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Speedophot Radar - Foto Schief!


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Moin moin zusammen!

 

Bei uns im Umkreis wurde ich der Zeitung groß von einem neuartigen mobilen Blitzer berichtet der wunderbar in beide Fahrtrichtungen messen kann.

 

Nun habe ich auch bekanntschaft mit dem Gerät gemacht - und zwar mit der Frontscheibe.

 

Das Fahrzeug stand auf einem gegenüberliegenden Grünstreifen und stand völlig schief zur Fahrbahn (dass es nicht ins Feld abgerutscht ist scheint mir ein Wunder zu sein).

 

Nun mag man jetzt vielleicht glauben, dass der Blitzer innerhalb des schiefen Fahrzeugs durch ein Stativ ausgerichtet wurde...das Foto im Anhörungsbogen dürfte die Schieflage jedoch kenntlich machen. Bei dem Gerät handelt es sich um ein speedophot Radar.

 

Erlaubt waren 70 km/h. Nach Abzug der Toleranz (außerhalb geschlossener Ortschaft) wird mir vorgeworfen 27 km/h zu schnell gewesen zu sein.

 

Kann man da irgendwie gegen angehen?

 

Ich hoffe ich habe gegen keine Regeln verstoßen, aber etwas konkretes fand ich bisher nicht.

 

Im Anhang noch das Foto.

 

Liebe Grüße!

post-33190-1319027847_thumb.jpg

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Da tun sich Widersprüche in deiner Beschreibung auf:

 

Wenn das Speedophot ein "neuartiger Blitzer" sein soll, dann ist es nicht neu, das gibt´s schon über 15 Jahre. Das Gerät kann nur THEORETISCH beide Fahrtrichtungen messen, wenn es sich um EIN Gerät im Fahrzeug handelt. Geblitzt wird grundsätzlich nur von vorne, damit der Fahrer gerichtsverwertbar zu sehen ist. Wird mit demselben Gerät auch der abfließende Verkehr gemessen, dann müsste dieser angehalten werden - was sich bei gleichzeitigem Frontbetrieb in der Praxis schwer machen lässt und daher sog tu wie nie gehandhabt wird. In der Praxis werden bei Radarmessungen immer zwei Geräte in EINEM Wagen (im Font und im Heck je eines) benutzt, wenn beidseitig gemessen werden soll.

 

Meinst du mit "Frontscheibe", dass es aus dieser geblitzt hat? Wenn ja, dann ist nicht die Position des Wagens, sondern die des Geräts gegenüber der Straße wichtig. Da aber die Geräte in den Wagen normalerweise in einer fest justierten und geeichten Halterung betrieben werden, ist dein Fall ungewöhnlich und sollte im Zweifelsfall per Anwalt untersucht werden. Dann kann auch das Messprotokoll angefordert werden, in dem die exakte Position des Wagens und des Gerätes eingezeichnet sind. Sollten dann Unregelmäßigkeiten auftauchen, könnte sich das für dich günstig auswirken.

 

Edit: Das Foto ist wenig aussagekräftig, besser wären Fotos der Verkehrssituation und des ganzen Messwagens mit allen Details.

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Ich schätze wir haben uns missverstanden. Genau davon sprach ich; das Fahrzeug misst in beide Richtungen den jeweiligen Verkehr - von ,,hinten" werden keine Fahrzeuge abgelichtet sondern es wird aus der Heckscheibe heraus geblitzt.

 

In meinem Fall stand das Fahrzeug auf dem gegenüberliegenden Grünstreifen in Schieflage und blitzte aus der Frontscheibe heraus.

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Wenn das Speedophot ein "neuartiger Blitzer" sein soll, dann ist es nicht neu, das gibt´s schon über 15 Jahre.

Vielleicht ist neu im Sinne von "bis dato in der Region in dieser Form nicht benutzt" gemeint. Selbst für ganz MV ist mir derzeit kein Fahrzeug bekannt, daß 2 Speedos "beherbergt", vor Jahren gab es mal einen Vectra Kombi der es hätte können (von der Möglichkeit wurde imho aber kein Gebrauch gemacht).

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denn zwei betriebene Geräte=zwei Mal Personal.

 

Nö. Es geht auch einmal Personal und manueller Modus bei zwei betriebsbereiten Geräten. Es wird dadurch bei jeder Messung der aufmerksame Messbetrieb des jeweiligen Messgerätes bestätigt.

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denn zwei betriebene Geräte=zwei Mal Personal.

 

Nö. Es geht auch einmal Personal und manueller Modus bei zwei betriebsbereiten Geräten. Es wird dadurch bei jeder Messung der aufmerksame Messbetrieb des jeweiligen Messgerätes bestätigt.

Theoretisch ist dies zwar möglich, aber zeimlich umständlich.

Bei den sehr wenigen Doppelmessungen die ich gesehen habe, war immer nur eine Person anwesend und hat mit Sicherheit nicht manuell gemessen.

In einem Fall ging dies auch nicht, da die Person sich sogar außerhalb des Fahrzeuges befand und es in beide Richtungen blitzte.

 

In anderen Fällen wird dies meiner Meinung nach nicht anders sein.

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Also für mich war zu diesem Zeitpunkt keine Person erkennbar, ich hab das Fahrzeug auch erst im Moment des Blitzes bemerkt und mich nicht auf Insassen konzentriert. Wenn ich das aber richtig sehe befand sich das Gerät auf dem Beifahrersitz. Hätte sich jemand im vorderen Teil des Fahrzeugs befunden, so hätte die Person zumindest für einen Teil zwischen Blitz und mir sitzen müssen.

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Wenn ich das aber richtig sehe befand sich das Gerät auf dem Beifahrersitz. Hätte sich jemand im vorderen Teil des Fahrzeugs befunden, so hätte die Person zumindest für einen Teil zwischen Blitz und mir sitzen müssen.

 

Aber da muss der Messbeamte nicht sitzen.

Solang das Messfahrzeug korrekt ausgerichtet ist, gibts nichts zu beanstanden. Auch wenn das Bild schief ist...

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Naja, das ist jetzt die Frage die es zu klären gilt. Das schiefe Foto könnte zumindest ein Indiz darauf sein - mich zumindest macht es stutzig.

 

Was den Messbeamten angeht: ich habe keine Person (auch nicht außerhalb des Fahrzeuges) sehen können - natürlich gut möglich dass ich ihn übersehen habe. Was kann ich unternehmen um zu überprüfen ob das Fahrzeug korrekt ausgerichtet war?

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Die Schieflage allein ist kein Indiz für eine falsche Messung. Das Multanova kann zum Beispiel von Brücken runter messen. Das würde einem Böschungswinkel von 0° entsprechen. Der Messwagen mit dem eingebauten Speedophot könnte also auf der Fahrertüre (oder Beifahrertüre) liegen und der Messwinkel wäre immer noch richtig. Vorausgesetzt er ist parallel zum Fahrbahnrand ausgerichtet :victory: Schiefe Fotos entstehen auch wenn mit der einen Fahrzeugseite der Messwagen auf dem Gehweg parkt und mit der anderen auf der Straße.

 

Allerdings wird einem Richter wohl das Indiz "schief" ausreichen um einen Gutachter zu beauftragen.

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Nunja...das Fahrzeug stand auf einem Grünstreifen und blitzte von der gegenüberliegenden Straßenseite. Mir ist bekannt dass dieses Fahrzeug dazu eingerichtet wurde in beide Richtungen zu messen. Allerdings kann ich mir bei dieser Distanz nicht vorstellen dass die Messung dann noch allzu genau ist. Ich meine, es war ein Grünstreifen der dazu führte dass das Fahrzeug schief stand...ob es dann noch exakt parallel zur Fahrbahn ausgerichtet war dürfte man in diesem Falle dann ggf. auch anzweifeln. Die Frage ist: wie lässt sich das beweisen? Wer kontrolliert - außer dem Messbeamten selbst - ob das Fahrzeug korrekt ausgerichtet war?

 

EDIT:

 

Interessant finde ich übrigens dass das Foto gegen den Uhrzeigersinn geneigt ist. Das Fahrzeug hingegen war in Richtung gegenüberliegendem Fahrbahnrand geneigt. In meinem Falle müsste das Foto also im Uhrzeigersinn geneigt sein, wenn die Anlage 90° zur Fahrzeugfläche ausgerichtet war.

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Nunja...das Fahrzeug stand auf einem Grünstreifen und blitzte von der gegenüberliegenden Straßenseite. Mir ist bekannt dass dieses Fahrzeug dazu eingerichtet wurde in beide Richtungen zu messen. Allerdings kann ich mir bei dieser Distanz nicht vorstellen dass die Messung dann noch allzu genau ist. Ich meine, es war ein Grünstreifen der dazu führte dass das Fahrzeug schief stand...ob es dann noch exakt parallel zur Fahrbahn ausgerichtet war dürfte man in diesem Falle dann ggf. auch anzweifeln. Die Frage ist: wie lässt sich das beweisen? Wer kontrolliert - außer dem Messbeamten selbst - ob das Fahrzeug korrekt ausgerichtet war?

 

EDIT:

 

Interessant finde ich übrigens dass das Foto gegen den Uhrzeigersinn geneigt ist. Das Fahrzeug hingegen war in Richtung gegenüberliegendem Fahrbahnrand geneigt. In meinem Falle müsste das Foto also im Uhrzeigersinn geneigt sein, wenn die Anlage 90° zur Fahrzeugfläche ausgerichtet war.

 

Ja, das Fahrzeug stand schief. Und? Warum soll es dann nicht ausgerichtet sein? Selbst wenn das Messfahrzeug auf der Seite liegt, kann die Messung korrekt sein, solang das Fahrzeug parallel zur Fahrbahn ausgerichtet ist.

 

Außer dem Messbeamten kontrolliert keiner, ob das Fahrzeug ausgerichtet ist.

 

Der Messwagen stand also mit der Beifahrerseite höher als mit der Fahrerseite?

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