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Verwarngeld Ohne Blitzer


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Hallo zusammen,

 

ich habe die SuFu schon gequält aber nichts zu meinem Problem gefunden. Auch googln brachte keine erfolge.

Und zwar hielten mich heute zwei "freundliche" polizisten in einer Verkehrsberuhigten zone an und meinten ich wäre augenscheinlich zu schnell gewesen. Zum einen stiegen sie gerade erst aus ihrem parkendem Fahrzeug und zum anderen gab es kein foto und nichts. Einfach nur augenscheinlich zu schnell.

 

Nun frage ich mich allerdings wie wollen die das beurteilen nur durch anschauen. Was mir dort auch aufgefallen ist das sie nur größere Wagen wie SUV´s , pickups und Vans anhielten. nach dem motto die haben eh kohle. Ist es denn regelkonform mit ihrer Begründung des "augenscheinlichen zu schnell fahrens" oder wieder nur eine Methode um ihre weihnachtskasse aufzufüllen ?

Werd ich das Verwarngeld bezahlen müßen oder lohnt sich ein anfechten ?

 

 

Steven

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Es gibt einschlägige Urteile, die besagen, daß ein Polizeibeamter durchaus in der Lage ist, einzuschätzen, ob ein Fahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit oder deutlich schneller unterwegs ist.

 

Für die Weihnachtskasse spielt das keine Rolle, daher kannst du dir solche Sprüche sparen.

Es ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt vorgesehen:

 

TBNR 142109

 

Sie hielten als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) die Schrittgeschwindigkeit nicht ein.

 

§ 42 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 StVG; 157.1 BKat

 

( A - 1 )

 

15 Euro

 

Gruß

Goose

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Also ich bin nicht deutlich zu schnell gefahren. und genau darauf scheints ja ausgelegt zu sein. laut diesen anzen netten gesetzen darf ich 4-7km/h in so einer zone unterwegs sein.

Auch wenn es einschlägige urteile geben soll, die ich immernoch nicht gefunden habe, bezweifel ich sehr stark das man dies wirklich mit augenmaß einschätzen kann wie schnell jemand fährt.

btw habe ich mittlerweile doch was nettes gefunden:)

 

Schrittgeschwindigkeit 1

 

Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit um 20 km/h führt bei fahrlässigem Ersttäter zu einer Geldbuße von 35 Euro

AG Leipzig, Urteil vom 16.02.2005, Az. 215 OWi 500 Js 83213/04, Volltext-ID: 3K202423

 

 

 

Schrittgeschwindigkeit ist mit 15 km/h anzusehen. Nach dem Sprachgebrauch wäre unter Schrittgeschwindigkeit zwar die durchschnittliche Fußgängergeschwindigkeit, welche mit 4 bis 7 km/h anzusetzen wäre, zu verstehen. Wie ausgeführt kann für die Definition der Schrittgeschwindigkeit im Sinne der StVO jedoch nicht auf eine bestimmte km/h-Größe zwischen 4 und 10 km/h oder 4 bis 7 km/h abgestellt werden, da eine solche mittels Tacho nicht zuverlässig messbar wäre. Auch würden zum Beispiel Radfahrer, die Fußgängergeschwindigkeit fahren, unsicher werden und zu schwanken beginnen. Stattdessen muss man unter Schrittgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit verstehen, die jedenfalls deutlich unter 20 km/h liegt, somit eine Geschwindigkeit von 15 km/h.

StVG § 24, StVO § 42 Abs. 4a, StVO § 49

 

Steven

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Man kann mit Augenmaß keine exakte Geschwindigkeit schätzen, das ist aber auch für den o.g. Tatbestand nicht nötig, hier genügt es, zu erkennen, ob jemand Schrittgeschwindigkeit oder erkennbar schneller fährt.

 

Wenn du der Ansicht bist, das Verwarnungsgeld sei nicht gerechtfertigt, dann zahl es nicht.

Dann wird das förmliche Bußgeldverfahren eingeleitet, in welchem du auch Rechtsmittel einlegen kannst.

Am Ende wird dann ein Richter entscheiden müssen (allerdings wird es dann im Falle eines für dich negativen Ausgangs teurer, da zu den 15 Euro noch 23,50 Euro Gebühren und Auslagen für den Bußgeldbescheid sowie die Gerichtskosten kommen)

 

Gruß

Goose

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sowie die Gerichtskosten

Welche nochmal € 23,50 betragen. Nenn doch die Fakten, und versuche nicht, den TE durch Aussagen wie "dann wird es teuer"* zum Zahlen zu bewegen, wenn er sich nicht sicher ist.

 

Kostenrisiko also € 15 + € 47 + Paar Mark Fuffzsch Zeugengelder, also nicht über 75 Euro.

 

@ TE: Sei mal ehrlich zu Dir selbst, wie schnell warst Du unterwegs? Ein Polizist mit entsprechender Erfahrung wird den Richter nämlich wahrscheinlich überzeugen können, daß er Dich z. B. auf ca. 30 km/h geschätzt hat.

 

\\

*) Ich sehe gerade, daß Du "teurer" schriebst. Dann nehm ich das mal zurück, aber trotzdem finde ich es natürlich besser, die konkreten Zahlen zu nennen, zumal sie Dir geläufig sein dürften.

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Man kann mit Augenmaß keine exakte Geschwindigkeit schätzen, das ist aber auch für den o.g. Tatbestand nicht nötig, hier genügt es, zu erkennen, ob jemand Schrittgeschwindigkeit oder erkennbar schneller fährt.

 

 

 

Gruß

Goose

 

 

Na da stimme ich aber nicht zu.

 

Zum einen wird die Polizei in Österreich oder der Schweiz in Schätzen ausgebildet und dies wird auch anerkannt,

 

zum anderen machen wir unter den Kollegen auch immer die Spielchen wer wie schnell ist.

 

Und siehe da: die Fehlerqoute ist so gut wie bei null.

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die konkreten Gerichtskosten kenne ich nicht, ich bekomme jedoch je Termin zwischen 30 und 40 Euro Zeugengeld. Bei zwei Beamten kann das also auch noch teuer werden (immer in Realtion zu den ursprünglichen 15 Euro gesehen)

 

Gruß

Goose

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sowie die Gerichtskosten

Welche nochmal € 23,50 betragen. Nenn doch die Fakten, und versuche nicht, den TE durch Aussagen wie "dann wird es teuer"* zum Zahlen zu bewegen, wenn er sich nicht sicher ist.

 

Kostenrisiko also € 15 + € 47 + Paar Mark Fuffzsch Zeugengelder, also nicht über 75 Euro.

 

@ TE: Sei mal ehrlich zu Dir selbst, wie schnell warst Du unterwegs? Ein Polizist mit entsprechender Erfahrung wird den Richter nämlich wahrscheinlich überzeugen können, daß er Dich z. B. auf ca. 30 km/h geschätzt hat.

 

\\

*) Ich sehe gerade, daß Du "teurer" schriebst. Dann nehm ich das mal zurück, aber trotzdem finde ich es natürlich besser, die konkreten Zahlen zu nennen, zumal sie Dir geläufig sein dürften.

 

 

ich bin 10km/h gefahren. im 2.gang im standgas. Und genau das ist es was mich so ärgert. mir wurde deswegen in dieser zone schon so oft prügel angedroht weil ich diese 10km/h gefahren bin.

Aber leider ist man der polizei gegenüber ziemlich machtlos wie ich desöfteren schon erleben muste. bei dieser korintenSch... braucht man sich nicht wundern das die Polizei bei der bevölkerung nicht mehr den status genießt den sie vor einigen jahren noch hatte.

 

Schade Schade.

 

mein erlebnis

als 18 jähriger wurde ich mal festgenommen weil ich mit einem Freund angeblich eine Straftat begangen habe und ein zeuge uns dabei beobachtet hatte. zudem beschuldigte man uns dann auch noch meinem wagen als "fluchtwagen" benutzt zu haben. schon allein das war lächerlich da der wagen bei einer grünphase der einzige war der es über die kreuzung schaffte so kaputt war die kupplung. das allein veranlaßte die netten herren der Polizei uns in ihren Bulli 3h festzuhalten. Am ende kam heraus das uns der zeuge fälschlicherweise beschuldigte und dies zum glück auch zugab.

also durften wir danach endlich diesen Bulli verlassen. Aber wenn man annimmt das sich die Polizei bei uns entschuldigte, weit gefehlt. Und das zieht sich immer weiter mit ähnlichen erlebnissen. Und das ist der Grund weshalb ich mich so drüber aufrege. ich sehe in dieser aktion einfach nur beamtenwillkür. den unterschied von 3km/h sieht niemand egal was man uns weismachen will.

 

Steven

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gibts hier nen Editbutton ?

 

jedenfalls habe ich gerade festgestellt das dieser komische Zahlschein mit dem winzigkleinen zettel über die ordnungswidrigkeit einen kleinen Fehler beinhaltet.

wird mir sicherlich nichts bringen aber bestätigt meine vermutung das man hier auf massenabfertigung aus war.

wenn man einen PKW nicht von einem LKW unterscheiden kann zumal dies ja auch im Fahrzeugschein steht, der ziemlich genau begutachtet wurde.

 

bei so kleinen formfehlern wird man sicher nichts machen können ?

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mein erlebnis

als 18 jähriger wurde ich mal festgenommen weil ich mit einem Freund angeblich eine Straftat begangen habe und ein zeuge uns dabei beobachtet hatte. zudem beschuldigte man uns dann auch noch meinem wagen als "fluchtwagen" benutzt zu haben. schon allein das war lächerlich da der wagen bei einer grünphase der einzige war der es über die kreuzung schaffte so kaputt war die kupplung. das allein veranlaßte die netten herren der Polizei uns in ihren Bulli 3h festzuhalten. Am ende kam heraus das uns der zeuge fälschlicherweise beschuldigte und dies zum glück auch zugab.

also durften wir danach endlich diesen Bulli verlassen. Aber wenn man annimmt das sich die Polizei bei uns entschuldigte, weit gefehlt.

:kopfschuettel: <= Das sind meine Traenen der Ruehrung! Jetzt frage ich dich mal: Was haetten denn die Polizisten tun sollen, nachdem sich ein Zeuge einfand? Etwa deinen treuen blauen Augen vertrauen und euch laufen lassen? Und warum sollten sie sich entschuldigen, sie haben doch nur ihre Pflicht getan? Wenn, dann haette sich der 'Zeuge' entschuldigen muessen, oder aber Du und dein Freund haetten ihn rechtlich belangen sollen.

 

Gerade eben nach dieser Schilderung deines ach so schrecklichen Erlebnisses nehme ich dir die Schilderung deines Verhaltens in der Fussgaengerzone nicht so recht ab. Ich zweifele ernsthaft daran, dass Du tatsaechlich die angegebenen 10 km/h gefahren bist und wuerde doch eher den Polizisten zustimmen wollen, die da aussagten, dass Du ueber Schrittgeschwindigkeit gefahren bist. Das kann man uebrigens sehr wohl optisch schaetzen, zumal, wenn sich auch Fussgaenger in diesem Bereich befinden, an denen Du vorbei faehrst - dazu braucht man noch nicht einmal Polizist sein.......

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Hey Cleany,

 

ohne dein Fahrzeug zu kennen behaupte ich mal das 10 km/h im 2. Gang auch im Standgas nicht möglich sind..

 

Es sei denn du hast doch nen Lkw mit 18 Gängen...

 

Wenn man es genau nimmt ist verkehrsberuhigter Bereich 1. Gang Standgas. (und das sind 7-10 km/h)

 

Aber selbst wenn Du ein solches extra für die Zonen verbautes Getriebe hättest, stehen deine Chance extrem schlecht da rauszukommen.

Wenn der Polizist sagt der war so schnell gibts vielleicht vor Gericht noch ne Toleranz und dann warst du immer noch zu schnell..

 

Bei dem Betrag zahlt man einfach und ärgert sich. (oder man fässt sich mal an die eigene Nase)

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viele polizisten hier die sich auf den schlips getreten fühlen :kopfschuettel:

sry sollte kein angriff auf euch sein.

Aber das ist leider das problem. selbst wenn der Polizist erzählen würde ich wäre mit 50km/h da durchgerauscht würden sie eher ihm als einem normalen autofahrer glauben :blink:

Ist halt so.

 

@BartX

 

ich fahre einen Ford Ranger Wildtrak (eu ausführung) und da muß ich dir leider widersprechen. mein 1.gang geht im standgas bis 5km/h und der 2. bis 10km/h. im 3. mag ers ned besonders so bewegt zu werden. Aber darum ging es ja auch nicht :P

 

Leider ist die gesetzeslage in dieser situation zu schwamming und mit zuvielen grauzonen belegt als das es sich lohnen würde da was zu machen.

 

 

BTW:

@HarryB

danke fürs mitleid. Bitte , Danke und Entschuldigung gehört meiner meinung nach zu einem normalen umgangston vor allem sollte er zu dem der Polizei gehören :blink:

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danke fürs mitleid. Bitte , Danke und Entschuldigung gehört meiner meinung nach zu einem normalen umgangston vor allem sollte er zu dem der Polizei gehören
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann entschuldige ich mich, keien Frage. Ich kann hier jedoch keinen Fehler der Polizeibeamten erkennen.

 

viele polizisten hier die sich auf den schlips getreten fühlen
Nicht "auf den Schlips getreten", ich finde halt nur solche Sprüche wie "Auffüllen der Weihnachtskasse" albern.

 

Gruß

Goose

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sorra cleany: Der Polizist muss keine konkrete Geschwindigkeit schätzen - das wird keiner gerichtsfest können.

Im VBB reicht es aus, dass festgestellt wird, dass du schneller als Schrittgeschwindigkeit warst - und dass kann jeder, der nicht gerade eine gelbe binde mit drei schwarzen punkten am arm hat.

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Man kann mit Augenmaß keine exakte Geschwindigkeit schätzen, das ist aber auch für den o.g. Tatbestand nicht nötig, hier genügt es, zu erkennen, ob jemand Schrittgeschwindigkeit oder erkennbar schneller fährt.

 

 

 

Gruß

Goose

 

 

Na da stimme ich aber nicht zu.

 

Zum einen wird die Polizei in Österreich oder der Schweiz in Schätzen ausgebildet und dies wird auch anerkannt,

 

zum anderen machen wir unter den Kollegen auch immer die Spielchen wer wie schnell ist.

 

Und siehe da: die Fehlerqoute ist so gut wie bei null.

Das soll ja wohl ein Scherz sein!

 

Du willst allen ernstes erzählen, dass du und deine Kollegen abschätzen könnt ob sich ein Auto mit 12,13 oder 14 km/h, mit 25,26 oder 27 km/h mit 52, 53 oder 54 km/h, denn das ist die Exaktheit von der goose schreibt, bewegt?

 

Sorry, aber das ist lächerlich

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Du willst allen ernstes erzählen, dass du und deine Kollegen abschätzen könnt ob sich ein Auto mit 12,13 oder 14 km/h, mit 25,26 oder 27 km/h mit 52, 53 oder 54 km/h, denn das ist die Exaktheit von der goose schreibt, bewegt?

 

Sorry, aber das ist lächerlich

 

Auf den km/h genau schätzen ist sicher nicht möglich, aber Schätzungen Geschwindigkeit passt, zu schnell, erheblich zu schnell sind sicher möglich.

Und schätzen schneller als Schrittgeschwindigkeit kann sicher nahezu jeder.

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Daher gibt es ja auch nur bei der Schrittgeschwindigkeit die Möglichkeit, ohne technisches Gerät einen Verstoß festzustellen (und hier ja auch nur einen Verstoß im VG-Bereich, selbst wenn das Fahrzeug dort augenscheinlich mit 50 fährt). In allen anderen Fällen brauchst du eine konkret vorwerfbare Geschwindigkeit, die sich nur mit entsprechender Messung feststellen lässt.

 

Gruß

Goose

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Das soll ja wohl ein Scherz sein!

 

Du willst allen ernstes erzählen, dass du und deine Kollegen abschätzen könnt ob sich ein Auto mit 12,13 oder 14 km/h, mit 25,26 oder 27 km/h mit 52, 53 oder 54 km/h, denn das ist die Exaktheit von der goose schreibt, bewegt?

 

Sorry, aber das ist lächerlich

 

 

Sicherlich kennst du dich aus und weist genau das dies nicht möglich ist.

 

Ich denke mal das es kein Phänomen ist, wenn man jeden Tag mit Geschwindigkeiten zu tun das man dann schon sehr sehr gut schätzen kann.

Wie gesagt in anderen Ländern ist es rechtlich anerkannt und das nicht nur im Spielstraßen Bereich.

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@Coeln: Kannst du es? Ich kann es nicht und kenne auch keinen Kollegen, der von sich sagt, daß er es kann. Zwar schätzen wir häufig beim Messen die Geschwindigkeit und sind dabei in der Regel auch recht nah dran, aber es auf den km/h genau zu schätzen ist schon ein Glückstreffer. Auch hat man bei aller Übung doch immer mal wieder einen Ausreißer, bei dem man sich deutlich verschätzt, so daß ich für eine Schätzung nicht meine Finger heben würde.

 

Wie gesagt: Schrittgeschwindigkeit ja oder nein ist kein Problem, eine genaue Geschwindigkeit so sicher schätzen zu wollen, daß man sie auch vorwerfen könnte, halte ich jedoch für nicht möglich.

 

Gruß

Goose

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Schätzungen Geschwindigkeit passt, zu schnell, erheblich zu schnell sind sicher möglich.

Und schätzen schneller als Schrittgeschwindigkeit kann sicher nahezu jeder.

Ja, so hat es Goose ja auch beschrieben und dem würde ich auch ohne zu Zögern zustimmen.

 

Coeln behauptet aber ja gerade dass er und auch seine Kollegen auf den km/h genau schätzen könnten und dabei eine Fehlerrate von nahe 0 hätten.

 

Sicherlich kennst du dich aus und weist genau das dies nicht möglich ist.

Ich glaube nicht dass allzuviel Fachwissen erforderlich ist um darauf zu kommen, dass solche genauen Abschätzungen nicht möglich sind. So wie es auch wohl in kaum einer anderen Profession möglich sein wird selbst Dinge mit denen man tägich zu tun hat so genau abzuschätzen. Dafür gibt es ja nicht umsonst Messgeräte.

 

@Coeln: Kannst du es? Ich kann es nicht und kenne auch keinen Kollegen, der von sich sagt, daß er es kann. Zwar schätzen wir häufig beim Messen die Geschwindigkeit und sind dabei in der Regel auch recht nah dran, aber es auf den km/h genau zu schätzen ist schon ein Glückstreffer. Auch hat man bei aller Übung doch immer mal wieder einen Ausreißer, bei dem man sich deutlich verschätzt, so daß ich für eine Schätzung nicht meine Finger heben würde.

Danke Goose für die Klarstellung und die anschauliche Erläuterung.

 

@Coeln: Entlarvt deine obige Schilderung als ziemliche Dampfplauderei...

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