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"neuer" Superblitzer Kreuz Heumar


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Guten Tag zusammen,

 

hat jemand schon Erfahrungen gemacht mit dem seit 2010 neu installierten Superblitzer am Kreuz Heumar ???

Kein Filmwechseln mehr, die Bilder werden direkt ins Amt gesendet...

 

Es ist furchtbar, ich warte täglich auf den Bescheid...

Ich muss mir jetzt mal den Frust von der Sele schreiben, das lockert ein bisschen:

 

Ich war schon 200km auf dieser vermalledeiten A3 unterwegs... nur Baustellen, Stau oder sonstige Geschwindigkeitsbegrenzungen... hab für die Strecke bis zum Kreuz schon ewig lange gebraucht... Stressfaktor ganz oben, urplötzlich war die Bahn frei... endlich kann ich mal fahren... ich ganz links, rechts neben mir ein 3erBMW...

... ich seh in weiter Ferne oben die Anzeigetafeln... seh die erste... 60 ??? Häää... auf der Autobahn 60 ?? ... Nochmal die Anzeige.... wieder 60... !

Ok - jetzt sollte ich abbremsen... dann ging alles ganz schnell, der BMW rechts neben mir bremst nicht... ich bin gleicher Höhe... und dann mein dummer Fehler (alleine dafür gehörts mir schon nicht anders!) ... ich überhol noch schnell den BMW... zieh rechts rüber.... BLITZ !!!!

Geschätztes Tempo: mind. 140 !!

 

Ich rechne mit knapp 500 Euro Strafe, 4 Points und 2 Monaten Fahrverbot...

 

Drei Fragen stellen sich mir seit dem Vorfall:

 

1. Normal ist da immer nur 100 - warum damals nur 60...??

2. Der BMW klebt mir am Heck... kann ich hoffen dass dies zu meinen Gunsten gewertet wird??

3. Es sind jetzt doch schon 3 Wochen... gutes, oder schlechtes Zeichen (vielleicht dauern so schwerwiegende Verfahren länger??) ????

 

DANKE für eure Aufmerksamkeit!!

 

gruß

eser80

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Hallo,

unter FAQ findest du:

"61-70 km/h : 440 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot

über 70 km/h : 600 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot"

 

Zu deinen Frage:

1. Grund für 60 km/h bei der Autobahnmeisterei fragen.

2. Nein, im Gegenteil. Es stellt sich die Frage nach Vorsatz oder gar "Rennen".

3. 6 - 8 Wochen sind nicht ungewöhnlich. Sie haben 3 Monate Zeit.

 

solltes du bereits ein Konto im Norden haben wird es teurer.

 

Abwarten und melden wenn etwas kommt. Vorher ist alles nur raten.

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In einem Parallelthread wird ja vorgetragen, das immer mindestens 100 km/h als zHv angenommen werden.

 

Sollte dies der Fall sein, dann dürfte es ja nicht so schlimm sein.

 

Ich denke nicht , dass dies richtig ist. In Essen z. B. wird auch erst ab einer fest eingestellten Geschwindigkeit ausgelöst, über die Uhrzeit wird dann die vorgeschriebene Geschwindigkeit zugeordnet. Was soll`s. Ich empfehle vor jeglicher Maßnahme das Schreiben der Behörde abzuwarten.

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Ich denke nicht , dass dies richtig ist. In Essen z. B. wird auch erst ab einer fest eingestellten Geschwindigkeit ausgelöst, über die Uhrzeit wird dann die vorgeschriebene Geschwindigkeit zugeordnet. Was soll`s. Ich empfehle vor jeglicher Maßnahme das Schreiben der Behörde abzuwarten.

 

Was sollen solche Behauptungen? Das ist unzulässig. Entweder es wird unabhängig von der tasächlichen Anzeige auf Basis der maximalen Anzeige der VBA vorgeworfen oder VBA und Messanlage sind verknüpft und dann übernimmt die Messanlage automatisch den Wert der VBA. Wieso schreibst Du von Dingen, von denen Du offensichtlich keine Ahnung hast?

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Ich denke nicht , dass dies richtig ist. In Essen z. B. wird auch erst ab einer fest eingestellten Geschwindigkeit ausgelöst, über die Uhrzeit wird dann die vorgeschriebene Geschwindigkeit zugeordnet. Was soll`s. Ich empfehle vor jeglicher Maßnahme das Schreiben der Behörde abzuwarten.

 

Was sollen solche Behauptungen? Das ist unzulässig. Entweder es wird unabhängig von der tasächlichen Anzeige auf Basis der maximalen Anzeige der VBA vorgeworfen oder VBA und Messanlage sind verknüpft und dann übernimmt die Messanlage automatisch den Wert der VBA. Wieso schreibst Du von Dingen, von denen Du offensichtlich keine Ahnung hast?

 

Auskunft Straßenverkehrsamt (heute Ordnungsamt) der Stadt Essen zur Blitzeranlage auf der A 40 in Essen. (ca. 2 Jahre alt)

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Ich denke nicht , dass dies richtig ist. In Essen z. B. wird auch erst ab einer fest eingestellten Geschwindigkeit ausgelöst, über die Uhrzeit wird dann die vorgeschriebene Geschwindigkeit zugeordnet. Was soll`s. Ich empfehle vor jeglicher Maßnahme das Schreiben der Behörde abzuwarten.

 

Was sollen solche Behauptungen? Das ist unzulässig. Entweder es wird unabhängig von der tasächlichen Anzeige auf Basis der maximalen Anzeige der VBA vorgeworfen oder VBA und Messanlage sind verknüpft und dann übernimmt die Messanlage automatisch den Wert der VBA. Wieso schreibst Du von Dingen, von denen Du offensichtlich keine Ahnung hast?

 

Auskunft Straßenverkehrsamt (heute Ordnungsamt) der Stadt Essen zur Blitzeranlage auf der A 40 in Essen. (ca. 2 Jahre alt)

 

Kann ich ja fast nicht glauben, dass da jemand sowas gesagt hat. Du wirst es wahrscheinlich eher falsch verstanden haben.

 

Es wird nämlich in Essen bei der dortigen Traffistar-Anlage auf der A 40 grundsätzlich auf Basis des Maximalwertes vorgeworfen. Gleichzeitig wird zwar überprüft, ob die Verkehrsbeeinflussungsanlage zum Zeitpunkt der Messung in Betrieb war. Dabei spielt es aber keine Rolle, welche Geschwindigkeiten die Wechselverkehrszeichen angezeigt haben. Der Bußgeldbescheid wird immer auf Basis des Maximalwertes der Wechselverkehrszeichen erstellt.

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... Der Bußgeldbescheid wird immer auf Basis des Maximalwertes der Wechselverkehrszeichen erstellt.

 

Genau das ist ausdrücklich verneint worden. Uhrzeit vergleich, plus / minus einer Toleranz, dann wird nach der angezeigten Geschwindigkeit "abgerechnet". Heute kann es natürlich wieder anders sein.

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Außerdem funktioniert das auch schon aufgrund der Protokolle der VBA nicht. Deren Genauigkeit reicht gar nicht aus, um den relevanten Schaltzustand im Nachhinein zu ermitteln.
Die von rth wiedergegebene Quelle scheint das deutlich anders zu sehen. Und ich habe ganz ohne Quelle auch die Hoffnung und den Glauben, daß die aktuellen Anzeigezustände protokolliert und damit beweisbar sind. Wie sollte die angezeigte Geschwindigkeit denn sonst nachgewiesen werden?
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Gleichzeitig wird zwar überprüft, ob die Verkehrsbeeinflussungsanlage zum Zeitpunkt der Messung in Betrieb war. Dabei spielt es aber keine Rolle, welche Geschwindigkeiten die Wechselverkehrszeichen angezeigt haben. Der Bußgeldbescheid wird immer auf Basis des Maximalwertes der Wechselverkehrszeichen erstellt.

 

Dumme Frage eine Laien, der auf Auskunft der Behörde angewiesen ist: Warum wird überprüft, ob die Verkehrsbeeinflussungsanlage zum Zeitpunkt der Messung in Betrieb war? Beschäftigungspolitik?

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Außerdem funktioniert das auch schon aufgrund der Protokolle der VBA nicht. Deren Genauigkeit reicht gar nicht aus, um den relevanten Schaltzustand im Nachhinein zu ermitteln.
Die von rth wiedergegebene Quelle scheint das deutlich anders zu sehen. Und ich habe ganz ohne Quelle auch die Hoffnung und den Glauben, daß die aktuellen Anzeigezustände protokolliert und damit beweisbar sind. Wie sollte die angezeigte Geschwindigkeit denn sonst nachgewiesen werden?

 

Da ist es mal wieder: Du bezieht Dich auf Hoffnung und Glaube und antwortest auf dieser Basis. Lässt man in Glaube und Hoffnung außer acht, so werden bei einer VBA werden die Änderungen sämtlicher Schaltzustände zwar gespeichert, allerdings nur minutengenau. Es dürfte sofort einleuchten, dass das zumindest in den verkehrsstärkeren Zeiten, wo sich die Werte der Wechselverkehrszeichen ständig ändern, nicht ausreichend ist, um im Nachhinein den tatsächlichen Schaltzustand zum Zeitpunkt der Messung zu ermitteln. Und genau aus diesem Grund wird auch definitiv nicht so vorgegangen, wie Du das geschrieben hast.

 

Ich verstehe sowieso nicht, warum wir hier rumdiskutieren müssen. Wenn es einen von Euch Glaubenden und Hoffenden wirklich interessiert, dann kann er sich ja mal mit dem Leiter der für die Geschwindigkeitsüberwachung zuständigen Abteilung der Stadt Essen in Verbindung setzen und dort nachfragen. Aber Vorsicht: derjenige müsste mir dann Recht geben, was hier im Forum ja offensichtlich verboten zu sein scheint.

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Sorry.. ich wollte nicht so eine intensive Diskussion entfachen... bin trotz meines Alters recht neu im "Geblitzt-werden"-Gewerbe... lach.

Aber war trotzdem sehr interessant, eure Einschätzungen und euer Hintergrundwissen.

 

- - -

 

Fakt ist: 3 Monate ist die Frist? D.h. ich muss noch ganz schön lange zittern.... alles andere nützt mir nix.

 

Ich bin auf jeden Fall vorerst geheilt... und werde wieder deutlich defensiver fahren!!

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Fakt ist: 3 Monate ist die Frist? D.h. ich muss noch ganz schön lange zittern.... alles andere nützt mir nix.

 

Nee, normalerweise dauert es nicht so lange bis ein Anhörungsbogen samt Tatvorwurf da ist. Schätze mal, dass der nächste oder übernächste Woche bei dir eintrudelt. Dann weist du Bescheid und gibst uns hoffentlich eine Rückmeldung. Wäre super und vielen Dank im Voraus.

 

Schöne Grüße.

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Bist du eig. Fahrer und zugleich der Halter des KFZ? Falls nicht, gibt es erfolgsversprechende Methoden (z.B. die Al-ber-to Methode(ohne Bindestrich) ) mit denen man die drohende Strafe insb. das Fahrverbot umgehen kann.

 

Schöne Grüße.

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Gleichzeitig wird zwar überprüft, ob die Verkehrsbeeinflussungsanlage zum Zeitpunkt der Messung in Betrieb war. Dabei spielt es aber keine Rolle, welche Geschwindigkeiten die Wechselverkehrszeichen angezeigt haben. Der Bußgeldbescheid wird immer auf Basis des Maximalwertes der Wechselverkehrszeichen erstellt.

 

Dumme Frage eine Laien, der auf Auskunft der Behörde angewiesen ist: Warum wird überprüft, ob die Verkehrsbeeinflussungsanlage zum Zeitpunkt der Messung in Betrieb war? Beschäftigungspolitik?

 

Ganz einfach: wenn die Anlage ausgefallen ist (Lieblingsausrede der Betroffenen), können die Betroffenen nicht erkennen, dass überhaupt eine Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht. Von daher muss die Funktion der VBA abgefragt werden bzw. abfragbar sein, wenn jemand meckert.

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Wie sollte die angezeigte Geschwindigkeit denn sonst nachgewiesen werden?

 

Die Frage wurde zwar schon beantwortet, aber manche haben ihre Stärken halt eher darin, irgendwelche Behauptungen in die Welt zu setzen und tun sich mit dem Lesen bzw. insbesondere Verstehen etwas schwerer. Daher erläutere ich für Dich gerne noch einmal, dass es bei den festinstallierten Traffistar-Anlagen auf der Autobahn zwei Möglichkeiten gibt.

 

1.)

Es besteht keine Anbindung der Traffistar-Anlage an die VBA, dann ist als Grenzwert der Geschwindigkeitsmessgeräte grundsätzlich der Maximalwert der VBA plus Zuschlag eingestellt. Es wird dabei unabhängig von der tatsächlich angezeigten Geschwindigkeit dementsprechend immer auf Basis bis Maximalwerts der VBA vorgeworfen.

 

2.)

Die Geschwindigkeitsmessanlage ist an die VBA gekoppelt und erhält dabei die tatsächlichen Geschwindigkeitswerte von der VBA. Wird dabei der Geschwindigkeitswert der VBA verringert, wird der neue Grenzwert allerdings erst nach einer gewissen Verzögerungszeit aktiv, damit kein Fahrzeug die Schilderbrücke bei der ursprünglich eingestellten, höheren Geschwindigkeit passieren, trotzdem aber mit dem niedrigeren Grenzwert gemessen werden kann.

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2.)

Die Geschwindigkeitsmessanlage ist an die VBA gekoppelt und erhält dabei die tatsächlichen Geschwindigkeitswerte von der VBA. Wird dabei der Geschwindigkeitswert der VBA verringert, wird der neue Grenzwert allerdings erst nach einer gewissen Verzögerungszeit aktiv, damit kein Fahrzeug die Schilderbrücke bei der ursprünglich eingestellten, höheren Geschwindigkeit passieren, trotzdem aber mit dem niedrigeren Grenzwert gemessen werden kann.

Habe ich das in einem anderen Thread nicht gesagt? *überlegkopfkratz* Daraufhin hast du behauptet das gehe nicht.

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=742872

 

Unter Umständen erfolgte die Messung auch noch in der Toleranzzeit nach der Umstellung der zHv.

 

Falsch! Sowas gibt es nicht! Die Anzeige wechselt annähernd zeitlos und wenn gemssen wurde, wird auch ein Bußgeldbescheid erstellt. Bei dynamischen Anlagen auf Basis der augenblicklich gültigen Höchstgeschwindigkeit, bei denen ohne Verknüpfung zwischen Messgerät und Schilderbrücke auf Basis der maximal angezeigten Geschwindigkeit.

 

Und was ist mit den Leuten die noch vor Herabsetzung die Schilderbrücke passiert haben.

 

Ohne eine gewisse Toleranzzeit sind die doch am Ar***

 

Der Abstand zwischen Schilderbrücke und Messstelle ist bekannt. Man müsste die dynamische Anlage nach dem Wechsel nur solange unscharf stellen, wie die Fahrzeuge mit der neu angezeigten Höchstgeschwindigkeit benötigen, um diese Strecke zwischen der Schilderbrücke und dem Messgerät zu durchfahren und schon kann niemand mehr am Ar*** sein.

 

Bei den Anlagen ohne Verknüpfung stellt sich das Ar***-Problem erst gar nicht, da der BG-Bescheid ohnehin immer zugunsten des Betroffenen auf Basis des möglichen Maximalwertes erstellt wird..

 

Du musst dich schon entscheiden.

 

;):rolleyes::D:mecker:

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2.)

Die Geschwindigkeitsmessanlage ist an die VBA gekoppelt und erhält dabei die tatsächlichen Geschwindigkeitswerte von der VBA. Wird dabei der Geschwindigkeitswert der VBA verringert, wird der neue Grenzwert allerdings erst nach einer gewissen Verzögerungszeit aktiv, damit kein Fahrzeug die Schilderbrücke bei der ursprünglich eingestellten, höheren Geschwindigkeit passieren, trotzdem aber mit dem niedrigeren Grenzwert gemessen werden kann.

Habe ich das in einem anderen Thread nicht gesagt? *überlegkopfkratz* Daraufhin hast du behauptet das gehe nicht.

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=742872

 

Unter Umständen erfolgte die Messung auch noch in der Toleranzzeit nach der Umstellung der zHv.

 

Falsch! Sowas gibt es nicht! Die Anzeige wechselt annähernd zeitlos und wenn gemssen wurde, wird auch ein Bußgeldbescheid erstellt. Bei dynamischen Anlagen auf Basis der augenblicklich gültigen Höchstgeschwindigkeit, bei denen ohne Verknüpfung zwischen Messgerät und Schilderbrücke auf Basis der maximal angezeigten Geschwindigkeit.

 

Und was ist mit den Leuten die noch vor Herabsetzung die Schilderbrücke passiert haben.

 

Ohne eine gewisse Toleranzzeit sind die doch am Ar***

 

Der Abstand zwischen Schilderbrücke und Messstelle ist bekannt. Man müsste die dynamische Anlage nach dem Wechsel nur solange unscharf stellen, wie die Fahrzeuge mit der neu angezeigten Höchstgeschwindigkeit benötigen, um diese Strecke zwischen der Schilderbrücke und dem Messgerät zu durchfahren und schon kann niemand mehr am Ar*** sein.

 

Bei den Anlagen ohne Verknüpfung stellt sich das Ar***-Problem erst gar nicht, da der BG-Bescheid ohnehin immer zugunsten des Betroffenen auf Basis des möglichen Maximalwertes erstellt wird..

 

Du musst dich schon entscheiden.

 

;):rolleyes::D:mecker:

 

Du weißt aber, was ein Konjunktiv ist, oder?

 

Zum Zeitpunkt des ersten Beitrags wusste ich noch nicht, wie es funktioniert und hatte daher den Konjunktiv "müsste" verwendet, um eine mir einleuchtende Varainte zu beschreiben. Inzwischen habe ich nachgelesen, um nicht wie Ihr immer aus dem Bauch heraus irgendwelchen gemutmaßten Quark zu schreiben. Und siehe da, in der Gebrauchsanweisung der Taffistar WVZ steht, wie es funktioniert. Nämlich so, wie ich es ohne Konjunktiv geschrieben hatte. Wie ich schon sagte: Lesen bildet.

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........, um nicht wie Ihr immer aus dem Bauch heraus irgendwelchen gemutmaßten Quark zu schreiben.

 

@Radarfuzzi: Warum so aggressiv? Was belastet Dich? Möchtest Du darüber sprechen?

 

LG!

Eribär

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2.)

Die Geschwindigkeitsmessanlage ist an die VBA gekoppelt und erhält dabei die tatsächlichen Geschwindigkeitswerte von der VBA. Wird dabei der Geschwindigkeitswert der VBA verringert, wird der neue Grenzwert allerdings erst nach einer gewissen Verzögerungszeit aktiv, damit kein Fahrzeug die Schilderbrücke bei der ursprünglich eingestellten, höheren Geschwindigkeit passieren, trotzdem aber mit dem niedrigeren Grenzwert gemessen werden kann.

Habe ich das in einem anderen Thread nicht gesagt? *überlegkopfkratz* Daraufhin hast du behauptet das gehe nicht.

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=742872

Da hast du wohl Recht. Meine Äußerung bezog sich aber nicht auf die Toleranzzeit vom Umschalten bis zumm Erreichen der Messanlage. Ich hatte Dich so verstanden, dass Du mit der Toleranzzeit die Zeit vom Umschalten vom einen auf den anderen Wert meinst. Das entspricht nämlich dem, was Betroffenen gerne mal loslassen. Die meinen, dass sie Anzeige nicht erkennen konnten, weil die gerade umgeschaltet wurde, als sie die Schilderbrücke passiert haben. Dass ich das so verstanden hatte, hätte man allerdings schon daran ablesen können, dass ich geantwortet hatte, dass das zeitlos passiert.

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........, um nicht wie Ihr immer aus dem Bauch heraus irgendwelchen gemutmaßten Quark zu schreiben.

 

@Radarfuzzi: Warum so aggressiv? Was belastet Dich? Möchtest Du darüber sprechen?

 

LG!

Eribär

 

Was mich belastet? Sagte ich doch: der aus dem Bauch heraus gemutmaßte Quark. Und da spreche bzw. schreibe ich doch ständig drüber. Sollte die Belastung unerträglich werden, komme ich aber gerne auf Dein Therapieangebot zurück.

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Die Frage wurde zwar schon beantwortet
Ach nee. Echt? Von Dir in Beitrag 14? Warum wiederholst Du Dich denn? Oder ist das
aber manche haben ihre Stärken halt eher darin, irgendwelche Behauptungen in die Welt zu setzen und tun sich mit dem Lesen bzw. insbesondere Verstehen etwas schwerer.
selbstreferentiell?

 

Im übrigen: nein, Deine Aussagen im Anschluß beantworten meine Frage nicht. Nichts von dem ist ein Nachweis für die angezeigte Geschwindigkeit.

 

Lässt man in Glaube und Hoffnung außer acht, so werden bei einer VBA werden die Änderungen sämtlicher Schaltzustände zwar gespeichert, allerdings nur minutengenau.
Na prima, das ist doch genau das, was ich gehofft und geglaubt habe. Bis auf den Zeitfaktor, aber davon hatte ich gar nicht gesprochen.

 

Es dürfte sofort einleuchten, dass das zumindest in den verkehrsstärkeren Zeiten, wo sich die Werte der Wechselverkehrszeichen ständig ändern, nicht ausreichend ist, um im Nachhinein den tatsächlichen Schaltzustand zum Zeitpunkt der Messung zu ermitteln.
Nö, das leuchtet weder sofort noch nach längerer Zeit ein. Du willst uns doch nicht ernsthaft verkaufen, der Wechseltakt der angezeigten Werte liegt unter 60 Sekunden, oder?

 

Und genau aus diesem Grund wird auch definitiv nicht so vorgegangen, wie Du das geschrieben hast.
Spannend. Also stimmt das
bei einer VBA werden die Änderungen sämtlicher Schaltzustände zwar gespeichert, allerdings nur minutengenau.
nicht? ;)

 

Ich verstehe sowieso nicht, warum wir hier rumdiskutieren müssen.
Mußt Du nicht. Lass' es einfach.

 

 

Und zu guter Letzt: vielleicht kannst Du es Dir abgewöhnen, für ein paar Antwortzeilen regelmäßig komplette Beiträge als Zitat einzufügen...

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Nö, das leuchtet weder sofort noch nach längerer Zeit ein. Du willst uns doch nicht ernsthaft verkaufen, der Wechseltakt der angezeigten Werte liegt unter 60 Sekunden, oder?

 

Darum geht es gar nicht. Da Du zwar gerne alle möglichen (und vor allem unmöglichen) Einwände bringst, eine Messung innerhalb des Bereichs einer VBA aber gedanklich offensichtlich nicht erfassen kannst, hier noch ein Beispiel:

 

Messung ist um 18:12,46 Uhr (Messanlage hält Wert sekundengenau fest) mit 109 erfolgt und das Fahrzeug benötigt bei der gemessenen Geschwindigkeit 10 s von der VBA bis zur Messanlage, der Betroffene hat die VBA also um 18:12,36 Uhr passiert. Was will denn der großartige Biber jetzt vorwerfen, wenn ein Wechsel der Anzeige der VBA um 18:12 Uhr von 100 auf 60 in den Protokollen der VBA dokumentiert ist?

 

Du wüsstest das sicher. Das Problem ist nur, dass die die mit der Auswertung befassten eben nicht wissen, ob der Wechsel um 18:12,00 Uhr oder 18:12,59 Uhr stattgefunden hat und dementsprechend nichts dazu sagen können, ob der Betroffene 100 oder 60 angezeigt bekommen hatte.

 

Ich glaube zwar nicht, hoffe aber zumindest, dass jetzt selbst jemand wie Du verstehen kann, aus welchem Grund generell nicht im Nachhinein manuell überprüft wird, wie die VBA geschaltet war. Mal ganz abgesehen davon, dass das zeitlich nicht zu leisten wäre. Die Traffistar-Anlage liefern nämlich meist eine vierstelligen Anzahl von Verstößen pro Woche.

 

Dass Du aber immer noch lieber bar jeglicher Kenntnis pauschal an allem rumstänkerst, anstatt mal in Essen anzurufen um Deine Zweifel ausräumen zu lassen, spricht aber für sich. Einfach nur peinlich. Zumindest aus meiner Sicht.

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Messung ist um 18:12,46 Uhr (Messanlage hält Wert sekundengenau fest) mit 109 erfolgt und das Fahrzeug benötigt bei der gemessenen Geschwindigkeit 10 s von der VBA bis zur Messanlage, der Betroffene hat die VBA also um 18:12,36 Uhr passiert. Was will denn der großartige Biber jetzt vorwerfen, wenn ein Wechsel der Anzeige der VBA um 18:12 Uhr von 100 auf 60 in den Protokollen der VBA dokumentiert ist?

 

Wo soll denn da das Problem sein? Anlage switcht um 18:12:00 (Minutenintervall). Ab 18:13:00 wird kassiert. In der Übergangszeit wird eben nicht geblitzt. No Problem Sir! ;)

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Wo soll denn da das Problem sein? Anlage switcht um 18:12:00 (Minutenintervall). Ab 18:13:00 wird kassiert. In der Übergangszeit wird eben nicht geblitzt. No Problem Sir! ;)

 

Wenn die Anlagen nicht verknüpft sind, dürfte es extrem schwierig sein, dem Blitzer während der Übergangszeit das Blitzen abzugewöhnen. Ich hoffe, wenigstens das leuchtet Dir ein.

 

Dein Vorschlag wäre dann umsetzbar, wenn die Anlagen miteinander kommunizieren (was sie nicht zwangsläufig müssen). Ist das der Fall, gibt es aber klare Richtlinien, wie das zu geschehen hat. Deine Variante konnte ich mir ja auch vorstellen, so wird es aber definitiv nicht gemacht. Vielmehr ausschließlich so, wie von mir beschrieben und in der Bedienungsanleitung dargelegt.

 

Das Kopfschütteln ist im Hinblick auf den Wahrheitsgehalt Deines Beitrags also absolut gerechtfertigt.

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Darum geht es gar nicht.
Doch, genau darum geht es.

 

Da Du zwar gerne alle möglichen (und vor allem unmöglichen) Einwände bringst, eine Messung innerhalb des Bereichs einer VBA aber gedanklich offensichtlich nicht erfassen kannst
Ich zitiere mich da mal selber aus einer Antwort an ein anderes Mitglied, der ähnlich dümmlich-arrogant beurteilen wollte, was ich so hinkriege oder nicht: wenn Du das sagst...

 

Was will denn der großartige Biber jetzt vorwerfen
Der will gar nichts vorwerfen, der will wissen, wie's gemacht wird.

 

Das Problem ist nur, dass die die mit der Auswertung befassten eben nicht wissen, ob der Wechsel um 18:12,00 Uhr oder 18:12,59 Uhr stattgefunden hat und dementsprechend nichts dazu sagen können, ob der Betroffene 100 oder 60 angezeigt bekommen hatte.
Dann werden sie wohl gar nichts machen.

 

Dass Du aber immer noch lieber bar jeglicher Kenntnis pauschal an allem rumstänkerst, anstatt mal in Essen anzurufen um Deine Zweifel ausräumen zu lassen
Ich stänkere überhaupt nicht rum, und angerufen habe ich auch. Aber auch in Essen ist heute Samstag und deshalb niemand Verantwortliches zu erreichen. Der Pförtner oder Wachmann oder-was-auch-immer am Telefon bekam aber bei meinem Hinweis 'Radarforum - Radarfuzzi' direkt Schnappatmung und röchelte irgendwas von 'nicht der schon wieder!', bevor er auflegte.

 

Einfach nur peinlich.
Stimmt. Peinlich ist, daß Du meine Frage nicht beantworten kannst oder willst und trotzdem rumschwallst. Zur Erinnerung: ich wollte wissen, wie die angezeigte Geschwindigkeit nachgewiesen wird.
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Der will gar nichts vorwerfen, der will wissen, wie's gemacht wird.

 

Dann sollte er mal nachlesen. Wie schon mehrfach erwähnt, gibt es zwei Möglichkeiten:

1)

Wenn keine elektronische Verbindung zwischen der VBA und der Geschwindigkeitsmessanlage besteht, interessiert die tatsächlich geschaltete Geschwindigkeit der VBA nicht. Es wird hier auf Basis des möglichen Maximalwerts der VBA vorgeworfen. Genauso wird es eben in Essen gemacht...

2)

Sind die Anlagen elektronisch miteinander verknüpft, wird der jeweilige Geschwindigkeitswert der VBA automatisch an die Messanlage weitergegeben.

 

 

Dann werden sie wohl gar nichts machen.

Für dein Niveau typische Antwort. Was sie machen, wurde bereits vorher mehrfach und jetzt noch einmal beantwortet. Bist Du eigentlich wirklich so begriffsstutzig?

 

Peinlich ist, daß Du meine Frage nicht beantworten kannst oder willst und trotzdem rumschwallst. Zur Erinnerung: ich wollte wissen, wie die angezeigte Geschwindigkeit nachgewiesen wird.

 

Ich entschuldige mich dafür, dass es außerhalb meiner Vorstellungskraft lag, dass es jemand schafft, die mit der ersten Antwort in diesem Beitrag praktisch gleich lautenden Erläuterungen nicht zu verstehen. Vor allem dann, wenn er sonst immer so klug tut. Und wenn dieser jemand eine Frage beantwortet haben möchte, dann sollte er sie wenigstens so klar formulieren, wie er das jetzt immerhin auch geschafft hat.

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Ich entschuldige mich
Akzeptiert. Im Gegenzug bitte ich Dich, keine weiteren inhaltsleeren Beiträge zu verfassen. Danke.
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Ich entschuldige mich
Akzeptiert. Im Gegenzug bitte ich Dich, keine weiteren inhaltsleeren Beiträge zu verfassen. Danke.

 

Das ist Dein Niveau? Keine Anhnung haben, trotzdem ständig nur dummes Zeugs schreiben und dann fachlich richtige Beiträge als inhaltsleer bezeichnen.

 

Dass Du nicht der Hellste bist, hast Du ja nun schon mehrfach gezeigt, aber so ein Beitrag ist selbst von Typen wie Dir unterirdisch dümmlich. Aber was solls, jeder blamiert sich halt so gut, wie er nur kann.

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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.

In diesem Sinne Dir einen schönen Sonntag, Radarfuzzi.

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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.

In diesem Sinne Dir einen schönen Sonntag, Radarfuzzi.

 

 

Stimmt! Und danke für das Kompliment. Dich selbst kannst Du unmöglich gemeint haben, allenfalls als Gegenteil.

 

In der Hoffnung, dass Du die Zusammenhänge jetzt gerafft hast, wünsche aber auch Dir noch einen schönen Restsonntag.

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@Radarfuzzi: Könnte es sein, dass Du frustriert bist, weil einzelne Forenmitglieder Deine fundierte fachliche Kompetenz im Kontext von Messverfahren nicht hinreichend würdigen?

 

Könntest Du Dir vorstellen, dass ein anderer (i.S. v. konzilianter) Kommunikationsstil andere (i.S.v. freundlicheren) Reaktionen hervorrufen würde?

 

LG!

Eribär

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Guest PedroK
@Radarfuzzi:

Könntest Du Dir vorstellen, dass ein anderer (i.S. v. konzilianter) Kommunikationsstil andere (i.S.v. freundlicheren) Reaktionen hervorrufen würde?

@Eribaer: Könntest Du Dir vorstellen, dass ein anderer (i.S.v. "themenbezogener") Inhalt deinen Beiträgen einen anderen Charakter (i.S.v. "konstruktiv") verleihen könnte?

 

Ich fand @Radarfuzzis Erläuterungen sehr informativ und themenbezogen.

 

Nix für ungut, Pedro.

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@Radarfuzzi:

Könntest Du Dir vorstellen, dass ein anderer (i.S. v. konzilianter) Kommunikationsstil andere (i.S.v. freundlicheren) Reaktionen hervorrufen würde?

@Eribaer: Könntest Du Dir vorstellen, dass ein anderer (i.S.v. "themenbezogener") Inhalt deinen Beiträgen einen anderen Charakter (i.S.v. "konstruktiv") verleihen könnte?

 

Ich fand @Radarfuzzis Erläuterungen sehr informativ und themenbezogen.

 

Nix für ungut, Pedro.

 

@PedroK: Ob ich mir vorstellen kann, dass ein anderer Inhalt meiner Beiträge.........?

 

Ja, absolut. Wenn ich denn über weitergehende und qualifizierte Kenntnisse zum Themenkreis "Messverfahren" verfügen würde.

 

Trotzdem danke für Dein Feedback.

 

Alles für gut, Eribär

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@Radarfuzzi: Könnte es sein, dass Du frustriert bist, weil einzelne Forenmitglieder Deine fundierte fachliche Kompetenz im Kontext von Messverfahren nicht hinreichend würdigen?

 

Könntest Du Dir vorstellen, dass ein anderer (i.S. v. konzilianter) Kommunikationsstil andere (i.S.v. freundlicheren) Reaktionen hervorrufen würde?

 

LG!

Eribär

 

Ich bin weder frustriert, noch erwarte ich, dass irgendjemand irgendwas würdigt. Es nervt mich einfach maßlos, dass es hier eine nicht unerhebliche Anzahl von Forumsteilnehmer offensichtlich nicht um die Sache geht. Die Leute haben oftmals nicht einen Funken Ahnnung, meinen aber trotzdem, fachlich fundierte Beiträge anderer mit vollkommen schwachsinnigen Antworten kontern zu müsssen und finden dann noch den Beifall ähnlich kompetenter Moderatoren.

 

Wie soll man mit solchen Heinis einen konzilianten Kommunikationsstil pflegen? Soll man jemandem, der entweder trotz vollkommner Ahnungslosigkeit wie Schweinchen Schlau auftritt oder einfach das Thema überhaupt nicht betreffenden Mist absondert, auch beim dritten Mal noch mit Engelsgeduld einen bereits zweimal erläuterten Sachverhalt nochmal erklären bzw. zu erklären versuchen?

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Es nervt mich einfach maßlos, dass es hier eine nicht unerhebliche Anzahl von Forumsteilnehmer offensichtlich nicht um die Sache geht. Die Leute haben oftmals nicht einen Funken Ahnnung, meinen aber trotzdem, fachlich fundierte Beiträge anderer mit vollkommen schwachsinnigen Antworten kontern zu müsssen.......

 

Noch einer, dem ein Licht aufgegangen ist. ;)

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Noch einer, dem ein Licht aufgegangen ist. ;)

Wem denn noch? :rolleyes: Aber wenn Du das Posting von @Radarfuzzi selbstkritisch auf Dich beziehst, dann hab ich ja doch noch ein wenig Hoffnung. :D

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@Radarfuzzi: Könnte es sein, dass Du frustriert bist, weil einzelne Forenmitglieder Deine fundierte fachliche Kompetenz im Kontext von Messverfahren nicht hinreichend würdigen?

 

Könntest Du Dir vorstellen, dass ein anderer (i.S. v. konzilianter) Kommunikationsstil andere (i.S.v. freundlicheren) Reaktionen hervorrufen würde?

 

LG!

Eribär

 

Ich bin weder frustriert, noch erwarte ich, dass irgendjemand irgendwas würdigt. Es nervt mich einfach maßlos, dass es hier eine nicht unerhebliche Anzahl von Forumsteilnehmer offensichtlich nicht um die Sache geht. Die Leute haben oftmals nicht einen Funken Ahnnung, meinen aber trotzdem, fachlich fundierte Beiträge anderer mit vollkommen schwachsinnigen Antworten kontern zu müsssen und finden dann noch den Beifall ähnlich kompetenter Moderatoren.

 

Wie soll man mit solchen Heinis einen konzilianten Kommunikationsstil pflegen? Soll man jemandem, der entweder trotz vollkommner Ahnungslosigkeit wie Schweinchen Schlau auftritt oder einfach das Thema überhaupt nicht betreffenden Mist absondert, auch beim dritten Mal noch mit Engelsgeduld einen bereits zweimal erläuterten Sachverhalt nochmal erklären bzw. zu erklären versuchen?

 

@Radarfuzzi: So (ähnlich) geht es mir (fast) täglich im beruflichen Kontext. Es gibt ja dazu den Ansatz der unbewussten Inkompetenz, aber das wäre eine andere Geschichte.... Andererseits sagte schon Seneca: "Denken wie die Wenigsten, reden wie die Meisten". Oder auch, und das ist mein Leitsatz: E = W x K2. E steht dabei für Ergebnis, W für Wissen und K2 für intra- und interpersonale Kommunikation.

 

LG!

Eribär

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Wo soll denn da das Problem sein? Anlage switcht um 18:12:00 (Minutenintervall). Ab 18:13:00 wird kassiert. In der Übergangszeit wird eben nicht geblitzt. No Problem Sir! ;)

 

Wenn die Anlagen nicht verknüpft sind, dürfte es extrem schwierig sein, dem Blitzer während der Übergangszeit das Blitzen abzugewöhnen. Ich hoffe, wenigstens das leuchtet Dir ein.

 

 

Die Kommunikation kann in deinem Beispiel also ein Problem darstellen (wie so häufig *räusper*). Dann sag' das auch so!

Anstatt großartig mit irgendwelchen erkenntnisfreien Beispielen herum zu schwadronieren. Darauf bezog sich das Kopfschütteln, mein Freund.

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Die Kommunikation kann in deinem Beispiel also ein Problem darstellen (wie so häufig *räusper*). Dann sag' das auch so!

Anstatt großartig mit irgendwelchen erkenntnisfreien Beispielen herum zu schwadronieren. Darauf bezog sich das Kopfschütteln, mein Freund.

 

Prima! Anstatt zuzugeben, dass man (mal wieder) Unsinn geschrieben hat, müssen Leute wie Du meine Art der Kommunikation beklagen. Ich weiß wirklich nicht, was daran schlimm sein soll, wenn ich Deinen tatsächlich mal wieder erkenntnisfreien und zudem bisherige Antworten ignorierenden Beitrag widerlege.

 

Wie ich schon sagte: ich finde es wesentlich kopfschüttelswürdiger, wenn ständig fachlicher Mist geschrieben und der dann nachher auch noch schöngeredet wird.

 

P.S.: Typen mit solchem Verhalten, wie Du es an den Tag legst, möchte ich wirklich nicht als Freunde haben.

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Wem denn noch? ;) Aber wenn Du das Posting von @Radarfuzzi selbstkritisch auf Dich beziehst, dann hab ich ja doch noch ein wenig Hoffnung. :rolleyes:

 

Inzwischen glaube ich, dass es hier jede Menge Forumteilnehmer gibt, bei denen diese Hoffnung vergebens ist. Die sind entweder zu blöd, um Sachverhalte selbst nach dreimaliger Wiederholung zu verstehen oder wollen es einfach nicht, wenn es nicht in ihr Weltbild passt.

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Messung ist um 18:12,46 Uhr (Messanlage hält Wert sekundengenau fest) mit 109 erfolgt und das Fahrzeug benötigt bei der gemessenen Geschwindigkeit 10 s von der VBA bis zur Messanlage, der Betroffene hat die VBA also um 18:12,36 Uhr passiert. Was will denn der großartige Biber jetzt vorwerfen, wenn ein Wechsel der Anzeige der VBA um 18:12 Uhr von 100 auf 60 in den Protokollen der VBA dokumentiert ist?

 

Eine etwas vereinfachte Sicht der Dinge, die du da schreibst.

 

1. Wo steht geschrieben, dass Fahrzeuge immer mit konstanter Geschwindigkeit fahren. In zum Beispiel zehn Sekunden (bzw. eher einer entsprechenden Strecke) kann man problemlos die Geschwindigkeit erheblich differenzieren. Im Extremfall könnte man einige Zeit (aus welchen Grund auch immer) auf dem Standstreifen gestanden haben. Es gibt also in keinem Fall einen Zeitpunkt (in der VBA Anzeige) der relevant ist sondern höchstens ein mehr oder weniger großes Zeitfenster. In diesem muss man wohl den "Besten Fall" für den Beschuldigten annehmen.

 

2. Die Aufzeichnungen der VBA sind nur dann wirklich zuverlässig wenn sie dokumentieren (Foto) was für den Fahrer zu sehen war (angezeigt wurde). Das muss (Störung/Fehler) nicht unbedingt mit den Vorgaben/Log übereinstimmen.

 

Klar suche ich jetzt das Haar in der Suppe. Aber Haare in der Suppe kommen eben vor. Es reicht mit diesen Haaren zu argumentieren, selbst wenn sie in 99% aller Fälle nicht relevant sind. Sie könnten es immerhin sein und bieten daher Zweifel am Beweis der Übertretung. Ich sehe Messungen in einem variablen VBA Bereich dem gemäß äußerst skeptisch. Auch eine Kopplung in der Anlage vollbringt keine Wunder. Das Problem der Anwender der Messtechnik ist das sie zu Technik gläubig sind und zu gleich zu wenig von Technik und Physik verstehen.

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Eine etwas vereinfachte Sicht der Dinge, die du da schreibst.

 

1. Wo steht geschrieben, dass Fahrzeuge immer mit konstanter Geschwindigkeit fahren. In zum Beispiel zehn Sekunden (bzw. eher einer entsprechenden Strecke) kann man problemlos die Geschwindigkeit erheblich differenzieren. Im Extremfall könnte man einige Zeit (aus welchen Grund auch immer) auf dem Standstreifen gestanden haben. Es gibt also in keinem Fall einen Zeitpunkt (in der VBA Anzeige) der relevant ist sondern höchstens ein mehr oder weniger großes Zeitfenster. In diesem muss man wohl den "Besten Fall" für den Beschuldigten annehmen.

 

2. Die Aufzeichnungen der VBA sind nur dann wirklich zuverlässig wenn sie dokumentieren (Foto) was für den Fahrer zu sehen war (angezeigt wurde). Das muss (Störung/Fehler) nicht unbedingt mit den Vorgaben/Log übereinstimmen.

 

Klar suche ich jetzt das Haar in der Suppe. Aber Haare in der Suppe kommen eben vor. Es reicht mit diesen Haaren zu argumentieren, selbst wenn sie in 99% aller Fälle nicht relevant sind. Sie könnten es immerhin sein und bieten daher Zweifel am Beweis der Übertretung. Ich sehe Messungen in einem variablen VBA Bereich dem gemäß äußerst skeptisch. Auch eine Kopplung in der Anlage vollbringt keine Wunder. Das Problem der Anwender der Messtechnik ist das sie zu Technik gläubig sind und zu gleich zu wenig von Technik und Physik verstehen.

 

Das Hauptproblem ist eher, dass Leute wie Du solche subjektiven, für die Bewertung aber letztendlich vollkommen irrelevanten Beiträge zum Besten geben.

 

Du kannst ja noch so tolle Mutmaßungen anstellen, es gibt aber nun einmal konkrete Vorgaben, wie eine Anlage zu gestalten ist (bevor Du die TLS 2202 nicht gelesen hast, solltest Du keine besserwisserischen Beiträge mehr verfassen), in welcher Form die VBA und die Geschwindigkeitsmessanlage zusammenarbeiten, bzw. auf welcher Basis die Bußgeldbescheide erstellt werden, wenn dies nicht der Fall ist, in welcher Form die Protokolle der VBA erstellt werden usw. usw.

 

Und ob Du es nun für sinnvoll erachtest oder nicht, nach diesen Maßgaben werden die Messungen dann auch beurteilt. Und bevor Du das nächste Mal äußerst, informiere dich vielleicht erst einmal über die Protokolle einer VBA und was anhand dieser Protokolle alles nachvollzogen werden kann.

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Du kannst ja noch so tolle Mutmaßungen anstellen, es gibt aber nun einmal konkrete Vorgaben, wie eine Anlage zu gestalten ist (bevor Du die TLS 2202 nicht gelesen hast, solltest Du keine besserwisserischen Beiträge mehr verfassen), in welcher Form die VBA und die Geschwindigkeitsmessanlage zusammenarbeiten, bzw. auf welcher Basis die Bußgeldbescheide erstellt werden, wenn dies nicht der Fall ist, in welcher Form die Protokolle der VBA erstellt werden usw. usw.

Raeumt diese ominoese TLS 2202 die Zweifel, die 'Someone' geaeussert hat, aus? Ich habe sie mal eben ueberflogen und kann nicht entdecken, dass dem so ist. Allerdings muss ich auch eingestehen, dass ich auf diesem Gebiete so ziemlich unbeleckt bin...... ;)

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@Radarfuzzi: Merkst du eigentlich, dass du (unabhängig ob du mit deinem wagen Geschwurbel Recht hast oder nicht) du zumindest argumentativ weit unterlegen bist? Mehr als "Ich weiß es besser, und ihr seid doof" kommt doch von dir nicht! Denk mal drüber nach...

 

In diesem Sinne, gute Besserung.

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