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Gelasert Aus Dem Auto, Knapp 1 Jahr Nach Verstoß


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Hallo Freunde,

 

ich bin heute gelasert worden.

Auf dem Gerät (sah aus wie ein größeres Fernglas mit einem Griff unten dran :whistle:) stand 126 kmh.

Ich hab gleich gefragt ob die Toleranz schon abgezogen wurde, die Antwort war ja.

Dann schrieben Sie 126 kmh auf den Zettel den ich unterschreiben musste.

 

Gelasert wurde ich aus einem Poizeifahrzeug das 90° zur Fahrban in einer Einfahrt stand.

Als ich vorbei war, fuhren sie mir hinterher und ich musste natürlich stehenbleiben.

 

Das letzte mal wurde ich geblitzt mit 141 kmh auf der Autobahn in der 100er Zone.

Damals konnte ich das Fahrverbot abwehren und ein Höheres Bußgeld zahlen.

 

Nun hab ich 3 Punkte aufm Konto.

Der letzte Verstoß war am 04.10.2011 :unsure:

 

1.) Müssen die nicht ein Stativ verwenden? Hab ich mal gehört

2.) Sind auf dem Messgerät wirklich schon die abgezogenen kmh drauf?

3.) Zieht die Bußgeldstelle noch die Toleranz ab?

4.) Das letzte mal ist ja 3 Tage über ein Jahr her. Zählt das Datum zu dem ich das letzte mal geblitzt worden ist oder das Datum zu dem ein Rechtskräftige Urteil da war? (dürfte ca. 2 Monate danach gewesen sein)

5.) Mit was hab ich zu rechnen?

 

 

Vielen vielen Dank für eure Erfahrungen und Meinungen!

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ich bin heute gelasert worden.
Wieviel war denn erlaubt?

 

1.) Müssen die nicht ein Stativ verwenden? Hab ich mal gehört
Hast Dich verhört.

 

3.) Zieht die Bußgeldstelle noch die Toleranz ab?
Warum wenn sie schon abgezogen ist.

 

5.) Mit was hab ich zu rechnen?
Da Du nicht geschrieben hast ob igO oder agO und auch nicht wieviel erlaubt war, musst Du Dir das hier selber ausrechnen.
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2.) Sind auf dem Messgerät wirklich schon die abgezogenen kmh drauf?

Von dem angezeigten Wert werden 3% abgezogen

3.) Zieht die Bußgeldstelle noch die Toleranz ab?

Ja

4.) Das letzte mal ist ja 3 Tage über ein Jahr her. Zählt das Datum zu dem ich das letzte mal geblitzt worden ist oder das Datum zu dem ein Rechtskräftige Urteil da war? (dürfte ca. 2 Monate danach gewesen sein)

Ab Rechtskraft erster Verstoß beginnt die Frist, beim zweiten Verstoß zählt dann der Tattag

5.) Mit was hab ich zu rechnen?

Erhöhtes Bußgeld, und bei noch einem Verstoß ( 3 Verstöße >20km/h ) innerhalb von zwei Jahren, 1 Monat Fahrverbot.

 

MfG.

 

 

hartmut

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Hey, danke schonmal!

Also Hartmuts antwort gefällt mir besser.

Es waren 126kmh außerorts, bei erlaubten 100kmh.

 

@hartmut: Wieso sagt die Polizei dann zu mir bei der Anzeige auf dem Gerät wäre das schon abgezogen o.O Hab extra gefragt -.-

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@hartmut: Wieso sagt die Polizei dann zu mir bei der Anzeige auf dem Gerät wäre das schon abgezogen o.O Hab extra gefragt -.-

Keine Ahnung warum? Ein Messgerät zeigt immer den Messwert an und zieht nie selbsttätig eine Toleranz ab.

 

MfG.

 

hartmut

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3.) Zieht die Bußgeldstelle noch die Toleranz ab?

Ja

Nein. Das geschieht wenn die Anzeige geschrieben wird. Und das geschieht in diesem Fall bei uns.

 

Ich sag und behaupte jetzt einfach mal, dass die Messung sehr wahrscheinlich ungültig ist.

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Nein. Das geschieht wenn die Anzeige geschrieben wird. Und das geschieht in diesem Fall bei uns.

 

Ich sag und behaupte jetzt einfach mal, dass die Messung sehr wahrscheinlich ungültig ist.

 

Hey, wie kommst darauf?

Meinst du wirklich dass das Gerät mit dem der Beamte misst schon die Toleranz abzieht?

Auf dem Gerät das er mit hingehalten hat stand 126kmh und er hat auch 126kmh auf den Zettel geschrieben.

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Nein, das Gerät zieht die Toleranz sicherlich nicht ab. Das geschieht im Nachhinein, wenn die Anzeige geschrieben wird. Aber man muß, so jedenfalls beim FG 21 und bei allen anderen Geräten sicherlich auch, gewisse Formalien erfüllen und beachten. Und wenn wie hier beschrieben gemessen und anschließend hinterher gefahren wird, so habe ich große Bedenken, daß hier ein wesentlicher Teil der Bedienungsanleitung Beachtung gefunden hat. :unsure: Sollte ich damit richtig liegen, ist die Messung hinfällig.

 

So. Lange genug drumherum geredet: wenn ich mit unserem Gerät so verfahren würde, müßte ich jedes Mal (!!!!), wenn ich meinen Meßstandort wieder aufsuche, die vorgeschriebenen Test erneut durchlaufen. Man darf zu Fuß den Standort wechseln, ohne erneute Tests durchführen zu müssen. Sobald man hingegen den Standortwechsel mit dem Fahrzeug durchführt, sind erneute Tests vorgeschrieben. Und das muß ja nun auch protokolliert werden.

 

Daß der Kollege 126 km/h auf den Zettel geschrieben hat, ist normal. Es wird immer der Bruttowert notiert.

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  • 3 weeks later...

So jetzt isses Soweit.

Bußgeldbescheid erhalten.

128€ aber keinen Punkt.

Erhöhtes Bußgeld. da ich schon in der Verkehrssünderkartei stehe... :victory:

 

Ich leg trotzdem Einspruch ein, da ich mir nicht vorstellen kann dass die aus dem Auto raus lasern können und mir dann gleich hinterherfahren. Der Beifahrer muss ja dann die Laserpistole mit den angezeigte 126 kmh in der Hand gehalten haben bis Sie mich eingeholt hatten...

 

Alles etwas komsich!

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Frag ich mich auch.

 

Entweder 26 km/h drüber werden vorgeworfen, dann sind es drei Fleißpunkte oder es werden 23 km/h drüber vorgeworfen, dann ist es ein Fleißpunkt.

 

Allerdings hatte @Bluey ja schon was zur evtl. Gültigkeit/Ungültigkeit der Messung gesagt.

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da ich mir nicht vorstellen kann dass die aus dem Auto raus lasern können und mir dann gleich hinterherfahren. Der Beifahrer muss ja dann die Laserpistole mit den angezeigte 126 kmh in der Hand gehalten haben bis Sie mich eingeholt hatten...

Wo ist das Problem dabei? So ein Laser wiegt ja keinen Zentner :victory:

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Es tut mir leid, ich hab mich wohl vertan.

Bekomme wohl doch einen Punkt.

Nein, das Teil wiegt natürlich nicht viel, aber mir kann keiner Erzählen dass man "Freihändig" aus dem Auto raus, durch die Scheibe ein zuverlässiges Ergebnis bekommt.

 

Ich hab den Beitrag von Bluey schon gelesen, wie soll ich das auf den Einspuchzettel schreiben?

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Ich zweifel die Messung an, da aus dem Fahrzeug und ohne Stativ gelasert wurde.

Wie kann ich sichergehen dass der messende Polizeibeamte bei der Messung ein "ruhiges" Händchen hat?

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Nein, das Teil wiegt natürlich nicht viel, aber mir kann keiner Erzählen dass man "Freihändig" aus dem Auto raus, durch die Scheibe ein zuverlässiges Ergebnis bekommt.

Ich erzähle es dir dennoch. Es geht.

 

Ich hab den Beitrag von Bluey schon gelesen, wie soll ich das auf den Einspuchzettel schreiben?

Wenn die netten :D das mit dem hinterherfahren mehrmals machen, muss jedesmal ein Test vor einer neuen Messung gemacht werden. Und wahrscheinlich wurde der Test nicht gemacht. ;)

 

=====================================

Ich zweifel die Messung an, da aus dem Fahrzeug und ohne Stativ gelasert wurde.

Wie kann ich sichergehen dass der messende Polizeibeamte bei der Messung ein "ruhiges" Händchen hat?

=====================================

Der hat dich doch nur gelasert, nicht abgeschossen. Dazu ist das Händchen ruhig genug.

 

MfG.

 

hartmut

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Nein, das Teil wiegt natürlich nicht viel, aber mir kann keiner Erzählen dass man "Freihändig" aus dem Auto raus, durch die Scheibe ein zuverlässiges Ergebnis bekommt.

Doch, das geht. Ohne weiteres. Denn man muß das Gerät lediglich aufs Amaturenbrett auflegen. Selbiges habe ich auch schon etliche Male gemacht.

 

Ich hab den Beitrag von Bluey schon gelesen
Nein, hast Du wohl eher nicht oder es eben nicht verstanden, denn davon
=====================================

Ich zweifel die Messung an, da aus dem Fahrzeug und ohne Stativ gelasert wurde.

Wie kann ich sichergehen dass der messende Polizeibeamte bei der Messung ein "ruhiges" Händchen hat?

=====================================

habe ich nichts geschrieben.

 

Deutlicher werde ich nicht. Es steht alles da.

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Nun hab ich 3 Punkte aufm Konto.

Der letzte Verstoß war am 04.10.2011 ;)

Was möchtest Du eigentlich mit dem Smiley ausdrücken ?

Für die Fristen gilt die Rechtskraft des vorangegangenen Verstoßes, nicht der Tattag !

 

Wenn Du also nur ein wenig schneller gewesen wärst, stände jetzt ein FV im Raum wegen der 2x > 25 km/h.

[...]Daneben wird ein einmonatiges Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung verhängt werden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal innerhalb eines Jahres (Zeitpunkt der Rechtskraft des ersten Verstoßes bis zum Tatzeitpunkt des zweiten Verstoßes) um mehr als 25 km/h überschritten wird.

Mit 'nur' +36 km/h ( {141 - 5} @ 100 ) und +22 km/h ( {126 - 4} @ 100 ) liegst Du unter der Grenze.

 

Aber der nächste Verstoß mit mehr als +20 km/h innerhalb der Tilgungsfrist (also 2 Jahre !) kann

dann ein FV bedeuten ..

[...]Sollten innerhalb der Tilgungfrist mehr als 3 Punkteverstöße im Bereich Geschwindigkeit begangen werden, so KANN die Behörde auch bereits beim dritten Verstoß mit über 20 km/h zu schnell ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung verhängen.

 

Ich leg trotzdem Einspruch ein, da ich mir nicht vorstellen kann dass die aus dem Auto raus lasern können und mir dann gleich hinterherfahren

Wieviel Geld hast Du für den Sachverständigen eingeplant ?

Weil denn zahlst Du wenn Du verlierst ...

 

 

Gruß,

AnReRa

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Doch, das geht. Ohne weiteres. Denn man muß das Gerät lediglich aufs Amaturenbrett auflegen.

Hier wird's wohl der Rahmen der Seitenscheibe gewesen sein, weil Korny ja schrieb, daß das Fzg. 90 ° zur Fahrbahn stand.

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Hier wird's wohl der Rahmen der Seitenscheibe gewesen sein, weil Korny ja schrieb, daß das Fzg. 90 ° zur Fahrbahn stand.

Oder so. Es eignen sich einige Stellen am Auto als Auflage. So auch der Fenterrahmen oder Außenspiegel.

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Ich sag und behaupte jetzt einfach mal, dass die Messung sehr wahrscheinlich ungültig ist.

Oha! Was muß ich da lesen ;) ?

Hat's Dich selbst mal so erwischt?

 

@korny: Ursprünglich war mal die Laserpistolenmessung vom Stativ aus gedacht, sprich die Laserpistole legt während der ganzen Meßreihe keinen Weg zurück. Inzwischen dürfen die Cops auch auflegen. Jedoch legt hier die Laserpistole einen Weg zurück, bei dem Beschädigungsgefahren bestehen, ganz krass natürlich, wenn die Beamten noch mit dem Wagen hinterherfahren und die Meßstelle damit auch noch "ausgerichtet" wird.

:D

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Jedoch legt hier die Laserpistole einen Weg zurück, bei dem Beschädigungsgefahren bestehen, ganz krass natürlich, wenn die Beamten noch mit dem Wagen hinterherfahren und die Meßstelle damit auch noch "ausgerichtet" wird.

Als Oberlasermessmeister und Murksmessungsspezialist kannst Du das doch besser.

 

Also nochmal, warum ist diese Messung wahrscheinlich ungültig?

 

MfG.

 

hartmut

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@korny: Ursprünglich war mal die Laserpistolenmessung vom Stativ aus gedacht, sprich die Laserpistole legt während der ganzen Meßreihe keinen Weg zurück. Inzwischen dürfen die Cops auch auflegen. Jedoch legt hier die Laserpistole einen Weg zurück, bei dem Beschädigungsgefahren bestehen, ganz krass natürlich, wenn die Beamten noch mit dem Wagen hinterherfahren und die Meßstelle damit auch noch "ausgerichtet" wird.

;)

 

Hey, das sehe ich ja fast ein, nur wie muss der denn im Auto "liegen" um das Gerät am Fensterrahmen aufliegen lassen zu können? Der muss ja i-wo durchschauen.

Aber die Diskussion ist eh relativ Sinnlos weil die Strafe zu gering ist um damit weiter als bis zu einem Einspruchschreiben zu gehen.

 

Mit 'nur' +36 km/h ( {141 - 5} @ 100 ) und +22 km/h ( {126 - 4} @ 100 ) liegst Du unter der Grenze.

 

Aber der nächste Verstoß mit mehr als +20 km/h innerhalb der Tilgungsfrist (also 2 Jahre !) kann

dann ein FV bedeuten ..

´

 

Bei mir waren es 146 kmh - 5 kmh. Also bei de 141 war die Toleranz schon abgezogen!

Ich hab nur mit etwas Verhandlungsgeschick das Fahrverbot auf doppeltes Bußgeld umlegen können.

 

Ach ja und vielen Dank für die Warnung. Werde mich dann wohl an die 120kmh auf der Landstraße halten. :D

 

Nun hab ich 3 Punkte aufm Konto.

Der letzte Verstoß war am 04.10.2011 :lol2:

Was möchtest Du eigentlich mit dem Smiley ausdrücken ?

Für die Fristen gilt die Rechtskraft des vorangegangenen Verstoßes, nicht der Tattag !

 

Wenn Du also nur ein wenig schneller gewesen wärst, stände jetzt ein FV im Raum wegen der 2x > 25 km/h.

Ich leg trotzdem Einspruch ein, da ich mir nicht vorstellen kann dass die aus dem Auto raus lasern können und mir dann gleich hinterherfahren

Wieviel Geld hast Du für den Sachverständigen eingeplant ?

Weil denn zahlst Du wenn Du verlierst ...

 

 

Gruß,

AnReRa

 

Was ich nicht fair finde ist, dass die ab Rechtskraft bis zum Zeitpunkt des nächsten Vergehen rechnen...

Entweder von Rechtskraft zu Rechtskraft oder von Vergehen zu Vergehen. Alles andere ist Beschiss.

 

2. habe ich nicht vor bis zu einem Sachverständiger zu gehen... Sollte ich mit dem Einspruchschreiben abprallen zahl ich die 128€ und gut ists.

 

Merke: Jetzt 2 Jahre lang nichtmehr max 140 sonder nurnoch max 120 auf der Landstraße!

 

Danke :think:

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Jedoch legt hier die Laserpistole einen Weg zurück

Definiere mal den Weg in m, cm oder mm der zurückgelgt wird, während der Beamte 'aus der Hand' mißt.

Dann läßt sich ausrechnen, um welchen Betrag sich der durch den Meßwinkel ergebende Meßfehler zugunsten des Gemessenen wieder verringert.

Wir nehmen dabei mal eine Meßentfernung von 250 m und einen Winkel von 20° gegegenüber dem Richtungsvektor des Gemessenen an.

Wenn Du es genau machen willst, berücksichtige bitte auch die Laufzeitdiffernez durch das Glas der Seitenscheibe, sowie die Lichbrechung beim Durchgang durch die Scheibe, durch die ja - sofern ich den TE richtig verstanden habe - gemessen würde.

 

 

Beschädigungsgefahren

Ist das ein Begriff aus der Juristerei ? Was sagt er aus ?

 

wenn die Beamten noch mit dem Wagen hinterherfahren

Wo genau siehst Du das Problem ? Die Messung ist doch bereits erfolgt. Die Position dürfte dokumentiert sein.

 

Ich muß hinzufügen, dass ich das ganze nur von der technischen Seite betracht. Wenn es Verwaltungsvorschriften hinsichtlich der

Messung gibt, kann ich das nicht beurteilen.

 

Gruß,

AnReRa

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Was ich nicht fair finde ist, dass die ab Rechtskraft bis zum Zeitpunkt des nächsten Vergehen rechnen...

Das hat weniger mit Fairness zu tun, als mit der Tatsache, dass man - wenn es nur um Rechtskraft gehen würde - im Prinzip

zwischen Verstoß und Rechtskraft 'Narrenfreiheit' hätte. Und das soll ja nicht passieren.

Du hast es ja - im Prinzip - selbst in der Hand, wie schnell die Rechtskraft eintritt.

Zahlst Du aufgrund des AB, tritt die Rechtskraft innerhalb längstens 2 Wochen ein. Gehts Du auf die Barikaden, kann das Monate und Jahre dauern ...

 

Merke: Jetzt 2 Jahre lang nichtmehr max 140 sonder nurnoch max 120 auf der Landstraße!

Aber nur da wo ;) ist. Bei 120 @ :D sähe das anders aus ...

 

Gruß,

AnReRa

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Hat's Dich selbst mal so erwischt?

Nö. Aber ich - im Gegensatz zu Dir - kenne mich nunmal mit der Technik aus. Und wenn etwas - aus meiner Sicht und/oder möglicherweise - nicht korrekt war, so sage ich das auch.

 

Ursprünglich war mal die Laserpistolenmessung vom Stativ aus gedacht, sprich die Laserpistole legt während der ganzen Meßreihe keinen Weg zurück.

Ursprünglich gab es beim Lasergerät eine Schulterstütze. Das Dreibeinstativ wurde erst jeweils nachträglich und extra beschafft.

 

Inzwischen dürfen die Cops auch auflegen.

Das durften wir schon immer.

 

Jedoch legt hier die Laserpistole einen Weg zurück, bei dem Beschädigungsgefahren bestehen, ganz krass natürlich, wenn die Beamten noch mit dem Wagen hinterherfahren und die Meßstelle damit auch noch "ausgerichtet" wird.

Darum geht es gar nicht. Es ist schlicht und ergreifend nicht zulässig, ohne weiteres das Gerät während des laufenden Meßbetriebs mit einem Kfz. von A nach B zu befördern. Jedenfalls ohne daß danach erneut die vorgeschriebenen Tests durchgeführt werden.

Zu Fuß hingegen dürfte ich es nach Herzenslust umsetzen.

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Nö. Aber ich - im Gegensatz zu Dir - kenne mich nunmal mit der Technik aus. Und wenn etwas - aus meiner Sicht und/oder möglicherweise - nicht korrekt war, so sage ich das auch.

 

schade das man als normalsterblicher kein wissen darüber hat und damit auf eventuell gemachte fehler aufmerksam machen kann

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schade das man als normalsterblicher kein wissen darüber hat und damit auf eventuell gemachte fehler aufmerksam machen kann

Besorg Dir die Bedienungsanleitung. Dann hast Du alles, was Du dafür benötigst.

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schade das man als normalsterblicher kein wissen darüber hat und damit auf eventuell gemachte fehler aufmerksam machen kann

Besorg Dir die Bedienungsanleitung. Dann hast Du alles, was Du dafür benötigst.

 

Es ist sehr einfach gesagt, sich die Bedienungsanleitung zu besorgen. Mal ein Zitat von ESO (zwar kein Laser aber egal) aus dem Newsletter 1/2011:

http://www.eso-elektronik.de/web/NewsDownl...newsletter.aspx

Die Firma eso GmbH stellt jedem Rechtsanwalt, Gutachter und Sachverständigen die Gebrauchsanweisung

und das Zulassungsschreiben gegen eine Gebühr von EUR 129,00 zzgl. MwSt. und Versand

für die Gebrauchsanweisung und EUR 25,00 zzgl. MwSt. und Versand für das Zulassungsschreiben zur

Verfügung.

In Bezug auf den Preis der Gebrauchsanweisung haben wir uns an den Beträgen eines Fachbuches orientiert.

Wir möchten es vermeiden, dass die Gebrauchsanweisung durch Dritte (z. B über das Internet) vervielfältigt

bzw. zugänglich gemacht wird. Hierzu möchten wir auf ein interessantes Urteil des BGH verweisen:

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Es ist sehr einfach gesagt, sich die Bedienungsanleitung zu besorgen.

Das weiß ich. Ich kann es aber nicht ändern, wenn die Bedienungsanleitung nicht an Jedermann verkauft wird. Und unsereiner darf sie nicht kopieren und zur Verfügung stellen.

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