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Gibt Es Einen Mindestlohn Für Friseure?


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Meine Frau möchte jetzt nach einem Jahr Babypause wieder anfangen zu arbeiten.

 

Sie hatte vorher ein leistungsbezogenes Gehalt, hat dafür aber auch von 8-18Uhr im Laden gestanden.

 

Sie soll jetzt wieder einsteigen und genau die Leistung bringen wie vor der Geburt, aber das ist gar nicht möglich. Denn den Kundenstamm den sie hatte ist verloren gegangen, viele Kunden haben gewechselt weil sie nur gekomme sind wenn meine Frau sie bedient hat, das letzte Jahr sind viele Kunden weggeblieben.

 

Meine Frau hat ein Festgehalt gefordert und bekam für eine 30 Stundenwoche 450€ Brutto zugesprochen.

 

Alles andere müsse sie durch Leistung rausarbeiten, das wird aber mit wenig Kunden schwierig. Ausserdem können auch krankheitsbedingte Fehlzeiten auftreten in denen keine Leistung erbracht werden kann.

 

Gibt es einen Mindestlohn oder muss man 3,75€ / Stunde hinnehmen?

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Gibt es einen Mindestlohn oder muss man 3,75€ / Stunde hinnehmen?

Es bleibt ja nicht bei den 450 Euro. Dazu addiert sich ja noch das leistungsabhängige Einkommen.

 

Wie schaut denn die Provisionsregelung aus? Erst bei Kenntnis kann man sich ein Urteil über die tatsächlichen Konditionen bilden.

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1.500 Euro Umsatz ist lächerlich. Eine gute Friseurin macht das in einer Woche.

 

Mir wäre das dennoch zu wenig bei dem Grundgehalt. Das sind gerade mal schmale 3,3 %. Selbst wenn sie 6.000 Euro Umsatz macht bekommt sie 200 + 450 Euro brutto, ca. 500 Euro netto. Das sind rund 5 Euro brutto bei leistungsbezogener Arbeit.

 

Für die doppelten Bezüge würde ich mir das überlegen, aber nicht bei dem Hungerlohn.

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Da leben ja bei uns die Friseure im Schlaraffenland !!

 

Allerdings sind Mindest-Löhne/Gehälter in fast allen Berufsgruppen durch Kollektivvertrag geregelt.

 

Ein (gelernter) Friseur/in erhält im 1. Berufsjahr 1.215,- Btto (einschl. Trinkgeldpauschale) , das sind bei uns dann ~ 950,- netto.

 

Ab dem 6. Berufsjahr wären es immerhin schon 1.525,- btto, netto 1.116,-

 

Dazu kommen natürlich noch ev. Trinkgelder....

 

Diesbezüglich leben wir scheinbar wirklich auf einer Insel der Seligen ;):D

 

lg aus Wien

 

Weinberg

 

edit: natürlich bei Vollzeitbeschäftigung, IMHO 40 h/Woche

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aber es können ja nun nicht alle in die alten bundesländer ziehen oder etwas anderes machen

 

dann wird man noch als assozial abgestempelt wenn man solche jobangebote ausschlägt

 

 

sie macht diesen job wirklich gern aber unter solchen umständen ist es besser zu hause zu bleiben, denn so spart man die kita kosten

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Das ist ja ein Witz.... 50 Euro zusätzlich für 1500 Euro Umsatz. ;)

 

Find' ich - zugegeben ohne die Kostenstrukturen im Friseurhandwerk zu kennen - nicht:

 

Sie kann ja ihren eigenen Laden aufmachen, Miete für denselben ebenso selber bezahlen wie Verbrauchsmaterial, Strom, Heizung, Telefon, Versicherungen, ... - und kucken, was ihr von 1500 Umsatz an Nettoeinkommen (Anspruch hat sie *dann* freilich auf keins von beiden!) - am Monatsende noch so übrigbleibt :D

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Sie kann ja ihren eigenen Laden aufmachen,

 

sag ich doch, aber als mobiler oder rollender Frisör, keine Kosten wie Wasser, Strom, Miete usw. und als Kunde find ich das auch toll, muss nicht warten, einfach Termin gemacht, sie kommt auch abends vorbei. ;)

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das mit dem mobilen friseur geht uns / ihr schon ne weile durch den kopf

 

mit ´n laden fällt aus, denn dann müsste sie ´n meister haben, sie arbeitet sehr sehr gut und verantwortungsvoll, hat aber keinenmeister

 

der mobile friseur wäre ne möglichkeit, ist bis 175000€ im jahr steuerfrei und man braucht keinen meister

 

viele ihrer kunden würden sich freuen, denn sie verlangen im laden meine frau, wenn sie nicht da ist gehen sie wieder, einige sind schon weggeblieben

 

aber das ist ein großer schritt

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der mobile friseur wäre ne möglichkeit, ist bis 175000€ im jahr steuerfrei und man braucht keinen meister

Da hast Du zwei Irrtümer in einem Satz.

 

Der Meisterzwang besteht, es gibt allerdings Möglichkeiten den etwas zu umgehen. Da wäre Beratung bei der Handwerkskammer notwendig.

 

aber das ist ein großer schritt

Es verlangt erst mal eine gründliche Kalkulation. Eine Aufstellung welche Kosten überhaupt anfallen, wenn sie z.B. für sich selber eine Kranken und Rentenversichung abschließen muss. Stichwort ist hier Handwerkerpflichtversicherung. Beratung bei der Handwerkskammer für Existenzgründer unbedingt nutzen.

 

MfG.

 

hartmut

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fällt das unter das mobile reisegewerbe

Wenn sie einen Stand auf Märkten aufmachen, oder Kunden an der Haustüre suchen würde ja. Aber da sie einen Kundenstamm auf Abruf bedient zählt es als stehendes Gewerbe.

 

Mal der Schlüsselsatz von Wiki

Beim stehenden Gewerbe hingegen wird zunächst mit der Tätigkeit geworben, bevor sich der Kunde mit dem Gewerbetreibenden in Verbindung setzt, um ein Geschäft abzuschließen. Typischerweise existiert im stehenden Gewerbe auch ein Ladengeschäft.

http://de.wikipedia.org/wiki/Reisegewerbe

 

MfG.

 

hartmut

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mit der variante, mobiler friseur im reisegewerbe ohne werbung und festen standort, haben wir uns befasst

 

aber das war nur erst mal ein gedanke der weit weg ist

 

jetzt heisst es erst mal verhandeln, denn das war nicht das letzte wort bei der gehaltsbestimmung

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selbstständig machen als mobiler Frisör

Glaube nicht, dass das günstiger ist.

Zum einen gehen einige Frisör-Salons den Weg ihre Stühle an frühere Mitarbeiter zu vermieten, aber man hat erhebliche Nebenkosten (Gerätenutzung/Neuanschaffung), Krankenkasse, Rente, Fahrzeug, gewerbliche Haftpflichtversicherung für die Fahrten - ohne einen Kundenstamm sollte der Schritt gründlich durchgerechnet und noch gründlicher überlegt sein.

Fehlzeiten kann man sich als Selbstständiger nicht leisten bzw. hat das Auswirkung aufs Gehalt.

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