Jump to content

Standblitzer: Wird Geprüft Ob Fahrverbot Vorliegt?


Recommended Posts

Hallo. Ich hab mal eine blöde Frage.

Schon wieder? :kopfschuettel:

 

Wenn man von einem Standblitzer erwischt wurde, wird dann geprüft ob derzeit ein Fahrverbot vorliegt?

Die Wahrscheinlichkeit duerfte sehr hoch sein - egal, welche Art von Blitzer das nun war..... :whistling:

Link to post
Share on other sites
Hallo. Ich hab mal eine blöde Frage.

Schon wieder? :kopfschuettel:

 

Wenn man von einem Standblitzer erwischt wurde, wird dann geprüft ob derzeit ein Fahrverbot vorliegt?

Die Wahrscheinlichkeit duerfte sehr hoch sein - egal, welche Art von Blitzer das nun war..... :whistling:

 

naja, ich würde sagen das hängt von der höhe des Verstoßes ab, bei einem Verwarngeld, also <20km/h wohl ehr nicht

Link to post
Share on other sites
Hallo. Ich hab mal eine blöde Frage.

 

Wenn man von einem Standblitzer erwischt wurde, wird dann geprüft ob derzeit ein Fahrverbot vorliegt?

 

Du hast Dich quasi ohne Führerschein blitzen lassen? Oder fragt nur der Onkel vom Kumpel Deiner Nachbarin von Tante Steffen?

Link to post
Share on other sites
Hallo. Ich hab mal eine blöde Frage.

 

Wenn man von einem Standblitzer erwischt wurde, wird dann geprüft ob derzeit ein Fahrverbot vorliegt?

 

Du hast Dich quasi ohne Führerschein blitzen lassen? Oder fragt nur der Onkel vom Kumpel Deiner Nachbarin von Tante Steffen?

 

Seit dem Fahrverbot ist der Führerschein leider weg. Will halt nicht, dass die das nachprüfen und ich Strafe zahlen muss. Ich habe das nicht verursacht.

Link to post
Share on other sites
Ich habe das nicht verursacht.

 

 

Nee, schon klaar :whistling: !

dete

 

Bußgeldstelle hat auch gesagt, dass die nichts machen könnten. Aber am Verlust sind nur die Schuld und nicht ich. Hätten die besser aufpassen sollen. Mir deshalb jetzt eine Strafe aufzubrummen hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.

Link to post
Share on other sites

Nee. Das stimmt schon.

 

Ich wurde mit 42km/h zu viel auf der Autobahn "erwischt". Am 31. März habe ich den Führerschein per Einschreiben/Rückschein eingesendet und bis heute nicht zurück erhalten. Die Bußgeldstelle sagte am Telefon, dass es Ihnen nicht möglich sei, den Vorgang nachzuvollziehen.

 

Und jetzt ist der Führerschein weg.

Link to post
Share on other sites
Also, du hast irgendwas angestellt damit du deinen Führerschein abgegeben musstest. Die Schuld hast nicht du, sondern andere. Und jetzt fährst du trotz Verbot rum und lässt dich wieder erwischen. :whistling::kopfschuettel:post-1121-1150227906.gif

 

Ja, ich bin zu schnell gefahren. Aber ich kann doch nichts dafür, dass deshalb der Führerschein weg ist. Und jetzt wurde ich eben erneut geblitzt, aber die Bußgeldstelle müsste eben bekannt sein, dass ich ohne Führerschein unterwegs bin. Das habe ich denen ja auch am Telefon gesagt und die meinten, dass wäre strafbar.

 

Wenn der Sachbearbeiter jetzt wieder meinen Namen in einem Vorgang erblickt, dann wird der doch die Polizei informieren, was eine Strafe nach sich ziehen wird.

Link to post
Share on other sites
Hallo. Ich hab mal eine blöde Frage.

 

Wenn man von einem Standblitzer erwischt wurde, wird dann geprüft ob derzeit ein Fahrverbot vorliegt?

 

Für das Auto wird ja kaum ein Fahrverbot bestehen.

 

Wenn aber irgendwann der Lenker ermittelt wird, wird man sicher überprüfen, ob der überhaupt berechtigt ist, ein KFZ zu lenken.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

Link to post
Share on other sites

Nen bissl mehr Infos zu Führerschein weg währen schon hilfreich :whistling:

 

Du hast den mit EBF/RSch eingesendet zur Hinterlegung. Kam der überhaupt dort an und ist jetzt auf dem Rückweg zu dir verloren gegangen? Und vor allem: Um wieviel hattest du die zHg überschritten?

Link to post
Share on other sites

Das Fahrverbot endet pünktlich 1 Monat nach Abgabe des Scheins, egal ob man den Schein wieder in Händen hält oder nicht.

 

Edit: Wenn der Führerschein also auf dem Rückweg verloren gegangen ist war das kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ist er auf dem Hinweg verloren gegangen, und die ggf. gegebene 4-Monats-Frist ist noch nicht abgelaufen, dann war es auch kein FoFE, da der Schein nicht "in amtlicher Verwahrung gelangt" ist.

Link to post
Share on other sites
Das Fahrverbot endet pünktlich 1 Monat nach Abgabe des Scheins, egal ob man den Schein wieder in Händen hält oder nicht.

 

Edit: Wenn der Führerschein also auf dem Rückweg verloren gegangen ist war das kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ist er auf dem Hinweg verloren gegangen, und die ggf. gegebene 4-Monats-Frist ist noch nicht abgelaufen, dann war es auch kein FoFE, da der Schein nicht "in amtlicher Verwahrung gelangt" ist.

 

Danke! Das beruhigt mich schon mal. Also ein Fahren ohne Fahrerlaubnis war es dann schon einmal nicht. Der Führerschein ist lt. Einschreiben/Rückschein von der Behörde angenommen worden. Allerdings ist im entsprechenden Vorgang nicht ersichtlich, ob der Führerschein nun dort hinterlegt wurde oder nicht. Auf Grund des Umzugs der Behörde sich deren Auskunftsmöglichkeiten sehr begrenzt.

 

Aber die Ordnungswidrigkeit wegen dem Nichtmitführen bleibt doch damit eben bestehen. Denn die wissen im Amt ja, dass ich im Moment keinen Führerschein (mehr) habe, weil das Ausweisdokument nicht mehr auffindbar ist und ich mich strikt weigere, einen neues Ausweisdokument zu beantragen.

 

Damit ich denen bekannt, dass ich zum Zeitpunkt der fotografischen Beweissicherungen (des "Blitzens") kein amtliches Dokument (Führerschein) bei mir hatte.

Link to post
Share on other sites

Solange dich die Polizei nicht anhält, dürfte alles in Butter sein. Erst dann wird ggf. ein Zehner fällig. Aber auf ein "ich hatte den FS zum Blitzzeitpunkt nicht in der Tasche" wird wohl kaum ein Vorgang angeleiert werden.

Link to post
Share on other sites

Klingt zwar im ersten Teil etwas verwirrend - Führerschein weg, andere Schuld - Zum Glück klärst Du dann etwas auf. Die Sache ist klar, das Fahrverbot ist abgesessen, die Fahrerlaubnis damit wieder wirksam und damit alles in Butter. Da Du kein FV mehr hast, bist Du in Besitz einer Fahrerlaubnis. Es kann Dir also niemand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (=Straftat) nachweisen, weil es ganz einfach nich so ist. Das Fahren ohne Führerschein (Ordnungswidrigkeit = VWG 10€) sollte Dir auch keiner nachweisen können, wenn Du nicht darauf bestehst. Also, alles easy.

 

Und nun noch zur eigentlichen Frage: Egal bei welchem Blitzer. Geprüft wird i. d. R. im Bußgeldbereich. Bei Verwarngeld, welches fristgerecht bezahlt wird, gibt´s in der Regel keine Prüfung.

Link to post
Share on other sites
Solange dich die Polizei nicht anhält, dürfte alles in Butter sein. Erst dann wird ggf. ein Zehner fällig.
Wenn die Angaben des TE zur Ursache der Nicht-Möglichkeit des Mitführens des Führerscheins stimmen, würde ich mich sicherlich auf einen Rechtsstreit wegen der 10,- Euronen einlassen.
Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...