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Verkehrsgefährdung 3 Jahre Haft


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Hallo zusammen,

 

habe eine unglaubliche Geschichte zu erzählen und erbete eure Hilfe dazu.

Habe vor über einem Jahr ein Fahrzeug auf der Autobahn, linke Spur hinter mir gehabt. Dieser drängelte, hielt den Sicherheitsabstand nicht ein und betätigte die Lichthupe. Ich erschrak und drückte, bevor ich den Seitenstreifen wechselte kurz die Bremse. Der Fahrer (er hatte eine Beifahrerin) überholte und hupte kurz 2-3 mal.

 

Als ich zwei Stunden später nach Hause fuhr, hatte ich eine ähnliche Situation. Ein Fahrer kam von hinten; ich war wieder auf der linken Spur. Wir näherten uns einer Kolonne von 3 Lkws. Einer dieser Lkw wollte ausscheren und betätigte kurz den Blinker. Ich bremste ab und der Nachfolger fuhr mir auf. Hierbei habe ich mich wohl nicht sicher (fuhr ein unregelmäßiges Tempo) verhalten, da ich aufgrund privater Dinge ziemlich in Gedanken war. Aber zu keiner Zeit wollte ich einen Unfall provozieren!

 

Nach etwa 8 Monaten erhielt ich Post von der Staatsanwaltschaft, dass ich verdächtigt werde, eine Gefährdung des Straßenverkehrs mit Gefährdung von anderer Menschen Eigentum begangen zu haben. Ich fiel aus Wolken! Der erste Fahrer hatte mich angezeigt und behauptete, dass ich eine Vollbremsung begangen habe woraufhin er einen Bremsplatten hatte! Er behauptet zudem, dass er sekundenlang auf der „Autobahn“ stand. Dies kann bei dieser wichtigen zweispurigen Autobahn nicht sein, da der Verkehr dort um ca. 19.30 Uhr ziemlich dicht ist! Seine Beifahrerin bestätigte das.

 

Ich ging zu meinem Anwalt und dieser sagte mir, dass ich mit MPU, Fahrerlaubnisentzug und Kosten in Höhe von mehreren tausend € rechnen muss. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt eine so große Angst deswegen, da ich von dem Führerschein existenziell abhängig bin. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich keine Ahnung über das wirkliche Ausmaß! Ich fragte einen Kumpel, ob er sagen könnte, dass er dabei war und keine Situation dieser Art vorgekommen war. Ich fühlte mich, und bin in meinen Augen auch unschuldig. Ich dachte mit dieser Aussage hätte sich das erledigt und die Sache wird ohne Verfahren eingestellt! Erst sagte mein Kumpel diese Version, wiederrief diese und sagte die Wahrheit. Das Ganze trug dann natürlich nicht zu meiner Glaubwürdigkeit bei.

 

Es gab zum Glück einen Zeugen, der die erste Situation beobachtet hat und dieser war bereit, vor Gericht auszusagen. Der Richter war von vornherein gegen mich, nahm kurzzeitig meinen Zeugen fest und verurteilte mich zu 3 Jahren ohne Bewährung. Jetzt kommt der Hammer: Meinen Führerschein muss ich nur zu „3 Monaten“ abgeben, da ich weder Punkte in Flensburg hatte, noch irgendwie auffällig geworden bin.

Meinen Rechtsanwalt behandelte der Richter wie einen Laien und ging in keiner Weise auf seine Thesen ein. In etwa 1 Monat steht die Revision in der 2. Instanz bevor.

 

Jetzt meine Bitte und Frage: Hätte mir der Rechtsanwalt das nicht vorher sagen müssen, dass mir nur dieser Führerscheinentzug von 3 Monaten droht, jedoch aber eine so hohe Strafe?! (Wenn ich das gewusst hätte, dann hätte ich möglicherweise eine Teilschuld eingestanden, auch wenn diese nicht, oder nur sehr bedingt zutrifft) Ich bin echt verzweifelt, da ich mir noch nie habe was zu Schulden kommen lassen. Sollte ich vielleicht den Rechtsanwalt austauschen? Was meint ihr? Ich bitte wirklich dringend um kompetente und sachliche Antworten!!

 

Danke im Voraus!!

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Also mir fehlt an der Geschichte einiges.

 

Nur mit den beiden geschilderten Vorgängen kann ich mir 3 Jahre Haft (d.h. ohne Bewährung) nicht vorstellen.

 

Sei bitte ehrlich (zumindest hier im Forum), sonst kann Dir keiner helfen.

 

Vielleicht hilft es uns hier im Forum, wenn Du die Urteilsbegründung (anonymisiert) hier einstellst.

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In meinen Augen fehlt hier tatsächlich einiges, so dass eine Beantwortung schwierig wird.

 

War dies nur ein Richter und ohne Schöffen?

War dies beim Amtsgericht oder Landgericht?

Wieso gleich Revision und nicht erst Berufung? Da die Sache vermutlich beim AG begann, sollte man die Berufung nicht auslassen.

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ganz schöne keule. wer sich an kleinen mädchen vergeht, kommt glimpflicher davon.

 

wow, diesmal hat es nur 7 h gedauert bis wieder so ein stammtisch argument kommt....

egal.

 

also hier sitmmt was nicht. entweder ist die geschichte völlig an den haaren herbeigezogen, oder es wurde hier wichtiges weggelassen. für einen ersttäter, ohne dass hier menschen zu schaden gekommen sind, wird NIEMALS so ein strafmaß ausgesprochen.

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also hier sitmmt was nicht. entweder ist die geschichte völlig an den haaren herbeigezogen, oder es wurde hier wichtiges weggelassen. für einen ersttäter, ohne dass hier menschen zu schaden gekommen sind, wird NIEMALS so ein strafmaß ausgesprochen.
Dem schließe ich mich an.

 

Die Geschichte stimmt so nicht.

 

Woher kommt übrigens nach über 8 Monaten der echte Zeuge, wenn vorher die Not so groß war, daß man einen Freund um eine Falschaussage bittet?

 

Gruß

Goose

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Also ich muss folgendes klar stellen, da ich mich vermutlich aufgrund meiner gestrigen Verfassung falsch, bzw. unvollständig ausgedrückt habe:

 

Ich habe mir im Straßenverkehr nie etwas zu Schulden kommen lassen. Vor etwa 5 Jahren hatte ich mal eine Gerichtsverhandlung wegen schwerem versuchtem Diebstahl (Erfolgte unter Alkoholeinfluß!). War eine schwere Zeit mit einer Menge persönlicher Probleme usw.! Jedoch lebe ich jetzt ein ganz normales seriöses Leben. Bei der Verhandlung erhielt ich eine Geldstrafe in Höhe von 800 € oder auch 30 Tagessätzen, also keine Vorstrafe! Dies spielte im Übrigen bei der jetzigen Verhandlung keine Rolle.

 

Die Unfallstellen waren etwa 10 km voneinander entfernt in jeweils der entgegengesetzten Richtung (Klar, bin zu einer Bekanntschaft gefahren und dann wieder zurück).

Auf der Hinfahrt habe ich tatsächlich etwas stärker gebremst, da der Hintermann gedrängelt hat und ich zum einen kurzzeitig erschrak und zum zweiten, ich solche Typen nicht ausstehen kann, die Blinker links und einem bei Tempo 120 bis 5 m vor der Stoßstange sitzen. Jedoch habe ich keine Vollbremsung o.ä. gemacht. Der Fahrer hat kurz darauf, direkt auf der Autobahn die Polizei gerufen und gesagt, dass ich einen Unfall provozieren wollte. Ich wollte das in dem Moment auch, aber wie es mal so ist, habe ich nicht angerufen, da man sich kurz über solche Idioten ärgert, jedoch sich aber den Ärger sparen will. Ein Zeuge, den ich flüchtig kannte war zu dem Zeitpunkt auch auf der Bahn und konnte sich ansatzweise erinnern. Er kam damit erst etwa 3 Wochen vor der Gerichtsverhandlung (Amtsgericht) auf mich zu, bzw. ich sprach in einer Runde über das Thema und er erinnerte sich an die Geschichte.

 

Auf dem Rückweg fuhr ich auf der linken Spur und wurde etwa 500 m vor dem Lkw immer langsamer, was mir zu dem Zeitpunkt nicht bewusst war. Der Fahrer hinter mir verringerte mal die Entfernung, dann ließ er sich zurückfallen. Kurz vor den LKWs habe ich aufgrund des kurzzeitigen Blinkens von dem 2. Lkw von hinten gebremst. Der Fahrer fuhr auf meinen Pkw auf und es entstand ein mittelgroßer Schaden (weniger als 2500,-) an seinem Wagen. Ich rief die Polizei und sagte aus, dass es sich hierbei um 2 oder 3 LKWs gehandelt hat. Das Verhalten der Beamten war merkwürdig (der Anruf des ersten Fahrers erfolgte ja vor etwa 2 h bei derselben Polizeidienststelle) und ich erhielt einen Unfallzettel mit unklarer Sachlage.

 

Bei der Gerichtsverhandlung war für den Richter von vornherein klar, dass ich schuld bin. Er machte keine Anstalten auf meine Aussage einzugehen (vielmehr hatte er vor der Verhandlung telefonischen Kontakt zu dem ersten Fahrer, da dieser sich mit seiner Lebensgefährtin verspätet hat) Mir kam das Ganze wie ein abgekartetes Spiel vor. Der Verständnis des Richters gegenüber dem ersten Fahrer schien keine Grenzen zu haben. Mein Aussage und die meines Zeugen war für den Richter abgesprochen, er fragte wiederholt und forderte meinen Zeugen auf, zu gestehen und dass er lügt. Dies machte er so oft, biss jedoch auf Granit. Zur Einschüchterung schickte er sogar meinen Zeugen für eine Stunde in der Arrest (Selbst der Staatsanwalt fand das zu hart und stellte keinen Antrag auf vorübergehende Verhaftung, musste aufgrund des Richters aber einlenken) Der Richter teilte mir mit, dass mein Zeuge jetzt über mehrere Tage in der Zelle bleiben werde usw.!!! Diese Situation führte fast dazu, dass ich fast gelogen hätte und sagen wollte, dass ich schuldig bin und die Unfälle provoziert hätte). Nachdem er den Zeugen wieder frei gelassen hat, fragte er ob dieser seiner Meinung geändert hat. Er wiederholte jedoch die Aussage und sagte dem Richter, dass er schon lügen müsse, wenn er das sagen soll, was der Richter hören will. Dies jedoch ablehnt und bei seiner Meinung bleibt. Weiterhin sagte dann der Richter, dass er mit einer Freiheitsstrafe und so weiter rechnen müsse. Halt das ganze Programm.

 

Ich vermute, dass der Richter einfach nur seine Meinung hören wollte und sich so sicher war, dass er nichts anderes zulassen wollte als diese, seine Meinung.

 

Er erhielt nur 3 Monate Fahrverbot und 4 Punkte, da die Staatsanwaltschaft es wohl versäumt hat, mir den Führerschein zu entziehen. Somit gab es ein Urteil von 3 Jahren und „nur 3 Monaten Fahrverbot“, sowie 4 Punkten. Ich fahre also bis heute ohne Punkte usw.!

 

Ich bitte, wenn ihr könnt, dann gebt mir bitte einen Ratschlag!!

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...Der Fahrer hat kurz darauf, direkt auf der Autobahn die Polizei gerufen und gesagt, dass ich einen Unfall provozieren wollte. Ich wollte das in dem Moment auch, aber ... ...

 

Diese Situation führte fast dazu, dass ich fast gelogen hätte und sagen wollte, dass ich schuldig bin und die Unfälle provoziert hätte). ...

 

[Hervorhebungen durch mich]

 

Widersprichst Du Dir da nicht...?

:licht:

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Auf der Hinfahrt habe ich tatsächlich etwas stärker gebremst, da der Hintermann gedrängelt hat und ich zum einen kurzzeitig erschrak und zum zweiten, ich solche Typen nicht ausstehen kann, die Blinker links und einem bei Tempo 120 bis 5 m vor der Stoßstange sitzen.

 

Vielleicht einfach mal Platz machen? Dumm bremsen muss man nicht. Links blinken ist auch erlaubt.

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Ich denke, du hast den Satz falsch verstanden:

 

Der Fahrer hat kurz darauf, direkt auf der Autobahn die Polizei gerufen und gesagt, dass ich einen Unfall provozieren wollte. Ich wollte das in dem Moment auch, aber wie es mal so ist, habe ich nicht angerufen, da man sich kurz über solche Idioten ärgert, jedoch sich aber den Ärger sparen will.

 

Das "Ich wollte das in dem Moment auch" wird sich auf den Anruf bei der Polizei beziehen.

 

Gruß

Goose

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[...] habe ich tatsächlich etwas stärker gebremst, da der Hintermann gedrängelt hat [...]

[...] ich [...] erschrak [...]

[...] ich solche Typen nicht ausstehen kann, die Blinker links [...]

 

Nach meiner Einschätzung bist Du für die Teilnahme am Strassenverkehr nicht geeignet. Provokationen und das Austragen von Animositäten haben im Strassenverkehr nichts zu suchen.

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@Tom1982

 

Kannst du noch meine Fragen beantworten.

Ich glaube nicht, daß er das nach den letzten Breitseiten, die er einstecken durfte, noch tun wird. :licht:

Ich glaube er muss da erst nach den richtigen Lösungen suchen, denn die Fragen zielten darauf ab den Wahrheitsgehalt zu prüfen. :vogelzeig:

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@Gast 225

 

"In meinen Augen fehlt hier tatsächlich einiges, so dass eine Beantwortung schwierig wird.

 

War dies nur ein Richter und ohne Schöffen?

War dies beim Amtsgericht oder Landgericht?

Wieso gleich Revision und nicht erst Berufung? Da die Sache vermutlich beim AG begann, sollte man die Berufung nicht auslassen."

 

Es war ein Richter und 2 Schöffen.

Die Verhandlung war beim Amtsgericht.

Es ist tatsächlich eine Berufungsverhandlung.

 

@netGhost

 

Vermutlich bist du so ein Typ Fahrer, der öfter Blinker links und Lichthupe verwendet^^ Nur zur Info: Ich fahre knapp 50.000 km im Jahr und verstehe etwas vom autofahren. Ich war seinerzeit in einem extremen seelischen Loch. Das soll keine Entschuldigung sein, aber jeder von uns hat mal zeitweise seine Durchhänger und reagiert in Situationen in denen er sonst normal reagiert, fehlerhaft!

Aber danke für deine ehrliche Meinung!

 

Ich benötige bei meinem Thema Hilfe von euch. Hierzu würde ich gerne Erfahrungen mitgeteilt bekommen, inwiefern man sich beim Landesgericht verhält.

Zur Erinnerung:

 

Der Richter war absolut befangen, reagierte weder auf meine Entschuldigung, noch auf die Aussage meines Zeugen. Ein Urteil von 3 Jahren erhalten i.d.R. Mehrfachtäter, Schwerstkriminelle und sogar Kinderschänder.

Ich bin mir sicher nicht zu diesem Milieu dazuzugehören und frage deswegen nach anderen Meinungen.

 

Gruß Tom

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Vermutlich bist du so ein Typ Fahrer, der öfter Blinker links und Lichthupe verwendet

 

Du vermutest falsch. Abgesehen davon scheinst Du noch immer nicht verstanden zu haben, dass Blinker und Lichthupe, je einzeln, legitime Mittel sind, seine Überholabsicht zu kommunizieren. Solltest Du bei 50.000 Kilometern im Jahr mehr als 1-2 mal Lichthupe bekommen, dann solltest Du die Ursache bei Dir suchen.

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Das habe ich sehr gut verstanden! Jedoch wenn man dies (Blinker und Lichthupe) zusammensetzt mit einem Abstand von etwa 5-10 m bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h so ist dies klar als Nötigung einzuwerten.

 

Zudem ist es schwer möglich die Spur zu wechseln, wenn rechts Fahrzeuge sind!

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Zudem ist es schwer möglich die Spur zu wechseln, wenn rechts Fahrzeuge sind!

Das stimmt. Aber man sollte, wenn man schon mit "nur" 120 km/h überholt, zudem wohl offensichtlich auch noch mehrere, die bei dieser Geschwindigkeit benötigte Strecke und Zeit bedenken. Die rechts fahrenden Fahrzeuge sind idR auch nicht sooo viel langsamer, so daß sich der Überholvorgang bei dieser Geschwindigkeit womöglich relativ lange hinzieht. Deshalb sollte man in so einem fall entweder

- wenn möglich etwas beschleunigen, um den Überholvorgang zu verkürzen oder

- wenn möglich doch zwischendurch nach rechts in eine sicherlich dort vorhandene Lücke einscheren, um schnellere überholen zu lassen oder

- bevor man überhaupt ausschert zum Überholen den rückwärtigen Verkehr dahingehend beobachten, ob sich wesentlich Schnellere nähern bzw. schon recht nahe sind, ggf. in einem solchen Fall den eigenen Überholvorgang abbrechen oder etwas verschieben.

 

Ich habe es noch nie erlebt, daß mich jemand bedrängte, wenn ich ein Fahrzeug oder auch insbes. mehrere mit ca. 140-150 km/h überholte. Nachvollziehen kann ich es aber, wenn jemand mit 120 km/h an mehreren Fahrzeugen vorüberzuckelt, obwohl eine schnellere Gangart oder eben andere Alternativen (siehe oben) möglich wären.

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@tom1982
Blinker und Lichthupe zusammen mit einem Abstand von 5-10 m bei 120 km/h

Wie oft passiert Dir so etwas?

Ich glaube, darum ging es nicht. Ich habe es eher so verstanden, als hätte der Andere in diesem konkreten Fall den Abstand entsprechend unterschritten und daneben auch Blinker und Lichthupe eingesetzt.

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Lieber Tom,

 

das Ganze ist dubios.

 

Die Frage zu dem ersten Vorfall ist ja schon mal:

 

Hat der "anzeigende" Fahrer überhaupt dein Gewsicht gesehen?

Oder - hast du schon zugegeben, am Steuer gesessen zu sein?

 

Wenn ja - mit welcher Begründung?

Etwa damit, dass dich der Hintermann genervt hat und du deshalb etwas zackig gebremst hast?

 

Für welches vergehen genau bist du nun verurteilt worden?

 

Für das erste oder für den Unfall?

 

Ich müsste hier das Urteil lesen, um überhaupt mal die exakten Anklagepunkte zu bewerten.

 

Da stimmt noch Vieles nicht.

 

Für das, was tatsächlich geschildert wurde, wären 3 Jahre zu viel.

 

Aber - da ist bestimmt noch mehr dabei gewesen.

 

Gruß

Alberto

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@ Tom,

 

hast im Vorfeld nicht unbedingt viele Plus oder Sympathiepunkte gesammelt...

 

Innerhalb kurzen Zeitraumes zwei ähnliche Vorfälle. Da könnte man schon ein Muster erkennen.

 

Dann ein "Zeuge" der eine Aussage macht, diese dann aber zurück zieht. Trägt auch nicht unbedingt zur Glaubwürdigkeit des zweiten Zeugen bei.

 

Und es gibt auch noch eine Sichtweise der Vorgänge die nicht sich mit deiner deckt. Denk mal drüber nach, warum sich die anderen in der Beurteilung so einig sind....

 

Vieleicht hängt das Strafmass auch ein wenig damit zusammen, dass absolut keine Einsicht zu erkennen ist.

 

Drück Dir trotzdem die Daumen, dass die ganze Sache nicht zu massiv für Dich ausgeht. (Wenn es Dir ehrlich ist mit der Reue :licht: )

 

Gruß Kawaski

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Ich gehe davon aus, dass das Urteil neben den Verkehsstraftaten die Anstiftung zu § 153 StGB -Falsche uneidliche Aussage- beinhaltet. Anders ist das für mich nicht nachvollziehbar, da es selbst bei fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr - zumindest beim Ersttäter- meist nur 1 Jahr auf Bewährung gibt.

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Sollte es bei den drei Jahren bleiben (wobei ich mir noch immer nicht vorstellen kann, daß das beim Ersttäter ohne weitere Umstände so in der ersten Instanz ausgegangen ist), so scheidet nach § 56 StGB eine Strafaussetzung zur Bewährung aus, da eine solche nur möglich ist, wenn die Gesamtdauer der Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht übersteigt.

 

Gruß

Goose

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