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3 Motorräder Gleichzeitig Vom Videomotorrad Gefilmt?!


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Hallo zusammen,

 

hab bereits das ganze Forum durch, aber leider keinen ähnlichen Fall gefunden.

 

Daher meine Geschichte hier als neues Thema. Freue mich schon auf eure zahlreichen Antworten und Meinungen.

 

Zu dritt fuhren wir mit unseren Mopeds auf einer Bundesstrasse(erlaubte Geschwindigkeit 100km/h). Die Bundesstrasse ist mal 1spurig und mal 2spurig für die jeweilige Richtung. Als die Strasse für unsere Fahrtrichtung 2spurig wurde haben wir alle drei zusammen hintereinanderweg eine Reihe von Auto´s überholt und vor dem 1spurig werden der Strasse wieder eingeschert. Leider hat keiner von uns bemerkt, dass die ganze Zeit eine silberfarbene BMW mit Seitenkoffern hinter uns war, welche uns kurz nach dem Überholmanöver eingeholt hat und zum anhalten bewegt hat( STOP POLIZEI!!!).

 

Gesagt getan: Der nette Beamte sagte uns, dass wir wohl so ca. zwischen 30 und 40 km/h zu schnell unterwegs wahren und mit Punkten und Bußgeld rechnen müssen und das alle die gleiche Strafe bekommen.

 

Jetzt der Hammer:

 

Motorrad 1 (ICH) führte die Gruppe an. Verstoß: 43km/h drüber(FAHRVERBOT/PUNKTE/GELDBUßE)

Motorrad 2 hinter mir fahrend Verstoß: 39km/h drüber(PUNKTE/GELDBUßE)

Motorrad 3 letzter der Gruppe Verstoß: 35km/h drüber(PUNKTE/GELDBUßE)

 

Jetzt die Frage: Ist es mit dem Videobeweis überhaupt möglich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zu messen und dann verschiedene Geschwindigkeiten zu ermitteln??? Hatte mal gehört, dass man immer nur die Geschwindigkeit von einem Fahrzeug messen kann und nicht mehrere gleichzeitig! Aber vielleicht wisst ihr ja mehr... Vielen Dank im voraus

 

Schöne Grüße Pascal

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hab bereits das ganze Forum durch, aber leider keinen ähnlichen Fall gefunden.

Du kannst unmöglich das ganze Forum durchsucht haben, denn genau diesen Fall,

Jetzt die Frage: Ist es mit dem Videobeweis überhaupt möglich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zu messen und dann verschiedene Geschwindigkeiten zu ermitteln??? Hatte mal gehört, dass man immer nur die Geschwindigkeit von einem Fahrzeug messen kann und nicht mehrere gleichzeitig! Aber vielleicht wisst ihr ja mehr... Vielen Dank im voraus
habe ich in der Vergangenheit schon mehrfach als möglich, zulässig und praktikabel beschrieben. Dennnoch vielen Dank für diese Rückmeldung und Bestätigung meiner damaligen Aussagen (gell, @m3_?! :) ).

 

Zu Deiner Frage also: ja, es ist so möglich und auch zulässig! Selbiges habe ich auch schon viele Male praktiziert.

 

Kann es sein, dass er Euch jeweils nacheinander aufgenommen hat?

Nein. Das Band läuft vom Beginn an (in diesem Fall dürfte es der Beginn des Überholens gewesen sein) bis zum Anhaltevorgang durch und wird nicht zwischenzeitlich gestoppt und wieder erneut gestartet.

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Einzeln kann eigentlich nicht sein, weil er dazu doch ne ganze weile hinter jedem einzelnem hinterhergefahren sein musste oder?! Und er ist die ganze Zeit ganz hinten gewesen (Quasi Motorrad 4).

 

 

Vllt wurden die anderen Geschwindigkeiten anhand von Fahrbahnmarkierungen im Nachhinein ermittelt..? Sollte mit den Schatten und einem 0815 Videoprogramm kein Problem sein.

 

 

Tipp fürs nächste mal: Wenn ihr zu dritt seid kann es durchaus passieren dass einer das „Bitte folgen“ übersehen hat und spontan abbiegt. Mit etwas Pech übersieht auch das zweite Motorrad die Laufschrift bzw. fühlt sich nicht angesprochen und biegt ebenfalls irgendwo ab.

 

Am Ende kann der Cop dann versuchen Verstärkung zu kriegen oder er begnügt sich mit einem statt drei Kunden ;-)

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Genau, und die zwei, die abbiegen, bekommen dann gleichzeitig eine Anzeige wegen des Nichtbeachtens der Anhaltezeichen, eine zeitnahe Anhörung und, falls sich der Fahrer nicht ermtteln lässt, ein Fahrtenbuch.

 

Sprichst du dich mit deinen Kumpels immer ab, wer von euch sich "opfert" und anhält, bevor ihr auf Tour geht?

 

Gruß

Goose

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Für die Anzeige müssen die erstmal erwischt werden. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist wirst du ja selber wissen ;-)

 

In meiner Stadt weiß ich aus 1Hand und direkt von der Quelle dass in den letzen Jahren keine Fahrenbücher mehr verhängt wurden. Das ist also noch nichtmal ein Papiertiger...

 

Richtig absprechen tun wir sich das nicht. Es ergibt sich von alleine dass jeder abhaut und am Ende sind wir sowieso alle weg. Wir hatten es bis dato aber auch "nur" mit Cops in KFZ zu tun und nicht mit Motorrädern...

 

Einmal ging das sogar bis zum Staatsanwalt aber mangels öffentlichem Interesse und so ;-) Naja, du kennst den Rest :)

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Für die Anzeige müssen die erstmal erwischt werden. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist wirst du ja selber wissen ;-)
Für die Anhörung an den Halter (Voraussetzung fürs Fahrtenbuch)) reicht das Kennzeichen :)

 

In meiner Stadt weiß ich aus 1Hand und direkt von der Quelle dass in den letzen Jahren keine Fahrenbücher mehr verhängt wurden. Das ist also noch nichtmal ein Papiertiger...
Für viele Städte weiß ich aus erster Hand, daß sie auferlegt werden.

 

Richtig absprechen tun wir sich das nicht. Es ergibt sich von alleine dass jeder abhaut und am Ende sind wir sowieso alle weg. Wir hatten es bis dato aber auch "nur" mit Cops in KFZ zu tun und nicht mit Motorrädern...
Aber nicht jammern, wenn's mal daneben geht...

 

Gruß

Goose

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Einzeln kann eigentlich nicht sein, weil er dazu doch ne ganze weile hinter jedem einzelnem hinterhergefahren sein musste oder?! Und er ist die ganze Zeit ganz hinten gewesen (Quasi Motorrad 4).

Das Video wird nachträglich ausgewertet. Es muß nicht jeder einzeln aufgenommen werden.

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Einzeln kann eigentlich nicht sein, weil er dazu doch ne ganze weile hinter jedem einzelnem hinterhergefahren sein musste oder?! Und er ist die ganze Zeit ganz hinten gewesen (Quasi Motorrad 4).

Das Video wird nachträglich ausgewertet. Es muß nicht jeder einzeln aufgenommen werden.

 

Na da kann man wohl nichts machen.. Gibt´s denn irgendeine Möglichkeit das Fahrverbot umzuwandeln?? Höheres Bußgeld oder ähnliches ohne das ich zum Anwalt muss??

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An eine Umwandlung des Fahrverbotes sind relativ hohe Hürden gestellt.

 

So musst Du was Eintragungen in Flensburg angeht ein möglichst unbeschriebenes Blatt sein, Deine Existenz muss durch das FV gefährdet sein, Du musst keine Möglichkeit haben das Fahrverbot in den Urlaub zu legen (für den Antritt des FV hast Du -als Ersttäter- vier Monate Zeit, somit dann schon den neuen Urlaubsanspruch des nächsten Jahres) und ein Richter muss Dir wohlgesonnen sein.

 

Wenn auf das FV verzichtet wird, wird das Bußgeld in der Regel verdoppelt.

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Einzeln kann eigentlich nicht sein, weil er dazu doch ne ganze weile hinter jedem einzelnem hinterhergefahren sein musste oder?! Und er ist die ganze Zeit ganz hinten gewesen (Quasi Motorrad 4).

Das Video wird nachträglich ausgewertet. Es muß nicht jeder einzeln aufgenommen werden.

 

 

wie kann der motorradcop denn auf dem video die verschiedenen geschwindigkeiten unterscheiden?

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wie kann der motorradcop denn auf dem video die verschiedenen geschwindigkeiten unterscheiden?

Auch das habe ich alles schon mal erläutert. Man kann anhand der Wegstrecken- und Zeitaufzeichnungen (Bildpunkte) die (Durchschnitts-)Geschwindigkeit eines jeden einzelnen Fahrzeugs errechnen. Berechnungsgrundlage ist die Geschwindigkeit des Videokrades. Von daher kann es durchaus sein, daß alle inetwa oder genau dieselbe Geschwindigkeit vorgeworfen bekommen (obwohl der ein oder andere schneller war, was ja letztlich zu seinem Vorteil ist). Die genaue Beschreibung kann man wie gesagt hier nachlesen.

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Hallo, Goose,

 

Genau, und die zwei, die abbiegen, bekommen dann gleichzeitig eine Anzeige wegen des Nichtbeachtens der Anhaltezeichen, eine zeitnahe Anhörung und, falls sich der Fahrer nicht ermtteln lässt, ein Fahrtenbuch.

wie lässt sich denn diese Anzeige begründen, wenn der Zweck des Anhaltens die Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist?

 

Abgesehen davon, dass man das BiFo - Signal bei entsprechender Sonneneinstrahlung durchaus mal übersehen kann (habe ich selber schon ift genug festgestellt).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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wie lässt sich denn diese Anzeige begründen, wenn der Zweck des Anhaltens die Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist?

Dient das Anhalten ausschließlich der Ahndung einer zuvor begangenen Verkehrs-OWi, also der IDF nach § 163b(1) StPO i.V.m. § 46 OWiG, so handelt es sich weder um eine Weisung nach § 36(1) StVO noch um Anhalten zur Verkehrskontrolle.

In aller Regel wird der Polizeibeamte in solchen Fällen aber auch die Fahrtüchtigkeit, die mitzuführenden Papiere sowie Zustand, Ausrüstung und Beladung des Fahrzeugs kontrollieren. Dann aber dient es zugleich der Verkehrskontrolle i.S. von Absatz 5 und ist gemäß §§ 36(5), 49(3) Nr. 1 StVO bußgeldbewehrt (siehe u.a. Dü VRS 73,387, NZV 96, 458 etc., jedoch aM Bay VRS 72,132)

 

Das zeigt sich ja auch darin, daß ich ihn, würde ich einen körperlichen Mangel beim Fahrzeugführer oder einen technischen Mangel am Fahrzeug feststellen, hierhingehend weitere Maßnahmen treffen würde.

 

Abgesehen davon, dass man das BiFo - Signal bei entsprechender Sonneneinstrahlung durchaus mal übersehen kann (habe ich selber schon ift genug festgestellt).
Das ist in meinen Augen lebendfremd. Das ProViDa-Krad überholt die Gruppe, setzt sich davor und das schöne Blinkelämpchen mit der Schrift "Bitte Folgen" über dem Rücklicht geht an. Hier merkt der geneigte Kradfahrer schon, daß da was nicht stimmt. Bis sich nun eine Möglichkeit bietet, mal eben abzubiegen oder sich anderweitig aus dem Staub zu machen, vergehen gewöhnlich ein paar Meter.

Natürlich könnte man versuchen, dem Richter zu erklären, man hätte aufgrund der Sonne das Signal nicht erkannt, ob nan damit jedoch durchkommt...?

 

Gruß

Goose

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Das ProViDa-Krad überholt die Gruppe, setzt sich davor und das schöne Blinkelämpchen mit der Schrift "Bitte Folgen" über dem Rücklicht geht an. Hier merkt der geneigte Kradfahrer schon, daß da was nicht stimmt.

Des weiteren bekommt der geneigte Kradfahrer zusätzlich noch sehr deutliche Zeichen mit dem Arm/der Hand, daß er anzuhalten hat.

 

Natürlich könnte man versuchen, dem Richter zu erklären, man hätte aufgrund der Sonne das Signal nicht erkannt, ob nan damit jedoch durchkommt...?

Vor allem dann, wenn die Sonne ganz woanders oder sehr hoch stand.

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Durch Handzeichen.

 

Wie gesagt, im Zweifel kann man sicher gerne einem Richter erklären, man sein der felsenfesten Überzeugung gewesen, nicht gemeint gewesen zu sein, allerdings dürfte das in der Regel doch recht unglaubwürdig sein.

 

Gruß

Goose

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Die Bußgeldstelle (hiesige welche) zieht da idR locker mit. Und die Richter hier sind auch nicht zimperlich, was so manche Zeitgenossen und deren Verhaltensweisen betrifft.

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Ist (oder besser sollte) immer eine Einzelfallprüfung erfolgen. Plausible und nachvollziehbare Erklärung=keine weitere Verfolgung. Dafür ist die Bußgeldstelle ja auch Herrin des Verfahrens. Und wenn sie das Verfahren abgibt wird nochmal geprüft... Und das ist gut so.. :)

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Es erfolgt auch eine Einzelfallprüfung. Nur scheinen einige zu glauben, daß diese auch mit einer noch so unglaubwürdigen Ausrede garantiert zu ihren Gunsten ausfallen müsse und sind dann erstaunt, wenn ihnen die harte Realität ins Gesicht knallt...

 

Gruß

Goose

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Willst du damit sagen, daß du meinst, man könne wirklich die Leuchtschrift übersehen, nachdem man vom ProViDa-Krad überholt und zusätzlich durch Handzeichen aufmerksam gemacht wurde?

 

Gruß

Goose

Na hoffentlich läuft das dann nicht wie vor kurzen im Thread von Blondy 2.0 ab.

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Willst du damit sagen, daß du meinst, man könne wirklich die Leuchtschrift übersehen, nachdem man vom ProViDa-Krad überholt und zusätzlich durch Handzeichen aufmerksam gemacht wurde?

 

Gruß

Goose

 

Ich habe gelernt, dass nicht alle Verkehrsteilnehmer sich im Strassenverkehr mit der gleichen Aufmerksamkeit bewegen. Auch die Sichtweise von einer Situation kann komplett verschieden sein. Nicht alles, was sich mit der eigenen Sichtweise oder Wahrnehmung nicht deckt ist unbedingt "eine faule Ausrede".

Gleich zu unterstellen, der andere hat das absichtlich gemacht, ist meines Erachtens nach fatal.

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Ich habe gelernt, dass nicht alle Verkehrsteilnehmer sich im Strassenverkehr mit der gleichen Aufmerksamkeit bewegen. Auch die Sichtweise von einer Situation kann komplett verschieden sein. Nicht alles, was sich mit der eigenen Sichtweise oder Wahrnehmung nicht deckt ist unbedingt "eine faule Ausrede".

Gleich zu unterstellen, der andere hat das absichtlich gemacht, ist meines Erachtens nach fatal.

 

Wenn man es schafft, ein Anhaltesignal verbunden mit Handzeichen zu "übersehen", sollte man sich fragen, ob man wirklich in der Lage ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Und außerdem beten, dass man nicht mit der gleichen "Aufmerksamkeit" unterwegs ist, wenn gerade mal ein Kind auf die Straße läuft.

 

Abgesehen davon dürfte es auch meiner Meinung nach schwierig sein, irgendjemand davon zu überzeugen, dass man die Signale tatsächlich überseh hat. Auch meiner Nichtpolizisten-Meinung nach liegt das außerhalb des Möglichen, zumindest wenn man nicht mit geschlossenen Augen gefahren ist.

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Ich habe gelernt, dass nicht alle Verkehrsteilnehmer sich im Strassenverkehr mit der gleichen Aufmerksamkeit bewegen. Auch die Sichtweise von einer Situation kann komplett verschieden sein. Nicht alles, was sich mit der eigenen Sichtweise oder Wahrnehmung nicht deckt ist unbedingt "eine faule Ausrede".

Gleich zu unterstellen, der andere hat das absichtlich gemacht, ist meines Erachtens nach fatal.

 

Wenn man es schafft, ein Anhaltesignal verbunden mit Handzeichen zu "übersehen", sollte man sich fragen, ob man wirklich in der Lage ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Und außerdem beten, dass man nicht mit der gleichen "Aufmerksamkeit" unterwegs ist, wenn gerade mal ein Kind auf die Straße läuft.

 

Abgesehen davon dürfte es auch meiner Meinung nach schwierig sein, irgendjemand davon zu überzeugen, dass man die Signale tatsächlich überseh hat. Auch meiner Nichtpolizisten-Meinung nach liegt das außerhalb des Möglichen, zumindest wenn man nicht mit geschlossenen Augen gefahren ist.

 

Einzelfallbewertung.... nicht alles pauschalisieren und auch den anderen sein Recht auf eine andere Sichtweise eingestehen. Wenn man sein eigenes Handeln reflektiert kann manchmal ein ganz anderer Schuh daraus werden. Für den anderen ist seine Sichtweise die (seinige) Realität sein...

Nochmal der Fall hier: 3 Moppeds die angehalten werden sollen. Ein Beamter. Zur Diskusion steht, erkennen der Zweite und Dritte im Pulk, dass auch für Sie das Anhaltezeichen gilt. Wer sagt denn, dass die drei zusammengehören?? Wenn der anhaltende Beamte eindeutig allen drei unmißverständlich zeigt was Sache ist, dann wird er das auch durchbringen. Nur sollte man sich sicher sein, dass dies auch wirklich so ist....

Die Einschätzung, dass der andere "das" aus "dem und den" Grund macht ist subjektiv.

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Sicher ist die Einschätzung subjektiv. Allerdings sollte jedem normal denkenden Verkehrsteilnehmer klar sein, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug überholt und das "Bitte folgen" einschaltet, und zusätzliche Handzeichen gibt.

 

Nun könnte man darüber diskutieren, ob die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, eine fahrlässige Begehung reicht jedoch aus.

Auch ein Verbotsirrtum kommt hier meines Erachtens nicht in Betracht, da man sich denken kann, daß man gemeint sein könnte.

 

Gruß

Goose

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Dennnoch vielen Dank für diese Rückmeldung und Bestätigung meiner damaligen Aussagen (gell, @m3_?! :whistling: ).

@bluey: Dieser Videokradfahrer, welcher auf Billigquotenfangabzocktour auf eigentlich :kopfschuettel: er-Strecke war, hatte halt Glück, daß ihm ein Dreier-Kleinfisch-Schwarm treudoof ins Netz ging. Sollte dem aufgeklärtem Moppedfahrer eigentlich nicht mehr passieren. Und gerade bei Gruppen sollten die Verhaltensweisen beim Treffen auf die div. Abzockvarianten v o r h e r durchgesprochen werden. Natürlich kennen die ProViDa-Raubritter das Gruppenzusammengehörigkeitsgefühl von Moppedfahrern und nutzen dies schamlos aus, brüsten sich dann mit heldenhaften Rekordanhaltungen und führen dies noch auf ihre vermeintlichen Anhaltekünste zurück.

 

@heupas: Stimmt's, Ihr seid so langsam :) wegen dem neuen Bußgeldkatalog gefahren (gell, @bluey :mecker: )!?

:think:

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Wenn man es schafft, ein Anhaltesignal verbunden mit Handzeichen zu "übersehen", sollte man sich fragen, ob man wirklich in der Lage ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Und außerdem beten, dass man nicht mit der gleichen "Aufmerksamkeit" unterwegs ist, wenn gerade mal ein Kind auf die Straße läuft.

 

Defa-Kind! Krietsch's Law! Du hast verloren :)

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Willst du damit sagen, daß du meinst, man könne wirklich die Leuchtschrift übersehen, nachdem man vom ProViDa-Krad überholt und zusätzlich durch Handzeichen aufmerksam gemacht wurde?

Ich will damit sagen, dass hier zwei Personen des gleichen Berufsstands mit Erfahrung im Verkehrsüberwachungs- und Streifendienst eine absolut gegenteilige Meinung haben.

 

Wobei natürlich auffällt, dass der eine seine Meinung sachlich mitgeteilt hat, während der andere kaum zu einer Diskussion fähig ist, sofort die (dienstlichen) Beobachtungen des anderen als "lebensfremd" abkanzelt, seinen Post als "unglaubwürdige Ausrede" abtut und dem Kollegen damit quasi eine Lüge unterstellt (vgl. nachteule: "habe ich selber schon ift genug festgestellt").

 

Auch ein Verbotsirrtum kommt hier meines Erachtens nicht in Betracht, da man sich denken kann, daß man gemeint sein könnte.

War man mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs kann man sich aber auch durchaus denken, dass der Polizist diese Ordnungswidrigkeit ahnden möchte und allein zu diesem Zwecke zum Anhalten auffordert. Da man aber seiner Ergreifung nicht Vorschub leisten muss könnte es dann durchaus gerechtfertigt bwz. nicht bußgeldbewehrt sein, wenn man sich vom Acker macht.

 

Abgesehen davon, um ein Bußgeld in welcher theoretischen Höhe (wenn man nicht direkt gefasst wird hat die Polizei ja kaum relevante Möglichkeiten einem den Verstoß nachzuweisen, wenn man sich nicht besonders dumm dran stellt) reden wir denn da eigentlich?

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Ich will damit sagen, dass hier zwei Personen des gleichen Berufsstands mit Erfahrung im Verkehrsüberwachungs- und Streifendienst eine absolut gegenteilige Meinung haben.
Auch hier spiegelt sich deine selektive Wahrnehmung. Nicht zwei haben unterschiedliche Meinungen, hier haben drei Polizisten zwei Meinungen und ich bin mir sicher, würde ich mit meiner Meinung alleine darstehen und nicht der, dessen Meinung in dein Konzept passt, wäre es dir aufgefallen...

 

 

War man mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs kann man sich aber auch durchaus denken, dass der Polizist diese Ordnungswidrigkeit ahnden möchte und allein zu diesem Zwecke zum Anhalten auffordert. Da man aber seiner Ergreifung nicht Vorschub leisten muss könnte es dann durchaus gerechtfertigt bwz. nicht bußgeldbewehrt sein, wenn man sich vom Acker macht.
Der einfachheit halber zitiere ich aus meinem Beitrag 16 (den du vermutlich überlesen hast, er passt ja nicht in dein Konzept...):

 

Dient das Anhalten ausschließlich der Ahndung einer zuvor begangenen Verkehrs-OWi, also der IDF nach § 163b(1) StPO i.V.m. § 46 OWiG, so handelt es sich weder um eine Weisung nach § 36(1) StVO noch um Anhalten zur Verkehrskontrolle.

In aller Regel wird der Polizeibeamte in solchen Fällen aber auch die Fahrtüchtigkeit, die mitzuführenden Papiere sowie Zustand, Ausrüstung und Beladung des Fahrzeugs kontrollieren. Dann aber dient es zugleich der Verkehrskontrolle i.S. von Absatz 5 und ist gemäß §§ 36(5), 49(3) Nr. 1 StVO bußgeldbewehrt (siehe u.a. Dü VRS 73,387, NZV 96, 458 etc., jedoch aM Bay VRS 72,132)

 

Das zeigt sich ja auch darin, daß ich ihn, würde ich einen körperlichen Mangel beim Fahrzeugführer oder einen technischen Mangel am Fahrzeug feststellen, hierhingehend weitere Maßnahmen treffen würde.

 

 

Abgesehen davon, um ein Bußgeld in welcher theoretischen Höhe (wenn man nicht direkt gefasst wird hat die Polizei ja kaum relevante Möglichkeiten einem den Verstoß nachzuweisen, wenn man sich nicht besonders dumm dran stellt) reden wir denn da eigentlich?

50 Euro kostet der Spaß.

 

Gruß

Goose

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Dient das Anhalten ausschließlich der Ahndung einer zuvor begangenen Verkehrs-OWi, also der IDF nach § 163b(1) StPO i.V.m. § 46 OWiG, so handelt es sich weder um eine Weisung nach § 36(1) StVO noch um Anhalten zur Verkehrskontrolle.

In aller Regel wird der Polizeibeamte in solchen Fällen aber auch die Fahrtüchtigkeit, die mitzuführenden Papiere sowie Zustand, Ausrüstung und Beladung des Fahrzeugs kontrollieren. Dann aber dient es zugleich der Verkehrskontrolle i.S. von Absatz 5 und ist gemäß §§ 36(5), 49(3) Nr. 1 StVO bußgeldbewehrt (siehe u.a. Dü VRS 73,387, NZV 96, 458 etc., jedoch aM Bay VRS 72,132)

 

Siehste Goose, sowas nenne ich wieder Paragraphen biegen.

 

Der böse Bürger muss sich nicht selber ans Messer liefern. Und das ist auch gut so.

 

Schon kommt ein Paragraph der genau dieses durch die Hintertüre verlangt.

 

Wie soll man euch dann überhaupt vertrauen wenn ihr statt Rechte schützen, alles macht um Rechte einzuschränken.

 

MfG.

 

hartmut

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Nicht zwei haben unterschiedliche Meinungen, hier haben drei Polizisten zwei Meinungen

Ich habe von bluey nichts zum Posting der nachteule gelesen. Und ich lege ihm da sicher keine Meinung dazu in den Mund wie zu dieser Aussage steht.

 

Und selbst wenn bluey sich deiner Meinung anschließt, solltest du vielleicht mal überlegen, ob dir das die Berechtigung gibt einen Kollegen so dermaßen abzukanzeln und ihn quasi der Lüge zu bezichtigen (vgl. "oft erlebt" - "lebensfremd").

 

Oder war dir einfach nicht bewusst, dass es ein Kollege war und du hast das halt aus der Gewohnheit des hohen Roßes gegenüber einem "einfachen" Verkehrsteilnehmer gemacht?

 

Der einfachheit halber zitiere ich aus meinem Beitrag 16

Blabla, natürlich habe ich deinen Beitrag gelesen.

 

Es zählen aber bekanntlich nicht nur das was die eine Seite in der Situation vorgehabt haben könnte, sondern auch wie die andere Seite das empfunden hat.

 

Nach Ablauf der Verjährung des Geschwindigkeitsverstoßes kann man ja ohne von dieser Seite noch etwas befürchten zu müssen darauf abstellen, dass einem bewusst war, dass man eben zu schnell unterwegs war und man daher der festen Überzeugung war, dass man daher angehalten werden solle.

 

(Was ja in Wahrheit auch so ist, denn wie oft kommt es denn vor, dass ein Video-Motorrad-Polizist Fahrer einfach so mal (anlasslos) zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle anhält?

Dafür ist die Technik und Ausstattung viel zu teuer um hohe "Leerlaufzeiten" trotz Einsatzkosten zu produzieren, also wird sie doch möglichst durchgehend genutzt.)

 

Du hast doch selbst das Schlagwort des Verbotsirrtums in die Diskussion gebracht. Das bedeutet aber ja nicht nur, dass man sich ja denken können soll, dass man gemeint ist, sondern eben auch, dass man sich durchaus gedacht haben könnte, dass man da "verhaftet" werden soll.

Und dann ist es eben keine Weisung nach § 36(1) StVO.

 

50 Euro kostet der Spaß.

Und 3 Punkte wie der Bußgeldkatalog mir mittlerweile erzählt hat.

 

Aber grau ist ja alle Theorie:

 

@blueey & Goose:

Wie oft wird denn in eurer Praxis solch eine Anzeige gefertigt und wieviel Prozent davon haben Erfolg (mal vielleicht die Fälle rausgerechnet, bei denen ihr selbst sagt: Na der hat sich aber doof angestellt)?

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Mir war bewusst, daß es sich um eine Kollegen handelt, trotzdem muss ich seine Meinung doch nicht teilen, oder?

 

Zum Thema Verbotsirrtum: Schau dir mal an, was da über die Vermeidbarkeit steht.

 

Eines trifft übrigens trefflich auf sein Posting zu:

Blabla

 

Aber grau ist ja alle Theorie:
meinst du jetzt wirklich, daß sich die von mir zitierten Quellen mit theoretischen Sachverhalten befasst haben?

 

 

Gruß

Goose

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