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0,60 Atemalkohol Bluttest, was ist zu erwarten?


Guest Werner

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Ich wurde mit 0,60 Atemalkohol erwischt.

Ich kann mir aufgrund dessen, was ich getrunken habe

(in 4,1 Stunden max. 1,4 L normales Bier) diesen Wert nicht erklären.

Psychischer Streß u. die Einnahme einer halben Schlaftablette am

Vorabend könnten vielleicht eine negative Rolle spielen.

 

Kann der Blutalkohol Wert evtl. dennoch niedriger sein?

 

Wenn es schlecht für mich ausgeht.

Ich bin als Unternehmer u. gerade in diesen wirtschaftlich, miesen Zeiten auf meinen Führerschein angewiesen,

kann man beim ersten mal ein Fahrverbot vermeiden? Ich war noch nie auffällig.

 

Der Arzt, der mir Blut abgenommen hat ist zufällig ein Bekannter von mir.

Tun kann er für mich natürlich nichts, daß war und ist klar. Er tat natürlich, als kennen wir uns nicht.

Wir haben dann später gleich telefoniert, selbst er wußte nicht das hier gleich:

4 Punkte, 250 EUR und 1 Monat Fahrverbot !!! anfallen.

 

Ich wäre Euch für ein Auskünfte sehr dankbar.

 

Mit besten Grüßen

Werner

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Ich glaube dein Bekannter Arzt hätte da auch nicht wirklich viel für die tun können. Da das Blut ja woanders untersucht wird.

Er nimmt es nur ab.

 

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass der Blutalkoholwert darunter liegt. Kann aber genauso darüber liegen.

Das hängt davon ab, ob dein Alkoholwert noch stieg oder fiel.

Sollten sie dich 2 mal blasen lassen haben, wüsstest du das ja.

 

Was das Fahrverbot und das "Freikaufen" davon angeht, kann ich dir nicht weiter helfen. Da gibt es aber genug Experten hier.

 

PS: Bei uns in Sachsen wird bei Alkoholfahrten im OWI-Bereich allerdings kein Blut mehr abgenommen! Das nur nebenbei!

 

Wünsch dir trotzdem viel Erfolg.

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@LTI2020

 

Ich wurde mit 0,60 Atemalkohol erwischt

Das entspricht 1,2 Promille Blutalkohol, fällt also in den Straftatbereich. Daher die Anordnung der Blutentnahme.

 

@Werner

 

Falls die Blutprobe unter 1,1 Promille fällt, ist es nur eine OWI (1 Monat Fahrverbot). Ansonsten wird der FS leider eingezogen (Sperrfrist mindestens 6 Monate).

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@ cheffe:

Ich bin jetzt mal von 0,6 Promille ausgegangen. Anders kam ich jetzt nicht direkt auf die Strafe!

Hab allerdings nicht nachgesehen, was es bei 0,6 Promille für eine Ahndung gibt.

 

Sollten es allerdings wirklich 0,6 mg/l also 1,2 Promille gewesen sein, ist es natürlich ne Straftat. Stimmt.

Aber erstens spricht Werner ja selbst von 1 Monat Fahrverbot und nicht von 6 Monaten und 2. hat er ja nicht mal 1,5 Liter Bier getrunken. Und da 1,2 Promille abzufassen scheint mir wirklich schwer!!!

Seh auch keinen Grund, warum er uns hier falsche Angaben machen sollte.

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Is bestimmt 1,2 Promille BAK, da die ja Blut abgenommen haben...

 

Blutabnahme wird ja nur im Straftatbereich gemacht... (Es sei denn er hat sich zum Pusten geweigert)

 

Bis 1,1 o/oo wird gepustet... isses drüber gehts zum "Stechen"...

 

Es sei denn er hat 0,6 AAK und Ausfallerscheinungen gehabt

--> Trotzdem zum Stechen...

 

Also wirds wohl nichts mit mem Monat Fahrverbot...

 

Wenn du noch nicht aufgefallen bist, kannste von ca. nem Jahr Fahrbot ausgehen... und teuer wirds auch...

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@LTI2020

 

Ich bin jetzt mal von 0,6 Promille ausgegangen
Habe ich mir im ersten Moment auch gedacht. Aber nach dem @Werner von
0,60 Atemalkohol
und
Blut abgenommen
berichtet hat, konnte ich mir keine andere Ursache für die Blutabnahme erklären. Oder vielleicht war doch ein auffälliges Verhalten im Spiel?

 

Nichts als Spekulation, da müßte @Werner nähere Auskünfte geben.

 

1,4 L normales Bier
0,6 Promille

Stimmt, das passt nun wirklich nicht zusammen.

Ich wurde im Sommer mal mit 2 Weißbier (= 1 Liter) aufgehalten. Ergebnis 0,09 AAK -> 0,18 Promille.

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Die Blutentnahme überrascht mich trotzdem. Auch bei uns in BW wird üblicherweise bei Owis kein Blut mehr genommen. Ausnahme höchstens bei Ausfallerscheinungen, dann aber eben 316er, sprich Straftat. Um aber mit 0,6 Promille einen 316er zu begründen, muss schon einiges zusammen kommen.

Andere Möglichkeit wäre, dass ein Atemalkoholtest am Evidential aus tatsächlichen Gründen nicht möglich war, weil z.B. das Gerät defekt ist oder der Probant mehrere Fehlversuche (mehr wie 2 pro Durchgang) hat.

 

Und um die Einheiten mal richtig zu zuordnen.

 

Die Atemalkoholkonzentration wird in mg/l gemessen. Um da auf Promille zu kommen, muss der Wert verdoppelt werden.

 

Die Blutalkoholkonzentration wird in Promille =kg/l gemessen.

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Die Blutentnahme überrascht mich trotzdem. Auch bei uns in BW wird üblicherweise bei Owis kein Blut mehr genommen. Ausnahme höchstens bei Ausfallerscheinungen, dann aber eben 316er, sprich Straftat. Um aber mit 0,6 Promille einen 316er zu begründen, muss schon einiges zusammen kommen.

Andere Möglichkeit wäre, dass ein Atemalkoholtest am Evidential aus tatsächlichen Gründen nicht möglich war, weil z.B. das Gerät defekt ist oder der Probant mehrere Fehlversuche (mehr wie 2 pro Durchgang) hat.

 

Und um die Einheiten mal richtig zu zuordnen.

 

Die Atemalkoholkonzentration wird in mg/l gemessen. Um da auf Promille zu kommen, muss der Wert verdoppelt werden.

 

Die Blutalkoholkonzentration wird in Promille =kg/l gemessen.

Ich hatte nicht mehr genug Luft für das Teil (Aufregung...), deshalb die Blutabnahme.

Sonst kann ich über 2 Minuten tauchen.

Kann mir jemand mitteilen, wie ich ein Fahrverbot umgehen kann, was für mich eine Katastrophe wäre.

Will der Staat heute, jemanden wegen kleiner Vergehen wirklich gleich so fertig machen?

Früher hätte es halt geheißen "Junge stell den Wagen dort drüben ab und lauf heim" hat zumindest Opa einmal erzählt.

 

Gruß

Werner

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Ich hatte nicht mehr genug Luft für das Teil (Aufregung...), deshalb die Blutabnahme.

Ok, das erklärt die Blutentnahme.

 

Kann mir jemand mitteilen, wie ich ein Fahrverbot umgehen kann
Ob du es umgehen kannst, kann ich dir nicht sagen. Es gibt wohl in Ausnahmefällen die Möglichkeit, die Geldbuße zu verdoppeln und dafür das FV wegfallen zu lassen. Dazu können dir aber andere hier im Forum besser helfen. Das ist nicht mehr Sache der Polizei sondern der Bußgeldstelle.

 

Will der Staat heute, jemanden wegen kleiner Vergehen wirklich gleich so fertig machen?

 

Naja, fertig machen wollen ist IMHO ein bisserl was anderes, auch wenn mir bewusst ist das selbst ein kurzfristiges FV hart treffen kann. Und ob es ein "kleines" Vergehen war, ist auch diskussionswürdig. Sicher, du bist mit deinem Promillewert hart an der unteren Grenze. Aber über die Auswirkungen von Alkohol auf den Körper und die Fahrtüchtigkeit werde ich dir ja vermutlich nichts mehr erzählen müssen...

Nicht umsonst wird schon ab einem Promillewert von 0,3 die FE entzogen, wenn entsprechende Ausfallerscheinungen dazu kommen.

Sicherlich, noch vor wenigen Jahren hättest du mit diesem Promillewert noch weiterfahren dürfen. Das ist aber heute nicht mehr so und ist eigentlich auch allgemein bekannt. Die Konsequenzen von Alkohol am Steuer sind auch bekannt und jeder weiß, dass er seinen Führerschein riskiert, wenn er mit Alkohol am Steuer erwischt wird.

Du schreibst im ersten Posting, dass du 1,4 Liter Bier hattest. Hätte dir nicht klar sein müssen, dass es bei diesem Wert zumindest knapp werden könnte? Wäre es da nicht sinnvoller gewesen, vielleicht mal ein Taxi zu rufen? Billiger als die Geldbuße wäre es allemal.

Und die psychische Stimmung sowie Medikamente verstärken die Wirkung des Alkohols noch.

Also ganz unerwartet dürfte es dich nicht treffen.

Bei einer Entdeckungsrate von 1:600 ist es sicherlich ein relativ risikoloses Spiel mit dem Feuer. Aber ab und an ist man halt mal die Nummer 600 und hat dann verloren...

 

Früher hätte es halt geheißen "Junge stell den Wagen dort drüben ab und lauf heim" hat zumindest Opa einmal erzählt

 

Früher fuhr die Feuerwehr auch noch mit Pferdefuhrwerken zum Brand und die Polizei lief Fußstreifen auf der Autobahn :)

 

Nicht alles was man früher gemacht hat, war auch unbedingt richtig oder besser. Und inzwischen ist man halt in vielem weiter. Man kann über den generalpräventiven Zweck von repressiven Maßnahmen wie z.B. Fahrverbot und Geldbuße bei niedrigschwelligen Alkoholverstößen geteilter Meinung sein.

Ich halte es jedoch für gut, da Alkohol und Auto fahren einfach nicht zusammen passt. Wer "saufen" will, kann sein Auto auch mal stehen lassen.

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Ich hatte nicht mehr genug Luft für das Teil (Aufregung...), deshalb die Blutabnahme.

Ok, das erklärt die Blutentnahme.

 

Kann mir jemand mitteilen, wie ich ein Fahrverbot umgehen kann
Ob du es umgehen kannst, kann ich dir nicht sagen. Es gibt wohl in Ausnahmefällen die Möglichkeit, die Geldbuße zu verdoppeln und dafür das FV wegfallen zu lassen. Dazu können dir aber andere hier im Forum besser helfen. Das ist nicht mehr Sache der Polizei sondern der Bußgeldstelle.

 

Will der Staat heute, jemanden wegen kleiner Vergehen wirklich gleich so fertig machen?

 

Naja, fertig machen wollen ist IMHO ein bisserl was anderes, auch wenn mir bewusst ist das selbst ein kurzfristiges FV hart treffen kann. Und ob es ein "kleines" Vergehen war, ist auch diskussionswürdig. Sicher, du bist mit deinem Promillewert hart an der unteren Grenze. Aber über die Auswirkungen von Alkohol auf den Körper und die Fahrtüchtigkeit werde ich dir ja vermutlich nichts mehr erzählen müssen...

Nicht umsonst wird schon ab einem Promillewert von 0,3 die FE entzogen, wenn entsprechende Ausfallerscheinungen dazu kommen.

Sicherlich, noch vor wenigen Jahren hättest du mit diesem Promillewert noch weiterfahren dürfen. Das ist aber heute nicht mehr so und ist eigentlich auch allgemein bekannt. Die Konsequenzen von Alkohol am Steuer sind auch bekannt und jeder weiß, dass er seinen Führerschein riskiert, wenn er mit Alkohol am Steuer erwischt wird.

Du schreibst im ersten Posting, dass du 1,4 Liter Bier hattest. Hätte dir nicht klar sein müssen, dass es bei diesem Wert zumindest knapp werden könnte? Wäre es da nicht sinnvoller gewesen, vielleicht mal ein Taxi zu rufen? Billiger als die Geldbuße wäre es allemal.

Und die psychische Stimmung sowie Medikamente verstärken die Wirkung des Alkohols noch.

Also ganz unerwartet dürfte es dich nicht treffen.

Bei einer Entdeckungsrate von 1:600 ist es sicherlich ein relativ risikoloses Spiel mit dem Feuer. Aber ab und an ist man halt mal die Nummer 600 und hat dann verloren...

 

Früher hätte es halt geheißen "Junge stell den Wagen dort drüben ab und lauf heim" hat zumindest Opa einmal erzählt
Früher fuhr die Feuerwehr auch noch mit Pferdefuhrwerken zum Brand und die Polizei lief Fußstreifen auf der Autobahn :)

 

Nicht alles was man früher gemacht hat, war auch unbedingt richtig oder besser. Und inzwischen ist man halt in vielem weiter. Man kann über den generalpräventiven Zweck von repressiven Maßnahmen wie z.B. Fahrverbot und Geldbuße bei niedrigschwelligen Alkoholverstößen geteilter Meinung sein.

Ich halte es jedoch für gut, da Alkohol und Auto fahren einfach nicht zusammen passt. Wer "saufen" will, kann sein Auto auch mal stehen lassen.

Hallo Polizist,

 

das Dienste wie Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr ein eher negative Meinung zu "relativ" geringen Mengen

Alkohol haben ist mir klar, ich kenne viele Leute aus diesem Bereich. Persönlich sehen es viele dann wieder anders als offiziell.

Früher war manches besser, sicher nicht alles, oftmals zählt heute leider mehr der Populismus

als die Vernunft, wenn härterer Gesetzte verabschiedet werden.

Die Meinungen von Experten wie stark Alkohol auf jeden Einzelnen wirkt gehen ziemlich auseinander, da Alkohol ja zuerst einmal im Gehirn wirkt. Zwangsläufig habe ich das Internet zu diesem Thema durch forstet.

Unerwartet war es für mich auf jeden Fall und dies selbst nach Rücksprache mit dem Arzt, er meint hier hilft nur abwarten.

Ich Idiot habe den Beamten auch noch ehrlich gesagt was ich getrunken habe.

 

Tja aus Fehlern lernt man, beim nächstem mal trink ich besser noch eines mehr, dann hätte es sich wenigsten gelohnt. Sorry, die kleine Ironie sei mir gegönnt. ;-)

Wenn ich den FS verliere habe ich wirklich massive Probleme. ;-(

 

Gruß

Werner

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... PS: Bei uns in Sachsen wird bei Alkoholfahrten im OWI-Bereich allerdings kein Blut mehr abgenommen! Das nur nebenbei! ...

Das ist aber nicht ganz richtig.

 

Bei mir wirst du bzw. eben der Arzt nicht um eine Blutprobe herumkommen, denn pusten werde ich grundsätzlich nicht. (diese dann natürlich freiwillig, man will ja schließlich keine blaue Flecken haben ;) )

Man muß sich ja nicht selber überführen.

 

Die Kosten einer eventuellen Probe fallen dann aber der Staatskasse zu Lasten, denn ich trinke keinen Alkohol. :)

 

PS. natürlich ist daher die Chanche in eine solche Kontrolle zu geraten sehr gering.

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@ Gast225:

 

Ich merk schon, dass du meine Worte immer gern ganz genau auslegst. Natürlich wird beim Owi-Verfahren in Folge von Alkoholkonsum keiner gezwungen, den Evidential Test zu machen.

Es ist allerdings für den Betroffenen und natürlich auch für den Beamten eine Vereinfachung und stellt keinen so großen Eingriff in die persönl. Freiheit dar sowie auch keine Verletzung der körperl. Unversehrtheit.

 

Solch ein Test wird i.d.R. ja eh erst durchgeführt, nachdem ein Vortest einen positiven Wert ergab.

Auf dieser Basis könnte man, wie du schon richtig erwähntest auch einen Bluttest Anordnen, wenn der Betroffene von der vereinfachten Variante keinen Gebrauch machen will oder kann.

Sollte dabei allerdings ein Wert rauskommen gehen die Kosten natürlich zu Lasten des Betroffenen.

Zudem bringt auch ein Zeitspiel nix, da man bekannter Maßen auch einen Alkoholwert zurückrechnen kann.

 

Nix für ungut! Ich werd mich in Zukunft bemühen, auch die noch so kleine Eventualität mit aufzuschreiben damit mich keiner mehr berichtigen muss. :)

 

mfg matze

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Ich wußte garnicht das ich dich schon mal verbessert/konkretisiert habe.

 

Das mit den Kosten ist schon klar.

 

Mir ist bekannt das eine Rückrechnung des Alkoholkonsums zum Tatzeitpunkt bzw. ein Nachdrunk von einem Gutachter grundsätzlich zweifelsfrei nachgewiesen werden kann (Anflutung etc.).

 

PS. Es gibt auch Menschen die aufgrund körperlicher Nachteile das Meßgerät nicht ordnungsgemäß bedienen können (zu wenig Luftvolumen wegen Atemerkrankungen).

 

 

Schönen Gruß ins Sachsenland.

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@werner

 

Selber schuld, hoffentlich läufst du möglichst lange zu Fuß ! Du gefährdest andere und dich selbst, schon mal dran gedacht ? :rolleyes: Und als Unternehmer solltest du doch die Kohle für ein Taxi haben, oder ?!

 

Also jammere hier nicht rum, denn du bist selber schuld !

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Selber schuld, hoffentlich läufst du möglichst lange zu Fuß ! Du gefährdest andere und dich selbst, schon mal dran gedacht ?  Und als Unternehmer solltest du doch die Kohle für ein Taxi haben, oder ?!

 

Bei 0,6 Promille gefaehrdet er im allgemeinen noch gar niemanden. Man sollte also nicht gleich uebertreiben.

Mit diesem Promille-Wert ist man nicht betrunken.

 

Desweiteren ist es eine ziemlich dumme Unterstellung, dass er als "Unternehmer" einen Haufen Geld hat.

Viele Selbstaendige krebsen knapp ueberhalb des Existenzminimums rum...also auch hier nicht uebertreiben.

 

Nichtsdestotrotz war es natuerlich eine Dummheit von ihm, noch selber Auto zu fahren.

Fuer das naechstemal weiss er es sicher besser...

 

Viele Gruesse

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@ Werner,

 

mal wieder sachlich: wenn Du Dich nicht mit der Bußgeldstelle einigen kannst (mehr Geld und dafür kein FV), würde ich von einem Besuch beim Amtsrichter Deines zuständigen AG abraten. Verkehrsrichter haben bei Trunkenheit in der Regel wenig Verständnis.

 

Gruß Käptn Blaubär

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Bei 0,6 Promille gefaehrdet er im allgemeinen noch gar niemanden. Man sollte also nicht gleich uebertreiben.

Da hat einer mal wieder keine Ahnung. Bei 0,6 Promille ist die Fahrtüchtigkeit deutlich eingeschränkt, insbesondere durch eine verlängerte Reaktionszeit - und das gefährdet je nach Situation andere VT. Darüber muß man nicht mehr diskutieren. :rolleyes:

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@...

 

Selber schuld
Da hat einer mal wieder keine Ahnung

 

Wow, da beweist mal wieder einer profunden Sachverstand in Verkehrsfragen und ist noch dazu in der Lage, dies in rhetorischer Perfektion in Beiträge zu verpacken, so daß dem Ratsuchenden auch so wirklich geholfen wird. <_<

Respekt - ich kenne Dich zwar nicht persönlich, würde Dich aber wahrscheinlich sofort als Berater einstellen. :rolleyes:

 

Oder gehören die drei Punkte eigentlich schwarz in Dreiecksform auf gelbem Grund angeordnet? :80:

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