Pjotr 0 Posted May 12, 2011 Report Share Posted May 12, 2011 Hallo. Ich hab mal eine blöde Frage. Wenn man von einem Standblitzer erwischt wurde, wird dann geprüft ob derzeit ein Fahrverbot vorliegt? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 Hallo. Ich hab mal eine blöde Frage.Schon wieder? Wenn man von einem Standblitzer erwischt wurde, wird dann geprüft ob derzeit ein Fahrverbot vorliegt?Die Wahrscheinlichkeit duerfte sehr hoch sein - egal, welche Art von Blitzer das nun war..... Quote Link to post Share on other sites
random 5 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 Hallo. Ich hab mal eine blöde Frage.Schon wieder? Wenn man von einem Standblitzer erwischt wurde, wird dann geprüft ob derzeit ein Fahrverbot vorliegt?Die Wahrscheinlichkeit duerfte sehr hoch sein - egal, welche Art von Blitzer das nun war..... naja, ich würde sagen das hängt von der höhe des Verstoßes ab, bei einem Verwarngeld, also <20km/h wohl ehr nicht Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 Hallo. Ich hab mal eine blöde Frage. Wenn man von einem Standblitzer erwischt wurde, wird dann geprüft ob derzeit ein Fahrverbot vorliegt? Du hast Dich quasi ohne Führerschein blitzen lassen? Oder fragt nur der Onkel vom Kumpel Deiner Nachbarin von Tante Steffen? Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 btw. was ist ein Standblitzer? Ich kenne nur welche die stehen - keine liegenden, fliegenden ... doch, schwimmende noch Quote Link to post Share on other sites
Pjotr 0 Posted May 13, 2011 Author Report Share Posted May 13, 2011 Hallo. Ich hab mal eine blöde Frage. Wenn man von einem Standblitzer erwischt wurde, wird dann geprüft ob derzeit ein Fahrverbot vorliegt? Du hast Dich quasi ohne Führerschein blitzen lassen? Oder fragt nur der Onkel vom Kumpel Deiner Nachbarin von Tante Steffen? Seit dem Fahrverbot ist der Führerschein leider weg. Will halt nicht, dass die das nachprüfen und ich Strafe zahlen muss. Ich habe das nicht verursacht. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 Ich habe das nicht verursacht. Nee, schon klaar ! dete Quote Link to post Share on other sites
Pjotr 0 Posted May 13, 2011 Author Report Share Posted May 13, 2011 Ich habe das nicht verursacht. Nee, schon klaar !dete Bußgeldstelle hat auch gesagt, dass die nichts machen könnten. Aber am Verlust sind nur die Schuld und nicht ich. Hätten die besser aufpassen sollen. Mir deshalb jetzt eine Strafe aufzubrummen hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 .... Quote Link to post Share on other sites
Smurfy 0 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 Also, du hast irgendwas angestellt damit du deinen Führerschein abgegeben musstest. Die Schuld hast nicht du, sondern andere. Und jetzt fährst du trotz Verbot rum und lässt dich wieder erwischen. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 er hätte den FS schon wieder zurückhaben sollen.. das scheint ein problem einer behörde zu sein, die den FSmit einfacher Post dem TE zurückgeschickt hat. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 @zorro69Im Eröffnungspost ist aber von einem aktuellen FV die Rede. Quote Link to post Share on other sites
Pjotr 0 Posted May 13, 2011 Author Report Share Posted May 13, 2011 Nee. Das stimmt schon. Ich wurde mit 42km/h zu viel auf der Autobahn "erwischt". Am 31. März habe ich den Führerschein per Einschreiben/Rückschein eingesendet und bis heute nicht zurück erhalten. Die Bußgeldstelle sagte am Telefon, dass es Ihnen nicht möglich sei, den Vorgang nachzuvollziehen. Und jetzt ist der Führerschein weg. Quote Link to post Share on other sites
Pjotr 0 Posted May 13, 2011 Author Report Share Posted May 13, 2011 Also, du hast irgendwas angestellt damit du deinen Führerschein abgegeben musstest. Die Schuld hast nicht du, sondern andere. Und jetzt fährst du trotz Verbot rum und lässt dich wieder erwischen. Ja, ich bin zu schnell gefahren. Aber ich kann doch nichts dafür, dass deshalb der Führerschein weg ist. Und jetzt wurde ich eben erneut geblitzt, aber die Bußgeldstelle müsste eben bekannt sein, dass ich ohne Führerschein unterwegs bin. Das habe ich denen ja auch am Telefon gesagt und die meinten, dass wäre strafbar. Wenn der Sachbearbeiter jetzt wieder meinen Namen in einem Vorgang erblickt, dann wird der doch die Polizei informieren, was eine Strafe nach sich ziehen wird. Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 Hallo. Ich hab mal eine blöde Frage. Wenn man von einem Standblitzer erwischt wurde, wird dann geprüft ob derzeit ein Fahrverbot vorliegt? Für das Auto wird ja kaum ein Fahrverbot bestehen. Wenn aber irgendwann der Lenker ermittelt wird, wird man sicher überprüfen, ob der überhaupt berechtigt ist, ein KFZ zu lenken. lg aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
Smurfy 0 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 Nen bissl mehr Infos zu Führerschein weg währen schon hilfreich Du hast den mit EBF/RSch eingesendet zur Hinterlegung. Kam der überhaupt dort an und ist jetzt auf dem Rückweg zu dir verloren gegangen? Und vor allem: Um wieviel hattest du die zHg überschritten? Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 Das Fahrverbot endet pünktlich 1 Monat nach Abgabe des Scheins, egal ob man den Schein wieder in Händen hält oder nicht. Edit: Wenn der Führerschein also auf dem Rückweg verloren gegangen ist war das kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ist er auf dem Hinweg verloren gegangen, und die ggf. gegebene 4-Monats-Frist ist noch nicht abgelaufen, dann war es auch kein FoFE, da der Schein nicht "in amtlicher Verwahrung gelangt" ist. Quote Link to post Share on other sites
Pjotr 0 Posted May 13, 2011 Author Report Share Posted May 13, 2011 Das Fahrverbot endet pünktlich 1 Monat nach Abgabe des Scheins, egal ob man den Schein wieder in Händen hält oder nicht. Edit: Wenn der Führerschein also auf dem Rückweg verloren gegangen ist war das kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ist er auf dem Hinweg verloren gegangen, und die ggf. gegebene 4-Monats-Frist ist noch nicht abgelaufen, dann war es auch kein FoFE, da der Schein nicht "in amtlicher Verwahrung gelangt" ist. Danke! Das beruhigt mich schon mal. Also ein Fahren ohne Fahrerlaubnis war es dann schon einmal nicht. Der Führerschein ist lt. Einschreiben/Rückschein von der Behörde angenommen worden. Allerdings ist im entsprechenden Vorgang nicht ersichtlich, ob der Führerschein nun dort hinterlegt wurde oder nicht. Auf Grund des Umzugs der Behörde sich deren Auskunftsmöglichkeiten sehr begrenzt. Aber die Ordnungswidrigkeit wegen dem Nichtmitführen bleibt doch damit eben bestehen. Denn die wissen im Amt ja, dass ich im Moment keinen Führerschein (mehr) habe, weil das Ausweisdokument nicht mehr auffindbar ist und ich mich strikt weigere, einen neues Ausweisdokument zu beantragen. Damit ich denen bekannt, dass ich zum Zeitpunkt der fotografischen Beweissicherungen (des "Blitzens") kein amtliches Dokument (Führerschein) bei mir hatte. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 Solange dich die Polizei nicht anhält, dürfte alles in Butter sein. Erst dann wird ggf. ein Zehner fällig. Aber auf ein "ich hatte den FS zum Blitzzeitpunkt nicht in der Tasche" wird wohl kaum ein Vorgang angeleiert werden. Quote Link to post Share on other sites
street74 0 Posted May 13, 2011 Report Share Posted May 13, 2011 Klingt zwar im ersten Teil etwas verwirrend - Führerschein weg, andere Schuld - Zum Glück klärst Du dann etwas auf. Die Sache ist klar, das Fahrverbot ist abgesessen, die Fahrerlaubnis damit wieder wirksam und damit alles in Butter. Da Du kein FV mehr hast, bist Du in Besitz einer Fahrerlaubnis. Es kann Dir also niemand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (=Straftat) nachweisen, weil es ganz einfach nich so ist. Das Fahren ohne Führerschein (Ordnungswidrigkeit = VWG 10€) sollte Dir auch keiner nachweisen können, wenn Du nicht darauf bestehst. Also, alles easy. Und nun noch zur eigentlichen Frage: Egal bei welchem Blitzer. Geprüft wird i. d. R. im Bußgeldbereich. Bei Verwarngeld, welches fristgerecht bezahlt wird, gibt´s in der Regel keine Prüfung. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 14, 2011 Report Share Posted May 14, 2011 Solange dich die Polizei nicht anhält, dürfte alles in Butter sein. Erst dann wird ggf. ein Zehner fällig.Wenn die Angaben des TE zur Ursache der Nicht-Möglichkeit des Mitführens des Führerscheins stimmen, würde ich mich sicherlich auf einen Rechtsstreit wegen der 10,- Euronen einlassen. Quote Link to post Share on other sites
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