ThePinky 3 Posted June 14, 2012 Report Share Posted June 14, 2012 Also ich war mal auf dem Punkt:Es ist alles rechtens was da geblitzt wird bis ich eines besseren belehrt wurde, und seit dem wenn einer Abzocke ruft kann ich es nur bestätigen. ich wurde ortseingehend geblitzt (Erlangen, Büchenbach, aus richtung Heßdorf), da ist ein stück landstrasse mit 70, es kommt ein abzockerschild mit 50, 50m vor einer brücke, die 50m vor dem ortschild steht. verkehrstechnisch total hirnriss, weil ab ortschild wirds zweispurig und fußgänger sind sogar mit leitplanken geschützt (sprich selbst 100 km/h würde da noch gehen. nun warum wurde wohl das 50er schild vorgezogen: richtig, damit man den blitzer da bunkern kann hinter der brücke (unsichtbar). die nächste kreuzug wäre 100-200m nach dem ortschild (als einzig möglicher unfallpunkt, den man schützen müsste) und oh, wow, da haben sie mich bösen raser dann glatt mit 71 geblitzt (weil ich annahm das 70 bis zum ortsschild gilt), und das reichte exact für 1 punkt und ca. 100,- €. das nenn ich abzocke ! mit verkehrssicherheit hats null zu tun, sorry. ich wäre einfach fürn gesetz: NUR Polizei darf blitzen, da wär ich schon zufrieden. weil ehrlich gesagt bei polizeilich ausgewählten stellen hab ich wenigstens noch halbwegs verständnis. der rest ist 100%ige abzocke. 1 Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted June 14, 2012 Report Share Posted June 14, 2012 Falsch, das Blitzen, das Messen ist dort rechtens! Die Frage ob richtig oder falsch, legal oder illegal entscheidet sich an einem sachgerechten Meßaufbau und dem Gerätebetrieb im Rahmen der Beriebsanweisung und Zulassung/Eichung. Wenn die aktuelle Beschilderung widersinngi erscheint, die Regierung einschalten, Bürgermeister oder landräte zu verstehen. GGf. auch den Parlamentarischen Weg. Wenn die Beschilderung deiner Vermutung entgegen entsprechender Straßbenauverwaltungsanweisungen durchgeführt wurde ist ein Verwaltungsgerichtsverfahren angesagt, bis zu einem Abbau nach Urteil ist die aber einzuhalten und ggf. auch zu zahlen. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 14, 2012 Report Share Posted June 14, 2012 ich wurde ortseingehend geblitzt (Erlangen, Büchenbach, aus richtung Heßdorf), da ist ein stück landstrasse mit 70, es kommt ein abzockerschild mit 50, 50m vor einer brücke, die 50m vor dem ortschild steht. verkehrstechnisch total hirnrissWenn ich mich recht erinnere, kann man das durchaus auch anders sehen. Aber da das niemand von uns entscheiden kann: wenn Du davondas nenn ich abzocke ! mit verkehrssicherheit hats null zu tunüberzeugt bist, hast Du doch sicherlich bei der anordnenden Behörde nachgefragt, warum die Beschilderung dort so ist. Nicht? Warum nicht? Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted June 17, 2012 Report Share Posted June 17, 2012 Mit deiner umfangreichen und hochaktuellen Verkehrserfahrung in Mitteleuropa kannst Du das sicher beurteilen. Du wirst sicherlich begruenden koennen, warum ich das nicht beurteilen kann, oder? Hättest Du in diesem Land aktuelle Fahrpraxis wüßtest Du, daß hier und da und dort immer wieder neue Tempolimits vorgeschrieben werden. Im Südwesten Deutschland geschah das z.B. auf der A1 bei Trier (Tempo 130) , der A62 bei Freisen (100) , der A1 bei Tholey (120) , der A8 bei Homburg (100) , der A620 in Saarbrücken (80) . Zahlreiche Limits auf Straßen agO. wurden dagegen schon unter O. Lafontaine auf abgesenkt. In luxemburger AB-Tunnels gilt , in deutschen , aber dort, wo das Verkehrsressort von einer grünen Umweltministerin verwaltet wird, soll vor AB-Tunnels auf abgebremst werden.Diese Praxis erweckt bei mir den subjektiven Eindruck von Willkür.Wenn Du dies eine Latrinenparole nennst mag sich jeder selbst seinen Reim darauf bilden. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted June 17, 2012 Report Share Posted June 17, 2012 Oder keine Willkür sondern eine andere Gewichtung von Verkehrsflußschnelligkeit und in Abwägung dazu Unfallvermeidungen oder Unfallfolgenverringerung. Und genau diese Abwägung ist eine der Afgaben der Regierung die die Ergebnisse in Verodnungen oder Gesetzen umsetzt. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 18, 2012 Report Share Posted June 18, 2012 Diese Praxis erweckt bei mir den subjektiven Eindruck von Willkür. Mit anderen Worten: Du stellst deinen subjektiven Eindruck als tatsaechliche Gegebenheit dar. Wenn Du dies eine Latrinenparole nennst mag sich jeder selbst seinen Reim darauf bilden. Tja, wie sonst soll man deine Aussage nun bezeichnen? Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted June 19, 2012 Report Share Posted June 19, 2012 Mit anderen Worten: Du stellst deinen subjektiven Eindruck als tatsaechliche Gegebenheit dar.Ich gebe in meinen Postings unter anderem auch die Eindrücke, die ich empfinde, wieder. Auch wenn es dir nicht paßt ist das nicht verboten.Mit anderen Worten: Die Behördenpraxis macht in diesen Fällen auf mich tatsächlich einen Eindruck von Willkür. Und wahrscheinlich macht sie diesen Eindruck auch auf andere.Da ich nahe der Grenze zu Frankreich lebe habe ich Vergleichsmöglichkeiten: In D sind ausgeschilderte Langsamfahrstellen auf Straßen agO. fünf- bis zehnmal so häufig wie in unserem Nachbarland. Dadurch wird der Verkehr in Deutschland aber nicht sicherer, sondern nur unangenehmer. Tja, wie sonst soll man deine Aussage nun bezeichnen? Die von dir gewählte Bezeichnung gibt Auskunft über deinen Wortschatz und deine Einstellung. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 431 Posted July 12, 2019 Author Report Share Posted July 12, 2019 Es gibt massive Änderungen bei der ADAC-Postille: Kein Versand mehr an die Mitglieder und nur noch vierteljährliche Erscheinungsweise. Vielleicht schafft es nun der neue Verlag, wenigstens viermal im Jahr "unverfroren" aufgestelle Radarfallen zu präsentieren :„Unsere neue ‚ADAC Motorwelt‘ überzeugt in Zukunft durch inhaltliche Substanz, Hintergründigkeit und einen hohen Lesegenuss“,...Aus "https://www.adac.de/der-adac/verein/aktuelles/motorwelt-burda/ Quote Link to post Share on other sites
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