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Geblitzt Mit Nicht Umgemeldetem Fahrzeug


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Hallo,

 

ich wurde vor etwas über 2 Monaten geblitzt. Hatte exakt 100 auf dem Tacho bei erlaubten 60 in einer Baustelle auf der Autobahn mit einem PKW.

Ich bin Mitte des Jahres Umgezogen und habe mein Auto noch nicht umgemeldet.

Habe noch keine Post erhalten.

Was sollte ich jetzt am Besten tun?

Welche Strafe wird wohl die Schlimmere werden? Nicht umgemeldetes Fahrzeug oder die Temposünde?

Stimmt es, dass die Sache in etwa 4 Wochen verjährt ist?

Dann könnte ich im Januar mein Auto ummelden, die Strafe für das versäumte Ummelden in Kauf nehmen und die Temposünde ist dann verjährt. Denke ich mir das so richtig oder habe ich etwas nicht bedacht?

 

Vielen Dank schon mal für die Hilfe

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Die Frage wird ja vor allem sein, ob DU auch nicht umgemeldet bist oder nur dein Fahrzeug noch mit dem alten Kennzeichen rumfährt.

 

Wenn du umgemeldet bist, müssten sie ja deine Adresse rausfinden können und wenn an deine neue Adresse nach 3 Monaten nichts gekommen ist, dann ist es wohl verjährt, wenn in diesem Zeitraum keine Anhörung angeordnet wurde.

Wie das dann mit dem Kennzeichen und der Fahrzeugummeldung ist, kann ich dir nicht sagen. Aber ich denke mal die Strafe wird nicht zu drakonisch sein, wenn überhaupt.

 

Falls DU selbst nicht umgemeldet bist, wird das sicher zusätzlich anderweitig Konsequenzen haben. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass so eine Bussgeldsache verfällt, einfach weil jemand unter falscher Adresse gemeldet ist. Sonst wäre es das leichteste sich aus solchen Sachen rauszuwinden, einfach unter Fantasieadresse melden für 3-4 Monate... Das Vogelstrauß-Prinzip greift also wahrscheinlich nicht.

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Die Frage wird ja vor allem sein, ob DU auch nicht umgemeldet bist oder nur dein Fahrzeug noch mit dem alten Kennzeichen rumfährt.

 

Wenn du umgemeldet bist, müssten sie ja deine Adresse rausfinden können und wenn an deine neue Adresse nach 3 Monaten nichts gekommen ist, dann ist es wohl verjährt, wenn in diesem Zeitraum keine Anhörung angeordnet wurde.

Wie das dann mit dem Kennzeichen und der Fahrzeugummeldung ist, kann ich dir nicht sagen. Aber ich denke mal die Strafe wird nicht zu drakonisch sein, wenn überhaupt.

 

Falls DU selbst nicht umgemeldet bist, wird das sicher zusätzlich anderweitig Konsequenzen haben. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass so eine Bussgeldsache verfällt, einfach weil jemand unter falscher Adresse gemeldet ist. Sonst wäre es das leichteste sich aus solchen Sachen rauszuwinden, einfach unter Fantasieadresse melden für 3-4 Monate... Das Vogelstrauß-Prinzip greift also wahrscheinlich nicht.

 

 

Ich bin schon umgemeldet aber weil meine Ex-Freundin meine neue Beziehung terrorisiert hat habe ich keinen Namen an der Klingel stehen. Bekomme also im Moment auch keine Post.

Aber rechtlich ist es doch so, dass innerhalb drei Monaten der Fahrer ermittelt sein muss oder? Falls das nicht möglich ist, ist die Sache doch verjährt?!?

Was dann noch für Strafen für mein Verhalten folgen, steht doch eigentlich auf einem anderem Blatt oder nicht?

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Naja, der Fahrer kann ja auch ohne seine Mithilfe oder Anhörung ermittelt werden. Ist das Blitzerfoto gut und kann mit deinem hinterlegten Passbild verglichen werden, dann kann ein Sachbearbeiter dir die Sache ohne dein Wissen oder deine Zustimmung zuordnen. Die Frage ist hier ja nur, wie soll dir der Bussgeldbescheid zugestellt werden? In Deutschland gibt es keine Pflicht einen Briefkasten zu haben, allerdings muss man schon irgendwie eine Postzustellung ermöglichen, denke ich. Richte doch ein Postfach ein, irgendwie musst su ja auch wichtige Sachen erhalten von der Bank usw.

Wenn dir die Sache nicht zugestellt werden kann, heißt das noch lange nicht, dass sie nicht trotzdem rechtskräftig wird. Da sollte man mal die Amts-Experten ranlassen, aber ich glaube dann wird mittel öffentlicher Zustellung verfahren.

Wie gesagt, einfach tot stellen schützt einen auf keinen Fall! Ganz im Gegenteil, es hat eigentlich nur Nachteile, da in deinem Fall vlt schon ein Bussgeld rechtskrätig wurde und du dagegen nichts mehr machen kannst außer zahlen.

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Naja, der Fahrer kann ja auch ohne seine Mithilfe oder Anhörung ermittelt werden. Ist das Blitzerfoto gut und kann mit deinem hinterlegten Passbild verglichen werden, dann kann ein Sachbearbeiter dir die Sache ohne dein Wissen oder deine Zustimmung zuordnen. Die Frage ist hier ja nur, wie soll dir der Bussgeldbescheid zugestellt werden? In Deutschland gibt es keine Pflicht einen Briefkasten zu haben, allerdings muss man schon irgendwie eine Postzustellung ermöglichen, denke ich. Richte doch ein Postfach ein, irgendwie musst su ja auch wichtige Sachen erhalten von der Bank usw.

Wenn dir die Sache nicht zugestellt werden kann, heißt das noch lange nicht, dass sie nicht trotzdem rechtskräftig wird. Da sollte man mal die Amts-Experten ranlassen, aber ich glaube dann wird mittel öffentlicher Zustellung verfahren.

Wie gesagt, einfach tot stellen schützt einen auf keinen Fall! Ganz im Gegenteil, es hat eigentlich nur Nachteile, da in deinem Fall vlt schon ein Bussgeld rechtskrätig wurde und du dagegen nichts mehr machen kannst außer zahlen.

 

 

Ist in so einem Verfahren nicht vorgesehen dass der Beschuldigte sich äussert? Das kann doch nicht einfach übergangen werden?!?

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Ist in so einem Verfahren nicht vorgesehen dass der Beschuldigte sich äussert? Das kann doch nicht einfach übergangen werden?!?

 

Es wird nichts übergangen. Du kannst dem Bußgeldbescheid innerhalb der 14-tägigen Einspruchsfrist widersprechen. Danach geht die Sache ans Gericht und du erhälst dort Gelegenheit dich zum Sachverhalt zu äußern. Dann wird es allerdings auch noch mal 23,50 € teurer.

Ich kann mich nur anschließen: Das Kopf-in-den-Sand-Prinzip funktioniert sicher nicht. Wenn man dich nicht ermitteln kann/konnte, wird/wurde öffentlich zugfestellt. Dann wird, wie bereits gesagt wurde, der Bußgeldbescheid trotzdem rechtskräftig.

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Wenn man dich nicht ermitteln kann/konnte, wird/wurde öffentlich zugfestellt. Dann wird, wie bereits gesagt wurde, der Bußgeldbescheid trotzdem rechtskräftig.

 

 

Wie kann ich herausfinden ob öffentlich zugestellt wurde?

 

 

 

Wenn der Bußgeldbescheid zugestellt ist beginnt dann nicht wieder eine Verjährungsfrist von 3 Monaten?

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Du hättest ja die Gelegenheit der Äußerung, wenn man dich postalisch erreichen könnte. Aber wie soll man dich erreichen, wenn du keinen Briefkasten hast und nichtmal ein Klingelschild? Es geht nicht. Für die Behörden ist dein Aufenthaltsort unbekannt. Was dich aber nicht vor Strafe schützt. Ich kann dir nur empfehlen diesen Zustand zu ändern. Zur Not mach halt ein Fakeschild hin und sag deinem Briefträger, dass das trotzdem du bist und er dir die Post einwerfen soll. Erklär ihm kurz den Sachverhalt und gib ihm vlt noch ein Trinkgeld. Oder arbeite halt mit einem Postfach.

Aud Dauer geht das so nicht, stell dir mal vor, dir droht ein Fahrverbot wegen sowas. Dann kann es sein, dass das Bussgeld rechtskräftig wird, irgendwann fängt das Fahrverbot an zu laufen und es läuft ja auch unendlich weiter bis du deinen Lappen für nen Monat abgegeben hast. Nur du weißt es nur nicht, da du die Post ja nicht bekommen hast. Du fährst dann fröhlich rum und hast ohne dein Wissen ne Straftat begangen, kann in Kontrollen unangenehm sein...

 

 

In diesem Thread wurde es ja so ähnlich schonmal diskutiert: http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=44113

 

Was dir nun droht, dafür dass du dein Auto noch nicht umgemeldet hast, weiß ich nicht, aber auch das solltest du noch machen.

 

EDIT:

Nein, der BGB wird nach 2 Wochen rechtskräftig und da kommt du nicht mehr raus, das wird dann mittels Gerichtsvollzieher eingetrieben. Wenn du dem BGB widersprichst und die machen dann nichts mehr, verjährt es nach 6 Monaten, glaube ich.

Wo man das nachschauen kann, weiß ich nicht. Aber dadurch, dass du weder Briefkasten, noch Klingel hast, halte ich es nicht für unwahrscheinlich, dass öffentlich zugestellt wurde.

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Wie kann ich herausfinden ob öffentlich zugestellt wurde?
Steht im Amtsblatt der Gemeinde

 

 

Wenn der Bußgeldbescheid zugestellt ist beginnt dann nicht wieder eine Verjährungsfrist von 3 Monaten?
Wird kein EInspruch eingelegt, ist der Bußgeldbescheid nach zwei Wochen rechtskräftig. Werden rechtsmittel eingelegt, so beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate.

 

Gruß

Goose

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Hallo, die öffentliche Zustellung erfolgt bei der Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Sie muss nicht im Amtgsblatt erfolgen, es kann auch sein, dass die öffentlichen Zustellungen durch Aushang bei der Behörde erfolgt.

Nach Zustellung wird der Bescheid ganz normal rechtskräftig und danach beginnt die Vollstreckungsverjährung von drei jahren.

 

Gruß

HaWeThie

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Ich bin schon umgemeldet aber weil meine Ex-Freundin meine neue Beziehung terrorisiert hat habe ich keinen Namen an der Klingel stehen. Bekomme also im Moment auch keine Post.
hatte ich wohl übersehen ;) :

auch hier ist die Rechtsprechung eindeutig: jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass für ihn bestimmte Post ihn auch erreicht.

Wenn du keinen Namen am Klingel- und/oder Briefkastenschild hast und daher nicht erreichbar bist, hast du es selbst zu verantworten, wenn du von einer öffentlichen Zustellung nichts mitkriegst.

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Ihr immer mit Eueren Zustellungen....

 

Die suchen schon nach dem Täter.

 

Finden sie ihn nicht, weil der AHB schon nicht zustellbar ist, wird meistens eingestellt.

 

Das sind Verwaltungsbehörden - und keine Kopfgeldjäger!!!

 

Sicher ist das natürlich nicht - aber sehr wahrscheinlich!

 

Gruß

Alberto

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Wie erklärst du dir dann die Vielzahl der öffentlichen Zustellungen?

 

Eben weil es Verwalungsbehörden und keine Kopfgeldjäger sind nutzen sie den verwaltungsrechtlich vorgesehenen Weg, und dieser sieht unter gewissen Voraussetzungen die öffentliche Zustellung vor.

 

Gruß

Goose

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Na ja.... dann müsste ich ja so manchen Punkt in FL haben, von dem ich gar nichts weiß??

 

Bei der letzten Gerichtsverhandlung wegen Handy-Telefonieren (habe ich übrigens leider verloren) hat der Richter mir bestätigt, dass ich keinen einzigen Punkt habe - nun ist 1 Punkt leider eingetragen worden - ist auch schon wieder knapp 1 >Jahr her..

 

Ich mag diese Zustellungs-Bedrohung einfach nicht glauben...

 

Vielmehr ist es doch eher so, dass die einfach sich nicht mehr melden - und keiner merkt etwas...

 

Und das Fahrverbot?

 

Na - das hätte ich dann ja auch so manches mal als Bedrohungslage gehabt... aber - nie kam was...

 

Allerdings will ich nicht ausschließen, dass meine CD´s an der Sonnenblende immer noch bereits die erste unüberwindbare Hürde gebildet haben, so dass das Foto einfach nichts hergab.

 

Denn so ein Foto hat mir noch keine einzige Behörde geschickt in fast 20 Jahren...

 

Gruß

Alberto

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Ich mag diese Zustellungs-Bedrohung einfach nicht glauben...
Es mag ja sein, daß du es nicht glaubst, aber schau dir mal die Links hier an: Google-Suche

 

Schau dir mal die hier aufgeführten Amtsblätter an. Da findest du in etlichen Bekanntmachungen über öffentliche Zustellungen...

 

Gruß

Goose

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Ich mag diese Zustellungs-Bedrohung einfach nicht glauben...
Es mag ja sein, daß du es nicht glaubst, aber schau dir mal die Links hier an: Google-Suche

 

Schau dir mal die hier aufgeführten Amtsblätter an. Da findest du in etlichen Bekanntmachungen über öffentliche Zustellungen...

 

Gruß

Goose

Naja die öffentlichen Zustellungen sind idR ja in Unterhaltssachen, weil sich Pappa oder Mamma eben abegsetzt haben und keine Adresse bekannt ist.

Ob da auch viele Betroffene von OWi dabei sind mag ich bezweifeln. Wenn du mir aus deinen Link mal welche zeigen könntest, da ich mit Modem nicht die ganzen Links absuchen kann.

 

Im übrigen ist das mit der öffentlichen Zustellung nicht so einfach wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann. Da habe ich die Sache lieber, nach intensiver privater Recherche, im Ausland versucht selber zuzustellen (was am Wochenende jedoch dann doch mißlang), denn die Anforderungen sind sehr sehr hoch bis man öffentlich zustellen kann.

Aber immerhin hatte ich die Adresse dann ja doch herausbekommen, so dass auch eine Zustellung per Einschreiben erfolgen konnte.

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Ich mag diese Zustellungs-Bedrohung einfach nicht glauben...
Es mag ja sein, daß du es nicht glaubst, aber schau dir mal die Links hier an: Google-Suche

 

Schau dir mal die hier aufgeführten Amtsblätter an. Da findest du in etlichen Bekanntmachungen über öffentliche Zustellungen...

 

Gruß

Goose

Naja die öffentlichen Zustellungen sind idR ja in Unterhaltssachen, weil sich Pappa oder Mamma eben abegsetzt haben und keine Adresse bekannt ist.

Ob da auch viele Betroffene von OWi dabei sind mag ich bezweifeln. Wenn du mir aus deinen Link mal welche zeigen könntest, da ich mit Modem nicht die ganzen Links absuchen kann.

 

Im übrigen ist das mit der öffentlichen Zustellung nicht so einfach wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann. Da habe ich die Sache lieber, nach intensiver privater Recherche, im Ausland versucht selber zuzustellen (was am Wochenende jedoch dann doch mißlang), denn die Anforderungen sind sehr sehr hoch bis man öffentlich zustellen kann.

Aber immerhin hatte ich die Adresse dann ja doch herausbekommen, so dass auch eine Zustellung per Einschreiben erfolgen konnte.

Es sind nicht nur Unterhaltssachen, es ist quer Beet.

 

Schau z.B. mal hier (das PDF-Dokument ist leider schreibgeschützt, daher kann ich nicht kopieren, du musst es selber öffnen)

 

 

Hier noch welche aus dem Kreis Borken, die auch Zeigen, was von Albertos EInschätzung zu halten ist, bei bekannter Adresse im Ausland müsse dort zugestellt werden...

 

Herrn David Deglas, geboren am 05.05.1972 in Le Mans, zuletzt wohnhaft in Frankreich, 78300 Poissy, 21 B BD Devaux,

ist ein Bescheid vom 12.05.10, Aktenzeichen 324 258 344, zuzustellen.

Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt.

Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2062, Etage 0B, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zuge-stellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechts-verluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

46325 Borken, 09.06.2010

Kreis Borken

Der Landrat

Fachbereich Bußgeldstelle

 

 

Herrn Reinhard Haltermann, geboren am 06.10.1959 in Ahaus, zuletzt wohnhaft in 78749 Austin (Texas),502, King Fisher Creek, USA,

ist ein Bescheid vom 09.06.2010, Aktenzeichen 324 234 982, zuzustellen.

Die Zustellung des Bescheides in den USA wäre nur möglich, wenn zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe gewährt würde. Dies ist nicht der Fall. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt.

Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2065, Etage 0B, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zuge-stellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechts-verluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

46325 Borken, 10.06.2010

Kreis Borken

Der Landrat

Fachbereich Verkehr

 

 

Herrn Lupco Jovanoski, geboren am 18.10.1958 in Orid, zuletzt wohnhaft in 6000 Orid, Ul. Sirma Vojvoda br. 59,

ist ein Bescheid vom 15.06.2010, Aktenzeichen 324261697, zuzustellen.

Die Zustellung des Bescheides in Mazedonien wäre nur möglich, wenn zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe gewährt würde. Dies ist nicht der Fall. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt.

Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2062, Etage 0B, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zuge-stellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechts-verluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

46325 Borken, 16.06.2010

Kreis Borken

Der Landrat

Fachbereich Verkehr

 

 

Man findet auch noch etliche weitere Beispiele, jedoch will ich dein Modem nicht überstrapazieren ;-)

 

Gruß

Goose

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Super - tolle Beispiele...

 

Nur, das sind alles aiusländische Staatsbürger, die vermutlich gar keinen deutschen Führerschein haben.

 

Welche Folgen hat dies also?

 

Der bekommt auf seinen ausländischen Führerschein auch noch Punkte in FL?

 

Und, wenn ja... was juckt ihn das?

 

Selbst, wenn er ein FV hätte - und nichts davon weiß - und unglücklicherweise in D herumfährt und kontrolliert werden würde...

 

Glaubt hier jemand, dass dann ein gericht daraus weitere Strafen aussprechen kann?

 

Warum - so frage ich - werden bei uns ausländische Fahrer sofort zur Kasse gebeten, wenn man sie denn auch anhält?

Die haben nicht den Rattenschwanz von Punkten in FL zu fürchten..

 

Alles ein bißchen weit hergeholt.

 

Ich glaube immer noch, dass eine deutsche Behörde einem deutschen Bürger mit deutschem Führerschein sehr wohl den BuGeBe ins - dann im EMWA eingetragene Ausland nachsenden muss.

 

Und - ob dieser dann tatsächlich zustellbar ist - erscheint mir fraglich.

 

keine Zustellung - keine Rechtskraft.

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Selbst, wenn er ein FV hätte - und nichts davon weiß - und unglücklicherweise in D herumfährt und kontrolliert werden würde...

 

Glaubt hier jemand, dass dann ein gericht daraus weitere Strafen aussprechen kann?

ja - selbst mitbekommen.
Warum - so frage ich - werden bei uns ausländische Fahrer sofort zur Kasse gebeten, wenn man sie denn auch anhält?
wird gemacht - nennt sich Sicherheitsleistung
Ich glaube immer noch, dass eine deutsche Behörde einem deutschen Bürger mit deutschem Führerschein sehr wohl den BuGeBe ins - dann im EMWA eingetragene Ausland nachsenden muss.
was du glaubst ist relativ egal.

Vor allem, wenn keine Anschrift bekannt ist.

Oder wenn im betr. Land keine Zustellung, wie hier in D, existiert.

Wir haben bei bekannter Anschrift immer ein Exemplar mit normaler Post verschickt und dann öffentlich zugestellt - wie's heute läuft, müsste ich mal fragen.

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Lieber Alberto, ich habe dir nun mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen und diversen Beispielen gezeigt, daß du mit deiner Meinung falsch liegst. Wenn du es noch immer nicht glaubst, so kann ich dir auch nicht mehr helfen...

 

Gruß

Goose

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Dann wird vollstreckt, soweit noch keine Vollstreckungsverjährung eingetreten ist.

Finde ich nicht einwandfrei und rechtstaatlich.
sorry - aber das ist so gesetzlich vorgesehen und vorgeschrieben. Was verlangst du noch an "rechtsstaatlichkeit", außer, dass die Behörde sich an die Gesetze hält? Fändest du es besser, wenn die Verfahren gleich eingestellt werden? Dann würden doch viele (du sicher auch) auf die Barrikaden gehen und "Ungleichbehandlung" rufen. "Warum werd ich bestraft und der Ausländer nicht??"
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Naja, es kommt darauf an, was das für Folgen hat für diejenigen. Wenn man ihnen bei der Einreise wenigstens noch die Chance gibt, sich zu äußern, hätte ich kein Problem damit.

Wird nur Geld verlangt oder hat das noch andere Konsequenzen? Ne Geldforderung ginge ja noch, aber härtere Konsequenzen für ne Ordnungswidrigkeit finde ich schon komisch. Für Nicht EU-ler wohlgemerkt. Innerhalb der EU kann man ja mit den örtlichen Behörden soweit kommunizieren, dass die Adresse rauszukriegen ist.

 

Als Beispiel: Ein Ami ist auf Deutschland-Urlaub und wird mit nem beliebigen Auto geblitzt, sagen wir mal im Bussgeldbereich. Er hat davon nichts mitgekriegt bzw weiß nicht was lustige rote Lichter vom Straßenrand bedeuten, da es das ja in Amiland nicht gibt. Die örtlichen Behörden akzeptieren ihn als Fahrer, weil aber in den USA kein Meldesystem wie bei uns vorherrscht und der Ami mittlerweile sein Mobile-Home woanders abgestellt hat, kriegt er nie Post. Nach einigen Wochen ist er hier aber ein verurteilter Mann, ohne es zu wissen wohlgemerkt. Er fand Deutshcland so schön, dass er wieder kommt, nur diesmal wird von seltsamen Deutschen Beamten in unsäglich schlechtem Englisch ne riesen Rechnugn aufgemacht, ohne dass er weiß warum oder sich dazu äußern konnte. Glaubt ihr, der empfindet Deutschland noch als Rechtsstaat?

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Naja, es kommt darauf an, was das für Folgen hat für diejenigen. Wenn man ihnen bei der Einreise wenigstens noch die Chance gibt, sich zu äußern, hätte ich kein Problem damit.

Wird nur Geld verlangt oder hat das noch andere Konsequenzen? Ne Geldforderung ginge ja noch, aber härtere Konsequenzen für ne Ordnungswidrigkeit finde ich schon komisch. Für Nicht EU-ler wohlgemerkt. Innerhalb der EU kann man ja mit den örtlichen Behörden soweit kommunizieren, dass die Adresse rauszukriegen ist.

 

Als Beispiel: Ein Ami ist auf Deutschland-Urlaub und wird mit nem beliebigen Auto geblitzt, sagen wir mal im Bussgeldbereich. Er hat davon nichts mitgekriegt bzw weiß nicht was lustige rote Lichter vom Straßenrand bedeuten, da es das ja in Amiland nicht gibt. Die örtlichen Behörden akzeptieren ihn als Fahrer, weil aber in den USA kein Meldesystem wie bei uns vorherrscht und der Ami mittlerweile sein Mobile-Home woanders abgestellt hat, kriegt er nie Post. Nach einigen Wochen ist er hier aber ein verurteilter Mann, ohne es zu wissen wohlgemerkt. Er fand Deutshcland so schön, dass er wieder kommt, nur diesmal wird von seltsamen Deutschen Beamten in unsäglich schlechtem Englisch ne riesen Rechnugn aufgemacht, ohne dass er weiß warum oder sich dazu äußern konnte. Glaubt ihr, der empfindet Deutschland noch als Rechtsstaat?

Nun bin ich mal gespannt auf deinen Vorschlag, wie man es besser machen könnte, ohne dabei das Verfahren gleich einzustellen oder Gefahr zu laufen, daß das Verfahren im Sande verläuft...

 

Gruß

Goose

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Die Zustellung des Bescheides in den USA wäre nur möglich, wenn zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe gewährt würde. Dies ist nicht der Fall. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt.

:cop01::sneaky:

 

Hier halte ich die öffentliche Zustellung für rechtswidrig.

 

(1) Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

 

1.

der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f9...186&paid=10

 

Gerade § 9 nimmt darauf eindeutig Bezug.

http://www.jusline.de/index.php?cpid=ba688...id=9&mvpa=9

 

Wenn die Adresse bekannt ist, so kann man auch zustellen. Dies geht zwar nicht mittels Postzustellungsauftrag da dieser nur im Inland geht, aber es bleiben weitere Möglichkeiten, nämlich per Einschreiben und/oder Gerichtsvollzieher oder wie dies in den Ländern heißt.

Auch über private öffentlich bestellte Personen (wie ein Notar in D) kann im Ausland zugestellt werden.

 

Das dies etwas mehr Aufwand erfordert kann nicht dazu führen, das der gute Herr in Borken einfach in seinem kleinen Kämmerlein sitzen bleibt und öffentlich zustellt. ;)

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Warum - so frage ich - werden bei uns ausländische Fahrer sofort zur Kasse gebeten, wenn man sie denn auch anhält?

Die haben nicht den Rattenschwanz von Punkten in FL zu fürchten..

Hier irrst Du! Ich selbst habe in Flensburg nachgefragt, ob ich denn Punkte bekomme, wenn ich mit meinem HK-FS fahre. Die Antwort lautete eindeutig ja, die Punkte sind personenbezogen. Allerdings wurde mir noch nie ein BuGeBe zugestellt, weder oeffentlich (so hoffe ich) noch per Post. Anders mag das sicher aussehen, wenn sie mich mit 220 km/h bei ;) anhalten und direkt zur Kasse bitten. Da gibt's 'ne kleine Sicherheitsleistung plus die Puenktchen (und die schicken sie mir - leider - nicht nach HK nach)........

 

Nach einigen Wochen ist er hier aber ein verurteilter Mann, ohne es zu wissen wohlgemerkt. Er fand Deutshcland so schön, dass er wieder kommt, nur diesmal wird von seltsamen Deutschen Beamten in unsäglich schlechtem Englisch ne riesen Rechnugn aufgemacht, ohne dass er weiß warum oder sich dazu äußern konnte. Glaubt ihr, der empfindet Deutschland noch als Rechtsstaat?

Tja - Shit happens. Dasselbe kann Dir als Deutschem auch vice versa passieren - und so viel besser Deutsch sprechen die Jungens und Maedels dort auch nicht........ :sneaky:

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Glaubt ihr, der empfindet Deutschland noch als Rechtsstaat?
sehr schlechtes Beispiel, einen US-Amerikaner zu nehmen :sneaky:
von seltsamen Deutschen Beamten in unsäglich schlechtem Englisch
Amtssprache ist Deutsch - der kann froh sein, wenn er sich nicht auf eigene Kosten einen Dolmetscher besorgen muss.

In Frankreich werde ich (auch von der Polizei) auf französisch, in England auf Englisch, in Spanien auf Spanisch, in Brasilien auf Portugiesisch angesprochen - glaub mal nicht, dass irgendeiner sich die Mühe macht, deutsch mit mir zu reden.

Nach einigen Wochen ist er hier aber ein verurteilter Mann
ein Bußgeldbescheid ist kein Urteil.
Wieso nicht das Verfahren einfach einfrieren, bis derjenige die Möglichkeit der Äußerung hat
sagt dir der Begriff "Verjährung" irgendetwas?

Achja: das "Einfrieren" wie du es so schön nennst, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Grundsatz der Verwaltung: 1. Kein Handeln ohne Gesetz 2. Kein Handeln gegen das Gesetz.

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@Gast225: Es wird sich hier um § 10 (1) Nr. 3 VwZG handeln:

 

 

(1) Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

 

[...]

 

3. sie im Fall des § 9 nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

 

Gruß

Goose

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Na das ist mal wieder wachsweich. Einfach keinen Bock in die USA zu schreiben und dann einfach darauf pochen, dass es eh nicht bringen würde und deshalb öffentlich zustellen...

 

@hawethie:

Ich weiß, dass EInfrieren nicht geht. Das war mehr hypothetisch gemeint. Fände ich halt besser.

Amtssprache ist Deutsch. International ist aber Englisch einfach der Standard. Auch von einem deutschen Zollbeamten kann man ein bisschen Englisch erwarten, wenn er die Schule geschafft hat und auch Abitur hat (was man ja laut Aussagen der Polizisten hier auch braucht für die Bewerbung), sollte es ja nicht unmöglich sein. Ich habe aber mal vor längerer Zeit auf Kabel 1 ne Doku über den Zoll am Flughafen München, glaube ich, gesehen. Die Beamten dort laberten da auf einen Touristen in so grottenschlechten und falschem Englisch ein und wunderten sich noch, dass der nix versteht. Dass der immer ungehaltener wurde und mit ihm die Zollbeamten, war dann die logische Folge. Ich wusste nicht, ob ich lachen oder doch besser fremdschämen sollte für die eigenen Landsleute...

Jedenfalls gehört Englisch dazu. Deutschland ist bzw. war Exportweltmeister und auf de anderen Staaten angewiesen, wer das nicht verstanden hat, dem ist nicht zu helfen. Einfach zu sagen, wer kein Deutsch spricht, soll daheim bleiben, ist lächerlich. Überall wo ich bisher war, war eine Verständigung in ordentlichem Englisch möglich, das muss in Deutschland doch auch machbar sein. Man kann das nicht von jedem Bürger erwarten, aber wenigstens von den Zoll-Leuten...

 

@HarryB:

Die Amis stellen in der Regel über den Autovermieter zu und sparen sich das nicht. Aber in aller Regel weiß man auch, was man verbrochen hat, da man dort ja angehalten werden muss und Parktickets hat man ja auch am Auto. Es kann einem kaum passieren, dass man davon nichts mitkriegt wie hier.

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Unglaublich was ich hier für eine Diskussion in Gang gesetzt habe.

 

Also es ist so gelaufen:

 

Die Polizei hat mir gerade eben den Anhörbogen persönlich überbracht.

 

Erlaubte 60kmh

Gemessen nach Abzug von 3kmh: 91kmh

 

IN TATEINHEIT MIT

 

"Sie teilten der zuständigen Zulassungsbehörde eine meldepflichtige Änderung(Wohnsitzwechsel) nicht mit."

 

 

Hm... was wird jetzt passieren?

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Tateinheit ist ein juristischer Begriff und bedeutet, dass du mit einer Tat mehrere Gesetze verletzt hast. In deinem Fall bedeutet es aber nur, dass dir mehr als ein Delikt vorgeworfen wird, nämlich Verstoss gegen StVO UND Meldegesetz.

 

7 Punkte sind sehr schlecht. Wie setzt sich das zusammen und wann waren die Delikte denn ungefähr? Wenn alles Geschwindigkeitsübertretungen sind, dann stell dich auf ein drohendes Fahrverbot ein. Wenn dein letztes Tempodelikt mit mehr als 26 kmh Überschreitung innerhalb von einem Jahr vor der jetzigen Tat rechtskräftig wurde, dann ist das Fahrverbot gebucht.

 

Vermeidungsstrategie bedeutet, dass man denen jemand anderes als Fahrer unterjubelt und das Verfahren verzögert, bis es gegen dich verjährt ist und am Ende keiner bestraft wird. Such einfach nach Ersafa im Forum, du wirst alles dazu finden.

Versprich dir davon mal nicht zuviel, ich denke mal, dass die sich deine Akte wegen der Zustellungsprobleme und der Meldeangelegenheit genauer anschauen und nicht alles glauben.

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@Gast225: Es wird sich hier um § 10 (1) Nr. 3 VwZG handeln:

 

 

(1) Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

 

[...]

 

3. sie im Fall des § 9 nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

 

Gruß

Goose

Und warum sollte die Zustellung per Einschreiben, Gerichtsvollzieher oder Notar (ich habe mal die dt. Bezeichnungen gewählt) nicht erfolgsversprechend sein?

Zumindest muss man die Zustellung versuchen.

 

--------------------------

Die Konstruktion von Tateinheit zwischen Ummeldung und Geschwindigkeitsverstoß ist aber auch irgendwie :sneaky: . Wenn dann schon Tatmehrheit, wobei dies bei OWi im Ergebnis ja kaum eine Rolle spielt, da beides im Gegensatz zum Strafrecht nahezu gleich abgestraft wird.

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Ich kenne mich mit den amerikanischen Zustellungsmodalitäten nicht auis. Da jedoch eine Vollstreckung selbst in Strafsachen nicht möglich ist kann ich mir lebhaft vorstellen, daß auch jeglicher Versuch, eine OWi zu vollstrecken, geblockt wird.

Wenn sie nun aufgrund früherer Erfahrungen nicht erfolgversprechend ist, kann man sie sich nach dem VwZG auch sparen...

 

Wie weit die Amerikaner gehen, wenn es darum geht, ihre Landsmänner vor dem Zugriff fremder Gerichtsbarkeiten zu schützen, sieht man ja auch beispielsweise beim Supplemental Appropriations Act for Further Recovery from and Response to Terrorist Attacks on the United States (H.R.4775)

 

Gruß

Goose

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Tateinheit ist ein juristischer Begriff und bedeutet, dass du mit einer Tat mehrere Gesetze verletzt hast. In deinem Fall bedeutet es aber nur, dass dir mehr als ein Delikt vorgeworfen wird, nämlich Verstoss gegen StVO UND Meldegesetz.

 

7 Punkte sind sehr schlecht. Wie setzt sich das zusammen und wann waren die Delikte denn ungefähr? Wenn alles Geschwindigkeitsübertretungen sind, dann stell dich auf ein drohendes Fahrverbot ein. Wenn dein letztes Tempodelikt mit mehr als 26 kmh Überschreitung innerhalb von einem Jahr vor der jetzigen Tat rechtskräftig wurde, dann ist das Fahrverbot gebucht.

 

Vermeidungsstrategie bedeutet, dass man denen jemand anderes als Fahrer unterjubelt und das Verfahren verzögert, bis es gegen dich verjährt ist und am Ende keiner bestraft wird. Such einfach nach Ersafa im Forum, du wirst alles dazu finden.

Versprich dir davon mal nicht zuviel, ich denke mal, dass die sich deine Akte wegen der Zustellungsprobleme und der Meldeangelegenheit genauer anschauen und nicht alles glauben.

 

 

17.03.2006: Ausserhalb 24 kmh zu schnell(PKW)=1Punkt

19.02.2007: Rechts überholt(PKW)=3Punkte

28.04.2009: Innerhalb 18 kmh zu schnell(LKW)=1Punkt

26.08.2009: Innerhalb 19 kmh zu schnell(LKW)=1Punkt

08.09.2009: Überholen im Überholverbot(LKW)=1Punkt

 

Tatzeit des jetzigen Anhörbogens:06.10.2010 mit PKW

 

Kann Jemand anders die Punkte für mich übernehmen indem er sich stellt?

Ich dachte der Lappen ist ausserhalb erst ab 41kmh zuviel weg?!?

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sind das deine Voreintragungen?

wow - allein in 2009 zwei nicht unerhebliche Überschreitungen.

Da kann die Behörde durchaus auf Beharrlichkeit gehen und schon bei geringeren Verstößen ein FV verhängen (mE bei dir unwahrscheinlich)und/oder die Geldbuße angemessen erhöhen (das schon eher).

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Für Einzelverstöße mit PKW außerorts ab 41 kmh. Aber wenn man zweimal innerhalb eines Jahres 26 kmh überschreitet, ist der Lappen auch weg für einen Monat. Die dritte Möglichkeit den Lappen mit so ner Sache einen Monat abzugeben, ist eben ein gut gefülltes Punktekonto. Das ist aber ein KANN und kein MUSS, hängt wohl von der Bussgeldstelle ab.

 

Sollte es diesmal kein Fahrverbot geben, bedenke bitte trotzdem, dass du 1 Jahr nach Rechtskraft nicht schneller als 26 kmh zu schnell bist, da sonst der Lappen sicher weg ist. Bei dir wird aber jeder Punkt wohl ein Fahverbot bedeuten, deshalb versuch in deinem Interesse 2 Jahre sauber zu bleiben!

 

Und ja, es kann jemand die Punkte übernehmen oder ihr zieht gleich den Ersafa durch. Allerdings kann das klappen oder nicht, Garantien gibt es da nicht. Jemand anderes trägt sich selbst in den AHB ein und fristgerecht wegschicken nicht vergessen. Und dann kreigt der den BGB oder eben du. Versuchen kann man es.

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Ich kenne mich mit den amerikanischen Zustellungsmodalitäten nicht auis. Da jedoch eine Vollstreckung selbst in Strafsachen nicht möglich ist kann ich mir lebhaft vorstellen, daß auch jeglicher Versuch, eine OWi zu vollstrecken, geblockt wird.

Wenn sie nun aufgrund früherer Erfahrungen nicht erfolgversprechend ist, kann man sie sich nach dem VwZG auch sparen...

 

Wie weit die Amerikaner gehen, wenn es darum geht, ihre Landsmänner vor dem Zugriff fremder Gerichtsbarkeiten zu schützen, sieht man ja auch beispielsweise beim Supplemental Appropriations Act for Further Recovery from and Response to Terrorist Attacks on the United States (H.R.4775)

 

Gruß

Goose

Es geht doch nicht um die Vollstreckung, sondern die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes. :sneaky:

 

Bei der öffentlichen Zustellung ist eine Vollstreckung im Ausland doch auch nicht möglich. ;):cop01:

 

Im übrigen sind es ja nicht nur die VA.

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Und warum sollte die Zustellung per Einschreiben, Gerichtsvollzieher oder Notar (ich habe mal die dt. Bezeichnungen gewählt) nicht erfolgsversprechend sein?

 

Zustellung per Notar. Wie geht das denn ?

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Die Zustellungsmodalitäten in den USA sind fast die gleichen wie hier. Einschreiben usw gibt es dort natürlich auch. Einziger Unterschied ist, dass Briefe wegen der größe des Landes bis zu einer woche auf Reisen sind.

Ich sehe das wie Gast225, wenigstens den Versuch der Information ist man schuldig. So bekommt auch keiner bei der Wiedereinreise unangehme Überraschungen. Einfach zu sagen, dass es dem deutschen Beamten zu viel ist, einen Biref in die USA zu schicken, ist albern. Dass das dann noch durch wachsweiche Paragraphen gedeckt ist, ist der eigentliche Skandal.

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Ich sehe das wie Gast225, wenigstens den Versuch der Information ist man schuldig. So bekommt auch keiner bei der Wiedereinreise unangehme Überraschungen. Einfach zu sagen, dass es dem deutschen Beamten zu viel ist, einen Biref in die USA zu schicken, ist albern.

 

Wer sagt denn das vor der öffentlichen Zustellung kein Brief an die letzte bekannte Adresse verschickt wurde?

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