contra 74 Posted June 22, 2011 Report Share Posted June 22, 2011 Weiß jemand genau was es kostet wenn man angehalten wird und der Rückstrahler am Mottorrad nicht vorhanden ist? Danke Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 22, 2011 Report Share Posted June 22, 2011 353100 Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen die Vorschrift **) über Schluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler.§ 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222.5 BKatTBNR Bemerkungen353100 *) Zutreffende Fahrzeugart angeben**) näher ( B - 1 ) 15,00€ Müsste das sein, und eine Mängelkarte. Bei einem meiner Moppeds hat auch jahrelang der Rückstrahler gefehlt. Dem einzigen dem es aufgefallen ist war ich. Nicht mal der TÜV hat es gemerkt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted June 22, 2011 Author Report Share Posted June 22, 2011 Ein Bekannter wurde angehalten und ihm wurden Punkte angedroht Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 22, 2011 Report Share Posted June 22, 2011 Im Bußgeldkatalog ist das der einzige Tatbestand bezüglich § 53 StVZOhttp://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/53-s...n-rueckstrahler MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
kante 0 Posted June 22, 2011 Report Share Posted June 22, 2011 Bei der HU ist das ein erheblicher Mangel! Schwer vorstellbar, aber wahr. Hab aber immer welche bei, damit die Jungs nicht durchfallen, wenns der einzige Mangel ist. kante Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted June 22, 2011 Report Share Posted June 22, 2011 Nur mal so als Beispiel: wenn jemand seine Rückleuchteinheiten gegen geschwärzte austauscht, dabei aber "vergißt", die vorgeschriebenen roten Rückstrahler ebenfalls zu montieren, so erlischt die BE => Anzeige, Bußgeld, Punkte. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted June 23, 2011 Report Share Posted June 23, 2011 Die Reflektoren sind ja erst Minuten vorher abgefallen, bei Fahrtantritt waren sie noch dran...Erlöschen der BE bei fehlenden Reflektoren wird sich nicht so einfach durchsetzen lassen, allerdings gbt es eine Mängelkarte und ein Ticket nach TBN 353100. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted June 23, 2011 Report Share Posted June 23, 2011 Die Reflektoren sind ja erst Minuten vorher abgefallen, bei Fahrtantritt waren sie noch dran...Kann man im Regelfall unschwer erkennen, ob dem tatsächlich so ist. Erlöschen der BE bei fehlenden Reflektoren wird sich nicht so einfach durchsetzen lassen, allerdings gbt es eine Mängelkarte und ein Ticket nach TBN 353100.Das läßt sich sogar sehr einfach durchsetzen bzw. begründen, wenn die Reflektoren zwingend vorgeschrieben sind (so eben bei den nachträglich verbauten schwarzen Einheiten). Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted June 23, 2011 Report Share Posted June 23, 2011 die sind auch schon vorher vorgeschrieben... Nur in den schwarzen eben nicht integriert sondern extra anzubringen. Wenn man jetzt davon ausgeht, daß es absichtlich vergessen wurde könnte man auf Vorsatz gehen und angemessen erhöhen. Aber Erlöschen der BE ist doch etwas schwieriger. Und auch bei vorgeworfenem Vorsatz und Erhöhung würde ich der Bußgeldstelle je nach Richter nicht 100 % Chancen geben. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted June 23, 2011 Report Share Posted June 23, 2011 Aber Erlöschen der BE ist doch etwas schwieriger.Ist es nicht. Das ist gängige Praxis, Lehrmeinung in ganz NRW und geht auch bei Gericht so durch. DENN: ein Blick in den § 19 (3) StVZO gibt hinreichend Aufschluß. Hab ich irgendwo zurückliegend aber schonmal zitiert und auch erläutert. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted June 23, 2011 Report Share Posted June 23, 2011 Du beziehst darauf, das bei einem Umbau nicht alle Teile verwendet bzw. dieser nicht korrekt nach Anbauvorschrift durchgeführt wurde?In NRW mag das klappen, aber wenn die Leuchte eine Zulassung hat, gibt es in anderen Bundesländern einen Mängelschein. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted June 23, 2011 Report Share Posted June 23, 2011 Du beziehst darauf, das bei einem Umbau nicht alle Teile verwendet bzw. dieser nicht korrekt nach Anbauvorschrift durchgeführt wurde?In NRW mag das klappen, aber wenn die Leuchte eine Zulassung hat, gibt es in anderen Bundesländern einen Mängelschein.Es mag sein, daß es in anderen Bundesländern nur einen Mängelschein gibt. Aber auch dort wäre eine Anzeige möglich und rechtens. Der von mir angeführte § gibt das her. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted June 23, 2011 Report Share Posted June 23, 2011 ...Aber auch dort wäre eine Anzeige möglich und rechtens. Der von mir angeführte § gibt das her. Das habe ich auch nicht abgestritten, aber so pauschal geht es eben nicht. Es gibt Richter (und auch Sachbearbeiter) die sich wohl Fragen wie "abstrakte Gefahr" oder "war es hell oder dunkel" stellen. Ist doch wie bei einem Unfall: nehme ich die üblichen 35€ oder mache ich ein den Wetter- und.. -Verhältnissen nicht angepasst daraus. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted June 23, 2011 Report Share Posted June 23, 2011 Das habe ich auch nicht abgestritten, aber so pauschal geht es eben nicht. Es gibt Richter (und auch Sachbearbeiter) die sich wohl Fragen wie "abstrakte Gefahr" oder "war es hell oder dunkel" stellen.Wenn Du Dir die entsprechende Passage durchliest, wirst Du feststellen, daß es egal ist, ob es hell oder dunkel war. Auch muß keine "Gefahr" vorliegen. Was Du meinst, geht aus Absatz 2 hervor. Den meinte ich aber nicht. Quote Link to post Share on other sites
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