliche der angesprochenen Punkte keine Rolle, weil es auch so auf den durchgehenden 2 Spuren ebenfalls keinen Grund gäbe,

dass man rechts schneller als links fahren dürfte.

Da könnte man eher darüber diskutieren, ob die rechten :mecker: allein für den Verzögerungsstreifen gelten könnten (nämlich dann, wenn links keine Begrenzung stehen würde). Aber Du warst ja nicht auf dem Verzögerungsstreifen unterwegs wenn ich Dich richtig verstanden habe ...

 

Gruß,

AnReRa

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@TE,

du brauchst keinerlei Skizzen anzufertigen,hast doch zu Beginn schon ein sehr gutes Farbfoto geliefert,was bringt da also eine Skizze?

Auf dem Foto erkennbar sind 2 BAB-Fahrspuren und eine Abbiegespur, Tempolimit :blink: und keine baulich getrennten Fahrstreifen ,gemeint ist mit baulich getrennt z.b. eine Leitplanke. Diese bauliche Trennung findet man übrigends auf größeren Autobahnkreuzen,sollte dir bestimmt schon mal aufgefallen sein.

Hier ist es möglich,dass die Hauptautobahn :rofl: oder :mecker: anzeigt,währenddessen die Abbiege-/Ausfädelungs bzw Einfädelungsspur :nick: oder :kopfschuettel: als Limit vorgibt,Beschilderung hier auch in der Regel beidseitig bei Hauptautobahn bzw Aus- und Einfädelungsfahrbahnen.

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  • 2 months later...

Hallo,

 

hier meldet sich der Querulanten-TE.

 

Seit der mündlichen Verhandlung in welcher ich verurteilt wurde sind inzwischen 12 Wochen vergangen, und ich habe bisher kein schriftliches Urteil / Kostenrechnung oder überhaupt irgendwas erhalten.

Einfach nix.

Lt. Auskunft meines Anwalts beträgt die Frist für das schriftliche Urteil 5 Wochen nach mündlicher Verhandlung.

 

Wie kann ich die Situation deuten ?

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  • 3 weeks later...

Hab heute nochmal mit meinem Anwalt gesprochen.

Er bleibt dabei dass die schriftliche Urteil*verkündung* nach 5 *Wochen* vorliegen muss.

Die 5 *Monats*-Frist gilt für die schriftliche Urteils*begründung*, sofern diese bei der schriftlichen Urteils*verkündung* noch nicht dabei war.

 

Aus seiner Sicht hat sich die Sache erledigt, weil ich 5 Wochen lang nach der mündlichen Verhandlung nix gehört habe.

(Inzwischen 14 Wochen)

 

Also:

- schriftliche Urteils*Verkündung* 5 Wochen Frist.

- schriftliche Urteils*Begründung* 5 Monate Frist.

 

Die 5-Wochenfrist ergibt sich m.E. aus §275 StPO

http://dejure.org/gesetze/StPO/275.html

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Aus seiner Sicht hat sich die Sache erledigt, weil ich 5 Wochen lang nach der mündlichen Verhandlung nix gehört habe.

(Inzwischen 14 Wochen)

Ich hab den Thread noch mal überflogen, konnte aber auf die Schnelle nichts dazu

weil ich meinen Einspruch nicht zurücknehmen wollte bin ich verurteilt worden.
finden.

Zu was bist Du denn verurteilt worden? Zu etwas anderem als der BGB aussagt? Oder "nur" dass Dein Einspruch zurückgewiesen wurde?

 

Bei letzterem ist dieser nämlich rechtskräftig und somit vollstreckbar geworden, so dass dieses

hat sich die Sache erledigt
ein teurer Trugschluss sein könnte.

Immerhin war Dein Anwalt bei der Verhandlung nicht dabei und weiß vielleicht gar nicht genau was die Richterin tatsächlich gesagt hat.

 

 

@Gast225, oder bin ich jetzt auf dem falschen Dampfer? :whistling:

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Tja, ich weis nicht mehr genau zu was ich mündlich verurteilt wurde.

Aber egal ob nun der Einspruch zurückgeweisen wurde, oder ob die Geschwindigkeitsüberschreitung bestätigt wurde:

Wenn nun das schriftliche Urteil einfach nur verloren gegangen wäre, irgendwer würde sich dann doch melden (Mahnung) weil ich die 80 EUR Bussgeld nicht gezahlt habe, weiterhin würde die Gerichtskasse die Bezahlung der Kosten mahnen usw.

 

Wieso also teurer Trugschluss ?

M.E. kann da nichts an mir vorbeilaufen nur weil ich kein schriftliches Urteil habe

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also so gaaaaanz abwegig finde ich das "missgeschick" welches dem te da unterlaufen ist nicht...

 

ich fahre um auf arbeit zu gelangen nun auch einen sehr hohen autobahnanteil (3-spurig) und es gibt tatsache situationen wo ich mir vorstellen kann, dass man auch ein beidseitiges schild übersieht...

 

bsp:

 

rechts ist die spur mit lkw voll, welche je nach herkunftsland 80-100km/h bei einem abstand von teils deutlich unter 20m fahren.

 

linke spur voll mit irgendwelchen pritschen/transportern (ich denke da z.b. donnerstag- und freitagnachmittag) an die vielen bauarbeiter die karavanenartig von west nach ost fahren welche insbesondere in begrenzten bereichen recht häufig die "zeit wieder rausholen" wollen, die sie in unbegrenzten bereichen verlieren.

 

=> in solchen situationen wie oben beschrieben, hätte ich schon mehrfach in die stiuation geraten können nicht sicher zu wissen wieviel nun erlaubt ist (weiß es ja aber, da ich die strecke täglich fahre)

 

dem te dann gleich die notwendige eignung zum autofahren abzusprechen (und die beruflliche kompetenz ebenso) halte ich für stark übertrieben, immerhin hat er 20 jahre lang bewiesen, dass er dazu wohl in der lage ist...

 

wenn ich mir anschaue wie oft hier user in regelmäßigen abständen mit deutlichen übertretungen aufschlagen, dann muss man denen die eignung zum führen von kfz wohl eher absprechen....

 

dies ist nur meine persönliche meinung zu dem thema, ich möchte damit niemanden angreifen und mit niemandem symphatisieren...

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Huih das ging jetzt runter wie Öl 

 

Aber schon berufswegen habe ich eine dicke Haut, was meinem Lebensstandard sehr zugute kommt.

Besonders verwerflich fand ich allerdings die Anfeindungen derjenigen die vorgeben beruflich mit solchen Vorgängen zu tun haben.

Was glaubt Ihr welchen Eindruck Ihr mit solchen Verhalten macht, wenn man sich so öffentlich äußert (dieses Forum ist ja öffentlich)

Was glaubt Ihr welchen Respekt jemand vor euch hat, wenn man dienstlich zu tun hat.

Ein Beamter der in meiner Angelegenheit zu meinem Nachteil handelt, und dabei einen i-Punkt vergisst der kriegt von mir sowieso nur Saures.

(§839 BGB Amtspflichtverletzung)

 

Aber zu Sache:

 

Ich habe fast den Eindruck, das die Richterin meine Hartnäckigkeit wohlwollend erkannt hat, und keinen Präzedenz-Fall schaffen will.

Wenn Sie mich verurteilt, werde ich weiter nörgeln.

Wenn Sie das Verfahren einstellt, oder Freispruch, und dann in der ADAC-Zeitung steht „Nur Schilder an der eigenen Fahrbahn müssen beachtet werden“ – wie wäre das.

 

Alles Spekulation.

Noch kann jederzeit der Briefträger das Urteil in den Briefkasten einwerfen, z.B. weil die Richterin krank war.

 

Nach Ablauf der 5-Monatsfrist werde ich mal bei der Geschäftsstelle des Amtgerichts nachfragen

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es sollte nicht wie öl runter gehen und dir auch nicht recht in deinem standpunkt geben, in 99,999999999999% der fälle sollten 2 schilder genügen um die geschwindigkeit anzuzeigen, dass ausgerechnet nach dem ersten schild geblitzt wurde und ausgerechnet an der stelle wo du es mal nicht gesehen hast, das ist schlicht und ergreifend PECH....

 

aber seh es mal so, so lange dieses unglückliche zusammentreffen der ereignisse nur alle 20 jahre einmal passiert, dann würde ich einfach damit leben...

 

meiner meinung nach ist der geschwindigkeitstrichter hinsichtlich "übersehen" eh schon sehr förderlich, selbst wenn man mal ein schild übersieht ist man wie in deinem fall nur 20-30 km/h zu schnell, was einmal in 20 jahren noch zu verschmerzen ist...

 

jemand der im 60-er breich einer baustelle mit über 100 abgelichtet wird handelt im gegenzug dann ja mit vorsatz und wird entsprechend härter bestraft.

 

wie weit du deine kosten jetzt in die höhe treibst liegt ja jetzt allein an dir, netter versuch und mag sein, dass du es wirklich nicht gesehen hast, in dem fall aber einfach pech....

 

die tatsache, dass du noch nichts gehört hast, würde ich nicht als erfolg werten...-da kann es eine vielzahl von gründen geben, für am unwahrscheinlichsten halte ich das nachträgliche unschuldseingeständnis einer richterin :whistling:

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Wenn Sie mich verurteilt, werde ich weiter nörgeln.
Soweit ich Deinen Fall verfolgt habe, bist Du doch längst "verurteilt" worden, wohl dahingehend, dass Dein Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wurde und damit rechtskräftig ist. Lediglich die "schriftliche Bestätigung" fehlt Dir noch und die Kostenaufstellung des Gerichtes.
Das sah die freundliche Richterin anders, und weil ich meinen Einspruch nicht zurücknehmen wollte bin ich verurteilt worden

 

Zumindest habe ich Deine Aussagen dazu so verstanden:

Das von der Richterin in Aussicht gestellte "Augenblicksversagen" habe ich abgelehnt weil ich m.E. nicht versagt habe (...)
Die Richterin war sehr freundlich (...)

Aber war hart in der Sache "Schilder müssen befolgt werden", ca. 40 Minuten lang hat Sie versucht mir das klar zu machen

Sie hat mir mehrfach nahegelegt den Einspruch zurücknehmen, dann bleibt es bei den 80 EUR + 3 Punkte.
Richterin: In Diktiergerät "Im Namen des Volkes ..."

Nu hab ich mindestens weiterte 300,00 EUR an Kosten auf der Backe, wir werden weitersehen.

Wie kommst Du auf 300 Euro?

Die Gerichtskosten belaufen sich auf 47,- Euro, (dafür fallen dann die 23,50 Euro des BGB weg) plus Zeugenauslagen.

 

Anwaltskosten kommen ja nicht hinzu

Ich hatte keinen Anwalt.

In der ersten Instanz traue ich mir zu meinen Anliegen selbst zu formulieren

 

 

Für mich sieht es so aus, als wenn Dir in absehbarer Zeit eine Mahnung der Bußgeldstelle ins Haus trudelt (wenn sie erfahren dass der BGB rechtskräftig ist) und die Rechnung des Gerichtes.

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Also ich sags mal so:

 

Die Richterin hat das Urteil in Ihr Diktiergerät gesprochen.

Das habe ich klar und deutlich gehört.

Ich habe keine Kenntnis darüber ob das Gerät dabei eingeschaltet war !

(Ich höre nun schon wieder die Lästerer vonwegen "Software-Entwickler" , "IQ" usw., aber so ist dann nun mal mit den Spitzfindigkeiten in der Software-Entwicklung)

 

Die Richterin und ich befanden uns allein im Sitzungssaal, niemand sonst war anwesend.

Der Polizeibeamte der als Zeuge geladen war, hatte bereits den Saal verlassen, Zeugengeld/Auslagen hat er nicht geltend gemacht weil "im Dienst")

 

Wenn nun eine Mahnung der Bußgeldstelle eintrifft, wäre das der Beleg dass das Urteil zwar geschrieben aber ich nicht erhalten habe.

(Einwurf-Einschreiben sehe ich sowieso als rechtlich bedenklich an !)

Ich denke mal dann hätte ich ein Problem weil das Urteil längst rechtskräftig wäre.

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@Mistpfütze,

bsp:

 

rechts ist die spur mit lkw voll, welche je nach herkunftsland 80-100km/h bei einem abstand von teils deutlich unter 20m fahren.

 

linke Spur voll mit irgendwelchen pritschen/transportern (ich denke da z.b. donnerstag- und freitagnachmittag) an die vielen bauarbeiter die karavanenartig von west nach ost fahren welche insbesondere in begrenzten bereichen recht häufig die "zeit wieder rausholen" wollen, die sie in unbegrenzten bereichen verlieren.....

 

Deine Begründung in allen Ehren,aber wenn es denn so wäre,dürfte der Fahrzeugführer aufgrund der Fahrzeugdichte zumindest die links stehende Beschilderung nicht übersehen. in den meisten Fällen steht ja auch nicht nur ein schild da,sondern in Abständen mehrere,die zum Teil geringere Geschwindigkeiten anzeigen (sollen).

Dass man in gewissen situationen Schilder übersehen kann,weiß ich aus eigener Erfahrung,damals wurde ich bei Münster abgelichtet,Bild war mieseste Quali,aber aufgrund dessen bekamen die Jungs auch nicht meinen Lappen sondern den meiner Frau,und niemand is drüber gefallen.

 

@TE

Besonders verwerflich fand ich allerdings die Anfeindungen derjenigen die vorgeben beruflich mit solchen Vorgängen zu tun haben.

Es gibt halt eine Gewisse Anzahl der Leute die ihren Job 1000%ig nehmen,genauso wie du deinen sehr genau nimmst. Und wenn dann noch einer -wie du- daher kommt und meint,einem solchen (geschulten) Beamten an die Hose pinkeln zu müssen,dann wird der sich sicherlich wissen zu wehren.Manch ein beamter tut das Verbal,der andre tut das in Richtung Gesetzestexte,und ich denke mal, wenn einer in solchen §§-Texten stöbert,wird er schnell was finden,um eben diese gegen den Otto-Normal-Bürger einsetzen zu können. Für man einen könnte da evtl die Umweltplakette schon Anlaß genug sein :kopfschuettel:

Was glaubt Ihr welchen Eindruck Ihr mit solchen Verhalten macht, wenn man sich so öffentlich äußert (dieses Forum ist ja öffentlich)

DU hast doch hier in die runde gefragt,und du weißt auch,dass hier Leute lesen (und schreiben),deren Job es ist,Leute wie dich die Geldbörse zücken zu lassen.

Also beschwere dich nicht,wenn du hier antworten offenbart bekommst,die denen der Richter gleichen (und die manch ein Richter sogar für gut heißen wird)

Was glaubt Ihr welchen Respekt jemand vor euch hat, wenn man dienstlich zu tun hat.

Man sollte entsprechenden Respekt vor den Herren (und Damen) haben,in vielerlei Hinsicht kann das förderlich sein,wenn es zur Ahndung gewisser Dinge kommt,denn es obliegt dem Beamten,ob er dich mündlich verwarnt oder dir ein Ticket verpaßt. Einige haben es ja bereits durch die Blume geäußert,dass es ganz darauf ankommt,wie der Fahrzeugführer einem entgegen kommt.

Ein Beamter der in meiner Angelegenheit zu meinem Nachteil handelt, und dabei einen i-Punkt vergisst der kriegt von mir sowieso nur Saures.

(§839 BGB Amtspflichtverletzung)

Das kannst du dir an die Backe nageln,Erfolg wirst du damit nicht wirklich haben,das ist dir doch wohl selbst klar oder?Ein Beamter läßt sich so schnell nicht ans Bein pinkeln,wegen nem "i-Punkt" schon lange nicht.

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  • 1 month later...

Hallo

 

hier wieder der Querulanten-TE.

 

Ich wollte berichten das nun letzte Woche ich die 5-Monats-Frist seit der mündlichen Gerichtverhandlich abgelaufen ist, *ohne* das ich seit der Verhandlung von irgendwoher was schriftliches erhalten habe.

Also weder Gerichtsurteil noch Mahnung von der Bussgeldstelle.

 

Damit ist wohl der Vorgang entgültig erledigt.

Und aufgrund meines IQ und meiner sonderbaren Lebensansichten auch das Damokles-Schwert (2x25Km/H zuschnell = 4 Wochenfahrverbot) nicht mehr pendelt.

Bestätigt also meine Lebenserfahrung "Querulant-sein-lohnt-sich-doch"

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Hallo,

 

neue Situation !

 

Heute bekomme ich eine Rechnung (keine Mahnung) von der Staatswaltschaft zur Zahlung von 80 EUR Bussgeld und 40 Gerichtskosten.

Das Datum der Rechnung ist ganz eindeutig nach der 5 Monatsfrist nach der mündlichen Verhandlung.

 

Da ich kein schriftliches Urteil erhalten habe, gegen das ich hätte Revision einlegen können, werde ich Widerspruch wg. Verjährung einlegen.

Leider muss ich nun davon ausgehen dass das Ding im Hintergrund rumgeistert und sich meine Punktestand von 0 auf 3 erhöht hat.

Und 4 Wochen FV beim nächsten Mal >25 km/h die Folge sind.

 

Querulantentum geht weiter.

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Also wenn ich den Thread so verfolge, muss ich mal etwas "neben dem Thema" loswerden:

 

Der TE mag seltsame Ansichten haben und sich argumentativ auf dünnem Eis bewegen.

 

Aber zu dem Rumgehacke auf dem TE kann man echt nur sagen: Pfui. Die meisten Vielschreiber, Mods, wer auch immer hier sein Pseudowissen über den IQ des TEs, Informatiker, Softwareentwickler und sonstigen Schwachsinn abgelassen hat, sollte sich schämen. Menschlich ekelerregend und absolut widerlich. Mich würde mal interessieren, ob einer von euch sich irl so benehmen würde. Und ja, das war eine rhetorische Aussage.

 

So, und nun an den TE: die Erfolgsaussichten fürchte ich auf 0%, ich kann zwar verstehen, dass man das System an bestimmten Stellen grundsätzlich anzweifelt ("Kann oder muss ich die zHg auf der mittleren Spur erkennen können?"), aber auf diesem Niveau fällen die wenigsten Richter ein Urteil. Deswegen gehe ich auch davon aus, dass das Urteil so schon lange rechtskräfitg ist und du zahlen musst.

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@highlife78

 

Danke für deine Anteilnahme.

Die Meckerer fühlen sich nur stark weil Sie sich anonym wähnen.

Aber ich halts schon aus :-)

 

>> dass das Urteil so schon lange rechtskräfitg ist

 

Ein Urteil das ich nicht erhalten habe.

Tja das wäre fatal, wo ich doch darauf gewartet habe um Revision einzulegen. Hatte ich ja mündlich angekündigt.

Anwalt ist schon in Lauerstellung ich warte noch seine Meinung ab, aber ich denke ich werde wohl bei der Geschäftsstelle Beschwerde wg. des nicht erhaltenen Urteils einlegen, und wg. Fristablauf "Widereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen. Datum der Bussgeld-Rechnung belegt ja wohl das was liegengeblieben ist.

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