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Mit Mietauto Geblitzt - Nach 2 Monaten Noch Kein Bußgeldbescheid


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Hallo,

 

ich wende mich an euch, da ich mittlerweile etwas Angst um meinen Führerschein bekomme. Ich bin mir meiner Schuld bewusst und möchte hier nur einen Hinweis,

was auf mich zukommt.

 

1. Punktevergehen dieses Jahr Anfang September 2010 in München, mobiler Blitzer A8 kurz vor Kreisel, Auto von Mitfahrgelegenheit:

 

30kmh zu schnell - 3 Punkte und 103 Euro.

 

2. Punktevergehen dieses Jahr 23. September 2010 in Frankfurt, fester Blitzer mit Mietauto Sixt:

 

?? Es war 5Uhr morgens, dunkel, und der Flieger wartete. Ich vermute es spielt sich zwischen 20-30kmh ab.

 

 

Soweit so gut. Das erste Vergehen habe ich mit dem Auto einer Mitfahrgelegenheit begangen, da diese nicht mehr fahren konnte. Halter war der Großvater.

Nachdem nach etlichen Schreiben endlich ich den Anhörungsbogen bekommen habe, allerdings mit nicht korrekt geschriebenem Nachnamen, wurde

das Geld überwiesen. Trotzdem wurde die Polizei an meiner Heimatadresse vorstellig, da der Name nicht korrekt war. Dies sollte nun aber endlich

klar sein (Anfang November).

 

Das zweite Vergehen war mit einem SIXT Mietwagen, von denen ich bereits Ende Oktober Post bekommen habe, ich solle die 16 Euro Aufwandspauschale wegen

eines Bußgeldbescheides bezahlen. Da ich dies als recht fragwürdig ansehe, wollte ich erst überweisen wenn ich den richtigen Bußgeldbescheid in den Händen halte.

Nur dieser kam bis heute nicht, nach über 2 Monaten nun.

 

Soweit ich das gelesen habe, bei 2 x über 26kmh Verstößen einen Monat Führerscheinentzug. Da ich bis Ende Dezember im Ausland bin, möchte ich dies so schnell

wie möglich machen. Oder aber geht dies nur, wenn ich im Inland bin?

 

Wie kann ich diesen Bürokratiewahn beschleunigen? Das Blitzerfoto muss Sixt schon seit Oktober vorliegen...

 

Ich bin knapp 3,5 Monate nach den Vergehen im Ausland gewesen und hätte somit ideal den Führerschein abgeben könnte.

Vielen Dank und Grüße

 

gruzfix

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Hm wann ist der Erste denn rechtskräftig? Der Fahrzeuginhaber hat bereits vor dem 23.09.2010 Bescheid bekommen, ich selber habe den Anhörungsbogen erst nach dem 23.09.2010, also nach dem 2. Vergehen, bekommen. Die endgültige Überweisung wurde erst letzte Woche getätigt, da sowohl meine Adresse wie auch Namen immer falsch waren (wäre leicht gewesen, einfach nicht drauf zu antworten..).

 

Die Sache ist nun die, dass ich seit Ende September bis Ende Dezember im Ausland bin und einfach der 2. Anhörungsbogen nicht kommt. Ich würden den Lappen sofort abgeben, lieber hier als in Deutschland kein Auto.

 

Kann es sein, dass Sixt das Ganze verzögert weil ich diese 16 Euro Aufwandspauschale nicht bezahlt habe?

 

Vielen Dank!

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Kann es sein, dass Sixt das Ganze verzögert weil ich diese 16 Euro Aufwandspauschale nicht bezahlt habe?

Ich wuerde mal vermuten wollen, dass die bereits von deiner Kreditkarte abgebucht sind....... Und bevor Du jetzt foermlich explodierst und dich ob dieser 'schreienden Ungerechtigkeit' echauffierst, lies doch einfach noch einmal das Kleingedruckte im Mietvertrag..... :80:

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Kann es sein, dass Sixt das Ganze verzögert weil ich diese 16 Euro Aufwandspauschale nicht bezahlt habe?

Mit Sicherheit nicht.

Sixt muß daran interessiert sein, der Behörde maximal zu helfen, weil die Reaktion der Behörde Sixt extremst teuer zu stehen kommen kann (Fahrtenbuch).

Ansonsten hat die Behörde doch noch Zeit. Sie muß ja 'nur' innerhalb der 3 Monate die Ermittlung gegen Dich aufnehmen. Wenn Dich der AB zudem - wegen falscher Adresse - nicht erreichen kann, kann der BuGeBe auch erst bis zu 6 Monate nach dem Vergehen kommen.

 

Die endgültige Überweisung wurde erst letzte Woche getätigt,

Dann wird die Rechtskraft wohl in diesem Bereich zu finden sein.

 

da sowohl meine Adresse wie auch Namen immer falsch waren (wäre leicht gewesen, einfach nicht drauf zu antworten..).

Wenn Deine Adresse bei der Führerscheinstelle / EMA falsch erfaßt ist, wirst Du wahrscheinblich wieder genau so lange warten müssen.

Aber mit hoher Wahrscheinlichkeit wird man Dich irgendwann gefunden haben ...

 

Gruß,

AnReRa

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Hm wann ist der Erste denn rechtskräftig?

14 Tage nach Zustellung des gültigen Bußgeldbescheides.

 

Um ein Fahrverbot musst du dir also auf keinen Fall Gedanken machen.

Übrigens hättest du während deines Fahrverbotes, falls du einen in Deutschland ausgestellten Führerschein hast auch in den meisten anderen Ländern nicht fahren dürfen.

 

Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Widerspruchsfrist oder nach Bezahlung ein

Die Zahlung hat mit der Rechtskraft nichts zu tun.

 

Kann es sein, dass Sixt das Ganze verzögert weil ich diese 16 Euro Aufwandspauschale nicht bezahlt habe?

Mit Sicherheit nicht.

Sixt muß daran interessiert sein, der Behörde maximal zu helfen, weil die Reaktion der Behörde Sixt extremst teuer zu stehen kommen kann (Fahrtenbuch).

Hm... vielleicht mal überlegen wer ein Fahrtenbuch auferlegen könnte/müsste und wo Sixt seine Steuern, z.B. Gewerbesteuer zahlt.

 

Wo sind denn die Autos von Sixt angemeldet? Würde die Kommune anfangen Fahrtenbücher zu verhängen wäre die Firma (und damit ein Steuerzahler und Arbeitsplätzebereitsteller) schneller weg als die gucken können. Und das alles wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Nochnichtmal im Fahrverbotsbereich?

 

Und was hätte denn die Straßenverkehrsbehörde von einer Fahrtenbuchauflage?

Erhöhung der Verkehrssicherheit?

Ja, aber wo? Denn das fragliche Auto hat vielleicht die Ortsgrenzen des Bereichs in dem es zugelassen ist noch nie gesehen...

 

Da ernsthaft an eine Fahrtenbuchauflage zu denken ist eine Geisteshaltung, die ich mit "naiv" noch für wohlwollend umschrieben halte...

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Da ernsthaft an eine Fahrtenbuchauflage zu denken ist eine Geisteshaltung, die ich mit "naiv" noch für wohlwollend umschrieben halte...

So so.

 

Also ich betreibe ja keinen Autoverleih, sondern habe mich - aus einem anderen Grund - vor geraumer Zeit mit dem örtlichen Verleiher unterhalten.

(Ging um Unfallersatzwagen).

Und daraus ging hervor, dass der Vermieter gezwungen ist, die Bücher zu führen und diese bei Bedarf den Behörden zu Verfügung zu stellen. Das gilt als Grundlage zum Betrieb einer Autovermietung. Zum einen versicherungsrechtlich zum Zweiten wegen der Nachvollziehbarkeit bei Vergehen wie z.B. OWi's oder auch Unfällen/Fahrerflucht.

Das es sich dabei nicht um eine Fahrtenbuch wie für einen Privatmann handeln kann ist doch wohl klar.

Die Menge der Punkte könnte man sowieso keinem Privatmann zuweisen die nichtgeführte Fahrtenbücher bringen würden.

Aber ich vergaß das Du auf den genauen Terminus abhebst. Wie diese Verfahren bei Autovermietungen heißt weiss ich nicht, aber es bedingt wohl jede Menge Aufwand

auf Kosten des Vermieters.

 

Zum Thema 'wer verdient an der Autovermietung' sage ich mal nichts. Aber es ist doch interessant, dass man in Dland kein im Ausland zugelassenen Leihwagen sieht.

Wäre doch die Chance Raser zu schützen. Autovermietung ansässig in einem Land für das es noch keine Rechtshilfeabkommen gibt. Fahrer wird nicht genannt.

Man kann den jeweiligen Fahrer ja nicht haftbar für die Vergehen des Vormieters machen. Fertig :80:

 

Gruß,

AnReRa

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@Anrera:

 

Die Sache mit dem "nach Anhörungsbogen bezahlt" hast du ja wieder weg editiert.

Ist dir also scheinbar selbst aufgefallen, dass das bei einer Überschreitung von 30 km/h nicht möglich ist.

 

Da ernsthaft an eine Fahrtenbuchauflage zu denken ist eine Geisteshaltung, die ich mit "naiv" noch für wohlwollend umschrieben halte...

So so.

 

Also ich betreibe ja keinen Autoverleih, sondern habe mich - aus einem anderen Grund - vor geraumer Zeit mit dem örtlichen Verleiher unterhalten.

(Ging um Unfallersatzwagen).

Und daraus ging hervor, dass der Vermieter gezwungen ist, die Bücher zu führen und diese bei Bedarf den Behörden zu Verfügung zu stellen. Das gilt als Grundlage zum Betrieb einer Autovermietung. Zum einen versicherungsrechtlich zum Zweiten wegen der Nachvollziehbarkeit bei Vergehen wie z.B. OWi's oder auch Unfällen/Fahrerflucht.

Das es sich dabei nicht um eine Fahrtenbuch wie für einen Privatmann handeln kann ist doch wohl klar.

Die Menge der Punkte könnte man sowieso keinem Privatmann zuweisen die nichtgeführte Fahrtenbücher bringen würden.

Schön dass du recherchiert hast was man so an Vorraussetzungen erfüllen muss, damit man eine Atovermietung zugelassen bekommt. Aber was hat das damit zu tun, dass du weiter oben geschrieben hast, "die Reaktion der Behörde Sixt extremst teuer zu stehen kommen kann (Fahrtenbuch)".

 

Da hast du doch ganz klar auf die Auflage des Führens eines Fahrtenbuchs abgestellt. Oder welche andere "extremst teuer" zu stehende Reaktion meintest du?

 

Aber ich vergaß das Du auf den genauen Terminus abhebst. Wie diese Verfahren bei Autovermietungen heißt weiss ich nicht, aber es bedingt wohl jede Menge Aufwand auf Kosten des Vermieters.

Was, zurückzuschreiben, wer das Auto zu dem Zeitpunkt angemietet hat?

Also unter extremem Aufwand verstehe ich was anderes.

 

Zudem darf man wahrlich auch nicht alles glauben was einem ein Unternehmer so vorjammert...

 

Zum Thema 'wer verdient an der Autovermietung' sage ich mal nichts. Aber es ist doch interessant, dass man in Dland kein im Ausland zugelassenen Leihwagen sieht.

Wäre doch die Chance Raser zu schützen. Autovermietung ansässig in einem Land für das es noch keine Rechtshilfeabkommen gibt. Fahrer wird nicht genannt.

Man kann den jeweiligen Fahrer ja nicht haftbar für die Vergehen des Vormieters machen. Fertig :80:

Ja, fertig ist dann vor allem die Steuerhinterziehung.

 

Und mit der Steuerfahndung mag sich ja nicht jeder anlegen... Schon gar nicht um wildfremde Menschen zu schützen.

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Zudem darf man wahrlich auch nicht alles glauben was einem ein Unternehmer so vorjammert...

Aber wieso soll ich glauben, dass Du es besser weisst ?

 

Meine Info ist - siehe oben - das der örtliche Vermittler als tut bzw. tuen würde um nur ja aus dem Schußfeld der Behörde zu bleiben. Ich kann unmöglich ermessen, welche Regressionen/Auflagen die Behörden einem Vermieter machen kann und welche Kosten im einzelnen damit verbunden sind.

Ich habe das - vielleicht ein wenig zu kurzgedacht - mit einem Fahrtenbuch gleichgesetzt.

Und vielleicht ist Sixt auch groß genug um über solche behördlichen 'Kleinigkeiten' zu lachen und vom Kunden zudem noch 16 EUR für einen einfachen Anruf/Brief zu kassieren.

 

Ja, fertig ist dann vor allem die Steuerhinterziehung.

Ist es Steuerhinterziehung, wenn ich im Ausland versicherte/angemeldete Fahrzeuge aus dem Ausland heraus in Dland vermieten würde ?

Wohin der Kunde mit dem Fahrzeug fährt kann ich doch nicht bestimmen ...

 

Aber lassen wir das.

Ich gehe - zusammenfassend - davon aus, dass Sixt kein Interesse hat, den Mieter zu decken. Gut so ?

 

Gruß,

AnReRa

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Und vielleicht ist Sixt auch groß genug um über solche behördlichen 'Kleinigkeiten' zu lachen und vom Kunden zudem noch 16 EUR für einen einfachen Anruf/Brief zu kassieren.

Die 16€ werden doch mit dem erhöhten Aufwand denn der Kunde verursacht hat gerechtfertigt. Ob dieser tatsächlich so hoch ist darf meiner Meinung nach bezweifelt werden.

 

Ja, fertig ist dann vor allem die Steuerhinterziehung.

Ist es Steuerhinterziehung, wenn ich im Ausland versicherte/angemeldete Fahrzeuge aus dem Ausland heraus in Dland vermieten würde ?

Ja. Meiner Meinung nach schon.

 

Wohin der Kunde mit dem Fahrzeug fährt kann ich doch nicht bestimmen ...

Wenn du in Deutschland vermietest musst du wohl schon davon ausgehen, dass die Kunden die Wägen auch hier bewegen und nich jeder einen Fahrezeugtransporter dabei hat um das Mietauto aufzuladen und erst im Ausland zu benutzen.

 

Aber lassen wir das.

Gerne.

 

Ich gehe - zusammenfassend - davon aus, dass Sixt kein Interesse hat, den Mieter zu decken. Gut so ?

Davon gehe ich auch aus. Wobei es bei VIP-Kunden etc. schon wieder anders aussehen könnte, denn da könnte das "Kunde kommt wieder"-Interesse deutlich höher liegen als das "nur kein Stress mit Behörden" bzw. "16€ abgreif"-Interesse...

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Also ich könnte während meines Auflandsaufenthaltes auch liebend gerne auf meinen Führerschein verzichten, nur in Deutschland ungern.

 

Zur Adresse:

 

Die stimmt überall, nur eben wurde sie vom Fahrzeughalter falsch angegeben. Obwohl Nachname und Adresse falsch waren, landete das Schreiben

bei mir im Briefkasten. Daraufhin habe ich das Geld überwiesen, den Namen konnte ich nicht verbessern. Ich habe beim zuständigen Polizeirevier

angerufen, da konnte mir aber keiner helfen.

 

Die 16Euro von Sixt werde ich erst bezahlen, wenn ich den Bußgeldbescheid zu Hause habe. Bisher ist noch nichts gekommen, und genau das

verstehe ich nicht. Schließlich hat Sixt meine Daten ja weitergegeben. Ich kenne mich überhaupt nicht aus mit der Thematik, als Laie wurde

ich sagen, es verhält sich so, dass wenn ich 2 x über 26 kmh geblitzt werde innerhalb eines Jahres ich ein Monat Fahrverbot bekomme.

 

Nun scheint es wohl so zu sein, dass der erste Verstoß noch nicht bezahlt bzw. der Bußgeldbescheid beim Verursacher erst nach dem 2. Verstoß

ankam, und somit es kein Fahrverbot gibt? (Bußgeldbescheid beim Fahrzeuginhaber kam noch vor dem 2. Verstoß an).

 

Verstehe es wer will, ich auf jeden Fall nicht. Solange es aber positiv ausgehen sollte für mich, beschwere ich mich nicht...

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Die 16Euro von Sixt werde ich erst bezahlen, wenn ich den Bußgeldbescheid zu Hause habe. Bisher ist noch nichts gekommen, und genau das

verstehe ich nicht.

Wenn du keinen Bußgeldbescheid bekommen hast, woraufhin bezahlst du dann die Geldbuße?

 

Sorry, aber deine Schilderung ist etwas konfus.

 

als Laie wurde ich sagen, es verhält sich so, dass wenn ich 2 x über 26 kmh geblitzt werde innerhalb eines Jahres ich ein Monat Fahrverbot bekomme.

"Innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des ersten Verstoßes" ist hier der Zaubersatz.

 

Also das Jahr "Bewährung", wenn man es denn so nennen will - ich halte den Begriff für kontraproduktiv läuft erst ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft.

 

Nun scheint es wohl so zu sein, dass der erste Verstoß noch nicht bezahlt bzw. der Bußgeldbescheid beim Verursacher erst nach dem 2. Verstoß

ankam, und somit es kein Fahrverbot gibt? (Bußgeldbescheid beim Fahrzeuginhaber kam noch vor dem 2. Verstoß an).

 

Verstehe es wer will, ich auf jeden Fall nicht.

Sorry, aber so konfus wie du es hier schilderst verstehe ich es auch nicht.

 

Wieso landen dauernd Bußgeldbescheide beim Fahrzeughalter, wenn doch jemand anderes der Fahrer war?

Verwechselst du da Anhörungs- bzw. Zeugenfragebögen schon mit einem Bußgeldbescheid?

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Ja es kann gut sein das ich da etwas verwechsel. Schließlich ist das Hauptproblem, dass meine Post von Familie und Freunden

geöffnet wird, da ich im Ausland bin. Ich habe hier keine Unterlagen vorliegen und somit leider keinen Überblick.

 

 

Der Bußgeldbescheid von dem 2. Verstoß mit Sixt ist noch nicht gekommen, allerdings im Oktober bereits die Rechnung von Sixt über

16Euro.

 

Beim 1. Verstoß kam der Anhörungsbogen zum Fahrzeughalter, der dann dort wohl meinen Namen und Adresse inkorrekt angegeben hat.

Trotzdem erreichte mich dann der Zeugenfragebogen, in der ich bestätigte, dass ich gefahren bin. Die Adresse konnte ich jedoch nicht ändern,

ebenso die korrekte Schreibweise meines Namens (es waren nicht nur ein/zwei Buchstaben falsch). Daraufhin war die Rennleitung bei

mir zu Hause und wollte den Sachverhalt klären, die jedoch anwesende Person wusste nur von dem Vergehen in Frankfurt etwas.

Jedoch ging es um den Verstoß in München.

Nun kam Mitte November der Bußgeldbescheid für das erste Vergehen dennoch, München, den ich bereits überwiesen habe.

 

Wenn es nun so sein sollte, dass die "Bewährungsfrist" erst dann Eintritt, wäre ich raus?

 

Für mich ergibt das eben keinen Sinn. Ob ich nun innerhalb weniger Tage zwei Verstöße begehe oder innerhalb 6 Monaten. Im letzen Fall

ist dann der Lappen für 1 Monat weg, im ersten Fall nicht. ?

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Bußgeldbescheid für das erste Vergehen dennoch, München, den ich bereits überwiesen habe.

Das kann eigentlich nicht sein. Weil zahlen kannst Du nur auf einen BuGeBe hin (zumindest bei den Verstößen die min. 1 Punkt bringen).

Vermutlich war das also der BuGeBe für den Verstoß in Frankfurt nicht der in München.

Wenn Deine Leute von dem Münchner Verstoß nichts wissen muß das doch passieren.

Du solltest mal dringend klären (in Deinem eigenen Interesse) welcher BuGeBe wann kann und was Du eigentlich bezahlt hast.

 

Am besten läßt Du Dir einfach alle Unterlagen zufaxen - alternativ scannen + Mail.

 

 

Für mich ergibt das eben keinen Sinn. Ob ich nun innerhalb weniger Tage zwei Verstöße begehe oder innerhalb 6 Monaten. Im letzen Fall

ist dann der Lappen für 1 Monat weg, im ersten Fall nicht. ?

Es geht darum, dass der 'Täter' regelmäßig erstmal von dem ersten Verstoß in Kenntnis gesetzt werden muß d.h. er muß für den ersten Verstoß gebüßt haben, bevor ihn bei einem weitern Verstoß eine zusätzliche Strafe treffen darf.

Bei Dir dauert das halt alles etwas länger, weil Du in beiden Fällen nicht der Halter warst und Dich die Post deshalb immer erst viel später erreicht.

Sofern man Dich also richtig über Deine Post informiert hat, fällst Du mit diesen beiden Verstößen nicht unter die 2x +26km/h Regel.

 

Aber wie gesagt, einer der beiden ist jetzt wohl rechtskräftig, dass heißt beim nächsten Verstoß > 26km/h greift die Regel und zwar bis 1 Jahr nachdem der letztere Verstoß rechtskräftig geworden ist.

 

Gruß,

AnReRa

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Vielen Dank für euren Support.

 

Nochmal zum Abschluß:

Ich habe nun die anwesenden Personen im Haushalt alle ausführlich mit der Thematik unterrichtet. Zumindest von der Seite sollte nun nichts mehr schief gehen.

Außerdem werde ich mir alle Unterlagen zuschicken lassen, damit ich einen Überblick habe.

 

Allerdings bin ich mir sicher, dass der Bußgeldbescheid vom 1. Vergehen in München überwiesen wurde. Das war nicht Frankfurt, von diesem Vergehen weiß ich bisher

nur über die Tatsache, dass Sixt eine Aufwandspauschale von 16 Euro möchte. Bisher kam dazu nichts, ich weiß nichtmal wieviel ich damals zu schnell war (nur Vermutung).

 

Die Zeitverschiebung von 8 Stunden machen die ganze Thematik nicht einfacher. Aber die Hoffnung scheint dazusein, den Lappen nicht abzugeben..

 

Sobald ich wieder Neuigkeiten habe, werde ich mich melden!

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Es gibt Neuigkeiten:

 

Sixt hat sogar relativ zügig auf meine Anfrage geantwortet, wenn auch bei der ersten Mail der Anhang vergessen wurde.

Beim 2. Anlauf hat Sixt mit den Zeugenfragebogen zugeschickt, komplett eingescannt.

Der Fragebogen erreichte am 08.10.2010 Sixt, bis heute kam aber bei mir nichts an. Merkwürdig... allerdings das Wichtigste:

 

Es waren 19 km/h! Somit kann ich froh sein. Auch wenn ich nun in Zukunft noch umsichtiger fahren muss.

 

Vielen Dank ans Forum

gruzfix

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