misterniemand 0 Posted June 15, 2011 Report Share Posted June 15, 2011 Hallo Ihr, eine gute Freundin von mir (Halter des Fahrzeugs) verlieh das Auto an ihren Freund der geblitzt wurde. Innerorts statt 50 kmh, 72 kmh gefahren, also 22 kmh zu schnell. Als der Anhörungsbogen kam konnte sie nicht ihren Freund angeben, da dieser sich noch in der Probezeit befindet - also wollte ich helfen und sie schrieb meinen Namen auf. Zwei Wochen später cirka bekam ich Fragebogen und gab an gefahren zu sein, dachte nun kommen Punkte in Flensburg und Strafe. Wochenlang nichts gehört, gab es nun letzte Woche die "Aufforderung zur Erörterung von Detailfragen"?? Hatte dort angerufen und vermutlich haben die das Bild auf dem ja nicht ich erkennbar bin, sondern der eigentliche Fahrer. Wenn ich dort aber hingehe und die mich fragen: kennen sie den, kann ich doch nicht lügen? Auch die Frage nach der Verjährung: Mitte März kam der Anhörungsbogen an die Freundin? 3 Monate würde bedeuten Mitte Juni wäre sie "straffrei"? Falls ja, was kann mit mir und dem eigentlichen Fahrer passieren? Was kann ich tun? Erstmal den Termin telefonisch absagen (mit welcher Begründung) und dann? Oder hingehen und sagen ich kann auf dem Bild niemand erkennen? Was kann es an Strafe geben (für alle Beteiligten??) wenn es rauskommt? Schon jetzt herzlichen Dank allen!! Nie wieder helfen :-( Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 Nie wieder helfen :-(Das ist eine schlechte Schlussfolgerung! Euer Problem ist, dass Ihr voellig ahnungslos und dementsprechend voellig falsch an die Sache heran gegangen seit! Wenn die Freundin Halterin und der Freund gefahren ist, dann waere doch alles wunderbar verlaufen, wenn die Freundin auf dem AHB die Tat zugegeben haette. Man hat sie ja als Fahrerin offensichtlich nicht kategorisch ausgeschlossen, anderenfalls haette es einen Zeugenbefragungsbogen gegeben. Der Freundin kann auch nichts in Sachen Verjaehrung passieren, da sie ja nicht die Fahrerin war. Verjaehrung geht nur fuer den tatsaechlichen Fahrer, da der noch nicht im Spiel ist, laeuft sie immer noch. Nun heisst es also, den so lange wie moeglich aus dem Spiel zu lassen, exakt bis 3 Monate nach dem Zeitpunkt des Blitzes. Der Eroerterung der Detailfragen brauchst Du dich nicht anzuschliessen, diese Anfrage kannst Du einfach unbeachtet lassen. Die Freundin allerdings sollte sich schon mal darauf vorbereiten, eine Fahrtenbuchauflage zu kassieren, wenn die Verjaehrung fuer den Fahrer tatsaechlich eintritt..... Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 Eben. Ist doch bisher prima gelaufen. Mitte Juni ist nicht mehr weit und wie ich das lese, musst Du erst noch auf die Anfrage reagieren. Annehmen musst Du die Einladung nicht. Aber ein wenig beschäftigen kannst Du die Behörde. Wenn die Verjährung eingetreten ist, kann sich der eigentliche Sünder gefahrlos bei der Bußgeldstelle melden und sein Verfehlen zugeben - per Fotoabgleich sollte dann auch gleich klar sein, dass er es tatsächlich war. (wenn es da Zweifel gibt, kannst Du möglicherweise irgendwie nachweisen, dass Du zu fraglichem Zeitpunkt nicht gefahren sein kannst) Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 Bis jetzt war doch alles i.O.Der "Einladung" der Polizei brauchst du nicht zu folgen - und bis da ein BG gegen dich erlassen wird, gegen den du dann Einspruch einlegen kannst/sollst ist die sache gegen den tats. Fahrer verjährt. Quote Link to post Share on other sites
misterniemand 0 Posted June 16, 2011 Author Report Share Posted June 16, 2011 Also klingt alles "so einfach" hier ? Aber weil der Freund bereits 2010 1x geblitzt wurde, daraufhin verweigerte die Halterin die Aussage und das Verfahren wurde eingestellt mit der Auflage eines Fahrtenbuches. Das zweite Blitzen nun im März war eigentlich noch im Rahmen des 6monatigen Fahrtenbuches, angefordert wurde es aber nie?? Kann es noch Ärger geben für die Halterin wegen "bewußter Falschaussage" und könnte mir als Bekannten etwas "schlimmes" passieren, der ja gern auch die Strafe zahlen würde in Flensburg und auch die Punkte in Kauf nehmen würde? Die Halterin bekam am 15.03. dies Jahr einen Zeugenfragebogen, geblitzt wurde am 02.03. - wann verjährt es? Und auf dem Bild ist sichtbar ein Mann erkennbar, daher konnte die Frau (Halterin) nicht sagen, ich war es. Schon jetzt herzlichen Dank! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 Also klingt alles "so einfach" hier ? Aber weil der Freund bereits 2010 1x geblitzt wurde, daraufhin verweigerte die Halterin die Aussage und das Verfahren wurde eingestellt mit der Auflage eines Fahrtenbuches. Das zweite Blitzen nun im März war eigentlich noch im Rahmen des 6monatigen Fahrtenbuches, angefordert wurde es aber nie?? Natuerlich klingt es einfach - es ist ja auch einfach. Allerdings, wenn Du mit den wesentlichen Informationen erst im Nachhinein heraus kommst, was soll man da noch sagen? Dieser Umstand macht das ganze Ding viel komplizierter - und es kann sogar sein, dass man die Freundin hier kraeftig belangen kann. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 mit der Auflage eines Fahrtenbuches. Das zweite Blitzen nun im März war eigentlich noch im Rahmen des 6monatigen Fahrtenbuches, angefordert wurde es aber nie?? Dann sollte der Fahrer hoffen das es auch nicht angefordert wird, das fehlerhafte Führen eines Fahrtenbuches kostet 50EUR zzgl. eines Pünktchens Quote Link to post Share on other sites
misterniemand 0 Posted June 16, 2011 Author Report Share Posted June 16, 2011 Naja es wunderte halt schon, das die nicht nach dem Fahrtenbuch gefragt haben, aber wieso von allein denen das mitteilen? Uns interessiert aktuell was wenn ich dort nicht hingehe heute "zur Erörterung" - wie geht es dann wohl weiter, für mich bzw. die Freundin (Halterin) und dem eigentlichen Fahrer. Wann wäre beim wem etwas verjährt? Und das Fahrtenbuch wurde nicht wirklich geführt, da meist immer nur ein und die slebe Person gefahren ist, der Freund von meiner Freundin, was wenn die es verlangen? Dann schnell eins anlegen, und zu der Tatzeit eintragen ich bin gefahren??? Danke für Eure Hilfe - und alles nur wegen diesen blöden Probezeit, grmpf Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 Die Halterin bekam am 15.03. dies Jahr einen Zeugenfragebogen, geblitzt wurde am 02.03. - wann verjährt es?Es ist bereits am 02.06.2011 verjährt! Und halte Dich bitte aus der Sache mit dem Fahrtenbuch raus. Das muss die Halterin alleine hinbekommen. Jeder Fahrer muss sich dort (WIMRE) selber eintragen. Und dann wärst Du mit am Haken, wenn Dir die fehlerhafte Eintragung nachgewiesen wird. Lieber das Fahrtenbuch (nachträglich) korrekt ausfüllen, damit wenigstens keine Strafe wegen mangelhaften Fahrtenbuchs kommt. Dann bleibt nur noch die Tatsache, dass Deine Freundin "vergessen" hat anzugeben, dass sie ein Fahrtenbuch führen muss. Aber da hätte die Behörde auch selber drauf kommen müssen! Das sollte dann keine weiteren Konsequenzen haben. Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 So viel Glück muss man erst mal haben. Ihr solltet kräftig in Lotto investieren Sofern alle deine Angaben richtig und vollständig sind:- ist die OWI gegen den Fahrer bereits seit dem 02.06. verjährt,- kann das Fahrtenbuch noch korrekt ausgefüllt und ggvs. vorgelegt werden,- kannst du den Erörterungs-Termin wahrnehmen, dabei erkennst du dann, daß du es gar nicht warst Die letzte Frage die übrigbleibt: WER hat dich auf dem Zeugenfragebogen vom 15.3. angegeben? GrussDaniel Quote Link to post Share on other sites
misterniemand 0 Posted June 16, 2011 Author Report Share Posted June 16, 2011 Auf dem Zeugenfragebogen hat die Freundin mich angegeben, nach vorheriger Absprache und meiner Zustimmung, weil ja alle dachten, es gibt nur ne Geldstrafe in Flensburg und Punkte für mich, der eh noch keine hat. Das sich das nun alles soooo lange hinzieht und kompliziert wird? Also ist am 02.06.2011 die Sache verjährt - für den Fahrer. Werde zur Erörterung wohl nicht hingehen, stattdessen kurzen Brief schreiben, bin verhindert. Und das ich als Betroffener (oder Beschuldigter) keinerlei Angaben zu machen habe und auf jede Erörterung verzichte. Dann sollten die den Fall doch endlich abschließen oder? Waren schließlich nur 22 kmh zu schnell, sowas passiert doch hundertfach täglich!? Und ein Fahrtenbuch im nachhinein zu schreiben erscheint auch schwierig, wobei die wollen dann ja nicht sicherlich die vollen 6 Monate sehen, oder? Falls die überhaupt noch das Fahrtenbuch sehen wollen, müßten die dann die Freundin wieder anschreiben, richtig? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 Auf dem Zeugenfragebogen hat die Freundin mich angegeben, nach vorheriger Absprache und meiner Zustimmung, weil ja alle dachten, es gibt nur ne Geldstrafe in Flensburg und Punkte für mich, der eh noch keine hat. Das sich das nun alles soooo lange hinzieht und kompliziert wird? Das kann man auch als Straftat werten. Nur selbst eintragen ist "straffrei". Quote Link to post Share on other sites
misterniemand 0 Posted June 16, 2011 Author Report Share Posted June 16, 2011 Was kann man als "Straftat" werten? Der Zeugenanhörungsbogen ging doch an Sie, weil Halterin!? erst danach bekam ich Wochen später Post, die ich natürlich selber ausfüllte! Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 Wer andere wissentlich falsch beschuldigt macht sich strafbar. Das hat die Freundin leider getan indem SIE dich angegeben hat. Ich würde davon ausgehen, daß das Fahrtenbuch vorgelegt werden muss. Also fangt an zu schreiben!Wenn darin dann der richtige Fahrer steht ist die falsche Beschuldigung bewiesen - nicht gut ...Wenn darin der falsche Fahrer steht ist das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäss geführt - auch nicht gut Wäre ich in dieser Situation, stünden in meinem Fahrtenbuch beide Fahrer mit Fahrerwechsel um den Zeitpunktdes Blitztes herum. Dann könnte ich mich evtl. noch auf einen Irrtum berufen. Das Foto spricht allerdings dagegen. Deshalb würde ich in einem solchen Fall ausnahmsweise die Einladung annehmen (normalerweise lehne ich solche Einladungen konsequent ab) und versuchen das ganze möglichst harmlos aussehen zu lassen. So ca.: Ich habe das Auto ja gefahren, aber das auf dem Foto bich ich nicht. Nach mir hat xx das Auto übernommen. Das war aber 10 Min. später. Die Zeit kann nicht stimmen - ich war da nämlich *irgend etwas glaubhaftes*. Mit etwas Glück machen die das Buch zu. GrussDaniel Quote Link to post Share on other sites
misterniemand 0 Posted June 16, 2011 Author Report Share Posted June 16, 2011 was aber.. was aber, wenn ich zu diesem Zeitpunkt im Fahrtenbuch stehen würde? Quasi die Freundin gab an, ich bin gefahren, auch ich schrieb "ich war es" und das Fahrtenbuch würde sowas auch bemerken, ist sowas nicht "wasserdicht"? Und da die Auflage 6 Monate war, mit Fahrtenbuch (Nov.-Mai) - müssen alle Fahrtenbücher vorgelegt werden? Könnt ja sagen, denken: "mist, 1x mit fremden Auto gefahren und gleich geblitzt worden"? Danke für ernstgemeinte Tips Quote Link to post Share on other sites
misterniemand 0 Posted June 16, 2011 Author Report Share Posted June 16, 2011 oder meint Ihr das mit dem Fahrtennuch haben die vergessen`? wie ist das mit der "Verjährung" und den "Unterbrechungen"? Kennt sich da einer konkret aus Vielen Dank! Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 was aber, wenn ich zu diesem Zeitpunkt im Fahrtenbuch stehen würde? Quasi die Freundin gab an, ich bin gefahren, auch ich schrieb "ich war es" und das Fahrtenbuch würde sowas auch bemerken, ist sowas nicht "wasserdicht"? Bezüglich der OWI schon, da diese bereits verjährt ist spielt das aber keine Rolle.Bezüglich der Straftat auch, aber im unerwünschten Sinn! Aus der Nummer mitder Straftat muss deine Freundin rauskommen - und zwar dringend. Die Strafbarkeit setzt wissentliche Falschbeschuldigung voraus. Also müsst Ihrjetzt alles tun um einen Irrtum daraus zu machen - der ist nämlich straffrei.Aufgrund der Vorgeschichte wird das jedenfalls nicht einfach ... Und vergessen haben die das FB sicher nicht, die schreiben das nämlich auf! Quote Link to post Share on other sites
misterniemand 0 Posted June 16, 2011 Author Report Share Posted June 16, 2011 okay, was meint Ihr wie geht es weiter, wenn ich zur "Erörterung" nicht erscheine? Dann bekommt sie Post wegen Fahrtenbuch? Und wieso Straftat - das Bild ist wirklich schlecht zu erkennen, könnte ich also gewesen sein - und wenn ich (wie sie) angegeben hat, ich bin gefahren - das versteh ich halt nicht. Wieso machen die sich solche Mühe, wegen ein paar Euro die sie ja ohnehin erhalten... Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 Wer andere wissentlich falsch beschuldigt macht sich strafbar. Das hat die Freundin leider getan indem SIE dich angegeben hat. http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html Wir reden hier nicht mehr von Punkte und 100,- Euro sondern von Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.Das damit du die Sache jetz ernst nimmst! Wenn du hingehst und ein gutes Theater aufführst kannst du die Situation evtl. retten.Wenn Ihr euch tot stellt wird die Behörde anfangen zu ermitteln. Das ist das letzte wasIhr in der Situation brauchen könnt. Quote Link to post Share on other sites
misterniemand 0 Posted June 16, 2011 Author Report Share Posted June 16, 2011 Hallo Daniel -> mal nicht so aggresiv bitte, nehme die Sache schon mehr als Ernst! Nur wie kann es enden? Die OWI ist mittlerweile verjährt und auch nicht Thema. Geht darum, könnten die nicht sagen der "Herr Müller" kam nicht zur Erörterung nun bekommt er die Punkte und Geldstrafe? Oder die Halterin... Frage ja nur nach Möglichkeiten, sowas dummes passiert einem auch nur einmal und nie wieder. Hintergrund war die blöde Probezeit und der eigentliche Fahrer würde sonst Probezeit von vorn bekommen, 500 Euro Kosten für Nachschulung usw. usw. - weil einmal zu schnell gefahren ? Wollen diese Angelegenheit doch nur baldmöglichst erledigt haben. Klar hat die Freundin vom Fahrer auch falsch gehandelt, nur was kann sie nun machen? Sie schrieb ich war der Fahrer, ich bestätigte dies (ohne zu überlegen) auch noch, weil ich naiv dachte: kleine Ordnungswidrigkeit? Bitte nicht auf mich einprügeln, verbal, sondern Tips und/oder Mut oder Lösungen wäre spitze, habe schon schlaflose Nächte... Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 Ich wollte nicht unhöflich sein, hatte aber den Eindruck daß du noch über die OWI nachdenkst, deshalb der deutliche Tonfall. Lies doch nochmal den Beittrag #14. Da steht doch eigentlich alles. Und daß ausgerechnet ich dir empfehle die Einladung anzunehmen ist ein Novum,davon habe ich bisher noch in jedem Fall dringend abgeraten.Die Behörden wissen in diesem Fall noch nicht was alles einschlägig ist. Und dassollte auch so bleiben. Vor allem dürft Ihr nicht auch noch den Grund liefern daß die StA argumentieren kann, aufgrund des Fahrtenbucheintrages hat die Beschuldigte gewusst, daß Sie Herrn misterniemand falsch verdächtigt. Dann ist nämlich der Drops gelutscht. Nach meiner Erfahrung kommt Ihr da raus wenn du eine plausible Theatervorstellungabliefern kannst. Und der §164 gehört nicht zu denen, die mit aller Macht verfolgt werden.Insoweit besteht schon noch eine gute Chance - aber es braucht das Quentchen Glück. Quote Link to post Share on other sites
misterniemand 0 Posted June 16, 2011 Author Report Share Posted June 16, 2011 okay habe Beitrag 14 nochmal gelesen.. das "Problem" der Termin war heute, wo ich hätte hingehen müssen, hatte aber doch etwas Angst das ich mich verblabbere? Und die Eintragungen im Fahrtenbuch wurden meist immer im nachhinein gemacht. Werde jetzt also die Halterin darauf hinweisen bzw. Tip geben wie in Beitrag 14. Wäre ich dann aus dem Schneider und der nach mir gefahren ist dran, das ist ja der eigentlich Fahrer? Meine bekommt der dann doch die Strafe oder die Halterin, wegen schlechter Ausführung, Handhabung des Fahrtenbuches? Ja sowas doofes - und ist es sicher das es nun zur Staatsanwaltschaft geht, Anklage gegen ..? Auch ist das Foto wie erwähnt "unscharf"? Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 OK, wenn du anrufst und dich entschuldigst kannst du den Termin vermutlich nachholen. Die sind ja daran interessiert, mit möglichst wenig Aufwand jemanden an den Haken zu bekommen. Da das in solchen Terminen sehr oft klappt, sind die immer ganz entspannt wenn man sagt, daß man kommen wird.Du selbst bist aus dem Schneider weil du ja tatsächlich nicht gefahren bist. Die originalenFotos sind praktisch immer sehr viel besser als die mitgeschickten. Wenn der Fahrer nichtgerade dein Zwillingsbruder ist bist du damit draussen.Das Fahrtenbuch sollte die Halterin mit allen in Frage kommenden Fahrern/innen zusammenauf Vordermann bringen. Wenn die Vorlage verlangt wird sollte es da sein.Wenn sich jetzt aus dem Fahrtenbuch ergibt, daß die Halterin sich wohl geirrt hat und dieBehörden das glauben ist die Sache ausgestanden. Selbst wenn das Verfahren an die StAabgegeben werden sollte ist der Nachweis der Verdächtigung wider besseres Wissen wohlkaum zu führen. Wenn Ihr keinen Fehler macht müsste das gelingen. Eine gehörige Portion Courage braucht das aber schon, die Beamten machen solche VerhöreBefragungen nicht zum ersten mal... Quote Link to post Share on other sites
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