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In Holland Geblitzt Mit 9 Drüber - 52 Euro Bezahlen ?


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Vor allem gilt, daß es in Deutschland keine Halterhaftung gibt und Du deswegen, sollte ein Heckbild vorliegen, in D gar nicht belangt werden kannst.

 

Aber es wird wohl letzten Endes ein Vollstreckungstitel gefertigt, der 20 Jahre gültig ist.

 

Edit: Ich verweise auf diesen Thread: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=92498, insbesondere den zweiten Beitrag.

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Da es kein Bild gibt (Es wird von hinten geblitzt), kann ich mir nicht vorstellen dass bei der Fahrerhaftung in Deutschland sowas durchsetzbar ist.

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Widerspruch müsste dennoch beim NL-Verein eingelegt werden, die deutsche Inkassostelle muss sich darum nicht mehr kümmern. Die Holländer sind angeblich die einzigen die bisher überhaupt was nach Bonn weitergegeben haben.

20 Jahre durch Vollstreckungstitel wären mir neu, der ADAC gibt auch 2 Jahre Vollstreckungsverjährung an. Die 70€ könnten, müssen aber nicht erreicht werden.

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Okay, besten Dank schonmal.

Also die Aussagen im VP-Beitrag sind durch gar nichts belegt!

Der ADAC-Ratgeber beantwortet fast alle Fragen zur Thematik. Hier mal die wichtigsten aufgeführt:

 

Ab welchem Betrag sind Bußgelder vollstreckbar? Sind hierbei Verfahrens- und Mahnkosten zu berücksichtigen?

 

Es werden Geldsanktionen ab einem Betrag von mindestens 70 Euro u. a. aus Straßenverkehrsverstößen und Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten vollstreckt.

 

Nach § 87 Abs.3 IRG umfasst der Begriff der Geldsanktion sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten, so dass der zu vollstreckende Betrag inklusive etwaiger Verfahrenskosten zu verstehen ist. Die Bagatellgrenze ist z. B. auch dann erreicht, wenn die Geldbuße 50 Euro und die Verfahrenskosten 25 Euro, also zusammen 75 Euro betragen.

 

 

 

Kann das BfJ das Vollstreckungshilfeersuchen ablehnen?

 

Das BfJ muss gem. § 87b IRG die Vollstreckung verweigern, wenn die Vollstreckung unzulässig ist oder Bewilligungshindernisse vorliegen.

 

Dies ist u. a. dann der Fall,

 

* wenn der Mindestbetrag von 70 Euro nicht erreicht wird (§ 87b Abs.3 Nr.2 IRG),

 

(...)

(...)

 

 

Was droht bei Wiedereinreise ins Tatortland, wenn in Deutschland – aus welchem Grund auch immer – nicht vollstreckt wird?

 

Im Tatortland bleiben rechtskräftige Bußgeldbescheide und Gerichtsentscheidungen weiterhin vollstreckbar. Hier gibt es je nach Land unterschiedliche Verjährungsfristen (z. B. Spanien: vier Jahre, Italien: fünf Jahre). Zu einer Vollstreckung kann es dort z. B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle in dem betreffenden Land kommen.

 

 

Prognosen?

 

Inwieweit es tatsächlich zu einer rigorosen Vollstreckungspraxis in Deutschland kommen wird, ist derzeit ungewiss. Das aufwendige Verfahren und die Tatsache, dass der Vollstreckungserlös im Vollstreckungsstaat (Deutschland) verbleibt, wird möglicherweise die eine oder andere ausländische Bußgeldstelle von einer Vollstreckung absehen lassen.

 

 

 

Quelle: ADAC - EU-weite Bußgeldvollstreckung!

http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-ve...rcePageId=48450

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Hallo, hier noch ein Link zum niederländsichen Central Justitieel Incassobureau mit weiter führenden Informationen in deutscher Sprache:

 

http://www.cjib.nl/verkehrsbussen

 

Habe selbst auf einen im Oktober 2010 begangenen Geschwindigkeitsverstoß hin einen Bescheid über 30 € aus den Niederlanden nach Hause in Deutschland bekommen, darauf nicht reagiert und bis Ende März 2011 zwei weitere Mahnungen über zuletzt 51 € erhalten, die ich auch ignoriert habe. Seit dem ist nichts mehr mit der Post nachgekommen und ich bin zwischendurch wieder mehrmals nach Holland gefahren, ohne angehalten zu werden.

Überhaupt bin ich in über 20 Jahren mit durschnittlich ca. 10 Fahrten jährlich in ganz Holland noch nie da in eine Polizeikontrolle geraten. Ich denke, wenn man dort weitgehend unauffällig im Verkehrsverfluss mitschwimmt und sich keine groben Ausraster leistet, dann passiert einem auch nichts weiter.

Grüße,

Arnti

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