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Tempo 30 auf B39 in Ellhofen gefordert

 

Dass der 30er-Wahn auf Bundesstraßen nicht mehr aufzuhalten ist, ist ja nichts besonderes mehr. Aber da hier im Forum ja stets besagt wird, dass man Ortsschilder nicht einfach so versetzen kann, ist mir dann dieser Absatz doch ins Auge gesprungen:

 

Mit der Tempo-30-Regelung soll auch das Ortsschild nach Willsbach weiter ortsauswärts versetzt werden, damit erst später beschleunigt werden kann.

 

Und ich dachte immer, Ortsgrenze wäre Ortsgrenze :kopfschuettel:

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Das Ortsschild steht eigentlich nie an der Ortsgrenze, sondern eher am Beginn oder Ende der "geschlossenen Bebauung"

 

Die Ortsgrenzen verlaufen quer durch Feld, Wald und Flur und sind für den Strassenverkehr nicht relevant.

 

Durch Baumassnahmen kann sich die "gechlossene Bebauung" durchaus ändern, und somit auch das Ortsschild verschoben werden.

 

Dass es aus Lärmschutzgründen wie hier verschoben wird, hab ich aber auch noch nicht gehört, kann es aber

 

als ehemalige Anwohner einer Bundesstrasse durchaus nachvollziehen.

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juhuu, es reicht ja nicht, dass die B39 gerade in diesem Bereich agO auf 35km durchgehend 24/7 auf :rolleyes: beschränkt wurde weil sich die Sonntags-Mittag-Balkon-Kaffeetrinker von illegalen "Sport"-Auspuffanlagen an Motorrädern gestört fühlen, nein, jetzt dürfen wir auch noch nachts mit PKWs auf ex-agO Bereichen :rolleyes: schleichen , weil die Anwohner sich von Mautflüchtlingen in der Nachtruhe gestört fühlen...prima :kopfschuettel:

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Vielleicht gibt's ja wieder so eine Lachnummer wie letztes Jahr im benachbarten Rems-Murr-Kreis:

 

... bedeutet, dass die Strecke zwischen Ortseingang, Blitzer und Ortsausgang mindestens 300 Meter betragen muss. In Maubach besteht allerdings das Problem, dass Autofahrer bereits nach weniger als 300 Metern den Ort wieder verlassen haben. Doch hier wussten die Behördenvertreter Abhilfe.

Im Rahmen einer gemeinsamen Verkehrsbesichtigung unter Beteiligung von Polizeivollzugsdienst, des Straßenbaulastträgers und Verkehrsbehörde wurde beschlossen, die Ortstafel kurzerhand um 30 Meter zu versetzen. Damit waren die Bedingungen für den Einsatz einer Radarfalle erfüllt und alle zufrieden. Fast alle, denn die Gemeindevertreter von Burgstetten, der Nachbargemeinde Maubachs, stellten fest, dass die Ortstafel „Maubach“ nun plötzlich auf der Markung von Burgstetten stand. Bemühungen des Ortsvorstehers von Maubach, die notwendige Erlaubnis im Nachhinein einzuholen, scheiterten am Gemeinderat von Burgstetten.

Quelle

 

 

:kopfschuettel:

c.s.

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Ich wundere mich, dass Bluey noch nichts geschrieben hat. Er hat ja bisher immer kategorisch ausgeschlossen, dass Ortsschilder einfach so versetzt werden können, wenn sich nichts an der Bebauung geändert hat.

 

Vielleicht glaubt er mir langsam doch, dass die hiesige Verkehrspolitik etwas abnormal ist.

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Das Recht der Anwohner auf Nachtruhe ...

 

Ob der mit :kopfschuettel: geholfen ist, darf bezweifelt werden :50:

Das Thema hatten wir ja nun auch schon öfter. Fast alle Fahrzeuge sind bei :rolleyes: leiser als bei :80:, wenn nicht gerade ein infantiler Fahrzeugführer meint, den Motor unnötig hoch zu drehen. Die wenigen Fahrzeuge, die bei :80: leiser als bei :rolleyes: sind, rechtfertigen IMO nicht die Annahme, der Gesamtverkehr sei bei :50: leiser als bei :unsure:.

 

Gruß

Goose

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Fast alle Fahrzeuge sind bei :rolleyes: leiser als bei :rolleyes:

 

Nimm's bitte nicht persönlich, wenn ich diesbezüglich die BASt für kompetenter halte - die schreibt nach Auswertung etlicher Meßreihen und Anwohnerbefragungen unmißverständlich:

 

... kann eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h auf 30km/h für Vorfahrtstraßen grundsätzlich nicht empfohlen werden.

 

 

:kopfschuettel:

c.s.

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Ich schrieb es schon an anderer Stelle, dass diese Betrachtung nicht vollständig ist @goose. Die mit dem Abstand des Fahrzeuges zum Bett abnehmende Lärmbelastung muss über das gesamte Zeitfenster indem sie auftritt integriert werden.

Bei 30km/h ist die Dauer der Lärmbelastung deutlich länger als bei 50km/h, bzw. sofern man voraussetzt, dass kontinuierlich Fahrzeuge fahren, ist der Abstand zwischen den Fahrzeugen bei niedriger Geschwindigkeit geringer, was die Belastung erhöht.

Da die meisten Fahrzeuge bei 30km/h nur unwesentlich leiser sind als bei 50km/h spielt dieser Effekt eine entscheidende Rolle.

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Nimm's bitte nicht persönlich, wenn ich diesbezüglich die BASt für kompetenter halte - die schreibt nach Auswertung etlicher Meßreihen und Anwohnerbefragungen unmißverständlich:
Nun sage ich das ja nicht alleine, schaust du hier: klick

dort mal den Flyer uim Downloadbereich öffnen und auf Seite 4 schauen

 

Gruß

Goose

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... schaust du hier: klick

 

Ja, und...? Daß das Haus von Frau Junge-Reyer Tempo 30 verficht, verwundert nun wirklich nicht ;)

 

Und natürlich ebensowenig, daß da zu dessen Untermauerung "Lärmminderungspotentiale" behauptet werden; ohne zu erklären, woher diese Zahlen stammen - vielleicht gar aus einem Parteigremienbeschluß, dem sich die Realität gefälligst anzupassen hat...? :rolleyes:

 

Der oben zitierten BASt-Studie hingegen liegen ganz reale Messungen und auch Anwohnerbefragungen aus etlichen verschiedenen Orten zugrunde - IMHO schlicht glaubwürdiger als so ein ideologieüberfrachtetes aber faktenarmes Papierchen ;)

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Danke @bonsai-brummi. Es ist gerade zu unglaublich, wie @goose hier lernresistent ist und selbst nach damaliger Diskussion mit zig Quellen nun erneut wieder Mist verzapft.

Deswegen, werter @goose, gibt es hierfür die @m3- ;) .

 

Ich wundere mich, dass Bluey noch nichts geschrieben hat.

@wbb: Der Sommer neigt sich dem Ende zu. @blueys Quote ist bisher mies, er muß nun jede Stunde auf der Hummel sitzen ;):geil: :geil: .

:rolleyes:

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Nun weiß ja jeder, was man mit der "m3 ;) " machen kann...

 

Mist ist das, was ich schreibe, gewiss nicht, es sind nur Quellen, die seiner Argunetation widersprechen und die du deswegen wohl ungerne hören willst.

 

Diverse Untersuchungen zeigen schon, daß bei einer Absenkung von 50 auf 30 der Lärm um ca 3 dB(A) reduziert wird.

 

Gruß

Goose

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... theoretisch ... werden kann - was niemand bestritten hat :geil:

 

Nun ist aber das wahre Leben nicht nur kein Ponyhof - es funktioniert auch kaum jemals nach irgendwelchen Theorien, Plänen oder gar Ideologien: ;) aufhängen und es wird von jetzt auf gleich ruhig funktioniert nun mal ganz einfach nicht ;)

 

Insofern halte ich's weiter mit den Praktikern, die das einfach ausprobiert und nachgemessen haben :rolleyes:

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Sicher ist die Reduzierung auf ;) kein Allheilmittel, welches alleine für sich alle Probleme beseitigt. Ich halte sie auch nicht an jeder Örtlichkeit für angebracht.

Jedoch kann es durchaus ein Baustein sein, der, ggf. gemeinsam mit anderen Maßnahmen, eine Problemlösung bietet.

 

Nun hat nicht nur die BaSt, sondern auch andere Stellen gemessen, oder wie, glaubst du, kommen die Werte zustande? Hast du übrigens mal einen Link auf die Studie der BaSt?

 

Gruß

Goose

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Ich habe mal ein bisschen bei der BaSt gestöbert. Da du sie ja für ausreichend kompetent befindest sollte dich dieser Link ja dann doch überzeugen, oder? (der ist vom 13.04.2011, also muss man noch nicht antiquarisch suchen)

 

Schau mal auf Seite 13 und 17. Auch auf Seite 19 wird die Geschwindigkeitsreduzierung als flankierende Maßnahme befürwortet.

 

Gruß

Goose

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Nun weiß ja jeder, was man mit der "m3 ;) " machen kann...

 

Mist ist das, was ich schreibe, gewiss nicht, es sind nur Quellen, die seiner Argunetation widersprechen und die du deswegen wohl ungerne hören willst.

 

Diverse Untersuchungen zeigen schon, daß bei einer Absenkung von 50 auf 30 der Lärm um ca 3 dB(A) reduziert wird.

 

Gruß

Goose

@goose: Dein Flyer vom Berliner Senat ist keine Primärquelle. Zweck vom Flyer ist, das Tempo-30-Gedöns zu verkaufen, und wir wissen ja, welche Farben Berlin regieren. Zugegebenermaßen, gut gemacht, so daß genau solche Kandidaten wie Du drauf reinfallen. Die Entlarvung, daß hier vordergründig nur die Hauptsache-30-Ideologie vorliegt, ist erstens die vielfach angewendete Berechnung des Zeitverlustes eines einzelnen VTs und hier sogar nur an einer Durchschnittsstelle und zweitens die "Nebeneffekte" geringere Unfallgefahr und geringere Emissionen aufgeführt werden. Also die drei klassischen, destruktiven Billigstammtischargumente der Hauptsache-Tempolimit-Fraktion.

:rolleyes:

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Hallo Goose,

eine mögliche Reduzierung um 2dB(A) ist wohl nicht der Bringer. In den Wohn- und Sammelstrassen herscht sowieso schon überwiegend ;) . Zu den flankierenden Maßnahmen steht:

Flankierende/unterstützende Maßnahmen können in der Summe wesentlichen Beitrag zur Unterschreitung der

Grenzwerte und/oder Auslösewerte leisten!

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@KlausK: Auch 2 dB(A) sind schon merkbar. Wie ich schon sagte: Sicher nicht als alleiniges Heilmittel, jedoch als flankierende Maßnahme.

 

Wie du ja selber zitiert hast (ich bin nur so frei und markiere ein anderes Wort fett)

 

Flankierende/unterstützende Maßnahmen können in der Summe wesentlichen Beitrag zur Unterschreitung der

Grenzwerte und/oder Auslösewerte leisten!

 

@m3: Du schreibst wieder einen Schwubbelkram daher...

Was ist denn mit der Quelle der BaSt, die ich angegeben habe Genügt die deinen "hohen" Ansprüchen, oder muss es hierzu die Bildzeitung sein?

 

Gruß

Goose

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und die Reduzierung von :rolleyes: auf ;) ist eine davon, was zeigt, daß es doch was bringt, auch wenn das hier bestritten wird.

Würde die Reduzierung, wie insbesondere von bonsai-brummi und dem "Verkehrsexperten" m3 behauptet, keine Geräuschreduzierung bewirken, so wäre sie sicher nicht als flankierende Maßnahme genannt worden.

Gruß

Goose

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Das Recht der Anwohner auf Nachtruhe wird mit dem Recht der Strassennutzer auf Geschwindigkeit x gewichtet.

Jahrzehntelang war :rolleyes: der allgemein akzeptierte Kompromiß zwischen diesen beiden Interessen. Auch heute noch sind viele Anwohner mit dieser Regelung einverstanden. Dagegen verlangt eine andere Gruppe ;) , auch auf Hauptverkehrs-, Durchgangs- und Bundesstraßen, auch weit außerhalb bebauter Gebiete, und stellenweise werden noch geringere Geschwindigkeiten vorgeschrieben.

Hier macht sich die Verwaltung zum Büttel von bestimmten Gruppen und setzt deren Forderungen auf Kosten der anderen durch.

Wenn es aber darum geht, Steuern zu kassieren, greift der Staat bei der Wirtschaft und bei den Autofahrern zu.

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Jahrzehntelang war :rolleyes: der allgemein akzeptierte Kompromiß zwischen diesen beiden Interessen. Auch heute noch sind viele Anwohner mit dieser Regelung einverstanden. Dagegen verlangt eine andere Gruppe ;)
Ja, das einzig Konstante ist die Veränderung.

 

Hier macht sich die Verwaltung zum Büttel von bestimmten Gruppen und setzt deren Forderungen auf Kosten der anderen durch.
Diesen Vorwurf kann man Politik und Verwaltung doch praktisch immer machen, egal wie dort entschieden wird: irgendjemand fühlt sich immer benachteiligt oder nicht ausreichend berücksichtigt. Und im konkreten Fall ist nun mal das Interesse der Anwohner an mehr Ruhe höher zu bewerten als das Interesse der durchfahrenden Autofahrer an dem Recht auf höhere Geschwindigkeit.
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Ich schrieb es schon an anderer Stelle, dass diese Betrachtung nicht vollständig ist @goose. Die mit dem Abstand des Fahrzeuges zum Bett abnehmende Lärmbelastung muss über das gesamte Zeitfenster indem sie auftritt integriert werden.

Bei 30km/h ist die Dauer der Lärmbelastung deutlich länger als bei 50km/h, bzw. sofern man voraussetzt, dass kontinuierlich Fahrzeuge fahren, ist der Abstand zwischen den Fahrzeugen bei niedriger Geschwindigkeit geringer, was die Belastung erhöht.

Da die meisten Fahrzeuge bei 30km/h nur unwesentlich leiser sind als bei 50km/h spielt dieser Effekt eine entscheidende Rolle.

 

Kann man so einfach nicht sagen. 1 Auto das 30 fährt und so leise ist, dass ich nicht aufwache ist egal, selbst wenn es im Kreis ums Haus fährt. Wenn es 50 fährt und dadurch so viel lauter ist, dass ich aufwache ist es egal wie kurz es da ist. Wenn aber das eine Auto mit 30 so langsam ist, dass sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass gleichzeitig 2 Autos mit 30 am Haus vorbeifahren und ich dann dadurch aufwache wäre 50 evtl. besser --> das Problem kann man nicht mit Argumenten sondern nur durch Anwohnerbefragungen lösen, am besten mit Blindversuchen.

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Kann man so einfach nicht sagen. 1 Auto das 30 fährt und so leise ist, dass ich nicht aufwache ist egal, selbst wenn es im Kreis ums Haus fährt. Wenn es 50 fährt und dadurch so viel lauter ist, dass ich aufwache ist es egal wie kurz es da ist. Wenn aber das eine Auto mit 30 so langsam ist, dass sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass gleichzeitig 2 Autos mit 30 am Haus vorbeifahren und ich dann dadurch aufwache wäre 50 evtl. besser --> das Problem kann man nicht mit Argumenten sondern nur durch Anwohnerbefragungen lösen, am besten mit Blindversuchen.

Na dann verbieten wir doch grundsätzlich alle Roller, Mofas und Motorräder in Wohngebieten, denn diese verursachen bei mir jedes Mal, dass ich senkrecht im Bett stehe. Wenn man konsequent für Lärmschutz ist, dann muss man die lauten Fortbewegungsmittel auch verbieten. Und ein rollendes Autos mit 50 ist x mal leiser wie ein Moped mit 30....

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das Problem kann man nicht mit Argumenten sondern nur durch Anwohnerbefragungen lösen, am besten mit Blindversuchen.

 

Naja, dieses Problem kann man durchaus auch mit Argumenten und Messungen lösen. Sofern sich der Lärm nämlich ERHÖHT, kann man sich ja überlegen woran das liegt und evt. Verkehrslenkung betreiben oder ähnliches.

Ich habe bis vor kurzem direkt an einer Durchgangsstraße gewohnt. Das Haus wurde vor 25 Jahren neu gedämmt und ich hatte nie ein Problem mit dem Lärm dort. Nun sind besonders lärmempfindliche Anwohner in ALTbauhäuser neu zugezogen und verlangen, dass sie doch bitte in ihrem straßenseitigen Schlafzimmer keinen Verkehrslärm wollen und tagsüber sich im Vorgarten erholen. Da muss man dann eben irgendwannmal sagen: Geht hier halt nicht, die sollen woanders hinziehen.

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Ich wundere mich, dass Bluey noch nichts geschrieben hat. Er hat ja bisher immer kategorisch ausgeschlossen, dass Ortsschilder einfach so versetzt werden können, wenn sich nichts an der Bebauung geändert hat.

Das habe ich in diesem Sinne bitte wo geäußert?

 

Vielleicht glaubt er mir langsam doch, dass die hiesige Verkehrspolitik etwas abnormal ist.

Nö.

 

@wbb: Der Sommer neigt sich dem Ende zu. @blueys Quote ist bisher mies, er muß nun jede Stunde auf der Hummel sitzen

Ich muß Dich leider auch dieses Mal wieder enttäuschen. Meine Quote ist völlig in Ordnung und verlangt keinerlei Sonderschichten. ;)

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Ich wundere mich, dass Bluey noch nichts geschrieben hat. Er hat ja bisher immer kategorisch ausgeschlossen, dass Ortsschilder einfach so versetzt werden können, wenn sich nichts an der Bebauung geändert hat.

Das habe ich in diesem Sinne bitte wo geäußert?

 

unter anderem hier:

 

Ortsschilder kann die Kommune nicht einfach so mir nix Dir nix versetzen, nur um z.B. igO statt agO blitzen zu können oder weil es den Kommunalen einfach mal so in den Kram paßt.

 

Das Umsetzen eines VZ 310/311 ist ohne weiteres nicht möglich bzw. zulässig. Ähnliches hat man vor etlicher Zeit auch hier getan, um so einen Blitzer in den igO-Bereich zu versetzen. Es mußte aber sehr schnell wieder rückgängig gemacht werden. Und so steht das VZ 310 auch heute noch dort, wo es schon immer stand. Man hat es also in ca. 10 Jahren nicht geschafft, "nur des Blitzens wegen" dieses Schild um wenige Meter zu versetzen. Nicht geschafft? Nein, ich denke, man durfte es ganz einfach nicht. Sonst hätte man es sicherlich schon längst erledigt. Denn die Einnahmen wären anschließend ja höher gewesen.
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Nun sind besonders lärmempfindliche Anwohner in ALTbauhäuser neu zugezogen und verlangen, dass sie doch bitte in ihrem straßenseitigen Schlafzimmer keinen Verkehrslärm wollen und tagsüber sich im Vorgarten erholen. Da muss man dann eben irgendwannmal sagen: Geht hier halt nicht, die sollen woanders hinziehen.

Es hat schon Beschwerden gegen den Lärm von Kinderspielplätzen und Kindergärten gegeben. Andere sind gegen ihre Nachbarn vorgegangen, weil die Hühner hielten und deren Hahn morgens krähte. Irgendwann wird auch beim Lärmschutz die Grenze des Angemessenen überschritten.

Bei Kindergärten sind die Übertreibungen inzwischen eingedämmt worden, aber wenn es darum geht, den Autoverkehr zu behindern, wird jeder Vorwand dazu begierig aufgegriffen.

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Ich wundere mich, dass Bluey noch nichts geschrieben hat. Er hat ja bisher immer kategorisch ausgeschlossen, dass Ortsschilder einfach so versetzt werden können, wenn sich nichts an der Bebauung geändert hat.

 

unter anderem hier:

 

Ortsschilder kann die Kommune nicht einfach so mir nix Dir nix versetzen, nur um z.B. igO statt agO blitzen zu können oder weil es den Kommunalen einfach mal so in den Kram paßt.

 

Das Umsetzen eines VZ 310/311 ist ohne weiteres nicht möglich bzw. zulässig. Ähnliches hat man vor etlicher Zeit auch hier getan, um so einen Blitzer in den igO-Bereich zu versetzen. Es mußte aber sehr schnell wieder rückgängig gemacht werden. Und so steht das VZ 310 auch heute noch dort, wo es schon immer stand. Man hat es also in ca. 10 Jahren nicht geschafft, "nur des Blitzens wegen" dieses Schild um wenige Meter zu versetzen. Nicht geschafft? Nein, ich denke, man durfte es ganz einfach nicht. Sonst hätte man es sicherlich schon längst erledigt. Denn die Einnahmen wären anschließend ja höher gewesen.

Noch einmal die Frage: Wo habe ich das, was Du mir oben quasi unterstellst, geschrieben? Auf welchen Teil Deiner Aussage ich mich insbesondere beziehe, habe ich entsprechend markiert.

 

Wie Du insbesondere der von Dir zuletzt zitierten Aussage von mir entnehmen können dürftest, schließe ich keineswegs kategorisch aus, daß Ortsschilder von manchen Kommunen einfach mal so versetzt werden. ABER: sie dürfen es nicht einfach mal eben so. Das ist der kleine, aber feine Unterschied.

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Das ist der kleine, aber feine Unterschied.

Vielleicht ist es auch ein Unterschied zwischen NRW und BaWü? Ortsschilder weit außerhalb bebauter Gebiete sind mir zuerst und am häufigsten in Baden-Württemberg aufgefallen.

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... und dem "Verkehrsexperten" m3 behauptet, keine Geräuschreduzierung bewirken, so wäre sie sicher nicht als flankierende Maßnahme genannt worden.

...sprach der Geräuschexperte @goose ;) . Du hast hier schon mehrfach bewiesen, daß Du hier einfach keinen Plan hast :rolleyes: , siehe damalige Diskussion im Thread "Heilbronn Hauptverkehrsstraßen :geil:", im Thread "Lärmlimit Ostwestfalendamm/Bielefeld" usw.

 

Und überleg mal, mit :30: hört der Anwohner die Kraftfahrzeuge länger :geil::P ! Und denke an die Anwohner, die an den Übergangsstellen :50: -> :30: und zHg 30 -> zHg 50 neu gepeinigt werden....

 

 

@bluey schrieb:

Ich muß Dich leider auch dieses Mal wieder enttäuschen. Meine Quote ist völlig in Ordnung und verlangt keinerlei Sonderschichten.

@bluey: Weißt ja, was Du auch antwortest, es ist "falsch" und kann gegen Dich verwendet werden, da die polizeilichen Argumentationsketten nicht straight sind. Fazit: Dann wirken deine Hummel und der neue Bußgeldkatalog nicht :P .

;)

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Das ist der kleine, aber feine Unterschied.

Vielleicht ist es auch ein Unterschied zwischen NRW und BaWü? Ortsschilder weit außerhalb bebauter Gebiete sind mir zuerst und am häufigsten in Baden-Württemberg aufgefallen.

Du hast offensichtlich nicht verstanden, was ich geschrieben habe. Es geht nicht um Ortsschilder außerhalb bebauter Gebiete, sondern um das Umsetzen von Ortsschildern. Insbesondere zu dem Zweck, in dem fraglichen Bereich messen zu können. Wobei ein solches Umsetzen für Messungen nicht zwingend erforderlich wäre. Schon mal gar nicht dort, wo es keine Mindestabstände u.ä. mehr gibt.

 

@bluey: Weißt ja, was Du auch antwortest, es ist "falsch" und kann gegen Dich verwendet werden, da die polizeilichen Argumentationsketten nicht straight sind. Fazit: Dann wirken deine Hummel und der neue Bußgeldkatalog nicht.

Ich weiß: Du schreibst wie immer gequirlten Schwurbelkram. ;)

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... schließe ich keineswegs kategorisch aus, daß Ortsschilder von manchen Kommunen einfach mal so versetzt werden. ABER: sie dürfen es nicht einfach mal eben so.

 

Wie jetzt? Sie dürfen es nicht aber machen es halt trotzdem.

Und dein Argument ist dann, daß Sie es nicht dürfen, aber

trotzdem sind die Messungen die dann dort stattfinden völlig ok ???

 

Hört sich für mich stark nach gequirltem Schwurbelkram an ...

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Noch einmal die Frage: Wo habe ich das, was Du mir oben quasi unterstellst, geschrieben? Auf welchen Teil Deiner Aussage ich mich insbesondere beziehe, habe ich entsprechend markiert.

 

Wie Du insbesondere der von Dir zuletzt zitierten Aussage von mir entnehmen können dürftest, schließe ich keineswegs kategorisch aus, daß Ortsschilder von manchen Kommunen einfach mal so versetzt werden. ABER: sie dürfen es nicht einfach mal eben so. Das ist der kleine, aber feine Unterschied.

Wie wäre es, wenn Du einfach mal zu Deiner Aussage stehst? Vor allem, wenn diese hier so eindeutig nachgewiesen werden.

Bei der Thematik geht es erstmal darum, dass Ortsschilder wohl doch einfach so nach Lust und Laune versetzt werden können. Dies hast Du zu früheren Zeitpunkten bestritten.

 

Nun habe ich noch - zu Deinen Gunsten - den Zusatz hinzugefügt "wenn sich nichts an der Bebauung geändert hat." Denn es ist ja klar, dass eine Erweiterung des Baugebiet auch zum Versetzen des Ortsschild führen darf. Nun hängst Du Dich aber gerade an dem Nebensatz auf, der Deine früheren Aussagen in gewisser Weise relativieren soll. Das empfinde ich schon als etwas peinlich.

 

Aber es ist halt wohl zu schwer für Dich einzugestehen, dass die Verkehrspolitik nicht so gut agiert, wie das der ordentliche Polizist gerne hätte.

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Wie jetzt? Sie dürfen es nicht aber machen es halt trotzdem.

Und dein Argument ist dann, daß Sie es nicht dürfen, aber trotzdem sind die Messungen die dann dort stattfinden völlig ok ???

 

Hört sich für mich stark nach gequirltem Schwurbelkram an ...

Liest Du eigentlich, was andere schreiben?

 

1. sie dürfen es nicht!

2. manche Kommunen tun es aber trotzdem. Und solange sich niemand beschwert, wird's auch nicht geändert.

3. nein, mein Argument ist nicht, daß obwohl sie es nicht dürfen, dortige Messungen dann trotzdem ok wären. Ich schrieb, daß es eines Umsetzens gar nicht bedürfte, um dort messen zu können. Vor allem dann nicht, wenn es in einem Bundesland stattfindet, wo es keine Mindestabstände zu Orts- oder Geschwindigkeitsschildern mehr gibt.

 

Und das, was Du verstanden haben willst, ist gequirlter Schwurbelkram.

 

Bei der Thematik geht es erstmal darum, dass Ortsschilder wohl doch einfach so nach Lust und Laune versetzt werden können. Dies hast Du zu früheren Zeitpunkten bestritten.

Ja wo denn bitte schön? Das geht aus Deinen Zitaten ja nun überhaupt nicht hervor. Im Gegenteil: ich sage doch, daß das hier und dort so geschieht.

 

Nun habe ich noch - zu Deinen Gunsten - den Zusatz hinzugefügt "wenn sich nichts an der Bebauung geändert hat." Denn es ist ja klar, dass eine Erweiterung des Baugebiet auch zum Versetzen des Ortsschild führen darf. Nun hängst Du Dich aber gerade an dem Nebensatz auf, der Deine früheren Aussagen in gewisser Weise relativieren soll. Das empfinde ich schon als etwas peinlich.

Als peinlich und völlig unverständlich empfinde ich gerade Deinen Versuch, mir hier was zu unterstellen und scheinbar auch nachzuweisen, was nicht existent ist.

 

Aber es ist halt wohl zu schwer für Dich einzugestehen, dass die Verkehrspolitik nicht so gut agiert, wie das der ordentliche Polizist gerne hätte.

Quatsch!

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