Parken In Umweltzone Ohne Angebrachte Feinstaubplakette, Aber Mit Bere
#1
Geschrieben 06 Juli 2011 - 00:29
Heute neues Auto angemeldet und ehrlich gesagt zu geizig gewesen eine Umweltplakette zu kaufen (Hat Euro 2, Grüne Plakette also kein Problem), da ich die ganze Feinstaubgeschichte für wenig effektiv und zielgerichtet halte...
Werde mir wohl die Tage noch eine kaufen damit ich Ruhe habe...trotzdem nur mal so aus juristischem Interesse:
Fall:
Angenommen ein PKW parkt/fährt ohne gültige Plakette in eine Umweltzone und wird kontrolliert. Der PKW würde aber eine grüne Plakette bekommen. Wie wäre die Strafe?
Bkat 153 :
Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen 40 Euro, 1 Punkt
Meiner Meinung nach wird der Tatbestand des BKat 153 im vorliegenden Fall nicht erfüllt, da bei oben genanntem Fahrzeug kein "Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luft" vorliegt. Lediglich wurde vom Fahrzeughalter bzw. Führer die notwendige Plakette nicht ordnungsgemäss angeklebt.
Meine Fragen nun:
1)
Liege ich mit meiner Einschätzung falsch und der Tatbestand der nicht ordnungsgemäss angebrachten Plakette ist mit einem Verkehrsverbot in den entsprechenden Zonen gleichgesetzt?
(Falls dem so ist wäre ich sehr an einer juristischen Begründung interessiert)
2)
Ich habe Recht. Was wäre dann der Tatbestand für mein obiges Handeln? Wäre das ganze etwa sogar Ahndungsfrei?
Mfg
#2
Geschrieben 06 Juli 2011 - 04:36
Wenn man nach der systematik also auch den Willen des Gesetzgebers geht, also weniger Feinstaub in den Zone, so dürfte es nicht zur Betsrafung kommen, da wie du sagtest eine grüne Plakette möglich wäre und damit keine Gefahr für ein mehr an Feinstaub besteht.
Aber das interessiert die Umweltabzockstädte nicht. Vor allen das klamme Berlin zieht dies gnadenlos mit Unterstützung des Amtsgerichts Tiergarten durch.
Hier wird sogar eine Halterhaftung unterstellt, obwohl der Tatbestand seinem Wortlaut nach
Zitat
sofern man ihn auf seinen Sinn teleologisch reduziert, keinesfalls eingreift.
Vom reinen Wortlaut her, nimmt man bei sehr weiter Auslegung des Begriffs natürlich auch mit Parken am Verkehr teil.
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#3
Geschrieben 06 Juli 2011 - 22:33
Gast225 sagte am 06.07.2011, 5:36:
Nö.
Lt. StVO ist der Fahrzeugführer dazu verpflichtet, eine Plakette in der Farbe, die der Emissionsklasse seines Fahrzeuges entspricht, MITZUFÜHREN. Verstößt er dagegen, kostets Kohle.
Er muß die Plakette NICHT an der Windschutzscheibe angebracht haben und auch NICHT das Fahrzeugkennzeichen eingetragen haben.
Diese beiden Punkte werden im Bundesimmissionsschutzgesetz gefordert. Ein Handeln gegen diesen § des BImSchG ist aber nicht sanktioniert!
Ich habe das auch noch mal ausführlich als PDF als Handlungsanweisung für die Polizei Bremen mit allen §§ und Textstellen. Daher die Klugscheisserei hier
#4
Geschrieben 07 Juli 2011 - 04:42
GTE_Nico sagte am 06.07.2011, 22:33:
Gast225 sagte am 06.07.2011, 5:36:
Nö.
Lt. StVO ist der Fahrzeugführer dazu verpflichtet, eine Plakette in der Farbe, die der Emissionsklasse seines Fahrzeuges entspricht, MITZUFÜHREN. Verstößt er dagegen, kostets Kohle.
Zitat
http://www.gesetze-i...R221810006.html
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#5
Geschrieben 07 Juli 2011 - 21:48
Edit: Ich such die genaue Grundlage raus; kann aber dauern, da ich im Moment viel um die Ohren habe.
#6
Geschrieben 08 Juli 2011 - 04:21
Tatbestandsnummer 141621
Zitat
am Verkehr teil.
§ 41 Absastz 1 i.V.m. Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
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#7
Geschrieben 08 Juli 2011 - 16:12
Ist das Zusatzschild angebracht, gilt
Zitat
Ob ausgestattet = aufgeklebt heißt werden wohl die Gerichte entscheiden (müssen).
#8
Geschrieben 08 Juli 2011 - 16:23
KlausK sagte am 08.07.2011, 17:12:
#9
Geschrieben 08 Juli 2011 - 18:03
Was ich mich frage, warum muss die Plakette sich eigentlich zerstören. Auf der Plakette steht doch eh das Kennzeichen und das gehört dem Fahrzeug.
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#10
Geschrieben 10 Juli 2011 - 10:42
Gast225 sagte am 08.07.2011, 19:03:
Wird ja wohl demnächst kommen.
#11
Geschrieben 10 Juli 2011 - 14:07
@Shortshifter: Das Wechselkennzeichen wird ja so unattraktiv gemacht (Steuer muß für alle Fahrzeuge gezahlt werden, zeitgleich benutzen kann man aber nur eines), daß ich keinen Grund sehe, warum jemand dieses Angebot wahrnehmen sollte. Höchstens versicherungsseitig könnte es einen Kostenvorteil bringen, aber schätzungsweise auch nur bei der Haftpflicht, da Diebstahl etc. bei allen Fahrzeugen drohen.
#12
Geschrieben 10 Juli 2011 - 21:05
Shortshifter sagte am 10.07.2011, 10:42:
Was das aber mit der Plakette und zerstören zu tun hat, keine Ahnung, denn dann sollte die Plakette ja gerade wechselbar sein, denn es soll ja ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge und nicht ein Fahrzeug mit mehreren Kennzeichen geben.
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#13
Geschrieben 11 Juli 2011 - 02:06
Gast225 sagte am 10.07.2011, 21:05:
Und gerade deswegen muß sie sich beim Lösen auch zerstören (und deshalb auch a.d. Scheibe geklebt werden), damit man eben nicht beim Wechselkennzeicheneinzatz die grüne Plakette an ein Fz mit roter Plakette wechseln kann.
gruß Hawk
#14
Geschrieben 11 Juli 2011 - 04:28
CaptHawkeye sagte am 11.07.2011, 2:06:
Gast225 sagte am 10.07.2011, 21:05:
Und gerade deswegen muß sie sich beim Lösen auch zerstören (und deshalb auch a.d. Scheibe geklebt werden), damit man eben nicht beim Wechselkennzeicheneinzatz die grüne Plakette an ein Fz mit roter Plakette wechseln kann.
gruß Hawk
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#15
Geschrieben 11 Juli 2011 - 20:00
Zitat
Vielleicht geht es ja wie mit den Schweizer Vignetten. Man nehme eine gerade Klinge eines Teppichbodenmessers und führe diese zwischen Glasscheibe und Plakette. Bei den Schweizern kann man dann mit etwas Vorsicht und Gefühl, die Vignette unzerstört ablösen und in ein anderes Auto kleben.
Bei den vielen Schrottauto´s auf meinem Hof müsste ich das mal probieren
Gruß faun98
#16
Geschrieben 14 Juli 2011 - 10:15
Shortshifter sagte am 10.07.2011, 11:42:
Dann gehe ich mit den Papieren vom "Grüne Plaketten"-Auto zur Zulassungsstelle oder zum Tüv, lasse mir eine zweite geben ... und klebe sie auf den Euro 1-Diesel von 1991...
Also mich betrifft das nicht, aber der ganze Plakettenmüll nervt so langsam. Fehlt nur noch das es auch in Deutschland eine Autobahnvignette gibt... dann siehst bald garnichts mehr durch die Windschutzscheibe. Das ist dann wohl ok... aber wehe Du hast einen Minni-Steinschlag in der Windschutzscheibe... da meckert gleich der TÜV ... typisch DEUTSCH
#17
Geschrieben 17 Juli 2011 - 21:48
was ich mich seit dem Ursprungspost frage:
Warum gibt jemand tausende von EURonen aus für ein neues Auto (oder auch nur hunderte, wenn es was älter ist), dann noch die Zulassungskosten und das neue Kennzeichen und ist dann zu geizig, die 5 EUR für die blöde Plakette auszugeben?
"Gute" Händler kleben die Plakette auch ohne kosten.
#18
Geschrieben 18 Juli 2011 - 04:33
Aber dazu gibt es ja einen eigenen Thread.
Edit:
Durch die Zonen wird in meinen Augen der Verkehr nur verlagert und sicherlich durch Umwege auch mehr verbraucht.
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#19
Geschrieben 12 August 2011 - 19:43
habe ja noch einen Nachtrag angedroht. Quelle: Handlungsanleitung Überwachung der Umweltzone, Intranet Polizei Bremen. Auszug:
"Ist auf der Plakette nach einem Umzug des Halters in einen anderen
Verwaltungsbezirk noch das alte Kennzeichen auf der Plakette vermerkt oder wird
die Plakette nicht an der Windschutzscheibe angebracht, liegt formal ein Verstoß
gegen § 3 Abs. 2 35. BImSchV vor, der von der StVO, die hier nur den § 3
Abs. 1 BImSchV mit einbezieht, nicht erfasst wird. Da die 35. BImSchV einen
Verstoß gegen § 3 Abs. 2 nicht als Ordnungswidrigkeit ausweist kam dieser gem.
§ 24 StVG und § 62 BImSchG, in denen jeweils ordnungswidriges Handeln bestimmt
wird, nicht sanktioniert werden kann."
#20
Geschrieben 22 August 2011 - 21:36
Zitat
So. da steht aber nicht, dass das Kennzeichen auch das AKTUELLE sein muss. Das Kennzeichen wurde eingetragen, Plakette geklebt - alles iO und damit korrekt gekennzeichnet. Was hinterher passiert, ändert meiner Meinung nach nichts an der ordnungsgemäßen Kennzeichnung eine Fzgs zum Tag X.
Also ich fahr auch noch mit dem alten Kennzeichen in der Plakette rum. a) hab ich kein Bock, mir die Scheibe o.ä. zu verkratzen (das Ding hat der Vrobesitzer ziemlich an den Rand geklebt) und b) zahle ich keine 5 € erneut für ein bereits ordnungsgemäß gekennzeichnetes Auto. An der grünen Plakette sieht man ja, dass diese mal ordentlich vergeben wurde. Und es geht ja nicht wieder schlechter (also wenn ich einmal grün habe, kann ich eh nicht auf gelb zurückrüsten). Also auch keinerlei Betrugsrisiko.
Außer dem Hinkebein, das man die Plakette auf ein anderes Fzg klebt - das ist echt null durchdacht, aber auch nicht mein Problem. So kann ich nach Ummeldung auch an ne ordetliche Plakette kommen. Also is das ganze ohnehin für die Katze....
#21
Geschrieben 03 September 2011 - 14:45
2young2belasered sagte am 22.08.2011, 22:36:
Zitat
So. da steht aber nicht, dass das Kennzeichen auch das AKTUELLE sein muss. Das Kennzeichen wurde eingetragen, Plakette geklebt - alles iO und damit korrekt gekennzeichnet. Was hinterher passiert, ändert meiner Meinung nach nichts an der ordnungsgemäßen Kennzeichnung eine Fzgs zum Tag X.
Also ich fahr auch noch mit dem alten Kennzeichen in der Plakette rum. a) hab ich kein Bock, mir die Scheibe o.ä. zu verkratzen (das Ding hat der Vrobesitzer ziemlich an den Rand geklebt) und b) zahle ich keine 5 € erneut für ein bereits ordnungsgemäß gekennzeichnetes Auto. An der grünen Plakette sieht man ja, dass diese mal ordentlich vergeben wurde. Und es geht ja nicht wieder schlechter (also wenn ich einmal grün habe, kann ich eh nicht auf gelb zurückrüsten). Also auch keinerlei Betrugsrisiko.
Außer dem Hinkebein, das man die Plakette auf ein anderes Fzg klebt - das ist echt null durchdacht, aber auch nicht mein Problem. So kann ich nach Ummeldung auch an ne ordetliche Plakette kommen. Also is das ganze ohnehin für die Katze....
nun... stell dir einmal vor, jemand hat einen alten klapprigen ford fiesta, 348 tsd. kilometer auf der uhr fällt fast auseinander... aber hat g-kat. gehst also zum tüv, holst dir mit den papieren eine grüne plakette... meldest den fiesta ab -hat seine schuldigkeit ja getan- und schiebst ihn zum schrottler oder nach afrika...
meldest deinen "neuen" euro2-diesel -für den du ja nur rot bekommst- an, nimmst als "wunschkennzeichen" das freigewordene kennzeichen des fiesta und klebst "grün" auf...
ihr braucht mir nicht zu sagen, dass dies verboten ist. weiss ich selber und eine gehörige portion kriminelle ernergie gehört auch dazu. aber das sich die plakette selbst zerstören muss, dass kann ich aus den o.g. gründen schon nachvollziehen.
mir selbst ist es aber fast 2 jahre genauso ergangen wie dir. plakette vom vorbesitzer aus anderem zulassungsbezirk an der mattscheibe... es hat in frankfurt -obwohl ich werktäglich durch fahre- nie jemanden interessiert.
ABER: auch wenn ich das jetzt nicht als gesicherte rechtsprechung verstehen haben will, würde ich empfehlen, den letzten tüv-bericht mit dem alten kennzeichen -der also die kennung der plakette trägt- im fahrzeug mitzuführen. dann kann nämlich über die fahrgestellnummer und kennzeichen vom tüv-bericht auch vor ort überprüft werden, ob die plakette einmal rechtmäßig am fahrzeug angebracht wurde.
mittlerweile habe ich aber eine neue plakette... tk ohne sb und ein fetter steinschlag mitten vor der nase machen es möglich...
#22
Geschrieben 09 September 2011 - 08:59
1. Das "selbstzerstörerische Aufkleben" - ist locker zu umgehen.
2. Wenn man gut im Tricksen ist, - kann man fast alles machen.
Ich habe früher 3 Autos gehabt - und wollte eben die Schweizer Vignette , die ja ohne Kennzeichen ist, nicht 3 x kaufen, nur, weil ich vielleicht ein paar mal mit einem jeweils anderen Auto in die Schweiz gefahren bin.
Das war rein spoprtlich zu sehen... ich wollte einfach nicht.
Der Trick:
Man zieht die Schutzschicht ab - und klebt die Vignette mehrmals auf einen weichen Pullover und zieht sie wieder ab, bis der Kleber fast nicht mehr klebt.
Danach kann man ihn locker auf die Scheibe kleben - aber eben auch unversehrt wieder abziehen.
Wichtig dabei ist, dass man an der Vignette selbst keinerlei Veränderungen vornimmt (Urkundenmanipulation)
Es geht auch, etwas Mehlstaub mit einzusetzen, der den Kleber entschärft.
Die zweite Möglichkeit wäre, eine klare, aber wieder abziehbare Folie vorher auf die Scheibe zu kleben - und dann auf diese die Vignette setzen.
Das ist aber fast eine Veränderung der Vignette.
Möglichkeiten gibt es genug.
Wo Systeme existieren, gibt es auch immer Umgehungsmöglichkeiten.
Es macht Spass, darüber nachzudenken..
Von TÜV-Plaketten will ich hier gar nicht sprechen, - das würde so manchem Sheriff die Haare zu Berge stehen lassen... :-)
Nur so viel...
Was glaubt ihr wohl, wie die vielen Deutschen im Ausland (z.B. auf den Balearen) ihre Jeeps- Anhänger - Bootsanhänger (deutsches Kennzeichen) mit aktuellem TÜV versehen?
Fahren die alle 2 Jahre damit nach Deutschland?
Never!
Gruß
Alberto
#23
Geschrieben 09 September 2011 - 10:49
Alberto sagte am 09.09.2011, 8:59:
1. Das "selbstzerstörerische Aufkleben" - ist locker zu umgehen.
2. Wenn man gut im Tricksen ist, - kann man fast alles machen.
Ich habe früher 3 Autos gehabt - und wollte eben die Schweizer Vignette , die ja ohne Kennzeichen ist, nicht 3 x kaufen, nur, weil ich vielleicht ein paar mal mit einem jeweils anderen Auto in die Schweiz gefahren bin.
Das war rein spoprtlich zu sehen... ich wollte einfach nicht.
Der Trick:
Man zieht die Schutzschicht ab - und klebt die Vignette mehrmals auf einen weichen Pullover und zieht sie wieder ab, bis der Kleber fast nicht mehr klebt.Danach kann man ihn locker auf die Scheibe kleben - aber eben auch unversehrt wieder abziehen.
Wichtig dabei ist, dass man an der Vignette selbst keinerlei Veränderungen vornimmt (Urkundenmanipulation)
Es geht auch, etwas Mehlstaub mit einzusetzen, der den Kleber entschärft.
Die zweite Möglichkeit wäre, eine klare, aber wieder abziehbare Folie vorher auf die Scheibe zu kleben - und dann auf diese die Vignette setzen.
Das ist aber fast eine Veränderung der Vignette.
Möglichkeiten gibt es genug.
Wo Systeme existieren, gibt es auch immer Umgehungsmöglichkeiten.
Es macht Spass, darüber nachzudenken..
Von TÜV-Plaketten will ich hier gar nicht sprechen, - das würde so manchem Sheriff die Haare zu Berge stehen lassen... :-)
Nur so viel...
Was glaubt ihr wohl, wie die vielen Deutschen im Ausland (z.B. auf den Balearen) ihre Jeeps- Anhänger - Bootsanhänger (deutsches Kennzeichen) mit aktuellem TÜV versehen?
Fahren die alle 2 Jahre damit nach Deutschland?
Never!
Gruß
Alberto
Un du glaubst, das sowas bei einer Kontrolle nicht auffällt??
Gruß
only Diesel
#24
Geschrieben 09 September 2011 - 10:58
Es kommt bestimmt keiner auf die Idee, einen Abziehungsaversuch zu machen, um zu sehen, ob sie leicht abgeht.
#25
Geschrieben 09 September 2011 - 11:01
Alberto sagte am 09.09.2011, 11:58:
Es kommt bestimmt keiner auf die Idee, einen Abziehungsaversuch zu machen, um zu sehen, ob sie leicht abgeht.
#26
Geschrieben 09 September 2011 - 13:27
Sieht man nicht die Pulli-Flusen?
Realität ist eine Illusion, die durch Alkohlmangel hervorgerufen wird!
#27
Geschrieben 09 September 2011 - 14:34
Geht die Plakette leicht ab wird das leider ziemlich teuer!
#28
Geschrieben 10 September 2011 - 05:13
#29
Geschrieben 10 September 2011 - 11:54
Zitat
Was glaubt ihr wohl, wie die vielen Deutschen im Ausland (z.B. auf den Balearen) ihre Jeeps- Anhänger - Bootsanhänger (deutsches Kennzeichen) mit aktuellem TÜV versehen?
Fahren die alle 2 Jahre damit nach Deutschland?
Nö. Da wird das hintere Nummernschild abgeschraubt und im Gepäck mit nach Deutschland genommen. Dort angekommen wird in einer Hinterhofwerkstatt dem täglich erscheinenden TÜV Prüfer das Schild und der Fz. Schein auf den Tisch gelegt, mit der Bitte, das ganze unbürokratisch zu regeln. Man kennt sich halt
Danach reisen das gestempelte Nummernschild und der Fz. Schein wieder in Mediterrane Gefilde.
Andere Variante: Lediglich der Fz. Schein reist nach Deutschland zum abstempeln, das Nummernschild bleibt am Fz. und TÜV Stempel und Fz. Schein machen sich alleine auf den Rückweg. Dort angekommen wird der Stempel ordentlich am Fz. geklebt, das war´s.
Gruß faun98
#30
Geschrieben 12 September 2011 - 08:34
#31
Geschrieben 12 September 2011 - 10:49
faun98 sagte am 10.09.2011, 12:54:
Zitat
Was glaubt ihr wohl, wie die vielen Deutschen im Ausland (z.B. auf den Balearen) ihre Jeeps- Anhänger - Bootsanhänger (deutsches Kennzeichen) mit aktuellem TÜV versehen?
Fahren die alle 2 Jahre damit nach Deutschland?
Nö. Da wird das hintere Nummernschild abgeschraubt und im Gepäck mit nach Deutschland genommen. Dort angekommen wird in einer Hinterhofwerkstatt dem täglich erscheinenden TÜV Prüfer das Schild und der Fz. Schein auf den Tisch gelegt, mit der Bitte, das ganze unbürokratisch zu regeln. Man kennt sich halt
Danach reisen das gestempelte Nummernschild und der Fz. Schein wieder in Mediterrane Gefilde.
Andere Variante: Lediglich der Fz. Schein reist nach Deutschland zum abstempeln, das Nummernschild bleibt am Fz. und TÜV Stempel und Fz. Schein machen sich alleine auf den Rückweg. Dort angekommen wird der Stempel ordentlich am Fz. geklebt, das war´s.
Ich kenne mindestens 2 Werkstätten Deutscher Premium-Marken wo das ganz regulär so abläuft, selbst wenn die Autos auf dem Hof / in der Werkstatt stehen: Der Mann vom TÜV sieht die Fahrzeuge nicht, es wird bei einer Tasse Kaffee gestempelt und die Plaketten beim Werkstattmeister abgegeben.
Für ein Auto, was dauerhaft im Ausland verbleiben soll, ist überhaupt kein TÜV notwendig. Daher sieht man immer wieder Fahrzeuge mit Deutschen Kennzeichen ohne ASU und TÜV Plaketten. Im letzten Urlaub sah ich in Südfrankreich mehrere Fahrzeuge ohne Plaketten und sogar einen Range, dessen Ausfuhrkennzeichen schon vor einigen Jahren abgelaufen ist.
die laut Statistik wegen Vortrittsverletzung, unvorsichtigen Überholens oder ungenügenden Abstand geschehen sein sollen.
Hans Giger, Kommentar zum Schweizer Strassenverkehrsgesetz SVG, 7. Auflage, Zürich 2008, Art. 31 N 8
#32
Geschrieben 12 September 2011 - 14:14
Auf Ibiza z.B. haben sie diese "Einnahme-Quelle" sehr wohl entdeckt.
Sie kennen sich gut mit unseren Stempeln aus.
Was die wollen - ist ja klar... die Zulassung auf ein spanisches Kennzeichen.
Und das heißt... jedes Fahrzeug, welches älter, als 10 Jahre ist, muss alle 6 Monate zum dortigen TÜV.
Und diese erkennen nichts an - keine Sondereintragungen - keine anderen Felgen - es ist ein Drama.
Du darfst alle 6 Monate den Ursprungszusteand herstellen - oder aber endlich ein neueres Auto kaufen und dort zulassen.
Gruß
Alberto











