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Rote Ampel überfahren Und Geblitzt, Oh Nein!


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Hallo, mein Name ist Bezie! <_<

 

Gestern nach Feierabend habe ich eine rote Ampel überfahren und bin dann geblitzt worden - zwei Mal ganz kurz hintereinander!!! :unsure:

 

Es war eine Kreuzung kurz nach einer geschlossenen Ortschaft und kurz vor einer Autobahneinfahrt, ich kam von der Ortschaft und wollte geradeaus auf die Autobahn (links und rechts geht es dort in andere Richtungen).

 

Es ist dort 50 km/h erlaubt, ich war nicht schneller als max.55 km/h, deshalb gehe ich davon aus, dass es nur die rote Ampel und nicht Geschwindigkeit war, die den Blitz verursacht hat. Die Ampel war leider schon ca. 3 Sekunden rot, bevor ich die Haltlinie überfahren habe, ich war durch die rutschigen Straßenverhältnisse, (Schneematsch, teilweise vereist) abgelenkt und war dann so überrascht, dass ich nicht mehr reagiert habe. Ich habe niemanden gefährdet, es war niemand direkt vor oder hinter mir und auch niemand auf der Kreuzungsfläche, nur an den anderen Ampeln standen Autos, diese hatten aber offenbar noch kein Grün :reaper:

 

Ich habe mich schon durch das Forum gelesen und deshalb weiss ich jetzt unter anderem, dass ich 200 € zahlen muss, 4 Punkte bekomme und mir 1 Monat Fahrverbot droht.

 

Meine Prioritäten liegen

1. Umgehung des Fahrverbots. Ich glaube aber nicht, dass ich dies schaffen werde (Ersafa-Methode), da ich niemanden kenne, der das für mich tun würde

2. Wenn Umgehung des Fahrverbots nicht möglich, dann Verzögerung des Verfahrens bis in den Sommer 2011, da ich bis in den Spätherbst 2011 dringend auf das Auto angewiesen bin. (Ich habe gelesen, dass man sich den Zeitpunkt ab Rechtskräftigkeit innerhalb von 4 Monaten aussuchen kann, sofern man keine Punkte hat. Ich hatte Punkte bekommen, während meiner Probezeit, die sind aber mittlerweile gelöscht im Register).

 

So wie ich verstanden habe bekomme ich jetzt einen Anhörungsbogen oder? Wenn ich dort aber ankreuzen werde dass ich den Verstoß nicht zugebe bzw. nicht selbst gefahren bin :P verbaue ich mir doch die Argumentation zu einem späteren Zeitpunkt, dass ich trotz angepasster Geschwindigkeit aufgrund der Straßenverhältnisse abgelenkt war, bzw. es wird sehr unglaubwürdig, wenn ich zuerst sage, ich bin nicht gefahren und dann später sage ich bin doch gefahren aber ich war zu überrascht um zu reagieren? Zusätzlich war auch die Gelbphase sehr sehr kurz, wesentlich kürzer als ich sie sonst gewohnt bin.

Aber wenn ich "ja" auf dem Anhörungsbogen ankreuze, wird die Bescheidigung doch sofort rechtskräftig und keine Chance auf Verzögerung oder?

 

Ich bin für Ratschläge und Tipps hinsichtlich meiner Prioritäten und wie ich vorgehen soll sehr dankbar! Ich freue mich auch über Hinweise, falls ich was falsch verstanden haben sollte...

 

Liebe Grüße, Bezie

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Wer soll den den Köder schlucken?

 

Was für einen Köder? Hört sich fast nach Unterstellung an und das finde ich ziemlich unfair.

Was ich geschrieben habe ist mir gestern tatsächlich passiert auch wenn sichs blöd anhört.

 

Auf konstruktive gerne unverbindliche Ratschläge freue ich mich, weil ich wirklich nicht weiss, wie ich vorgehen soll.

 

Grüsse, Bezie

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Die Verzögerung bis Sommer dürfte hinhauen, wenn Du entsprechend strategisch vorgehst.

 

Du kannst aber auch versuchen, Dich komplett aus der Sache rauszuziehen. Dazu wäre es aber sinnvoll, doch einen Mitspieler zu finden.

 

Du kannst auch ohne fremde Hilfe darauf bauen, nicht als Fahrer identifiziert werden und die Angaben zur Fahrereigenschaft verschweigen. Die Chancen stehen hier aber sehr schlecht, da immer auch der Fahrer auf denm Foto drauf ist. Falls man Dich da erkennt ist der Drop gelutscht.

 

War denn Dein Nummernschild überhaupt frei von Eis? Kann man das erkennen?

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Wem zum Geier willst du denn erzählen, daß du nach 3 sec. noch über Rot fährst, völlig überrascht und überfordert warst, dabei natürlich angepaßt gefahren bist, und trotzdem keinen gefährdet hast?

 

Angepasst gefahren ist natürlich relativ. Viell. nicht die beste Begründung mich so zu rechtfertigen, aber wie soll ich sonst argumentieren?

Heisst das, wenn ich nach 3 Sekunden Rot (der Wert ist von mir geschätzt, können auch 2 oder 4 Sekunden sein, ich denke es war auf jeden Fall über 1 Sekunde) drüber gefahren bin auf jeden Fall der Gefährdungstatbestand vorliegt?

Und ja, ich war überrascht und überfordert und habe mich nicht mehr getraut zu bremsen. Reitet mich das mehr rein wenn ich das auf dem Anhörungsbogen angebe? (den ich ja logischerweise noch nicht erhalten habe).

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Und ja, ich war überrascht und überfordert und habe mich nicht mehr getraut zu bremsen. Reitet mich das mehr rein wenn ich das auf dem Anhörungsbogen angebe?

Jo :unsure: Du namst ja billigend in Kauf, alles umzufahren, was sich gerade daran machte, deinen Weg zu kreuzen.

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Heisst das, wenn ich nach 3 Sekunden Rot (der Wert ist von mir geschätzt, können auch 2 oder 4 Sekunden sein, ich denke es war auf jeden Fall über 1 Sekunde) drüber gefahren bin auf jeden Fall der Gefährdungstatbestand vorliegt?

Das nicht. Aber es ist dann ein qualifitzierter Rotlichtverstoß.

 

Und ja, ich war überrascht und überfordert und habe mich nicht mehr getraut zu bremsen. Reitet mich das mehr rein wenn ich das auf dem Anhörungsbogen angebe?

Ja. So würde ich nicht argumentieren. Damit vergrößerst Du nur Dein Problem.

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Die Verzögerung bis Sommer dürfte hinhauen, wenn Du entsprechend strategisch vorgehst.

Ich nehme an, dass heisst, immer schön gegen alles Widerspruch einlegen und die Fristen ausnutzen. Hier wäre es dann wahrscheinlich wieder ratsam "Nein" beim Anh.bogen anzukreuzen, wenn da nicht das Problem mit der Glaubwürdigkeitsfalle wäre, wenn ich mich zu einem späteren Zeitpunkt rechtfertigen möchte, warum ich über rot gefahren bin.

 

Dazu wäre es aber sinnvoll, doch einen Mitspieler zu finden.
Ja, dass sind die Fälle in denen es sich rächt, als Einzelkämpfer durchs Leben zu gehen. Zu meinen Freunden/Bekannten habe ich jetzt wirklich kein so enges Vertrauensverhältnis, dass jemand das für mich machen würde, meine Eltern scheiden wg. Alter aus und weil sie vom Typ "rechtschaffener Bürger" sind, die mir bei so was den Vogel zeigen würden, sonstige Verwandtschaft ist praktisch nicht vorhanden bzw. seit Jahren kein Kontakt mehr. Diese Allzweckvariante scheidet für mich deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit aus.

 

Du kannst auch ohne fremde Hilfe darauf bauen, nicht als Fahrer identifiziert werden und die Angaben zur Fahrereigenschaft verschweigen.

Kann ich ein Photo nur dann anfordern, wenn ich "nein" auf dem Anh.bogen ankreuze? Soweit ich weiss, kommt das Photo ja nicht automatisch mit dem Bogen mit?

 

War denn Dein Nummernschild überhaupt frei von Eis?
Kann ich nicht mit letzter Sicherheit sagen, habe gestern nicht nachgeschaut, aber ich glaube leider schon, dass es frei war.

 

Danke für die Antworten!

 

Bezie

 

 

ZITAT(Bezie @ 29.12.2010, 19:01)

Und ja, ich war überrascht und überfordert und habe mich nicht mehr getraut zu bremsen. Reitet mich das mehr rein wenn ich das auf dem Anhörungsbogen angebe?

Ja. So würde ich nicht argumentieren. Damit vergrößerst Du nur Dein Problem.

 

Mit welcher Argumentation würde ich beispielsweise das Problem verkleinern? Gibt es "bewährte" Rechtfertigungen?

 

Der qualifizierte Verstoss ohne Gefährdung (wovon ich ausgehe) hat ja, soweit ich verstanden habe, die von mir geschilderten Rechtsfolgen (4P, 200 €, 1 Monat Fahrverbot, wobei mir Punkte und Geld da wirklich nicht so wichtig sind) zur Folge.

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Mit welcher Argumentation würde ich beispielsweise das Problem verkleinern? Gibt es "bewährte" Rechtfertigungen?

Die Liste mit Ausreden ist endlos. Für Deinen Fall fällt mir keine ein, die wirklich wirkungsvoll ist. Du bist bei rot gefahren, nicht still gestanden oder mit Restgeschwindigkeit gerollt. Damit ist der Tatbestand erfüllt.

 

Wenn Du wegen der Straßenverhältnisse bei rot gefahren ist, dann hast Du gegen noch mehr Regeln verstoßen und die Geschwindigkeit nicht den Gegebenheiten angepasst. Dann bist Du genau so dran.

 

Warte erst einmal ab, ob Dein Kennzeichen lesbar gewesen ist.

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Du bist bei rot gefahren, nicht still gestanden oder mit Restgeschwindigkeit gerollt.

Stimmt, ich bin praktisch mit unveränderter Geschwindigkeit weitergefahren. Zweites Blitzen war möglicherweise Kontrolle, ob ich nicht nur nach der Haltelinie zum Stehen gekommen bin, wenn das stimmt, was in anderen Threads steht.

 

Warte erst einmal ab, ob Dein Kennzeichen lesbar gewesen ist.

OK, ich gebe wieder Rückmeldung, sobald der Anh.Bogen da ist. Wobei meine größte Hoffnung ist, dass der Bogen zu spät geschickt wird (von verschiedenen geringfügigen Geschwindigkeitsverstössen kenne ich die 3 Monats-Frist, nehme an, dass das hier gleich gehandhabt wird) oder dass der Film voll oder defekt war. Ich weiss, ist unwahrscheinlich, aber soll vorkommen :unsure:

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Angepasst gefahren ist natürlich relativ. Viell. nicht die beste Begründung mich so zu rechtfertigen, aber wie soll ich sonst argumentieren?

Wer 3 Sekunden nach Rotlicht über eine Kreuzung fährt braucht eigentlich nicht mehr zu argumentieren. Gerade bei diesen Witterungsverhältnissen. Stichwort: angepasste Geschwidigkeit.

 

Und ja, ich war überrascht und überfordert und habe mich nicht mehr getraut zu bremsen. Reitet mich das mehr rein wenn ich das auf dem Anhörungsbogen angebe? (den ich ja logischerweise noch nicht erhalten habe).

Du bist überrascht falls eine Ampel rot zeigt? Als das Thema Ampel in der Fahrschule besprochen wurde warst du Kreide holen?

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Wer 3 Sekunden nach Rotlicht über eine Kreuzung fährt braucht eigentlich nicht mehr zu argumentieren. Gerade bei diesen Witterungsverhältnissen. Stichwort: angepasste Geschwidigkeit.

Ich will mich ja auch nur rechtfertigen, um der Strafe zu entgehen. Einsehen, dass mein eine Strafe verdient und sich ihr nicht stellen zu wollen sind zwei verschiedene Dinge.

 

Du warst überrascht falls die Ampel rot zeigt?

In dieser Situation ja, es gibt einfach Situationen, in welchen man nicht so schnell reagiert, wie man möchte. Und dann kommt der Punkt, da hat man den Impuls "Zum Abbremsen ist es jetzt sowieso zu spät". Ausserdem kommt die nach meinem Eindruck viel zu kurze Gelbphase wie im Eingangspost beschrieben.

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Der zweite Blitz dient der Geschwindigkeitsmessung. Daher ist bekannt, wie schnell Du über die Kreuzung gefahren bist.

 

Falls Du korrekt erfasst wurdest, kommt der Anhörungsbogen ganz sicher innerhalb der Frist an. Die Behörde lässt einen Ampelblitzer nicht freiwillig verfristen.

 

Die Frist beträgt 3 Monate. Der Bogen kann ein paar Tage später immer noch fristgerecht bei Dir eintreffen. Für dessen Einhaltung zählt die Anordnung des Anhörungsbogens, nicht der Versand.

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Der zweite Blitz dient der Geschwindigkeitsmessung. Daher ist bekannt, wie schnell Du über die Kreuzung gefahren bist.

 

Falls Du korrekt erfasst wurdest, kommt der Anhörungsbogen ganz sicher innerhalb der Frist an. Die Behörde lässt einen Ampelblitzer nicht freiwillig verfristen.

 

Die Frist beträgt 3 Monate. Der Bogen kann ein paar Tage später immer noch fristgerecht bei Dir eintreffen. Für dessen Einhaltung zählt die Anordnung des Anhörungsbogens, nicht der Versand.

 

 

Danke für die Info!

 

Grüsse, Bezie

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Ich will mich ja auch nur rechtfertigen, um der Strafe zu entgehen. Einsehen, dass mein eine Strafe verdient und sich ihr nicht stellen zu wollen sind zwei verschiedene Dinge.

Achso. Flucht vor Verantwortung. Stell dir mal vor, du verkaufst jemanden dein Auto. Danach kommt der Käufer mit der Begründung "ich sehe es ja ein, aber ich möchte mich der Bezahlung nicht stellen"

 

In dieser Situation ja, es gibt einfach Situationen, in welchen man nicht so schnell reagiert, wie man möchte. Und dann kommt der Punkt, da hat man den Impuls "Zum Abbremsen ist es jetzt sowieso zu spät". Ausserdem kommt die nach meinem Eindruck viel zu kurze Gelbphase wie im Eingangspost beschrieben.

 

Falls du mit der Situation überfordert bist, einfach langsamer fahren. Oder haben dich die winterlichen Verhältnisse auch überrascht? Und warum schaffen andere Kraftfahrzeuglenker diese Ampel? Falls die Gelbphase zu kurz sein sollte müssten ja tgl. viele Fahrer betroffen sein?

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Reicht für b) nicht ein einzelnes Foto?

 

Das was Frosch sagt ist schon logisch.

Photo 1= Dokumentation des Vergehens

Photo 2 = wie hat sich die Position zu Photo 1 verändert? wenn Auto immer noch zusehen, hat Fahrer abgebremst, ist nur zu spät zu stehen gekommen, wenn nicht mehr zu sehen, hat er draufgehalten. Evtl. andere Rechtsfolgen.

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quote]Ich will mich ja auch nur rechtfertigen, um der Strafe zu entgehen. Einsehen, dass mein eine Strafe verdient und sich ihr nicht stellen zu wollen sind zwei verschiedene Dinge.

Achso. Flucht vor Verantwortung. Stell dir mal vor, du verkaufst jemanden dein Auto. Danach kommt der Käufer mit der Begründung "ich sehe es ja ein, aber ich möchte mich der Bezahlung nicht stellen"[

Vergleich hinkt. Außerdem könnte ich gut damit leben, einer Bestrafung für meinen Rotlichtverstoß zu entkommen ohne ein schlechtes Gewissen zu haben und das genügt mir. Für pädagogisch wertvolle Tipps ist dir vielleicht jemand anders dankbar, ich dir nicht.

 

 

Und warum schaffen andere Kraftfahrzeuglenker diese Ampel? Falls die Gelbphase zu kurz sein sollte müssten ja tgl. viele Fahrer betroffen sein?

Könnte mir gut vorstellen, dass auch andere Autofahrer dieses Problem an dieser Ampel hatten, kann ich natürlich aber nicht mit Sicherheit sagen.

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Könnte mir gut vorstellen, dass auch andere Autofahrer dieses Problem an dieser Ampel hatten, kann ich natürlich aber nicht mit Sicherheit sagen.

Das ist denkbar, hilft Dir jedoch kein Stück weiter. Die Rechtsprechung ist da sehr rigoros.

 

Es obliegt Deiner Verantwortung, jederzeit so zu fahren, dass Du immer vor jeder roten Ampel anhalten kannst.

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Reicht für b) nicht ein einzelnes Foto?

Nein, es muß ja die Positionsveränderung [Haltebalken >> geschützter Bereich] sichtbar sein. Und die Auflösung des ersten Fotos reicht i.d.R. nicht aus, um ein gutes Fahrerbild zu bekommen, da das Fzg. noch zu weit weg ist.

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Und die Auflösung des ersten Fotos reicht i.d.R. nicht aus, um ein gutes Fahrerbild zu bekommen, da das Fzg. noch zu weit weg ist.

Das zweite Photo von mir war nicht frontal, es hat das zweite Mal von hinten geblitzt, als ich schon witergefahren war. Da nur eine Radarkamera dort steht, nehme ich an, dass die leere Strasse geblitzt wurde, da hinter mir auch kein Auto mehr war.

Nur das erste Photo wurde von vorne aufgenommen.

 

Scheint derzeit die einzige Möglichkeit für mich zu sein, darauf zu hoffen, dass dieses Photo so schlecht ist, dass es unverwertbar ist.

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Wer mit geschlossenen Augen oder träumend auf eine Kreuzung zufährt, der ist schlicht und einfach nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr geeignet und sollte seinen Führerschein so schnell wie möglich auf unbestimmte Zeit in amtliche Verwahrung geben.

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Wer mit geschlossenen Augen oder träumend

 

Und das hat genau was mit meinem Thread zu tun?

 

Schade, dass hier so viele selbsternannte Ordnungs- und Moralwächter a la Lutz und Taxi24 unterwegs sind, deren peinlicher Zeitvertreib es ist, als Oberlehrer ihren Senf dazu zu geben. Naja, besser die toben sich hier aus als im Strassenverkehr, wo sie dann Listen mit Kennzeichen von Falschparkern säuberlich notiert ans Ordnungsamt schicken würden oder mit 105 kmh auf der linken Spur der dreispurigen BAB dafür sorgen, dass auch ja kein Auto schneller fährt als erlaubt.

 

Leute, Beiträge wie die von Dieselschräubchen sind hier diejenigen, die wirklich weiterhelfen. Danke nochmal!

 

Bezie

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Und das hat genau was mit meinem Thread zu tun?

Eine Menge. Du schreibst ja selbst, dass du mit dem Führen eines KFZ überfordert bist, dich rote Ampeln überraschen usw usw. Dieses mangelhafte Verhalten fällt dummerweise auf die ganze Gruppe der KFZ Lenker zurück und führt zu mehr Überwachung. Das wollen wir nicht. Aus diesem Grund hat Lutz dir den richtigen Rat gegeben.

 

[..]

Gejammere gelöscht.

 

So ist das im Leben. Mann bekommt nicht immer die Antworten welche mann sich wünscht.

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Der zweite Blitz dient der Geschwindigkeitsmessung. Daher ist bekannt, wie schnell Du über die Kreuzung gefahren bist.

Bei 'nem Ampelblitzer? :reaper: Erklaer' mal..... :licht:

 

Das zweite Photo von mir war nicht frontal, es hat das zweite Mal von hinten geblitzt, als ich schon witergefahren war. Da nur eine Radarkamera dort steht, nehme ich an, dass die leere Strasse geblitzt wurde, da hinter mir auch kein Auto mehr war.

Nur das erste Photo wurde von vorne aufgenommen.

Auch hier bin ich einigermassen verwirrt.... :blink: Hast Du auf der Kreuzung zwischen den Blitzen 'ne 180-Grad-Wende hingelegt, wurde der Blitzer zur anderen Seite gebeamt, oder wie war das? :P

 

Wie kommst Du darauf, dass da 'ne Radarkamera stand? <_<

 

Ich glaub' hier hat wer 'nen Clown gefruehstueckt....... :unsure:

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@Taxi 42:

 

Ganz schön anmaßend, von einer Situation die ich geschildert habe, darauf zu schließen/mir zu unterstellen, dass ich generell untüchtig bin, ein KFZ zu führen.

Ist in etwa so, als wenn ich, nachdem du von einem Streit mit deinem Ehepartner berichtest ich darauf schließe/dir unterstelle, dass du sie/ihn schlägst.

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Auch hier bin ich einigermassen verwirrt.... Hast Du auf der Kreuzung zwischen den Blitzen 'ne 180-Grad-Wende hingelegt, wurde der Blitzer zur anderen Seite gebeamt, oder wie war das?

 

Wie kommst Du darauf, dass da 'ne Radarkamera stand?

 

 

:reaper: Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.

Der Blitzer ist stehen geblieben, an der Stelle wo er war. Ich bin weitergefahren.

Der Blitzer hat nochmal geblitzt, aber das Blitzen hat hinter mir stattgefunden. Der Blitz ist so hell, das leuchten nimmt man auch wahr, wenn die Augen und der Körper in eine andere Richtung zeigen.

 

Ich dachte Radarkamera ist ein anderes Wort für Blitzer??? :unsure: Kenne mich da nicht aus...

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Wieviel Zeit ist denn zwischen den Blitzen vergangen? Kann es sein, dass Dir noch ein weiteres Fahrzeug geflgt ist und dies ebenso fotografiert wurde?

 

Da ist nicht viel Zeit vergangen, fast unmittelbar danach, es hat gerade zum zweiten Mal geblitzt, als ich aus dem Kreuzungsbereich herausgefahren bin und das Aufnahmegerät schon passiert hatte (es ist eine Kreuzung mit 4 Zufahrtsstraßen und ich habe die Kreuzung "nach geradeaus" überquert.)

Ich bin mir 100% sicher, dass niemand hinter mir war, meine erste Reaktion nach dem Blitzen war komischerweise der Blick in den Rückspiegel (die zweite der Blick auf den Tacho). Auch vor mir ist niemand gefahren.

 

Normalerweise ist das zu messende Fahrzeug auf beiden Bildern drauf. Daher verwundert mich das doch etwas

 

Kann nur aus dieser einzigen (und hoffentlich letzten) Erfahrung mit Ampelblitzern sprechen, dass das bei mir nicht so war.

 

 

Habe nochmal eine Frage, die viell. nicht leicht zu beantworten ist: Sollte ich Fahrverbot bekommen und mich dazu entscheiden, während des Monats ohne Führerschein rumzufahren, dürfte das Risiko erwischt zu werden, wohl nicht besonders hoch sein, oder? :unsure: Ich fahre immerhin schon einige Jahre und zwar viele, viele Kilometer und bin bislang noch nie in eine Polizeikontrolle gekommen. Oder prüfen Polizeifahnder oftmals durch Kennzeicheneingabe von vorbeifahrenden Autos in ihre PC-Software erstmal, ob gegen die Halter des Fahrzeugs was vorliegt (z.B. vorbestraft oder auch Führerscheinentzug?)

 

Liebe Grüße,

 

Bezie

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Sollte ich Fahrverbot bekommen und mich dazu entscheiden, während des Monats ohne Führerschein rumzufahren, dürfte das Risiko erwischt zu werden, wohl nicht besonders hoch sein, oder?

Es ist tatsächlich nicht sehr hoch wenn Du nicht auffällig wirst, aber die Folgen sind ziemlich blöd, falls Du dennoch erwischt werden solltest.

 

Dabei handelt es sich um eine Straftat, die im Wiederholungsfalle sogar schon mal im Knast enden kann. Daher rate ich dringend davon ab. Schlussendlich ist und bleibt es Deine Entscheidung.

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Danke für deine Einschätzung. Bei mir ist das Risiko sogar noch höher, weil meine berufl. Tätigkeit, ich drücks mal so aus "führungszeugnisrelevant" ist und das deshalb meine berufl. Existenz gefähreden kann.

 

Die Ideallösung habe ich immer noch nicht, tendiere aber immer mehr zur Verschleppung der Sache durch Widerspruch, Fristausnutzung etc., so dass ich im Spätherbst einen Monat ohne Fahrerlaubnis sein würde. Sind aber sicher noch ein paar Tage/Wochen :unsure: bis der Anhörungsbogen kommt.

 

Grüße,

 

Bezie

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Sollte ich Fahrverbot bekommen und mich dazu entscheiden, während des Monats ohne Führerschein rumzufahren, dürfte das Risiko erwischt zu werden, wohl nicht besonders hoch sein, oder?

 

hier im forum schreibende :reaper: meinten, dass die lokale polizei infos bekommt, wer wann seinen FS abgeben musste.

Es kann also schon sein, dass ein fahrzeug, was auf deinen namen zugelassen ist, dann plötzlich kontrolliert wird.

 

lass dich in dieser zeit lieber chauffieren, dafür darfst du dann auch mal was trinken :unsure:

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Ja davon hab ich auch gehört, dass Leute auf einmal in einem Monat dreimal kontrolliert wurden und davor noch nie, einfach weil sie mit dem Auto von jemandem rumgefahren sind, der selbst aussetzen musst.

Angeblich haben Polizisten die Kennzeichen aufgelistet von Leuten, die den Führerschein verloren haben.

 

Wenns bei dir noch dazu berufs und existenzrelevant ist, kann man nur abraten. Aber auch sonst ist es kritisch, schließlich ist es ne Straftat und unter Umständen ist der FS dann auch länger weg. theoretisch kann man beim Wiederolungsfall im Knast landen, aber wir alle kennen die deutsche Justiz und die deutschen Richter. Die meisten von denen sind ja mehr studierte Kindergärtner...

 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-...i-/1901824.html

 

Also der wurde nun schon 15 mal erwischt...

Was wahrscheinlicher ist als ne Haftstrafe, ist, dass das Auto eingezogen wird im Widerholungsfall.

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Schade, dass hier so viele selbsternannte Ordnungs- und Moralwächter a la Lutz und Taxi24 unterwegs sind, deren peinlicher Zeitvertreib es ist, als Oberlehrer ihren Senf dazu zu geben.

 

Ich glaube kaum, dass Du über meinen Zeitvertreib informiert bist, ich habe Besseres zu tun, als die Ordnungsämter über Leute wie Dich zu informieren.

Peinlich ist eher Dein weinerliches Gejammere.

 

Naja, besser die toben sich hier aus als im Strassenverkehr

 

Das war eine sehr gelungene Selbsteinschätzung Deinerseits.

 

mfG

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Ich denke auch, du solltest deine Fahrweise grundlegend überdenken. Ob Geldstrafe und Fahrverbot dabei helfen und/oder notwendig sind ist wohl individuell verschieden. Wenn der Schneematsch ein Problem war einfach langsamer fahren. Wenn du die rote Ampel übersehen hast hättest du vielleicht auch den dunkel gekleideten Radfahrer übersehen der grün gehabt hätte.

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Da ist nicht viel Zeit vergangen, fast unmittelbar danach, es hat gerade zum zweiten Mal geblitzt, als ich aus dem Kreuzungsbereich herausgefahren bin und das Aufnahmegerät schon passiert hatte (es ist eine Kreuzung mit 4 Zufahrtsstraßen und ich habe die Kreuzung "nach geradeaus" überquert.)

Das kann nicht sein, deine Schilderung ist hier unlogisch! Der Ampelblitzer steht immer auf der gegenueberliegenden Seite, das erste Foto wird gemacht, wenn Du die Haltelinie ueberfaehrst (ausgeloest durch Induktionsschleife) und der zweite Blitz erfolgt entweder zeitverzoegert oder aber durch eine zweite Induktionsschleife ausgeloest. Du muesstest also im Tiefflug ueber diese Kreuzung gedonnert sein, wenn der zweite Blitz ins Leere gegangen sein soll, schreibst aber selbst von einer Geschwindigkeit wenig ueber 50 km/h.

Zur einwandfreien Dokumentation eines Rotlichtverstosses sind zwei Blitze unabdingbar!

 

Deshalb bleiben eigentlich nur 2 Moeglichkeiten offen:

  1. Der Blitz galt nicht Dir, sondern einem Hintermann
  2. Du hast getraeumt

Da Du 1. selbst ausschliesst, bleibt nur noch 2. ueber...... :unsure:

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Hallo Mic,

 

ob wirklich ein Blitz von hinten kam

 

Nein, da hast du was falsch verstanden: Es blitzte zwar hinter mir, aber die Überwachungsanlage blitzte mich nicht VON hinten, ich dürfte also auf dem zweiten Bild nicht drauf sein, es gibt auf dieser Kreuzung nur einen Blitzer und dieser ist fest installiert, er kann sich nicht drehen. Die Kamera dürfte den leeren Kreuzungsbereich erfasst haben. Der Blitzer war so hell, dass ich die Reflektion/den Widerschein hinter mir wahrgenommen habe.

 

an welcher Kreuzung/ in welcher Stadt ist das passiert? Poste doch mal nen Link zu googlemaps

 

Die genaue Lage werde ich bekanntgeben, sobald die Sache geregelt und rechtssicher ist. Habe den Tipp bekommen, dass einige Ordnungshüter hier mitlesen und da will ich kein Risiko eingehen.

Nur soviel: Ist an einer Kreuzung in Baden-Württemberg, die direkt an einer Autobahnauffahrt liegt. Baden-Württemberg ist bekannt? Das ist das Bundesland mit der unverschämt hohen Blitzerdichte, der unverschämt niedrigen Autobahndichte und den kleinkariertesten Menschen auf Gottes weiter Erde, ein Fall für sich.

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Hallo Harry,

 

Das kann nicht sein, deine Schilderung ist hier unlogisch![

 

Ich erkläre gerne noch einmal:

 

Der Ampelblitzer steht immer auf der gegenueberliegenden Seite

 

War in meinem Fall auch so.

 

das erste Foto wird gemacht, wenn Du die Haltelinie ueberfaehrst

 

War in meinem Fall auch so.

 

und der zweite Blitz erfolgt entweder zeitverzoegert oder aber durch eine zweite Induktionsschleife ausgeloest.

 

Es hat bei mir zum zweiten Mal geblitzt, als ich den Blitzer gerade passiert habe, war fast unmittelbar (ca. 2 Sekunden) nach dem ersten Blitzen. Bei 55 km/h fährt man in 2 Sekunden 11 Meter. D.h. 11 Meter von der Haltelinie entfernt, habe ich die Kreuzung überfahren und das Aufnahmegerät gerade passiert.

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Also ich meine, dass die Ampelblitzer schneller hintereinander blitzen, da liegen keine 2 Sekunden zwischen den Ausloesungen. Vielleicht hat das Ding ja gesponnen.... :unsure: Von daher solltest Du erst einmal in aller Ruhe abwarten, ob man dich ueberhaupt anschreibt..... :unsure:

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Man kann sich eigentlich immer gut merken, daß man mit 36 km/h genau 10 m die Sekunde zurücklegt.

Mit einem einfachen Dreisatz ermittelt man so mit 55 km/h , daß 15,28 Meter zurückgelegt wurden pro Sekunde, also in zwei Sekunden das doppelte, somit 30,55 Meter !

 

Eigentlich genug Weg bei einigermaßen Reaktionszeit, um rechtzeitig zum Stehen zu kommen, vor allem, weil die Gelbphase noch vorher kommt.

Sorry, ich bin von einem Rotlichtverstoß mit zwei Sekunden ausgegangen, hier jedoch ging es um den Abstand zwischen den beiden Blitzen. An der zurückgelegten Entfernung ändert das nichts.

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