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@m3: Anstatt hier solchen Quatsch zu schreiben nimm doch lieber mal Stellung zu der von mir verlinkten Seite.

@goose: Ich schreib auch noch mehr "Quatsch", bis es bei Dir endlich mal im Kopf KLICK macht ;) . Guck mal hier:

 

"Streit um Glockengeläut geht in weitere Runde", tz-online, 20.09.11

 

Ein flankierende Maßnahme für oberflächlich denkende Leute wäre, die Glocke langsamer zu bewegen. Merkst Du etwas? Weißt Du, wie man im Fußball es nennt, wenn man ein Flanke schlagen möchte, aber den Ball nicht trifft ;):geil: ?

:rolleyes:

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@m3: Du stellst die von mir verlinkte Quelle in Frage. Kannst du auch vernünftig erklären, warum du der Ansicht bist, daß entgegen der Quelle die Geschwindigkeitsreduzierung keine Lärmverringerung erbringt. Und, bitte, nicht auf Bildzeitungsniveau...

 

Gruß

Goose

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@m3: Du stellst die von mir verlinkte Quelle in Frage. Kannst du auch vernünftig erklären, warum du der Ansicht bist, daß entgegen der Quelle die Geschwindigkeitsreduzierung keine Lärmverringerung erbringt. Und, bitte, nicht auf Bildzeitungsniveau...

 

Gruß

Goose

 

Bin ja nicht m3, trotzdem eine Analyse deines Links. Aufschluss bietet Blatt 13:

Demnach sinkt durch eine Änderung des Tempolimits von 50 auf 30 der Lärm um 2,5dB(A). Das wäre schon merkbar wenn es denn so ist. Mann könnte das gleiche und sogar mehr (3dB(A)) laut der Studie aber auch mit einem lärmärmeren Fahrbahnbelag erreichen. Man kann natürlich auch beides und andere Maßnahmen kombinieren ...

 

In wie weit die Studie sauber recherchiert ist und die Daten wissenschaftlich einwandfrei ermittelt wurden kann man anhand der Quelle (Präsentation) nicht bestimmen. Kann OK sein oder auch nicht.

 

Allgemein gilt aber immer noch für mich: Der Gesetzgeber hat bereits einen "Kompromiss" festgelegt was Geschwindigkeiten angeht, nämlich 50 km/h igO, 100 km/h agO und ;) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Ich sehe nicht ein warum von diesem Kompromiss immer zuungunsten der Geschwindigkeit und zum Vorteil von Lärmschutz und Sicherheit abgewichen werden sollte. Jedenfalls nicht agO, auf Autobahnen etc. und igO auf Durchgangsstraßen. igO auf nicht Durchgangsstraßen kann man das schon machen.

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Es ist als flankierende Maßnahme genannt, die sicher nicht alleine, jedoch in Kombination mit anderen Maßnahmen zum Ziel führt. M3 bestreitet jedoch jegliche Wirkung eines Limits, und das hätte ich dann doch gerne im Hinblick auf die Quelle begründet.

 

Gruß

Goose

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[Liest Du eigentlich, was andere schreiben?

 

1. sie dürfen es nicht!

2. manche Kommunen tun es aber trotzdem. Und solange sich niemand beschwert, wird's auch nicht geändert.

3. nein, mein Argument ist nicht, daß obwohl sie es nicht dürfen, dortige Messungen dann trotzdem ok wären. Ich schrieb, daß es eines Umsetzens gar nicht bedürfte, um dort messen zu können. Vor allem dann nicht, wenn es in einem Bundesland stattfindet, wo es keine Mindestabstände zu Orts- oder Geschwindigkeitsschildern mehr gibt.

 

---

 

Ja wo denn bitte schön? Das geht aus Deinen Zitaten ja nun überhaupt nicht hervor. Im Gegenteil: ich sage doch, daß das hier und dort so geschieht.

 

 

---

Als peinlich und völlig unverständlich empfinde ich gerade Deinen Versuch, mir hier was zu unterstellen und scheinbar auch nachzuweisen, was nicht existent ist.

 

Gut, dann empfinden wir uns gegenseitlich peinlich. Endlich mal eine Gemeinsamkeit ;)

Aber im Ernst: ich verstehe nicht, warum Du Dich so sehr gegen die Aussage wehrst. Du hast mehrmals gesagt, dass ein Ortsschild nicht grundlos versetzt werden darf.

 

Und auch wenn Du sagst, dass es ja durchaus passieren kann, frage ich mich in welcher Republik wir leben. Da werden einfach mal verbotene Sachen von der Kommune angeordnet. Da diese eigentlich mit dem Gesetz betraut sein sollten, wohl sogar wissentlich. (btw. wäre das nicht sogar eine Straftat?)

Die Kommunen gehen sogar so weit, dass sie solche Beschlüsse sogar öffentlich breittreten. Null Unrechtsbewusstsein sozusagen. Und Du willst mir erzählen, diese (Verkehrs-)Politik sei normal. Gut mag sein, aber dann muss ich nochmals fragen: in was für einer Republik leben wir eigentlich?

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Aber im Ernst: ich verstehe nicht, warum Du Dich so sehr gegen die Aussage wehrst. Du hast mehrmals gesagt, dass ein Ortsschild nicht grundlos versetzt werden darf.

Jap. Sie DÜRFEN es nicht, machen es aber hier und dort trotzdem. Und beispielhaft habe ich meine Stadt angeführt, wo es allerdings nach entsprechendem Widerstand wieder zurückgesetzt werden mußte.

 

Und Du willst mir erzählen, diese (Verkehrs-)Politik sei normal.

Nö. Wo das denn?! Wäre es normal, würde es nahezu überall und regelmäßig geschehen. Aber das ist ja nun wirklich nicht der Fall.

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Auch in der Jenaer Studie wurde eine Reduzierung des Lärm um etwa 3 Dezibel festgestellt. Leider hatte man nicht berücksichtigt, das Nachts auch weniger Fahrzeuge fahren, so dass die Schilder auf Anweisung des Landesverwaltungsamtes wieder verschwinden mussten, da in Bezug auf den Lärm kein Nutzen aus 30 anstatt 50 nachgewiesen wurde.

 

Einen Entsprechenden Beitrag gibt es auch hier im Forum.

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  • 4 years later...

Hier wieder eine Ortsschildversetzung:

 

Nach eingehender Diskussion einigte man sich im Rat, die Ortsschilder 50 bis 70 Meter weiter nach außen zu setzen. Durch das frühere Bremsen erhofft man sich eine besser angepasste Geschwindigkeit.

 

Aus "Bürger von Herzogwind wollen Raser ausbremsen - Der Gemeinderat beschließt Versetzung der Ortsschilder", 07.07.16; http://www.nordbayern.de/region/forchheim/burger-von-herzogwind-wollen-raser-ausbremsen-1.5327993

:nolimit:

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