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Anhörung Bußgeldverfahren - Halter War Nicht Der Fahrer


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Hallo liebe Forenmitglieder,

 

zuerst einmal möchte ich allen die hier so aktiv mitarbeiten und den Leuten helfen damit sie evtl. aus einer misslichen Lage herauskommen meinen Resprekt und meine Anerkennung zollen: Vielen dank und weiter so :heul:

 

Ich habe hier im Forum schon einige Stunden herumgestöbert und mir auch schon ein paar Sachen angelesen, aber da ich keinen Fehler machen will weil es um ein mögliches Fahrverbot geht, möchte ich meinen Fall gerne mal darlegen:

 

Fakten vorab:

-ich bin >30 Jahre und nicht mehr in der Probezeit

-das letzte mal beblitzt wurde ich vor ca. 7 Jahren, auch sonst habe ich nichts auf dem Kerbholz :heul:

-Halter des Fahrzeugs ist mein Vater (aus versicherungstechnischen Gründen)

-mein Vater wohnt relativ weit weg von meinem Wohnsitz (anderes Bundesland)

-geblitzt wurde ich etwa 70km von meinem Wohnsitz entfernt

 

 

Nun zum Fall:

 

Ich wurde kurz vor Weihnachten auf der Autobahn bei erlaubten Tempo 100 mit 48 km/h zuviel geblitzt (Beweismittel: Messung mit Lasergerät)

Leider hatte ich nicht gesehen, dass aufgrund von Straßenschäden die Geschwindigkeit auf 100 reduziert wurde. Denn normalerweise gibt es auf diesem Autobahnstück keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Sonst wäre ich niemals so schnell gefahren, dass es mich den Führerschein kosten könnte. Ich fahre sonst nur max. 20 km/h schneller als erlaubt, da ich meinen Führerschein beruflich benötige und kein Fahrverbot gebrauchen kann.

 

Gestern 29.01.2011 hat mein Vater (Halter des Fahrzeugs) eine Anhörung im Bußgeldverfahren zugesendet bekommen. Der Brief ist auf 25.01.2011 datiert.

 

Sehr geehrter Herr XY

Ihnen wir vorgeworfen...

...

Den ausgefüllten Anhörungsbogen senden Sie bitte innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurück. SOfern Sie sich nicht zu dem Vorwurf äußern, kann ohne weitere Anhörung ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden.

Falls Sie sich äußern werde ich aufgrund Ihrer Angaben entscheiden, ob das Verfahren eingestelt oder ohne weitere Antwort ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

 

Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie bitte neben Ihren Personalien auch die Personalien der verantwortlichen Person unter "Angaben zu Sache" auf der Rückseite mit; hierzu sind Sie nicht verpflichtet. Sie vermeiden dadurch jedoch weitere Ermittlungen, die sich auch auf einen Bildervergleich bei der Personalauseis- oder der Passbehörde erstrecken können.

...

 

 

Ich habe zwar, wie bereits erwähnt, schon einige Dinge im Forum nachgelesen, bin mir aber jetzt nicht sicher wie ich/wir nun vorgehen müssen um evtl. eine Verjährung zu erreichen, die ja bekanntlich nach 3 Monaten eintritt (sofern es keine Unterbrechungen gibt).

 

Btw, auf dem Anhörungsbogen wurde ein Bild abgedruckt, auf dem ich nur mit wirklich ganz, ganz, ganz, ganz viel good-will zu erkennen bin (ca. 1/3 des Kopfes ist vom Rückspiegel verdeckt) und die Qualität des Bildes ist miserabel.

Meines Erachtens ist das Bild in dieser Forum unbrauchbar.

 

Jetzt stellt sich mir die Frage nach dem weiteren Vorgehen:

 

Soll mein Vater den AHB überhaupt ausfüllen und zurücksenden oder lieber erst einmal gar nicht machen?

Er könnte ja auch z.B. überhaupt nicht angekommen sein (kam mit der normalen Post, also kein Einschreiben) - wenn er Ihn ausfüllt, würde er selbstverständlich ankreuzen, dass er den Verstoß nicht zugibt, weil er nicht selbst gefahren ist und zu dem fraglichen Zeitpunkt gearbeitet hat oder sowas in der Richtung.

 

Was passiert wenn man nichts macht? Der Sachbearbeiter schickt evtl. einen Bußgeldbescheid an meinen Vater, weil er meint, dass er gefahren ist. Oder hätte dann mein Vater direkt schon einen Bußgeldbescheid erhalten?

Falls er einen Bußgeldbescheid bekommt, dann verlängert sich die Verjährung auf 6 Monate, richtig?

 

 

Ohje, langsam wird es kompliziert... vielleicht klären wir erst einmal ob man den AHB überhaupt ausfüllen soll, bzw. was Ihr in dem konkreten Fall empfehlt...

 

 

Vielen lieben Dank schon einmal vorab für Eure Hilfe.

 

InvisiGod

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Nichts machen, Bußgeldbescheid abwarten, (Vater) Einspruch einlegen-sagen daß er nicht gefahren ist,keine weiteren Angaben, Angehörige müssen nicht belastet werden (Zeugnisverweigerungsrecht)-, Behörde muß nun Fahrer ermitteln, entweder sie finden Dich zufällig oder das Verfahren wird eingestellt, evtl.wird mit Fahrtenbuch gedroht,ist kleineres Übel ->Suchfunktion benutzen, Thema wurde schon -zigmal durchgekaut

Da Du auch weiter weg vom Vater wohnst, sind die Chancen sehr gut, aus der Nummer rauszukommen, wenn Du alles richtig machst.

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Hallo und herzlich willkommen im Radarforum!

 

Jetzt stellt sich mir die Frage nach dem weiteren Vorgehen:

Ich sehe im Wesentlichen 2 Möglichkeiten unbeschadet aus der Sache herauszukommen:

 

1.) Hoffen dass das die Qualität des Bildes nicht ausreicht um dich zu identifizieren

 

2.) Die Bußgeldstelle mittels Anwendung der Al-berto-Methode so lange an der Nase herumführen bis dir gegenüber Verjährung eingetreten ist.

 

Da ich selbst die Initiative übernehmen regelmäßig für besser halte als bloßes Hoffen und sich damit quasi in sein Schicksal zu fügen würde ich persönlich die zweite Möglichkeit.

 

Alle meine Antworten werden sich also rein darauf beziehen.

 

Soll mein Vater den AHB überhaupt ausfüllen und zurücksenden oder lieber erst einmal gar nicht machen?

Ich würde meinen Vater bitten seine persönlichen Daten einzutragen, bei den Fragen ("Waren Sie der verantwortliche Fahrzeugführer?" und "Geben Sie den Verstoß zu?") zweimal 'JA' anzukreuzen, den Bogen zu unterschreiben und innerhalb der erbetenen Frist zurückzusenden.

 

Er könnte ja auch z.B. überhaupt nicht angekommen sein (kam mit der normalen Post, also kein Einschreiben)

Ja natürlich könnte das sein. Aber was dann geschiet steht doch in dem Anschreiben drin:

Entweder Bußgeldbescheid an den Vater (wäre ja ganz gut für dich) oder Ermittlungen inkl. Bildabgleichen mit den näheren Verwandten (wohl eher nicht so gut für dich).

 

Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich sagen, dass bei gleicher Konstellation, wenn mein Vater als Halter sich auf die Anhörung nicht gemeldet hatte stets einige Zeit später ein Anhörungsbogen an mich erging.

 

wenn er Ihn ausfüllt, würde er selbstverständlich ankreuzen, dass er den Verstoß nicht zugibt, weil er nicht selbst gefahren ist und zu dem fraglichen Zeitpunkt gearbeitet hat oder sowas in der Richtung.

Dann würden wohl recht sicher Ermittlungen angestellt - du müsstest dich also darauf verlassen, dass das Bild wirklich nicht gut genug ist um dich zu identifizieren. Und das Originalbild das der Bußgeldstelle vorliegt kann natürlich schon besser sein als die auf Normalpapier aufgedruckte Kopie.

 

Was passiert wenn man nichts macht?

Steht doch deutlich im Anschreiben, oder?

 

Oder hätte dann mein Vater direkt schon einen Bußgeldbescheid erhalten?

Nein, es ergeht immer erst eine Anhörung an den Betroffenen.

 

Falls er einen Bußgeldbescheid bekommt, dann verlängert sich die Verjährung auf 6 Monate, richtig?

Aber nur gegenüber ihm. Schreiben an oder Maßnahmen gegen deinen Vater beeinflussen nur die Verjährung ihm gegenüber. Dir gegenüber erzielen sie keinerlei Wirkung - für dich würde der Verstoß weiterhin 3 Monate nach Begehen verjähren.

 

Ohje, langsam wird es kompliziert... vielleicht klären wir erst einmal ob man den AHB überhaupt ausfüllen soll, bzw. was Ihr in dem konkreten Fall empfehlt...

Lies mal das hier durch, dadurch könnte einiges klarer werden:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=674380

 

 

 

Nichts machen, Bußgeldbescheid abwarten

Das hat bei mir in (leider) recht zahlreichen 'Versuchen' nie geklappt.

 

Behörde muß nun Fahrer ermitteln, entweder sie finden Dich zufällig

Nun der Weg vom Vater zum Sohn ist ja denkbar kurz und ein Personalausweisbild-Abgleich ist schnell gemacht...

 

Da Du auch weiter weg vom Vater wohnst

... auch wenn man nicht mehr am Ort des Vaters wohnt. War bei mir auch so und jedesmal kam die Anhörung dennoch kurze Zeit später zu mir.

 

sind die Chancen sehr gut, aus der Nummer rauszukommen, wenn Du alles richtig machst.

Meiner persönlichen Erfahrung nach ist die Chance wenn man einfach nichts macht und hofft leider extrem schlecht.

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Also, erst, wenn der Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid wirklich direkt zu Dir durchdringt,

hast Du ein echtes Problem. Das Bild sollte dann schon wirklich nicht verwertbar sein.

Mein Sohn hatte letztes Jahr 2 mal gleichartiges "Problem"; hat immer so geklappt wie beschrieben,

Bis auf Bußgeldbescheid gewartet und dann widersprochen. Nie wieder was von gehört, da ich das ja offensichtlich

doch nicht war auf den Fotos. (Ich bin Halter)

Vielleicht sind die aber bei uns aber auch zu blöd oder bequem den tatsächlichen Fahrer

zu ermitteln. Sohn ist aber, das sei der Vollständigkeit halber erwähnt, auch nicht bei mir wohnhaft gemeldet.

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