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Hallo,

 

habe hier ein akkutes Problem.

 

Also meine Tochter hat einen Anhörungsbogen bekommen.

 

Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts. Zulässig 70, Festgestellte Geschwindigkeit 99

 

Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

 

Nun, erst mal wird Sie den Verstoss nicht zugeben, da Sie zu dieser Zeit mit einem anderen Fahrzeug in Italien in Urlaub war. Fahrer war Sie nicht, wir wissen natürlich wer gefahren ist :-) werden dies aber auf der Anhörung nicht bekannt geben.

 

So nun zu meinen Fragen:

 

Gibt es derzeit Lasergeräte die auch verwertbare Fotos machen ?

Die Behörde muss ja nun den fahrer ermitteln und wird dies wahrscheinlich mit dem Foto machen wollen.

 

Weiter mal die Frage, wie zuerlässig oder fehleranfällig sind die Lasergeräte ???? Derjenige der das Fahrzeug gefahren ist, ist der Überzeugung das an der messstelle ein Fahrzeug VOR ihm gefahren ist. Ausserdem scheint es so zu sein das die Messung von einer Brücke herunter vorgenommen wurde (Die ist dort die einzige Möglichkeit für die Polizei halbweg unentdeckt zu beiben).

 

Besten Dank für eurer Infos (man muss ja nicht unbedingt 3 Punkte kassieren und 100 € freiwillig bezahlen) :-)

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Lass dir das Foto zusenden, dann hast du die Qualität.

 

Warte bis m3 sich meldet, sind alles Murksmessungen! :)

 

 

dete

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@Haberlohn

Ist Ihre Schwester und meine zweite Tochter.

Die hatten ihre Autos getauscht, weil das Auto von Tochter2 bzw. Schwester besser für Urlaub geeignet ist. (mehr Platz)

Achja beide haben derzeit keine Punkte, geht also nicht um FE oder Beruf

 

@alle

Achja wichtigen Punkt noch vergessen.

Der Anhörungsbogen muss ja innerhalb 7 Tagen ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Datum des Bescheids 08.06. Urlaubsende war So. 19.6. Also eigentlich Frist versäumt. Was ist hier noch zu tun.

 

Hab in diesen Sachen wenig Erfahrung, fahr zwar schon seit 1976 aber ohne Punkte oder sonstigen Ärger. #

 

Besten Dank nochmal

Reinhold

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Hallo Reinhold,

 

@Haberlohn

Ist Ihre Schwester und meine zweite Tochter.

Die hatten ihre Autos getauscht, weil das Auto von Tochter2 bzw. Schwester besser für Urlaub geeignet ist. (mehr Platz)

Das sind schon mal beste Voraussetzungen.

 

 

@alle

Achja wichtigen Punkt noch vergessen.

Der Anhörungsbogen muss ja innerhalb 7 Tagen ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Datum des Bescheids 08.06. Urlaubsende war So. 19.6. Also eigentlich Frist versäumt. Was ist hier noch zu tun.

Ein bisschen Vabanquespiel wäre, gar nichts zu tun und zu hoffen, dass die Halterin einen Bußgeldbescheid erhält, gegen den sie dann ohne weitere Begründung Einspruch einlegt mit "muss mich erst noch mit Anwalt besprechen".

Wenn dann drei Monate nach Tattag vergangen sind, kann der Einspruch begründet werden mit "Schwester ist gefahren, ich war im Urlaub". Foto der schwester mitschicken hilft. Danach muss keiner bezahlen und keiner kriegt Punkte.

 

Falls ihr weniger gute Nerven habt, dann kann die Halterin sich als Fahrerin bekennen und "ich gebe den Verstoß zu" ankreuzen. Aber noch nichts über Urlaub und deswegen verspätete Abgabe schreiben, einfach den Bogen abschicken. Weiteres Vorgehen nach Eintreffen des Bußgeldbescheides wie oben.

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@alle

Achja wichtigen Punkt noch vergessen.

Der Anhörungsbogen muss ja innerhalb 7 Tagen ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Datum des Bescheids 08.06. Urlaubsende war So. 19.6. Also eigentlich Frist versäumt. Was ist hier noch zu tun.

Na Mensch, da legt Euch der Sachbearbeiter den Ball auf den Elfmeterpunkt und Ihr wollt den nicht verwandeln?

Also Tochter 1 - die, die im Urlaub war - reagiert ueberhaupt nicht auf den AHB und wartet schelmisch grinsend auf den BuGeBe. Notfalls kann sie ja den AHB zurueck schicken und darauf die Missetat zugeben. Gegen den BuGeBe wird Einspruch erhoben, eine Begruendung ist erst einmal nicht erforderlich. Ziel ist es, fuer die Schwester die Verjaehrungsfrist zu erreichen - drei Monate nach Blitzzeitpunkt. Ist dieser Tag erreicht, dann begruendet sie ihren Einspruch mit der Tatsache, dass sie im Urlaub war und wohl doch das Schwesterlein das Fahrzeug gesteuert haben muss...... :) Fuer diese ist die Verjaehrung erreicht, sie kann nicht mehr belangt werden.

Gut moeglich - aber nicht sehr wahrscheinlich - ist, dass Tochter 1 'ne Fahrtenbuchauflage aufgebrummt bekommt, aber das ist wohl ein vertretbares Risiko, oder? :kopfschuettel:

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@alle

Danke schon für eure Antworten, das macht ja schon mal Hoffnung .-) (Geht zwar nicht um "Lebenswichtiges" aber ich bin der Meinung "Die sollen sich Ihr Geld auch sauer verdienen) :-)

 

@Frosch

Der Tat-Tag war der 04.06. Anhörung hat Datum 08.06

 

Besten Dank nochmal

Reinhold

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Ja scheinbar sind bei uns (landkreis TBB) die Kassen besonders leer :whistling:

oder Sie wissen schon im voraus das es Eng werden kann wenn einer die Messung anzweifelt, also den Bescheid schnell zustellen, dann haben die mehr Zeit sich das zurecht zu biegen.

 

Wie dem auch sei, mal sehen wie schnell der Bußgeldbescheid eintrudelt, dann am letzten Tag der Einspruchsfrist diesen tätigen und dann sind die erst wieder mal dran. Ab Juli fängt auch Urlaubszeit an, mit etwas Glück sind wir dann durch den Rost gefallen :kopfschuettel::)

 

viele Grüße noch

Reinhold

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letzten Tag der Einspruchsfrist diesen tätigen
ich würds mind. einen Tag vorher machen. Der Einspruch muss nämlich am letzten Tag der Frist bei der Behörde eingegangen sein (es gilt das Datum des Eingangs- nicht des Poststempels).
Geht zwar nicht um "Lebenswichtiges" aber ich bin der Meinung "Die sollen sich Ihr Geld auch sauer verdienen)
keine Sorge, das tun die.
Ja scheinbar sind bei uns (landkreis TBB) die Kassen besonders leer
lass dir mal was neues einfallen
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