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Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts


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Ich bin neu hier im Forum und benötige Ratschläge im nachstehenden Fall

 

Ich wurde am 24.08.11 geblitzt ( 27 kmh) zu schnell. Der Halter des Fahrzeugs ist meine Mutter. Am 21.09.11 erhielt Sie einen AB, den wir nicht beantwortet haben, Bild lag anbei, wobei ich sagen muss, ich könnte mich darauf nicht eindeutig erkennen. In der vergangenen Woche am 17.11.11 lag eine Information von der Behörde im Briefkasten, sie möge sich bitte am 22.11.11 bei der Behörde melden, sie seien bei Ihr gewesen und konnten sie nicht antreffen. Sie ist derzeit im Urlaub. Wie sollen wir uns nun verhalten. Nicht reagieren? Oder soll sie anrufen und von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen? Wie sieht es aus mit der Verjährungsfrist?

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Verjährungsfrist drei Monate, also noch ein paar Tage die Füße stillhalten, den Termin bei der Behörde nach den 24.11.11 verschieben lassen. :rolleyes:

Nicht von den Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, das führt automatisch zu Ermittlungen innerhalb der Familie.

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Danke für die Antwort

 

Wenn wir den Termin nun verstreichen lassen und den 24.11.11 nun ohne weitere AB oder Bußgeldbescheid überstehen. Was folgt dann im Anschluss? Welche Folgen hat das für meine Mutter?

 

Ich sollte vielleicht noch erwähnen, das meine Mutter nunmehr 50 Jahre den Führerschein hat, sie noch nie zu schnell gefahren ist und keinerlei Punkt hat. Könnte man ihr ein Fahrtenbuch auferlegen?

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Was folgt dann im Anschluss? Welche Folgen hat das für meine Mutter?

Verfahrenseinstellung wegen Verjährung.

 

Ein Fahrtenbuch ist grundsätzlich möglich. Eine Einschätzung über die Wahrscheinlichkeit ist recht spekulativ. Hier im Forum wuirde immer wiedrer mal darüber berichtet, aber vergleichsweise selten.

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Den Termin nicht verstreichen lassen, verschieben oder absagen, ansonsten Fahrtenbuchauflage möglich, denn deine Mutter hat eine sogenannte Mitwirkungspflicht, das heißt sie soll bei der Fahrerermittlung mithelfen.

Also Termin nach den 24.11.11 wahrnehmen, oder sie bittet um einen Fragebogen zum Ausfüllen. Nach den 24.11 kann sie dich dann ruhig als Fahrer angeben. :rolleyes:

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Vielen vielen Dank für dieses Forum...

Nach all den guten Ratschlägen und Tips kam nun die Entwarnung. Nachdem ich telefonisch der Behörde bescheid gegeben habe, das meine Mutter in Urlaub ist, kam heute ein Anruf von der Sachbearbeiterin ob meine Mutter schon zurück sei, da Sie noch nicht zurück ist, bat Frau XXXX um Rückruf meiner Mutter und stellte dann im gleichen Augenblick nach nochmaliger Einsicht in die Akte fest, das sich der Rückruf meiner Mutter erledigt hätte...ich zitiere." Anruf hat sich erledigt, es sei jetzt eh schon zu spät."

Gestern am 23.11.11 ist laut meiner Berechnung die Verjährungsfrist abgelaufen.

Auf Nachfrage ob noch irgendein Schreiben von der Behörde käme, wurde dies verneint. Der Fall sei erledigt, sie gäbe die Unterlagen zurück.

Freu!!!!

Nochmals vielen Dank für diese Seite und viel Glück für all die anderen Betroffenen.

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