Jump to content

Fragen Zur Vorgehensweise Bei Bußgeldbescheiden


Recommended Posts

Hallo an alle,

 

ich möhte hier mal meine Vorgehensweise bei Bußgeldbescheid zur Dikussion stellen.

 

Wurde am 04.08. geblitzt mit 14 kmh zu schnell. Einigermaße zu erkennen auf dem Bild. Also ich bin gefahren.

 

Brief von der zuständigen Behörde mit falscher schreibweise meines Namens??? und richtiger Adresse liegt ca. 1,5 Monate danach im Briefkasten. Ich mache den Brief auf lese in mir durch. Frist von zwei Wochen zur Beantwortung oder Zahlung. Ich nach 10 Tagen den Brief in einen Briefumschlag mit dem ausgedruckten Text "Der Brief ist bei mir angekommen ich dürfe keine Post an Fremde adressiert behalten und deswegen sende ich ihn zurück." Keine Unterschrift. Auf den Briefumschlag als Empfänger die Bußgeldstelle und als Absender die Bußgeldstelle (mit Drucker gedruckt). Brief unfrei in den Postkasten in der Nachbargemeinde gesteckt.

 

Ist der Brief jetzt zugestellt oder nicht. Wurde die Verjährungsfrist mit diesem Vorgang der Versendung des Briefes der sozusagen nicht ankam unterbrochen?

 

 

Danach Anfang Dez. Zustellungsurkunde mit falschem Namen richtiger Adresse im Briefkasten. Ich zur Post Personalausweis raus. Namen vergleichen lassen Zustellungsurkunde wieder zurück genommen und wahrscheinlich an Absender zurück gesendet.

 

Ende DEZ. Die Polizei vor meiner Tür. Die Schwägerin zufällig vor der Tür mit der Bitte um Auskunft. Sie antwortet: Ich bin hier nur zu Besuch Ich geh mal nach oben und frag nach."

Ich raus und gefragt um was es geht. Sie: "Überprufung der Meldeadresse." ich daraufhin " kann keine Auskunft geben darüber" dreh mich um und geh nach oben (Außentreppe).

"Wohnt der Herr noch hier?" "Kann keine Auskunft darüber geben ich weiß nichts" Tür zu.

Polizei zieht wieder ab. Steht noch an der Straßeecke rum. Wahrscheinlich überlegen sie Nachbarn zu fragen. Bisher keine Rückmeldung von Nachbarn bekommen.

 

Wie sieht es den jetzt mit den Verjährungsfristen aus? Geben die das jetzt zur Staatanwaltschaft? Was passiert jetzt?

 

 

Halte euch auf dem laufenden wie es weitergeht.

 

Um weitere Zustellungsurkunden zu vermeiden und weil ich auch nicht vorhabe für andere Geschwindigkeitsverstöße zu zahlen überlege ich mein Namensschild vom Briefkasten zu nehmen und ein Postfach anzumieten. Kosten 15 Euro. Dann ein Nachsendeauftrag (Kosten 25,50 für ein Jahr) alle Post ans Postfach. (Ins Postfach dürfen keine Zustellungsurkunden abgelegt werden.)

 

Beim Postfach gebe ich keine echte Adresse an sondern Adresse eines Familienmitglieds. Somit ist das einrichten eines Postfachs möglich.

 

ich könnte mir auch vorstellen, dass ich noch ein Postfach in der nächsten Stadt anmiete und noch ein Nachsendeauftrag , um folgenden Postweg zu haben. Briefkasten>Nachsendeauftrag 1 >Postfach 1>Nachsendeauftrag 2>Postfach 2 wohnortnah> von dort meine Post zu Fuss abhole.

 

Ich muss allerdings sagen, das ich kaum Post bekomme, also der Aufwand relativ gering ist. So kann kein Zustellungsurkunde abgelegt werden.

Kosten hierfür 80 Euro. Setze ich von der Steuer ab.

 

Befinde ich mich damit im postalischen Untergrund? Ist dieser Zustand dann nur noch von einem Staatsanwalt mit richterlicher Verfügung zu durchbrechen?

 

Meldeadresse-Vorschriften sind die damit gewahrt?

 

 

Keine Zustellung> Verjährung>keine Strafe. Seh ich das richtig? Zustellung in der Folge wahrscheinlich durch Gerichtvollzieher oder Polizei?

 

Wie seht ihr das? Bitte nur konkrete Antworten und keine voreiligen Beifallssbekundungen, da ich noch gar nicht weiß wie das ausgeht.

 

Da ich das jetzt anfing muss ich da jetzt durch. Kostet allerdings Nerven.

 

Gruß leroy

Link to post
Share on other sites

ich hoffe dass du mit 140 drüber gemesen wurdest und nicht mit 14, ansonsten würde ich dir jetzt spur h0 oder einen netten nitro rc ans herz legen (einfacher gesagt ein hobby).

so ein film für 25€ - dafür ist mir das leben ehrlich gesagt zu kurz.

Link to post
Share on other sites
Keine Zustellung> Verjährung>keine Strafe. Seh ich das richtig?

Nein.

 

Kann man nicht an deinem Wohnsitz zustellen wird im Fall der Fälle öffentlich zu gestellt, also z.B. durch Veröffentlichung im Gemeindeblatt oder im Schaukasten am Rathaus.

 

Machst du wirklich wegen den 25€ Verwarngeld so einen Aufriss?

Link to post
Share on other sites
Ist der Brief jetzt zugestellt oder nicht. Wurde die Verjährungsfrist mit diesem Vorgang der Versendung des Briefes der sozusagen nicht ankam unterbrochen?

 

Was für "ein Brief" ist das denn? Sprechen wir von einem Bußgeldbescheid?

 

Danach Anfang Dez. Zustellungsurkunde mit falschem Namen richtiger Adresse im Briefkasten. Ich zur Post Personalausweis raus. Namen vergleichen lassen Zustellungsurkunde wieder zurück genommen und wahrscheinlich an Absender zurück gesendet.

 

Interessant. Aber was genau heißt "wieder zurück genommen" ?

Hat die Post die Zustellungsurkunde annuliert , hast du das auch schriftlich ?

 

Wie sieht es den jetzt mit den Verjährungsfristen aus? Geben die das jetzt zur Staatanwaltschaft? Was passiert jetzt?

 

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach 6 Monate.

Link to post
Share on other sites
Keine Zustellung> Verjährung>keine Strafe. Seh ich das richtig?

Nein.

 

Kann man nicht an deinem Wohnsitz zustellen wird im Fall der Fälle öffentlich zu gestellt, also z.B. durch Veröffentlichung im Gemeindeblatt oder im Schaukasten am Rathaus.

 

Machst du wirklich wegen den 25€ Verwarngeld so einen Aufriss?

 

 

Geht nur um das Prinzip.

Die öffentliche Zustellung gibt es. Aber wahrscheinlich ist eher das die 3 Monate Verjährung abgelaufen sind, bevor es zu einer öffentlichen Zustellung kommt.

 

ich hoffe dass du mit 140 drüber gemesen wurdest und nicht mit 14, ansonsten würde ich dir jetzt spur h0 oder einen netten nitro rc ans herz legen (einfacher gesagt ein hobby).

so ein film für 25€ - dafür ist mir das leben ehrlich gesagt zu kurz.

 

Also das tut jetzt ja nichts zur Saachheee. Aber ein schöneres Hobby wie die Abzocker abzuzocken gibt es doch nicht. :unsure:

Mein Kampf gegen die Steuerverschwendung fängt eben bei mir mit Radafallen an. ;)

Link to post
Share on other sites
Ist der Brief jetzt zugestellt oder nicht. Wurde die Verjährungsfrist mit diesem Vorgang der Versendung des Briefes der sozusagen nicht ankam unterbrochen?

 

Was für "ein Brief" ist das denn? Sprechen wir von einem Bußgeldbescheid?

Ja es handelte sich um einen Bußgeldbescheid. Die Anhörung kam bei meinem Auftraggeber an, der sie ordnungsgemäß mit meinem Namen versehen hat. Trotzdem kam ein falscher Name raus. Aber mal unabhängig, ob es der falsche Name ist oder nicht. Ich bin doch nicht gezwungen Post anzunehmen. Wenn ich, durch zurücksenden, dem Empfänger mitteile ich bin nicht an Deiner Post interessiert, dann kann doch der Brief als nicht zugestellt gelten. Also muss der Absender sich was anderes überlegen.>Also Zustellungsurkunde.> Wenn Postfach, keine Zustellungsurkunde möglich.> Also öffentlicher Aushang. >Bis dahin sollte die Verjährung eingetroffen sein

 

Danach Anfang Dez. Zustellungsurkunde mit falschem Namen richtiger Adresse im Briefkasten. Ich zur Post Personalausweis raus. Namen vergleichen lassen Zustellungsurkunde wieder zurück genommen und wahrscheinlich an Absender zurück gesendet.

 

Interessant. Aber was genau heißt "wieder zurück genommen" ?

Hat die Post die Zustellungsurkunde annuliert , hast du das auch schriftlich ?

 

Also der gute Postmann nimmt den Brief und streicht das Datum durch und weiter weiß ich nicht. Nichts schriftlich. Ich gehe davon aus, dass er die Zustellungsurkunde an den Empfänger gesandt hat. Sonst wäre die Polizei auch nicht bei mir aufgetaucht.

 

Wie sieht es den jetzt mit den Verjährungsfristen aus? Geben die das jetzt zur Staatanwaltschaft? Was passiert jetzt?

 

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach 6 Monate.

 

Was heißt ergangen in diesem Zusammenhang. Mir zugestellt wurde ja nichts.

 

 

 

...auch wenn Du die 80€ von der Steuer absetzt, musst Du sie bezahlen :unsure: Absetzen heißt nicht wiederbekommen.

 

 

Ja hast recht. Aber zur Sache sich zu äußern, darum wurde gebeten.

Link to post
Share on other sites
Postfach anzumieten. Kosten 15 Euro. Dann ein Nachsendeauftrag (Kosten 25,50 für ein Jahr)

[...]

ich könnte mir auch vorstellen, dass [...]

Kosten hierfür 80 Euro. Setze ich von der Steuer ab.

 

Sehe ich das richtig, du gibst 40,50 € bzw. 80 € aus, um einer Strafe von 25 € (möglicherweise) entgehen zu können???

Link to post
Share on other sites

Ich bewundere die Geduld derjenigen, die sich hier bemühen, auf den infatilen Schwachsinn des TE eine ernsthafte und hilfreiche Antwort zu geben.

Bei so viel geistigem Müll könnte man doch glatt auf Schuldunfähigkeit plädieren.

Link to post
Share on other sites
Die öffentliche Zustellung gibt es. Aber wahrscheinlich ist eher das die 3 Monate Verjährung abgelaufen sind, bevor es zu einer öffentlichen Zustellung kommt.

Ich weiß nicht auf welche (Daten-)Grundlage du deine Wahrscheinlichkeits'rechnung' beziehst, faktisch gibt es diese Zustellungen aber. Zudem gibt es ja doch recht viele Mittel für die Behörde die Verjährung auszusetzen bzw. neu starten zu lassen.

 

Näheres hier:

http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__33.html

Link to post
Share on other sites
Ich bewundere die Geduld derjenigen, die sich hier bemühen, auf den infatilen Schwachsinn des TE eine ernsthafte und hilfreiche Antwort zu geben.

Bei so viel geistigem Müll könnte man doch glatt auf Schuldunfähigkeit plädieren.

 

 

Du bist echt der allerbeste.

Link to post
Share on other sites
Die öffentliche Zustellung gibt es. Aber wahrscheinlich ist eher das die 3 Monate Verjährung abgelaufen sind, bevor es zu einer öffentlichen Zustellung kommt.

Ich weiß nicht auf welche (Daten-)Grundlage du deine Wahrscheinlichkeits'rechnung' beziehst, faktisch gibt es diese Zustellungen aber. Zudem gibt es ja doch recht viele Mittel für die Behörde die Verjährung auszusetzen bzw. neu starten zu lassen.

 

Näheres hier:

http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__33.html

 

Ja schon klar. Aber es geht hier nicht um eine Straftat. Die Bussgeldmasche funktioniert nur deswegen, weil die Bussgeldstelle meint ich müsste jeden Brief beantworten, z.b. mit Einspruch oder mich dazu zu äußern. Ich will aber nicht jeden Brief annehmen. Das ist keine Straftat.

Link to post
Share on other sites
Ja schon klar. Aber es geht hier nicht um eine Straftat.

 

Sicher, dass alles klar bei dir ist ?

 

 

Die Bussgeldmasche funktioniert nur deswegen, weil die Bussgeldstelle meint ich müsste jeden Brief beantworten, z.b. mit Einspruch oder mich dazu zu äußern.

 

Also darauf ist hier noch niemand gekommen.

 

 

Ich will aber nicht jeden Brief annehmen. Das ist keine Straftat.

 

Und damit schließt sich der Kreis.

 

:unsure:

Link to post
Share on other sites

Bitte zieh das Ding durch und Berichte.

:rolleyes: Wird bestimmt lustig wenn er ausgerechnet den Bußgeldbescheid nicht aus dem Postfach holt und nachdem der Rechtskräftig wurde nicht bezahlt hat.

 

Auch bei Behörden hat sich mittlerweile rumgeschwiegen das zahlungsunwillige Schuldner sehr komunikationsfreudig werden wenn das Konto gesperrt wird,und einige Komunen sind da recht schnell dabei.

Link to post
Share on other sites
Nö, er will einen Freifahrtsschein für die Zukunft haben und dann wird - sollte es denn wirklich so funktionieren - die "Ersparnis" durchaus höher ausfallen.

 

Dass funktioniert vielleicht einmal, aber ewig lassen die sich nicht auf der Nase rumtanzen. Und wenn die dann in Zukunft schneller öffentlich zustellen und leroy darauf nicht reagiert werden die Bußgeldbescheide alle bestandskräftig.

 

Irgendwann muss er aus seinem postalischen Untergrund auftauchen und mal sehen wie hoch die "Ersparnis" dann ist, wenn die alle mit Zinsen und Mahngebühren abgerechnet werden.

 

Mein Kampf gegen die Steuerverschwendung fängt eben bei mir mit Radafallen an. :rolleyes:

 

Du weißt hoffentlich dass deine Aktionen hier das Verfahren aufblähen und zusätzliche Kosten verursachen?

 

Polizeieinsatz, mehrfache Zustellversuche, mehrfache Sachbearbeiterkosten etc. Dadurch werden weitaus mehr Steuermittel verschwendet!

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...