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Schild 'feuergasse'


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War wohl in SchwäbischGmüd. Eine Sackgasse mit entsprechenden Schild. Darunter ein Blechschild (Zusatzschild) mit dem Text 'Feuergasse'. Polizei kommt und will 'Falschparker' in der Sackgasse abschleppen lassen.

 

Es existiert kein weiteres Schild, was auf ein Parkverbot hinweißt. Auch bei Google kann ich nichts über so ein Schild finden. Ob die Durchfahrtsbreite von 3,5M gegeben war kann ich nicht beurteilen, war aber auch kein Thema bei den Beamten. Die beziehen sich nur auf das Schild mit dem Text.

 

Die Frage ist nun, wie ihr schon ahnt: Ist das rechtens?

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Harry, wie ich extra erwähnte war von der freien Breite (3,5m) nie die Rede und auch kein Thema bei den Beamten. Es wurde ausschließlich auf das Schild als solches verwiesen und daraus leiteten die Beamten ein absolutes Halteverbot ab. Ich kann das rechtlich nicht nachvollziehen (mit gesunden Menschenverstand schon). Da müsste meiner Meinung nach ein Halteverbotsschild hin bzw das bei uns stehende Zusatzschild 'Feuerwehrzufahrt' mit entsprechender Optik.

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Da müsste meiner Meinung nach ein Halteverbotsschild hin bzw das bei uns stehende Zusatzschild 'Feuerwehrzufahrt' mit entsprechender Optik.

 

 

Wirklich?

 

Ich denke nein!

 

Begründungen:

 

a) Annahme die Gasse ist weniger als 5,5m breit.

 

b) Ein beliebiger Text der auf die Funktion hinweist eine Feuerwehranfahrfläche zusein ist mehr als ausreichender Grund nicht dort zu parken und abgeschleppt zu werden.

 

Sind KFZ-Lenker so blöd daß nur Schilder nach DIN ihr Verhalten steuern können, dressierte Affen?

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... Durchfahrtsbreite von 3,5M ...
... freien Breite (3,5m) ...
... a) Annahme die Gasse ist weniger als 5,5m breit. ...

 

3,05 Meter und nicht 3,50 Meter!

 

Das resultiert aus der maximalen Fahrzeugbreite von 2,55 m und einen Rangierbereich von beiderseits 0,25 m.

 

Und wenn da kein Schild ist, welches ein Halt-/Parkverbot bezeichnet ist eine Sanktion nicht rechtens.

 

"Feuergasse" ist kein solches Schild. In München muß es "Feuerwehrzufahrt" heißen, mit festgelegter Größe in festgelegter Höhe, rechts von einer Einfahrt und mit Siegel.

 

Daß so ein Schild aber für eine gesamte Sackgasse gültig wäre muß man verneinen.

 

Entweder war es die Restbreite (und die hängt auch von FZ ab!) oder es war falsch.

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Sind KFZ-Lenker so blöd daß nur Schilder nach DIN ihr Verhalten steuern können, dressierte Affen?

Viele ja...

 

und nun überleg mal warum.

 

Eigenverantwortung wird dem Bürger in der DDR 2.0 doch schon seit Jahren systematisch aberzogen.

 

So sehe ich das auch. Und sorry, ja, es sind 3,05m. Wenn also die 3,05m gegeben sind dürfte trotz dem Schild kein Parkverbot bestehen. Das ist erst mal meine Meinung.

 

Der Meinung kann ich mich anschließen. Einfach ein Schild "Feuerwehrzufahrt" aufhängen und gut ist. Da ist das absolute Halteverbot doch gleich eingeschlossen.

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Der Meinung kann ich mich anschließen. Einfach ein Schild "Feuerwehrzufahrt" aufhängen und gut ist. Da ist das absolute Halteverbot doch gleich eingeschlossen.
Das geht nur bei Zufahrten aber nicht bei Straßen.

 

Und es ist schon wichtig, daß nur Schilder aufgehängt werden, die behördlich angeordnet werden und außer dem bestimmte Vorraussetzungen erfüllen mußen.

 

Der Spruch "Man sieht doch was gemeint ist." gilt bei uns auch nicht, also muß sich die Behörde auch an ihre Gesetze halten.

 

Phantasie-Schilder könnte ja sonst jeder aufhängen. :rolleyes:

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Das ist ja der Punkt, auf den ich raus will.

 

Nehmen wir an, die Durchfahrtsbreite ist gewährleistet und die Beamten lassen mich dort unter den oben genannten Umständen abschleppen (in dem TV Beitrag war bereits der Schlepper geordert) ... wie geht es weiter? Vermutlich gibts nen Tiket und ne größere Rechnung. Nun schreibe ich zurück das ja kein vernünftige Beschilderung bestand und somit gegen nichts verstoßen wurde. Im Gegenteil, ich mache Nutzungsausfall geltend da mein Fahrzeug ungerechtfertigter Weise umgesetzt wurde.

 

Wie wird so was ausgehen?

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Also Bundesrecht sticht Länderrecht und verbale eigenheiten sind nun mal nicht StVO-Konform.

 

Normalerweise muß an einer Straße ein Haltverbot stehen oder sie ist zu schmal.

 

Unter dem Haltverbot kann man ein entsrpechendes ZZ anbringen aber ein Haltverbot muß da sein.

 

http://www.polizei.bayern.de/content/2/0/5/2/fwanfzonebeginn.gifhttp://www.polizei.bayern.de/content/2/0/5/2/fwanfzoneende.gif

 

Alleine das http://www.polizei.bayern.de/content/2/0/5/2/fwzufmsiegel.jpg ist für eine Straße ungültig, aber für eine amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt das richtige.

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Also Bundesrecht sticht Länderrecht und verbale eigenheiten sind nun mal nicht StVO-Konform.

 

Richtig, aber eh' wir noch weiter aneinander vorbeireden bzw. -posten: Es gibt - behauptet jedenfalls mein Routenplaner - in DE genau 27 Straßen, die den Namen "Feuergasse" tragen; insofern geh' ich davon aus, daß da schlicht ein Straßennamensschild aka VZ437 zu sehen gewesen ist :rolleyes:

 

 

lg

c.s.

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Also Bundesrecht sticht Länderrecht und verbale eigenheiten sind nun mal nicht StVO-Konform.

 

Richtig, aber eh' wir noch weiter aneinander vorbeireden bzw. -posten: Es gibt - behauptet jedenfalls mein Routenplaner - in DE genau 27 Straßen, die den Namen "Feuergasse" tragen; insofern geh' ich davon aus, daß da schlicht ein Straßennamensschild aka VZ437 zu sehen gewesen ist :rolleyes:

 

 

lg

c.s.

Nö, zumindest das was am Wochenende zu sehen war, war das im Vorbeitrag wie die Feuerwehrzufahrt, nur halt eben mit dem Wort Feuergasse.

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Ich wüsste nicht warum da zwingend ein Halteverbotszeichen aufgestellt werden müsste. Der §12 StVO besagt doch:

 

§12 Halten und Parken

 

(1) Das Halten ist unzulässig

...

5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

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Dann muß sie aber mit Haltverboten und evtl ZZ beschildert werden.

 

Das klassische "Feuerwerhrzufahrt"-Schild gilt nur bei reinen Zufahrten (Grundstückseinfahrten) und auf der Straße auch davor (Einfahrtsbereich), aber nie für ganze Straßen.

 

Und dann nur im Einfahrtsbereich der Zufahrt, und dann nur wenn es rechts von der Einfahrt steht.

 

Auch weiterhin nur in der richtigen Höhe und mit dem richtigen Schild (Größe, Beschriftung, Rand, Siegel, usw)

 

Hier genaueres (pdf)

 

Für eine gesamte Straße kann damit kein Haltverbot erwirkt werden.

 

Deshalb steht doch in der StVO "vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten".

 

Damit sind Grundstückszufahrten gemeint ein keine Strraßen

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Mehr Soap als Doku...? :rolleyes:

 

Gibt's das Filmchen irgendwann irgendwo mal online? :ph34s:

Keine Ahnung, da ich nicht mal den Sender weiß. Es war beim durchzappen und da war gerade groß auf das Schild gezoomt worden.

Ich denke mal es war Kabel1, da ja dort die Serien laufen.

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wie ich ein paar Postings weiter oben schrieb:

Datum: 23.6.2011

Sendung: Achtung Kontrolle

Titel: Ortspolizei Schwäbisch Gmünd

Sender: Kabel 1

 

Die kann man auf Kabel1 im web ansehen, aber nur eine Woche lang, dann sind sie weg.

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  • 2 months later...

Ich hatte die Folge damals aufgenommen und nochmal nachgesehen. Vielleicht helfen ja ein paar screenshots um den Ort und das Schild zu klären:

http://img181.imagevenue.com/loc485/th_732179875_Feuergasse_122_485lo.jpg

 

 

Der rote Golf steht im Hirschgäßle (1). Daniel Wieser denkt dass die Fahrerin wohl "nebenan im KKF" ist und die Fahrerin sagte, sie habe das "Brazil" gesucht (2) (http://www.brazilkino.de/anfahrt.html).

Daniel W. meinte ausserdem sie wäre beinahe in die Einbahnstraße (3) reingefahren.

 

Jemand, den ich überhaupt nicht kenne, hat das auf youtube hochgeladen:

 

 

Zum Vergleich (man beachte die beleuchteten Kästen und Fenster im Bild von oben):

 

Aussenansicht KKF bei Tag: http://www.regioactive.de/media/image/new/...ll/kkf_2006.jpg

Aussenansicht KKF bei Nacht: http://www.regioactive.de/media/image/new/.../kkf_bernd2.jpg

 

Außerdem habe ich selbst schon mehrfach genau an dieser Stelle geparkt :whistling:

Notwendig ist das Schild nicht gerade, da passt noch ein Leopard 2 dran vorbei.

 

Google-Maps-Link: http://snipurl.com/v4cz0

 

Ich habe keine Ahnung, ob das Abschleppen rechtens ist. Aber ich habe in der Fahrschule tatsächlich gelernt, dass man in einer "Feuergasse" nicht parken darf.

Und ich weiß, dass 99% der Personen die an dieser Stelle parken es auch wissen. Um einige (teilweise auch an anderer Stelle geäußerten) Vermutungen zu entgegnen:

- es ist keine Kreuzung im Umkreis von gut 10 m

- es gibt in dieser Stadt durchaus auch "Feuerwehrzufahrt"en, nicht nur "Feuergasse"n

- es gibt auf den ersten Blick kein Bundesgesetz, welches ein einheitliches Verkehrszeichen für "amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten" vorschreibt (http://www.verkehrslexikon.de/Module/FeuerwehrZufahrt.php). Da es kein Bundesrecht gibt, bricht auch kein Bundesrecht das Landesrecht...

 

Mehr konstruktives habe ich leider nicht...

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Vielen lieben Dank für die Details und die Mühe die du dir gemacht hast. Auch wenn es nur ein kleines Provinz Spiel ist hat mich die Sache einfach grundsätzlich interessiert. Spannend zu wissen wäre gewesen, welcher Tatbestand letztendlich auf dem Bußgeldbescheid gestanden hätte.

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Auch ich danke Dir für die Mühe!

... Aber ich habe in der Fahrschule tatsächlich gelernt, dass man in einer "Feuergasse" nicht parken darf. ...
Dann frag doch mal bitte deinen Fahrlehrer.

 

Das ZZ Feuergasse gib es nicht und ist keine amtliche Feuerwehrzufahrtsbeschilderung, und nur diese kann in/vor einer Zufahrt geahndet werden.

 

Das Parken in einer Straße wird durch §12 StVO oder durch eine gültige Beschilderung geregelt.

 

Leider ist in diesen Sendungen sehr oft die Inkompetenz der Personen zu sehen, die vermeintlich was richtige machen: Aufschreiben.

Deshalb: Gib bitte nichts auf den Informations/Wahrheitsgehalt dieser Sendungen.

 

Da es zweifelsohne eine richtige Straße und keine Zufahrt ist, muß man mit Z 283 und ZZ "Rettungsweg" beschildern.

 

Der einzige Punkt ist, daß es vllt zu schmal ist (unter drei Meter) aber selbst dann ist das Knöllchen nicht rechtens.

Das sind keine Mitarbeiter die für den ruhenden Verkehr zuständig sind, und haben dafür auch keine Ausbildung.

Es sind ebenfalls keine ausgebildeten Polizisten.

 

Es ist sehr gut möglich, daß das Knöllchen von der Bußgeldstelle wieder zurückgenommen wurde, aber solche Infos werden nicht ausgestrahlt.

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Gern geschehen Zarzal und janr. Helfe doch gerne wenn ich kann. Ich habe meinen Führerschein leider etwas zu lang um meinen Fahrlehrer zu fragen. Der ist mittlerweile etwa 75 und ich will den jetzt echt nicht mehr belästigen.

 

@janr: Wie sieht ein Zeichen für eine "amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt" aus? Welches ZZ ist das? Rechtsgrundlage erwünscht...

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Die Rechtsgrundlage ist in der jeweiligen Gemeinde etwas anders, aber es ist immer ein Schild mit bestimmter Größe, roter Umrandung, rechts von einer Einfahrt angebracht, in einem bestimmten Höhenbereich, von der Feuerwehr gesiegelt und mit der Aufschrift: Feuerwehrzufahrt.

 

Und, nicht zu vergessen, nur zulässig für Einfahrten/Zufahrten aber nicht für Straßen, da gehören nur die allgemeinen Haltverbote hin.

Zwar freundlicherweise mit dem Hinweis "Rettungsweg" damit man gleich weis, daß man sofort abgeschleppt wird.

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  • 3 weeks later...
Die Rechtsgrundlage ist in der jeweiligen Gemeinde etwas anders, aber es ist immer ein Schild mit bestimmter Größe, roter Umrandung, rechts von einer Einfahrt angebracht, in einem bestimmten Höhenbereich, von der Feuerwehr gesiegelt und mit der Aufschrift: Feuerwehrzufahrt.

 

Und, nicht zu vergessen, nur zulässig für Einfahrten/Zufahrten aber nicht für Straßen, da gehören nur die allgemeinen Haltverbote hin.

Zwar freundlicherweise mit dem Hinweis "Rettungsweg" damit man gleich weis, daß man sofort abgeschleppt wird.

 

Wo steht das?

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(1) Das Halten ist unzulässig

...

5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Hier die Regelung für München

 

In anderen Gemeinden sind ähnliche strenge Vorschriften vorhanden, wie eine Feuerwehrzufahrt rechtlich richtig und eindeutig zu beschildern sind.

 

In München:

Kennzeichnung und Siegelung der Zufahrt Grundstückseinfahrten, die auch für die Feuerwehr erforderlich sind, müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet werden.

 

Die Schilder (DIN 4066 - weißer Grund, rote Umrandung, schwarze Aufschrift “Feuerwehrzufahrt”, Größe 594 mm x 210 mm) sind rechts neben den Zufahrten an den Grundstücksgrenzen in einer Höhe von 2,2 m (Unterkante) bis 2,5 m (Oberkante) anzubringen.

...

 

Erst die Siegelung macht die Schilder zu Verkehrszeichen.

 

Dadurch wird den Verkehrsteilnehmern das Halten und Parken in und vor den Feuerwehrzufahrten gemäß § 12 STVO untersagt.

 

Eine Siegelung kann nur dann erfolgen, wenn die Feuerwehrzufahrt in allen Teilen ordnungsgemäß angelegt wurde.

Alles andere sind einfach nur bunte Schilder ohne Regelungsinhalt.

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  • 3 weeks later...

"Alles andere sind einfach nur bunte Schilder ohne Regelungsinhalt."

 

Das ist Schwachsinn weil es keine europarechtliche Regelung dazu gibt. Auch kein entsprechendes Bundesrecht. Die Gesetzgebung obliegt in Ermangelung eines in der Normenpyramide höhergestellten Rechts also dem Land Baden-Württemberg allein. Auch die Gestaltung eines solchen Verkehrzeichens!

Die Regelung für München ist absolut irrelevant. München ist eben NICHT der Nabel der Welt! Wenn man glaubt als Bayer/Münchener sich alles erlauben zu können, weil es in Bayern eben so ist: Willkommen im Föderalismus... Euer Geld ist uns willkommen...

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Gut gebrüllt Löwe ;)

 

In der StVO (Bundesrecht sticht Länderrecht!)) ist festgelegt, das es kein normales VZ sein darf, sondern ein amtlich gekennzeichnetes.

Daran hat sich auch BW zu halten.

 

Hier fand ich grad eben mal eine Norm des Landes Baden-Würtemberg, in der es weiter unten heist, daß es sich um DIN-Schilder handeln muß.

 

Zitat daraus:

Zu- oder Durchfahrten für Feuerwehrfahrzeuge sind durch Hinweisschilder mit der Aufschrift »Feuerwehrzufahrt« so zu kennzeichnen, daß diese Hinweise von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sind. Aufstellflächen oder Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge sind durch Hinweisschilder mit der Aufschrift »Fläche für die Feuerwehr« zu kennzeichnen. Die Hinweisschilder müssen mindestens 210 mm x 594 mm groß sein. Zugänge oder Durchgänge für die Feuerwehr sind durch Hinweisschilder mit der Aufschrift »Feuerwehrzugang« zu kennzeichnen. Alle Hinweisschilder müssen der Norm DIN 4066 (Hinweisschilder für den Brandschutz) entsprechen.

 

Klar kann hier jedes BL selber etwas eigenes machen, aber es muß sich an das Bundesrecht halten und "Feuergasse" für eine Straße (nochmal: STRASSE!) ist falsch.

Eine Einfahrt so zu beschildern, wäre möglich, wenn das Schild nach DIN 4066 und nach den eigenen Landesrichtlinien gelten würde.

Aber das tut es nicht.

 

Bevor also jemand wieder meint, daß Bayern hier eine Vorreiterrolle spielt:

Guckt doch alle erst mal selber im Netz welche Regelung in eurer Gemeinde getroffen wurde.

München war nur ein Beispiel welches ich als Münchner kenne, aber ich weis, daß es überall ähnlich ist.

 

Und zwar bevor man sich mit solchen Stammtischparolen die eigene Blöße gibt, daß man noch viel viel lernen muß.

z.B. das richtige Zitieren.

 

:D

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OK ich bin Legastheniker, aber deshalb muß du nicht beleidigend werden.

 

Kapieren?

 

Ich helf dir mal etwas auf die Sprünge:

"Alles andere sind einfach nur bunte Schilder ohne Regelungsinhalt."

Das ist Schwachsinn weil es keine europarechtliche Regelung dazu gibt. ...

Stimmt, würde aber nichts machen, da es Bundes- und Länderrechtiliche Regelungen gibt.
... Auch kein entsprechendes Bundesrecht. ...
Doche: StVO §12
... Die Gesetzgebung obliegt in Ermangelung eines in der Normenpyramide höhergestellten Rechts also dem Land Baden-Württemberg allein. ...
Das Land führt es weiter, das verlinkte ich bereits.
... Auch die Gestaltung eines solchen Verkehrzeichens!

...

Es steht im Zitat des Links, wie es auszusehen hat (BW-eigene Regelung!!!), anderes gilt nicht und das bestätigen bundesweit bereits Richter.
... Die Regelung für München ist absolut irrelevant. München ist eben NICHT der Nabel der Welt! Wenn man glaubt als Bayer/Münchener sich alles erlauben zu können, weil es in Bayern eben so ist: Willkommen im Föderalismus... Euer Geld ist uns willkommen...
BW hat selber genug Geld

Das Münchner Beispiel war nur ein Beispiel

Daß es in fast allen BL ähnlich ist, kann ich nichts dafür.

Ich weis auch nicht wer damit angefangen hat, kann also auch sein, daß das Münchner Beispiel sich am BW-Beispiel orientierte.

 

Warum du da jetzt so eingeschnappt bist weis kein Mensch, aber ein Schild "Feuergasse" gilt nicht.

 

Führerschein, Straßenverkehrsordnung und Bußgeld-Punktesystem muß auf Bundesebene gleich sein, sonst müßte man ja auch die Fahrerlaubnis umschreiben und Prüfung machen wenn man nach BW fährt, weil die sich andere Gesetze erlauben... Schon ein Schmarrn oder?

 

Dafür gibt es halt Normen, an die sich alle halten, nur die siebengescheiten Nicht-Polzisten in dieser Folge nicht.

Und daß eine Bußgeldstelle hier wirklich einen BG-Bescheid erläßt, das glaube ich nicht, das wird auch nicht weiter verfolgt.

 

Leider sehen wir in solchen Sendungen immer Inkompetente Personen die Sachen behaupten, die nicht stimmen.

 

Schlimm wird es, wenn Zuschauer dann der Meinung sind, daß die dort recht haben und nicht mal aktuelle Gesetzestexte mehr stimmen, denn alles aus dem TV muß richtig sein.

 

Rechtschreibung muß ich nicht klernen, das ist ein fehler im Gehirn, wie jemand er eine Brille hat.

Über Rechtssprechung und Gesetz lerne ich gerne was dazu, also gib mir Beispiele die gegen das BW-eigene Gesetz und die StVO was anderes Behaupten.

 

Aber bitte nicht als Video vom TV sondern als Link zu vertrauenswürdigen Site's

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Hi radargeorg, Grias di,

 

grundsätzlich können nur Zufahrten ein "Feuerwehrzufahrt"-Schild bekommen. Keine Straßen.

 

Warum die ansässige Feuerwehr bei deiner "Ferienwohnung um die Ecke" so ein Schild genehmigt und Siegelt (also dann erst amtlich macht) kann ich so von der Ferne nicht sagen.

 

Eine Zufahrt muß natürlich so beschaffen sein, daß ein Feuerwehr-FZ auch rein kommt.

Außerdem sollten dort Rettungsmaßnahmen auch durchführbar sein.

Wenn der Leiterwagen dort nicht hinpasst machts keinen Sinn.

 

Manchmal verlangt die Feuerwehr, daß Zufahrten so umgestaltet werden, daß sie dort einen Leiterwagen aufstellen kann, weil die anderen Rettungswege nicht ausreichend sind.

 

Jede Gemeinde, jedes BL, jede Hauptfeuerwache kann da für sich eigene etwas abweichende Regelungen treffen.

Solche Regelungen sind in der Regel im Internet veröffentlicht oder aber auch bei der Gemeine, beim KVR, bei der Feuerwehr schriftlich zu bekommen.

 

Dort ist auch vorgeschrieben wie und wo solche Schilder aufzustellen/anzubringen sind.

 

Wenn also die Zufahrt ausreichend breit ist, ausreichend Befestigt und die Aufstellfläche ausreichend groß ist, dann kann es dort angebracht sein ein solches Schild aufstellen zu lassen.

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