Jump to content

wie weit muss ein Blitzer nach dem 30 Zone Schild stehen?


Guest strater

Recommended Posts

Hallo,

meine Freundin wurde in einer 30 Zone mit 68 km/h geblitzt allerdings müsste die Radarfalle laut der Standortsangaben im Anhörungsbogen recht dicht hinter dem Schild aufgestellt worden sein. Meine Frage ist jetzt, wie weit darf ein Blitzer hinter einen Geschwindigkeitsschild aufgestellt werden, da man ja noch abbremsen muss?

Link to post
Share on other sites

Die Blitze kann 5 m hinter dem Schild stehen und Du mußt zahlen. Ob Du ein Fahrverbot kriegen kannst, ist ne andere Frage. Da hat das BayObLG kürzlich ne Entscheidung gefällt, die solltest Du ggf. mal suchen. Ansonsten gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen NATÜRLICH ab dem Schild. Ab wo denn sonst ??? Deswegen sind die Schilder so groß gemacht, daß man sie rechtzeitig sehen kann.

 

Es gibt in jedem Bundesland Richtlinien für Geschwindigkeitsüberwachungen. Danach hat eine Geschwindigkeitsüberwachung grds. erst 200m nach dem Schild zu erfolgen. Das gilt aber 1. nur außerorts (innerorts grds. 50 m ab dem Ortsschild) und 2. beträfe ein Verstoß gegen diese Richtlinien wiederum wenn überhaupt nur die Frage des Fahrverbotes (OLG Oldenburg, ebenfalls suchen !!!).

Link to post
Share on other sites
Danach hat eine Geschwindigkeitsüberwachung grds. erst 200m nach dem Schild zu erfolgen. Das gilt aber 1. nur außerorts (innerorts grds. 50 m ab dem Ortsschild) und 2. beträfe ein Verstoß gegen diese Richtlinien wiederum wenn überhaupt nur die Frage des Fahrverbotes (OLG Oldenburg, ebenfalls suchen !!!).

Nein. Das stimmt nicht. Vielleicht sollte ich das so stehen lassen :) , aber das wäre eben falsch. Und der ein oder andere würde sich möglicherweise auf diese Aussage verlassen/berufen.

 

Deshalb:

 

Messungen sind grundsätzlich so anzulegen, daß sie vom Beginn und Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung mindestens 200 Meter entfernt sind.

 

Die Entfernung kann unterschritten werden

am Anfang einer Geschwindigkeitsbeschränkung bis auf 50 Meter, wenn die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt ist und die Meßstelle nicht innerhalb des Bereiches der ersten Geschwindigkeitsstufe liegt,

in angemessener Weise am Anfang und am Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung, wenn es sich um eine Unfallhäufungsstelle oder um eine schutzwürdige Zone handelt und aufgrund der örtlichen Verhältnisse sonst eine Messung nicht möglich wäre.

 

Da steht nichts von i.g.O. oder a.g.O.!

 

Quelle: Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. des IM vom 22. 5. 1996 (MBl. NRW. S. 954), zuletzt geändert durch RdErl. vom 12. 9. 2002 (MBl. NRW. S. 1021)

 

Solltest Du kennen ;)

Link to post
Share on other sites

Wenn Du mein Posting mal genau liest, stimmt es schon. Innerorts gilt das mit den 200 m eben nicht, weil da IMMER eine besondere Unfallhäufigkeit anzunehmen ist (Muß ich das erklären ??? Muß ich Urteile zitieren ???).

 

Ich hab letztens mal versucht, den aktuellen Runderlaß vom IM (2002) gemailt zu bekommen. Das hat nicht geklappt (Geheim ! Nur für den Dienstgebrauch ???) Kannst Du mir da helfen ???

 

Polizei, dein Freund und Helfer !!!

Link to post
Share on other sites
Wenn Du mein Posting mal genau liest, stimmt es schon.

Hab ich. Es deckt sich auch vom Prinzip her mit meinem. Nur ist die Aussage

Das gilt aber 1. nur außerorts (innerorts grds. 50 m ab dem Ortsschild)

so halt nicht richtig.

 

Innerorts gilt das mit den 200 m eben nicht, weil da IMMER eine besondere Unfallhäufigkeit anzunehmen ist (Muß ich das erklären ??? Muß ich Urteile zitieren ???).
Nein. Ist so auch nicht richtig. Im betr. RdErl. (siehe farbiges Zitat) steht "um [...] handelt", nicht "anzunehmen ist"! Die bloße Annahme, es könnte sich um eine schutzwürdige Zone handeln, reicht nicht aus. Wenn dem so wäre, dann würden wir das Gerät bestimmt anders aufstellen. So allgemein dürfen wir NOCHT NICHT argumentieren. Und ich wünsche mir eigentlich auch, daß das so bleibt.

 

Ich hab letztens mal versucht, den aktuellen Runderlaß vom IM (2002) gemailt zu bekommen. Das hat nicht geklappt (Geheim ! Nur für den Dienstgebrauch ???) Kannst Du mir da helfen ???

- wie gesagt: das obige Zitat ist ein Auszug aus dem RdErl.

- es dürfte doch eigentlich kein Problem sein, diesen RdErl. zu bekommen. Ich werde - da ich mir nicht sicher bin - mich jedoch erst vergewissen, bevor ich da was herausgebe.

 

Polizei, dein Freund und Helfer !!!

Natürlich! Immer! :) Wir helfen gern. So oder so! ;)

Link to post
Share on other sites

Grundsätzlich darf überall geblitzt werden, weil Geschwindigkeitsbegrenzungen ab dem jeweiligen Schild gelten.

 

Wenn die in den Richtlinien bzw. Durchführungsverordnungen der jeweiligen Bundesländer genannten Entfernungen unterschritten werden, kann es höchstens sein, daß ein eigentlich fälliges Fahrverbot nicht verhängt wird. Die übliche Strafe ist trotzdem zu zahlen. Eine Ausnahme ist, wenn die Messung auf Grund eines Unfallschwerpunktes durchgeführt wurde, dann kann natürlich auch ein Fahrverbot verhängt werden.

 

Eine weitere Ausnahme trifft wahrschenlich auf straters Freundin zu. Ich geh mal davon aus, daß sie innerorts geblitzt wurde. Dann war sie mit 68 km/h auch deutlich über den innerorts erlaubten 50 km/h unterwegs. In solche Fällen wird ein Fahrverbot auch dann verhängt, wenn die Messung kurz nach dem Schild stattfindet.

Link to post
Share on other sites
Ich geh mal davon aus, daß sie innerorts geblitzt wurde. Dann war sie mit 68 km/h auch deutlich über den innerorts erlaubten 50 km/h unterwegs. In solche Fällen wird ein Fahrverbot auch dann verhängt, wenn die Messung kurz nach dem Schild stattfindet.

Ich glaub's zwar immer noch nicht, aber euer Wort in Gottes Ohren. :) Letztendlich muß der Richter entscheiden. Und unser am hiesigen AG würde da mit Sicherheit NICHT mitspielen. Der ist nämlich überaus pingelig, was das Einhalten von "Vorschriften" (aller Art) angeht. Wir gehen jedenfalls auf Nr. Sicher und halten die entspr. Entfernungen ein.

 

Die übliche Strafe ist trotzdem zu zahlen.

Auch da habe ich schon andere Erfahrungen gesammelt.

Link to post
Share on other sites

Also Danke erstmal für für eure Antworten.

mir kommt es so vor, als ob das Ortsschild versetzt wurde, da diese Blitzstelle eigentlich noch auf der Landstraße ist, die in den Ort führt. Allerdings sehen die Wiesen aus als ob da in naher Zukunft ein Neubaugebiet geplant seie, darum weis ich nicht, ab wann das Ortsschild des Ortes vorversetzt wird, erst wenn das Neubaugebiet fertig ist, während des Baus, oder lange vorher. Zur Straßenbeschreibung, gut übersichtliche, abschüssige, breite, gerade Straße. Wenn man in den Ort (ab Ortsschild) fährt, kommt nach ca. 10-20 Metern das :rolleyes: Zone Schild, auf der rechten Straßenseite ist durchgehend ein Grabe dahinter ein 2 Meter breites Gebüsch dann kommt erst ein Feldweg. Auf der linken Straßenseite ist innerorts ein 0,75-1 Meter breiter Grünstreifen, dann erst ein Gehweg. ca. 100-200 Meter nach dem <_< Schild stehen zwei Häuser mit einer Einfahrt in eine Straße mit abgesenkten Bordstein. Danach sind auf beiden Seiten wieder ca. 300-400 Meter keine Häuser, oder Einfahrten und dann gehts erst richtig in die Ortschaft, wo sie bestimmt nie so schnell gefahren wäre, da die Straße dort auch nicht mehr "landstaßenmäßig" aussieht. Dass sie den Schein abgeben muss ist uns beiden klar, da ich selbst auch schon meinen Führerschein abgeben mußte, das aber zurecht, aber diese Stelle ist meiner Meinung nach nur Abzocke, da kein Kindergarten und keine Schule in der nähe sind, und die Stelle auch kein Unfallschwerpunkt ist.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...