Turborzr 2 Posted August 4, 2011 Report Share Posted August 4, 2011 Tag zusammen, mein Vater hat am Samstag den AHB bekommen, Tattag am 06.07.2011,ausgestellt am 27.07.2011, das Foto ist sehr schlecht, Im AHB steht "Ihnen wird zur Last gelegt am 06.07.2011 in Musterhausen, als FÜHRER und HALTER , folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie überschritten nach Abzug, igO die Zulässige Geschwindigkeit um 26km/h , Zulässig 50km/h, festgestellt 76 km/h geblitzt wurde aus einem Auto, in einer Linkskurve, und so richtig bergab, ca. 8% Bitte um Beurteilung des Blitzerfotos und , warum heist es im AHB , als FÜHRER und HALTER ? Habe alles über die Alberto Methode gelesen kann mir das aber in der Praxis nicht richtig vorstellen.Vater hat keine RSV , wenn die Sache vor Gericht geht und wir keinen Anwalt nehmen, wie hoch wären da die Kosten im schlimmsten Fall? Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted August 4, 2011 Report Share Posted August 4, 2011 Meßgerät dürfte eine Multanova gewesen sein. Um da groß was zu beurteilen, wäre eine bessere Auflösung von Vorteil. Aber der Fahrer ist schonmal gut zu erkennen Wurde denn in der Kurve gemessen, oder doch auf der Geraden danach? Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted August 4, 2011 Report Share Posted August 4, 2011 Weil es in Ostwestfalen eine Führerhaftung gibt, keine Halterhaftung. Was du machen kannst: Ich gehe mal davon aus, dass du und nicht der Beschuldigte gefahren ist. Vater kann den Verstoß zugeben, den BuGeBe abwarten und anschließend Einspruch einlegen. Das Foto ist gut genug, um das zu beweisen. Perso-Kopie beilegen. In der Zwischenzeit sollte der Sachverhalt gegen dich verjährt sein. Das wäre der einfachste Weg. Viel Erfolg. P.S.:Jetzt weiß ich, warum die Ösis immer vom Fahrzeuglenker sprechen Vater hat keine RSV , wenn die Sache vor Gericht geht und wir keinen Anwalt nehmen, wie hoch wären da die Kosten im schlimmsten Fall? Überschaubar. 40 - 50 euro (+ evtl. Zeugengelder). Quote Link to post Share on other sites
Turborzr 2 Posted August 4, 2011 Author Report Share Posted August 4, 2011 Meßgerät dürfte eine Multanova gewesen sein. Um da groß was zu beurteilen, wäre eine bessere Auflösung von Vorteil. Aber der Fahrer ist schonmal gut zu erkennen Wurde denn in der Kurve gemessen, oder doch auf der Geraden danach? gemessen wurde in der Kurve, auf dem Stück gibts keine Gerade , die Straße verläuft wie eine " Schlange durch den Ort" in der Senke macht sie dann nen rechtsknick, geblitzt wurde am Ortseingang, welches Gerät benutzt wurde steht nicht im AHB hier besseres Bild Weil es in Ostwestfalen eine Führerhaftung gibt, keine Halterhaftung. Was du machen kannst: Ich gehe mal davon aus, dass du und nicht der Beschuldigte gefahren ist. Vater kann den Verstoß zugeben, den BuGeBe abwarten und anschließend Einspruch einlegen. Das Foto ist gut genug, um das zu beweisen. Perso-Kopie beilegen. In der Zwischenzeit sollte der Sachverhalt gegen dich verjährt sein. Das wäre der einfachste Weg. Viel Erfolg. P.S.:Jetzt weiß ich, warum die Ösis immer vom Fahrzeuglenker sprechen Vater hat keine RSV , wenn die Sache vor Gericht geht und wir keinen Anwalt nehmen, wie hoch wären da die Kosten im schlimmsten Fall? Überschaubar. 40 - 50 euro (+ evtl. Zeugengelder). Danke aber Fahrer ist = Halter Alberto Methode kommt hier wohl in Frage...;( Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted August 4, 2011 Report Share Posted August 4, 2011 Dann kann nur noch frosch helfen. Quote Link to post Share on other sites
Turborzr 2 Posted August 4, 2011 Author Report Share Posted August 4, 2011 Dann kann nur noch frosch helfen. kann man irgendwie die Messung anfechten? Eichprotokoll kommen lassen? Der Fahrer auf dem Foto sieht aus wie ein Bartträger, Vater trägt aber kein Bart Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 4, 2011 Report Share Posted August 4, 2011 Dann war das Messgerät in der Innenseite der Rechtskurve aufgebaut? Quote Link to post Share on other sites
Turborzr 2 Posted August 4, 2011 Author Report Share Posted August 4, 2011 Dann war das Messgerät in der Innenseite der Rechtskurve aufgebaut? das Gerät stand auf der rechten Seite der Linkskurve Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 4, 2011 Report Share Posted August 4, 2011 Das Messgerät stand auf der Außenseite der Linkskurve? Quote Link to post Share on other sites
Turborzr 2 Posted August 4, 2011 Author Report Share Posted August 4, 2011 Das Messgerät stand auf der Außenseite der Linkskurve? genauso Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 4, 2011 Report Share Posted August 4, 2011 Radarmessgeräte dürfen nicht auf der Außenseite eine Kurve aufgebaut werden. http://www.verkehrslexikon.de/Texte/GSRadar11.php Quote Link to post Share on other sites
Turborzr 2 Posted August 4, 2011 Author Report Share Posted August 4, 2011 Radarmessgeräte dürfen nicht auf der Außenseite eine Kurve aufgebaut werden. http://www.verkehrslexikon.de/Texte/GSRadar11.php da ist aber nur TraffiPax die Rede.... oder gilt das für alle? also Messprotokoll anfordern und Eichschein Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 4, 2011 Report Share Posted August 4, 2011 Die Radarmessgeräte arbeiten alle nach dem gleichen Prinzip. Egal ob Multanova oder Traffipax. Quote Link to post Share on other sites
Turborzr 2 Posted August 4, 2011 Author Report Share Posted August 4, 2011 Die Radarmessgeräte arbeiten alle nach dem gleichen Prinzip. Egal ob Multanova oder Traffipax. ok, und was nu? am besten zum Anwalt , Akteneinsicht und vor Gericht , oder kann ich dieses Gerichtsurteil ausdrucken und an dei Behörde schicken mit der Bitte um Einstellung? oder zeigen mir gleich den Vogel ?? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 4, 2011 Report Share Posted August 4, 2011 Das ist jetzt nicht mehr mein Gebiet. Quote Link to post Share on other sites
Turborzr 2 Posted August 4, 2011 Author Report Share Posted August 4, 2011 Das ist jetzt nicht mehr mein Gebiet. Danke hoffe, dass sich morgen jemand meldet, weil der AHB innerhalb einer Woche zurückgesandt werden muss Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 Also wenn dieses Foto als "sehr schlecht" klassifiziert wird, dann frage ich mich, wie wohl ein gutes Foto auszusehen haette..... Sehe ich da richtig, auf dem oberen Foto links oben den Teil eines Haltestellenschildes? Wenn da eine Haltestelle fuer den OePNV ist, wie wird es sich dann wohl mit dieser "Kurve" verhalten? Auch vom Strassenverlauf auf diesem Foto kann man wohl kaum auf eine Kurve schliessen - oder? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 Dass das Foto sehr gut ist wurde ja schon gesagt. Wie HarryB kann ich hier keine Kurve (mehr) erkennen. Die Messung dürfte auf dem kurzen geraden Stück stattgefunden haben. Quote Link to post Share on other sites
Turborzr 2 Posted August 5, 2011 Author Report Share Posted August 5, 2011 Also wenn dieses Foto als "sehr schlecht" klassifiziert wird, dann frage ich mich, wie wohl ein gutes Foto auszusehen haette..... Sehe ich da richtig, auf dem oberen Foto links oben den Teil eines Haltestellenschildes? Wenn da eine Haltestelle fuer den OePNV ist, wie wird es sich dann wohl mit dieser "Kurve" verhalten? Auch vom Strassenverlauf auf diesem Foto kann man wohl kaum auf eine Kurve schliessen - oder? habe die Stelle jetzt mal gegoogelt.... es ist tatsächlich eine Gerade, aber auf keinen fall mehr als 100m , reicht das für die aus? fassen wir mal alles zusammen, das Foto ist gut (aber auf Papier kann man kaum was erkennen, da habe ich schon hübschere bekommen) EsaFa und Alberto kommen nicht mehr in Betracht, die Messung wird dann wohl auch wasserdicht sein was kann man den noch anwenden? Muss den AHB heute abschicken... Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 ja , die Strecke reicht aus. du suchst hier verzweifelt nach Strohhalmen - ich vermute, vergeblich.Wenn du gegen die Messung vorgehen willst, musst du wohl oder übel ein Gutachten in Auftrag geben, wobei du allerdings (wenn die Messung korrekt war) auf den Kosten sitzen bleibst. Quote Link to post Share on other sites
Turborzr 2 Posted August 5, 2011 Author Report Share Posted August 5, 2011 ja , die Strecke reicht aus. du suchst hier verzweifelt nach Strohhalmen - ich vermute, vergeblich.Wenn du gegen die Messung vorgehen willst, musst du wohl oder übel ein Gutachten in Auftrag geben, wobei du allerdings (wenn die Messung korrekt war) auf den Kosten sitzen bleibst. Danke für die Ratschläge, werden wohl in den sauren Apfel beißen müssen, Fahrer hat keine Einträge in FL und auf den FS nicht angewiesen, er wird es verkraften. Thema kann geschlossen werden. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 Was soll er gross verkraften muessen? Ein Fahrverbot steht nicht im Raume...... Quote Link to post Share on other sites
Turborzr 2 Posted August 5, 2011 Author Report Share Posted August 5, 2011 Was soll er gross verkraften muessen? Ein Fahrverbot steht nicht im Raume...... ...habe an das Bußgeld gedacht , immerhin um die 100 EuroMark Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 Nun, troeste Dich folgendermassen: Das Geld ist ja nicht weg, es gehoert jetzt nur 'nem anderen..... Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 Der Sozialstaat wird es ihm danken. @Turbo: Ca. 125,- EUR und 3 Punkte werden's schon werden.. Fahrverbot gibt's u.U. nur, wenn du noch ein 3-Punkte-Spiel innerhalb der nächsten 2 Jahre verlierst. Watch out! +20 sollte das absolute Limit sein! Quote Link to post Share on other sites
Turborzr 2 Posted August 5, 2011 Author Report Share Posted August 5, 2011 Der Sozialstaat wird es ihm danken. @Turbo: Ca. 125,- EUR und 3 Punkte werden's schon werden.. Fahrverbot gibt's u.U. nur, wenn du noch ein 3-Punkte-Spiel innerhalb der nächsten 2 Jahre verlierst. Watch out! +20 sollte das absolute Limit sein! Das beste an der Sache ist, in dem Ort(7 Häuser und 2 Bauernhöfe,grünes Ortsschild, und an dieser Strasse steht kein einziges Haus oder sonstiges bis auf die Bushaltestelle) hats noch nie einen Unfall gegeben und geblitzt wurde da auch noch NIE, jetzt hat der Kreis nen neuen Blitzerwagen(Opel Zafira) , seit dem stehen die an jeder erdenklichen Ecke wo man was "reißen" kann, vermutlich sind Kosten für die Blitzkiste so hoch, dass die Überstunden schieben Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 @Turbo: Ca. 125,- EUR und 3 Punkte werden's schon werden..Ganz genau 123,50 Euro plus 3 Treuepunkte. Nachzugucken hier. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 kann ich dieses Gerichtsurteil ausdrucken und an dei Behörde schicken mit der Bitte um Einstellung? oder zeigen mir gleich den VogelNatürlich könntest Du auch das versuchen. Allerdings würde wohl (auch) der Sachbearbeiter wissen, daß ein Amtsgerichtsurteil zwar nett ist, aber nicht mal der selbe Richter sich im nächsten Fall daran orientieren muß, geschweige denn ein anderer Richter. Das gilt selbst dann, wenn der nächste Autofahrer an derselben Stelle unter denselben Umständen gemessen wird. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 Der Sozialstaat wird es ihm danken. @Turbo: Ca. 125,- EUR und 3 Punkte werden's schon werden.. Fahrverbot gibt's u.U. nur, wenn du noch ein 3-Punkte-Spiel innerhalb der nächsten 2 Jahre verlierst. Watch out! +20 sollte das absolute Limit sein! Das beste an der Sache ist, in dem Ort(7 Häuser und 2 Bauernhöfe,grünes Ortsschild, und an dieser Strasse steht kein einziges Haus oder sonstiges bis auf die Bushaltestelle) hats noch nie einen Unfall gegeben und geblitzt wurde da auch noch NIE, jetzt hat der Kreis nen neuen Blitzerwagen(Opel Zafira) , seit dem stehen die an jeder erdenklichen Ecke wo man was "reißen" kann, vermutlich sind Kosten für die Blitzkiste so hoch, dass die Überstunden schieben Nimm eine Digicam, stelle das Fahrzeug ordnungsgemäß ab, fotografiere die Messstelle und dann die Bilder hier http://www.blitzer.de hochladen. Edit:Ansonsten warne halt solange, bis deine gezahlten Gelder wieder ausgebremst sind. Fünf gerettete Fahrzeugführer sollten dazu ausreichen. Quote Link to post Share on other sites
Kniesch 1 Posted August 6, 2011 Report Share Posted August 6, 2011 Also, wenn der Ort nur mit einem grünen Schild (Zeichen 385) ausgeschildert war, dürfte doch eigentlich keine geschlossene Ortschaft im Sinne der STVO vorliegen, oder irre ich mich da? mfg Gert Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 6, 2011 Report Share Posted August 6, 2011 richtig, nur gelb ist Ort Quote Link to post Share on other sites
Sorentoraser 0 Posted August 7, 2011 Report Share Posted August 7, 2011 gemessen wurde in der Kurve, auf dem Stück gibts keine Gerade .. du solltest mal zu einem guten Optiker gehen .. der Blitzer steht auf der geraden Strecke, nach der Kurve ... das heißt, der Fahrer ist dann auch zu schnell durch die Kurve gefahren .. sucht das Glück vor dem Richter .. wenn die Ordnungshüter aber ganz klare Beweise haben ... und meistens zu 99,99 % halten die sich an die Vorschriften .. ... dann habt ihr ganz schlechte Karten ... und mal so ganz nebenbei .... Richter sind nicht blöd .. fast jeder, der vor Gericht angibt, er wäre nicht zu schnell gefahren ... lügt ... Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted August 7, 2011 Report Share Posted August 7, 2011 .. du solltest mal zu einem guten Optiker gehen .. der Blitzer steht auf der geraden Strecke, nach der KurveAch, du kennst die Meßstelle? Quote Link to post Share on other sites
Sorentoraser 0 Posted August 7, 2011 Report Share Posted August 7, 2011 Ach, du kennst die Meßstelle? .. sieht man doch ... schau`doch mal genau hin ... oder geh`zu Fielmann Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted August 7, 2011 Report Share Posted August 7, 2011 sieht man doch ... schau`doch mal genau hin ... oder geh`zu FielmannSprach der Experte. Du nimmst den Mund reichlich voll hier Das würde nicht mal "bambam" ohne bessere Bilder machen, aber was soll's, man erhebt sich mal eben ... Quote Link to post Share on other sites
Sorentoraser 0 Posted August 7, 2011 Report Share Posted August 7, 2011 Sprach der Experte .. Frosch .. Quote Link to post Share on other sites
Turborzr 2 Posted August 8, 2011 Author Report Share Posted August 8, 2011 gemessen wurde in der Kurve, auf dem Stück gibts keine Gerade .. du solltest mal zu einem guten Optiker gehen .. der Blitzer steht auf der geraden Strecke, nach der Kurve ... das heißt, der Fahrer ist dann auch zu schnell durch die Kurve gefahren .. sucht das Glück vor dem Richter .. wenn die Ordnungshüter aber ganz klare Beweise haben ... und meistens zu 99,99 % halten die sich an die Vorschriften .. ... dann habt ihr ganz schlechte Karten ... und mal so ganz nebenbei .... Richter sind nicht blöd .. fast jeder, der vor Gericht angibt, er wäre nicht zu schnell gefahren ... lügt ... von welchen Planeten kommst du denn??? bleib mal locker , oder bist du ein Kumpel von dem Rollifahrer hier der meint alle Welt muss ihm zu Füßen liegen nur weil 20 Herz OP´s hatte? Quote Link to post Share on other sites
Turborzr 2 Posted August 8, 2011 Author Report Share Posted August 8, 2011 Wir werden die Geschichte vom Anwalt checken lassen, weil im AHB steht ganz klar innerhalb geschlossener Ortschaft Quote Link to post Share on other sites
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