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Berliner Polizeipräsident Weist Beamte Auf Selbstverständlichkeiten Hi


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ohja, diese diskussion hatten wir schon lang und breit hier und nicht nur einmal. wobei sogar bluey, dessen meinung ich normalerweise schätze, hier der meinung war dass es gerechtfertigt ist wenn man im dienst ist, im halteverbot zu parken um sich sein essen zu holen.

nichts persönlich gegen die cops, aber ich glaube manchmal ist ihnen ein wenig das fingerspitzengefühl verloren gegangen, was sie dürfen und was nicht. aber so ist das eben, gib jemandem macht, und früher oder später wird sie mehr oder weniger missbraucht werden. insbesondere wenn es niemanden gibt, der dies kontrolliert oder ahndet.

wobei ich trotzdem anmerken möchte, dass ich der meinung bin dass die meisten cops einen guten job machen, selbst wenn sie verbotswidrig im halteverbot parken.

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...das war also die Lektion "Verhalten im ruhenden Verkehr" :blink:, die Lektion zu den unterschiedlichen Fahrspuren kommt dann bestimmt irgendwann in einer der nächsten Fahrstunden :rolleyes:

 

Die Frage ist: durften die Polizisten hier (entgegen der StVO) rechts abbiegen? Die Antwort ist leicht: ja, wenn es zur Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe dringend geboten war.

 

 

Was dann für das Parken in Berlin bedeutet, ist es für hoheitliches Handeln dringend geboten ohne Ticket zu parken oder muss der Streifenwagen, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer, geparkt werden?

 

 

Und gleiche Frage gilt für das hier angesprochene "Essen holen".

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Und gleiche Frage gilt für das hier angesprochene "Essen holen".
Wenn Du nochmal liest: es geht nur um diese Problematik. Und die Frage ist eindeutig beantwortet.

 

Habt ihr kein wichtigeres Thema?
Doch. Und?
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Hier ist einiges falsch wiedergegeben.

Zunächst, gibt es derzeit keinen Berliner Polizeipräsidenten, die Stelle ist vakant. Deshalb kann dieser auch derzeit nicht auf "Selbstverständlichkeiten" hinweisen.

 

Wenn Du nochmal liest: es geht nur um diese Problematik. Und die Frage ist eindeutig beantwortet.

Falsch. Die Anweisung gilt nur für Zivilfahrzeuge. D.h. Kripoermittler etc. Für die Streifenwagen bleibt alles wie gehabt, auch das Essen holen. Siehe hier - sueddeutsche.de

"Diese Vorschrift gilt schon seit dem Jahr 2006 und betrifft Einsätze der Funkstreifen nicht."

 

oder hier, 6. Beitrag von oben

"Am drauffogenden Tag kam dann die Auflösung. Gilt nur für Ziv-Wagen (wobei das aus der GA nicht zwingend hervorgeht) und schon gar nicht für Eilaufträge (logisch, eigentlich). D.h. - für Paule Funkwagenfahrer ändert sich nichts."
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...das war also die Lektion "Verhalten im ruhenden Verkehr" :blink:, die Lektion zu den unterschiedlichen Fahrspuren kommt dann bestimmt irgendwann in einer der nächsten Fahrstunden :rolleyes:

 

Die Frage ist: durften die Polizisten hier (entgegen der StVO) rechts abbiegen? Die Antwort ist leicht: ja, wenn es zur Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe dringend geboten war.

...

 

Unglaubwürdig, wenn mir die Herren ein paar Minuten danach -bin sofort weitergefahren, hatte nur schnell angehalten um einen Brief einzuwerfen- ein paar Meter weiter schon wieder engegenkommen, also schlicht auf einer Streifenfahrt nur einmal eben um den Block gefahren sind um umzukehren. Dazu muß man wissen, die Dienststelle (sowie auch zwei Schnellrestaurants, wo wie ich aus längeren Beobachtungen weiß die Herren in der Nacht gerne verkehren) liegt genau in entgegengesetzter Richtung...

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Unglaubwürdig, wenn mir die Herren ein paar Minuten danach -bin sofort weitergefahren, hatte nur schnell angehalten um einen Brief einzuwerfen- ein paar Meter weiter schon wieder engegenkommen, also schlicht auf einer Streifenfahrt nur einmal eben um den Block gefahren sind um umzukehren.
und außerdem passt es besser ins eigene Denkschema als wenn man annehmen würde, daß die Kollegen einen Einsatz hatten, welcher sich auf der Anfahrt, kurz nach dem Abbiegen, jedoch erledigt hatte...

 

Gruß

Goose

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... kurz nach dem Abbiegen, jedoch erledigt hatte...

 

Gruß

Goose

Och, bitte nicht die Nummer. Ich hätte es selbst nie geglaubt, bis ich es einmal auf einer meiner Touren selbst gesehen hab. Komischerweise, genau 20-30 Meter vor einer Ampel, just in dem Moment als man merkt man müßte eigentlich anhalten geht das Blaulicht an, man rollt über die rote Ampel und keine 50m später geht das Blaulicht wieder aus. Wie gesagt vorher hätte ich jeden der mir so etwas erzählt hätte einen Märchenerzähler geheißen, bis ichs mit eigenen Augen gesehen hab... wenn ich mitm LKW ein kleines krummes Ding drehe (z.B. 90km/h aufa Landstraße, oder so) hab ich wenigstens den Rückraum im Blick und bin ich wachsam...

Ich persönlich hab absolut kein Problem damit, sollen sie wegen mir 10 oder auf 20 Mal am Tag über die Busspur brettern oder von mir aus auch ne rote Ampel mitnehmen -wegen mir können sie sich auch den Zirkus mit den Sonderzeichen sparen- aber bitte keine fadenscheinigen Erklärungen, Polizisten sind auch nur Menschen - Gott sei Dank! Das konnte ich schon ein paar mal bei netten und auch durchaus interessanten Gesprächen mit Beamten feststellen.

Leben und Leben lassen, sollen sie ihren Quatsch machen - is auch öde nachts um drei mutterseelenalleine vor einer roten Ampel zu warten, aber halt auch mit den übrigen Verkehrsteilnehmer ein wenig menschlich umgehen. Man muß ja auch nicht gleich jede Kleinigkeit sehen und wenn schon, dann ginge es auch ohne Bußgeld mit einem mündlichen "Du! Du! Du, nich wieder machen!"

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... kurz nach dem Abbiegen, jedoch erledigt hatte...

 

Gruß

Goose

Och, bitte nicht die Nummer. Ich hätte es selbst nie geglaubt, bis ich es einmal auf einer meiner Touren selbst gesehen hab. Komischerweise, genau 20-30 Meter vor einer Ampel, just in dem Moment als man merkt man müßte eigentlich anhalten geht das Blaulicht an, man rollt über die rote Ampel und keine 50m später geht das Blaulicht wieder aus.

Das siehst du falsch.

 

Es war sicherlich eine stille Alarmfahrt wo Eile geboten war. Also hat man kurz vor der Ampel alles eingeschaltet und nach der Ampel eben wieder aus.

Es kommt wie immer nur auf die Argumentation an. :rolleyes:

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Unglaubwürdig, wenn mir die Herren ein paar Minuten danach -bin sofort weitergefahren, hatte nur schnell angehalten um einen Brief einzuwerfen- ein paar Meter weiter schon wieder engegenkommen, also schlicht auf einer Streifenfahrt nur einmal eben um den Block gefahren sind um umzukehren.
und außerdem passt es besser ins eigene Denkschema als wenn man annehmen würde, daß die Kollegen einen Einsatz hatten, welcher sich auf der Anfahrt, kurz nach dem Abbiegen, jedoch erledigt hatte...

 

Gruß

Goose

 

 

Eher abwegige Theorie (aber auch möglich)

 

 

also schlicht auf einer Streifenfahrt nur einmal eben um den Block gefahren sind um umzukehren.

 

Streifenfahrt = hoheitliches Handeln

 

dringend geboten = muss notwendig sein, um den Auftrag zu erfüllen

 

das kann sein gucken, ob bei MC Do alles OK ist, gucken ob vor der Eckkneipe wieder 10 Schläger stehen, gucken ob beim Juwelier "Blutdiamant" die Rollos zu sind...

 

Man sieht: vieles ist möglich, wozu es dringend geboten sein kann auf einer Streifenfahrt nicht alle Verkehrsregeln einzuhalten.

Es kann auch sein, dass die Polizei verbotswidrig abgebogen ist und damit ordnungswidrig gehandelt hat.

 

 

dringend geboten heißt nicht, dass der Einsatz dringend sein muss und auch nicht dass Blaulicht und Musik gespielt wird.

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Eher abwegige Theorie (aber auch möglich)
Trotz deines Nicks frage ich mich, ob du schon mal im Streifenwagen gesessen hast. Denn dann wüsstest du, wie oft es vorkommt, dass zwei Fahrzeuge geschickt, das erste eintrifft und meldet, daß keine Unterstützung erforderlich ist.

 

Gruß

Goose

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Eher abwegige Theorie (aber auch möglich)
Trotz deines Nicks frage ich mich, ob du schon mal im Streifenwagen gesessen hast. Denn dann wüsstest du, wie oft es vorkommt, dass zwei Fahrzeuge geschickt, das erste eintrifft und meldet, daß keine Unterstützung erforderlich ist.

 

Gruß

Goose

 

 

Ja, das mag vorkommen. Aber deswegen wird es nicht die Standartbegründung für Abweichen von der StVO - wahrscheinlicher sind eben die Beispiel die ich nannt.

 

Zumal, wenn eine solche Situation kommt (Einsatz - während der Fahrt Abbruch) so ist meistens Licht / Musik an und dann (bei Abbruch) wieder aus.

 

 

 

 

Und einen Teil deines Beitrages hättest du dir klemmen können - unschöne Art eine Diskussion zu führen.

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Zumal, wenn eine solche Situation kommt (Einsatz - während der Fahrt Abbruch) so ist meistens Licht / Musik an und dann (bei Abbruch) wieder aus
Entweder Du fährst wirklich selten in einem FuStw mit oder Du hast, was Polizeiarbeit angeht, eine rosarote Brille fest implantiert bekommen...

 

Und einen Teil deines Beitrages hättest du dir klemmen können - unschöne Art eine Diskussion zu führen.
Nicht unschön, sondern ehrlich wenn man sich Deine Beiträge hier im Forum so durchliest.
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Park und Halteverbote werden ja in aller Regel aufgestellt um die Sicherheit zu gewährleisten. Parkt man dort trotzdem argumentieren ja die Grünen gern, das man den Verkehr behindert und somit auch die Verkehrssicherheit. Da wundert es doch schon das sie den Verkehr behindern wollen und somit auch die Sicherheit blos um etwas Zeit zu sparen. Wer so argumentiert, hat bei seiner Ausbildung wohl nicht aufgepasst.

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Zumal, wenn eine solche Situation kommt (Einsatz - während der Fahrt Abbruch) so ist meistens Licht / Musik an und dann (bei Abbruch) wieder aus.

Die Zahl der Anfahrten, die ich unter Sonderrechten ausführe, ist weit höher als die Zahl der Anfahrten, die ich unter Sonder- und Wegerechten ausführe (was auch damit zusammenhängt, daß die Schwelle für die Inanspruchnahme von Wegerechten höher liegt als die für die Inanspruchnahme von Sonderrechten)

 

Gruß

Goose

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Zumal, wenn eine solche Situation kommt (Einsatz - während der Fahrt Abbruch) so ist meistens Licht / Musik an und dann (bei Abbruch) wieder aus.

Die Zahl der Anfahrten, die ich unter Sonderrechten ausführe, ist weit höher als die Zahl der Anfahrten, die ich unter Sonder- und Wegerechten ausführe (was auch damit zusammenhängt, daß die Schwelle für die Inanspruchnahme von Wegerechten höher liegt als die für die Inanspruchnahme von Sonderrechten)

 

Gruß

Goose

 

 

Und lass mich raten, die Zahl der Abweichungen von der StVO ist nicht der Regelfall, weil ein Einsatz angesagt und abgebrochen wird, sondern weil die Abweichung aus Streifen- bzw. Polizei taktischen Gründen (siehe oben) notwendig ist.

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Es gibt etliche Gründe, die die Inanspruchnahme von Sonderrechten ermöglichen. Dazu gehört natürlich auch die normale Streifenfahrt. Trotzdem ist das von mir genannte Beispiel nicht abwegig.

 

Damit wir aber wissen, woran wir sind: Bist du Polizeibeamter?

 

Gruß

Goose

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Es gibt etliche Gründe, die die Inanspruchnahme von Sonderrechten ermöglichen. Dazu gehört natürlich auch die normale Streifenfahrt. Trotzdem ist das von mir genannte Beispiel nicht abwegig.

 

 

Gruß

Goose

 

 

Es ist nicht abwegig - aber es ist auch nicht das Hauptargument.

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die frage ist doch vielmehr, ist es in der praxis für einen normalen bürger überhaupt möglich, hier einen missbrauch nachzuweisen, oder den nachweis erbringen zu lassen? die antwort ist: Nein.

wie wir alle wissen, wo keine kontrolle.....und keine sanktionen zu befürchten sind, sinkt die schwelle zum missbrauch meist sehr deutlich.

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Es gibt etliche Gründe, die die Inanspruchnahme von Sonderrechten ermöglichen. Dazu gehört natürlich auch die normale Streifenfahrt. Trotzdem ist das von mir genannte Beispiel nicht abwegig.

 

 

Gruß

Goose

 

 

Es ist nicht abwegig - aber es ist auch nicht das Hauptargument.

Also bitte, was denn nun. Oben schreibst du es sei abwegig, hier schreibst du, es ist nicht abwegig, aber nicht das Hauptargument...

 

Wollen wir jetzt mal auflisten wie oft welche Sonderrechte in welchen Situationen in Anspruch genommen werden?

 

Gruß

Goose

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wahrscheinlicher sind eben die Beispiel die ich nannt.

Warum wahrscheinlicher? Weil Du es eher so kennst? Ich für meinen Teil kenne es auch ganz anders. Und nun?

 

Zumal, wenn eine solche Situation kommt (Einsatz - während der Fahrt Abbruch) so ist meistens Licht / Musik an und dann (bei Abbruch) wieder aus.

Das kann so sein, muß es aber nicht. Wir führen nicht selten Sonderrechtsfahrten völlig ohne Licht und Musik durch und schalten es erst dann zu, wenn es nicht anders geht. Der geneigte VT oder Bürger mag oder wird sogar wahrscheinlich in diesen Momenten denken, was uns denn da gerade geritten hat. Das ist dann aber eben so und ich kann es auch nicht ändern. Nur, damit es der Bürger oder VT besser versteht oder erkennt, werde ich ganz sicher nicht Licht und/oder Musik zuschalten, sondern nur und genau dann, wenn ich es für sinnvoll und erforderlich halte.

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Nur, damit es der Bürger oder VT besser versteht oder erkennt, werde ich ganz sicher nicht Licht und/oder Musik zuschalten, sondern nur und genau dann, wenn ich es für sinnvoll und erforderlich halte.
Ich bin mir nicht sicher, ob das in Deinem Ermessen liegen sollte. Regelwidriges Fahren sollte von denen, die es dürfen, auch kennlich gemacht werden. Anderenfalls kann es zu Missvertsändnissen führen. Und ob ein Missverständniss droht, könnt Ihr ebensowenig wissen, wie der Rasser, der wegen einer leeren Autobahn mit 30km/h Zuschlag fährt.

 

Man muss ja auch blinken, wenn niemand es sehen kann.

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...

Das kann so sein, muß es aber nicht. Wir führen nicht selten Sonderrechtsfahrten völlig ohne Licht und Musik durch und schalten es erst dann zu, wenn es nicht anders geht. Der geneigte VT oder Bürger mag oder wird sogar wahrscheinlich in diesen Momenten denken, was uns denn da gerade geritten hat. Das ist dann aber eben so und ich kann es auch nicht ändern. Nur, damit es der Bürger oder VT besser versteht oder erkennt, werde ich ganz sicher nicht Licht und/oder Musik zuschalten, sondern nur und genau dann, wenn ich es für sinnvoll und erforderlich halte.

 

Ist meiner Meinung nach auch vollkommen i.O., eine stille Anfahrt ist auch bei so manchen Einsätzen absolut richtig und notwendig z.B. um einen Täter der evtl. noch vor Ort ist auf frischer Tat zu stellen...

 

Aber es kann mir keiner erklären, dass eine Einsatzfahrt mit Sondersignal genau 30 Meter vor einer Ampel begonnen hat und 20 Meter danach wieder abgeblasen wurde. Wenn der Streifenwagen durchgehend mit normaler Geschwindigkeit von ca. (max.) 40 km/h (4 spurige Straße, von 0-5 Uhr gilt :rolleyes: (klick)) fährt und die Ampel zufälligerweise gerade auf Rot umspringt... das ist einfach unglaubwürdig!

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Neulich hatte ich noch die Situation, daß ein verdächtiges Fahrzeug gemeldet wurde. Dieses fuhr den Meldungen nach wahrscheinlich vor mir auf der gleichen Straße. Wäre ich im Verkehr mitgeschwommen, hätte ich ihn logischerweise nie einholen können, wäre ich die ganze Zeit mit Blaulicht gefahren, hätte er es schon weit im Voraus gesehen (es war dunkel und das Blaulicht reflektiert da schon recht weit).

Also habe ich das Blaulicht immer nur dann angemacht, wenn es unbedingt erforderlich war (z.B., um eben über die Kreuzung zu kommen) und es sofort danach wieder ausgeschaltet.

 

Viele mögen in dieser Fahrweise keinen Sinn gesehen haben, weil ihnen das Hintergrundwissen fehlte, trotzdem war der Sinn vorhanden.

 

Gruß

Goose

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Ich bin mir nicht sicher, ob das in Deinem Ermessen liegen sollte. Regelwidriges Fahren sollte von denen, die es dürfen, auch kennlich gemacht werden. Anderenfalls kann es zu Missvertsändnissen führen. Und ob ein Missverständniss droht, könnt Ihr ebensowenig wissen, wie der Rasser, der wegen einer leeren Autobahn mit 30km/h Zuschlag fährt.

 

Man muss ja auch blinken, wenn niemand es sehen kann.

Ich bin mir dafür aber um so mehr sicher. Niemand sonst außer dem, der im Streifenwagen sitzt, kann das beurteilen und letztlich auch entscheiden. Und ich schrieb ja auch, daß ich Sondersignale zuschalte, wenn es sinnvoll und\oder erforderlich ist, damit es ggf nicht zu Missverständnissen kommt. Ich denke auch, daß man das sehr oft ganz gut erkennen oder abschätzen kann.

 

BTW: wie Du ja sicherlich weißt, sind Sonderrechte nicht an Sondersignale gebunden.

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Ich bin mir dafür aber um so mehr sicher. Niemand sonst außer dem, der im Streifenwagen sitzt, kann das beurteilen und letztlich auch entscheiden. Und ich schrieb ja auch, daß ich Sondersignale zuschalte, wenn es sinnvoll und\oder erforderlich ist, damit es ggf nicht zu Missverständnissen kommt. Ich denke auch, daß man das sehr oft ganz gut erkennen oder abschätzen kann.
Okay, das kann ich so hinnehmen. Aber nimmst Du es dann auch hin, wenn es wegen Deiner Fehleinschätzung mal scheppert? Oder ist es dann blöd gelaufen, weil es so gemacht werden musste?

 

BTW: wie Du ja sicherlich weißt, sind Sonderrechte nicht an Sondersignale gebunden.
Ist mir bekannt. Nur dann eben nicht wundern, wie das für andere aussieht. :rolleyes:
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Warum nicht? Angemeldet ist er seit knapp drei Wochen, viel habe ich vonihm noch nicht gelesen, so daß ich das nicht abschätzen kann.
Ich möchte eigentlich nicht glauben, daß das, was ich bisher von ihm gelesen habe, tatsächlich von einem Polizeibeamten stammt. Andererseits: eigenartige Menschen gibt es in jeder Berufsgruppe.
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Aber nimmst Du es dann auch hin, wenn es wegen Deiner Fehleinschätzung mal scheppert? Oder ist es dann blöd gelaufen, weil es so gemacht werden musste?

Wenn es denn mal so kommen sollte, was bislang und zum Glück noch nicht der Fall war, so muß ich das so hinnehmen und sicherlich ist es dann auch blöd gelaufen. Nur: wenn ich mit Sonderrechten ohne Kenntlichmachung fahre, fahre ich noch lange nicht kopf- und hirnlos. Wenn ich mit dem Provida-Krad jemandem nacheile, so fahre ich im Regelfall immer mit Sonderrechten und ohne Licht und Lalülala. Mit einem Zivilkrad, welches nicht einmal optisch als Dienstfahrzeug zu erkennen ist.

 

Ist mir bekannt. Nur dann eben nicht wundern, wie das für andere aussieht.

Darüber wundere ich mich auch nicht. Ich nehme es zur Kenntnis, aber es ist mir auch egal, wie das für andere aussieht. Was glaubst Du wohl, wie es für andere aussieht, wenn ich mit dem Provida-Krad hinter einem her- und dabei sowohl zu schnell fahre als auch mitunter überhole, wie man es normal nicht tun sollte, bei Rot fahre etcpp.? Und das wie gesagt alles in zivil und ohne SoSi. Es ist eben notwendig und anders nicht möglich.

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Manchmal können nicht einmal Sondersignale gegen die Ignoranz mancher Autofahrer etwas ausrichten... blind, taub ... schlafend gehen sie ihrer Wege ... blöd gelaufen ...

Genauso ist es.

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  • 4 weeks later...

Aus dem geschlossenen Thread

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=760182

 

Das Problem haben andere Berufsgruppen auch, und von denen wird es verlangt das sie sich StVO konform verhalten. :think:

 

Die Ausrede zählt nicht. :sneaky:

Wie ich bereits sagte: naturgemäß sieht das der ein oder andere natürlich anders. Darf er. :heul:

Ach mir reicht es wenn die Leute vom Ordnungsamt und eure Dienstherren es anders sehen als Du. :mecker:

Du darfst dann ganz lieb deine Knöllchen zahlen. :heul:

 

Wenn ihr mit Blau/Silber kreativ an der Pommesbude parkt habe ich da schon Verständnis, wobei 20m mehr Weg und ordentlich geparkt eurem Ansehen und eurer Figur Gesundheit auch nicht abträglich wären. Das Verständnis räume ich auch Paketdiensten ein wenn sie Pakete zustellen.

 

Nur warum sollen diejenigen die "Hausbesuche" machen, z,B. Zeugenbefragung, Fahrerfeststellung............ im Zivilfahrzeug nicht ordentlich parken. Ich sehe da keinen Unterschied zu anderen die auch Parkplätze brauchen und sich nicht mit, es eilt ich bin besonders wichtig, argumentieren dürfen.

 

MfG.

 

hartmut

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Betroffen sind zunächst mal nicht die Polizeifahrzeuge die im Einsatz sind; dort können Polizeifahrzeuge (zivil oder blau) von den Vorschriften der StVO gem. 35 I StVO abweichen, wenn das für die hoheitliche Aufgabe dringend geboten ist.

Dringend geboten heißt hier, anders als im Strafrecht, dass das Beachten der Verkehrsvorschriften dem Einsatz hinderlich entgegensteht. Wie immer muss auch die Verhältnismäßigkeit mitbeachtet werden.

 

Praktisch heißt das, wenn ein Einsatz ist, kann dort geparkt werden, wo es notwendig ist - also dicht dran - und (wenn möglich) werden die Streifenwagen auch mit der geringsten Beeinträchtigung des übrigen Verkehrs abgestellt. D.h. mitten auf der Kreuzung, wenn ein Unfall ist und die Kreuzung gesperrt wird, in 2ter Reihe, wenn nichts frei ist und die Polizei zügig in das Haus davor muss, auf dem Bürgersteig, wenn genug Platz ist und das weniger den übrigen Verkehr beeinflusst, als wenn in 2ter Reihe geparkt wird. Dabei wird natürlich die Dringlichkeit geprüft - je schneller man da sein muss, um so einfacher gestaltet sich die Parkplatz suche.

Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass wenn Zeit ist, wenn es nicht notwendig ist, dass "wild geparkt wird", dann muss ordentlich und sogar mit Parkschein geparkt werden. Das betrifft weniger die Streifenwagen als andere Bereiche der Polizei und Ordnungsbehörden.

 

Mich selber ärgert es z.B. wenn das Ordnungsamt sich in die Busspur stellt und von dort seinen Streifengang nach Parksündern begeht, obwohl 500 Meter weiter ein öffentlicher und freier Parkplatz ist; dort sind die Abweichungen unzulässig und unnötig. Es ist nicht notwendig, wenn die Ermittler einen Tatort/ Ereignisort im Rahmen des Verfahrens aufsuchen und dort "wild parken". Anders natürlich bei konkreten Einsatzanlässen.

 

Und genau darum geht es halt in der Weisung, wenn kein Abweichen von der StVO angezeigt ist, dann muss man (auch als Behördenfahrzeug) wenn ein Ticket vorgeschrieben ist, dieses auch lösen. So wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch.

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Ach mir reicht es wenn die Leute vom Ordnungsamt und eure Dienstherren es anders sehen als Du. :think:

Du darfst dann ganz lieb deine Knöllchen zahlen. :sneaky:

Naja, da ist wohl mehr der Wunsch der Vater des Gedanken. Mehr jedoch nicht. :heul:

 

Wenn ihr mit Blau/Silber kreativ an der Pommesbude parkt habe ich da schon Verständnis, wobei 20m mehr Weg und ordentlich geparkt eurem Ansehen und eurer Figur Gesundheit auch nicht abträglich wären. Das Verständnis räume ich auch Paketdiensten ein wenn sie Pakete zustellen.

Darüber lache ich einmal kurz und herzhaft.

 

BTW: es ist mir persönlich egal und zudem ist es auch irrelevant, wofür Du Verständnis hast oder nicht.

 

Nur warum sollen diejenigen die "Hausbesuche" machen, z,B. Zeugenbefragung, Fahrerfeststellung............ im Zivilfahrzeug nicht ordentlich parken. Ich sehe da keinen Unterschied zu anderen die auch Parkplätze brauchen und sich nicht mit, es eilt ich bin besonders wichtig, argumentieren dürfen.

Natürlich sollen sie ordentlich parken. Also hübsch in einer Parkbucht, auf dem Hof oder einem Parkplatz, aber nicht auf einem Gehweg, im Haltverbot etc.. NUR: dafür zahlen :mecker:. Es besteht denn doch immer noch ein wesentlicher Unterschied, ob ein solches Parken durch einen Vertreter geschieht oder bspw. durch einen Polizisten. Denn der Grund des Hausbesuches ist nicht der, in die eigene Tasche oder die einer Firma zu wirtschaften. Man wird hoheitlich tätig.

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Naja, da ist wohl mehr der Wunsch der Vater des Gedanken. Mehr jedoch nicht. :mecker:

Nö, harte Realität, die Berliner gehen mit gutem Beispiel voran und ziehen das durch. :sneaky:

 

Darüber lache ich einmal kurz und herzhaft.

 

BTW: es ist mir persönlich egal und zudem ist es auch irrelevant, wofür Du Verständnis hast oder nicht.

Dann lach mal, die Bild hat euch schon oft genug lächerlich gemacht. Schön das Du es mit Humor trägst.

 

Es besteht denn doch immer noch ein wesentlicher Unterschied, ob ein solches Parken durch einen Vertreter geschieht oder bspw. durch einen Polizisten. Denn der Grund des Hausbesuches ist nicht der, in die eigene Tasche oder die einer Firma zu wirtschaften.

Immerhin zahlt der Vertreter Steuern das ihr euren Sold bekommt. Und wenn ich mal in die Runde fragen würde was ihr macht, kommt sicher das Wort abzocken schnell, also Kohle eintreiben. So groß wäre dann der Unterschied nicht. Aber ist eigentlich egal, ihr steht nicht außerhalb des Rechts.

 

Man wird hoheitlich tätig.

Nehmt ihr euch nicht etwas zu wichtig? :think:

 

MfG.

 

hartmut

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Man wird hoheitlich tätig.

 

Ja, und wenn die Abweichung von der StVO nicht dringend geboten ist, so ist der 35 I StVO nicht eröffnet, was heißt, dass die Vorschriften (auch über Parken und Parkscheine und Tickets) einzuhalten sind - tut man das nicht begeht man eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

 

Und da man ja "hoheitlich tätig wird " muss auch niemand die Tickets selber zahlen, sondern bekommt sie erstattet.

Wobei sich in der Tat streiten kann ob das ausgelegt werden muss oder nicht.... wenn die Behörde das jedoch verlangt, sollte man sich damit arrangieren.

 

 

 

 

 

Beachte in der Diskussion jedoch: Blaulicht Geschrieben: Heute, 14:34

Betroffen sind zunächst mal nicht die Polizeifahrzeuge die im Einsatz sind;
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Nö, harte Realität, die Berliner gehen mit gutem Beispiel voran und ziehen das durch.

Das dürfen sie von mir aus gern. Hier in NRW steht das jedoch nicht zur Debatte. :sneaky:

 

Dann lach mal, die Bild hat euch schon oft genug lächerlich gemacht. Schön das Du es mit Humor trägst.

Au ja... Bild-Niveau.... wenn Du meinst, daß Du dich darauf hinablassen mußt, bitte. Jedem wie's ihm beliebt. Mich hat die Bild noch nie lächerlich gemacht und wird es auch zukünftig nicht. Selbst wenn ich entgegen Deinen persönlichen Vorstellungen parke. :think:

 

Immerhin zahlt der Vertreter Steuern das ihr euren Sold bekommt.

Jap. Ich zahle auch Steuern.

 

Und wenn ich mal in die Runde fragen würde was ihr macht, kommt sicher das Wort abzocken schnell, also Kohle eintreiben.

Natürlich. Allerdings wohl eher aus dem Grund, daß das als "Abzocke" bezeichnete Handeln auffällig ist im Gegensatz zu den vielen anderen Aufgaben, die eben keine so große Öffentlichkeitswirkung haben. Deshalb kann ich über Deine Bemerkung auch nur :mecker:

 

ihr steht nicht außerhalb des Rechts.

Das ist mal wieder billige Polemik, wenn man anders nicht zu argumentieren weiß.

 

Nehmt ihr euch nicht etwas zu wichtig?

Fakt ist nunmal Fakt. Auch wenn Du das nicht begreifen kannst oder willst.

 

Und da man ja "hoheitlich tätig wird " muss auch niemand die Tickets selber zahlen, sondern bekommt sie erstattet.

Wobei sich in der Tat streiten kann ob das ausgelegt werden muss oder nicht.... wenn die Behörde das jedoch verlangt, sollte man sich damit arrangieren.

Wie ich bereits weiter oben schrieb und auch im verlinkten Artikel deutlich wurde: das ist nicht zu händeln und absolut praxisfremd. Wie soll man bspw. abschätzen, wie lange man parkt? Und was, wenn man sich bei der Zeitdauer verschätzt hat, aber nicht nachlösen kann?

 

Man sollte denn auch mal ein wenig weiter denken und nicht nur bis vor die Zehenspitzen.

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Bluey, verrenn dich mal nicht.

 

 

Und beachte worum es geht. Ich habe das in meinem Beitrag ganz deutlich geschrieben: nicht um Fahrzeuge im Einsatz und weniger um Streifenfahrzeuge; ich habe das Gefühl, dass du zu stur gegen Hartmut angehen willst.

 

Fakt ist auf der einen Seite, dass unter bestimmten Umständen keine Parkvorschriften beachtet werden müssen - Fakt ist aber auch, dass bei anderen Umständen alle Verkehrsvorschriften - wie für jeden anderen auch - gelten, also auch Parkvorschriften, Maut, Parkscheiben, Parktickets, Halteverbote, etc

 

 

das ist nicht zu händeln und absolut praxisfremd. Wie soll man bspw. abschätzen, wie lange man parkt? Und was, wenn man sich bei der Zeitdauer verschätzt hat, aber nicht nachlösen kann?

 

Hast du schon mal ne Knolle wegen Parkdauer geschrieben... dein Gerede kommt mir bekannt vor... (und denke daran um welche Fälle es sich handelt!!)

 

 

Wo ist denn das Problem? Der Herr K. macht eine Befragung im Haus. Nach einer Stunde unterbricht er kurz, da die Parkuhr abläuft (so wie der Herr von Gas Wasser und dem Rest auch).

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Das dürfen sie von mir aus gern. Hier in NRW steht das jedoch nicht zur Debatte. :P

Du meinst sicher, noch nicht zur Debatte? :mecker:

 

Au ja... Bild-Niveau.... wenn Du meinst, daß Du dich darauf hinablassen mußt, bitte. Jedem wie's ihm beliebt. Mich hat die Bild noch nie lächerlich gemacht und wird es auch zukünftig nicht. Selbst wenn ich entgegen Deinen persönlichen Vorstellungen parke. :sneaky:

Wieso ich? Du kannst nicht abstreiten das hier das Bild von der Polizei in der Öffentlichkeit geprägt wird. Da brauchst Du nur mal in eine "blöde" Situation kommen und dich ungeschickt ablichten lassen, schon bist Du in der Bild mit Verbrecherbalken im Gesicht. Die "Leserreporter" lauern überall. Sag also niemals nie wenn Du im Licht der Öffentlichkeit stehst.

 

Jap. Ich zahle auch Steuern.

Will ich doch hoffen, aber nicht als :heul: , sondern als Privatmann.

 

Natürlich. Allerdings wohl eher aus dem Grund, daß das als "Abzocke" bezeichnete Handeln auffällig ist im Gegensatz zu den vielen anderen Aufgaben, die eben keine so große Öffentlichkeitswirkung haben. Deshalb kann ich über Deine Bemerkung auch nur :D

Ich darf auch mal ein Klischee bedienen.

 

Das ist mal wieder billige Polemik, wenn man anders nicht zu argumentieren weiß.

Nur ein Hinweis, auch die :wub: müssen die Gesetze beachten. Einschließlich StVO.

 

Fakt ist nunmal Fakt. Auch wenn Du das nicht begreifen kannst oder willst.

Ist doch meine Rede, ihr nehmt euch zu wichtig. Es gibt andere Berufe die ebenso wichtig sind, nur mal an Hausärzte gedacht die Hausbesuche machen, welche solche Vergünstigungen auch nicht haben. Wenn der es mal eilig hat, oder kein Kleingeld für den Parkschein, gibt es auch keine Gnade.

 

Wie ich bereits weiter oben schrieb und auch im verlinkten Artikel deutlich wurde: das ist nicht zu händeln und absolut praxisfremd. Wie soll man bspw. abschätzen, wie lange man parkt? Und was, wenn man sich bei der Zeitdauer verschätzt hat, aber nicht nachlösen kann?

Das ist doch schlicht euer Problem, hat jeder andere VT auch, und mit einfach nachlösen will ich mal überhört haben. :heul: Neuer Parkplatz suchen ist angesagt, sonst gibt es Knöllchen. :think:

 

Man sollte denn auch mal ein wenig weiter denken und nicht nur bis vor die Zehenspitzen.

Stimmt, und bisher habe ich noch kein Argument vernommen welches stichhaltig ist. Ihr könntet, wollt aber nicht auf vermeintliche Privilegien verzichten.

 

MfG.

 

hartmut

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Bluey, verrenn dich mal nicht.

Keine Sorge, mach ich nicht. Ich überbewerte das Ganze allerdings auch nicht.

 

Und beachte worum es geht. Ich habe das in meinem Beitrag ganz deutlich geschrieben: nicht um Fahrzeuge im Einsatz und weniger um Streifenfahrzeuge; ich habe das Gefühl, dass du zu stur gegen Hartmut angehen willst.

Wenn Du gelesen hättest, was ich geschrieben habe, so hättest Du eigentlich erkennen müssen, daß ich mich insbesondere auf Streifenfahrzeuge bezog. Allerdings nicht nur im Einsatzgeschehen, sondern auch bei Verkehrs-/Kontrollen. Mir ist Hartmuts Position aus etlichen anderen Diskussionen bestens bekannt. Hauptsache, es geschieht in seinem (liberalen) Sinne. Seine diesbzgl. Vorstellungen sind mir persönlich viel zu radikal und praxisfremd.

 

Fakt ist auf der einen Seite, dass unter bestimmten Umständen keine Parkvorschriften beachtet werden müssen - Fakt ist aber auch, dass bei anderen Umständen alle Verkehrsvorschriften - wie für jeden anderen auch - gelten, also auch Parkvorschriften, Maut, Parkscheiben, Parktickets, Halteverbote, etc

Habe ich das verneint? Schwierig bis nahezu unmöglich wird es allerdings für den Außenstehenden, auch für die Politesse, zu beurteilen, ob ein Grund vorliegt oder nicht.

 

Hast du schon mal ne Knolle wegen Parkdauer geschrieben...

Nein, hab ich noch nicht. Der ruhende Verkehr ist primär Aufgabe des OA. Da schreite ich nur dann ein, wenn bspw. eine Behinderung o.ä. vorliegt. Aber ob da jemand eine Parkscheibe eingelegt oder ein Ticket gelöst hat oder nicht, interessiert mich überhaupt nicht.

 

dein Gerede kommt mir bekannt vor... (und denke daran um welche Fälle es sich handelt!!)

Du darfst gern konkreter werden.

 

Wo ist denn das Problem? Der Herr K. macht eine Befragung im Haus. Nach einer Stunde unterbricht er kurz, da die Parkuhr abläuft (so wie der Herr von Gas Wasser und dem Rest auch).

Jau. Grundsätzlich und in der Theorie überhaupt kein Problem. Und für jemanden, der in diesem Beruf nicht tätig ist, ist alles andere auch offenkundig unvorstellbar. Ehrlich gesagt: mir liegt es fern und ich habe auch insbes. nach der bezeichnenden und ähnlichen Diskussion von vor einiger Zeit keine gesteigerte Lust, hier noch einmal in epischer Breite etwas auszuführen, was einige Zeitgenossen eh nur als Ausreden werten, aber ganz sicher nicht verstehen noch akzeptieren wollen. So sei's denn. Jedem seine Meinung.

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Du meinst sicher, noch nicht zur Debatte?

Das sitze ich aus. :heul:

 

Wieso ich? Du kannst nicht abstreiten das hier das Bild von der Polizei in der Öffentlichkeit geprägt wird. Da brauchst Du nur mal in eine "blöde" Situation kommen und dich ungeschickt ablichten lassen, schon bist Du in der Bild mit Verbrecherbalken im Gesicht. Die "Leserreporter" lauern überall. Sag also niemals nie wenn Du im Licht der Öffentlichkeit stehst.

Ich mach mich nicht bange davor.

 

Will ich doch hoffen, aber nicht als :sneaky: , sondern als Privatmann.

Auch ich zahle Einkommens-, Kirchensteuer und den Soli.

 

Ich darf auch mal ein Klischee bedienen.

Wenn's denn beim "Mal" bliebe und nicht schon zur Gewohnheit geworden wäre.....

 

Nur ein Hinweis, auch die :heul: müssen die Gesetze beachten. Einschließlich StVO.

Danke. Weiß ich.

 

Ist doch meine Rede, ihr nehmt euch zu wichtig.

Nein. Du nimmst Dich in Deiner persönlichen Meinung zu wichtig.

 

Es gibt andere Berufe die ebenso wichtig sind, nur mal an Hausärzte gedacht die Hausbesuche machen, welche solche Vergünstigungen auch nicht haben. Wenn der es mal eilig hat, oder kein Kleingeld für den Parkschein, gibt es auch keine Gnade.

Völlig falsch!

 

Das ist doch schlicht euer Problem, hat jeder andere VT auch, und mit einfach nachlösen will ich mal überhört haben. :mecker: Neuer Parkplatz suchen ist angesagt, sonst gibt es Knöllchen.

Naja, ich bin auch durchaus in der Lage, das Problem zu lösen (so es denn irgendwann einmal auftreten sollte). :think:

 

Stimmt, und bisher habe ich noch kein Argument vernommen welches stichhaltig ist.

Das liegt nicht an den Argumenten, sondern vielmehr daran, was DU als stichhaltig gelten läßt.

 

Ihr könntet, wollt aber nicht auf vermeintliche Privilegien verzichten.

Es ist kein's und war auch noch nie eins. Ein Privileg wäre es, dürfte ich auch als Privatmann zB parken "dürfte", wie ich wollte.

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